Handbuch zur Finanzverwaltung

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1 Handbuch zur Finanzverwaltung für Projekte der Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Mobilität in der Erwachsenenbildung Antragsjahr 2017 Inhalt 1. Einleitung Finanzhilfevereinbarung Förderfähige Zielgruppen, Aktivitäten und Kosten Flexibilität in der finanziellen und vertraglichen Gestaltung Teilnehmenden-Vereinbarung Europass Mobilität Versicherungen Teilnehmerbericht/Erfahrungsbericht Einreise-, Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen Vorzeitige Beendigung/Nichtantritt einer Mobilität Abschlussbericht Kontrollen und Prüfungen Das Beratungsangebot der NA-BIBB Stand:

2 1. Einleitung In der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) wird jedes Projekt von zwei Teams begleitet: auf der einen Seite in inhaltlicher und fachlicher Hinsicht vom Team Mobilität und Internationalisierung der Berufsbildung oder vom Team Erwachsenenbildung, Transparenz von Qualifikationen und auf der anderen Seite in vertraglicher und finanzieller Hinsicht sowie bei Fragen zum Mobility Tool+ vom Team Finanzielle und Vertragliche Projektbegleitung. In der Regel erhalten alle Projektträger von der NA-BIBB einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin aus jedem der beiden Teams. Titel des Projekts: Projektnummer: Name Name 0228/107 Telefon 0228/107 Das hier vorliegende Handbuch zur Finanzverwaltung Antragsjahr 2017 fasst die vertraglichen Bestandteile zwischen der NA-BIBB, den Projektträgern und den einzelnen Teilnehmenden zusammen. Es richtet sich an alle Projektträger, die mit der NA-BIBB im Jahr 2017 einen Vertrag zur Durchführung eines Mobilitätsprojekts abgeschlossen haben. Das Handbuch ersetzt nicht die Vertragsdokumente und bestandteile, sondern will diese erläutern. NA beim BIBB Seite 2 von 32

3 2. Finanzhilfevereinbarung Nach einer erfolgreichen Antragstellung und anschließender Förderzusage schließt die NA-BIBB mit Ihnen eine Finanzhilfevereinbarung über die Durchführung und Förderung Ihres Projektes ab. Diese Finanzhilfevereinbarung beschreibt die Beziehungen, Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der NA-BIBB. Ihre Finanzhilfevereinbarung beinhaltet folgende Anhänge: Anhang I (Allgemeine Bedingungen) Anhang II (Projektbeschreibung [Antrag], Zusammenfassung des genehmigten Zuschusses) Anhang III (finanzielle und vertragliche Bedingungen des Projekts) Anhang IV (anwendbare Fördersätze) Anhang V (Vorlagen für Vereinbarungen mit Teilnehmenden). HINWEIS Der Anhang III (finanzielle und vertragliche Bedingungen) erläutert detailliert die Förderfähigkeit einzelner Aktivitäten und Kosten. Mit diesen Inhalten sollten Sie gut vertraut sein. Auf unserer Website stellen wir Ihnen im Menü Durchführung viele der Vorlagen und Anleitungen zur Verfügung, die Sie im Laufe Ihres Projekts benötigen. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung erhalten Sie (eine ausreichende Bonität vorausgesetzt) gemäß Art. I.4.2 Ihrer Finanzhilfevereinbarung eine erste Rate in Höhe von 80 % des Höchstbetrages Ihrer Finanzhilfe. Die Angaben zum Bankkonto werden dem von Ihnen im Teilnehmerportal hochgeladenen Formular Finanzangaben entnommen. Gleichzeitig erhält die im Antrag benannte Kontaktperson einen Zugang zum Mobility Tool+, um das Projekt zu verwalten. Die Nutzung des Mobility Tools+ ist verpflichtend (vgl. Finanzhilfevereinbarung Art. I.9.1.). Im Mobility Tool+ berechnen Sie die Projektausgaben, dokumentieren die Mobilitäten der Teilnehmenden, verwalten die Teilnehmerberichte und erstellen den inhaltlichen und finanziellen Abschlussbericht. Eine aktuelle Anleitung zum Mobility Tool+ zur Durchführung von Erasmus+ Mobilitätsprojekten (KA1) 2017 finden Sie auf unserer Website. NA beim BIBB Seite 3 von 32

