Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Norderdithmarschen

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1 NORDELBISCHE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Norderdithmarschen Informationsheft des 8 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Diese Publikation ist auch als elektronisches Dokument im Internet zugänglich. 0www.nordelbisches-kirchenarchiv.de Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit vor Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit nach Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden St.Annen Büsum Delve Heide Hemme Hennstedt Lunden Neuenkirchen Pahlen Schlichting Tellingstedt Weddingstedt Wesselburen Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern... 74

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5 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 01. Ich hoffe, dass diese Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Eine Übersicht der bisher erschienenen Hefte findet sich am Ende. 1

6 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Bücher notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedenen Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote/ Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste/ Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral im Rentamt Dithmarschen aufbewahrt. Termine werden bitte mit Herrn Voss vereinbart. Adresse: Rentamt Dithmarschen, z.h. Herrn Voss, Nordermarkt 8, Meldorf Tel.: /-336, Fax: , ahnenforschung.kksd@ nordelbien.de. Das Kirchenbuchamt ist montags und dienstags von 8.00 bis Uhr nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung geöffnet. 2

7 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung 3

8 insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 12 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungs- 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

9 zustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

10 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist in der Literaturübersicht auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001, (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

11 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

12 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. 8 Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden.

13 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 23. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müsssen. Natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Ü- berraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Gebührenordnung eingesehen werden. 9

14 Auswahlbibliographie Familienforschung Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Dithmarschen Gietzelt, Martin, Geschichte Dithmarschens, hrsg. vom Verein für Dithmarscher Landeskunde, Heide Eine 560 S. starke Gesamtdarstellung der Dithmarscher Vergangenheit von der Ur-und Frühgeschichte bis zur Gegenwart (inklusive Sonderkapiteln zur Eindeichung, zur Kunst und zur Musik). Viele Abbildungen, umfangreiche weiterführende Literatur. Kamphausen, Alfred u.a., Dithmarschen. Geschichte und Bild einer Landschaft, Heide S. Unterteilt in eine landschaftsgeschichtliche Untersuchung, eine Unterteilung der Dithmarscher Geschichte in Epochen und eine Betrachtung von Bau, Kunst und Dichtung. Marten, Georg u.a., Dithmarschen. Geschichte und Landeskunde Dithmarschens, Heide S. Aufgeteilt in die Abschnitte Geschichte-Landeskunde-Ortgeschichte. Trotz des Alters interessanter Teil zu einzelnen Ortsgeschichten (allein zu Süderdithmarscher Orten über 100 Seiten). Nissen, Nis Rudolf, Staat und Kirche in Dithmarschen, Heide S. Über die Entstehung einzelner Kirchen und die jeweiligen gesellschaftspolitischen sowie sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Karl dem Großen bis heute. Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm,

15 Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig- Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Florian Woda und Ulrich Stenzel 11

16 Kirchengemeinde: St. Annen Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen , (Seite ) Namensregister (Seite ) Taufen unehelicher Kinder (Seite ) Verzeichnis der Prediger (Seite 2-14) Verzeichnis der Diakone (Seite 15-22) Verzeichnis der Kirchenbaumeister (Seite 23-24) Bibelwesen in St. Annen , 1828 (Seite ) Verzeichnis der Schulvorsteher (Seite ) Verzeichnis der Hauswirte (Seite ) Verzeichnis der Hauswirte (Seite ) Merkwürdige Begebenheiten (Seite ) Nachrichten von der Glocke 1739 (Seite 481) Gebet (Seite 497) 12

17 Kirchengemeinde: St. Annen Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite ) Taufen unehelicher Kinder (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen , (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-224) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) Verzeichnis der Prediger (Seite 2-15) Verzeichnis der Hauswirte (Seite ) (Neuenfelde, Lehde, Öster-Österfelde) Verzeichnis der Hauswirte (Seite ) (Wester-Österfelde) Merkwürdige Begebenheiten (Seite ) Verzeichnis der Baumeister (Seite ) Verzeichnis der Diakone (Seite ) Bibelwesen in St. Annen 1818 (Seite 303) Verzeichnis der Schulvorsteher (Seite ) Chronikal. Eintragungen (u.a. Verträge) (Seite ) Sichtvermerke 1821 (Seite 0) Sichtvermerke (Seite 1) Sichtvermerke (Seite 913) Deprecanten (Seite ) Beichten (Seite ) Duplikat 13

