BEWERBUNGSUNTERLAGE ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN (1. STUFE)

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1 BEWERBUNGSUNTERLAGE ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN (1. STUFE) AUFTRAGGEBERIN: Republik Österreich vertreten durch die Parlamentsdirektion pa Dr. Karl Renner Ring Wien PROJEKT: Sanierung Parlament GZ /1-L4/2011 VERGABEVERFAHREN: PR-Managementleistungen

2 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES Ziel und Zweck der Auftraggeberin und vergebende Stelle Abkürzungen und Bezeichnungen Personenbezogene Bezeichnungen Ziel des Vergabeverfahrens Projektbeschreibung 5 2. HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN Art des Vergabeverfahrens Vergabekontrollbehörde Ablauf des Vergabeverfahrens Prüfung der Bewerberanfragen Vertraulichkeit der Informationen Projektsprache Einreichung der Teilnahmeanträge Öffnung der Teilnahmeanträge Ecktermine des Vergabeverfahrens Bewerber des Vergabeverfahrens Bewerbergemeinschaften Subunternehmer Teilvergabe ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBER Eignungskriterien und Nachweise Ausschluss vom Vergabeverfahren Nachweis der Befugnis Nachweis der Zuverlässigkeit Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit BEWERBUNG UND AUSWAHL DER BEWERBER Auswahlkriterien Allgemeines Zum Auswahlkriterium Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit PR-Managementleistungen Gesamtbewertung Einladung zur Angebotslegung 25

3 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 3 1. ALLGEMEINES 1.1 Ziel und Zweck der Ziel und Zweck der vorliegenden Unterlage ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über die zur Ausschreibung gelangenden PR-Managementleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Parlaments, welche bei Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes in einer Ersatzlokation (inkl. Absiedelung und Rücksiedelung) erfolgen wird, zu geben. Die Aufgabe des AN wird in der Erbringung von PR-Dienstleistungen, die die Sanierung des Parlaments betreffen, bestehen, insbesondere hat der AN der der Auftraggeberin als Partner in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stehen. 1.2 Auftraggeberin und vergebende Stelle Öffentliche Auftraggeberin des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist die Republik Österreich, vertreten durch die Parlamentsdirektion. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die Parlamentsdirektion. Als Ansprechpartner fungiert Herr Mag. Rudolf Gollia. Gemäß 43 Abs. 6 BVergG 2006 wird bekannt gegeben, dass sämtliche Unterlagen und Informationen rechtsgültig per Telefax an die Nummer oder per unter der adresse sanierungskommunikation@parlament.gv.at der Auftraggeberin übermittelt werden können. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist jedoch ausschließlich brieflich möglich (siehe Punkt 2.8).

4 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite Abkürzungen und Bezeichnungen Folgende Abkürzungen bzw. Bezeichnungen finden in dieser Verwendung: Abs. AG AN BGBl BVergG 2006 bzw. ERK EU EUR idf idgf inkl. isd Z Absatz Auftraggeberin Auftragnehmer Bundesgesetzblatt Bundesvergabegesetz 2006, BGBl I Nr. 17/2006 idgf beziehungsweise Errichtungskosten Europäische Union Euro (wobei sämtliche Werte als Nettowerte zu verstehen sind) in der Fassung in der geltenden Fassung inklusive im Sinne des Ziffer 1.4 Personenbezogene Bezeichnungen In dieser werden die Bezeichnungen Bewerber, Teilnehmer, Bieter und Auftragnehmer wie folgt verwendet: Bewerber: Teilnehmer: Bieter: Unternehmer, der sich am Vergabeverfahren beteiligen will von der Auftraggeberin zur Angebotslegung aufgeforderter Bewerber von der Auftraggeberin ausgewählter Bewerber, der ein Angebot eingereicht hat

5 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 5 Auftragnehmer: Bieter, der den Zuschlag erhält Bei den in der verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. 1.5 Ziel des Vergabeverfahrens Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des BVergG 2006 soll jener Bieter ermittelt werden, der die von dieser Ausschreibung umfassten, in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen erbringen soll. Zu diesem Zweck soll jener Bieter ermittelt werden, der nach den in den Angebotsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat. 1.6 Projektbeschreibung Seitens der Republik Österreich vertreten durch die Parlamentsdirektion ist geplant, das historische Parlamentsgebäude einer grundlegenden Sanierung zu unterziehen. Für die Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs während der Zeit des Umbaus des historischen Parlamentsgebäudes wird seitens der Parlamentsdirektion voraussichtlich eine Interimslokation angemietet werden.