4 3. Förderfähige Zielgruppen, Aktivitäten und Kosten Zielgruppen in der Berufsbildung An den Mobilitätsprojekten in der Berufsbildung dürfen folgende Zielgruppen teilnehmen: Lernende (Personen in nichttertiären, beruflichen Aus-und Weiterbildungsgängen): Auszubildende Berufsfachschüler und schülerinnen Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.b. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüfte Technikerin) Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann HINWEIS Bitte beachten Sie unbedingt, dass Auszubildende für einen Lernaufenthalt im Ausland keinen Erholungsurlaub nehmen dürfen. Auslandsaufenthalte sind laut Berufsbildungsgesetz regulärer Teil der Berufsausbildung (s. BBIG 2(3)). Der durch Erasmus+ geförderte Auslandsaufenthalt ist somit integraler Bestandteil der Berufsausbildung. Eine Inanspruchnahme von Urlaubstagen stünde im Widerspruch zum Berufsbildungsgesetz. Sollte ein Ausbildungsbetrieb gegen diese gesetzliche Reglung verstoßen, so wird die NA-BIBB zunächst die zuständige Kammer informieren. Sollte hinsichtlich eines Ausbildungsbetriebes ein Wiederholungfall festgestellt werden, so wird der Auslandsaufenthalt als nicht förderfähig eingestuft und die Mittel werden zurückgefordert. Bildungspersonal: Ausbilderinnen und Ausbilder Lehrkräfte Berufsberaterinnen und -berater Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen Personen, die für die Ausbildungsplanung, Personalentwicklung oder die Berufsausbildungsvorbereitung zuständig sind. Grundsätzlich sollen Mobilitätsprojekte für Bildungspersonal in Erasmus+ dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der antragstellenden Einrichtung tätig ist. Personal, das nicht aus der antragstellenden Einrichtung stammt, kann nur entsendet werden, wenn der Antragsteller zu der NA beim BIBB Seite 4 von 32

5 externen Einrichtung, aus der er Bildungspersonal entsenden möchte, eine Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung ( Working Relation ) unterhält (Programmleitfaden 2017, S. 64). Projektträger sollten darüber hinaus beachten, dass diese Arbeits-bzw. Kooperationsbeziehung ggf. erläutert oder nachgewiesen werden muss. Für eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung gelten folgende Bedingungen: Die Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung muss auf Organisationsebene bestehen, also zwischen der antragstellenden Einrichtung und der Organisation, aus der Personal entsendet werden soll. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Lerninhalte des Auslandsaufenthaltes in der Einrichtung des Teilnehmenden Anwendung finden und einen Mehrwert erzielen. Eine Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung, die nur zwischen den einzelnen Mobilitätsteilnehmenden besteht, ist in diesem Kontext nicht ausreichend und wird nicht als solche anerkannt. Bei einer ausreichenden Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung muss die Zusammenarbeit sowohl inhaltlich als auch zeitlich über das Mobilitätsprojekt hinausgehen. Das bedeutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen und auch danach langfristig fortgesetzt werden sollte. Sie kann nicht allein für das Mobilitätsprojekt hergestellt bzw. konstruiert werden. Das gemeinsame Mobilitätsprojekt ist demnach nur ein Aspekt der Arbeitsbzw. Kooperationsbeziehungen. Die gemeinsame Mobilität ergänzt diese Zusammenarbeit und erzielt einen Mehrwert für alle beteiligten Einrichtungen. Eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung zeigt sich anhand von regelmäßig eingesetzten Instrumenten wie z.b. Arbeitstreffen, gemeinsamen Arbeitskreisen oder Veranstaltungen etc. Die Inhalte für Arbeits- und Kooperationsbeziehungen können vielfältig sein, müssen sich jedoch auf den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung beziehen. Eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung liegt auch dann vor, wenn eine direkte übergeordnete Einrichtung, beispielsweise ein Dachverband, Bildungspersonal aus seinen direkten Mitgliedseinrichtungen entsenden möchte und hierfür den entsprechenden Antrag einreicht. Ebenso kann ein Antragsteller ein Projekt für externes Bildungspersonal beantragen und durchführen, wenn er dazu von seiner zuständigen und übergeordneten Einrichtung mit einem Mandat beauftragt wurde. So ist es z.b. möglich, dass eine Bezirksregierung eine Schule aus ihrem Regierungsbezirk damit beauftragt, ein Projekt für Lehrer/-innen aus diesem Bezirk zu beantragen und durchzuführen. In diesem Fall sollte das Mandat deutlich machen, worin der Auftrag genau besteht und welches Ziel er verfolgt. NA beim BIBB Seite 5 von 32

