Verkehrsrechtliche Regelungen bezüglich des Radverkehrs in Halle; Stellungnahme zum Entwurf des Sportprogramms der Stadt Halle

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1 ADFC Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Breiter Weg 11a, Magdeburg Stadt Halle (Saale) Sicherheit, Gesundheit und Sport (Dezernat III) Beigeordneter Herr Dr. Wiegand Marktplatz Halle (Saale) Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen, unsere Nachricht vom Datum Volker Preibisch Verkehrsrechtliche Regelungen bezüglich des Radverkehrs in Halle; Stellungnahme zum Entwurf des Sportprogramms der Stadt Halle Sehr geehrter Dr. Wiegand, wie in unserm Gespräch am verabredet, bitten wir folgenden Regelungen exemplarisch zu prüfen: 1. Radwegebenutzungspflicht Bernburger Straße Die Benutzungspflicht ist nicht zuletzt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 C 42.09, VGH 11 B , verkündet am 18. November 2010 grundsätzlich zu bewerten. Demnach dürfen gemäß 45 Abs. 9 Satz 2 StVO - abgesehen von hier nicht einschlägigen Ausnahmen - insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter also etwa der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs - erheblich übersteigt 1. 1 siehe auch Rechtssprechung des VG Dresden vom : Die nach allem vorhandene besondere Gefahrenlage stellt sich als eine Situation dar, in der die Beklagte zur Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im fraglichen Bereich berechtigt wäre, wenn sie in der Lage wäre, die Radfahrer auf einen sicheren Radweg zu verweisen. Bei ihrer Ermessensausübung hat die Straßenverkehrsbehörde die ihr Ermessen lenkende VwV-StVO und die in der Verwaltungsvorschrift in Bezug genommene ERA 95 zu beachten. Nach den genannten ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften, die eine bundesweit einheitliche Anwendung des 45 StVO sicherstellen sollen, stellen sich die streitgegenständlichen Radwege, auf die Radfahrer durch die angeordnete Radwegebenutzungspflicht zwingend verwiesen werden, als unzumutbar dar.

2 Dies ist in der o. g. Straße nicht gegeben. Im Gegenteil führt die Anordnung eines gemeinsamen Fußund Radweges in der Bernburger Straße zu zusätzlichen Gefährdungen. Bild 1 Bernburger Straße - durch erhebliche Fußgängerfrequenz bei Tag und Nacht, bei zum Teil nicht ERA-konformer Breiten, entsteht die Gefahr von Zusammenstössen. - Durch verdeckte Einfahrten mit schwierigen Sichtverhältnissen für Rad- und ausfahrende PKW Fahrer - durch den mangelhaften Belag, in Kombination mit einer z. T. ebenfalls mangelhaften Beleuchtung - durch Verschwenkungen und schlechtere Sichtverhältnisse an den Einmündungen - durch Nicht- oder nur Teilräumung von Schnee und Eis deutliche Nachteile gegenüber der Straßennutzung U. U. ist die Unfallgefahr für Radfahrer, für Fußgänger sowieso, nach der Anordnung der Radwegebenutzungspflicht für Radfahrer höher als bei der vorherigen Führung auf der Fahrbahn. Zusätzlich muss der Radfahrer Nachteile in Kauf nehmen, da sein Fahrkomfort, seine Fahrgeschwindigkeit (er darf sich nur im Schritttempo bewegen, kann nicht überholen und ihm wird die Möglichkeit zum unmittelbaren Abbiegen genommen) reduziert wird.