6 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 6 2. HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN 2.1 Art des Vergabeverfahrens Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt nach den für die Vergabe von Dienstleistungen geltenden Bestimmungen des BVergG 2006 für den Oberschwellenbereich und den dazu ergangenen Verordnungen in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß 30 Abs. 1 Z 3 BVergG In der ersten Stufe des Verfahrens werden aus den eingereichten Teilnahmeanträgen anhand der in dieser angeführten Eignungs- und Auswahlkriterien jene Bewerber ausgewählt, die in weiterer Folge zur Legung eines Angebotes aufgefordert werden ( Teilnehmer ). Näheres zum Verlauf des Verhandlungsverfahrens wird von der Auftraggeberin in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt werden. 2.2 Vergabekontrollbehörde Für die Kontrolle dieses Vergabeverfahrens ist das Bundesvergabeamt zuständig. 2.3 Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Stufe: Bewerberauswahl Anhand der in dieser unter den Punkten 3 und 4 genannten Eignungs- bzw. Auswahlkriterien werden von der Auftraggeberin jene 3 Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

7 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 7 2. Stufe: Aufforderung zur Anbotslegung und Verhandlungen Das weitere Verhandlungsverfahren gliedert sich in folgende Schritte: 1. Schritt: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Den ausgewählten Bewerbern werden nach Vorlage der rechtsgültig unterfertigten Datenschutzerklärung (Formblatt 17 des Anhanges zur ) die Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung übermittelt, verbindliche Angebote für die zu vergebenden Leistungen zu legen. Die Ausschreibungsunterlagen werden u.a. die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, die Vertragsbestimmungen, die von den Bietern zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sowie die Vergabebestimmungen samt Zuschlagskriterien für die Ermittlung des Bestbieters enthalten. 2. Schritt: Angebotserstellung und Abgabe der Angebote 3. Schritt: Prüfung der Angebote Die Angebote werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Angebote, welche die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Mindestanforderungen, insbesondere in Bezug auf die nachgefragten Leistungen, nicht erfüllen, werden ausgeschieden. 4. Schritt: Vertragsverhandlungen mit den nicht ausgeschiedenen Bietern, LAFO und Ermittlung des Bestbieters, Abschluss des Vertrages Die Auftraggeberin beabsichtigt, nach Durchführung von Verhandlungen mit den nicht ausgeschiedenen Bietern diese zur Legung eines LAFO (letztgültigen Angebotes) aufzufordern. Die letztgültigen Angebote werden nach den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien bewertet. Die Auftraggeberin beabsichtigt, jenem Bieter, der das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat ( Bestbieter ), den Zuschlag zu erteilen.

8 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 8 Näheres zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens wird den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen sein. 2.4 Prüfung der Mit der Abgabe und Unterfertigung seines Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, die einer vollständigen Prüfung unterzogen zu haben und die zu erbringenden Leistungen mit der für einen Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen zu können. Sollten sich bei der Prüfung der Differenzen, Widersprüche oder sonstige Unklarheiten ergeben, hat der Bewerber die vergebende Stelle darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, indem er um Klarstellung und, falls notwendig, um entsprechende Korrekturen ersucht. 2.5 Bewerberanfragen Bewerberanfragen sind bis spätestens , 12:00 Uhr, unter Bezug auf dieses Vergabeverfahren bzw. auf diese an die Auftraggeberin zu richten. Eine Bewerberanfrage hat ausschließlich per Telefax unter der Telefax- Nr oder per unter der -Adresse sanierungskommunikation@parlament.gv.at zu erfolgen. Zur leichteren Bearbeitbarkeit der Anfragen wird ersucht, die Anfragen mittels in einem bearbeitbaren Format (z.b. MS-Word) zu übermitteln. Die Auftraggeberin wird, falls sie dies für erforderlich oder zweckmäßig hält, eine schriftliche Antwort erteilen. Den Bewerbern werden die Fragen und Antworten in der Form einer Nachsendung zur durch den AG bis spätestens übermittelt. Bei der Ausarbeitung und Erstellung der Teilnahmeanträge sind diese Nachsendungen sodann mit gleicher Verbindlichkeit wie die Be-