6 Beantragt ein Konsortium aus mehreren Einrichtungen ein Mobilitätsprojekt, ist es möglich, Bildungspersonal von allen beteiligten Konsortialpartnern zu entsenden. Zielgruppen in der Erwachsenenbildung Die Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sollen grundsätzlich dazu genutzt werden, Personal zu entsenden, das in der antragstellenden Einrichtung tätig ist. Personal, das nicht aus der antragstellenden Einrichtung stammt, kann nur entsendet werden, wenn der Antragsteller zu der externen Einrichtung, aus der er Bildungspersonal mit entsenden möchte, eine Arbeits-bzw. Kooperationsbeziehung ( Working Relation ) unterhält (Programmleitfaden 2017, S. 85). Projektträger sollten darüber hinaus beachten, dass diese Arbeits-bzw. Kooperationsbeziehung ggf. erläutert oder nachgewiesen werden muss. Für eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung gelten folgende Bedingungen: Die Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung besteht direkt zur antragstellenden Einrichtung, was insbesondere für freiberuflich oder ehrenamtlich tätiges Bildungspersonal gilt. Die Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung besteht auf Organisationsebene, also zwischen der antragstellenden Einrichtung und der Organisation, aus der Bildungspersonal entsendet werden soll. So wird sichergestellt, dass die Ergebnisse des Lernaufenthaltes auch auf Organisationsebene Wirkung entfalten können. Eine Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung muss in diesem Zusammenhang sowohl inhaltlich als auch zeitlich über das Mobilitätsprojekt hinausgehen. Das bedeutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand und auch danach langfristig bestehen sollte. Sie kann nicht für das Mobilitätsprojekt hergestellt bzw. konstruiert werden. Das gemeinsame Mobilitätsprojekt ist demnach nur ein Aspekt der Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehungen. Die gemeinsame Mobilität ergänzt diese Zusammenarbeit und erzielt einen Mehrwert für alle beteiligten Einrichtungen. Eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung zeigt sich bspw. durch regelmäßig stattfindende Arbeitstreffen, gemeinsame Arbeitskreise oder Veranstaltungen etc. Die Inhalte für Arbeits- und Kooperationsbeziehungen können vielfältig sein, müssen sich aber auf den Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung beziehen. Eine ausreichende Arbeits- bzw. Kooperationsbeziehung liegt auch dann vor, wenn eine übergeordnete Einrichtung, beispielsweise ein Landesverband, Bildungspersonal aus seinen Mitgliedseinrichtungen entsenden möchte und hierfür den entsprechenden Antrag einreicht. NA beim BIBB Seite 6 von 32

7 Beantragt ein aus mindestens drei deutschen Einrichtungen bestehendes Konsortium ein Mobilitätsprojekt, ist es ebenfalls möglich, Bildungspersonal aller beteiligten Konsortialpartner zu entsenden. Da erwartet wird, dass Organisationen im Bereich der Erwachsenenbildung die Lernmobilität des Bildungspersonals in strategischer Hinsicht sowie zur Stärkung der Internationalisierung und Stärkung ihrer Kapazitäten nutzen (Programmleitfaden 2017, S. 312), sind Auslandsaufenthalte auch für diejenigen möglich, die konzeptionell bzw. als Leiter/-in der antragstellenden Bildungseinrichtung tätig sind. Aktivitäten und Kosten Der finanzielle Zuschuss im Programm Erasmus+ wird in den Kostenarten Organisatorische Unterstützung, Reisekosten, Individuelle Unterstützung, Sprachliche Unterstützung und Kursgebühren als Einheitenkosten genehmigt (wobei jedoch nicht alle Kostenarten in jedem Bildungsbereich geltend gemacht werden können). Seit dem Jahr 2014 hat sich die Terminologie für diese Einheitenkosten von Jahr zu Jahr etwas geändert ohne jedoch die Bedeutung zu ändern; die Begriffe Einheitenkosten, Kosten je Einheit, Zuschüsse je Einheit, Einheitskosten, Stückkosten, Einheitsbeiträge und Einheitenbeiträge (im englischen Original bezeichnet als unit contribution) beschreiben alle denselben Sachverhalt, nämlich die Finanzierung von Aktivitäten und Leistungen mit einem festgelegten Finanzierungsbetrag und unabhängig von den real angefallenen Kosten. Diese Gestaltung der Finanzhilfe erleichtert Ihnen die Abrechnung der genehmigten Finanzmittel und bedeutet, dass Sie gegenüber der NA-BIBB nicht mehr die real aufgewendeten Ausgaben und Kosten nachweisen, sondern vor allem über die Durchführung und die Qualität bestimmter Aktivitäten und Leistungen berichten. Die Kostenarten Unterstützung bei besonderem Bedarf und Außergewöhnliche Kosten werden dagegen in Form von Realkosten bewilligt. Im Gegensatz zu den Einheitenkosten richtet sich die Erstattung der Realkosten nach den tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen förderfähigen Kosten. Im Anhang III (finanzielle und vertragliche Bedingungen) sind in den Artikeln I.1 und II.1 die Bedingungen für förderfähige Kosten auf der Grundlage von Einheitenkosten und tatsächlich angefallenen Kosten (Realkosten) definiert: NA beim BIBB Seite 7 von 32

