Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 79/99
|
|
- Miriam Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 79/99 Kindergeld: Fremdsprachenassistenten sind nicht in der Ausbildung Die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, die darin besteht, in Frankreich an einer Schule Deutschunterricht zu erteilen, ist bei einem Kind, das ein Studium der Politikwissenschaft aufnehmen will, nicht als Teil der Berufsausbildung anzusehen mit der Folge, dass für diese Zeit kein Kindergeld gezahlt wird. Quelle: Wolfgang Büser Einordnung der Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin als Teil der Berufsausbildung; Rüge der Verletzung des 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO); Rüge der Verletzung des 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a und c des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gericht: BFH Entscheidungsform: Urteil Datum: Referenz: JurionRS 2003, Aktenzeichen: VIII R 79/99 Verfahrensgang: vorgehend: FG Schleswig-Holstein AZ: II 537/98 Rechtsgrundlagen: 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG 76 FGO Fundstellen: BFHE 203, BB 2003, (Volltext) BFH/NV 2003, (Volltext mit amtl. LS) BStBl 2003, (Volltext mit amtl. LS) BStBl II 2003, (Volltext mit amtl. LS) DB 2003, VIII Heft 44 (amtl. Leitsatz) DB 2003, 2474 (amtl. Leitsatz) DStR 2003, X Heft 44 (Kurzinformation) DStRE 2003, (Volltext mit amtl. LS) EStB 2003, 465 (Volltext mit amtl. LS) aok-business.de - PRO Online,
2 FR 2003, GStB 2003, 54 HFR 2004, INF 2003, IStR 2004, 64 (Kurzinformation) NJW 2004, 392 (amtl. Leitsatz) NJW 2003, X Heft 48 (Kurzinformation) NWB 2004, (Kurzinformation) NWB 2003, NWB 2004, PIStB 2004, 57 RdW 2004, XVI Heft 4 (Kurzinformation) stak 2003 StBW 2003, 4 Amtlicher Leitsatz: BFH, VIII R 79/99 Die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin, die darin besteht, in Frankreich an einer Schule Deutschunterricht zu erteilen, ist bei einem Kind, das ein Studium der Politikwissenschaft aufnehmen will, nicht als Teil der Berufsausbildung anzusehen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51 [BFH VI R 11/99], BStBl II 2000, 199). Entscheidungsgründe 1 I. Die 1977 geborene T, die Tochter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), bewarb sich nach dem Ende ihrer Schulausbildung um einen Studienplatz im Studiengang Politikwissenschaft an der Universität... Ihre Bewerbung wurde zunächst abgelehnt; mit Schreiben vom 2. Oktober 1997 wies die Universität ihr jedoch im Nachrückverfahren einen Studienplatz für das Wintersemester 1997/98 zu. Voraussetzung dafür sei die persönliche Einschreibung am 9. oder 10. Oktober; bei Nichteinhaltung des Termins sollte der Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben werden. T schrieb sich nicht für das Studium ein. Sie hielt sich zu dieser Zeit vielmehr in Frankreich auf. Dort absolvierte sie bis zum 15. September 1997 ein Praktikum in einem Touristen-Informationsbüro. Danach ergab sich für sie die Möglichkeit, vom 1. Oktober 1997 bis zum 15. Mai 1998 an einer Schule als Fremdsprachenassistentin tätig zu sein. Im Rahmen dieser Tätigkeit gab sie französischen Schülern Deutschunterricht. Eine vorzeitige Beendigung dieser Tätigkeit war nicht möglich. 2 Mit dem Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes bestätigte T, sie habe den Zulassungsbescheid für das Wintersemester 1997/98 zu spät erhalten und werde sich zum Sommersemester 1998 erneut bewerben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagter) setzte mit Bescheid vom aok-business.de - PRO Online,
3 Dezember 1997 das Kindergeld ab November 1997 auf 0,00 DM fest, weil die Voraussetzungen für die Weitergewährung nicht vorlägen, da T den im Nachrückverfahren angebotenen Studienplatz nicht angenommen habe. Der Einspruch der Klägerin, mit dem diese geltend machte, der Zulassungsbescheid für T sei erst am 9. oder 10. Oktober 1997 zugegangen, sodass es ihrer Tochter praktisch unmöglich gewesen sei, sich einzuschreiben, blieb ohne Erfolg. 3 Im Juli 1998 schrieb T sich an der Universität... ein und nahm dort zum Wintersemester 1998/99 ein Studium auf. Seit Juli 1998 erhält die Klägerin daher wieder Kindergeld für ihre Tochter. 4 Das Finanzgericht (FG) wies die gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 221 veröffentlichten Gründen ab. 5 Mit ihrer Revision rügt die Klägerin die Verletzung des 76 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sowie des 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und c des Einkommensteuergesetzes (EStG). 6 Die Klägerin beantragt sinngemäß, die Vorentscheidung sowie den Bescheid vom 10. Dezember 1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. März 1998 aufzuheben und ihr Kindergeld für ihre Tochter für die Zeit von November 1997 bis Juni 1998 zu gewähren, hilfsweise, die Vorentscheidung aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. 