Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Martin Zeil, MdL
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1 Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Martin Zeil, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Telefon Telefax Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom München, III/5-6406b2/713/ Beschluss des Bayerischen Landtags vom 08. Mai 2012 über den Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Muthmann u. a. und der Fraktion FREIE WÄHLER betreffend Breitbandversorgung in Bayern - Gegenwart und Zukunft (Drs. 16/12475) Anlagen: 5 Abdrucke dieses Schreibens LTE-Versorgung in Bayern Sehr geehrte Frau Präsidentin, zu dem Beschluss gebe ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgenden abschließenden Bericht: 1. Bayerische Breitbandförderung Bevor ich auf die Situation der aktuellen Breitbandversorgung in Bayern eingehe, möchte ich eine kurze Bilanz über die bayerische Breitbandförderung der Jahre ziehen, da hierdurch ein Grundstein für die aktuelle sehr gute Versorgung Bayerns mit schnellen Internet gelegt wurde. Die Ende 2011 ausgelaufene bayerische Breitbandförderung hat sich als hochwirksames Instrument zur Schließung der weißen Flecken in der Breit- Hauptgebäude Prinzregentenstr. 28, München Abteilung Landesentwicklung Bayer. Energieagentur Energie Innovativ Prinzregentenstr. 24, München Telefon Vermittlung Telefax poststelle@stmwivt.bayern.de Internet Öffentliche Verkehrsmittel U4, U5 (Lehel) 18, 100 (Nationalmuseum/ Haus der Kunst)
2 2 bandversorgung in Bayern erwiesen. Während zu Beginn der Förderperiode im Jahr 2008 noch viele bayerische Kommunen un- bzw. unterversorgt waren, ist es uns in nur dreieinhalb Jahren gelungen, flächendeckend eine Breitbandgrundversorgung zu erreichen und den Grundstein für eine Versorgung von weit über 99 Prozent der bayerischen Haushalte zu legen. Fast 80 Prozent der bayerischen Gemeinden haben sich am Förderprogramm beteiligt. Bei etwa Gemeinden wurden Breitbandinvestitionen mit staatlichen Fördergeldern in Höhe von mehr als 107 Millionen Euro unterstützt. Weitere knapp 3 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen flossen in die Unterstützung von über 900 bayerischen Gemeinden bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen. Sowohl bei der Zahl der Förderfälle wie auch bei der Höhe des Förderbudgets nimmt Bayern mit Abstand den bundesweiten Spitzenplatz ein. Besonders erfreulich ist, dass gerade der ländliche Raum in Bayern vom Förderprogramm in besonderem Maße profitiert hat. Etwa 82 Prozent der Förderbescheide ergingen im ländlichen Raum, 49 Prozent im strukturschwachen Raum. Dies ist ein herausragender Erfolg, da sich rentable Geschäftsmodelle im ländlichen Raum für die Breitbandanbieter durch die geringe Einwohnerdichte oder Streusiedlungen und die hohe Wirtschaftlichkeitslücke in der Praxis häufig nicht rechnen. In rund 95 Prozent aller Förderprojekte wurden dem jeweiligen gewerblichen Bedarf entsprechend zukunftsfähige Geschwindigkeiten von 6 bis 16 Mbit/s geschaffen. Viele Vorhaben liegen mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s sogar weit darüber. Das bayerische Breitbandförderprogramm hat somit einen wichtigen Beitrag geleistet, dass das Internet als das globale Megamedium Nummer 1 nahezu flächendeckend den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. 2. Aktuelle Breitbandversorgung in Bayern 2.1 Breitbandverfügbarkeit Nach den vorliegenden Daten des Betreibers des Breitbandatlas des Bun-