8 Die Kosten fallen für Aktivitäten während der Dauer des Projekts an Die Kosten sind in der bewilligten Budgetübersicht des Projekts ausgewiesen Die Kosten sind für die Durchführung des Projekts erforderlich nur bei Einheitenkosten: die Zahl der Einheiten muss feststellbar und nachprüfbar sein nur bei Realkosten: Die Kosten sind identifizierbar und kontrollierbar und sind insbesondere in der Buchführung des Zuschussempfängers erfasst. Projektlaufzeit Sie konnten für Ihr Vorhaben einen Projektbeginn zwischen dem und sowie eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten wählen. In Art. I.2.2 Ihrer Finanzhilfevereinbarung ist die Laufzeit Ihres Projektes genannt; Projektaktivitäten und kostenrelevante Leistungen außerhalb dieses Zeitraumes sind nicht förderfähig. Hierbei gibt es lediglich die folgende Ausnahme: Sollte Ihr Projekt direkt am mit einer Mobilität beginnen, so müssen Sie selbstverständlich Ihre Buchungen für Reise und Unterkunft schon vor dem Starttermin tätigen; diese Kosten sind förderfähig, da sie für Projektaktivitäten entstehen, die während der Projektlaufzeit stattfinden. HINWEIS Bitte überprüfen Sie, dass in Ihrer Finanzhilfevereinbarung die korrekte Laufzeit angegeben ist. Die Laufzeit wird Ihnen auch im Mobility Tool+ angezeigt. Bei etwaigen Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Reisekosten Die Reisekosten sind Einheitenkosten und werden anhand von Distanzbändern vom Herkunftsort (=Standort der entsendenden Einrichtung) zum Zielort (=Standort der aufnehmenden Einrichtung) gemäß dem Entfernungsrechner der EU-Kommission berechnet. Die Einheitenkosten gelten als Zuschuss für die Hin- und Rückreise vom Herkunfts- zum Zielort und werden mit der Anzahl der Teilnehmenden multipliziert. Reisekosten Distanzband Zuschuss 0-9 km 0, km 20 pro TN km 180 pro TN km 275 pro TN km 360 pro TN km 530 pro TN km 820 pro TN Ab 8000 km 1300 pro TN NA beim BIBB Seite 8 von 32