18 Kirchengemeinde: St. Annen Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 4 Mischbuch Konfirmationen (Seite 2-113) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 1-181) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bestattungen (Gefallene 2. Weltkrieg) (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite 1-34) Konfirmationen (Seite 1-37) Trauungen (Seite 1-17) Bestattungen (Seite 1-33) Procl. auswärtiger Verlobter (Seite ) Statistik 1875 (Seite ) Verzeichnis Testamente (Seite ) Sichtvermerke (Seite ) Sichtvermerke (Seite 219, 372, 479, 644, 882) Im Konfitentenregister fehlt der Jahrgang In der Paginierung wurden die Seitenzahlen übersprungen Sichtvermerke 1983 Duplikat pro Amtshandlung neu paginiert beim Konfitentenregister fehlen die Jahrgänge 1985/86 (Seite 28-30) 2. 1 Taufen (Seite 3-383) Verzeichnis der unehelichen Kinder (Seite ) Sichtvermerke (Seite 422) 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke

19 Kirchengemeinde: St. Annen Kirchenkreis: Norderdithmarschen 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Statistik Sichtvermerke Namensregister Taufen, Trauungen, Bestattungen (Bd. I: A - L) Vorbemerkungen zur Führung des Buches (Seite 3) Sichtvermerke viele Leerseiten 8. 2 Namensregister Taufen, Trauungen, Bestattungen (Bd. II: M - Z) 8. 3 Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen viele Leerseiten

20 Kirchengemeinde: Büsum Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-400) Trauungen (Seite ) Bestattungen 1752 (Seite ) Inhaltshinweis sowie Hinweis zur Neubindung des Buches 1935 (Seite 414) Das Taufregister ist ab 1766 unvollständig (vgl. S. 399: Verweis des Schreibens auf das Konfirmationsregister). Der Bezug der zusätzl. eingefügten Zettel zum Inhalt der entsprechenden Seite ist oft unklar (bes. S. 259a) Taufen Paginierungsfehler: Nach Seite 446 springt die Zählung auf Seite 407 zurück Taufen Stempelabdruck der Kirchengemeinde (Seite 45 und 49) 2. 3 Taufen Namensregister (Seite , ) Verzeichnis unehelicher Kinder, in Büsum geboren aber nicht heimatberechtigt (Seite 920) Verzeichnis in Büsum nicht geborener aber heimatberechtigter Kinder 1861 (Seite 924) Sichtvermerke (Seite 925) 2. 4 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerk 1989 Paginierungsfehler: Die Seitenzahl 472 wurde versehentlich übergangen. Leerseiten:

21 Kirchengemeinde: Büsum Kirchenkreis: Norderdithmarschen 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Die Jahrgänge (außer 1792) sind nachträglich (1818) ergänzt. Hinweis des Schreibers auf die Lücken im Taufregister ( ), die mittels dieses Konfirmationsregisters ergänzt werden könnten (Seite 15) Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 4 Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen (Seite 2-630) Trauungen (Seite 3-633) 5. 2 Aufgebote/Verlobungen (Seite 3-64) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Abschrift dänischer Dokumente (Seite ) Sichtvermerke , (Seite 1, 635) Die jeweils linke Seite (einer Doppelseite) ist als Verlobungsregister, die jeweils rechte Seite als Copulationsregister zeitgleich geführt. Die Seite mit den Sichtvermerken liegt lose bei, auch Seite 634 ist nicht eingebunden (Traubestätigung von 1771) Sichtvermerke Im Verlobungsregister fehlt der Jahrgang

