Familienzusammenführung Verfahren und mögliche Probleme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Familienzusammenführung Verfahren und mögliche Probleme"

Transkript

1 Familienzusammenführung Verfahren und mögliche Probleme Trier, Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner 1

2 Ablauf Grundlagen (kurz) Verfahren und mögliche Probleme 2

3 Grundlagen Schutz von Ehe und Familie im nationalen Verfassungsrecht: Art. 6 GG im internationalen Recht: Art. 8 EMRK Art. 7 EUGr-Charta RL 2003/86/EG Europäische Sozialcharta UN-Zivilpakt Anti-Rassismus-Konvention 3

4 Grundlagen Schutz von Ehe und Familie im nationalen Verfassungsrecht: Art. 6 GG im internationalen Recht: Art. 8 EMRK Art. 7 EUGr-Charta Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens ( ). RL 2003/86/EG Europäische Sozialcharta UN-Zivilpakt Anti-Rassismus-Konvention 4

5 Stammberechtigte*r (in Deutschland) Grundlagen Wer ist wer? Nachzugswillige (idr im Ausland) 5

6 Grundlagen Wann ist Familienzusammenführung möglich? Wenn der/die Stammberechtigte seinen/ihren Aufenthalt gesichert hat (Aufenthaltserlaubnis der/des Nachzugswilligen akzessorisch zu jener des/der Stammberechtigten) Andere Variante: Familienzusammenführung via Dublin Außerdem möglich: Familienzusammenführung von Unionsbürgern ( 3 f. FreizügG/EU) 6

7 Grundlagen Exkurs: Stufen zum sicheren Aufenthalt Einbürgerung? Niederlassungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis Duldung/Aufenthaltsgestattung/BÜMA/Ankunftsnachweis 7

8 Grundlagen Exkurs: Stufen zum sicheren Aufenthalt Einbürgerung? Niederlassungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis Duldung/Aufenthaltsgestattung/BÜMA/Ankunftsnachweis 8

9 Grundlagen Wann ist Familienzusammenführung möglich? Wichtig: Nicht jede Aufenthaltserlaubnis berechtigt in gleicher Weise zur Familienzusammenführung Zahlreiche Sonderregelungen, z. B. für anerkannte Flüchtlinge 9

10 Grundlagen FamZf nach asylrechtlicher Aufenthaltssicherung Wiederholung: Mögliche positive Entscheidungen im Asylverfahren: 1. Anerkennung als Asylberechtigte/r 3:0 2. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 3:0 3. Europarechtlicher subsidiärer Schutz 2:0 4. Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten 1:0 10

11 Grundlagen FamZf nach asylrechtlicher Aufenthaltssicherung Wiederholung: Mögliche positive Entscheidungen im Asylverfahren: 1. Anerkennung als Asylberechtigte/r 3:0 2. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft 3:0 3. Europarechtlicher subsidiärer Schutz 2:0 4. Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten 1:0 11

12 Grundlagen FamZf nach asylrechtlicher Aufenthaltssicherung Neu (Asylpaket II): 104 Abs. 13 AufenthG Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für 2 Jahre Bis zum 16. März 2018 wird ein Familiennachzug zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Für Ausländer, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, beginnt die Frist des 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ab dem 16. März 2018 zu laufen. Die 22, 23 bleiben unberührt. 12

13 Fragen bis hier? 13

14 Fall 1 S wird am in Mogadischu/Somalia geboren lernt er die 1992 geborene E kennen, am heiraten beide, am kommt Tochter T auf die Welt. Im Dezember 2012 bekommt S große Schwierigkeiten mit der Al-Shabab und muss sofort fliehen. Das gesparte Geld reicht nur für seine Flucht, E und T bleiben daher in Somalia. S flieht über den Landweg und kommt am in der Bundesrepublik an. Hier stellt er unverzüglich einen Asylantrag. Mit Bescheid vom zugestellt am wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die angehängten Belehrungen liest sich S leider nicht durch, einen Anwalt oder ehrenamtliche Helfer hat er nicht. S zieht in eine Einzimmerwohnung (27 qm) in Frankfurt-Riederwald und findet einen Job, der ihm 900 Euro netto einbringt. Anfang Juni telefoniert er mit E und erfährt, dass diese nunmehr ebenfalls Probleme mit der Al-Shabab hat und daher dringend Somalia verlassen möchte. Am erscheint S in der Beratung der RLC Trier und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, seine Frau - die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt - und seine Tochter nach Deutschland zu holen. 14

