Was ist das denn? Betreuung in der Kindertagespflege. Ein Leitfaden für Eltern. Kind. Mama ICH. Landkreis Nienburg/Weser

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1 Elternberatung Kindertagespflege Betreuung in der Kindertagespflege Landkreis Nienburg/Weser Rühmkorffstr Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Was ist das denn? Ein Leitfaden für Eltern Landkreis Nienburg/Weser Kind Mama Papa Frau ICH du

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Liebe Eltern, Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind, vielleicht sogar zum ersten Mal. Sie wollen sicher sein, dass Sie für Ihr Kind die richtige Entscheidung treffen. Wir bieten Ihnen mit diesem Leitfaden einen Einstieg in das Angebot an Kindertagespflege im Landkreis Nienburg/Weser. Wer sind Ihre Ansprechpartner, wie finden Sie eine Betreuungsperson und was ist Kindertagespflege überhaupt? Lange galt Tagespflege als eine Art nachbarschaftliche Hilfe bei der Beaufsichtigung von Kindern durch Tagesmütter. Heute werden an die Betreuungskräfte und die Qualität weitergehende Anforderungen gestellt. Kinder sollen auch dort nicht nur betreut, sondern umfassend in ihrer Entwicklung gefördert werden. Eltern und Tagespflegeperson arbeiten partnerschaftlich zusammen. Diese individuelle, von Ihnen mitbestimmte Form der Betreuung macht das Besondere aus. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert der Landkreis Nienburg/Weser das Angebot einer bedarfsgerechten, flexiblen Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen. Das Ziel hierbei ist eine gute Qualität der Betreuung, die den heutigen Ansprüchen an Bildung, Betreuung und Erziehung gerecht wird. Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie bei Ihrer Suche unterstützen und bieten Ihnen verbindlich unsere Hilfe an. Mit freundlichem Gruß Ihr Vorwort 2 Kindertagespflege heute Was ist das denn? 4-5 Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis Warum darf die das? 6 Qualität erkennen Spielt die auch mit mir? 7 Gute Tagespflege auf einen Blick 8-9 Zueinander finden Wie sieht die wohl aus? 10 Kennen lernen Ist das die Frau, zu der ich soll? 11 Übergänge gestalten Geht Mama jetzt weg? 12 Partnerschaftlich erziehen Schau mal, Papa! 13 Finanzierung und Kosten 14 Worauf achten? Ansprechpartner 18 Weitere Links 19 Impressum 19 Detlev Kohlmeier Landrat 2 3

3 Kindertagespflege heute? Was ist das denn? Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen in der Regel in ihrem eigenen Haushalt. Tagesmütter können auch im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumen tätig sein. Einige Tagespflegepersonen im Landkreis betreuen ihre Tageskinder gemeinsam in sogenannten Großtagespflegestellen. Dann dürfen sie mit maximal 10 Kindern gleichzeitig in diesen Räumen arbeiten. Kindertagespflege hat heute denselben gesetzlichen Förderauftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder wie Kindertageseinrichtungen. Ihr Stellenwert ist damit in den vergangenen Jahren sehr gewachsen. Um in der Kindertagespflege tätig sein zu dürfen, ist jetzt in der Regel eine Pflegeerlaubnis nötig. Die persönliche und fachliche Eignung wird von der Fachberatung Kindertagespflege festgestellt. Tagespflegepersonen werden vom Landkreis gefördert. Die Fachberatung bietet ihnen laufend Beratung und Fortbildung an. Kindertagespflege wird überwiegend als Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 3 Jahren genutzt. Kinder über drei Jahren können ergänzend in der Tagespflege betreut werden, wenn beispielsweise die Arbeitszeiten der Eltern nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertages- stätten oder Schulen übereinstimmen. Einige Tagespflegepersonen sind nach Absprache bereit, auf besondere Betreuungsbedürfnisse flexibel einzugehen, so dass ein Kind zum Beispiel sehr früh gebracht oder spät abgeholt werden kann beziehungsweise auch am Wochenende oder über Nacht betreut wird. Die Stabilität der Beziehung und die Feinfühligkeit der Bezugsperson sind für die gute Qualität der Tagesbetreuung eines kleinen Kindes von zentraler Bedeutung. Die Rahmenbedingungen der Tagespflege begünstigen den Aufbau der engen emotionalen Beziehungen, die kleine Kinder brauchen, ganz besonders. Das Kind wird kontinuierlich von derselben Bezugsperson betreut. Es sind nur wenige Kinder gleichzeitig da. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich intensiv um jedes einzelne Kind zu kümmern und seine individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Übersichtlichkeit der kleinen Gruppe gibt Kindern Sicherheit. Innerhalb der familiären Atmosphäre können sie enge Beziehungen zueinander aufbauen. Die Kinder haben die Möglichkeit, ihr Sozialverhalten in einem geschützten Kreis zu erproben und zu erweitern. 4 5

