Volkschule in der Stadt Zürich

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1 Report Familienergänzende Kinderbetreuung der Volkschule in der Stadt Zürich Leistungen Schul- und Sportdepartement Schulamt

2 2 Report Familienergänzende Kinderbetreuung Impressum Herausgeberin Stadt Zürich Schul- und Sportdepartement Schulamt Parkring 4 Postfach, 8027 Zürich Tel Fax

3 3 Report Familienergänzende Kinderbetreuung Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze Kennzahlen aus dem Geschäftsbericht Aktuelle Entwicklung Ausbau der Betreuungsplätze Auslastung der Betreuungseinrichtungen Raumnutzung Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen Private Anbieter mit subventionierten Betreuungsplätzen Projekt Erweiterung Tagesstrukturen Ausgangslage Das Projekt ET Arbeitspakete ET Einführung Betreuungsschlüssel Anstellungsreglement Rahmenordnung Raumstrategie Leitfaden Betreuungskonzept Kommunikation Ferienbetreuung Vorbereitung Schulversuche Tagesschulen Überarbeitung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (VO KB) Berufsbildung Leitung Betreuung Interne Weiterbildung Fachperson Betreuung Fachhochschulstudium Betreuungseinrichtungen Finanzen Finanzen private Einrichtungen Legislaturschwerpunkt Frühförderung Ausblick... 17

4 4 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 1. Das Wichtigste in Kürze Familienergänzende Betreuung Steigende Nachfrage Projekt Erweiterung Tagesstrukturen Legislaturschwerpunkt Frühförderung Finanzen Ausblick Im Jahr 2012 wurden in knapp 400 schulischen Betreuungseinrichtungen rund 12'000 Kinder und Jugendliche betreut. Das entspricht einem Anteil von 45 Prozent aller SchülerInnen. Seit 2007 stieg die Anzahl der betreuten Kinder von 7'000 auf 12'000. Prognosen zeigen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen weiterhin massiv wachsen wird. Bis 2020 rechnet man bei steigenden SchülerInnenzahlen damit, dass 70 Prozent aller Primarschulkinder und 50 Prozent aller SekundarschülerInnen einen Betreuungsplatz beanspruchen werden. Der Ausbau muss daher auch in den kommenden Jahren voran getrieben werden. Um der steigenden Nachfrage nach familienergänzender Betreuung zu entsprechen, haben das Schulamt und die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz im Juli 2011 das Grossprojekt Erweiterung Tagesstrukturen (ET) gestartet. Es soll auf verschiedenen Ebenen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Schulen mit Unterstützung der Kreisschulpflegen den Ausbau der Betreuungsplätze bedarfsgerecht und in einer definierten Qualität sichern können. Der Legislaturschwerpunkt des Stadtrats «Frühförderung Gute Startchancen für alle Kinder» hat zum Ziel, sozial benachteilige Familien gut ausgebaute Kinderbetreuungsangebote besser zugänglich zu machen und in den Betreuungsangeboten den Förderaspekt noch stärker ins Zentrum zu rücken. Der Legislaturschwerpunkt wird vom Schul- und Sportdepartement geleitet, das Sozialdepartement sowie das Gesundheits- und Umweltdepartement sind ebenfalls beteiligt wendete die Stadt Zürich für die familienergänzende Betreuung im Schulbereich gut 130 Mio. Franken auf, wobei allein der Personalaufwand 99 Mio. Franken ausmachte. Nach Abzug der Erträge betrugen die Nettokosten 97 Mio. Franken. Die Herausforderung der kommenden Jahre besteht darin, das familienergänzende Betreuungsangebot weiter hin auszubauen. Dabei müssen sowohl die räumlichen als auch die finanziellen Kapazitäten so genutzt werden, dass die bestehende Qualität gewährleistet bleibt. Mit vorausschauender Planung und Auslotung der Möglichkeiten unter Berücksichtigung kantonaler Vorgaben stellt sich das Schul- und Sportdepartement dieser anspruchsvollen Aufgabe.