15 Fall 1 Lösung (28 oder 29) + (30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) 15

16 Fall 1 Lösung ( 28 oder 29) + ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) 16

17 Fall 1 5 AufenthG Grundsätzlich bei Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis immer zu beachten: 5 AufenthG (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen) Dieser sieht vor, dass zur Erteilung einer AE zur Familienzusammenführung folgende Kriterien erfüllt sein müssen: - Gesicherter Lebensunterhalt (!) - Geklärte Identität - Kein Ausweisungsgrund - Sonstige Interessen der Bundesrepublik nicht verletzt - Passpflicht erfüllt - Erforderliches Visum bei der Einreise - Alle Angaben bereits im Visumverfahren 17

18 Fall 1 27 AufenthG Grundsätzlich bei Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung immer zu beachten: 27 AufenthG (Grundsatz des Familiennachzugs) Dieser leitet im AufenthG den Abschnitt zur Familienzusammenführung ein und verlangt u. a., dass: - Kein Missbrauch vorliegt (Abs. 1a) 18

19 Fall 1 Lösung ( 28 oder 29) + ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) Wer ist der Stammberechtigte? Wer ist der Nachzugswillige? 19

20 Fall 1 Stammberechtigter ( 28 oder 29) Wer ist der Stammberechtigte? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich - zu Deutschen, 28 AufenthG - zu Ausländern, 29 AufenthG 20

21 Fall 1 Stammberechtigter ( 28 oder 29) Wer ist der Stammberechtigte? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich - zu Deutschen, 28 AufenthG - zu Ausländern, 29 AufenthG 29 I - Stammberechtigter mit AE - ausreichender Wohnraum

22 Fall 1 S wird am in Mogadischu/Somalia geboren lernt er die 1992 geborene E kennen, am heiraten beide, am kommt Tochter T auf die Welt. Im Dezember 2012 bekommt S große Schwierigkeiten mit der Al-Shabab und muss sofort fliehen. Das gesparte Geld reicht nur für seine Flucht, E und T bleiben daher in Somalia. S flieht über den Landweg und kommt am in der Bundesrepublik an. Hier stellt er unverzüglich einen Asylantrag. Mit Bescheid vom zugestellt am wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die angehängten Belehrungen liest sich S leider nicht durch, einen Anwalt oder ehrenamtliche Helfer hat er nicht. S zieht in eine Einzimmerwohnung (27 qm) in Frankfurt-Riederwald und findet einen Job, der ihm 900 Euro netto einbringt. Anfang Juni telefoniert er mit E und erfährt, dass diese nunmehr ebenfalls Probleme mit der Al-Shabab hat und daher dringend Somalia verlassen möchte. Am erscheint S in der Beratung der RLC Trier und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, seine Frau - die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt - und seine Tochter nach Deutschland zu holen. 22

23 Fall 1 Stammberechtigter ( 28 oder 29) Wer ist der Stammberechtigte? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich - zu Deutschen, 28 AufenthG - zu Ausländern, 29 AufenthG 29 I - Stammberechtigter mit AE - ausreichender Wohnraum aber gem. 29 II kann von - LUE aus 5 und - WRE aus 29 I abgesehen werden; ist von LUE und WRE abzusehen, wenn Antrag auf FamNz innerhalb von 3 Monaten gestellt wird, 29 II 2 Nr. 1. Fristbeginn: Zustellung des Anerkennungsbescheides (gelber Umschlag). Derzeit anwendbar auf: Asylstatus & Flüchtlingsstatus.

24 Fall 1 S wird am in Mogadischu/Somalia geboren lernt er die 1992 geborene E kennen, am heiraten beide, am kommt Tochter T auf die Welt. Im Dezember 2012 bekommt S große Schwierigkeiten mit der Al-Shabab und muss sofort fliehen. Das gesparte Geld reicht nur für seine Flucht, E und T bleiben daher in Somalia. S flieht über den Landweg und kommt am in der Bundesrepublik an. Hier stellt er unverzüglich einen Asylantrag. Mit Bescheid vom zugestellt am wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die angehängten Belehrungen liest sich S leider nicht durch, einen Anwalt oder ehrenamtliche Helfer hat er nicht. S zieht in eine Einzimmerwohnung (27 qm) in Frankfurt-Riederwald und findet einen Job, der ihm 900 Euro netto einbringt. Anfang Juni telefoniert er mit E und erfährt, dass diese nunmehr ebenfalls Probleme mit der Al-Shabab hat und daher dringend Somalia verlassen möchte. Am erscheint S in der Beratung der RLC Trier und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, seine Frau - die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt - und seine Tochter nach Deutschland zu holen. 24