7 Der Beklagte beantragt, 8 II a) die Revision zurückzuweisen. Die Revision ist nicht begründet. Sie war daher zurückzuweisen ( 126 Abs. 2 FGO ). Ohne Erfolg rügt die Klägerin die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß 76 FGO durch das FG. Nach dem eigenen Vortrag der Klägerin im Klageverfahren steht fest, dass T den ihr im Nachrückverfahren angebotenen Studienplatz nicht annehmen konnte, weil sie sich verpflichtet hatte, bis Mai 1998 in Frankreich tätig zu sein. Einer weiteren Aufklärung der Frage, ob es der T theoretisch möglich gewesen wäre, die Einschreibefrist einzuhalten, bedurfte es danach nicht. Der Klägerin steht für die Zeit von November 1997 bis Juni 1998 kein Anspruch auf Kindergeld für T zu. Die Klägerin hatte für diese Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld gemäß 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG. 12 Nach dieser Vorschrift wird ein Kind für das Kindergeld berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Dabei kann offen bleiben, ob T zunächst tatsächlich über keinen Ausbildungsplatz verfügte, weil der Bescheid über die Möglichkeit, sich im Nachrückverfahren für das Wintersemester 1997/98 einzuschreiben, sie zu spät erreicht hat, oder ob eine weitere Sachaufklärung zu dem Ergebnis führen würde, dass es der T möglich und zumutbar gewesen wäre, den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin unterstellt, dass es der T an einem Ausbildungsplatz mangelte, aok-business.de - PRO Online,
4 sind die Voraussetzungen des 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG nicht erfüllt. 13 Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, weil typisierend davon auszugehen ist, dass in beiden Fällen die gleiche Unterhaltssituation der Eltern besteht (BTDrucks 10/2884, S. 102 f.; Greite in Korn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32 Rz. 50; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 32 EStG Anm. 88; Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32 Rdnr. C 26; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 32 EStG Anm. 103; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, 32 EStG Anm. 421). Diese Gleichstellung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn das einen Ausbildungsplatz suchende Kind diesen im Erfolgsfall auch antreten könnte. Der Unterschied zu dem in Ausbildung befindlichen Kind muss allein in dem Mangel der Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes liegen. Der Beginn oder die Fortsetzung der Ausbildung dürfen nicht an anderen Umständen als diesem scheitern. Die Voraussetzungen des 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG liegen demnach nicht vor, wenn das Kind -die Verfügbarkeit des Ausbildungsplatzes unterstellt- diesen ohnehin nicht antreten könnte, weil es die objektiven Anforderungen dafür nicht erfüllt oder es aus anderen Gründen am Antritt gehindert wäre. So liegt es im Streitfall. Unabhängig von der Frage, ob T die Einschreibefrist für den angebotenen Studienplatz für das Wintersemester 1997/98 einhalten konnte, war sie aus anderen Gründen gehindert, das Studium zu diesem Zeitpunkt aufzunehmen. Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des FG hatte sich T ab Anfang Oktober 1997 verpflichtet, bis Mai 1998 als Fremdsprachenassistentin in Frankreich tätig zu sein. Diese Disposition der T, und nicht der Mangel eines Studienplatzes, war der Grund dafür, dass T ihre Ausbildung zunächst nicht fortsetzen konnte. Sofern die Revision demgegenüber nunmehr vorträgt, T habe die Tätigkeit in Frankreich jederzeit aufgeben können und im Falle des Erhaltes eines Studienplatzes auch aufgeben wollen, handelt es sich um neuen Tatsachenvortrag, der in der Revisionsinstanz gemäß 118 Abs. 2 FGO nicht mehr berücksichtigt werden kann. 14 b) 15 aa) T erfüllte in der Zeit von November 1997 bis Juni 1998 auch nicht den Tatbestand des 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Danach wird ein Kind für das Kindergeld berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Der Aufenthalt der T in Frankreich und ihre Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin an einer französischen Schule in der Zeit von Oktober 1997 bis Mai 1998 waren nicht als Teil ihrer Berufsausbildung anzusehen. 16 In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655, m.w.n.). Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Ausbildungsmaßnahme in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist oder -in Ermangelung einer solchen Regelung- jedenfalls dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten dient, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind. Den Eltern und dem Kind steht bei der Gestaltung der Ausbildung vielmehr ein weiter Entscheidungsspielraum zu (BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51, 52 [BFH VI R 11/99], BStBl II 2000, 199, 200). Gleichwohl erfüllt nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, den Tatbestand der Berufsausbildung. Sprachaufenthalte im Ausland können vielmehr nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden sind (z.b. Besuch eines Colleges oder einer Universität als Schüler bzw. Student) oder -wie dies z.b. bei einem Sprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses häufig der Fall ist- von einem aok-business.de - PRO Online,