5 5 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 2. Kennzahlen aus dem Geschäftsbericht 2012 Quelle: Schulamt, Statistiken (Stichtag: Mitte Dezember 2012)

6 6 Report Familienergänzende Kinderbetreuung

7 7 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 3. Aktuelle Entwicklung 3.1 Ausbau der Betreuungsplätze In den letzten Jahren konnte in allen Schulkreisen eine grosse Zahl zusätzlicher Betreuungsplätze geschaffen werden. Seit dem Schuljahr 2009/2010 wurde das Betreuungsangebot in der Stadt Zürich um über 2'000 Plätze erweitert. Total bestehen rund 9'370 Plätze (Stand Dezember 2012, inkl. Tagesschulen; Basis: Verfügte Stellen). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl Betreuungsplätze seit 2007: Stadt Quelle: Berichtsmanager VVB (Mittagsplätze; jeweils Dezember) Die Abdeckung gibt an, wie viele Kinder mit der Anzahl bestehender Betreuungsplätze während fünf Tagen über Mittag betreut werden können. So können mit den bestehenden Plätzen 35% der Kinder an fünf Tagen betreut werden. Da aber viele Schulkinder während zwei bis vier Mittagen betreut werden, ist die tatsächliche Betreuungsquote höher (45%). Nachfolgend aufgezeigt werden die Angebote pro Schulkreis im Vergleich zu den SchülerInnenzahlen (im Vergleich zum Vorjahr konnte die Abdeckung insbesondere in den Schulkreisen Uto, Letzi, Glattal und Schwamendingen deutlich erhöht werden). Anzahl Schüler (inkl. KG) Betreuungsplätze In Prozent 2011 In Prozent 2012 Uto % 35% Letzi % 29% Limmattal % 41% Waidberg % 46% Zürichberg % 30% Glattal % 32% Schwamendingen % 33% Total % 35% Quelle: Berichtsmanager VVB (Mittagsplätze; Dezember 2012)

8 8 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 3.2 Auslastung der Betreuungseinrichtungen Die Horte in der Stadt Zürich sind über Mittag generell sehr gut ausgelastet. Auf der nachfolgenden Grafik ist die Auslastung der Horte pro Schulkreis in Prozenten sowie die Anzahl Kinder auf den vorhandenen Wartelisten pro Schulkreis per 31.Oktober 2012 dargestellt. Die Kennzahlen enthalten weder die Horte der Sonderschulen, noch private Angebote und die Mensa Im Birch (betrieben durch ergänzenden Arbeitsmarkt). 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Quelle: Berichtsmanager VVB (Stichtag 31. Oktober 2012) 3.3 Raumnutzung Die Bereitstellung der hohen Anzahl zusätzlicher Betreuungsplätze war nur möglich, indem bestehende Strukturen weiter verdichtet und optimiert wurden. Dies gilt insbesondere für die Zeit über Mittag: Während die Verpflegung normalerweise in separaten Räumen erfolgt, können die weiteren Aktivitäten wie Spiel, Aufgaben, Ruhe/Rückzug, Bewegung zu einem grossen Teil in den bestehenden Räumen der Schule sowie im Aussenraum stattfinden. Wo die feuerpolizeilichen Vorschriften dies zulassen, nutzen die Kinder auch die Korridore. Möglich ist beispielsweise, dass eine Gruppe von Kindern mit einer Betreuungsperson in der Turnhalle spielt, eine Gruppe unter Aufsicht in der Bibliothek oder im Gruppenraum Aufgaben macht oder im Werkraum bastelt. Umgekehrt wird oft in den Betreuungsräumen am Vormittag DaZ- oder Förderunterricht erteilt. Die konkrete Umsetzung wird jeweils lokal erarbeitet. (siehe Kapitel Arbeitspakete; Raumstrategie)