25 Fall 1 Stammberechtigter ( 28 oder 29) Wer ist der Stammberechtigte? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich - zu Deutschen, 28 AufenthG - zu Ausländern, 29 AufenthG 29 I - Stammberechtigter mit AE - ausreichender Wohnraum aber gem. 29 II kann von - LUE aus 5 und - WRE aus 29 I abgesehen werden; ist von LUE und WRE abzusehen, wenn Antrag auf FamNz innerhalb von 3 Monaten gestellt wird, 29 II 2 Nr. 1. Fristbeginn: Zustellung des Anerkennungsbescheides (gelber Umschlag). Derzeit anwendbar auf: Asylstatus & Flüchtlingsstatus.

26 Fall 1 Lösung ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) Wer ist der Nachzugswillige? 26

27 Fall 1 Nachzugswilliger ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) Wer ist der Nachzugswillige? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich für - Ehegatten, 30 AufenthG - Kinder, 32 AufenthG - Eltern, 36 I AufenthG - Sonst. Familienangehörige, 36 II AufenthG 27

28 Fall 1 Nachzugswilliger ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) Wer ist der Nachziehende? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich für - Ehegatten, 30 AufenthG - Kinder, 32 AufenthG - Eltern, 36 I AufenthG AE nach 30, wenn - beide Ehegatten 18 Jahre - Deutsch-Grundkenntnisse - Aufenthaltstitel nach S. 1 Nr. 3 - Sonst. Familienangehörige, 36 II AufenthG 28

29 Fall 1 S wird am in Mogadischu/Somalia geboren lernt er die 1992 geborene E kennen, am heiraten beide, am kommt Tochter T auf die Welt. Im Dezember 2012 bekommt S große Schwierigkeiten mit der Al-Shabab und muss sofort fliehen. Das gesparte Geld reicht nur für seine Flucht, E und T bleiben daher in Somalia. S flieht über den Landweg und kommt am in der Bundesrepublik an. Hier stellt er unverzüglich einen Asylantrag. Mit Bescheid vom zugestellt am wird ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die angehängten Belehrungen liest sich S leider nicht durch, einen Anwalt oder ehrenamtliche Helfer hat er nicht. S zieht in eine Einzimmerwohnung (27 qm) in Frankfurt-Riederwald und findet einen Job, der ihm 900 Euro netto einbringt. Anfang Juni telefoniert er mit E und erfährt, dass diese nunmehr ebenfalls Probleme mit der Al-Shabab hat und daher dringend Somalia verlassen möchte. Am erscheint S in der Beratung der RLC Trier und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, seine Frau - die über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt - und seine Tochter nach Deutschland zu holen. 29

30 Fall 1 Nachzugswilliger ( 30 oder 32 oder 36 I oder 36 II) Wer ist der Nachziehende? Der Nachzug ist grundsätzlich möglich für - Ehegatten, 30 AufenthG - Kinder, 32 AufenthG - Eltern, 36 I AufenthG - Sonst. Familienangehörige, 36 II AufenthG AE nach 30, wenn - beide Ehegatten 18 Jahre - Deutsch-Grundkenntnisse - Aufenthaltstitel nach S. 1 Nr. 3 aber gem. Abs. 1 S. 2 und 3 Ausnahmen vom MAE und SE 30

31 Ablauf Familiennachzugsverfahren 31

32 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS - P! Zuständigkeit (Botschaft)! - Antragstext (Botschaft): wird beantragt der Antragstellerin zum Zwecke der Familienzusammenführung ein Visum zu erteilen, sie erforderlichenfalls von der Passpflicht zu befreien bzw. ihr einen Reiseausweis auszustellen. Die Antragstellerin ist die Ehefrau des Herrn #Name Stammberechtigter#, geb. ##.##.####, ######### Staatsangehöriger, #Adresse Stammberechtigter#. Mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ##.##.#### wurde Herrn #Name Stammberechtigter# der Flüchtlingsstatus gemäß 3 AsylG i.v.m. 60 Abs. 1 AufenthG zuerkannt. Für die Antragstellerin gelten daher die Erleichterungen des 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG. Die Formularanträge werden nachgereicht. 32

33 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS Eingangsbestätigung, Privilegierung, ggf. 6- Monatsfrist 33