3 Der ADFC empfiehlt die Beschilderung Fußweg, Radfahrer frei um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Teil der Radfahrer sich subjektiv sicher auf Radwegen fühlt und es Ziel bleiben muss soviel Bürger in Halle als möglich zur Nutzung des Fahrrads zu gewinnen. Wir haben den Beschluss des Stadtrates vom begrüßt, wonach in Halle alle benutzungspflichtigen Radwege auf Rechtskonformität zu untersuchen sind, da wir Beschränkungen für den Radverkehr an zahlreichen weiteren Straßen für zumindest zweifelhaft halten. Um so mehr sind wir enttäuscht, dass nach nunmehr mehr als einem Jahr und zuletzt nach dem wegweisenden Urteil vom 18. Nov. vergangenen Jahres seitens der unteren Verkehrsbehörde der Stadt keine Aktivitäten, zur Überprüfung der nach unserer Ansicht rechtswidrigen Beschränkungen, erkennbar sind um auf diese Entwicklungen zu reagieren bzw. den mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss endlich umzusetzen. Angesicht der Systematik und des Umfangs der anstehenden Aufgaben bitte wir diese zur Chefsache zu machen. In anderen Städten z. B. in der Landeshauptstadt Magdeburg wurden bereits Konsequenzen gezogen und die Radwegebenutzungspflicht an mehreren Straßen aufgehoben. Beispiele für weitere problematische (rechtswidrige) Verkehrsregelungen. 2. Benutzungspflicht Geiststraße vom Universitätsring aus Radweg hat Mängel, endet dann doch auf der Geiststraße, von dem geringen Verkehrsaufkommen auf der Fahrbahn geht keine Gefährdung aus, die eine Beschränkung rechtfertigen könnte. 3. Benutzungspflicht Dölauer Straße nach der Einfahrt Fuchsbergstraße Gemeinsamer Fuß- Radweg erfüllt nicht annähernd die Mindestvoraussetzungen für die Anordnung der Benutzungspflicht was die Breite des gemeinsamen Rad- Fußweges angeht.

4 Bild 2 Dölauer Straße Beispiele für andere Verbesserungsmöglichkeiten 4. Im runden Tisch Radverkehr wurde bereit am vergangenen Jahres die Öffnung der Buddestraße für den Radverkehr angekündigt. Eine Umsetzung ist trotz zweimaliger Erinnerung nicht umgesetzt worden. Bild 3 Buddestraße

5 5. Abstellanlage auf der Abfahrt von der Magdeburger Straße Rcht. Riebeckplatz Die zwei Bügelständer an einem Zweirichtungsradweg mit hoher Fußgängerfrequenz und Radfahrergeschwindigkeit auf der Abfahrt gefährden unnötig (ich passiere täglich und habe noch nie eine Nutzung beobachten können) den Radfahrer und Fußgänger. Der ADFC sieht an vielen Stellen in der Stadt großen Bedarf für zusätzliche Abstellanlage, aber genau an dieser Stelle nicht. Bild 4 Riebeckplatz 6. Zur Aufstellung zusätzlicher Abstellanlagen sollte das Tabu aufgebrochen werden, keine PKW- Parkplätze für Abstellanlagen freizugeben (Beispiel Kleine Ulrichstraße). In vielen Städten ist dies Usus (Beispiele: Leipzig und Münster). 7. Fahrradampel Magdeburger Straße Rcht. Steintor auf Höhe der Einmündung Straße der Opfer des Faschismus. Zweck sollte sicherlich sein für die einfahrenden Radfahrer einen Schutz zu gewährleisten. Ich passiere die Ampel seit Jahren fast täglich mit dem Fahrrad und kann mich nicht an einmündende Radfahrer erinnern. Die derzeitige Situation wird von den meisten Radfahrern mit Missachtung quittiert, Regelungen die unsinnig erscheinen werden ignoriert und führen dazu, das die Loyalität auch gegenüber sinnvollen Regelungen an anderer Stelle untergraben wird.

6 Bild 5 Magdeburger Straße 8. Ebenfalls unverständlich bleibt die Radfahrerampel Magdeburger Straße Einfahrt Krausenstraße. Die Radwegebenutzungspflicht wird kurz davor aufgehoben. Bild 6 Magdeburger Straße 9. Fahrradampel an der Einfahrt zum Busbahnhof Riebeckplatz. Wird mit der Autofahrerampel geschaltet, obwohl der Ein- und Ausfahrt zum Busbahnhof viel weniger Verkehrsfrequenz zu verzeichnen ist. Ein Abbau sollte geprüft werden.