22 Kirchengemeinde: Büsum Kirchenkreis: Norderdithmarschen 5. 3 Trauungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke (Seite 2 und 730) chronikalische Aufzeichnungen: Nachricht über Indienstnahme eines neuen Friedhofs 1842 (Seite 623) über kriegerische Auseinandersetzungen zw. England und Dänemark vor Büsum 1813 (Seite 276f) 6. 2 Bestattungen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke (Seite 815) vorbereiteter Auszug für die Militär- Stammrollen, ab 1868, keine Eintragungen (Seite ) 6. 3 Bestattungen Namensregister Sichtvermerk 1989 Das Namensverzeichnis ist alphabetisch nach den Namen der Ehemänner geordnet. Paginierungsfehler: die Seiten 348/349 und 354/355 wurden in der Zählung ausgelassen. Paginierungsfehler: Seite 344 wurde nicht mitgezählt 18

23 Kirchengemeinde: Büsum Kirchenkreis: Norderdithmarschen 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Ab 1809: zusätzliche Angabe der Konfirmanden pro Jahr. Jahrgang 1782 fehlt (vgl. die Bemerkungen zum Pastorenwechsel 1781 bzw. 1783). Bis Jahrgang 1792 zum Teil recht ausführliche persönliche Daten der Konfitenten verzeichnet Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Das Titelblatt wurde 1941 von K. Seliger im Auftrag des Kirchenvorstandes geschrieben Namensregister Taufen Vermerk zu den Jahrgängen (in den entsprechenden Protokollen) 8. 3 Namensregister Taufen Namensregister Konfirmationen Namensregister Trauungen Vorbemerkung des Schreibers zur Entstehung des Registers im Jahre Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Vorbemerkung des Schreibers zur Entstehung des Registers im Jahre Verzeichnis der Mischehen

24 Kirchengemeinde: Delve Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-508) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite , ) Bestattungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 193ff) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 5-640) Bestattungen (Seite ) theologischer Einleitungstext, zur Taufe? (Seite 1) Verzeichnis der Prediger? (Seite 2) Jubiläumsjahr 1717, 200 Jahre Reformation (Seite ) 2 Zeichnungen 1717 (Seite 620) Deprecanten (Seite ) Inhaltsangabe 1757 (Seite 3) Deprecanten (uneheliche Geburten) (Seite ) Bemerkungen zur Buchführung (Seite 684) Sichtvermerke (Seite 685) Ab 1709 (Pastorenwechsel, Seite 189) pro Jahr Taufen und Bestattungen eingetragen. Die Angabe der Anzahl öffentlicher Kommunionfeiern (und Angabe der Konfirmationen) ist jeweils nach den Bestattungen angegeben. Das Buch ist nur oberflächlich verzeichnet - genaue Verzeichnung erfolgt nach der notwendigen Restauration. Die Jahrgänge enthalten Taufen und Bestattungen, Eintragungen pro Jahr nach Amtshandlungen getrennt Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister (Seite 75-99) Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerk 1989 Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke

25 Kirchengemeinde: Delve Kirchenkreis: Norderdithmarschen 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Aufgebote/Verlobungen Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-200, Sichtvermerke ) Trauungen (Seite ) 5. 2 Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke 1975, 1989 Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke (Seite ) 6. 2 Bestattungen Sichtvermerke Die Seite 259f wurde herausgerissen, die inhaltliche Information ist vollständig Bestattungen (Seite ) Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Jahre unvollständig (Anmerkung des Schreibers) Jahrgang 1951: nur Konfitenten am registriert 7. 3 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

26 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen 1684, (Seite 2-8, ) Aufgebote/Verlobungen (Seite 9-92) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen 1684, (Seite 2-8, ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-233) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-233) Trauungen (Seite 1-233) Bestattungen (Seite 1-233) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) 1. 3 Mischbuch Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-201) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 2-285) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen Stempel der Kirchengemeinde (Seite 1 und Buchrücken) Titelblatt mit Inhaltsangabe und einleitendem Text (Seite 1) Bemerkungen zur Führung des Buches, Inhalt (Seite ) Sichtvermerke (Seite 1 und 746) Namensregister Tf., Konf., Tr., Wiedereintritte Wiedereintritte Bescheinigungen der ordnungsgemäßen Eintragung Das Buch ist doppelspaltig geführt (außer Verlobungsregister). Leerseiten: 28, 30, 104, 124, 132, 140, 163, 200, 214, 252, 282, 302, 310, 320, 328, 378, 398, 654, 658, 662, 672, 692, 696, 710. pro Jahr neu nach Amtshandlungen geführte Eintragungen (Seite 1-233) das Buch ist doppelspaltig geschrieben Leerseite: 208 St. Jürgen - Süd 22