34 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS Eingangsbestätigung, Privilegierung, ggf. 6- Monatsfrist Echte (!) Unterlagen beschaffen/zum Nachziehenden senden vorzulegen sind idr: - Pass - (UNHCR-) Registrierung - Geburtsurkunde - Heiratsurkunde 34

35 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS Eingangsbestätigung, Privilegierung, ggf. 6- Monatsfrist Echte (!) Unterlagen beschaffen/zum Nachziehenden senden - Termin elektronisch buchen, zb unter: /nairobi/en/008 All_20about_20Visa/0 08 online appointment en.html - Antragsformulare mitnehmen (3x) Termin vereinbaren/wahrnehmen/formellen Antrag stellen 35

36 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS Eingangsbestätigung, Privilegierung, ggf. 6- Monatsfrist Echte (!) Unterlagen beschaffen/zum Nachziehenden senden Termin vereinbaren/wahrnehmen/formellen Antrag stellen Zustimmung der ABH/zuvor ggf. DNA- Problematik 36

37 Ablauf Familiennachzugsverfahren Formloser Antrag bei der ABH oder BS Eingangsbestätigung, Privilegierung, ggf. 6- Monatsfrist Echte (!) Unterlagen beschaffen/zum Nachziehenden senden - Kostenproblematik! - Familienasyl: Keine Prüfung des eigenen Verfolgungsschicksals; mehr in: NK-AuslR/Schröder, 26 AsylG 1 ff. Termin vereinbaren/wahrnehmen/formellen Antrag stellen Zustimmung der ABH/zuvor ggf. DNA-Problematik Erteilung Visum/Einreise/ggf. Antrag Familienasyl 37

38 Fall 2 A wird 1982 in Kampala/Uganda geboren, flüchtet 2005 nach Deutschland, durchläuft erfolglos ein Asylverfahren, kann dann aber seinen Aufenthalt doch noch sichern und erhält 2013 eine Niederlassungserlaubnis. Im Februar 2014 heiratet A in Kabale die X. X (Jahrgang 1983) ist Analphabetin. In ihrem Wohnort Kabale gibt es kein Goethe- Institut, keine privaten Sprachschulen und nur sehr unregelmäßig Internetempfang. X versucht seit der Hochzeit vergeblich, sich über das Radioprogramm der Deutschen Welle mündliche Deutschkenntnisse anzueignen. Im Oktober 2015 stellt sie einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung bei der BS in Kampala. Am , erscheint A in der Beratung und zeigt einen Bescheid der Botschaft vom vor, in dem der Familiennachzug wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt wird. A berichtet außerdem davon, dass er vor wenigen Wochen, im Dezember 2015, einen deutschen Pass erhalten hat. Das wollte er der Botschaft noch mitteilen, hat es aber bisher nicht getan. 38

39 Fall 2 - Hier: Ehegattennachzug mit Spracherfordernis als Voraussetzung (weil Heirat erst nach Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland) - Aber bei Nachzug zu deutschen Staatsbürgern: BVerwG, BVerwG 10 C maximal einjährige Bemühungen. - Geltendmachung im Remonstrationsverfahren 39

40 Fall 3 L, geboren am in Kabul, ist 2013 als UmF in Deutschland angekommen. Ihr unverzüglich eingeleitetes Asylverfahren endete mit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes (Bescheid vom ). Bereits am beantragte die Mutter von L (M) bei der Botschaft Kabul den Nachzug zu ihrer Tochter. Am spricht L in der Beratung vor und berichtet, dass die Botschaft sich bisher nur ein einziges Mal gemeldet habe, nämlich am , um einen DNA-Test zu fordern. Die entsprechenden Speichelproben hätten sie (L) und ihre Mutter unmittelbar anschließend abgegeben. Bezahlt sei der Test ebenfalls. Eine Überprüfung ergibt, dass alle Unterlagen vorliegen. 40

41 Fall 3 - Elternnachzug, 36 I - Problem: bevorstehende Volljährigkeit dazu: BVerwG, C 9.12 Antrag 123 VwGO Vorwegnahme der Hauptsache?! 41

42 42

Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )

Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit ) Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund

Mehr

Familiennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft

Familiennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2

Mehr

Willkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ

Willkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und

Mehr

Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug

Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:

Mehr

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass

Mehr

Gesamtinhaltsübersicht

Gesamtinhaltsübersicht Gesamtinhaltsübersicht Das Praxishandbuch gliedert sich in folgende drei Teile: Teil A: Aufenthalt aus familiären Gründen 13 Teil B: Aufenthaltsrecht für Familienangehörige nach dem ARB 1/80 183 Teil C:

