Legislative: Die zwei Kammern des Parlaments. Der Nationalrat mit seinen 200 Sitzen auch die grosse Kammer genannt

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1 2.10 Staat und Politik - Das Parlament - Die politischen Parteien in der Schweiz Das Parlament Legislative: Die zwei Kammern des Parlaments Der Nationalrat mit seinen 200 Sitzen auch die grosse Kammer genannt repräsentiert die Gesamtbevölkerung (demokratisch) wird alle 4 Jahre nach dem Proporz- oder Verhältniswahlverfahren gewählt die Zahl der Abgeordneten eines Kantons richtet sich nach seiner Einwohnerzahl (Der Kanton Zürich stellt als bevölkerungsreichster Kanton 34 Nationalrätinnen und Nationalräte. Die beiden Appenzell, Ob- und Nidwalden, Uri und Glarus besetzen je nur einen Sitz.) Der Ständerat mit seinen 46 Sitzen auch kleine Kammer oder «Stöckli» genannt repräsentiert die Kantone (föderalistisch) wird alle 4 Jahre nach dem Majorz- oder Mehrheitswahlverfahren gewählt. Einzig der Kanton Jura wählt seine beiden Standesvertreter in Proporzwahlen. 20 Kantone stellen je 2 Ständerätinnen oder Ständeräte, die 6 früheren Halbkantone (Ob- und Nidwalden, die beiden Basel und die beiden Appenzell) je eine(n). (Ein Zürcher Ständerat repräsentiert Einwohnerinnen und Einwohner, ein Innerrhoder Standesvertreter hingegen lediglich ) Die beiden Kammern (National- und Ständerat) des eidgenössischen Parlaments sind absolut gleichberechtigt. Bei Meinungsverschiedenheiten muss eine Schlichtungskommission dafür sorgen, dass ein Kompromiss gefunden wird. Befugnisse der beiden Parlamentskammern Die beiden Parlamentskammern verfügen gemäss Bundesverfassung unter anderem über die folgenden Befugnisse und Kompetenzen: Gesetzgebung: sie beschliessen neue Gesetze. Voranschlag und Staatsrechnung: sie beschliessen über den Voranschlag des Bundes (Bundesbudget), also über die Höhe von Einnahmen und Ausgaben. Sie prüfen und genehmigen die eidgenössische Staatsrechnung. Aussenpolitik: sie genehmigen völkerrechtliche Verträge und beteiligen sich an der Gestaltung der Aussenpolitik des Bundes. Kontrolle: sie üben die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung und die Bundesgerichte aus. Wahlen: für Wahlen treten die beiden Kammern zur sogenannten Vereinigten Bundesversammlung zusammen. 1

2 Vereinigte Bundesversammlung Für die folgenden Geschäfte treten die beiden Parlamentskammern zur «Vereinigten Bundesversammlung» im Nationalratssaal zusammen: - Wahl des Bundesrates, ordentlich alle 4 Jahre in der ersten Session nach den Nationalratswahlen, ausserordentlich nach einer Demission im Bundesrat während einer Legislatur. - Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin, jährlich in der Dezembersession. - Wahl der Bundesrichterinnen und richter. - Wahl des Bundeskanzlers bzw. Bundeskanzlerin. - Wahl eines Generals im Kriegsfall. - Entscheid über Gnadengesuche. - Entscheid über Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden. - Bei einer ausserordentlichen Bundesratserklärung. 2

3 Nationalrat Sitzverteilung der Fraktionen nach Wahlen 2011 Ständerat Sitzverteilung der Fraktionen nach Wahlen

4 Eckdaten Nationalrat 2011 / 2007 Stand: 4. Dezember (%) 2007 (%) Wahlbeteiligung 49.1% 48.3% Neu gewählte Mitglieder % 26.5% Nicht wieder gewählte Mitglieder % 11% Rücktritte % 12% Frauenanteil % 28.5% Durchschnittsalter 51.3 Jahre Jüngstes Mitglied 24 Jahre 25.1 Jahre Ältestes Mitglied 80 Jahre 76.2 Jahre Parteipolitische Zusammensetzung Partei Mandate Parteienstärke SVP % 28.9% SP % 19.5% FDP % 15.8% CVP % 14.5% GPS % 9.6% GLP % 1.4% BDP % 0% LPS % EVP % 2.4% Lega % 0.6% CSP % 0.4% MCG % *) 0% PdA % 0.7% EDU % *) inkl. übrige Kleinparteien 4