4 Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis Warum darf die das? Tagespflegepersonen werden durch die Fachberatung Kindertagespflege des Landkreises Nienburg überprüft. Wichtige Voraussetzungen sind Persönliche Eignung Kindgerechte Räumlichkeiten Erfolgreicher Besuch eines Qualifizierungskurses für die Kindertagespflege Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Gesundheitsbescheinigung des Hausarztes Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Satzung und dem Anforderungsprofil des Landkreises Nienburg (Internetlink Seite 19) Der Pflegeerlaubnis können Sie entnehmen, welche Person wie viele Kinder an welchem Ort betreuen darf. Qualität erkennen Spielt die auch mit mir? Jede Tagespflegestelle hat ihr ganz eigenes Profil. Somit ist die Tagespflege- Landschaft recht vielfältig. Nehmen Sie sich Zeit und klären Sie, welche Kriterien Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes besonders wichtig sind. Wir möchten Sie darin bestärken, sorgfältig zu schauen und nach zu empfinden, was Ihr Kind und Sie selbst brauchen. Auf den folgenden beiden Seiten haben wir für Sie Kriterien zusammengestellt, die Ihnen eine Orientierung geben. 6 7

5 Gute Tagespflege auf einen Blick Die folgenden Kriterien für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren haben wir in Anlehnung an das Positionspapier Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege zusammengestellt, das die Deutsche Liga für das Kind veröffentlicht hat. Das vollständige Eckpunktepapier sowie weitere Informationen finden Sie unter Kenntnisse der Tagespflegeperson Die Tagespflegeperson zeichnet sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern, anderen Tagespflegepersonen und Fachdiensten aus. Sie verfügt über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder in einer entsprechenden Ausbildung erworben hat. Sie nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Kindgerechte Räumlichkeiten Die Tagespflegestelle verfügt über kindgerechte Räumlichkeiten mit Spielflächen und ruhigen Schlafmöglichkeiten sowie für die Kinder nutzbaren Sanitärräumen. Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienestandards werden eingehalten und regelmäßig überprüft. Es besteht die Möglichkeit, ein Außenspielgelände (Garten, Spielplatz, Park, Wald) leicht und regelmäßig mit den Kindern zu erreichen. Schriftliches Konzept Die Tagespflegestelle verfügt über ein schriftliches Konzept, das sie den Eltern vor der Aufnahme ihres Kindes zur Verfügung stellt. Individuelle Eingewöhnung Es findet eine qualifizierte, individuelle Eingewöhnung des Kindes nach anerkannten Standards (z. B. Berliner Eingewöhnungsmodell ) unter Einbezug der Eltern statt. Die Eltern werden vor Aufnahme ihres Kindes über die Notwendigkeit der Eingewöhnung und ihre aktive Mitwirkung informiert. Beziehungsvolle Pflege und wertschätzender Dialog Die Fähigkeit und die Bereitschaft der Tagespflegeperson zu beziehungsvoller Pflege und zum wertschätzenden Dialog mit den Kindern sind Grundlage des pädagogischen Handelns. Die Tagespflegeperson ist bereit und in der Lage, die Bedürfnisse und Signale der Kinder wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und darauf angemessen zu reagieren. Aufmerksamkeit, Feinfühligkeit und Wertschätzung den Kindern gegenüber sind Kennzeichen der Bildung, Erziehung und Betreuung. Struktur und Flexibilität im Tagesablauf Bei der Gestaltung des Tagesablaufs besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer klaren und überschaubaren Struktur und der notwendigen Flexibi- lität. Begrüßung und Verabschiedung, Mahlzeiten, Zeiten für geplante und freie Aktivitäten sowie Ruhe- und Schlafzeiten sind altersgerecht aufeinander abgestimmt und ausreichend veränderbar. Die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und der Kindergruppe insgesamt werden gleichermaßen und ausgewogen berücksichtigt. Gesunde Ernährung Die Nahrung der Kinder ist ausgewogen und gesund. Die Mahlzeiten werden kindgerecht gestaltet. Individuelle Förderung Die Angebote und Aktivitäten beziehen sich auf sämtliche Bereiche frühkindlicher Bildung (u. a. emotionale, geistigkognitive, kreative, motorische, musikalische, soziale, sprachliche und religiöse Bildung) und ermöglichen die individuelle Förderung jedes Kindes. Freundschaften zwischen den Kindern Kontakte, Spielpartnerschaften und Freundschaften zwischen den Kindern werden entwicklungsangemessen unterstützt und gefördert. Einbeziehung der Familien Mütter und Väter sowie weitere Familienangehörige sind in der Tagespflegestelle willkommen. Es besteht ausreichend Zeit für die Übergabesituationen. Für die Eltern gibt es die Gelegenheit zu Einzelgesprächen. Erziehungs- und Bildungspartnerschaft Die Tagespflegeperson berichtet den Eltern anhand ausgewerteter Beobachtungen regelmäßig mindestens zwei Mal jährlich (bei Kindern bis zu zwei Jahren häufiger) über die verschiedenen Bereiche der Entwicklung des Kindes. Tagespflegeperson und Eltern überlegen und planen im Rahmen ihrer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft gemeinsam, wie das Kind bestmöglich unterstützt und gefördert sowie vor Gefahren für sein Wohl geschützt werden kann. Der Austausch mit den Eltern schließt den Gesundheitszustand (einschließlich Vorsorge- und Impfstatus) des Kindes ein. Besuche der Eltern in der Tagespflegestelle sind nach Absprache möglich und erwünscht. Wechsel der Tagespflegeperson Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) beziehungsweise eine absehbare Beendigung der Tätigkeit der Tagespflegeperson werden den Eltern so früh wie möglich bekannt gegeben und andere Betreuungsmöglichkeiten werden gemeinsam mit allen Beteiligten geplant. 8 9

