Prüfung der Nachhaltigkeit von Gemeinderatsvorlagen in Heidelberg
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- Nicolas Holtzer
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1 Prüfung der Nachhaltigkeit von Gemeinderatsvorlagen in Heidelberg Kristina Wetzel Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Stuttgart, Juli
2 Die Grundlage Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2015 (STEP) Seit 1997 Stadtentwicklungsplan Kommunalpolitische Leitlinien und Ziele (lokale Agenda) gleichermaßen: sozial verantwortlich umweltverträglich wirtschaftlich erfolgreich Prüfung der Nachhaltigkeit von Gemeinderatsvorlagen seit 2005 per Gemeinderatsbeschluss verabschiedet Seite 2
3 Das Verfahren - Informations- und Beschlussvorlagen müssen vor der Beratung im Gemeinderat anhand der Ziele des Stadtentwicklungsplans geprüft werden. Die Aufgabe für die Verwaltung Die Prüfung erfolgt durch die Ämter Die Kontrolle ist Aufgabe der Dezernenten Regelung: Dienstanweisung des OB zur Umsetzung Foto: Stadt Heidelberg, Pellner Seite 3
4 Die Absicht Gemeinderäte können die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung in Entscheidungen einbeziehen. Ziele und Zielkonflikte der Maßnahmen werden aufgezeigt. Foto: Philipp Rothe Die Vorteile der Nachhaltigkeitsprüfung Nachhaltigkeit ist im alltäglichen Handeln von Verwaltung und Politik präsent Fachübergreifende Sichtweise wird gefördert Transparenz der Entscheidungen wird erhöht Reflektion von Maßnahmen auf der Zielebene wird ermöglicht. Seite 4
5 Vielen Dank Kristina Wetzel Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Leiterin des Agenda-Büros Stadt Heidelberg Kornmarkt Heidelberg Telefon Telefax kristina.wetzel@heidelberg.de
6 Prüfverfahren Die Prüfung der Nachhaltigkeit wichtiger Gemeinderatsvorlagen orientiert sich an der Zielübersicht des STEP (Querschnittsziele, Städtebauliches Leitbild, Regionale Kooperation und Regionalentwicklung, Arbeiten, Wohnen, Umwelt, Mobilität, Soziales, Kultur, Demographischer Wandel). Im Sinne eines fachübergreifenden Ansatzes ist dabei immer zu prüfen, ob Ziele aus mehreren Zielbereichen betroffen sind. Die Prüfung erfolgt unter Angabe von Kennzeichnung, ob das Ziel positiv oder negativ tangiert ist (durch ein + oder Zeichen) Titel des Ziels Begründung, warum der Vorschlag zur Umsetzung der genannten Ziele beiträgt bzw. im Widerspruch dazu steht. Seite 6
7 In der Nachhaltigkeitsprüfung sollten möglichst nur die sechs wichtigsten Ziele benannt werden, die durch die Maßnahme (egal ob positiv oder negativ) betroffen sind. Mehrere Ziele können mit einer Begründung zusammengefasst werden, wenn dies inhaltlich zutreffend ist. Der Umfang der Nachhaltigkeitsprüfung sollte möglichst auf eine halbe Seite begrenzt werden. Steht die Maßnahme im Widerspruch zu einem Ziel, ist dies auch darzulegen. Falls es sowohl positiv wie negativ berührte Ziele gibt, ist der Absatz Kritische Abwägung/ Erläuterungen zu Zielkonflikten auszufüllen. Seite 7
8 Musterprüfung Am Beispiel einer Informationsvorlage zum Flugbetrieb für Gleitschirmflieger Prüfung der Nachhaltigkeit der Maßnahme in Bezug auf die Ziele des Stadtentwicklungsplanes / der Lokalen Agenda Heidelberg 1. Betroffene Ziele des Stadtentwicklungsplanes Nummer/n: (Codierung) + / - berührt: Ziel/e: SOZ 14 + Zeitgemäßes Sportangebot sichern Begründung: Durch die Freigabe des Startgeländes kann eine -bislang in Heidelberg nicht auszuübende Sportart das Sportangebot ergänzen und erweitern. Ziel/e: UM 6 + Biotop- und Artenschutz unterstützen, Vielfalt der Natur erhalten und fördern Begründung: Der Gestattungsvertrag beinhaltet unter anderem eine Verpflichtung des Vereines, biotopgestaltende Maßnahmen durchzuführen. Dadurch wird die Biotopvielfalt gefördert. Ziel/e: UM 7 - Ökologische Land- und naturnahe Waldwirtschaft fördern Begründung: Durch Rodung einer Waldfläche von 0,3 ha wird die Gesamtwaldfläche reduziert. 2. Kritische Abwägung / Erläuterungen zu Zielkonflikten: Die Fläche, die gerodet werden muss, wurde nach erneuten Gesprächen auf das Minimum reduziert. Dadurch werden bei dieser Variante auch die Vorgaben der Kahlschlagsbegrenzung nach den FSC-Kriterien eingehalten. Zudem handelt es sich in Teilen um Flächen, die zur Offenhaltung der Aussicht ohnehin nicht dauerhaft mit Hochwald bestockt werden sollten. Des weiteren sind keine gesetzlich geschützten Biotope direkt betroffen und beeinträchtigt. Die Anlage des Startgeländes und Aufnahme des Flugbetriebs ist daher vertretbar. Seite 8
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