5 Eckdaten Ständerat (%) 2007 (%) Wahlbeteiligung 2'400' % Neu gewählte Mitglieder % Nicht wieder gewählte Mitglieder % Rücktritte % 30.4% Frauenanteil % Durchschnittsalter 55.3 Jahre Jüngstes Mitglied 32 Jahre 35.5 Jahre Ältestes Mitglied 66.5 Jahre 65.4 Jahre Partei Mandate 2011 CVP FDP SPS 11 9 SVP 5 7 GPS 2 2 GLP 2 1 BDP 1 - parteilos Mandate

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7 Parlamentarische Mittel Parlamentarische Initiative ein Ratsmitglied kann eine Änderung der Bundesverfassung, eines Bundesgesetzes oder von Bundesbeschlüssen vorschlagen. Der Vorstoss wird von der zuständigen Kommission geprüft und von dieser dem Parlament zur Annahme oder Ablehnung empfohlen. Motion Ein Ratsmitglied beauftragt den Bundesrat, ein Gesetz zu einem bestimmten Punkt auszuarbeiten oder in einem bestimmten Bereich eine Massnahme zu ergreifen. Die Motion muss in beiden Kammern (National- und Ständerat) angenommen werden, damit sie für den Bundesrat verbindlich wird. Postulat Das Postulat ist der Motion ähnlich, für den Bundesrat aber weniger verbindlich. Dieser muss lediglich prüfen, ob ein Gesetzes- oder Beschlussentwurf erarbeitet werden sollte oder ob sich in einem bestimmten Bereich eine Massnahme aufdrängt. Interpellation Eine Interpellation verlangt vom Bundesrat Auskunft über seine politischen Aktivitäten oder über solche der Bundesverwaltung. Die bundesrätliche Antwort erfolgt in der Regel schriftlich in der folgenden Session, ausser die Interpellation wurde für dringlich erklärt, dann muss sie in der gleichen Session behandelt werden. Fragestunde Zweimal pro Session beantwortet der Bundesrat mündlich während maximal 90 Minuten im Nationalrat Fragen der Parlamentarier. Die Fragen werden dem Bundesrat schriftlich in der vorangehenden Woche gestellt. Die verschiedenen Rechtserlasse Bundesgesetz Die klassische Form des Rechtserlasses. Die Gültigkeit eines Bundesgesetzes ist zeitlich grundsätzlich unbeschränkt. Um ein bestehendes Gesetz zu revidieren oder zu ersetzen, muss eine neue Vorlage erarbeitet werden. Bundesgesetze unterstehen dem fakultativen Referendum. (Beispiele: Krankenversicherungsgesetz, AHV-Gesetz, Gleichstellungsgesetz Gleichstellung von Mann und Frau.) Bundesbeschluss In der Form des Bundesbeschlusses ergehen Verfassungsbestimmungen, wichtige Einzelakte und Gesetzesbeschlüsse. Im Gegensatz zu einem Bundesgesetz ist seine Gültigkeit zeitlich beschränkt. Ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht unterstellt ist, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet. (Beispiel: Die Umsetzung der Bahn 2000 geht auf einen Bundesbeschluss aus dem Jahre 1986 zurück; der Jahresbeitrag an die Kulturstiftung Pro Helvetia wird alle 4 Jahre durch einen einfachen Bundesbeschluss festgelegt.) Verordnung Verordnungen vervollständigen bestehende Bundesgesetze oder führen deren Umsetzung aus. Verordnungen werden in der Regel vom Bundesrat erlassen, ausnahmsweise vom Parlament. Eine Verordnung ist nicht referendumsfähig. (Beispiel: Die Tabakverordnung, durch welche die Zigarettenhersteller verpflichtet werden, Warnungen vor dem Tabakgenuss auf den Zigarettenpackungen anzubringen, wurde vom Bundesrat aufgrund des Lebensmittelgesetzes erlassen.) Jedes Gesetz, jede Verordnung und alle Bundesbeschlüsse sind nummeriert und werden in der systematischen Rechtssammlung des Bundes geführt. Die Rechtssammlung kann auf der Website des Bundes konsultiert werden: 7