Mehr

Arbeitshilfe. Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung

Arbeitshilfe. Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung Arbeitshilfe Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung Erfurt, den 21. September Aktuell erhalten thüringenweit immer mehr Flüchtlinge besonders aus Afghanistan einen ablehnenden Bescheid des BAMF (Bundesamt

Mehr

Das Zuwanderungsgesetz 2005

Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den

Mehr

Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul

Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul B O U C H R A V O N H A U S E N & T A N J A H E R M A N N S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N O R D N U N

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil

VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes Urteil A 7 K 4375/07 VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: - Klägerin - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister

Mehr

Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen

Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015

Mehr

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer

Mehr

Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!

Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26

Mehr

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland

Mehr

Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann.

Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verpflichtet werden kann. 0600 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 Art. 6 Abs. 2 AufenthG 26 Abs. 4 AufenthG 9 VwGO 123 Abs. 1 Zur Frage, ob die Ausländerbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Mehr

Einführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014

Einführung in das Aufenthaltsrecht 04.11.2014 deutsche und europäische Asylsystem 04.11.2014 Juana Remus, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Aufenthaltszwecke C. Aufenthaltstitel D. Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen

Mehr

Forschungsaufenthalte

Forschungsaufenthalte Forschungsaufenthalte in Deutschland Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Forschenden aus Nicht-EU-Staaten ( 16 bis 21 - insbesondere 20 - Aufenthaltsgesetz) Einreise aus dem außereuropäischen

Mehr

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger

Mehr

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Der Abschluss des Asylverfahrens ergeht durch Verwaltungsakt Feststellender Status-Verwaltungsakt (Status = Bündel einzelner

Mehr

Infoblatt Flüchtlingsanerkennung und Widerruf Die Rechtslage nach dem Zuwanderungsgesetz (2005) und dem Integrationsgesetz

Infoblatt Flüchtlingsanerkennung und Widerruf Die Rechtslage nach dem Zuwanderungsgesetz (2005) und dem Integrationsgesetz Dieses Infoblatt berücksichtigt die Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz (2005), die Änderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz, das sog. 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz, das in seinen

Mehr

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889

Mehr

Asylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage)

Asylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage) ??????????????? Asylantragstellung Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage) Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen (Eintragung in elektronische Datenbank

Mehr

Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose

Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer

Mehr

Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV

Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik

Mehr

Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München. Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage

Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München. Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München Änderung des Zuwanderungsgesetzes - Wesentliche Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Anlage Beschluss Nr. 68 Beschluss der Vollversammlung vom 26.11.07

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS OVG 2 S 118.07 VG 15 A 402.07 Berlin WAPPEN BERLINS UND BRANDENBURGS OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: Antragstellerin und Beschwerdegegnerin,

Mehr

L Familiennachzug zu Flüchtlingen

L Familiennachzug zu Flüchtlingen L Familiennachzug zu Flüchtlingen Siehe hierzu auch: Teil O (Allg. AuslR) III) Nr. 6) Die Regelungen über den Familiennachzug hängen vom Status des hier lebenden Ausländers ab. I) Ehegatten und Kinder

Mehr

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht bei UMF/UMA Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner kanzlei@ra-leuschner.de BVkE/Caritas, Fulda, 20.01.2016 1 Typische Fragen und Sorgen der UMF Was ist mit meiner

Mehr

I. UN-Kinderrechts- konvention

I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte ergeben sich aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, in Deutschland 1992 in Kraft getreten in Deutschland: zunächst nur unter

Mehr

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß 44 Abs. 4 AufenthG Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort Jahr der Einreise: Ich beantrage

Mehr

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Mit diesem Merkblatt will Sie das Bundesverwaltungsamt über die Möglichkeiten der Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlers informieren.

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Aufenthalt und Einbürgerung Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Bremen Postfach 10 78 49 28078 Bremen Dienstgebäude Stresemannstr. 48 Auskunft erteilt T (04 21) 361 88630 F (04 21) 361 15013 E-mail:

Mehr

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Referent: Claudius Brenneisen Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Aufenthaltszwecke 16 + 17 Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch,

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net 2 Aufenthalt nach

Mehr

Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts

Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts Kapitel 1. Historische Entwicklung des Migrations- und Flüchtlingsrechts A. Menschen zwischen Staaten Gründe für Migration und Flucht B. Entwicklung des Ausländerrechts in Deutschland von der Ausländerpolizeiverordnung

Mehr

VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes

VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes WS 2015/16: Vorlesung Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem VL 3: Strukturen des Aufenthaltsgesetzes Überblick über die Aufenthaltstitel und die Erteilungsvoraussetzungen 03.11.2015 Dr.

