KONZEPTPAPIER HONORARKATALOG ÖSTERREICHISCHER PSYCHIATRIEVERTRAG
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- Albert Hauer
- vor 8 Jahren
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1 KONZEPTPAPIER HONORARKATALOG ÖSTERREICHISCHER PSYCHIATRIEVERTRAG Erarbeitet und abgestimmt in der Bundesfachgruppe Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin der Österreichischen Ärztekammer.
2 Aktuelle Version: mit ERGÄNZUNGEN Stand Juni/Nov. 2012, BFGO Fr. Dr. Fink, Salzburg Dr. Meusburger Mag. Rauchenzauner ÄK f. Salzburg bzw. 0662/ ) Rahmenbedingungen: Ausschließlich für FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin FÄ f. Psychiatrie und Neurologie FÄ f. Psychiatrie Allg. Anmerkungen: 1. Eine Umrechnung der Werte in Punkte mit dem Punktwert 0,7767 (gültig ab ) ist durchzuführen (Hintergrund: somit ist eine Valorisierung analog aller Sonderleistungspositionen gewährleistet) 2. Grundleistungspositionen (Ordinationen etc.) sind zu sämtlichen Positionen additiv verrechenbar 3. Es ist ein eigener Abschnitt im Honorartarif einzufügen und zwar mit nachstehenden Leistungen. Der Abschnitt IX Sonderleistungen aus dem Gebiete der NEUROLOGIE und PSYCHIATRIE bleibt bestehen (jedoch wird eine additive Verrechnung für gleiche Leistungen mit dem neu zu schaffenden Abschnitt auszuschließen sein). 4. Die Tarife orientieren sich grundsätzlich an bestehenden Leistungen bundesweiter Träger (siehe insb. KJP Katalog VAEB) Nr. Position Erklärung Diagnostische Positionen D 01 D 02 Psychopathologischer Status (Querschnitt) bei Erstkontakt Psychopathologischer Status (Querschnitt) Zur Beurteilung eines bestimmten psychopathologischen Zustandsbildes (Überprüfung der noopsychischen und thymopsychischen Funktionen) TARIF = 70,00 (90,1 P) Zusammen mit D03 u D04 ergibt sich somit ein Tarif für die "Ausführliche diagnostische Erstuntersuchung" (siehe Tarif VAEB - KJP Pos. 40a (175 ). Die Einschränkung "Einmal pro Behandlungszyklus" ist zu konkretisieren bzw. ist sicherzustellen, dass bspw. alle 3 Jahre diese Pos. jedenfalls verrechenbar ist. bei vermuteter Zustandsveränderung und /oder medikamentöser Um- oder Neueinstellung TARIF = 28,00
3 D 03 Psychiatrischer Längsschnitt: Erfassung der sozialen und biografischen Anamnese des Patienten unter besonderer Berücksichtigung der Kindheits- und Jugendjahre, der familiären und sozialen Verhältnisse und allfälliger psychischer und (psycho-)somatischer Störungen, des bisherigen Krankheits- und Therapieverlaufs und die Erstellung einer Längsschnittdiagnose. TARIF = 87,50 D 04 Behandlungsplan Erstellung eines psychiatrischen Behandlungskonzeptes. Meist beim Erstkontakt (und/oder ersten Folgekontakten). Beinhaltet die Erstellung eines psychiatrischen Behandlungsplanes auf biologischer, psychotherapeutischer und sozialpsychiatrischer Ebene aufgrund der Erstdiagnose (Arbeitshypothese/-diagnose) unter Berücksichtigung der gegebenen oder herzustellenden Therapiemotivation des Patienten; TARIF = 17,50 D 05 Außenanamnese mit Bezugspersonen: Erhebung der Außenanamnese von psychisch Kranken im Rahmen der Krankenbehandlung, auch telefonisch. TARIF = 33,00 D 06 Sozialpsychiatrische Umfasst eine eingehende sozialpsychiatrische Beratung zur Koordination der Behandlung mit Bezugspersonen des Patienten (Angehörige, Hausarzt, Psychotherapeut, Psychologe, Psychosoziale Einrichtung, Sozialarbeiter, andere am Gesamtbehandlungsplan beteiligte Personen oder Institutionen), inklusive Telefonkontakten. TARIF = 12,2495 (siehe Tarif J1) D 07 Neurologischer Status nicht exklusiv für FG 20 TARIF = 28 (siehe Pos. 40e) D 08 kleine Psychodiagnostik orientierende Testuntersuchung z. B. Uhrentest, Hachinsky-Test, Alters-Konzentrationstest, GAF, CGI, u.a. nach Liste TARIF = siehe Pos. 35g/h (BVA)