8 Die politischen Parteien in der Schweiz Eine politische Partei ist ein Verein, in dem sich gleichgesinnte Menschen zusammenschliessen mit dem Zweck, an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitzuwirken (BV 137) und wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten. Das ultimative Ziel einer Partei ist es zu regieren. Aufgaben 1. Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter Allein für die Besetzung aller Regierungs- und Parlamentssitze auf Bundesebene, in Kantonen und Gemeinden haben die Parteien rund Personen zu rekrutieren. Hinzu kommen in den Gemeinden Zehntausende von Kommissionssitzen (Bau-, Schul -, Rechnungsprüfungskommissionen usw.). Dabei müssen die Parteien sicherstellen, dass dafür auch geeignete Leute gefunden werden. 2. Wesentlicher Beitrag zur Meinungsbildung in politischen Sachfragen Die Parteien müssen sich mit allen politischen Vorlagen befassen. Die grosse Zahl von Abstimmungsvorlagen auf allen drei Ebenen verlangt von den Parteien eine andauernde Meinungsbildung und deren Kommunikation in der Öffentlichkeit mittels Werbung und in den Medien. 3. Bündelung von Interessen Die Parteien fassen viele in der Gesellschaft bestehende Einzelinteressen zusammen. So wirken sie als ordnende Instanzen, an denen man sich orientieren kann und schaffen Ausgleich zwischen auseinander strebenden Interessen. Diese Funktion ist für den Zusammenhalt unseres vielfältigen Landes (Sprachen, Kulturen, Religionen usw.) von grosser Bedeutung. 4. Mitsprache beim Vernehmlassungsverfahren BV 147 hält fest: Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise werden bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grösserer Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen zur Stellungnahme eingeladen. ANMERKUNG ZU DEN FOLGENDEN PARTEIPORTRAITS: Nachfolgend werden Meinungen, Ziele und Forderungen der von im Nationalund Ständerat vertretenen Parteien kurz aufgelistet. Die Texte setzen sich hauptsächlich aus wörtlichen Zitaten zusammen. (Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei (Hrsg.): Nationalratswahlen. Auf eine farbige Schweiz. Bern, 2007). 8

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11 Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP) Das vorliegende Programm gibt bewusst nicht zu sämtlichen Fragestellungen in der aktuellen Politik Antworten. Wir konzentrieren uns auf sehr knapp formulierte Grundsätze mit entsprechenden Kommentaren/Vertiefungen. Ergänzend zu diesen Grundsätzen legt die BDP in einem periodisch zu erneuernden Aktionsplan fest, welche konkreten Schritte in der aktuellen Politik unternommen und welche Haltung zu Ideen und Vorlagen (Gesetze, Initiativen usw.) in Parlamenten (Bund, Kantone, Gemeinden) und der öffentlichen Debatte eingenommen wird. Die Reihenfolge der aufgeführten Punkte bedeutet keine Gewichtung. Zu allen Punkten finden Sie zusätzliche Informationen, wenn Sie jeweils das Wort mehr klicken, welche Sie unterhalb der einzelnen Grundsätze finden. Im Bereich "Downloads" finden Sie das ganze Parteiprogramm in der momentan aktuellen Version. 1 Der Staat sorgt für ein überdurchschnittlich gutes Bildungssystem, welches Chancengleichheit für alle gewährt. 2 Die BDP setzt sich für eine starke und glaubwürdige Sicherheitspolitik ein und steht zum Auftrag der Armee. Organisation, Ausbildung und Ausrüstung haben diesem zu entsprechen. Auslandeinsätze nach bisherigen Grundsätzen sollen auch in Zukunft möglich sein. 3 Die BDP ist für einen starken Staat in klaren Grenzen und eine zukunftsfähige Gesellschaft. Dafür will sie sich zusammen mit anderen politischen Kräften einsetzen. 4 Die Grundlage für Wachstum und Wohlstand sind Freiheit, Handeln in Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft. Die Interessen und die Förderung der KMU sowie der Leistungsträger im Angestelltenverhältnis sind der BDP ein besonderes Anliegen. 5 Aussenpolitik bedeutet für die BDP die Vertretung der Interessen unseres Landes und ausdrücklich nicht das Verfolgen ideologischer linker oder rechts-nationaler Ziele. 6 Die BDP steht hinter einer aktiven Mitgliedschaft der Schweiz in der UNO, beim Schengen/Dublin-Abkommen sowie dem engagierten Mitwirken in verschiedenen internationalen Organisationen. Die Schweiz soll neutral bleiben. 7 Die BDP ist gegen einen EU-Beitritt, unterstützt aber klar und unmissverständlich den bilateralen Weg und steht zu den Abkommen bezüglich Personenfreizügigkeit mit der EU. 8 Politik muss transparent, sach- und lösungsorientiert sein. Konstruktiver Dialog mit allen Kräften des Landes sowie Respekt Andersdenkenden gegenüber sind bedeutsam. 9 Demokratie und Rechtsstaat gehören zusammen. Die BDP widersetzt sich einem gegenseitigen Ausspielen entschieden. 10 Der Rechtsstaat muss Gewalt im öffentlichen Raum und Kriminalität konsequent bekämpfen und so seine Bürgerschaft glaubwürdig schützen. 11 Die Interessen der Jungen sind der BDP wichtig. Die Zukunft gehört ihnen. Deshalb sind sie in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. 12 Die Frauen sind bei der Besetzung öffentlicher Ämter und von Kaderpositionen gleichwertig zu berücksichtigen. Dies ist ein Anspruch auch an uns selbst. 11