3 3 des stellt sich die Entwicklung der Breitbandversorgung in Bayern folgendermaßen dar: Breitbandverfügbarkeit in Bayern über alle Technologien [in Prozent der Haushalte] 1 Mbit/s 6 Mbit/s 16 Mbit/s 50 Mbit/s ,4 n. v. n. v. n. v ,0 77,8 62,8 22, ,5 87,6 70,3 31,7 Quelle: BMWi, Breitbandatlas des Bundes Datenmaterial zur gewünschten Information über die Breitbandversorgung mit mindestens 2 Mbit/s liegt nicht vor, ebenso wie aktuelle Daten für das Jahr Es ist davon auszugehen, dass diese erst Ende 2012 verfügbar sind. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, konnten Ende ,5 Prozent der bayerischen Haushalte auf eine Bandbreite von mindestens 1 Mbit/s zurückgreifen. Dies bedeutet im Vergleich zu Ende Juli 2009 einen Anstieg um 4,1 Prozent. Das erfolgreiche bayerische Breitbandförderprogramm hat entscheidend zu dieser positiven Entwicklung bei der Breitbandgrundversorgung beigetragen. Ende 2011 waren etwa 500 Förderprojekte abgeschlossen. Vor dem Hintergrund der insgesamt etwa geförderten Infrastrukturprojekte kann nun von einer aktuellen Breitbandverfügbarkeit von mindestens 1 Mbit/s bei über 99 Prozent der Haushalte ausgegangen werden. 2.2 LTE-Versorgung und -Ausbau Einen wichtigen Anteil an der Breitbandversorgung Bayerns gerade der ländlichen Regionen hat die LTE-Technologie (Long Term Evolution). Sie setzt auf den Frequenzen der Digitalen Dividende auf und bietet aufgrund
4 4 spezieller Modulationstechnik und der guten Ausbreitungseigenschaften der genutzten Ex-Rundfunkfrequenzen eine gute Option zur schnellen Datenübertragung mit hoher Flächendeckung. Damit der Ertrag der Digitalen Dividende vor allem den noch unterversorgten Gemeinden im ländlichen Raum zugute kommt, hat Bayern aktiv an einer Klausel mitgewirkt, die eine prioritäre Versorgung dieser Gebiete sichert. Die Auktionsgewinner (Deutsche Telekom, Telefonica o2 und Vodafone) waren verpflichtet, die ersteigerten Kapazitäten zunächst zur Erschließung noch unterversorgter Gemeinden zu verwenden. Bayern hat als eines der ersten Länder den Modellbetrieb der LTE-Technik im oberbayerischen Schnaitsee ermöglicht. Im November 2010 hat Vodafone im oberfränkischen Konradsreuth die erste kommerzielle LTE-Station Bayerns in Betrieb genommen. Seitdem rüsten die Mobilfunkunternehmen ihre Mobilfunkstandorte Schritt für Schritt auf die neue Technik hoch. Der Ausbaustand Ende 2011 ist in dem Schaubild in der Anlage dargestellt. Aktuellere und detailliertere Informationen (z. B. Anteil der jeweiligen Telekommunikationsunternehmen) zum LTE-Ausbaustand liegen der Bayerischen Staatsregierung nicht vor, da es sich bei diesen Informationen um interne, vertrauliche Daten der Netzbetreiber handelt. Aktuell steht LTE in einer Trägerbandbreite von 10 MHz FDD (Frequenzduplex) je Betreiber im 800 MHz-Band aus der Digitalen Dividende zur Verfügung, was im Idealfall Datenraten von bis zu 50 Mbit/s ermöglicht. Einflussfaktoren wie die Topographie, die Entfernung zur Basisstation, die eingesetzten Antennentypen oder die Höhe der Datennachfrage verringern die verfügbaren Datenraten in der Praxis, so dass nach Angaben der Unternehmen derzeit von einer durchschnittlichen Datenrate von ca. 6 bis 12 Mbit/s ausgegangen werden kann. Wie bei jeder Technologie macht der technische Fortschritt auch beim LTE- Ausbau nicht Halt. LTE wird bereits zu LTE-Advanced weiterentwickelt, wodurch deutliche Steigerungen bei der Datenrate zu erwarten sind. In Europa soll LTE-Advanced voraussichtlich ab 2013 eingesetzt werden.