9 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 9 werbungsunterlage zu berücksichtigen, wobei bei auftretenden Widersprüchen der Inhalt der Nachsendung vorgeht. 2.6 Vertraulichkeit der Informationen Diese und ihre Anlage sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der AG zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Empfängers bekannt werden. Die von der AG zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Bewerber nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Davon ausgenommen sind Berater des Bewerbers, insoweit diese Berater beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder insoweit der Bewerber diese Berater nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet hat und letztere diese Verpflichtung nachweislich gegenüber dem Bewerber abgegeben haben. Ausgenommen sind weiters mögliche Partner des Bewerbers, insoweit auch diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet wurden und sich nachweislich gegenüber dem Bewerber solcher Art verpflichtet haben. Es ist Bewerbern sowie den Beratern nicht gestattet, Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder dem Vergabeverfahren mit Ausnahme der Fragen zur nach Punkt 2.5 mit dem AG zu erörtern, es sei denn, dass dieser zuvor schriftlich zugestimmt hat. 2.7 Projektsprache Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Schriftstücke (Teilnahmeantrag, Unterlagen, Korrespondenz, Nachweise etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen oder vorzulegen, sofern in dieser nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist.

10 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite Einreichung der Teilnahmeanträge Der Teilnahmeantrag ist im Original samt zwei Kopien (eine Kopie in Papier, eine Kopie auf Datenträger) in deutscher Sprache vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens , 12:00 Uhr, einzureichen (rechtzeitiges Einlangen erforderlich). Bei Widersprüchen zwischen Original und Kopie gilt ausschließlich das übermittelte Original. Der Teilnahmeantrag ist zu adressieren an: Republik Österreich, Parlamentsdirektion z.h. Herrn Mag. Rudolf Gollia Reichsratsstraße Wien mit der Aufschrift: Vergabeverfahren PR-Managementleistungen BITTE NICHT ÖFFNEN! Der Teilnahmeantrag muss folgende Unterlagen umfassen: den rechtsgültig unterfertigten Teilnahmeantrag gemäß Anhang, die im Anhang befindlichen Formblätter mit Ausnahme der Formblätter 3 bis einschließlich 5, die erst über gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin beizubringen sind vollständig ausgefüllt mit den jeweils geforderten rechtsgültigen Unterfertigungen,

11 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 11 gegebenenfalls Nachweise zur Verfügbarkeit von Dritten. Die Eignungsnachweise können sohin, müssen aber mit dem Teilnahmeantrag noch nicht vorgelegt werden, sondern nur über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin binnen 7 Tagen ( 70 Abs. 4 BVergG 2006) 2.9 Öffnung der Teilnahmeanträge Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die Bewerber sind nicht berechtigt, an der Öffnung teilzunehmen Ecktermine des Vergabeverfahrens Fragen zur Bewerberunterlage bis spätestens (bei der vergebenden Stelle einlangend) Beantwortung der Fragen zur Bewerberunterlage durch den AG bis spätestens Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ende der Bewerbungsfrist) Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (2. Stufe des Vergabeverfahrens) Angebotsabgabe (2. Stufe des Vergabeverfahrens) Verhandlungen , 12:00 Uhr , 12:00 Uhr voraussichtlich 20. KW voraussichtlich 25. KW voraussichtlich 28. KW 2.11 Bewerber des Vergabeverfahrens Zur Teilnahme am Vergabeverfahren werden sowohl einzelne Unternehmer als auch Gemeinschaften von Unternehmern (Bewerbergemeinschaften) zugelassen.

