Vielen sind die Risiken rund um den Verein nicht bewusst deshalb richtig vorsorgen!
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- Hella Ursler
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1 Vielen sind die Risiken rund um den Verein nicht bewusst deshalb richtig vorsorgen! Das DEVK-Vorsorgekonzept: Für Mitgliedsvereine und deren Landes- oder Ortsgruppen im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
2 Risiken rund um den Verein u. a. Besucher Jugendarbeit Aktivitäten Aktivitäten Helfer Immobilien Inventar 2
3 Ihr Vereins-Check Abhängig vom Vereinsrisiko, ist ein individuell auf den Verein abgestimmtes Vorsorgekonzept erforderlich. Der VDH hat deshalb mit den DEVK-Versicherungen schon seit Jahren eine erfolgreiche Kooperation vereinbart. Hierdurch erhalten im VDH organisierte Vereine und deren Mitglieder umfangreiche Leistungserweiterungen zu besonders günstigen Konditionen. Lassen Sie sich einfach vom VDH-Berater der DEVK Versicherungen ( über weitere Einzelheiten informieren. 3
4 Das DEVK-Vorsorgekonzept im Überblick: 1. Vereinshaftpflichtversicherung 2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 3. Veranstalterhaftpflichtversicherung 4. Inhaltsversicherung 5. Gebäudeversicherung 6. Unfallversicherung 7. Dienstreise-Kaskoversicherung
5 1. Vereinshaftpflichtversicherung Die DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht als eingetragener Verein, insbesondere aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z.b. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe). Leistungen: Prüfung der Haftungsfrage Abwehr unberechtigter Ansprüche Befriedigung berechtigter gesetzlicher Schadenersatzansprüche Dritter Die Versicherungssummen betragen: ,-- pauschal für Personen*- und Sachschäden ,-- für Vermögensschäden * (für die einzelne Person jedoch nicht mehr als ,--) 5
6 1. Vereinshaftpflichtversicherung Speziell für Mitgliedsvereine im VDH sind im Rahmen der DEVK- Vereinshaftpflichtversicherung z. B. eingeschlossen: Kurzfristige Veranstaltungen bis zu 3 Tagen, auch Ausstellungen etc. Haftpflichtrisiko als Tierhüter oder Tierhalter während der Betätigung für den Verein (einschließlich der Übernahme von Hundedressuren durch den Verein) Mietsachschäden infolge Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser (z.b. bei der Anmietung von externen Veranstaltungsräumen) Sonstige Mietsachschäden (z. B. Beschädigung von Toilettenanlagen in den gemieteten Räumlichkeiten) Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens- Basisversicherung Tätigkeitsschäden (z. B. Beschädigung der Wand bei der Anbringung von Absperrungen im angemieteten Bereich) Verlust von Schlüsseln und Code-Cards vertraglich übernommene Haftung 6
7 1. Vereinshaftpflichtversicherung Ein Verein hat ein Vereinsmitglied in bestimmten Fällen im Außenverhältnis von der Haftung freizustellen. Ein Vereinsmitglied könnte ansonsten mit seinem privaten Vermögen haften. Auch deshalb ist die DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung von besonderer Bedeutung. Beispiele für mögliche Schadenfälle: Durch eine defekte Tischkante wird ein Kleidungsstück von einem Besucher beschädigt Ein Gast rutscht aus und zieht sich einen Armbruch zu Angemietete Räume werden beschädigt An einem Lautsprechergerüst werden zusätzliche Scheinwerfer montiert das Gerüst wird dabei beschädigt Getränke und Speisen werden in eigener Regie weitergegeben es kommt zu Erkrankungen 7
8 2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Die DEVK-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann in Verbindung mit einer DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Die DEVK-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Verein vor finanziellen Folgen bei Fehlern und Versehen der versicherten Personen aus ihrer satzungsgemäßen Vereinstätigkeit. Eigenschäden durch den jeweiligen Vorstand, Geschäftsführer oder in deren Auftrag tätigem Mitglied sind eingeschlossen, wenn dem Verein selbst ein Schadenersatzanspruch entstanden ist. 8