5 5 Seit dem letzten Jahr wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die für die Genehmigung von LTE-Sendeanlagen und LTE-Frequenzen zuständige Bundesnetzagentur eine Genehmigung verweigert hat bzw. der Genehmigungsprozess äußerst schleppend verlief. In grenznahen Gebieten hat die Bundesnetzagentur darüber hinaus vielfach Bedenken, dass es durch die LTE-Frequenzen zu einer Störung des TV-Empfangs auf der anderen Seite der Grenze kommen könnte. Diese Situation ist gerade für die bayerischen Gemeinden im ländlichen Raum sehr unbefriedigend. Sie sind häufig dringend auf eine Versorgung über LTE angewiesen. Ich setze mich aus diesem Grund bereits seit längerem persönlich für eine Lösung dieser Problematik ein. U. a. habe ich mehrere Schreiben an den Präsidenten der Bundesnetzagentur und an Bundesminister Rösler adressiert und darin mit Nachdruck eine Lösung der Problematik eingefordert. Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung ergriffen. Bzgl. der Genehmigung der Richtfunklinks wurde bei der Bundesnetzagentur u. a. eine IT-Anwendung zur Bearbeitung der Richtfunkanträge eingerichtet. Im Hinblick auf die LTE-Grenzproblematik wurde im Juni 2012 ein neues Abkommen zur Frequenznutzung zwischen Tschechien und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, durch das die LTE-Versorgung grenznaher Gemeinden in Bayern in absehbarer Zeit deutlich verbessert werden könnte. 3. Breitbandstrategie der Bayerischen Staatsregierung 3.1 Breitbandziele des Bundes Die Bundesregierung strebt im Einklang mit den Zielen der Europäischen Digitalen Agenda eine Versorgung mit Hochleistungsbreitbandanschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s an. Diese sollen im Jahr Prozent der Haushalte und im Jahr Prozent der Haushalte in Deutschland zur Verfügung stehen. Obwohl der Bund gemäß Artikel 87 f (1) GG für den Ausbau der Breitbandversorgung in Deutschland zuständig ist und nicht die Länder, hat sich die Bundesregierung vor allem lediglich auf das Setzen von Zielen beschränkt.
6 6 Bisher definierte Maßnahmen wie die Förderung von Synergieeffekten, investitionsfreundliche Regulierung oder Information und Beratung sind ansatzweise hilfreich, reichen aber bei weitem nicht aus, um einen Gleichschritt beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Stadt und Land auch nur annähernd zu gewährleisten. Die aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen vorhandene Wirtschaftlichkeitslücke bei Breitbandausbauprojekten wird sich in großen Gebieten in Deutschland ohne ein Förderprogramm in absehbarer Zeit nicht schließen lassen. Sollte man hier nicht gegensteuern, droht in Deutschland eine digitale Spaltung Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie trotz der eigenen ambitionierten Breitbandziele ein entsprechendes Förderprogramm nicht auflegen wird. Die Bayerische Staatsregierung hat den Bund deshalb mehrfach aufgefordert (u.a. Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel und Bundesminister Rösler), mehr Verantwortung für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen zu übernehmen und insbesondere ausreichend Mittel für eine substanzielle Hochgeschwindigkeitsförderung bereit zu stellen. Damit dem Flächenland Bayern aus der Haltung des Bundes keine Nachteile entstehen, hat sich das Bayerische Kabinett auf Eckpunkte zur Förderung des Hochgeschwindigkeitsinternets in ganz Bayern geeinigt. Auf den aktuellen Stand zum neuen Förderprogramm wird in Punkt 3.3 eingegangen. Die Bayerische Staatsregierung fordert vom Bund nicht nur eine mit den Ländern abgestimmte Breitbandpolitik, sondern auch eine hälftige Kofinanzierung des neuen bayerischen Förderprogramms. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag wurden bereits schriftlich gebeten, sich mit Nachdruck für eine solche hälftige Kofinanzierung durch den Bund einzusetzen. Im Nachgang zu den Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz vom 5. und 6. Dezember 2011 fand auf Einladung des BMWi im Februar 2012 ein Breitbandspitzengespräch mit den Ländern statt. Der Bund hat darin bekräftigt, dass er weiterhin keine Mittel für eine Hochgeschwindigkeitsförderung bereitstellen wird. Im Spitzengespräch wurde auf Wunsch des