6 Zueinander finden Wie sieht die wohl aus? Kennen lernen Ist das die Frau, zu der ich soll? Wenn Sie sich für die Kindertagespflege als Betreuungsform entschieden haben, beginnt die Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Das Familien- und Seniorenbüro des Landkreises bietet Ihnen Information und fachkundige Beratung an. Im persönlichen Gespräch wird Ihre Situation erfragt. Dazu gehören unter anderem Ihr Wohn- und Arbeitsort, die benötigten Betreuungszeiten und die ganz besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes. Es ist Raum für Ihre Fragen und Bedenken rund um die Kindertagespflege. Das Beratungsangebot steht Ihnen für die gesamte Dauer der Betreuung zur Verfügung. Eine aktuelle Liste der Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis bekommen Sie vom Familien- und Seniorenbüro des Landkreises oder auch im Familienservicebüro Ihrer Gemeindeverwaltung. Auf unserer Kinderbetreuungsbörse im Internet unter der Adresse: können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen und weitere Informationen zur Kinderbetreuung in Tagespflege, Krippe und Kindertagesstätte bekommen. Sie haben eine geeignete Tagespflegeperson gefunden. Der nächste Schritt ist das Erstgespräch. Dieses erste persönliche Treffen dient einem noch unverbindlichen Kennenlernen. Nehmen Sie sich viel Zeit für dieses Gespräch und sprechen Sie offen über Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse. Das Gespräch sollte dort stattfinden, wo Ihr Kind betreut werden soll. Beziehen Sie auch Ihr Kind entsprechend seinem Alter mit ein. Es sind organisatorische, finanzielle und erzieherische Themen zu klären, wie zum Beispiel: Welche Erfahrungen und Fortbildungen hat die Tagespflegeperson? Wie ist ihre derzeitige Betreuungssituation, wie viele Kinder sind bei ihr in Betreuung, wie alt sind diese? Wie ist beispielsweise der Umgang mit Medien oder Süßigkeiten? Liegt ein schriftliches Konzept vor? Bietet die Wohnung/das Haus gute Möglichkeiten für Bewegung, Erkundung, Spiel und auch Rückzug? Ist altersgerechtes und entwicklungsförderndes Spielzeug vorhanden? Auch die Tagespflegeperson braucht umfassende Informationen über Ihr Kind, seine Ess- und Schlafgewohnheiten, seine Vorlieben, Interessen und Ängste, seine gesundheitliche Situation. Wenn Fragen offen bleiben oder weiter Unsicherheiten bestehen, zögern Sie nicht, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken, um ein zweites Gespräch zu bitten oder erneut den Kontakt zum Familienservicebüro zu suchen. Die Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einer Tagespflegeperson wird einen wichtigen Lebensabschnitt Ihres Kindes und Ihrer Familie prägen. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle ermutigen, Ihrem Bauchgefühl zu vertrauen und leise Zweifel ernst zu nehmen, etwa wenn Sie den Eindruck gewinnen, dass die Chemie nicht stimmt. Eine umfangreiche Checkliste finden Sie auf Seite 16/