5 theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-) Ausbildung rechtfertigt (Senatsurteil vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469). 17 T erhielt nach den Feststellungen des FG während ihres Aufenthaltes in Frankreich selbst keinen theoretisch-systematischen Sprachunterricht. Sie besuchte auch keine Schule oder Universität als Schülerin oder Studentin. Vielmehr gab sie als Fremdsprachenassistentin Deutschunterricht. Die Erteilung von Deutschunterricht ist jedoch dem Besuch einer Schule oder Universität oder einer theoretisch-systematischem Sprachausbildung nicht gleichzustellen. Dem steht nicht entgegen, dass die Tätigkeit eines Anglistikstudenten als Fremdsprachenassistent von der Rechtsprechung als eine Maßnahme der Berufsausbildung angesehen worden ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 51, 53 [BFH VI R 11/99], BStBl II 2000, 199, 200). In dem entschiedenen Fall diente die Tätigkeit nicht nur der sprachlichen, sondern auch der pädagogischen Ausbildung des Kindes, das den Lehrberuf anstrebte. T beabsichtigte demgegenüber, Politikwissenschaft zu studieren. Es ist nichts dafür vorgetragen und auch nicht ersichtlich, inwieweit die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin dafür in weiter gehender Weise als durch den Erwerb von Sprachkenntnissen förderlich sein könnte. Insoweit fehlt es aber an dem von der Rechtsprechung geforderten theoretisch-systematischen Sprachunterricht von wöchentlich mindestens 10 Stunden (Senatsurteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469). 18 bb) 19 c) Für den Monat Juni 1998 hat die Klägerin keine Umstände vorgetragen, die erkennen ließen, dass die T sich in einer Berufsausbildung befand. Solche Umstände sind auch nicht ersichtlich. Schließlich war T im Juni 1998 auch nicht gemäß 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG als ein Kind, das sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, zu berücksichtigen, denn die bis Mai 1998 andauernde Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin war aus den unter 2.b)aa) genannten Gründen nicht als Ausbildungsabschnitt im Sinne dieser Vorschrift anzusehen. Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet aok-business.de - PRO Online,
EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05
BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.10.2005, Az.: VIII R 87/03
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.10.2005, Az.: VIII R 87/03 Auch aus laufenden Lebensversicherungen Gewinnanteile netto kassieren Werden Gewinnanteile aus einer Lebensversicherung nach Ablauf von 12 Jahren ausgezahlt,
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.03.2004, Az.: VIII R 86/98
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.03.2004, Az.: VIII R 86/98 Unterhalt: Verzicht darf die Allgemeinheit nicht belasten Verzichtet ein Vater bei der Festlegung seiner Unterhaltszahlungen für seinen Sohn auf die
Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11
Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11 Wenn die Umsatzsteuer richtig "erklärt", aber falsch übernommen wurde Hat ein Unternehmer die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer korrekt in seiner
Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00
Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Hotelrechnungen dürfen um Mehrwertsteuer gekürzt werden Die seit April 1999 geltende Regelung, nach der die auf Geschäfts-oder Dienstreisen der Unternehmer
Bundesfinanzhof Urt. v. 07.11.2007, Az.: I R 42/06
Bundesfinanzhof Urt. v. 07.11.2007, Az.: I R 42/06 Sportvereine müssen Sponsorengelder mit dem Fiskus teilen Sponsorengeld, das ein gemeinnütziger Sportverein erhält, ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn
Bundesfinanzhof Urt. v. 01.03.2005, Az.: VIII R 47/01
Bundesfinanzhof Urt. v. 01.03.2005, Az.: VIII R 47/01 Auch Schweizer Lebensversicherung kann frei bleiben Zinsen aus einer Lebensversicherung können auch dann steuerfrei sein, wenn die Beiträge deshalb
beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die