9 Wenn Sie Reisemittel bereitstellen, die günstiger sind, muss die Differenz zu Gunsten des Teilnehmenden verwendet bzw. ausgezahlt werden. Ergänzende Zuschüsse für hohe Reisekosten im Inland Seit dem Jahr 2017 gibt es eine neue Kostenart: Ergänzende Zuschüsse für hohe Reisekosten im Inland. Der Begriff im Inland bedeutet dabei im Inland des Herkunftslandes und/oder im Inland des Ziellandes (s. Programmleitfaden, Teil B, S. 70 und 87). Übersteigen die Reisekosten den Betrag von 225 für eine Hin- und Rückfahrt zur Erreichung eines Hauptnetzknotens/Flughafens/einer Bahn- oder Busstation im Herkunftsland, also Deutschland, kann der Teilnehmende 180 zusätzlich erhalten Übersteigen die Reisekosten den Betrag von 225 für eine Hin- und Rückfahrt zur Erreichung eines entlegenen Bestimmungsortes ab einem Hauptnetzknoten/Flughafen/einer Bahn- oder Busstation im Zielland, kann der Teilnehmende 180 zusätzlich erhalten. Teilnehmende können im Zweifel innerhalb der gleichen Mobilität Anspruch auf den Zuschuss im Herkunftsland sowie im Zielland haben. BEISPIEL: Im Herkunftsland Eine Teilnehmende aus Hallig Hooge muss zum Flughafen Hamburg. Fähre und Zug von Hooge nach Hamburg und zurück kosten 300. Diese Reisekosten sind höher als 225. Daher kann die Teilnehmende zusätzlich 180 zum jeweiligen Distanzband erhalten. BEISPIEL: Im Bestimmungland Ein Teilnehmender kommt am Flughafen Madrid an und muss zum entlegenen Bestimmungort in Spanien und wieder zurück. Diese Reisekosten übersteigen den Betrag von 225. Der Teilnehmende kann zusätzlich 180 zum jeweiligen Distanzband erhalten. Individuelle Unterstützung Die Zuschüsse für die Individuelle Unterstützung sind Einheitenkosten. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Land, in dem die Mobilität stattfindet, nach der Dauer der Mobilität und nach der Zielgruppe. Die Fördertabellen mit den entsprechenden Sätzen finden Sie im Anhang IV der Finanzhilfevereinbarung. NA beim BIBB Seite 9 von 32

10 Für Lernende in der Berufsbildung beträgt die Mindestdauer für ein Praktikum, einen Kurs (Sprachkurs) oder einen schulischen Aufenthalt in einer Partnereinrichtung 10 Arbeitstage vor Ort ohne Reisetage. Teilnehmende, die diese Mindestdauer nicht einhalten, erhalten keine Förderung. Für das Bildungspersonal in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung beträgt die Mindestdauer für eine Aktivität volle 2 Tage vor Ort ohne Reisetage. Teilnehmende, die diese Mindestdauer nicht einhalten, erhalten keine Förderung. An- und Abreisetage direkt vor bzw. nach einem Lernaufenthalt zählen nicht zur Aufenthaltsdauer, werden jedoch bei der Berechnung der Individuellen Unterstützung berücksichtigt. HINWEIS Es ist möglich, dass ein Teilnehmender mehrere Mobilitäten pro Projekt durchführt. Jedoch darf bei der Zielgruppe der Lernenden die maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten nicht überschritten werden; die Dauer der einzelnen Mobilitätsaktivität muss mindestens 10 Arbeitstage (ohne An- und Abreisetage) betragen. Bei der Zielgruppe des Bildungspersonals in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung darf die maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 60 Tagen nicht überschritten werden und der Mindestsaufenthalt von 2 Tagen pro Mobilität (ohne An- und Abreisetage) muss eingehalten werden. Organisatorische Unterstützung Die Zuschüsse für die Organisatorische Unterstützung sind Einheitenkosten. Sie werden für Lernende und Bildungspersonal bewilligt (nicht jedoch für Begleitpersonen). Aus dieser Kostenart finanzieren Sie organisatorische und qualitätssichernde Maßnahmen Ihres Projekts, zum Beispiel: administrative Aufgaben zur Vorbereitung der Mobilität pädagogische und interkulturelle Vorbereitung der Teilnehmenden sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden Begleitung und Unterstützung von Teilnehmenden während der Mobilitätsphase Validierung der Lernergebnisse Verbreitungsaktivitäten. Unterstützung zur Sprachlichen Vorbereitung in der Berufsbildung Eine zusätzliche Sprachliche Vorbereitung kann nur für Lernende in der Berufsbildung beantragt werden, die zwischen 19 Tagen und 24 Monaten im Ausland sind (ohne An- und Abreisetage). In Abhängigkeit von der Arbeitssprache, die im Ausland gesprochen wird, konnten Sie bei der Antragstellung für die Teilnehmenden entweder a) eine Online-Sprachunterstützung oder b) eine finanzielle Unterstützung beantragen. NA beim BIBB Seite 10 von 32