27 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 6 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen 1. 7 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen 1. 8 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen Namensregister Tf., Konf., Tr., Wiedereintritte Wiedereintritte 1986, 1988 Bescheinigungen der ordnungsgemäßen Eintragung St. Jürgen - Süd Namensregister Auferstehungsgemeinde, Butendiek, Erlöser-KG, St.Jürgen-Mitte, St.Jürgen- Nord. Innerhalb der Amtshandlungen nach Gemeinden geordnet, Reihenfolge jeweils verschieden aber entsprechend zum Namensregister. St.Jürgen-Mitte nicht bei Taufen, nur 1988, in St.Jürgen- Nord integriert, siehe Register. Buch durch Namensregister sehr gut erschlossen. Viele Leerseiten, insbesondere zwischen den Jahrgängen 1988 und 1989, sowie zwischen den Gemeinden, letzteres auch im Namensregister Namensregister Tf., Konf., Tr., Wiedereintritte Wiedereintritte Bescheinigungen der ordnungsgemäßen Eintragung 23

28 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 9 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen 1.10 Mischbuch Taufen (Seite 1-29) Konfirmationen (Seite 30-31) Trauungen (Seite 32-61) Bestattungen (Seite 62-68) Namensregister Wiedereintritte und Übertritte Auferstehungsgemeinde, Butendiek, Erlöser-KG, St.Jürgen-Mitte, St.Jürgen- Nord. fehlerhafter Eintrag: St.Jürgen-Nord, 1990 Nr und 0003 (Trauungen). Im Namensregister Wiedereintritte ist (versehentlich) auch das Namensregister Trauungen der KG St.Jürgen-Nord enthalten Taufen Doppelseitenzählung: fol Paginierungsfehler: fol fehlen 2. 2 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Eintragungen zu 1885 (Seite 751f.) gestrichen 2. 5 Taufen Sichtvermerke Leerseiten Taufen Namensregister (Seite 1-45) Sichtvermerke Das Namensregister hat eine eigene Paginierung 24

29 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 2. 7 Taufen Namensregister (Seite 1-57) Heide - Ost Das Namensregister hat eine eigene Paginierung 2. 8 Taufen Namensregister (Seite 1-47) Sichtvermerke (Seite 48) 2. 9 Taufen Namensregister (Seite 1-37) Sichtvermerke (Seite 38) 2.10 Taufen 1939, Namensregister (Seite 1-50) Sichtvermerke (Seite 51) Namensänderung, Erklärungen (Seite ) 2.11 Taufen Namensregister (Seite ) Sichtvermerk Taufen Namensregister (Seite 1-26) Sichtvermerk 1958 (vor Namensregister) 2.13 Taufen Namensregister (Seite ) Sichtvermerk 2.14 Taufen Namensregister (Seite ) Sichtvermerk Heide - West Das Namensregister hat eine eigene Paginierung Heide - West, für die Jahre auch: Heide - Ost. Das Namensregister hat eine eigene Paginierung. Heide - Ost Heide - West Doppelseitenzählung Leerseiten: , 376, 380, 382, Heide - Süd Namensregister mit eigener Paginierung Heide - West Doppelseitenzählung Taufen 1966 gestrichen 2.15 Taufen Namensregister (Seite 1-29) Doppelseitenzählung, beim 2.16 Taufen Namensregister (Seite 1-63) Sichtvermerk 1983 (Seite 703) Namensregister einfach Alle Gemeinden enthalten Namensregister mit eigener Paginierung und vorangestellt Leerseiten