7 7 BMWi die Einrichtung eines Breitband-Koordinierungskreises bestehend aus sechs Vertretern der Telekommunikations- und Kabelbranche, einem kommunalen Vertreter und vier Ländervertretern (Staatssekretärsebene) vereinbart. Bayern hat sich massiv dafür eingesetzt, in diesem Koordinierungskreis mit Frau Staatssekretärin Hessel vertreten zu sein. Die 1. Sitzung findet am 11. September 2012 statt. Auch über diesen Koordinierungskreis wird sich die Bayerische Staatsregierung weiterhin mit Nachdruck neben den bereits genannten zentralen Forderungen (abgestimmte Breitbandpolitik, Bereitstellung substanzieller Mittel für den Breitbandausbau, Beschleunigung des LTE-Genehmigungsprozesses durch die Bundesnetzagentur) besonders auch für eine zügige Umsetzung der im neuen TKG angelegten Regelungen zur investitionsorientierten Regulierung in die Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur sowie für die Schaffung eines bundesweiten Beihilferechtsrahmens für Kooperationen von Kommunen und Netzbetreibern stark machen. 3.2 Breitbandziele der Europäischen Union Die Europäische Kommission hat mit Europa 2020 eine Wachstumsstrategie für das kommende Jahrzehnt verabschiedet. Die EU-Kommission hat mit der Leitinitiative Digitale Agenda auch die Breitbandpolitik zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Die Digitale Agenda sieht vor, dass bis zum Jahr 2020 alle europäischen Haushalte über eine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s verfügen sollen, für 50 Prozent der Haushalte sollen 100 Mbit/s zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Digitalen Agenda soll des Weiteren die Fazilität Connecting Europe (CEF) geschaffen werden, die vorsieht, ab 2014 bis zum Jahr 2020 mehr als 9 Milliarden Euro an EU-Mitteln in den Breitbandausbau der EU-Staaten zu investieren. Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Rahmen der Konsultation über die von der EU vorgeschlagenen CEF-Verordnung aktiv eingebracht und folgende konkrete Forderungen adressiert:
8 8 Möglichkeit der Einflussnahme der EU-Mitgliedsstaaten und in Deutschland der Länder bei der Gestaltung der Regelungen zur Auswahl der nach CEF förderfähigen Projekte Umsetzung der CEF in enger Abstimmung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, also in Deutschland mit den Kommunen und Ländern Gleichmäßige Verteilung der CEF-Fördermittel auf die EU- Mitgliedsstaaten. Eine wie von der EU-Kommission vorgeschlagene Verteilung der Fördermittel nach der Reihenfolge der Vorlage von Fördervorschlägen wird abgelehnt. Möglichkeit, dass auch bereits geförderte Breitbandprojekte von regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften bei der Auswahl berücksichtigt werden können. Die CEF-Fördermittel sollten insbesondere unbürokratisch in bestehende Landesprogramme eingesetzt werden können. Auch sollten öffentliche Stellen als unmittelbare Zuwendungsempfänger in Betracht kommen. 