12 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften haben in ihren Teilnahmeanträgen eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder angeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt (Formblatt 15). Bewerbergemeinschaften dürfen (soweit ihre Bildung gesetzlich zulässig ist) aus maximal zwei Mitgliedern gebildet werden. Die gleichzeitige Teilnahme von Unternehmen als Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig. Ebenso ausgeschlossen ist die gleichzeitige Beteiligung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Dritter (z.b. Subunternehmer) für eine oder mehrere andere Bewerbergemeinschaften. Hingegen ist die Beteiligung als Dritter für mehrere Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Auftraggeberin weist jedoch darauf hin, dass die gleichzeitige Teilnahme eines Unternehmens als Dritter für zwei oder mehrere Bewerbergemeinschaften keinesfalls dazu führen darf, dass es dadurch zwischen den betroffenen Bewerbergemeinschaften zu den Wettbewerb beeinträchtigenden Absprachen oder Verhaltensweisen kommt Subunternehmer Die Weitergabe der Gesamtleistung an Subunternehmer ist unzulässig, ausgenommen an verbundene Unternehmen. Die Weitergabe Leistungen an Subunternehmer ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Eignung besitzt.

13 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 13 Der Bewerber hat in dem dafür vorgesehenen Formblatt 2 die Subunternehmer anzugeben, die wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Leistungsteile sind wesentlich, wenn der Bewerber für deren Erbringung nicht über die erforderliche Befugnis oder Leistungsfähigkeit verfügt und aus diesem Grund geeignete Subunternehmer beiziehen möchte. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen und die erforderliche Eignung ist nachzuweisen. Jedenfalls muss der Bewerber bei Namhaftmachung von Subunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit nachweisen, dass ihm die für die Ausführung des Auftrages von dem betreffenden Subunternehmer zugesagten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (indem er etwa eine verbindliche Leistungszusage des Subunternehmers vorweisen kann, Formblätter 12 und/oder 13). Subunternehmer dürfen in weiterer Folge ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin nicht ausgewechselt werden Teilvergabe Eine Aufteilung der zu vergebenden Leistungen in einzelne, getrennt zu vergebende Lose ist aufgrund der vorgesehenen einheitlichen Ausführung des Gesamtauftrages nicht vorgesehen.

14 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite ANFORDERUNGEN AN DIE BEWERBER 3.1 Eignungskriterien und Nachweise Um für eine Aufforderung zur Angebotslegung überhaupt in Frage zu kommen, müssen Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen und die hiefür verlangten Nachweise dem Teilnahmeantrag beilegen oder über gesonderte Aufforderung der AG übermitteln. Nachweise können sohin, müssen aber mit dem Teilnahmeantrag noch nicht vorgelegt werden, sondern nur über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin binnen 7 Tagen ( 70 Abs. 4 BVergG 2006). Der Bewerber hat aber mit seinem Teilnahmeantrag zu bestätigen ( Eigenerklärung ), dass die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung verlangten Eignungskriterien von ihm erfüllt werden und er die in der Ausschreibung festgelegten Nachweise auf Aufforderung binnen 7 Tagen beibringen kann. Hinsichtlich der Berechtigung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bewerber darüber hinaus die Befugnisse, über die er verfügt, anzugeben. Sofern sich der Bewerber zum Nachweis der Befugnis, der technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Subunternehmer) stützt, hat er diese Dritten in Formblatt 2 namhaft zu machen und eine Erklärung dieser Dritten beizubringen, dass sie dem Bewerber zur Verfügung stehen (Formblätter 12 und/oder 13). In dieser Erklärung sind auch die Befugnisse des/der Dritten anzugeben. Auch für die Dritten sind die geforderten Eignungsnachweise erst über gesonderte Aufforderung der AG binnen 7 Tagen beizubringen. Der Bewerber hat aber hinsichtlich dieser/der Dritten zu bestätigen, dass die von der Auftraggeberin in der Ausschreibung verlangten Kriterien zur Zuverlässigkeit und, soweit sich der Bewerber auf die Dritten stützt, zur Befugnis, technischen oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei diesen Dritten vorliegen und eine diesbezügliche Erklärung der Dritten beizubringen. Hinsichtlich der Befugnis zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hat der Bewerber darüber hin-

15 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 15 aus die Befugnisse, über die der/die namhaft gemachte(n) Dritte(n) verfügt, anzugeben Ausschluss vom Vergabeverfahren Gemäß 68 BVergG 2006 werden Bewerber und Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. die Auftraggeberin Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146 ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153b StGB) oder Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; 2. gegen sie ein Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Ausgleichsverfahren oder ein Zwangsausgleich eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde; 3. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben; 4. gegen sie oder sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;