7 Übergänge gestalten Geht Mama jetzt weg? Keine Tagespflege ohne Eingewöhnungsphase. Eine sorgfältige Eingewöhnung ist heute Standard für eine gute Betreuung. Kinder fühlen sich nach einer gelungenen Eingewöhnung wohler und entwickeln sich besser als Kinder, denen diese Phase fehlt. So kann emotionale Verbundenheit mit der Betreuungsperson sowie das Gefühl von Geborgenheit entstehen. Ein gut gestalteter Übergang hilft dem Kind, diese Herausforderung zu bewältigen, denn ansonsten wären die Person fremd, die Räume unbekannt, der Tagesablauf ungewohnt. Besonders sensibel für Trennungen sind Kinder in den ersten eineinhalb Lebensjahren. Deshalb sind gerade in diesem Alter langsame Übergänge besonders bedeutsam und brauchen Zeit. Die Tagesmutter erklärt Ihnen nachvollziehbar und verständlich erklären, was genau in dieser Zeit der Eingewöhnung geschehen soll. Sie wird nach den Gewohnheiten und Vorlieben Ihres Kindes fragen. Solche Fragen sind notwendige Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Tagesmutter. Die Eingewöhnung dauert bei den meisten Kindern etwa zwei bis drei Wochen. Für die Entscheidung, wie lange Sie Ihr Kind begleiten möchten, können sie sich am Verhalten Ihres Kindes orientieren. Wenn Sie beispielsweise beobachten, dass Ihr Kind häufig den Blickkontakt zu Ihnen oder Ihre Nähe und Ihren Schutz sucht, ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind dann auch trösten und nicht versuchen, es zur Tagesmutter zu schicken. Es sollte von selbst auf die Tagespflegeperson zugehen. Das Kind bestimmt das Tempo der Eingewöhnung. Der später einmal kommende Abschied von der Tagesmutter sollte ebenso behutsam gestaltet werden wie die Eingewöhnung. Ihr Kind kann sich von den anderen Kindern, von seiner Tagesmami und der vertrauten Umgebung dann gut lösen, wenn Sie zusammen mit der Tagespflegeperson die Ablösephase vorbereiten. Die Gestaltung der Übergänge ist eine Herausforderung, die Eltern, Kind und Tagespflegeperson am besten gemeinsam meistern! Partnerschaftlich erziehen Schau mal, Papa, was ich mit meiner Tagesmami gebaut habe! Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson ist nötig, damit die Betreuung im Sinne Ihres Kindes gelingen kann. Ziel der Zusammenarbeit ist eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. In diesem Rahmen findet Ihr Kind die besten Entwicklungsbedingungen vor. Voraussetzung dafür: Eltern und die Tagespflegeperson öffnen sich füreinander und verständigen sich über ihre Vorstellungen von Erziehung. Die Haltung ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt, sie bereichern sich wechselseitig und teilen die Verantwortung für die Förderung der kindlichen Entwicklung. Eine gute Partnerschaft braucht - neben einer vertraglichen Regelung - einen regelmäßigen Austausch über die Entwicklung des Kindes. Haben Eltern und Tagespflegeperson noch dieselben Ziele? Sind grundsätzliche Fragen zum Erziehungsstil geklärt? Wie werden Informationen weitergegeben? Diese Fragen sollten nicht nur zwischen Tür und Angel geklärt werden. Gerade zu Beginn einer Betreuung ist zu empfehlen, dass sich Eltern und die Tagesmutter genügend Zeit dafür nehmen. Trotz guter Absprachen kann es dennoch zu Missverständnissen im Betreuungsalltag kommen. Nehmen Sie sich Zeit, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zu lösen. Erscheint ein Betreuungsabbruch unvermeidlich, will auch dieser Schritt gut überlegt sein. Für diese Situation bietet die Fachberatung Kindertagespflege Hilfe und Unterstützung an