9 9 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 3.4 Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen Sonderschulkinder haben denselben Anspruch auf familienergänzende Betreuung wie SchülerInnen der Regelschule. Gemäss der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich gilt dies für alle Betreuungsangebote während den Schul- und Ferienzeiten und den entsprechenden Rahmenvorgaben. Mit der neuen Förderpraxis in der Stadt Zürich und der integrierten Sonderschulung wird der Betreuungsbedarf noch weiter steigen. Insbesondere zeichnet sich heute bereits ein erhöhter Bedarf von Kindern aus Sonderschulen bei den Ferienangeboten ab. Es liegen auch Anfragen aus nicht-städtischen Sonderschulen, Privatschulen und städtischen Kinder- und Jugendheimen vor. Der konkrete Unterstützungsbedarf während der Betreuungszeit sowie auf dem Weg zwischen Wohnort und Betreuungslokal wird jeweils spezifisch pro Kind abgeklärt. Somit erhalten die Kinder eine gute Betreuung und bestmögliche individuelle Förderung. 3.5 Private Anbieter mit subventionierten Betreuungsplätzen In der Regel werden Subventionen für Betreuungsangebote von privaten Trägerschaften ausgerichtet, wenn im Umfeld des Standorts der beantragenden Einrichtung der Bedarf mit den städtischen Angeboten nicht gedeckt werden kann. Die wesentlichen Indikatoren zur Ermittlung des Bedarfs sind die Auslastung und die Wartelisten der Betreuungsangebote in Relation zu den soziodemographischen und ökonomischen Merkmalen der entsprechenden Einzugsgebiete. Über den Einkauf an Betreuungsleistungen durch private Anbieter entscheidet das Schul- und Sportdepartement. Mit den privaten Betreuungseinrichtungen werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen (Kontrakte). Darin werden die vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Quantität umschrieben sowie die leistungsbezogene Subventionierung festgelegt. Die privaten Betreuungseinrichtungen leisten einen wertvollen Beitrag zur Zielerreichung, allen Kindern der Stadt Zürich ein bedarfs- und bedürfnisgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 2012 wurden 4 Horte (39 Kinder) und 11 Mittagstische (469 Kinder) privater Trägerschaften subventioniert. Seit der Kindergarten zur obligatorischen Schulpflicht gehört und aufgrund der damit verbundenen Herabsetzung des Schuleintrittsalters auf 4 Jahre ergibt sich eine neue Schnittstelle zwischen dem Vorschul- und Schulalter, auf die mit neuen Angebotskonzepten reagiert werden musste. Der Übergang von der vorschulischen zur schulischen Betreuung orientiert sich an den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand der Kinder und wird flexibel gehandhabt. Im Jahr 2012 wurden 379 Kindergartenkinder in privaten Kindertagesstätten in altersgemischten Gruppen betreut und subventioniert.

10 10 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 4. Projekt Erweiterung Tagesstrukturen 4.1 Ausgangslage Am 5. Juni 2005 haben die Stimmbürger von Stadt und Kanton Zürich zwei Vorlagen zur schulergänzenden Kinderbetreuung angenommen. Es waren dies in der Stadt die Annahme des Gegenvorschlags des Gemeinderats zur (zurückgezogenen) Volksinitiative «Kinderbetreuung konkret» und im Kanton die Annahme des neuen Volksschulgesetzes. Mit der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (im Folgenden VO KB) vom 12. März 2008 wurden die entsprechenden Vorgaben in der Stadt Zürich konkretisiert. Die Verordnung legt insbesondere fest, dass für jedes Kind mit Bedarf ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen muss und dass die Benützung familienergänzender Betreuungsangebote freiwillig und entgeltlich ist. Bereits 2006 wurde mit dem Organisationsstatut festgelegt, dass Betreuung ein Fachbereich der Schule ist und damit in der Gesamtverantwortung der Schulleitung liegt. Damit muss jede Schule genügend Betreuungsplätze gemäss aktuellem Bedarf ihrer SchülerInnen anbieten. Dies bedingt nicht nur die Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur, sondern auch umfassende Veränderungen in Organisation und Zusammenarbeit innerhalb der Schulteams. 4.2 Das Projekt ET Um der weiterhin steigenden Nachfrage nach schulergänzender Betreuung zu entsprechen, haben das Schulamt und die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz (im Folgenden PK) im Juli 2011 ein Grossprojekt unter dem Titel Erweiterung Tagesstrukturen (ET) gestartet. Übergeordnetes Projektziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schulen mit Unterstützung der Kreisschulpflegen in den nächsten Jahren den Bedarf nach Betreuungsplätzen möglichst bedarfsgerecht und in einer definierten Qualität decken können. Dazu gehören die Koordination der konzeptionellen Weiterentwicklung der Tagesstrukturen, der angemessene Einbezug der wesentlichen Anspruchsgruppen, die Anpassung und Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, die Bereitstellung unterstützender Instrumente, die zielgerichtete Koordination der Aktivitäten Schulamt, die Unterstützung der KSP in der ämterübergreifenden Zusammenarbeit, die Kommunikation gegenüber internen und externen Anspruchsgruppen.