16 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom AG nachweislich festgestellt wurde; 6. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben; oder 7. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben Nachweis der Befugnis Der Bewerber muss nachweisen, dass er die zur Ausführung der Leistungen erforderliche Berechtigung besitzt. Dieser Nachweis kann zunächst über die Eigenerklärung (Formblatt 16) geführt werden. Er kann aber auch durch Übermittlung folgender Unterlagen geführt werden: Vorlage nach Maßgabe der Vorschriften des Herkunftslandes des Unternehmers einer Abschrift der Eintragung im betreffenden in Anhang VII des BVergG 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister (Gewerberegister) des Herkunftslandes des Unternehmers oder Vorlage der betreffenden in Anhang VII des BVergG 2006 genannten Bescheinigung oder einer diesbezüglichen eidesstattlichen Erklärung (nicht älter als drei Monate, rückgerechnet vom Tag des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) oder Vorlage der im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Berechtigung oder einer Urkunde betref-

17 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 17 fend die im Herkunftsland des Unternehmers zur Ausführung der betreffenden Dienstleistung erforderlichen Mitgliedschaft zu einer bestimmten Organisation nicht älter als 3 Monate, rückgerechnet vom Tag des Ablaufes der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge. Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten ( 20 Abs. 1 BVergG 2006) Nachweis der Zuverlässigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass kein Ausschlussgrund gemäß 68 Abs. 1 BVergG 2006 vorliegt. Dieser Nachweis kann zunächst über die Eigenerklärung (Formblatt 15) geführt werden. Er kann aber auch durch Übermittlung folgender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag geführt werden bzw. ist bei einer Eigenerklärung erst über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin binnen 3 Tagen durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: a) Vorlage eines Auszugs aus dem in Anhang VII BVergG 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, dem Strafregister oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, aus welcher hervorgeht, dass die in Punkt Unterpunkt 1 bis 4 genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; sowie b) Vorlage des letztgültigen Kontoauszugs der zuständigen Sozialversicherungsanstalt sowie der letztgültigen Rückstandsbescheinigung gemäß 229a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 194/1961 idgf, oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers, aus welchen hervorgeht, dass der in Punkt Unterpunkt 6 genannte Ausschlussgrund nicht vorliegt.

18 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 18 Werden die vorgenannten Bescheinigungen, Rückstandsbescheinigungen, Kontoauszüge oder Dokumente im Herkunftsland des Unternehmers nicht ausgestellt o- der werden darin nicht alle der in 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 BVergG 2006 (Punkt 3.1.1, Unterpunkte 1 bis 4 und 6) vorgesehene Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer dafür zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, vor einem Notar oder vor einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers abgegebene Erklärung des Unternehmers beizubringen Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Der Bewerber muss nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bewerber nachweisen, dass die Umsatzerlöse des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Geschäftsjahr zumindest EUR 1,5 Mio. betrugen, und dass er ein KSV-Rating (Gesamtbewertung) von maximal 300 aufweist bzw. ein vergleichbares Rating einer der KSV vergleichbaren europäischen Einrichtung, wobei bei Bewerbergemeinschaften genügt, wenn ein Mitglied dieses Rating aufweist. Für den Fall, dass der Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dritte beruft, muss der Bewerber nachweisen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom Dritten beigestellte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und somit über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel des Dritten) verfügt (Formblatt 13). Der Dritte muss daher in diesem Fall selbst zumindest über die Umsätze verfügen, die beim Bewerber fehlen. In diesem Fall hat der Bewerber auch eine Erklärung des Dritten, auf welchen sich der Bewerber zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berufen hat, mit dem Teilnahmeantrag beizubringen, wonach dieser Dritte für