11 a) Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support OLS) Das Angebot im Rahmen des OLS besteht aus 2 Komponenten, einem Sprachtest (Assessment) und einem Sprachkurs. Sprachtest (Assessment) Den Sprachtest gibt es zurzeit für folgende Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Der Test ist für die Teilnehmenden vor und nach ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend (vgl. Teilnehmenden-Vereinbarung Art. 6). Nach der Förderzusage wird die im Antrag benannte Kontaktperson über die Anzahl der bewilligten Lizenzen für den Sprachtest informiert. Sie erhält einen Zugang zu der OLS-Plattform, schaltet vor Beginn der Mobilität für die betreffenden Teilnehmenden die Lizenzen frei. Als Projektträger stellen Sie bitte sicher, dass die Teilnehmenden den Einstufungstest und nach Beendigung der Mobilität den Abschlusstest durchführen Sprachkurs Hat der Teilnehmende den Test abgeschlossen, kann er an dem freiwilligen Sprachkurs teilnehmen. Diese Lizenzen werden ebenfalls durch Sie als Projektträger vergeben. Das Sprachkursangebot in OLS besteht zurzeit für 18 Sprachen - allerdings mit verschiedenen Niveaustufen: Niveau A1: Dänisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Schwedisch; Niveau A 1 (neu ab 2017): Bulgarisch, Finnisch, Kroatisch, Ungarisch, Rumänisch, Slowakisch; Niveau bis B1: Portugiesisch; Niveau bis C1: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch. Für die Kurse in den Sprachen Dänisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Schwedisch und Portugiesisch konnten Sie neben den OLS-Sprachkurslizenzen auch zusätzlich 150 für einen Sprachkurs beantragen, falls der Bedarf der Teilnehmenden noch nicht feststand. Nach dem absolvierten Sprachtest müssen Sie als Projektträger entscheiden, ob Sie den Teilnehmenden eine Lizenz für einen Online-Sprachkurs auf Anfängerniveau zuteilen oder die 150 für einen Sprachkurs auf höherem Niveau einsetzten. Eine Kombination beider Varianten ist nicht möglich! Das Ergebnis des Sprachtests vor dem Aufenthalt kann Ihnen als Orientierung für Ihre Entscheidung dienen. Für die Kurse in den Sprachen Bulgarisch, Finnisch, Kroatisch, Ungarisch, Rumänisch und Slowakisch konnten Sie zum Zeitpunkt des Antrags lediglich 150 für einen Sprachkurs beantragen. Da diese Sprachen mittlerweile in OLS angeboten werden, hat die NA-BIBB für Sie entsprechende Sprachlizenzen vorgemerkt. Sie erhalten die Zuweisungen per . Nach dem absolvierten NA beim BIBB Seite 11 von 32

12 Sprachtest müssen Sie als Projektträger entscheiden, ob Sie den Teilnehmenden eine Lizenz für einen Online-Sprachkurs auf Anfängerniveau zuteilen oder die 150 für einen Sprachkurs auf höherem Niveau einsetzten. Eine Kombination beider Varianten ist nicht möglich! Das Ergebnis des Sprachtests vor dem Aufenthalt kann Ihnen als Orientierung für Ihre Entscheidung dienen. Eine Lizenz gilt nach dem ersten Einloggen als genutzt, unabhängig von der Intensität der Nutzung. Nicht genutzte Lizenzen fallen an die Kommission zurück. Sollten Sie im Laufe der Projektdurchführung zusätzliche OLS-Lizenzen benötigen, senden Sie bitte eine entsprechende an Ihre Kontaktperson aus dem Team Finanzielle und Vertragliche Projektbegleitung. Weitere Informationen zu den Sprachtests und Sprachkursen finden Sie direkt auf der Internetseite des Online Linguistic Support. b) finanzielle Unterstützung: Für Sprachen, die nicht durch einen OLS-Kurs abgedeckt sind, ist eine finanzielle Unterstützung möglich. Der Zuschuss in Höhe von 150,00 wird pro Teilnehmendem als Einheitenkosten gewährt. Unterstützung bei besonderem Bedarf Diese Kostenart basiert im Unterschied zu den bisher genannten Kostenarten auf Realkosten. Mit dieser Kostenart werden Kosten gedeckt, die mit Aufwendungen für Teilnehmende mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Zusammenhang stehen und zusätzlich zu den Reise- und Aufenthaltskosten entstehen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden erstattet. Nehmen im Laufe der Durchführung des Projekts Teilnehmende mit besonderem Bedarf in Ihrem Projekt teil, für die Sie keine entsprechenden Mittel beantragt haben, so können Sie Fördermittel aus anderen Kostenarten in diese Kostenart übertragen, ohne dass Sie einen Änderungsantrag stellen müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Förderhöchstbetrag nicht aufgestockt werden kann. Außergewöhnliche Kosten Diese Kostenarten basiert ebenfalls auf dem Prinzip der Realkosten (tatsächlich verausgabte Kosten). Haben Sie unter dieser Kategorie Zuschüsse beantragt und sind diese bewilligt worden, müssen Sie mit dem Abschlussbericht alle Belege sowie den Nachweis der Zahlungen elektronisch übermitteln. Die tatsächlich entstandenen Kosten können bis zu 100 % anerkannt werden. NA beim BIBB Seite 12 von 32