8 Finanzierung und Kosten Für die Förderung der Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist der Landkreis Nienburg/Weser zuständig. Einen Antrag auf Förderung stellen Sie beim Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen im Fachbereich Jugend. Laut Sozialgesetzbuch VIII ist ein Kind unter drei Jahren zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwei (SGB II) erhalten. Kinder ab drei Jahren sollen vorrangig in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätte, Hort) oder schulischen Betreuungsangeboten betreut werden. Eine Förderung der Kindertagespflege kann in den Fällen gewährt werden, in denen ein bedarfsgerechtes Angebot nicht zur Verfügung steht. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung erfüllen, wird der Landkreis Nienburg/Weser laufend eine Geldleistung für die Tagespflegeperson zahlen. Es wird ein Elternbeitrag erhoben, dessen Höhe sich nach dem Umfang der Betreuung richtet. Unter bestimmten Bedingungen kann der Elternbeitrag auf schriftlichen Antrag hin teilweise oder ganz erlassen werden. Geschwisterermäßigungen werden gewährt. Die aktuelle Satzung des Landkreises Nienburg über die Förderung der Kindertagespflege sowie die dazugehörige Entgeltordnung finden Sie im Internet auf der Seite der Kinderbetreuungsbörse unter net. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen zur Finanzierung der Kindertagespflege an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Nienburg/Weser. Als weitere Bedingung für die Förderung gilt, dass die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis hat

9 Worauf achten? Qualitätsmerkmale in der Kindertagespflegestelle Liegt eine Pflegeerlaubnis vor? Liegt ein schriftliches Konzept vor? Wie viele Kinder in welchem Alter sind noch in der Betreuung? Wie sieht der Tagesablauf aus? Hat die Tagespflegeperson eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Wie sind die räumlichen Gegebenheiten? Kindgerechte und kindersichere Ausstattung der Wohnung Schlaf- / Rückzugsmöglichkeiten altersgerechtes Spielzeug Spielmöglichkeiten im Außenbereich (Garten oder Spielplatz in der Nähe) Haustiere Worüber Sie sich mit der Tagespflegeperson austauschen sollten Erziehungsverständnis Regeln und Werte Spiel und Bewegung Ernährung Sauberkeitserziehung Umgang mit Medien Gestaltung der Eingewöhnungszeit Was die Kindertagespflegeperson über Ihr Kind wissen sollte: Vorlieben, Interessen, Ängste Gesundheitliche Situation (Medikamente, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeit, etc.) Ess- und Schlafgewohnheiten Was Sie mit der Tagespflegeperson absprechen sollten (Organisatorisches) Rahmenbedingungen der Eingewöhnung Betreuungszeit bzw. Flexibilität der Betreuungszeit Regelung der Bring- und Abholzeiten Wer ist sonst noch berechtigt Ihr Kind abzuholen? Urlaubsregelung Vertretung im Krankheitsfall Umgang bei Erkrankung des Kindes Erledigung der Hausaufgaben Angaben zur Krankenversicherung (Vollmacht zur ärztlichen Behandlung in Notfällen) Wer ist im Notfall zu benachrichtigen Schweigepflicht über persönliche Angelegenheiten Schriftliche Vereinbarung Wir empfehlen, vor Beginn der Kindertagespflege die wichtigen Punkte schriftlich festzuhalten und in einer für beide Seiten bindenden Vereinbarung zu unterzeichnen

10 Ansprechpartner Links Vermittlung / Beratung Familien- und Seniorenbüro (Familienservice) Carmen Prummer Rühmkorffstr Nienburg Tel.: / fsb@kreis-ni.de Frau Prummer Informationen zur Kindertagespflege im Landkreis Nienburg/Weser finden Sie auch im Internet: (Satzung zur Förderung der Kindertagespfelge / Anforderungsprofil) Finanzielle Förderung Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen Daniela Witte Tel.: / Daniela Albrecht Tel.: / Elke Kirchhoff Tel.: / Astrid Meyer-Lühring Tel.: / Kreishaus am Schlossplatz Nienburg wihi@kreis-ni.de Frau Witte Frau Albrecht Frau Meyer-Lühring Weitere Informationen bieten folgende Seiten: Impressum Fachberatung Kindertagespflege Bettina Menke-Siebels Tel.: / Heike Prüshoff Tel.: / Rühmkorffstr Nienburg tagespflege@kreis-ni.de Frau Kirchhoff Frau Prüshoff Herausgeber: Landkreis Nienburg/Weser Fachberatung Kindertagespflege Familien- und Seniorenbüro Rühmkorffstr Nienburg/Weser 1. Auflage 2011 Design und Illustration: Frau Menke- -Siebels 18 19

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