19 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 19 den Fall des Zuschlages an den Bewerber für die Verpflichtungen des Bewerbers aus diesem Vertrag solidarisch haftet ( 74 Abs. 1 Z 3 BVergG 2006). Dieser Nachweis kann zunächst über die Eigenerklärung (Formblatt 16) geführt werden. Er kann aber auch durch Übermittlung folgender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag geführt werden bzw. ist bei einer Eigenerklärung erst über gesonderte Aufforderung der vergebenden Stelle durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt 3) KSV-Bericht (nicht älter als 3 Monate) oder einer vergleichbaren europäischen Einrichtung mit einem der oben angeführten Ratings entsprechenden Aussagewert (nicht älter als 3 Monate) (Formblatt 3) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit Allgemeines Der Bewerber muss nachweisen, dass seine technische Leistungsfähigkeit gegeben ist. Dazu muss der Bewerber zwei Referenzprojekte nachweisen Referenzen Der Bewerber muss zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zwei Referenzprojekte mit nachfolgenden Mindestanforderungen nachweisen: Die Referenzprojekte haben PR-Managementleistungen zum Gegenstand gehabt zu haben, und muss der Auftragswert der PR-Leistung (= Honorar für die PR- Leistung, sohin exklusive Drittkosten wie Zeitungsinserate usw.) mindestens EUR ,-- betragen haben.

20 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 20 Der Bewerber hat sohin zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zumindest zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Für den Fall, dass sich der Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der einzelnen Referenzprojekte auf Dritte beruft, muss der Bewerber nachweisen, dass er tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel des Dritten verfügt (Formblatt 12). Namhaft gemachte Referenzprojekte werden im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann als solche berücksichtigt, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft) selbst Subunternehmer, Auftragnehmer oder Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat. Dem Bewerber steht es frei, ein zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit angegebenes Referenzprojekt, falls dieses auch die Anforderungen von Punkt erfüllt, auch als Referenzprojekt für die Auswahl der Bewerber nach Punkt namhaft zu machen, wobei jedoch die dafür vorgesehenen Formblätter zu verwenden sind. Erforderlicher zeitlicher Nahebezug der Referenzprojekte Um als Referenzprojekte berücksichtigt werden zu können, müssen diese darüber hinaus einen zeitlichen Nahebezug zum vorliegenden Projekt in ausreichender, nachfolgend definierter Weise aufweisen.

21 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 21 Sämtliche Referenzprojekte müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Sie gelten nur dann als in den letzten drei Jahren erbracht, wenn die PR-Leistungen (auch) nach dem erbracht wurden. Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen sind, werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann als solche berücksichtigt, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages zumindest PR-Managementleistungen mit einem Auftragswert von EUR ,-- erbracht wurden. Nachweise für das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Referenzprojekte Die Nachweise für die Erbringung der Referenzprojekte kann zunächst über Eigenerklärung (Formblatt 16) geführt werden. Er kann aber auch durch Übermittlung folgender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag geführt werden bzw. ist bei der Eigenerklärung erst über gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin durch Übermittlung folgender Unterlagen zu führen: Angabe der Referenzprojekte je Bewerber oder Bewerbergemeinschaft jeweils unter Darlegung der Einhaltung der oben festgelegten Anforderungen (Leistungsgegenstand, Zeitpunkt der Leistungserbringung, Auftragswert) samt diesbezüglicher Bestätigung der Auftraggeberin des jeweiligen Referenzprojektes (Formblätter 4 und 5).

22 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite BEWERBUNG UND AUSWAHL DER BEWERBER 4.1 Auswahlkriterien Allgemeines Die als geeignet festgestellten Bewerber werden anhand des Auswahlkriteriums Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bei PR-Managementleistungen nach den Beurteilungsaspekten Gegenstand der PR Managementleistung und Auftragswert der PR-Managementleistung sowie Zusatzpunkte für PR- Managementleistungen, die für öffentliche Auftraggeber erbracht wurden, bewertet und gereiht. Im Rahmen des Auswahlkriteriums sind insgesamt höchstens 99 Punkte erreichbar Zum Auswahlkriterium Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit PR-Managementleistungen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann im Rahmen dieses Auswahlkriteriums maximal 3 Referenzprojekte pro Beurteilungskriterium, sohin für Auftragswert der PR-Managementleistung und Gegenstand der PR-Managementleistung, sohin insgesamt höchstens 6 Referenzprojekte anführen, wobei alle genannten Referenzprojekte nachfolgende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen: Das Referenzprojekt muss PR-Managementleistungen zum Gegenstand gehabt haben, deren Auftragswert (der PR-Managementleistungen) zumindest EUR ,-- betragen haben muss und