3.3 Bayerisches Hochgeschwindigkeitsförderprogramm Mit dem neuen Programm zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern stellt die Bayerische Staatsregierung schon jetzt die Weichen für Bayerns digitale Zukunft, die durch hohe und ultrahohe Bandbreiten geprägt sein wird. Von wurde mit dem bayerischen Breitbandförderprogramm für 99 Prozent der bayerischen Haushalte der Grundstein für die Versorgung mit Spitzengeschwindigkeiten geschaffen. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für das neue Programm wurden mit dem Nachtragshaushalt 2012 geschaffen. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 ist eine Verdoppelung des Bewilligungsrahmens 2012 von 100 Millionen Euro auf jeweils 200 Millionen Euro vorgesehen. Die Bayerische Staatsregierung will damit langfristige Impulse für den bayernweiten Ausbau von Hochge-
9 9 schwindigkeitsversorgungen mit einer zukunftsfähigen Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s setzen. Angesichts der immensen Kosten eines bayernweiten Ausbaus mit Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen von bis zu 20 Milliarden Euro kann das neue Förderprogramm lediglich auf einen modellhaften Breitbandausbau (Gewerbe- und Kumulationsgebiete) zielen. Die Bayerische Staatsregierung will jeder bayerischen Gemeinde ermöglichen, ein von ihr gewünschtes Ausbaugebiet zu definieren und in diesem Gebiet den Aufbau eines Netzes der nächsten Generation zu realisieren. Eine bayernweit flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Mbit/s kann mit den zur Verfügung gestellten Mitteln nicht realisiert werden und ist daher auch nicht Ziel des neuen Programms. Mit dieser Investition wird Bayerns Spitzenposition im internationalen Standortwettbewerb, beim Wachstum und bei der Beschäftigungsdynamik gesichert. Gleichzeitig bleibt Bayern dadurch bei innovativen IuK-Technologien auf dem neusten Stand und kann den Bürgerinnen und Bürgern Anwendungen der Zukunft wie IT-gestützten Unterricht, Internetlernen und Telemedizin bieten. Ganz Bayern soll von den Vorteilen des schnellen Internets profitieren. Vorgesehen sind gestaffelte Fördersätze von bis zu 80 Prozent. Das neue Programm soll insbesondere dem ländlichen und strukturschwachen Raum in Bayern zu Gute kommen. Gerade in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum wird sich der Anschluss an Zukunftstechnologien zum Katalysator für den Aufholprozess entwickeln. Für die Menschen und Unternehmen vor Ort, aber auch für potentielle Investoren und Fachkräfte ist die Breitbandinfrastruktur ein entscheidender Standortfaktor. Der Entwurf einer Förderrichtlinie zum neuen Programm wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, Telekommunikationsunternehmen, Stadtwerken, Interessenverbänden, dem Obersten Bayerischen Rechnungshof, den Staatsministerien des Inneren und der Finanzen erstellt.
10 10 Am 18. Juni 2012 wurde die Richtlinie der EU-Kommission zur Genehmigung zugeleitet. Die EU-Kommission hat am 27.Juli 2012 einen Fragenkatalog übermittelt, zu dem das Bayerische Wirtschaftsministerium derzeit Stellung nimmt. Ich gehe davon aus, dass die Kommission zügig arbeitet, damit das Programm schnellstmöglich starten kann. Mit freundlichen Grüßen Martin Zeil
11 Breitbandverfügbarkeit in Bayern LTE-Verfügbarkeit ZEICHENERKLÄRUNG BREITBANDVERFÜGBARKEIT LTE-Verfügbarkeit Versorgung (in % Haushalte) LTE für mehr als 10 % der Haushalte verfügbar Kilometer Angabe Mbit/s bezieht sich auf die Downloadgeschwindigkeit K-Nr: LTE-BY-TÜV Stand: Ende 2011 Aschaffenburg Schweinfurt Bamberg Bayreuth Würzburg Erlangen Nürnberg Regensburg Ingolstadt Landshut Passau Neu-Ulm Augsburg München Rosenheim Kempten (Allgäu) Geoinformation Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ( / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / TÜV Rheinland
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