9 2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Zum versicherten Personenkreis der DEVK-Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung können z. B. Geschäftsführer, ehrenamtliche, nicht geschäftsführende Vorstände (Präsidium), Referenten oder Sachbearbeiter gehören. Mögliche Versicherungssummen sind: , , , ,-- Beispiele für mögliche Schäden: vergessener Abruf von Zuschüssen oder Mitgliedsbeiträgen Nichtbeachtung von Verjährungsfristen fehlerhafte Spendenbescheinigung 9
10 3. Veranstalterhaftpflichtversicherung Sofern keine DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung besteht oder eine Vereinshaftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer geführt wird, ist das Veranstalterrisiko gesondert abzusichern. Kurzfristige Veranstaltungen bis zu 3 Tagen (auch Ausstellungen etc.) sind im Rahmen der DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung für Mitgliedsvereine im VDH schon mitversichert. 10
11 3. Veranstalterhaftpflichtversicherung In Verbindung mit einer DEVK-Vereinshaftpflichtversicherung ist eine gesonderte DEVK-Veranstalterhaftpflichtversicherung erforderlich für: Veranstaltungen, die länger als drei Tage dauern Veranstaltungen, die nicht durch den VDH termingeschützt sind Termingeschützte Veranstaltungen sind im Hundesportbereich oder Rassehundebereich durch den VDH bzw. die FCI genehmigte Veranstaltungen und schon bei der DEVK direkt über den VDH mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen*- und Sachschäden versichert. * (für die einzelne Person nicht mehr als 2,5 Mio. Euro) 11
12 3. Veranstalterhaftpflichtversicherung Beispiele für mögliche Schäden: Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und verletzt sich schwer Die Notausgangstür lässt sich von Besuchern nicht öffnen es kommt zur Panik Das Festzelt stürzt während einer Veranstaltung ein Ausgegebene Lebensmittel sind verdorben Besucher erkranken (z.b. Salmonellenerkrankung) 12
13 4. Inhaltversicherung Im Rahmen einer DEVK-Inhaltsversicherung können das Vereinsinventar, die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einer Vereinsgeschäftsstelle, Waren und Vorräte gegen bestimmte Gefahrengruppen zum Neuwert versichert werden. Versicherbare Gefahrengruppen: Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Fahrzeuganprall und Betriebsunterbrechung (Mehrkosten, entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten) Elementargefahren (Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Überflutung durch Witterungsniederschläge) und Betriebsunterbrechung Innere Unruhen, Streik, Aussperrung und böswillige Beschädigung 13
14 4. Inhaltversicherung Beispiele für mögliche Schäden: Infolge Kurzschluss an einem E-Gerät wird Vereinsinventar durch Feuer zerstört Nach einen Rohrbruch werden Vereinswaren durch ausgetretenes Leitungswasser in der Vereinsgeschäftsstelle beschädigt 14
15 5. Gebäudeversicherung Im Rahmen der gebündelten Gebäudeversicherung der DEVK können die vereinseigenen Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementargefahren sowie Glasbruch versichert werden. Beispiele für mögliche Schäden: Nach einem technischen Defekt an der E-Installation wird das Vereinsgebäude durch Feuer zerstört Das Dach vom Vereinsgebäude wird durch Sturm beschädigt 15
16 6. Unfallversicherung Bestimmte Mitglieder (z. B. Vorstände, Zuchtwarte, Richter, Figuranten, Trainer) haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Für diesen Personenkreis ist eine DEVK-Gruppenunfallversicherung (mind. 3 Personen) von besonderer Bedeutung. Zur Vorsorge sind nachstehende Positionen versicherbar: Leistung bei Invalidität Leistung bei Unfalltod Kosten für Kosmetische Operationen Bergungskosten Kosten für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten Sofortleistung bei Schwerverletzungen Kurkostenbeihilfe 16
17 7. Dienstreise-Kaskoversicherung Die DEVK-Dienstreise-Kaskoversicherung dient zur Absicherung, wenn Mitglieder (z. B. Vorstand, Zuchtwart, Richter) im Vereinsinteresse ihre privaten Pkw nutzen. Infolge einer Fahrt im Vereinsinteresse wird der Kaskoschaden am Pkw des versicherten Mitglieds über die DEVK-Dienstreise-Kaskoversicherung abgewickelt. 17
18 Herrlich, sich wohl zu fühlen mit dem DEVK-Vorsorgekonzept! Erfahren Sie mehr über Ihren VDH-Berater der DEVK-Versicherungen unter ( 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19
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