30 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 2.17 Taufen Namensregister Auflistung der Kirchengemeinden St.Jürgen Nord, Auferstehungskirche, St.Jürgen Mitte, Butendiek, Erlöserkirche Konfirmationen Sichtvermerke (Seite 366) Formular für Konfirmationsbuch 1830 (Seite ) Rundschreiben zum Formular 1830 (Seite ) 3. 2 Konfirmationen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke (Seite Seite wiederholen Jahrgang 1816 Seite wiederholen Jahrgang 1814 Reihenfolge jeweils geändert, nur Listen Namensregister beginnt auf Seite 445, davor Fortsetzungen 468) 3. 3 Konfirmationen Namensregister (Seite ) Im Register auf den Seiten Fortsetzungen, eigentliches Register beginnt Seite Konfirmationen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke (Seite 302) Jahrgang 1924 (Seite ) gestrichen, enthält nur Mädchen. Leerseiten: , und diverse im Namensregister. Heide - Ost Konfirmationsregister hinter dem Namensregister mit S. 301 ff. fortgesetzt 26

31 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 3. 6 Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Vermerk zum Beginn der Kirchenbuchführung 1952 Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister Sichtvermerk Heide - Ost Heide - West Namensregister liegt lose bei Heide - Ost Heide - Süd Heide - West Doppelseitenzählung pro Jahr nach Gemeindebezirk geordnet Leerseiten: 179, Konfirmationen Namensregister Sichtvermerk 3.14 Konfirmationen Namensregister Auferstehungskirche, Butendiek, Erlöserkirche (Jahrgang 1982 fehlt), St.Jürgen - Mitte, St.Jürgen - Nord 27

32 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 5. 1 Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-319) Trauungen (Seite ) 5. 2 Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-213) Trauungen (Seite ) 5. 3 Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-12) Trauungen (Seite , ) Verzeichnis von auswärtig getrauten Paaren, ab 1830 (Seite ) Namensregister der auswärtig getrauten Ehemänner (Seite ) Namensregister der Ehemänner (Seite ) Sichtvermerke Verzeichnis von auswärtig getrauten Eheleuten (Seite ) Namensregister der Ehemänner (Seite ) Sichtvermerke Verzeichnis auswärtig getrauter E- heleute (Seite , , ) Namensregister der Ehemänner (Seite ) Sichtvermerke (Seite 715) 5. 4 Trauungen Namensregister der Ehemänner Verzeichnis in Heide lebender, auswärtig getrauter Ehepaare (Seite ) Sichtvermerke Aufgebote/Verlobungen Namensregister (der Brautpaare) Sichtvermerke Leerseiten: , Im Trauregister stehen die Jahrgänge auf den Seiten Leerseiten: , 199, 200, 602 Ostbezirk Die Jahrgänge fehlen. Im Namensregister sind bis einschließlich 1939 nur die Namen der Bräutigame angegeben. 28

33 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 5. 6 Trauungen Namensregister (der Ehemänner) Westbezirk Sichtvermerke Trauungen Namensregister (der Brautpaare) Südbezirk Sichtvermerk Trauungen Namensregister (der Brautpaare) Ostbezirk Sichtvermerk Trauungen Namensregister (der Brautpaare) Doppelseitenzählung Sichtvermerke 1958 und Trauungen Namensregister (der Brautpaare) Sichtvermerk Trauungen Namensregister (der Brautpaare) pro Gemeinde (Auferstehungs-KG, Butendiek, Erlöser-KG, St.Jürgen-Mitte, St.Jürgen-Nord) neu paginiert 6. 1 Bestattungen Namensregister (Seite ) Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Bestattungen Vermerke zur Gebührenordnung (Seite 532) Verzeichnis der Auswanderer aus Heide (Seite ) Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Bestattungen Süd 6. 4 Bestattungen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Das Buch ist gelocht, vermutlich für die Schnur eines ehemaligen Siegels. Fortsetzung des Namensregisters für die Buchstaben: T, L, R, S, B (Seite ) 29

