Protokoll der FG Sitzung vom Eröffnung der Sitzung Uhr. Tagesordnung:

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1 Protokoll der FG Sitzung vom Eröffnung der Sitzung Uhr. Tagesordnung: 1. Protokoll der letzten FG Sitzung 2. Aktuelles aus der Bundesfachgruppe 3. Veränderungen durch AZG neu für angestellte FÄ 4. WGKK: Verhandlungsergebnis Honorarkatalog Psychiatrie neu 5. Allfälliges Top 1. Wird ohne Diskussionsbeiträge angenommen Top 2. Dr Fink berichtet aus der Bundesfachgruppe: Stv. BFGO Prim Dr Margot PETERS hat sich nach dem Rücktritt von Dr. Bettina Fink im April bereit erklärt, interimistisch bis zur nächsten Wahl die Funktion der BFGO zu übernehmen. SVA Honorarkatalog wurde ausverhandelt, das Psy Paket im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen akzeptiert. Wegen offener Punkte mit anderen FG verzögerte sich der Gesamtvertragsabschluss. Sobald dieser vorliegt wird die ÄK informieren.. Ärzte Ausbildungsordnung neu ist seit Juni 2015 in Kraft. Sie beinhaltet einige wesentliche Neuerungen, u. a. - Aufteilung in Basisausbildung (9 Monate) und Schwerpunktausbildung (27 Monate) - alle Additivfächer wurden gestrichen - Psychiatrie ist für Allgemeinmediziner verpflichtender Teil der Basisausbildung (3 Monate). Mangelfachregelung für Psychiatrie gilt 6 Jahre ab jetzt: Ausbildungsverantwortliche wird für Ausbildungsstellen mitgezählt bis max 3 Stellen zwei FÄ sind für die ersten 4 Ausbildungsstellen ausreichend, dann pro Turnusarzt je ein Facharzt vollzeitig notwendig. TOP 3. Dr. Stastka informiert, dass das neue Gehaltsschema des KAV sich in schrittweiser Umsetzung seit befindet, finanziell wird sich nach aktuellen Berechnungen dadurch voraussichtlich keine Verschlechterung der Bezahlung ergeben bei Arbeitszeiten zwischen 40 und maximal 48 h in einem 26 Wochendurchrechnungszeitraum mit maximal 33 ND zu maximal 25h. Es kommt aufgrund der Dienstrechtsnovelle aber zu einigen Veränderungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten. Ab einem Dienstantritt mit erfolgt grundsätzlich die Einreihung gemäß der Dienstrechtsnovelle 2015, Landesgesetzblatt für Wien, ausgegeben am , Nr. 28. Die Möglichkeit der Anrechnung von einschlägigen Berufstätigkeiten, wird im Laufe des Jahres geprüft und bei Anerkennung rückwirkend ausbezahlt.

2 Im Jänner 2016 ist als fachspezifische Anreizsetzung eine Bonuszahlung für Psychiater geplant zu 500 brutto monatlich. Im Jahr 2017 soll das neue Schema vollständig umgesetzt sein. Diskussion über Probleme und Konsequenzen bei der Umsetzung des AZG in mehreren Abteilungen. Derzeit besteht in einer Abteilung des OWS ein prekärer Facharztmangel mit Sperre der gerontopsychiatrischen Station und Umverteilung der PatientInnen auf die anderen Wiener Regionalabteilungen, weiters sind eine Tagesklinik und ein Konsiliardienst derzeit aufgrund Facharztmangels nicht in Betrieb. Aufgrund der Mangelfachausrufung können vermehrt Ausbildungsstellen nach der neuen Ausbildungsordnung beantragt werden. Diese Maßnahmen kommen für den Facharztmangel jedoch erst in einigen Jahren zum Tragen. Statska wird auf Empfehlung von Fink mit den zuständigen Juristen der WÄK Mag Röhle und der ÖÄK Dr. Fuchslueger klären, ob hier eine Verbesserung der Situation möglich ist. Ad 4. Dr Fink begrüßt Mag. Schuh, stv. Kurienmanagerin der WÄK, die für diesen TOP an der Sitzung teilnimmt und berichtet über den zwischen ÄK und WGKK abgeschlossenen neuen Honorarvertrag für niedergelassene Fachärzte: Die Entstehung nahm mehrere Jahre in Anspruch: 2010 ist Zielerklärung der WGKK erfolgt, bis 2013 einen neuen Katalog für Psychiater und Neurologen zustande zu bringen. 5/2013 wurde von der FG eine Umfrage an alle FÄ durchgeführt, mit dem einhelligen Ergebnis, für eine Aufwertung der Gesprächspositionen einzutreten. Es folgt eine Verhandlungsunterbrechung durch die WGKK bis 1/2014 1/2014 bis 9/2015 haben 11 Verhandlungsrunden von Vertretern der FG mit der WGKK stattgefunden, sowie 16 Sitzungen der AG zum Honorarkatalog. In der Arbeit der AG (Fink, Horvath, v. Heydwolff, Kuzara, Schreinzer, Wolf) hat sich die konzentrische Erweiterung des Kreises um das Verhandlungsteam (Fink, Horvath, v. Heydwolff, Schreinzer) bewährt. Das betrifft die Zusammensetzung aus Wahlärzten und Kassenärzten in der AG, aber auch die Einbeziehung von weiteren Kollegen zu spezifischen Fragen. Fink und Horvath danken sowohl allen KollegInnen der AG sehr für Ihre engagierte Mitarbeit und Mag. Schuh für Ihre Unterstützung von Seiten der WÄK, ohne die der Abschluss nicht möglich gewesen wäre und auch den zahlreichen kassenärztlichen Kollegen für die Bereitschaft, ihre Jahresabrechnungen der AG anonymisiert zur Verfügung zu stellen. Dadurch wurden die Zahlen der WGKK überprüfbar und Kalkulationen, sowie Limitierungen von Positionen besser berechenbar. Mag. Schuh dankt dem Verhandlungsteam der FG für die gute Aufbereitung der Berechnungen, die Beiträge von Dr Heydwolff (Software) und Dr Horvath (Berechnungen) haben sich hier als sehr hilfreich erwiesen. Der Gesamtvertrag und damit der neue Leistungskatalog wurde am Dienstag, von ÄK und WGKK unterschrieben. Das finale Papier der WGKK lag zum Sitzungszeitpunkt noch nicht vor und muss noch von der WGKK an die WÄK gesendet werden.