7 Bild 7 Riebeckplatz 10. Der Zustand des Radweges im unsanierten Teil der Magdeburger Straße stellt die Anordnung der Benutzungspflicht in Zweifel (siehe o. g. Urteil in Dresden). 11. Eine Fahrradampel in der Ausfahrt Rudolf-Ernst Weise Straße Rcht. Merseburger Straße wäre hingegen wünschenswert, da der ausfahrende Radfahrer nur auf den Radweg Rcht. Riebeckplatz ausfahren kann und somit nicht an der PKW-Ampel unnötig zurückgehalten werden muss. Bild 8 Rudolf-Ernst-Weise-Straße

8 12. Radwegebenutzungspflicht Dessauer Str. Der teilweise schlechte bauliche Zustand spricht hier ebenfalls für die Aufhebung der Benutzungspflicht. Bild 9 Dessauer Straße 13. Ein Beispiel wie mit baulichen Maßnahmen regelgerechtes Verhalten unterstützt wird, zeigt der sanierte Mühlweg. Wurde vorher von vielen Radfahrern vor der Sanierung rechtswidrig der Fußweg genutzt, ist jetzt ein vollständig regelgerechtes Verhalten der Radfahrer festzustellen. Dies müsste z. B. im oberen Mühlweg seine Fortsetzung finden. Eine weiter Verbesserung könnte noch durch die Anordnung von Schutzstreifen erreicht werden, da die Strecke gerade ist und bei dem nunmehr guten Belag zum schnellem Autofahren anreizt. 14. An vielen Stellen werden Radwege zugeparkt. Es bedarf einer neuen Strategie dieses von vielen PKW- und LKW Fahrern missachtete Verbot in Halle z. B. in der Wucherer Straße, der Magdeburger Straße oder Dessauer Straße (Fotos, zum gleichen Zeitpunkt in ca. 100 m Entfernung) ernsthaft durchzusetzen.

9 Bild 10 und 11 Dessauer Straße 15. In der kleinen Ulrichstraße sollte eine Fahrradstraße eingerichtet werden, hier verläuft eine Hauptroute des Radverkehrs in Halle. Wenn schon der PKW Durchgangsverkehr nicht verhindert wird, sollte dem PKW Fahrer angezeigt werden, dass Radverkehr und Fußgänger Vorrang haben. In all den Fällen, in denen die Benutzungspflicht fragwürdig ist, könnte mit dem Radfahrer frei Zeichen dem Radverkehr die Freiheit gegeben werden je nach Präferenz und gesetzeskonform selbst über die Nutzung von Radweg mit Risiken und Fahrbahn mit Risiken und Vorteilen zu entscheiden.

10 Diese Beispiele, die lange nicht erschöpfend sind, zeigen, dass eine grundsätzliche Neuorientierung der Verkehrsordnung, was den Radverkehr in Halle angeht, ansteht. Kriterium für beschränkende Regelungen kann nicht mehr sein, die Straße für den PKW oder anderen Verkehr zur räumen (wie es die STVo von 1934 intendiert hat), sondern muss die ehrliche Analyse der besten Option für die Verkehrssicherheit unter Beachtung des Zustands der Infrastruktur sein. Auf diese Weise sind kurzfristig und auf relativ kostengünstige (der Abbau von Ampeln spart sogar Kosten) Art Verbesserungen für den Radverkehr in Halle zu erreichen. Gleichzeitig wird die Rechtmäßigkeit der Regelungen hergestellt und der Anschuss an die Aktivitäten in vielen anderen Kommunen gewonnen. Wir möchten auch gerne den Weg der Kooperation mit der Stadtverwaltung weitergehen und allen Beteiligten aufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen, dem ADFC einen Sitz in der Verkehrskommission einzuräumen. Stellungnahme des ADFC RV Halle zum Sportprogramm der Stadt Halle Das Sportprogramm der Stadt Halle enthält richtigerweise Hinweise auf die demographische Entwicklung und den Gesundheitsaspekt des Sports, zieht aber im folgenden nicht im ausreichenden Maße die notwendigen Schlüsse. Es darf auch in Frage gestellt werden, ob die Sportvereine überwiegend den Breitensport im Stadtgebiet gestalten (siehe S Absatz). Als Beleg folgendes Zitat vom 01. Juli vergangenen Jahres 2 : Der liebste Sport der Deutschen ist nicht etwa Fußball, sondern Radfahren. Das hat eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ergeben, bei der nach aktiv betriebenen Sportarten gefragt wurde. Laut Studie spielen nur zwei Prozent der Erwachsenen regelmäßig Fußball, 27 Prozent hingegen fahren regelmäßig Fahrrad. Damit ist Radfahren die beliebteste sportliche Betätigung der Deutschen übrigens in allen Altersklassen. Zudem hat eine finnische Studie ergeben, dass jeder Radfahrer dem Gesundheitssystem rund 1200 Euro pro Jahr erspart. Und in Dänemark fand man mit einer Studie heraus, dass 30 Minuten Radfahren pro Tag das Erkrankungsrisiko um 40 Prozent reduziert. Neben sportlichen und gesundheitlichen Aspekten spielt bei vielen Radlern aber vor allem der Genuss eine Rolle: Radfahren bietet einen einzigartigen Mix aus Sightseeing, Entspannung und aktiver Bewegung egal ob als Kurztrip oder längere Tour. Viel Spaß am kommenden Wochenende! 2 Siehe