11 11 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 4.3 Arbeitspakete ET In einer ersten Phase (Juli 2011 bis März 2013) hat das Projekt die rechtlichen Grundlagen so weit wie möglich bereinigt und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Schulen ihre lokalen Betreuungskonzepte erarbeiten können. Dafür wurden verschiedene Arbeitspakete geschnürt. Die wichtigsten davon sind nachfolgend aufgeführt: Einführung Betreuungsschlüssel Beim Betreuungsschlüssel handelt es sich um ein neues Modell zur Zuweisung der Personalressourcen für die Betreuung an die Schulen. Es erhöht Verantwortung und Gestaltungsspielraum der lokalen Führung (Leitungen Betreuung). Verbunden mit dem neuen, differenzierten Berechnungsmodell sind insbesondere eine Flexibilisierung der Dienst- und Einsatzpläne für das Personal sowie der Einsatz neuer Personalgruppen. Im Rahmen der Projektphase I wurde das Detailkonzept zur Umsetzung erarbeitet und das Berechnungstool mit dem dazugehörigen Leitfaden von der PK verabschiedet. Zudem startete die Umsetzung; konkret wurden 17 Schulen für die erste Etappe ausgewählt, es fanden erste Schulungen statt. Parallel dazu wurde ein Tool für die Dienst- und Einsatzplanung evaluiert Anstellungsreglement Das vom Stadtrat erlassene Reglement über Anstellung und Besoldung des Personals der Betreuungsstätten für SchülerInnen (Anstellungsreglement 95) regelte die Anstellungsbedingungen der HortleiterInnen, der HortstellvertreterInnen sowie der Hortmithilfen. Seit Inkraftsetzung des Anstellungsreglements 95 hat sich der Betreuungsbetrieb stark verändert: So hatte beispielsweise die Einführung der Blockzeiten veränderte Arbeitszeiten und Dienstpläne der HortleiterInnen zur Folge. Die Einführung der Schulleitungen und der Leitungen Betreuung bewirkte veränderte Unterstellungsverhältnisse. Das Anstellungsreglement 95 enthält vom Personalrecht abweichende Regelungen. Teilweise gelten diese jedoch nur für einzelne Funktionen im Bereich der Hortmitarbeit. Zudem müssen die neu geschaffenen Funktionen einbezogen werden. Der Stadtrat hat daher den Auftrag erteilt, die Anstellungsbedingungen des Betreuungspersonals an das städtische Personalrecht anzupassen. Im Rahmen des Projekts ET wurde daher ein neues Anstellungsreglement erarbeitet. Dieses hat hohe Wellen geworfen. Der Entwurf wurde in die Vernehmlassung gegeben; die anschliessenden Verhandlungen mit dem vpod haben gezeigt, dass zu den meisten Neuerungen des Anstellungsreglements weitgehende Einigkeit besteht, dass aber die neue Ferienregelung trotz der vorgeschlagenen Übergangsregelungen vom vpod nicht gutgeheissen werden kann. Im März 2013 haben die PK, die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote sowie der Stadtrat das Reglement verabschiedet. Gegen den Beschluss des Stadtrats hat der vpod im Mai 2013 beim Bezirksrat Rekurs eingereicht