BUNDESFINANZHOF Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Sie sind regelmäßig nicht als Kosten der privaten Lebensführung zu beurteilen
Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 11.04.2006, Az.: 9 AZN 892/05
Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 11.04.2006, Az.: 9 AZN 892/05 Rechtliches Gehör: Nicht Vorgetragenes darf nicht begründet werden Das rechtliche Gehör einer Erzieherin, die während einer laufenden Weiterbildungsmaßnahme
www.pflegekinderinfo.de
www.pflegekinderinfo.de FG Köln vom 26.06.2008 Allein die Volljährigkeit eines Kindes schließt ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht aus. Die an das Bestehen eines familienähnlichen Bandes zu einem volljährigen
Bundesfinanzhof Urt. v. 24.10.2001, Az.: II R 10/00
Bundesfinanzhof Urt. v. 24.10.2001, Az.: II R 10/00 Erbschaftsteuer: Auch befreiende Lebensversicherung kostet Geld Auch für eine Lebensversicherung, die vor Jahren abgeschlossen wurde, um von der gesetzlichen
BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90
BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419 KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 Fundstellen BFHE 176, 412 StE 1995, 268 (K) DStR 1995,
2. Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.
Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes 1. Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.f. überschritten ist, sind Fahrtkosten eines Kindes, die ihm aus Anlass eines nebenberuflich
Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04
Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04 Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 9. April 2003 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2005
BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04
BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem
BUNDESFINANZHOF. EStG 3 Nr. 16. Urteil vom 27. April 2001 VI R 2/98. Vorinstanz: Thüringer FG (EFG 1997, 596)
BUNDESFINANZHOF Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber
Bundesfinanzhof Urt. v. 30.06.2005, Az.: III R 27/04
Bundesfinanzhof Urt. v. 30.06.2005, Az.: III R 27/04 Außergewöhnliche Belastung: Was Geschiedene gleichermaßen angeht, spart keine Steuern Zwar können grds. die Aufwendungen, die Eheleute für eine Scheidung
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung
Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.05.2013, Az.: VI R 94/10
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.05.2013, Az.: VI R 94/10 Fürs Betriebsfest gilt eine mehrfache Freigrenze - und "Eventkosten" bleiben außen vor Der BFH hat zwar für Betriebsfeste die seit mehr als zehn Jahren
Bundesfinanzhof Urt. v. 09.02.2012, Az.: VI R 23/10
Bundesfinanzhof Urt. v. 09.02.2012, Az.: VI R 23/10 Wird strafbare Handlung nur "vorgeworfen", können Werbungskosten herauskommen Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen die Behauptung seines Arbeitgebers, die
Paragraphenkette: AO (1977) 42, EStG 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1. Entscheidungsform: Datum: 08.05.2001
Gericht: BFH Entscheidungsform: Urteil Datum: 08.05.2001 Paragraphenkette: AO (1977) 42, EStG 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 Vorinstanz(en): FG Nürnberg Kurzleitsatz: Werbungskosten bei Beteiligung an
BFH Urteil vom 15.06.2010 - VIII R 10/09 (veröffentlicht am 13.08.2010)
BFH Urteil vom 15.06.2010 - VIII R 10/09 (veröffentlicht am 13.08.2010) Redaktion TK Lexikon Sozialversicherung 15. Juni 2010 BFH Urteil vom 15.06.2010 - VIII R 10/09 (veröffentlicht am 13.08.2010) HI2370358
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.12.2003, Az.: VII R 59/02
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.12.2003, Az.: VII R 59/02 Steuerberatung: Nur ehemalige Finanzbeamte kommen ohne Prüfung aus Es ist mit dem GG vereinbar, dass nur ehemalige Finanzbeamte des höheren Dienstes
Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit
Werbungskostenabzug bei nur teilweiser Weiterverwendung eines Darlehens für neuen Immobilienkauf
BUNDESFINANZHOF Werbungskostenabzug bei nur teilweiser Weiterverwendung eines Darlehens für neuen Immobilienkauf Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte
BUNDESFINANZHOF. EStG 1998 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03
BUNDESFINANZHOF Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden,
Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei gleichzeitiger Finanzierung eigengenutzter und vermieteter Wohnungen
BUNDESFINANZHOF Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei gleichzeitiger Finanzierung eigengenutzter und vermieteter Wohnungen 1. Finanziert der Steuerpflichtige die Herstellung von Eigentumswohnungen,
Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.