Mehr

Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen

Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Foto: Marion Vogel 2 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Die Einreise und der

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Aufenthalt nach dem

Mehr

Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation

Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:

Mehr

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz

Mehr

VG München. Beschluss vom 16.4.2007

VG München. Beschluss vom 16.4.2007 M 12 E 07.1213 VG München Beschluss vom 16.4.2007 Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Referent: Sigmar Walbrecht Hannover, 12.016.2016 Die Veröffentlichungen des Projektverbundes AZF 3 geben nicht notwendigerweise die Rechtsauffassung des BMAS und der

Mehr

Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung

Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung Aufenthaltsrechtliche Fragen der Familienzusammenführung 1. Allgemeine Voraussetzungen für den Aufenthalt in Deutschland 1.1. Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke - Visumsfreier Kurzaufenthalt

Mehr

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Verlag für die öffentliche Verwaltung Ausländerrecht Die unten aufgeführten Artikel werden in der jeweils angegebenen Menge hiermit bestellt Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711

Mehr

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz- 1.10.2015 1 Drittstaatsangehörige Wann dürfen Drittstaatsangehörige

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen

Mehr

Einführung in das Asylverfahren

Einführung in das Asylverfahren Einführung in das Asylverfahren Eine Präsentation von Konkrete Solidarität Frankfurt Sie finden die Präsentation auf unserer Homepage: https://nksnet.wordpress.com/asylum/ Gerne kommen wir auch in Ihre

Mehr

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge

Mehr

29 K 222.13 V Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 10.02.2015. T e n o r

29 K 222.13 V Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 10.02.2015. T e n o r Die doppelte Staatsangehörigkeit eines deutschen Stammberechtigten begründet keine besonderen Umstände, um entgegen der gesetzlichen Regel den Ehegattennachzug von einer Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Stand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Stand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts

Mehr

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIX A. Allgemeiner Überblick Migration Zahlen und Fakten zur Einwanderung in die Bundesrepublik

Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIX A. Allgemeiner Überblick Migration Zahlen und Fakten zur Einwanderung in die Bundesrepublik Vorwort.............................................. V Abkürzungsverzeichnis.................................... XIX A. Allgemeiner Überblick.................................. 1 1 Migration Zahlen und

Mehr

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016

Mehr

Familiennachzug aus Syrien

Familiennachzug aus Syrien 1 Rechtliche Grundlagen des Familiennachzugs unter Berücksichtigung der Thüringer Verordnung für den Familiennachzug von Syrischen Familienangehörigen 2 Stets 2 Personen in den Blick nehmen: 1. Der nachzugswillige

Mehr

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschulen

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschulen Förderung von Flüchtlingen in Sprachkursen, Sonderlehrgängen, Studienkollegs Werkstattgespräch der HRK Integration von Flüchtlingen an deutschen n Hürden beim Hochschulzugang - Vorbildung ist nicht nachweisbar

Mehr

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de

Mehr

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG

REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Deutsche Botschaft Stand: Januar 2015 REMONSTRATIONSVERFAHREN (WIDERSPRÜCHE) UND KLAGEERHEBUNG Dieses Merkblatt ist für Sie interessant, wenn: Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung

Mehr

Von der Einreise als Asylsuchender bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Von der Einreise als Asylsuchender bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Von der Einreise als Asylsuchender bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Informationsveranstaltung am 07.03.2016 TOP 1 Informationen des kommunalen Integrationszentrums TOP 2 Das Verfahren von der

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS 22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.

Mehr

Gebühren nach der AufenthV

Gebühren nach der AufenthV Gebühren nach der AufenthV 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis An Gebühren sind zu erheben 1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte ( 19 Abs. 1 des 250 Euro, 2.

Mehr

Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf

Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Jugendliche diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland Asyl Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote*,1975 bis 2011 Anzahl Westdeutschland 37,7 Quote 450.000 438.191 36 425.000 400.000 * Anteil der Asylanerkennungen, der Gewährungen von Flüchtlingsschutz

Mehr

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling 1) Meldung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Erhebung der persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort, Heimatstaat, mitreisende Familienangehörige

Mehr

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Glossar. Aufenthaltserlaubnis: Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.