12 12 Report Familienergänzende Kinderbetreuung Rahmenordnung Gemäss Art. 32 der VO KB legt die PK «im Rahmen des übergeordneten Rechts die einzelnen Betreuungsangebote und deren konzeptionelle Ausgestaltung fest. Sie bestimmt die Vorgaben zu den pädagogischen und betrieblichen Eckdaten, zu den Räumlichkeiten sowie zur Verpflegung». Die Vorgaben für die Horte der Sonderschulen erlässt die Schulkommission für die Sonderschulen und weitere gesamtstädtische sonderpädagogische Angebote (SK). In der bisherigen Rechtssystematik waren diese Aspekte der Betreuungseinrichtungen der Stadt Zürich in der Hortverordnung 95, in den Verpflegungsrichtlinien 96 sowie in weiteren PK-Beschlüssen geregelt. Neu werden diese Vorgaben in einer einheitlichen Rahmenordnung festgelegt. Aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen und der engen Zusammenarbeit zwischen Regel- und Sonderschulen soll die Betreuung in Regel- und Sonderschulen möglichst einheitlich geregelt werden. Entsprechend wurde die Rahmenordnung für beide Bereiche gemeinsam erarbeitet. Die Vernehmlassung ergab grundsätzlich zustimmende Rückmeldungen, in Detailfragen wurden aber teilweise deutlich abweichende Haltungen geäussert. Die Rahmenordnung für die Regelschulen wurde von der PK am 2. April 2013 als «Rahmenordnung 2013» verabschiedet. Sie soll sinngemäss auch für die Sonderschulen gelten; allerdings sind aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verhältnisse teilweise abweichende Regelungen nötig Raumstrategie Im Bereich der Raumstrategie wurde das konkrete Vorgehen zur Erarbeitung von Betreuungsprognosen erarbeitet. Aufgrund dieser Prognosen ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Schulkreisen auch in den nächsten Jahren stark zunehmen wird. Die Geschwindigkeit des Wachstums unterscheidet sich allerdings stark von Schulkreis zu Schulkreis. Auf der Basis differenzierter Abklärungen hat die PK ausserdem einen Entscheid zum Standard-Küchentyp gefällt: Grundsätzlich sollen auch in grossen Betreuungseinheiten Regenerierküchen eingesetzt werden. Die folgenden Argumente haben zu diesem Entscheid geführt: Die Vollkosten der beiden Systeme sind ungefähr vergleichbar, Regenerierküchen sind tendenziell etwas günstiger als Küchen mit Eigenproduktion (Betriebs- und Investitionskosten). Der Flächenbedarf für Regenerierküchen ist wesentlich kleiner als bei Küchen mit Eigenproduktion. Dieser Punkt ist insbesondere bei der Erweiterung bestehender Betreuungseinrichtungen entscheidend. Die Verletzlichkeit des Betriebes ist bei Küchen mit Eigenproduktion höher als bei Regenerierküchen, wo die Einhaltung der Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien durch den Lieferanten (Menu and More AG) garantiert wird. Die administrativen Leistungen seitens SSD müssten bei flächendeckenden Küchen mit Eigenproduktion stark ausgebaut werden.