BUNDESFINANZHOF Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar. EStG 22 Nr. 3, 2 Abs. 1 Nr. 7 Urteil vom 24. August 2006
3. Für die Beibehaltung eines Wohnsitzes sind die tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente oder Absichten entscheidend.
Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - Auslandsstudium 1. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz
Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pendler; Erhöhungsbetrag
Gericht: FG Niedersachsen Entscheidungsform: Urteil Datum: 15.04.2010 Paragraphenkette: EStG 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 8 Abs. 1 Vorinstanz(en): Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs.
BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02
BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite
Streitig ist, ob die Übernahme von Steuerberatungskosten im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn führt.
Gericht: BFH Entscheidungsform: Urteil Datum: 21.01.2010 Paragraphenkette: EStG 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 38 Abs. 3 S. 1, EStG 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG 42d Abs. 1 Nr. 1 Vorinstanz(en): FG Düsseldorf
Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de
Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de BFH Urteil vom 19.8.2002 (VIII R 30/01) BStBl. 2003 II S. 131 Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
Mitgliederdepesche 02-2009. Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2008, Az. 10 K 2984/07
Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2008, Az. 10 K 2984/07 a) Nach 32 Abs. 4 S. 2 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung wird ein volljähriges Kind für den Kindergeldanspruch des Berechtigten
FINANZGERICHT HAMBURG
FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 6 K 253/14 Urteil des Einzelrichters vom 25.06.2015 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: AO 152, EStG 25 Abs. 3 Satz 2, EStG 26b Leitsatz: 1. Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung
BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz
BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: 1. Leitsatz FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941 1. Die Zusage einer dienstzeitunabhängigen Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten
Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
BUNDESFINANZHOF Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter
3. Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.s. des 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.
BUNDESFINANZHOF 1. Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. 2. Abschn. 31 Abs. 8
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 10.11.2004, Az.: 7 AZR 131/04
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 10.11.2004, Az.: 7 AZR 131/04 Betriebsrat: An Schulungstagen gucken Teilzeiter auf ihre Vollzeitkollegen Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied bis einschließlich
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller
Dok.-Nr.: 0934515 Bundesfinanzhof, VIII-R-8/14 Urteil vom 28.01.2015 Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung Leitsatz: 1.
BFH v. 8.2.2011, VIII R 18/09 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis. Tatbestand
BFH v. 8.2.2011, VIII R 18/09 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten
EStG 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 GewStG 2 Abs. 1, 3 Nrn. 6 und 20 AO 67 Abs. 1 und 2 GG Art. 3 Abs. 1
BUNDESFINANZHOF Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG - Merkmalsübertragung von einer nach 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG steuerbefreiten
Gründe. BFH v. 16.11.2006 - III R 74/05
BFH v. 16.11.2006 - III R 74/05 Keine Einbeziehung der Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag Leitsatz Aufwendungen
Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH
Seite 1 von 6 Dok.-Nr.: 0929339 Bundesfinanzhof, VI-R-42/12 Urteil vom 21.03.2013 Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH Leitsatz:
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.09.2004, Az.: X R 29/02
Bundesfinanzhof Urt. v. 16.09.2004, Az.: X R 29/02 Auch die Hinterbliebenenrente hilft sparen Schließt ein Ehemann eine private Rentenversicherung ab, für die er den Beitrag vorab entrichtet (hier in Höhe
FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 6 K 2092/01 In dem Rechtsstreit der Frau Klägerin, Bevollmächtigt: Gegen Agentur für Arbeit Beklagte, wegen Familienleistungsausgleich (Januar
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.7.2012, VI R 11/11
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.7.2012, VI R 11/11 Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer - Anlaufhemmung gegenüber
Tenor. Tatbestand. FG München, Beschluss v. 14.08.2014 7 V 1110/14
FG München, Beschluss v. 14.08.2014 7 V 1110/14 Titel: (Aussetzung der Vollziehung: Kein Verlust der erweiterten Kürzung nach 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG infolge Umschichtung des Grundbesitzbestands und Beteiligungen
Geschäftsanteil: Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH- Beteiligung durch verlorenes Sanierungsdarlehen
BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH- Beteiligung durch verlorenes Sanierungsdarlehen Das Sanierungsprivileg des 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz von Darlehensverlusten