3 Die wesentlichen Veränderungen: - Erhöhung der Tarife bei allen Gesprächspositionen - keine Limitierungen und keine Anträge bei den Gesprächspositionen und beim psychopathologischem Folgestatus. Die psychotherapeutischen Leistungen sind integraler Bestandteil der fachärztlichen Tätigkeit und unterliegen daher nicht dem Psychotherapiegesetz. Überprüfungen nach Zweckmäßigkeit und Maß des Notwendigen könnten von der WGKK aber durchgeführt werden, wie bei allen anderen ärztlichen Leistungen auch. - 8 neue Positionen wurden eingeführt, um die psychiatrische Arbeit besser abzubilden: 3 sozialpsychiatrische Positionen ( Koordination, Helferkonferenz, Intervention mit Bezugspersonen), sowie 5 weitere Positionen (pp Folgestatus, partieller Neurostatus, Behandlungsplan, MMSE, große Ratingskalen/Tests) Es kommt in den nächsten Jahren zu schrittweisen finanziellen Erhöhungen der Vergütung für die einzelnen Positionen, es erfolgt eine stufenweise Erhöhung des Gesamthonorarvolumens der Fachgruppe um insgesamt 16% über die Laufzeit des Vertrags (= 3 Jahre). Da aus verrechnungstechnischen Gründen der neue Honorarkatalog erst ab ab 1. Jänner 2016 in Kraft treten kann, erhalten alle Kassenärzte für das letzte Quartal 2015 eine zusätzliche Einmalzahlung von 5% des jeweiligen Quartalshonorars. Bei Wahlärzten werden im letzten Quartal 2015 die 5% zu jeder Position dazugeschlagen. (Davon werden den Patienten grundsätzlich 80% des Kassenbetrags rückverrechnet.) Bis 30. November 2015 können Kassen-und Wahlärzte entscheiden nach welchem Katalog abgerechnet werden soll. Ein Wechsel muss bei der ÄK gemeldet werden, diese übernimmt Weiterleitung an die WGKK. Ein Rückwechsel in den Alten Katalog ist nicht mehr möglich. Eine Evaluierung des Katalogs ist in 2 Jahren (Ende 2017) vorgesehen. Der alte Katalog wird von Seiten der WGKK nicht mehr valorisiert. Die Evaluierungskriterien werden bis Juni 2016 festgelegt. Dieser Tarif ist abrechenbar für alle Vertragsfachärztinnen / Vertragsfachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Neurologie sowie Neurologie und Psychiatrie, sofern sie diesen Tarif gewählt haben. Die einzelnen Positionen werden im Detail vorgestellt und diskutiert. Schuh informiert, dass der Punktewert ab von 0,66 auf 0,67 erhöht wird, woraus sich höhere Tarife ergeben, die im Folgenden nicht extra angeführt werden. WICHTIG: Alle % Limits gelten für Wahlärzte nicht. Im Fall von Limitüberschreitungen durch Kassenärzte insgesamt sind Reduktionen bei den Tarifen der Rückerstattung im Wahlarztbereich möglich. P1 Psychiatrische Diagnostik und Behandlung, 20 Minuten (ersetzt Pos. 751). 41 Punkte (27,06 ) - Ab : 46 Punkte (30,82 )