34 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 6. 5 Bestattungen Namensregister Verzeichnis der Gefallenen, (Seite ) Verzeichnis der Gefallenen, (Seite 368f.) Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Ost Vermerk: Datum des Beginns der Eintragungen Sichtvermerk Bestattungen Namensregister Sichtvermerk Bestattungen Sichtvermerke Duplikat 6.11 Bestattungen Namensregister West 6.12 Bestattungen Namensregister 6.13 Bestattungen Namensregister 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke 1958 und 1964 Nord West Ost Es fehlen die Jahrgänge West Bezirk Süd 8. 1 Namensregister Taufen 1684, , Namensregister Taufen , Kopien aus Originalregistern, Leitzordner Namensregister Taufen 1684, Es handelt sich um lose Doppelblätter. 30

35 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 8. 3 Namensregister Taufen Titelblatt ist lose hinzugefügt 8. 4 Namensregister Taufen Titelblatt ist lose hinzugefügt 8. 5 Namensregister Taufen Nachträge: Feststellung fehlender Titelblatt ist lose hinzugefügt Namchnamen (letzte Seite) 8. 6 Namensregister Taufen Es handelt sich um lose Blätter Namensregister Taufen Leitzordner 8. 8 Namensregister Taufen Leitzordner 8. 9 Namensregister Taufen Leitzordner 8.10 Namensregister Taufen Leitzordner 8.11 Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Bei den Jahrgängen handelt es sich um die Fotokopien eines handgeschriebenen Namensregisters. Es sind hier nur die Namen der Ehemänner angegeben Namensregister Trauungen Es ist jeweils nur der Name des Bräutigams angegeben. Es handelt sich um lose Blätter Namensregister Trauungen Es handelt sich um lose Blätter Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Bestattungen von Namenlosen oder unbekannt Verstorbenen sind extra verzeichnet (letzte 3 Seiten). Es handelt sich um lose Blätter Namensregister Bestattungen Die Blätter sind nur provisorisch miteinander verheftet. 31

36 Kirchengemeinde: Heide Kirchenkreis: Norderdithmarschen 9. 1 Kapitalien- und Rentenbuch St.Jürgen - KG Buchnummer ist möglicherweise doppelt vergeben 9. 1 Protokoll über ausgestellte Atteste in Eheangelegenheiten (Seite 1-169) Namensregister (Seite 1-38) Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Einschreibungsprotokoll der Petri - Pauli - Totengilde in Heide St.Jürgen - KG Archiv-Nr Schuld- und Rentebuch St.Jürgen - KG Archiv-Nr

37 Kirchengemeinde: Hemme Kirchenkreis: Norderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen , (Seite 5-343) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen , (Seite ) Bestattungen , , (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-471) Trauungen/Verlobungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Verzeichnis der Pastoren und Diakone (Seite 1-2) Nachrichten zu den Hemmer Pastoren 17./18. Jh. (Seite ) Nachrichten zu den Lehrern und Organisten 17./18. Jh. (Seite 615) Nachrichten zu den Kirchspielvögten (?) 17./18. Jh. (Seite 616) Sichtvermerke , (Seite 0, 963) Für den Zeitraum von fehlen sämtliche Eintragungen. Die alte Titelkarte (1988) ist fehlerhaft Taufen Autorisationsvermerk Siegel Sichtvermerke Duplikat 2. 2 Taufen Sichtvermerke Löcher für Siegelband vorhanden 2. 3 Taufen Spruch (Seite 2) Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Drei Trauungen (Seite 183) 2. 5 Taufen Sichtvermerke Die Jahrgänge wurden nachträglich rekonstruiert 33

38 Kirchengemeinde: Hemme Kirchenkreis: Norderdithmarschen 3. 1 Konfirmationen Deprecanten Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister (Seite 52-70) Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 1 Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen/Verlobungen (Seite 1-73) Trauungen (Seite ) Autorisationsvermerk / Siegel Verzeichnis auswärtig getrauter E- heleute (Seite Namensregister Anhang (Seite ) Namensregister Trauungen (Seite ) Sichtvermerke (Seite 339) 5. 2 Trauungen Inhaltsvermerk, Spruch (Seite 1-2) Trauungen (Duplikat) (Seite 83-98) Verzeichnis der auswärtig Getrauten (Seite ) Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Trauungen (auch Ehejubiläen) Inventarvermerk Duplikat Die Seiten befinden sich vor den Seiten

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