13 Sie können zum Beispiel folgende Kosten geltend machen: Visa-Gebühren (gilt nur für Lernende in der Berufsbildung) Betreuungskosten für mitreisende Kinder von teilnehmenden alleinerziehenden Eltern (gilt nur für Lernende in der Berufsbildung) Kosten einer Bankgarantie (in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten) Reisekosten in Länder, die von der Europäischen Union als Regionen in äußerster Randlage oder als überseeische Länder und Gebiete definiert sind (bis zu einer Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten, sofern die reguläre Distanzbandberechnung weniger als 70 % der Reisekosten deckt). BEISPIELE: Eine Reise nach La Reunion kostet Das Distanzband hierzu beträgt Da die Deckung über das Distanzband 86,67% beträgt, sind keine diesbezüglichen zusätzlichen Reisekosten finanzierbar. Eine Reise nach Französisch Guyana kostet Das Distanzband hierzu beträgt Da die Deckung über Distanzband 68,42 % beträgt, können hier bis zu 80% der förderfähigen Kosten angesetzt werden. In der Finanzhilfevereinbarung, Anhang I Art. II.10 und II.11 werden die Bedingungen zur Vergabe von Aufträgen und Unteraufträgen durch den Zuschussempfänger definiert. Sollten Sie Leistungen an Dritte vergeben die in dieser Position entstehen, beachten sie bitte die Vergabeverfahren. Diese richten sich jeweils nach der Höhe des Auftragswertes. Kurskosten in der Leitaktion 1 (Mobilität in der Erwachsenenbildung) Für die Durchführung von strukturierten Kursen und Schulungsveranstaltungen können Fördermittel beantragt werden. Gefördert werden 70 pro Tag und Teilnehmendem, jedoch max Folgende Kriterien muss ein förderfähiger Kurs erfüllen: die Lehr- und Lernziele sind definiert die Zielgruppe ist beschrieben die Inhalte sind dargestellt und durch Unterrichtseinheiten strukturiert die Methodik/Didaktik ist ausgewiesen. Die NA-BIBB nimmt eine qualitative Bewertung der durchgeführten Kurse und Schulungsveranstaltungen vor; die folgenden Indikatoren und Fragen werden dabei herangezogen: sind Empfehlungen zur Vorbereitung benannt worden? NA beim BIBB Seite 13 von 32

14 sind Maßnahmen zur Evaluation und Nachbereitung dokumentiert? liegt der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten (UE) bei mind. 20 UE à 45 Minuten und sind die UE angemessen auf die Dauer des Kurses und die Gestaltung der einzelnen Tage verteilt (empfehlenswert sind bspw. Lernaktivitäten, die sich auf Vor- und Nachmittage verteilen)? ist der Unterricht darauf ausgerichtet, die individuellen Lernziele der Teilnehmenden zu erreichen? Begleitpersonen Haben Sie bei der Antragstellung Fördergelder für Begleitpersonen von minderjährigen oder benachteiligten Lernenden oder Teilnehmenden mit besonderem Bedarf beantragt und sind diese Kosten für Begleitpersonen bewilligt worden, so ist die letztliche Anerkennung der Kosten für Begleitpersonen davon abhängig, ob der genannte Personenkreis auch tatsächlich an einer Mobilität teilgenommen hat. Das rechnerische Verhältnis von Begleitpersonen zu den genannten Teilnehmenden sollte ungefähr bei 1:10 liegen. Besteht die Gruppe aus weiblichen und männlichen Teilnehmenden, so können ebenfalls eine weibliche und eine männliche Begleitperson mitreisen. Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen können im Verhältnis 1:1 gefördert werden. Bitte denken Sie daran, dass Sie für Begleitpersonen keinen Zuschuss für organisatorische Unterstützung erhalten. 4. Flexibilität in der finanziellen und vertraglichen Gestaltung Im Laufe eines Projektes kann es bei der Durchführung bestimmter Aktivitäten zu Änderungen gegenüber Ihrem ursprünglichen Antrag kommen. Einige Änderungen können Sie ohne vorherige Abstimmung mit der NA-BIBB vornehmen, andere müssen schriftlich mitgeteilt werden und wieder andere bedürfen der Zustimmung durch die der NA-BIBB. 4.1) Mögliche Änderungen ohne vorherige Abstimmung mit der NA-BIBB Änderungen, die Sie hinsichtlich der Entsendungen vornehmen können sofern Konzeption und Inhalt des bewilligten Projekts nicht verändert werden, fassen wir unter dem Begriff Open Flow Management zusammen. Dies verringert Ihren administrativen Aufwand bei der Durchführung. Unter das Open Flow Management fassen wir: eine Änderung von Zeitpunkt und Dauer von Mobilitäten eine Änderung in der Verteilung und Anzahl von Teilnehmenden pro Zielland eine Mobilität zu einem neuen Partner in einem beantragten Zielland NA beim BIBB Seite 14 von 32