13 13 Report Familienergänzende Kinderbetreuung Leitfaden Betreuungskonzept Unterricht und Betreuung sollen in den kommenden Jahren weiter zu einem Lebensraum Schule zusammenwachsen. Ziel ist es, den betreuten Kindern während ihrer Zeit in der Schule ein kohärentes und ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich können durch die nähere Zusammenarbeit räumliche und betriebliche Synergien genutzt werden. Die damit verbundene Weiterentwicklung des Modells Lebensraum Schule bedingt umfassende Veränderungen in Organisation und Zusammenarbeit innerhalb des gesamten Schulteams. Diese können als Weiterführung der bisherigen Schulentwicklungsprozesse verstanden werden. Sie haben sich organisatorisch zwar mit der ganzen Schule, inhaltlich aber stark mit dem bisherigen Kerngeschäft des Unterrichtens befasst. Im Rahmen der Erarbeitung der Betreuungskonzepte der Schulen soll der Ausbau der Betreuung als gemeinsamer Prozess des gesamten Schulteams verstanden werden, in dessen Rahmen Grundhaltungen und Rollenverständnisse ebenso diskutiert werden wie die konkrete Gestaltung der Unterrichts- und Betreuungsangebote. Dabei sind die unterschiedlichen professionellen Hintergründe und beruflichen Selbstverständnisse von Lehr- und Betreuungspersonen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Projekts ET wurde ein Leitfaden zur Erarbeitung des Betreuungskonzepts erarbeitet, der die Schulen in diesem Prozess unterstützt. Die konkrete Erarbeitung des Betreuungskonzepts wurde mit einer gesamtstädtischen Schulungsveranstaltung am 31. Januar 2013 gestartet. Bis Ende 2014 sollen die Betreuungskonzepte der Schulen fertiggestellt werden. Anschliessend werden sie von den zuständigen Kreisschulpflegen verabschiedet Kommunikation Das Projekt ET beinhaltet verschiedene Kommunikationsmassnahmen. Beispielsweise wurde in einer ersten Phase in allen Schulkreisen das Betreuungspersonal im Rahmen von Informationsveranstaltungen durch die Schulpräsidentinnen und - präsidenten sowie durch die Projektleitung informiert. Zusätzlich besteht mit ET.Info ein interner Newsletter, der vier Mal jährlich erscheint. Die PK wird monatlich mündlich über den Projektfortschritt informiert. Angesichts der grossen Anzahl der Beteiligten besteht die Herausforderung darin, Kommunikation nicht auf einseitige Information zu beschränken, sondern ebenso den Austausch innerhalb und zwischen den Anspruchsgruppen sowie zwischen den Anspruchsgruppen und den Projektgremien zu fördern Ferienbetreuung Auch die Ferienbetreuung war ein wichtiges Thema von Phase I. Die Arbeitsgruppe hat eine Checkliste zur Organisation der Ferienbetreuung entwickelt, zudem wurde ein Verhaltenskodex für die betreuten Kinder erarbeitet. Die grossen Herausforderungen im Hinblick auf Phase II liegen in der Vorbereitung der dezentralen Organisation der Sommerferienbetreuung ab Sommer 2014 sowie in der Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Ferienbetreuung von Kindern aus städtischen oder externen Sonderschulen.

14 14 Report Familienergänzende Kinderbetreuung Vorbereitung Schulversuche Tagesschulen In der ersten Phase von ET hat die Frage nach der langfristigen Weiterentwicklung des Lebensraums Schule deutlich mehr Gewicht erhalten als ursprünglich geplant. Der Gemeinderat hat am 4. April 2012 zwei politische Vorstösse überwiesen, die einen Umbau des Zürcher Schulsystems in Richtung gebundene Tagesschulen anstreben. Er hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt: Das bisherige System geht in Übereinstimmung mit der VO KB davon aus, dass der Besuch der Betreuungsangebote freiwillig und entgeltlich erfolgt. Mit der gebundenen Form der Tagesschule hingegen ist ein Obligatorium verbunden. Auf dieser Basis hat sich die PK in der Folge intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wohin sich die Stadtzürcher Volksschule langfristig entwickeln soll. Die daraus abgeleitete Vision 2025 basiert auf einem einheitlichen Schulmodell einer gebundenen (Kurz-)Tagesschule mit Pflichtbesuch für alle SchülerInnen im Einzugsgebiet. Erste Diskussionen zu dieser Vision haben im Echoraum vom Oktober 2012, aber auch im Stadtrat, in der zuständigen Kommission des Gemeinderats sowie mit Vertretungen der kantonalen Bildungsdirektion stattgefunden. Das Interesse der Stadtzürcher Schulen, an einem allfälligen Versuch teilzunehmen, ist gross. In der nächsten Zeit wird es insbesondere um die Klärung der Möglichkeit und der konkreten Ausrichtung eines Schulversuchs mit der kantonalen Bildungsdirektion gehen Überarbeitung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung Auch dieses Thema hat im Verlauf der Phase I von ET mehr Gewicht erhalten als ursprünglich geplant. Der Kantonsrat hat im September 2012 neue Steuerabzüge für Familien beschlossen. Damit sinken das steuerbare Einkommen und somit auch die Steuerbelastung der Familien. Mit der Reduktion des steuerbaren Einkommens der Familien sinken auch die Tarife für die Betreuung. Für den Vorschul- und den Schulbereich macht dies rund 3.5 Mio. Franken pro Jahr aus. Die zuständigen Stadträte haben daher den Auftrag erteilt, das gesamte Tarifsystem anzupassen und nicht nur die Einkommensausfälle wettzumachen, sondern auch den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Mit der Überarbeitung soll zudem die Kündigungs- bzw. Mutationsfrist der Eltern von 30 auf 60 Tage erhöht werden. Diese Anpassungen liegen teilweise in der Kompetenz des Stadtrats, teilweise sind sie vom Gemeinderat zu genehmigen.