Finanzgericht München
Az.: 15 K 3231/05 Freigabe: 10.02.2006 Stichwort: Eingreifen der 10 Jahres Festsetzungsfrist nach Selbstanzeige, wenn sich eine Steuererstattung ergibt. Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Vorinstanz: FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02 (EFG 2005, 1773) Gründe
BUNDESFINANZHOF Wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, kann die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der
DNotI. Dokumentnummer: 1b107_08 letzte Aktualisierung: 17.11.2009 BFH, 11.11.2008 - I B 107/08 RDG 1; FGO 62; ZPO 78
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 1b107_08 letzte Aktualisierung: 17.11.2009 BFH, 11.11.2008 - I B 107/08 RDG 1; FGO 62; ZPO 78 Unzulässige gerichtliche Vertretung durch eine englische Limited
Bundesfinanzhof Urt. v. 19.08.2008, Az.: VII R 6/07
Bundesfinanzhof Urt. v. 19.08.2008, Az.: VII R 6/07 Verbraucherinsolvenz: Steuerhinterziehung verhindert Restschuldbefreiung nicht Ein Überschuldeter, für den das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft, büßt
Rechtsmittelbelehrung. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben ( 128 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung). Gründe
2 hat der 13. Senat des Finanzgerichts München unter Mitwirkung [ ] ohne mündliche Verhandlung am 20. April 2011 beschlossen: 1. Die Vollziehung des Bescheids vom 2. September 2010 über die Hinterziehungszinsen
zurück zur Übersicht Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art
zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten
Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf einer Urlaubsreise von Körperbehinderten als außergewöhnliche Belastung
Bundesfinanzhof, III-R-58/98 Urteil vom 04.07.2002 FG Nürnberg Urteil I 340/97 vom 06.10.1998 EFG 1999 70 (Erste Instanz) 0813434 Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf einer Urlaubsreise
UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1
BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem
1 Aus der Rechtsprechung
Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.03.2005 VIII R 47/01. Gründe
Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Zinsen aus einer ausländischen Lebensversicherung. I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) unterhielten seit 1982 ein Wertpapierdepot bei
a) Ihre Altersversorgung richtet sich nach der am 1.7.70 gültigen Ruhegeldzusage Ihrer bisherigen Arbeitgeberin H, Mitglied der B-Gruppe.
BUNDESFINANZHOF BFH-Urteil vom 24.4.1991, XI R 9/87 Vorinstanz: FG München EStG 3 Nr. 9 Abfindungen zur Abgeltung einer betrieblichen Rentenanwartschaft sind dann nicht steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste
J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E V O L LTEXTSERVICE Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste BFH, Urteil vom 19.03.2013, Az. XI R 47/07 Tatbestand I. Die Klägerin und
Finanzgericht München
Az.: 9 K 759/07 Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Streitsache Kläger gegen Finanzamt Beklagter wegen Einkommensteuer 2004 Solidaritätszuschlag 2004 hat der 9. Senat des Finanzgerichts
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger
Bundesfinanzhof, I-R-117/08 0927674 Urteil vom 20.10.2010 Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen Privatanleger Leitsatz: 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 18.09.2001, Az.: 9 AZR 570/00
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 18.09.2001, Az.: 9 AZR 570/00 Urlaubsrecht: Nur nach Aufforderung muss übertragen werden Urlaubsansprüche erlöschen, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im betreffenden
Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt"
BUNDESFINANZHOF Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" Für ein vom Darlehensnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags (hier: öffentlich gefördertes Darlehen) zu zahlendes
BFH Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06 (veröffentlicht am 20.02.2008)
BFH Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06 (veröffentlicht am 20.02.2008) Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 20. Dezember 2007 BFH Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06 (veröffentlicht am 20.02.2008) HI1929252 Entscheidungsstichwort
Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 24.02.2011 11 K 3859/07
FG München, Urteil v. 24.02.2011 11 K 3859/07 Titel: (Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des übergebenen Wirtschaftsguts zur anteiligen Finanzierung der Herstellungskosten des eigengenutzten Einfamilienhauses
Vorinstanz: FG Berlin vom 18. März 2003 7 K 7516/01 (EFG 2003, 887)
BUNDESFINANZHOF Beim "sale-and-lease-back"-verfahren kann der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an dem Leasinggut durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber eine bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion
BFH Urteil vom 20.12.2000 AZ. X R 1/97 vorgehend: 1. FG Rheinland-Pfalz EFG, 1997, 337. Leitsatz
BFH Urteil vom 20.12.2000 AZ. X R 1/97 vorgehend: 1. FG Rheinland-Pfalz EFG, 1997, 337 Leitsatz Der An- und Verkauf von Optionskontrakten selbst in größerem Umfang begründet im Allgemeinen keinen Gewerbebetrieb.
BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38
BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten
Bundessozialgericht Urt. v. 22.03.2006, Az.: B 12 KR 14/05 R
Bundessozialgericht Urt. v. 22.03.2006, Az.: B 12 KR 14/05 R Krankenversicherung: Bei Selbständigen darf nachberechnet werden Wird ein Selbständiger (hier ein Rechtsanwalt) freiwilliges Mitglied einer
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 10/03 R - wie folgt entschieden:
HVBG-INFO 008/2004-676- Zur Berechnung der Höhe der Abfindung einer Verletztenrente nach der Anlage 2 der Abfindungsverordnung ist auf den Zeitpunkt des Abfindungsbescheides abzustellen hier: Urteil des
Finanzgericht Köln. Aktenzeichen: 1 K 1518/02. Urteil des Senats vom 25.10.2005
Finanzgericht Köln Aktenzeichen: 1 K 1518/02 Urteil des Senats vom 25.10.2005 Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1992 vom 18.3.1994 wird die Einkommensteuer 1992 in der Weise herabgesetzt,
Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 25.10.2000, Az.: 7 ABR 18/00
Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 25.10.2000, Az.: 7 ABR 18/00 Altersteilzeit: Auf dem Altenteil nicht mehr im Aufsichtsrat Ein Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, der im Rahmen
Einkommensteuer-Info Februar 2015
Einkommensteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen:
DNotI. Dokumentnummer: 2r27_07 letzte Aktualisierung: 31.3.2010 BFH, 7.10.2009 - II R 27/07. ErbStG 9 Abs. 1
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2r27_07 letzte Aktualisierung: 31.3.2010 BFH, 7.10.2009 - II R 27/07 ErbStG 9 Abs. 1 Bei Erbfall entsteht nicht betagter Anspruch auf Lebensversicherungssumme;
Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Grenzgänger zur Schweiz: Mehrtägige Rufbereitschaft bei Krankenhauspersonal
BFH Urteil v. 13.11.2013 I R 23 / 12 Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Grenzgänger zur Schweiz: Mehrtägige Rufbereitschaft bei Krankenhauspersonal DBA CHE 1971/1992 Art. 15a Abs. 1 S. 1; DBA CHE 1971/1992
UStG 1993 4 Nr. 14 Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c SGB V 20, 92, 124 Abs. 2
BUNDESFINANZHOF 1. Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme)
Geschäftsführer: Entfernungszuschlag nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke und Führung eines Fahrtenbuchs
BUNDESFINANZHOF Geschäftsführer: Entfernungszuschlag nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke und Führung eines Fahrtenbuchs 1. Der nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bei Überlassung eines
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 27.06 OVG 3 LB 7/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2007 durch den Vizepräsidenten
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.06.2000, Az.: 9 AZR 437/99
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 20.06.2000, Az.: 9 AZR 437/99 Auch im Urlaub ist man rufbereit Leistet ein Arbeitnehmer regelmäßig Rufbereitschaft, für die er einen Stundensatz von 15 bis 33 % des Tariflohns
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07
Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 47/09 Datum 21.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008,
Leitsätze. Tatbestand
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.7.2014, X R 35/12 Berücksichtigung von Beiträgen für eine "Rürup Rente" eines Alleingesellschafter Geschäftsführers mit Anwartschaft auf betriebliche Altersvorsorge in Form
Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen
FINANZGERICHT DÜSSELDORF 12 K 304/05 F Im Namen des Volkes U R T E I L In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessvertreter: gegen - Beklagten - wegen gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/08 in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
BFH Urteil vom 30.04.2009 - VI R 54/07 (veröffentlicht am 29.07.2009)