4 D 09 große Psychodiagnostik Anwendung und Auswertung psychodiagnostischer Testverfahren (z. B. Minimentaltest, HAMD, PANSS TARIF = siehe Pos. 35g/h (BVA) 35g Psychiatrische Skala: Minimental-Status-Test oder gleichwertige Skala maximal 1x pro Patient und Kalenderhalbjahr verrechenbar N. 35h Psychiatrische Skala: HAM-D-Scale oder gleichwertige Skala in maximal 10 % der Fälle pro Quartal verrechenbar N. Punktwert = 0,8768 I 1 psychiatrische Dauer im Allgemeinen 15 min. verbale bei psychischen Störungen Therapie eines Krankheitsbildes durch syndrombezogene TARIF = 41,40 I 2 komplexe psychiatrische Auf Basis der vorhergehenden Exploration (Längs- und Querschnittsdiagnostik) komplexe integrierte psychiatrische Behandlung, d.h. medikamentös, psychotherapeutisch, psychoedukativ, sozialpsychiatrisch des aktuellen Krankheitsbildes im Rahmen der Grunderkrankung; inklusive Telefonkontakten mit Patienten. Dauer: im Allgemeinen 25 min TARIF = 69,0 I 3 komplexe psychiatrische Auf Basis der vorhergehenden Exploration (Längs- und Querschnittsdiagnostik) komplexe integrierte Behandlung (medikamentös, psychotherapeutisch, psychoedukativ, sozialpsychiatrisch des aktuellen Krankheitsbildes im Rahmen der Grunderkrankung; inklusive Telefonkontakten mit Patienten. Dauer: im Allgemeinen 50 min TARIF = 138,0 I 6 Gruppenpsychotherapie Gruppenpositionen werden als Einheiten gerechnet, eine Einheit 45 min, wobei mehrere Einheiten hintereinander gemacht werden könnten. Dauer im allgemeinen 90 min.(=2 Einheiten). TARIF = 20,0 (Pro Einheit u. pro Patient) I 7 Paar- und Familientherapie Dauer im allgemeinen 90 min. (= 2 Einheiten) TARIF = 69,0 (Pro Einheit u. pro Patient)
5 I 8 Psychiatrische Notfallbehandlung (Krisenintervention) Bei schweren Belastungsreaktionen, Suizidalität oder Psychose. TARIF = 138,0 Zusatzpositionen Zu1 Zuschlag für erhöhten Aufwand Behandlung komplexer psychiatrischer Krankheitsbilder, Alkohol- und Drogenabhängige, Angehörigengespräche (Familien- oder Paargespräche, etc.) Zu2 Visitenposition zur Abrechnung von Visiten, die im obigen Vertragsentwurf nicht vorhanden sind. Zu3 Zu4 Teilnahme an einem Konsil, Helferkonferenz Position, die Leistungen abdeckt, die von Psychotherapeuten, Sozialarbeitern, etc. im Rahmen der Psychiatrischen Behandlung erbracht werden (z.b.: Aufklärung, Beratung, Psychoedukation angefordert durch Arzt f. Allgemeinmedizin, anderen Facharzt, psychosoziale Einrichtung TARIF = 175,0 (siehe Pos. 42b JuPs) Zu5 Befundbericht Ausführlicher psychiatrischer Befundbericht (Anamnese, Status, Diagnose, Behandlungsplan) Allgemeine Positionen Müssen aus den bestehenden Verträgen abgeleitet werden: z. B.: Erstordinationen, Folgeordinationen, i.m. Injektionen, Infusionen, etc. ad A2-3 Bei dieser Position geht es um die komplexe Behandlung von psychischen Krankheiten, die auch Aufklärung des Patienten über die Entstehungs- und Aufrechterhaltungsbedingungen der Erkrankung, damit auch präventive Aspekte beeinhaltet, wie das Erkennen eigener Möglichkeiten, Ressourcen um mögliche Rückfälle zu vermeiden und langfristig selbst zur eigenen Gesundheit beizutragen. Für eine günstigere Krankheitsprognose ist es für den Patienten wichtig Einblick in die Ursachen und Wirkungen der eigenen Erkrankung zu bekommen. Der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung bildet die Grundlage für den Behandlungserfolg. Diese Position umfasst auch eine umfassenden Aufklärung, Bearbeitung von möglichen Problemen in der Compliance/Adherence des Patienten bei der medikamentösen, psychotherapeutischen und anderen psychiatrisch erforderlichen Behandlungen wie z.b. tagesstrukturierende oder arbeitsrehabilitative Maßnahmen.
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