15 15 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 5. Berufsbildung 5.1 Leitung Betreuung In den Jahren 2009 bis 2011 wurde in jeder Regelschule (inkl. Tagesschulen und Schülerclubs) die neue Funktion Leitung Betreuung eingeführt. Die Stadt hat sich für diese 1. Generation von FunktionsträgerInnen für eine stadteigene Führungsausbildung ausgesprochen. Die für die Ausarbeitung der Ausbildung Verantwortlichen des Schulamts orientierten sich an den guten Erfahrungen bei der Einführung der Schulleitungen mit der stadteigenen Schulleitungsausbildung durch die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH). Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) führte die stadteigene Führungsausbildung Leitung Betreuung mit Vergabe von 6 ETCS in enger Kooperation mit dem Schulamt zweimal durch (2010 und 2011). Die ZHAW stellte im Anschluss ein Ergänzungsmodul zum CAS Leiten in Non-Profit-Organisationen sicher (zusätzlich 6 ETCS). Zeitgleich wurden vom Schulamt je drei Verwaltungsschulungen für die neu in ihrer Funktion tätigen Leitungen Betreuung durchgeführt. Die Themeninhalte der Verwaltungsschulung waren terminlich auf die Inhalte der Führungsausbildung abgestimmt. 5.2 Interne Weiterbildung Ebenfalls in den Jahren 2009 bis 2011 wurde das gesamte Betreuungspersonal (inkl. der Betreuungsassistenzen) für die Nutzung der Sporthallen der Schulen ausgebildet. Das Angebot wurde vom Schulamt zusammen mit dem Sportamt konzipiert und beruhte auf einem spezifisch für diese Zielgruppe aufgebauten Kursangebot, bestehend aus 3 Modulen. Die Modulare 1 und 2 mit Schwerpunkt «Sicherheit und Qualifizierung» und ohne Einsatz von Gerätschaften, war konzipiert als obligatorische Weiterbildung für alle Mitarbeitenden. Das Modul 3, mit Einsatz von Gerätschaften, konnte freiwillig besucht werden. Das gesamte Kursangebot wird in der Folge jährlich wiederkehrend angeboten. 5.3 Fachperson Betreuung Seit 2009/10 bietet die Stadt in den Betreuungsbetrieben der Schulen Lehrstellen für die neue Berufsausbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung an. Bis 2012 bestehen 51 Lehrverhältnisse (für 2-jährige verkürzte Lehre und für 3-jährige Berufslehre). Geplant ist ein zunehmender Ausbau bis zu 100 Lehrstellen. 5.4 Fachhochschulstudium Der Ausbildungsgang auf tertiärer Stufe wird weiterhin angeboten, in dessen Verlauf die Studierenden von Fachhochschulen und der Höheren Fachschule in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik und Kindererziehung Praktika in den Horten absolvieren. Bis 2012 werden in diesem Rahmen 12 Ausbildungsverhältnisse geführt. Mit dem laufenden Ausbau an Betreuungsplätzen und -angeboten wird zurzeit eine Ausdehnung an Praxisplätzen geprüft.