11 Man kann gespannt sein auf die Ergebnisse der Seniorensportstudie der MLU. In dem Entwurf des Sportprogramms kommt der Aspekt des nicht organisierten Breiten- und Freizeitsports, die Form in der Radfahren, aber auch andere höchst populäre sportliche Aktivitäten vorwiegend ausgeübt werden, zu kurz. Dabei beinhaltet er für die Stadt eine Reihe von Vorteilen. Er vollzieht sich privat, ohne dass die Stadt ihre knappen Ressourcen für Vereinsförderung und was Joggen, Wandern und Radfahren angeht, für teure Sportanlagen einsetzen muss. Vor dem Hintergrund des immer wichtiger werdenden Gesundheitsaspekts bei einer älteren Bevölkerung sollte die Sportpolitik in Halle neu gedacht werden. Auch der Arbeitnehmer, der Schüler oder Student, der täglich eine halbe Stunde mit dem Rad zur Arbeit zur Schule oder zur Universität fährt, betreibt Sport und den auf eine im höchsten Maße gesundheitsfördernde Art. Der ADFC mit seinen rein ehrenamtlich organisierten Wochenendradtouren jährlich erreicht ein vorwiegend älteres Publikum, dass nicht organisiert, Strecken von 60 bis 150 km täglich zurücklegt und von der Sportförderung der Vereine der Stadt nicht erreicht wird. Diese Aktivitäten können von der Stadt stärker unterstützt werden. Indem z. B. sichere und witterungsgeschützte Abstellanlagen in Schulen und öffentlichen Einrichtungen, auch Sportstätten, vorgesehen werden und familien- und seniorinnenfreundliche Radwege in Halle und Umgebung ausgebaut und ausgeschildert werden. Der im Sportprogramm erwähnte Saaleradweg, ist sicherlich einer der wichtigsten. Mit solchen Maßnahmen können mit relativ geringen Investitionen und Betriebskosten große Bevölkerungskreise angesprochen werden, die von den Vereinen nicht erreicht werden und sich lieber individuell organisieren wollen. Kinder die auf dem Weg zur Schule das Fahrrad nutzen, werden es mit einer größeren Wahrscheinlichkeit auch im späteren Leben weiternutzen, sichere Radwege zur Schule und eine entsprechende Verkehrserziehung an den Schulen sind hierfür wichtige Voraussetzungen. Sehr zu begrüßen ist das neue Radportal auf den Internetseiten der Stadt, Information ist für die Bürger wichtig. Unter Umständen ist der nicht organisierte Breiten- und Freizeitsport ein gesellschaftlicher Trend, dem ein modernes Sportkonzept auch Rechnung tragen sollte. Das dieser in Sportkonzepten häufig zu wenig Beachtung findet, liegt in der Natur der Sache, Vereine (die auch aus Sicht des ADFC, der ja selbst ein Verein ist, unverzichtbare Dienste z. B. in der Jugendförderung leisten) mit ihrer guten Vernetzung in der Kommunalpolitik können ihre Interessen besser artikulieren. Mit freundlichen Grüßen Volker Preibisch Landesvorsitzender

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