Mehr

BLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1

BLAUE KARTE EU. www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU www.staedteregion-aachen.de 1 BLAUE KARTE EU Gesetz zur Einführung der Blauen Karte EU Hinweise zur Blauen Karte EU ( 19a AufenthG) Erteilungsvoraussetzungen Wann kann ein unbefristeter

Mehr

Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013. Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung

Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013. Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013 Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486

Mehr

Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage

Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Personenkreis: Hilfestellung zur Prüfung der PROMOS-Bewerbungsberechtigung Stand: 3. Mai 2013 gesetzliche Grundlage Bezeichnung: Kurzbeschreibung: Nachweis möglich durch: im 1 8 Absatz 1 1 EU-Bürger 2

Mehr

Leitfaden zur Einbürgerung einer Filipina. erstellt von Rainer Philips

Leitfaden zur Einbürgerung einer Filipina. erstellt von Rainer Philips Leitfaden zur Einbürgerung einer Filipina erstellt von Rainer Philips im Juni 2012 Vorwort Dieser Leitfaden stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er ist eine Zusammenfassung

Mehr

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren Das Zuwanderungsgesetz 2013 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen zum Zuwanderungsgesetz Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n

Mehr

Wer hat Recht auf Familiennachzug?

Wer hat Recht auf Familiennachzug? Wer hat Recht auf Familiennachzug? Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonven=on Asylberech=gte... Mit subsidiärem Schutz erst nach zwei Jahren! Wer darf nachziehen? - Bei erwachsenen Schutzberech=gten:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 12.12 VG 22 K 340.09 V Verkündet am 4. September 2012 Wahl als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

Wichtige Wörter zum Thema Asyl

Wichtige Wörter zum Thema Asyl Wichtige Wörter zum Thema Asyl die Anerkennung die Asylanhörung der Antrag / die Anträge Antrag stellen das Asylverfahren der Aufenthalt die Aufenthaltsgenehmigung die Abschiebung / die Abschiebungen die

Mehr

Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011

Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011 Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011 Tamás Szeidl, Referat 22FIII im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.bund.de

Mehr

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge Wenn Personen diese Aufenthaltserlaubnis erhalten, bedeutet das, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Aufenthaltstitel in Deutschland Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt vier verschiedene Aufenthaltstitel vor:

Mehr

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Thomas Stöckl Asylverfahrensberater bei Amnesty International Rechtsreferendar am Landgericht Leipzig Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Leipzig, den 14.04.2016 Struktur I. Kurzübersicht:

Mehr

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer - Der undzum in Übersichtstafeln - Materialien: Kirsten Eichler Claudius Voigt GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486 26 voigt@ggua.de www.ggua-projekt.de

Mehr

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Datum: 02.11.2009 Telefon: 0 233-21442 Telefax: 0 233-989 21442 Frau Kanno stephanie.kanno@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 6 t Hauptabteilung II Einwohnerwesen Ausländerangelegenheiten KVR-II/3Sts

Mehr

Anhang D. Ausländerrecht

Anhang D. Ausländerrecht Anhang D Anhang D Ausländerrecht Anhang D 1 D 2 Aufenthaltsgesetz (Auszug) Freizügigkeitsgesetz/EU Inhaltsverzeichnis des Anhangs D 1 Anhang D 1 Auszug AufenthG Inhaltsübersicht Gesetz über den Aufenthalt,

Mehr

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis)

Einbürgerungsantrag. nachgewiesen durch (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis) Einbürgerungsantrag Minderjährige über 16 Jahre müssen einen eigenen Antrag stellen. Bitte beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen. Nichtzutreffendes mit entfällt

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Diesen Flyer finden Sie auch unter www.landinsicht-sh.de/publikationen.html Vorwort In Deutschland brauchen viele Migrantinnen

Mehr

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für

Mehr

Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?

Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere

Mehr

Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen

Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen SkF Landesverband Bayern e.v., München Arbeit mit Flüchtlingen Grundlagen für Beratung und Hilfe: Rechtskenntnis und Kultursensibilität Ausländerrecht und Asylverfahren Uta Rieger UNHCR Nürnberg Gliederung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung :

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Januar 2011 Häufig gestellte Fragen zum Thema Einbürgerung : Sehr geehrte Einbürgerungsbewerberin, sehr geehrter Einbürgerungsbewerber, nachfolgend genannte Informationen sollen Ihnen helfen Ihre persönlichen

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Fachbücher informieren Sie nach bestem Wissen. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar 2014. Verbindliche Rechtsauskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt

Mehr

Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg

Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg Informationen zur Härtefallkommission beim Innenministerium Baden-Württemberg Wer oder was ist die Härtefallkommission? Die Härtefallkommission ist ein Gremium, das im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgewährung

Mehr

Freiwillige Angaben zu einer Bonitätsprüfung nach der erfolgten Belehrung über Umfang und Dauer, Haftung und Strafbarkeit durch Falschangaben:

Freiwillige Angaben zu einer Bonitätsprüfung nach der erfolgten Belehrung über Umfang und Dauer, Haftung und Strafbarkeit durch Falschangaben: Freiwillige Angaben zu einer Bonitätsprüfung nach der erfolgten Belehrung über Umfang und Dauer, Haftung und Strafbarkeit durch Falschangaben: Ich, der Unterzeichner/die Unterzeichnerin (Gastgeber/-in)

Mehr

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen A) Inkrafttreten des Asylpakets II am 17.03.2016 B) FZ zu syrischen Flüchtlinge Einreise in die Türkei C) Balkan Route - Dublin III Mit diesem Rundschreiben

Mehr

Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016

Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016 Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen Herne, 19. Januar 2016 1 Erlaubnisvorbehalt für die Ausübung des ärztlichen Berufs Approbation ( 3 BÄO) zeitlich und

Mehr

Merkblatt für leistungsstarke ausländische Forscher, Experten und Studienabsolventen, die in NRW arbeiten wollen

Merkblatt für leistungsstarke ausländische Forscher, Experten und Studienabsolventen, die in NRW arbeiten wollen Merkblatt für leistungsstarke ausländische Forscher, Experten und Studienabsolventen, die in NRW arbeiten wollen Regelungen für die Einreise: Ausländer, die in Deutschland arbeiten oder studieren wollen,

Mehr

887/AB. vom zu 975/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0219-III/5/2014 Wien, am 30. April 2014

887/AB. vom zu 975/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/0219-III/5/2014 Wien, am 30. April 2014 887/AB vom 05.05.2014 zu 975/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Mag. a JOHANNA MIKL-LEITNER HERRENGASSE 7 1014 WIEN POSTFACH 100 TEL +43-1

Mehr

Unterabteilung Europa Fachbereich Europa. Ausarbeitung. Familiennachzug Deutscher Bundestag PE /15, WD /15 , WD

Unterabteilung Europa Fachbereich Europa. Ausarbeitung. Familiennachzug Deutscher Bundestag PE /15, WD /15 , WD , WD Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Familiennachzug 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30.10.2015 Fachbereich: PE 6: Fachbereich Europa (Punkte

Mehr

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen

Mehr

Forschungsaufenthalte in Deutschland

Forschungsaufenthalte in Deutschland Forschungsaufenthalte in Deutschland Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Forschern aus Nicht-EU-Staaten www.bamf.de/ forschungsaufenthalte Mit der sogenannten Forscherrichtlinie und den daraus

Mehr

Fallbeispiele aus der Praxis

Fallbeispiele aus der Praxis Fallbeispiele aus der Praxis Fall 1 Frau E. kommt aus Spanien, ihr Partner Herr S. aus Großbritannien. Sie beide sind erst seit Mitte Dezember 2015 in Berlin; Sie sind nicht verheiratet; Mieten zusammen

Mehr

Quelle mit Stand vom : /Auslaenderrecht/16.html

Quelle mit Stand vom :  /Auslaenderrecht/16.html +++ start of file +++ Quelle mit Stand vom 2015-06-12: http://www.bmi.bund.de/shareddocs/faqs/de/themen/migration /Auslaenderrecht/16.html Häufig gestellte Fragen zum Thema: Ausländerrecht Welche Aufenthaltstitel

Mehr

Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 10/2013, S. 318 323. Hubert Heinhold. Familiennachzug zu Ausländern mit einem humanitären Aufenthaltstitel

Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 10/2013, S. 318 323. Hubert Heinhold. Familiennachzug zu Ausländern mit einem humanitären Aufenthaltstitel Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin kontakt@asyl.net www.asyl.net Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 10/2013, S. 318 323 Hubert Heinhold Familiennachzug zu Ausländern mit

Mehr

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Gliederung 1. Grundbegriffe 2. Grundvoraussetzungen 3. Rechtsschutz 4. Fallbeispiele 1. Grundbegriffe Asyl Sicherer Drittstaat Sicherer Herkunftsstaat Flüchtlingseigenschaft

Mehr

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe

Mehr