16 16 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 6. Betreuungseinrichtungen Finanzen Nettokosten Stadt 97'280'938 88'725'168 84'876'270 Aufwand 129'308' '838' '056'239 Personalaufwand inkl. Weiterbildungen 99'177'409 89'209'979 81'461'000 Sachaufwand* 15'210'145 14'513'039 13'728'786 Raumkosten 9'805'921 9'353'921 9'163'451 Beiträge für private Betreuungsangebote 3'934'870 3'783'911 3'802'988 Diverse Finanzaufwände 1'180' ' '014 Ertrag 32'027'521 29'113'741 24'179'969 Elternbeiträge 27'312'005 23'977'318 19'956'212 Rückerstattungen für Verpflegung des Personals 969' ' '178 Rückerstattungen von Versicherungsleistungen (inkl. Kinderzulagen) 2'124'393 1'907'609 1'598'585 Beiträge des Bundes 1'455'182 2'288'226 1'708'376 Diverse Erträge 166' ' '618 * Lebensmittel, Material, Transporte, Veranstaltungen, Reisen, Lager Quelle: SAP Jahresrechnung Finanzen private Einrichtungen Private Horte Private Mittagstische Kiga-Kinder in Kitas Quelle: Schulamt, SAP Jahresrechnung

17 17 Report Familienergänzende Kinderbetreuung 7. Legislaturschwerpunkt Frühförderung Der Übergang in die Schule (Kindergarten) bedeutet für viele Familien und Kinder einen grossen Schritt. Ein wesentlicher Aspekt innerhalb des Legislaturschwerpunktes ist, diesen Übergang optimal vorzubereiten und zu gestalten. Deshalb wird ein Teil der Kinder im ersten Kindergartenjahr noch in der vorher besuchten Kita betreut und wechselt erst im zweiten Jahr, wenn schon vieles vertrauter ist, in die schulische Betreuung. 8. Ausblick Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass in den nächsten 10 Jahren rund zusätzliche Betreuungsplätze bereitgestellt werden müssen, sich die jährlichen Betriebskosten für die Stadt in diesem Zeitraum rund verdoppeln werden, Investitionen von mehr als CHF 200 Mio. notwendig sein werden, um die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, die Entwicklung im Betreuungswesen in den nächsten Jahren unter intensiver Beobachtung seitens Öffentlichkeit, Politik und Medien stehen wird. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl SchülerInnen und des Betreuungsbedarfs: 35'000 30'000 25'000 20'000 SchülerInnen 15'000 SchülerInnen in Betreuung 10'000 5'000 - Quelle: Fachstelle für Schulraumplanung, 2013 Der Ausbau der Tagesstrukturen ist damit die grosse Herausforderung der Volksschule für die nächsten Jahre. Die langfristige Nachfrage kann nur gedeckt werden, indem einerseits in den bestehenden Räumen zusätzliche Plätze angeboten und andererseits neue Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Der Ausbau ist in hohem Mass

18 18 Report Familienergänzende Kinderbetreuung kostenrelevant. Es ist zurzeit in Diskussion, das Tarifsystem für die vorschulische und schulische Betreuung anzupassen. Parallel zur Bereitstellung zusätzlicher Plätze wird das Konzept Lebensraum Schule in struktureller, organisatorischer und pädagogischer Hinsicht in verschiedenen Arbeitspaketen weiterentwickelt. Das Ziel ist, Unterricht und Betreuung stärker miteinander zu verschmelzen. Ausblick Frühförderung 2013 und 2014 werden die Eltern ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes angeschrieben und zu den Deutschkenntnissen ihrer Kinder befragt. Das Pilotprojekt, das im Schulkreis Schwamendingen durchgeführt wird, orientiert sich am Vorgehen des Basler Projekts «Mit ausreichend Deutschkenntnissen in den Kindergarten». Verfügen die Kinder über wenige Deutschkenntnisse, wird den Eltern eine Kita empfohlen.

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