12 13 Familien und andere bewährte häusliche Gemeinschaften sind für die Entwicklung und Stabilität der Gesellschaft von grösster Bedeutung. Die BDP setzt sich für deren Stärkung und Entlastung ein. 14 Die BDP unterstützt eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft, die zur Ernährungssicherheit und der Pflege der Kulturlandschaft in unserem Land einen wesentlichen Beitrag leistet. 15 Die BDP schenkt der Umwelt ihre volle Aufmerksamkeit. Die BDP ist bereit, kreativ an wirksamen Schutzmassnahmen mitzuwirken. Dabei stehen Verursacherprinzip und Anreizsysteme gegenüber staatlichen Massnahmen im Vordergrund. 16 Die Versorgungssicherheit bei der Energie ist von zentraler Bedeutung. Neben effizienterem Energieeinsatz ist auch die Energie-Produktion im eigenen Land zu erhöhen. Dabei ist der Reduktion von CO2 Rechnung zu tragen. 17 Die urbanen Wirtschaftszentren sind für die Weiterentwicklung unseres Landes von grosser Bedeutung. Sie müssen in ihrer Konkurrenzfähigkeit gestärkt werden. 18 Die BDP setzt sich für die dezentrale Besiedelung der Schweiz und für die damit verbundenen Massnahmen ein. 19 Die öffentliche Hand geht mit ihren finanziellen Mitteln haushälterisch um und hält sich an strenge Regelungen 20 Die Mobilität ist für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung von zentraler Bedeutung. Privater und Öffentlicher Verkehr ergänzen sich. 21 Die Sozialwerke sind finanziell so zu stabilisieren, dass auch künftige Generationen davon profitieren können. 22 Die Gesundheitspolitik stellt die Grundversorgung und Pflege für alle sicher und fördert die Spitzenmedizin. Dabei sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Leistungserbringern ermöglichen. 23 Die Ausländerpolitik hat klare und durchsetzbare Regeln. Die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ist wirtschaftlich notwendig. Integration ist aktiv zu betreiben und einzufordern. 24 Der Tourismus ist als Wirtschaftszweig für die Entwicklung und Stärkung vieler Regionen von grosser Bedeutung und unterstützt damit die Bemühungen für eine dezentrale Besiedelung der Schweiz. 12

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16 Quellen: - Recht und Gesellschaft (ISBN ) Sauerländer Verlage - Schweiz in Sicht (ISBN ) Lehrmittelverlag des Kanton Zürich - Der Staat (ISBN ) Verlag Fuchs 16

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