BFH Urteil vom 30.04.2009 - VI R 54/07 (veröffentlicht am 29.07.2009) Redaktion TK Lexikon Steuern 30. April 2009 BFH Urteil vom 30.04.2009 - VI R 54/07 (veröffentlicht am 29.07.2009) HI2190566 Entscheidungsstichwort
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.12.2005, Az.: 8 AZR 106/05
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.12.2005, Az.: 8 AZR 106/05 Wer keinen Schaden hat, kriegt keinen Schadenersatz Ein Arbeitnehmer, dem bei der Einstellung verschwiegen wurde, dass die Firma "insolvenzreif"
Liquidation: Realisierung eines Veräußerungsverlusts durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung
BUNDESFINANZHOF Liquidation: Realisierung eines Veräußerungsverlusts durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung Bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH realisiert sich der durch eine
Leitsätze. Tatbestand
Seite 1 von 6 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.2.2005, VII R 63/03 Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des Einspruchsverfahrens - Rechtswidrigkeit eines Feststellungsbescheides
DNotI. Dokumentnummer: 10r46_01 letzte Aktualisierung: 04.12.2002
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 10r46_01 letzte Aktualisierung: 04.12.2002 10r46_01 BFH X R 46/01 10.07.2002 AO 1977 175 Abs. 1
Ableitung des Werts eines GmbH-Anteils aus einem Verkauf nach 11 Abs. 2 Satz 2 BewG 2002
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2r4_11 letzte Aktualisierung: 26.8.2013 BFH, 16.5.2013 - II R 4/11 BewG 11 Ableitung des Werts eines GmbH-Anteils aus einem Verkauf nach 11 Abs. 2 Satz 2 BewG
BFH: Wertpapiere im Betriebsvermögen eines Arztes? Urteil vom 17.5.2011 VIII R 1/08
BFH: Wertpapiere im Betriebsvermögen eines Arztes? Urteil vom 17.5.2011 VIII R 1/08 Wertpapiere können in das Betriebsvermögen eines Arztes eingelegt werden, wenn ihre Anschaffung, das Halten und ihr Verkauf
Finanzgericht München
Az.: 13 K 1565/03 Freigabe: 10.05.2005 Stichwort: Avalkredit (AvK) als Darlehen. Die Absicherung eines AvK durch eine Lebensversicherung ist steuerschädlich bei einem Darlehen Finanzgericht München IM
Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden
Dok.-Nr.: 0929350 Bundesfinanzhof, X-R-24/12 Urteil vom 15.07.2014 Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden PKW Leitsatz: 1. Nutzt ein Steuerpflichtiger
FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F
FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F Leitsatz 1) Ist der die betriebliche Veranlassung indizierende Erdienenszeitraum von mindestens zehn Jahren nicht eingehalten, ist die dem
DNotI. <Dokumentnummer> 9zr14499 <Gericht> BGH <Aktenzeichen> IX ZR 144/99 <Datum> 13.04.2000 <Normen> GesO 10 Abs. 1 Nr. 4
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zr14499 letzte Aktualisierung: 24.Mai 2000 9zr14499 BGH IX ZR 144/99 13.04.2000 GesO 10 Abs. 1
BAG Urteil vom 19.12.1991-6 AZR 592/89
BAG Urteil vom 19.12.1991-6 AZR 592/89 Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 19. Dezember 1991 BAG Urteil vom 19.12.1991-6 AZR 592/89 HI440868 Entscheidungsstichwort (Thema) HI440868_1 Arbeitsbereitschaft
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen Urteil vom 12.05.11 VI R 37/10 Mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
Bundessozialgericht Urt. v. 17.03.2010, Az.: B 12 KR 4/09 R
Bundessozialgericht Urt. v. 17.03.2010, Az.: B 12 KR 4/09 R Krankenversicherung: Auch abgetretene Lebensversicherung kostet Kassenbeiträge Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte haben auch für die Kapitalerträge
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 31.07.2002, Az.: 7 AZR 118/01
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 31.07.2002, Az.: 7 AZR 118/01 Rentenbezug muss nicht immer das Ende sein Das in einem Tarifvertrag vorgesehene Ende des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass eine gesetzliche