4 Ab : 48 Punkte (32,16 ) Psychiatrisches Gespräch mit komplexen diagnostischen und therapeutischen Zielen und Inhalten. Umfasst die Exploration der (Zwischen-)Anamnese, die Evaluation des Therapieverlaufs, die Veranlassung weiterer Untersuchungen, die Überprüfung der gegebenen oder herzustellenden Krankheits- und Behandlungseinsicht, die Einleitung und/ oder Durchführung der somatischen (z.b. medikamentösen), der psychosozialen, der psychoedukativen und der psychotherapeutischen Therapiemaßnahmen. Richtzeit 20 Minuten. Einmal pro Patientin/Patient und Tag verrechenbar. Nicht am selben Tag verrechenbar mit P2, P11, P14, 90. Nur in begründeten Fällen am selben Tag mit P16 verrechenbar. Die Begründung ist bei der Verrechnung im Begründungsfeld (B-Block) des Datensatzes zu übermitteln. Die angegebenen Zeitwerte bei allen Positionen sind Richtzeiten, Zeit für Dokumentation und Administration sind in diesen Richtzeiten enthalten. P2: Psychiatrische Diagnostik und Behandlung 30 Min (entspricht Pos. 755 und 758) Inhalt wie P1 Kann drei Mal pro Tag und Patient abgerechnet werden. (NEU) Keine Antragsstellung bei Psychotherapie! (NEU) Umgang der Kassa mit Begutachtungen wird die Praxis zeigen. Für 30 Minuten 72 Punkte (47,52 ) (ab ,24 ), 60 min. 144 Pkte (95,04 ), 90 min 216 Pkte. (Wahlärzte: 38,01 für 30 Minuten, 76,03 für 60 Minuten.) P3 psychopathologischer Status (bisher Pos. 765) Die Durchführung und Dokumentation umfasst folgende Beurteilungskriterien: 1.Bewusstseinslage 2. Orientierung 3. Mnestische Leistungen und Konzentration 4. Denken 5. Antrieb 6. Stimmungslage 7. Affekte begrenzt auf 45% der Fälle % der Fälle. 1x pro Pat und Quartal gilt nicht mehr, sondern 1/Quartal/Tag verrechenbar. D.h. die Position ist innerhalb des Limits bei einem Pat. Auch öfters im Quartal abrechenbar. 30 Punkte (19,8 ) P5 psychopathologischer Folgestatus (NEU), neue Position, kann als Grundlage für Diagnostik, Verlauf und Behandlung bei jedem Pat. kontakt verrechnet werden. Verlaufsänderungen sind zu dokumentieren. Kassa legt auf Dokumentation Wert. 11 Punkte (7,26 ) P4 MMSE (NEU) in Zusammenhang mit Medikamentenverschreibung (Antidementiva) Diese Position ist zweimal pro Jahr pro Patientin/Patient verrechenbar 22 Punkte (14,52 )

5 P5 Erstellung eines kompletten Neurostatus Die Durchführung umfasst die Prüfung der Hirnnerven, der Reflexe, der Motorik, der Sensibilität, der Koordination, des extrapyramidalen Systems und der quantitativen Bewusstseinslage. Verrechenbar pro Quartal in maximal 15 % der Fälle pro Ärztin/Arzt. Nicht am selben Tag mit P7, P14 und P16 verrechenbar. 30 Punkte (19,8 ) P7 Partieller Neurostatus (NEU) zur Therapie- und Verlaufskontrolle (Parkinsonismus, Verlaufskontrollen bei Polyneuropathien, Medikamentennebenwirkungen etc.) Maximal in 10 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Quartal verrechenbar. Nicht am selben Tag mit P6 und P14 verrechenbar. 11 Punkte (7,26 ) P8 kleine Psychodiagnostik: MMSE ohne Medikamentenverschreibung, orientierende Tests und Ratingskalen. Bei großer Psychodiagnostik (NEU) kann P8 zwei Mal verrechnet werden Limit 5%, erhöht sich auf 8% bis Punkte (13,2 ) P9 Erhebung von außenanamnestischen Daten und Angaben: anamnestische Angaben von außenstehenden Personen oder außenanamnestische Angaben aus Befundberichten. Die Inhalte der Erhebung sind zu dokumentieren. NEU: Die Positionen P9 und P10 sind insgesamt in maximal 19 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Quartal verrechenbar. Nicht am selben Tag mit P12 und P14 verrechenbar. 33 Punkte (21,78 ) P10 sozialpsychiatrische Intervention und Koordination umfasst eine eingehende sozialpsychiatrische Intervention zur Koordination der Behandlung der Patientin/des Patienten (Angehörige, Hausarzt, Psychotherapeut, Sozialarbeiter u.a. am Behandlungsplan beteiligte Personen oder Institutionen) Die Position umfasst keine allgemein ärztlich administrative Ordinationstätigkeit, wie beispielsweise das Ausstellen von Überweisungen, Rezepten oder Verordnungen, das Einholen von ABS-Anträgen oder Tätigkeiten im Rahmen eines Konsiliums. (Konsilium ist Besprechung mit fachärztlichen Kollegen) Telefonkontakte sind möglich, wurde von der WGKK aber nicht explizit akzeptiert. Die Frage der Telefonkontakte ist in Entwicklung. In OÖ werden die Telefonate bereits von der GKK akzeptiert, in Zukunft wahrscheinlich auch bei WGKK möglich. Doku mit wem telefoniert wurde. Limit s. P 9 33 Punkte (21,78 ) P11 psychiatrische Krisenintervention:

6 umfasste im alten Katalog nur psychotische Patienten, jetzt sind alle Formen der Selbst- und Fremdgefährdung inbegriffen. maximal 2% der Fälle 108 Punkte (71,28 ) 130 Pkte (87,1 ab ) 162 Pkte (108,54 ab ) P12 psychiatrische Intervention unter Einbeziehung von Bezugspersonen:..insbesondere jene Personen, wenn deren Beziehungen relevante Störungen aufweisen und dadurch Auswirkungen auf das Krankheitsbild, die Krankenbehandlung und/oder die Behandlungsaussichten des Patienten bestehen. Unter dieser Position könnte auch Paartherapie durchgeführt werden, oder Krisengespräche mit Patienten und Angehörigen. Richtzeit 15 Minuten, 6 Mal pro Tag und Patientin/ Patient und insgesamt in maximal 1 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Quartal verrechenbar 40 Punkte (26,4 ) P14 Helferkonferenz (NEU) Die Namen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer, deren Verhältnis zur Patientin/zum Patienten sowie der Ort der Helferkonferenz sind bei der Verrechnung im Begründungsfeld des Datensatzes zu übermitteln. Richtzeit 15 Minuten. Maximal sechsmal pro Tag verrechenbar. Maximal zweimal pro Patientin/Patient und Kalenderjahr in maximal 1 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Quartal. 36 Punkte (23,76) P15 Befundbericht einmal pro Patientin/Patient und Quartal verrechenbar. 15 Punkte weder wurde von der Kassa ein höherer Tarif noch eine eigene Position ausführlicher Befundbericht akzeptiert. P16 komplexe Behandlung in der Gruppe 4-5 Patienten durchschnittlich, = Mittelwert Richtzeit 45 Minuten, zwei Mal pro Tag verrechenbar. NEUER Tarif! 40 Punkte, 26,40 pro Einheit P17 Behandlung von Drogenkranken unverändert übernommen. Kann bei allen substanzgebundenen Süchten verrechnet werden. P18 Erstellen eines Behandlungsplans (NEU) Erstellung und Vermittlung der notwendigen Behandlungsstrategie und -schritte, gegebenenfalls mehrdimensionaler Therapiemaßnahmen und allfälliger Behandlungsalternativen zur Erreichung der Therapieziele sowie der prognostischen Einschätzung unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten einschließlich der Therapieadhärenz. Maximal zweimal pro Patientin/Patient und Kalenderjahr verrechenbar

7 In maximal 12 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Quartal verrechenbar. Ab : Maximal zweimal pro Patientin/Patient und Kalenderjahr verrechenbar. In maximal 21 % der Fälle pro Ärztin/Arzt und Kalenderjahr verrechenbar 10 Punkte (6,6 ) Einige Positionen konnten noch nicht mit einer angemessenen Honorierung bzw. Limit versehen werden. Das wäre Verhandlungsinhalt zukünftiger Verbesserungen des Katalogs. Derzeit musste mit 16% Gesamthonorar - Erhöhung das Auslangen gefunden werden. Insgesamt stellt der neue Honorarkatalog trotz der limitierten Mittel eine wesentliche Verbesserung dar, der psychiatrische Leistungen wesentlich besser abgebildet und verrechenbar macht. Allfälliges: In Anbetracht des zeitfüllenden TOP WGKK Abschluss vertagt. Ende der Sitzung Uhr. Thomas Kuzara Für das Protokoll

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