23 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 23 die PR-Managementleistungen müssen in den letzten zehn Jahren erbracht worden sein, d.h. PR-Managementleistungen mit einem Auftragswert von EUR ,-- müssen nach dem erbracht worden sein. Die Referenzprojekte werden anhand der in den Formblättern 6 bis 11 getätigten Angaben werden, bewertet. Namhaft gemachte Referenzprojekte werden im Rahmen dieser Bewerberauswahl nur dann als solche berücksichtigt, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der allenfalls namhaft gemachte Dritte) selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft war. Im letzteren Fall (dh Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Bewerberauswahl nur dann berücksichtigt, wenn der Leistungsanteil des Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des allenfalls namhaft gemachten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat. Sollte der Bewerber Referenzprojekte eines Dritten namhaft machen, hat er ferner nachzuweisen, dass er im Fall der Auftragserteilung tatsächlich über die zur Ausführung des Auftrags bzw. Auftragsteiles erforderlichen Mittel des Dritten verfügt. Dazu ist eine vom Dritten rechtsgültig zu unterfertigende entsprechende Erklärung vorzulegen (Formblatt 13). Ein und derselbe Referenzauftrag kann nicht mehrfach genannt werden, selbst wenn er die Anforderungen beider Bewertungsaspekte gleichzeitig erfüllt, das heißt: wird ein Referenzprojekt zu dem Beurteilungsaspekt Auftragswert der PR- Managementleistung angeführt, so kann es nicht auch gleichzeitig unter dem Beurteilungsaspekt Gegenstand der PR-Managementleistung genannt werden und umgekehrt. In dem Zusammenhang wird klargestellt, dass die maximale Punkteanzahl von 99 nur bei Nennung von insgesamt sechs Referenzprojekten erreicht werden kann.

24 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite 24 Ein Referenzprojekt, das bloß diese Mindestanforderungen erfüllt, erhält allerdings noch keine Punkte. Zur Bewertung werden maximal 3 Projekte pro Beurteilungsaspekt, für die Verteilung der Zusatzpunkte alle 6 Referenzprojekte, herangezogen. Macht der Bieter mehr als 3 Projekte pro Beurteilungsaspekt namhaft, so werden die 3 erstgenannten Referenzprojekte bewertet. Lässt sich nicht einmal feststellen, welche die 3 erstgenannten Projekte pro Beurteilungsaspekt sind, so ist die Auftraggeberin berechtigt, den Teilnahmeantrag auszuscheiden. Die Referenzprojekte werden nach folgender Bewertungsmatrix bepunktet: Beurteilungsaspekt Grundpunkte erreichbare Punkte maximal erreichbare Punkte Auftragswert der PR- Managementleistung in EUR netto > , , > , ,00 (pro Referenzprojekt, 6 sohin insgesamt > , ) PR- Managementleistung betraf Bauprojekt, dessen Errichtungsbzw. Sanierungskosten betrugen in EUR netto Referenzprojekt betraf einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des BVergG > 10 Mio. 20 Mio. 10 > 20 Mio. 30 Mio. 15 > 30 Mio. Zusatzpunkte 20 nein 0 ja 2 20 (pro Referenzprojekt, insgesamt sohin 60) maximale erreichbare Punkte 2 (pro Referenzprojekt, sohin insgesamt 12) maximal erreichbare Punkte 99

25 Vergabeverfahren: PR-Managementleistungen Seite Gesamtbewertung Die Bewertung der Referenzprojekte anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien wird durch eine von der Auftraggeberin eingesetzte Kommission vorgenommen. Diese Kommission überprüft insbesondere, ob die vom Bewerber namhaft gemachten Referenzprojekte den jeweiligen Bedingungen und Vorgaben entsprechen und somit bei der Bewertung berücksichtigt werden können. Bei der Gesamtbewertung werden die vom betreffenden Bewerber im Auswahlkriterium erreichten Punkte entsprechend addiert. Die Bewerber werden anschließend in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Gesamtpunktezahl gereiht. Bewerber, welche die gleiche Gesamtpunktezahl erreichen, werden ex aequo auf denselben Platz gereiht, wobei je nach Anzahl der ex aequo mitgereihten Bewerber entsprechend viele Folgeplätze unbesetzt bleiben. 4.3 Einladung zur Angebotslegung Die auf den ersten drei Plätzen gereihten Bewerber werden von der Auftraggeberin zur Angebotslegung eingeladen.

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