15 eine Mobilität zu einem neuen Partner in einem neuen Zielland den Wegfall eines Partners. Darüber hinaus besitzen Sie finanzielle Flexibilität durch eine Übertragung von Fördermitteln zwischen einzelnen Kostenarten. Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Übertragungen sind detailliert in Art. I.3.3 Ihrer Finanzhilfevereinbarung beschrieben und für Sie hier zusammengefasst und in der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht: Im Bereich der Berufsbildung gilt zusammenfassend: Sie sind berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel der Kostenart Organisatorische Unterstützung auf die Kostenart Reisekosten und Individuelle Unterstützung zu übertragen. Bitte beachten Sie, dass der umgekehrte Fall nicht möglich ist. Sie sind berechtigt, Fördermittel jeder Kostenart auf die Kostenart Unterstützung bei besonderem Bedarf (Teilnehmende mit Behinderung) zu übertragen. Sie sind berechtigt, bis zu 50 % der Fördermittel der Kostenart Sprachliche Unterstützung auf die Kostenart Reisekosten und Individuelle Unterstützung von Lernenden zu übertragen. Sie sind berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel für Reisekosten und individuelle Unterstützung von Bildungspersonal auf Reisekosten und individuelle Unterstützung von Lernenden zu übertragen; Sie sind berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel für Reisekosten und individuelle Unterstützung zwischen der Mobilität von Lernenden in Schulen und Lernenden in Unternehmen zu übertragen; Sie sind berechtigt, bis zu 50 % der Fördermittel der Kostenart Reisekosten und Individuelle Unterstützung von Bildungspersonal zwischen diesen beiden Kostenarten zu übertragen; Sie sind berechtigt, bis zu 50 % der Fördermittel der Kostenart Reisekosten und Individuelle Unterstützung von Lernenden zwischen diesen beiden Kostenarten zu übertragen; Auf die Kostenart Organisatorische Unterstützung und Außergewöhnliche Kosten dürfen keine Fördermittel übertragen werden. Im Bereich der Erwachsenenbildung gilt zusammenfassend: Sie sind berechtigt, bis zu 100 % der Fördermittel der Kostenart Organisatorische Unterstützung auf die Kostenart Reisekosten, Individuelle Unterstützung und Kursgebühren zu übertragen. Umgekehrt besteht diese Möglichkeit jedoch nicht; Sie sind berechtigt bis zu 50 % der Fördermittel der Kostenarten Reisekosten, Individuelle Unterstützung und Kursgebühren zwischen den drei Kostenarten zu übertragen; Sie sind berechtigt, Fördermittel jeder Kostenart auf die Kostenart Unterstützung bei besonderem Bedarf (Teilnehmende mit Behinderung) zu übertragen. NA beim BIBB Seite 15 von 32

16 Kostenart kann übertragen werden auf Kostenart Berufsbildung organisatorische Unterstützung sprachliche Unterstützung Reisekosten und individuelle Unterstützung Bildungspersonal Reisekosten und individuelle Unterstützung der Mobilität Lernender in Schulen Reisekosten Lernender bis zu 100 % bis zu 50 % bis zu 100 % bis zu 100 % bis zu 50 % Reisekosten und individuelle Unterstützung Reisekosten und individuelle Unterstützung Lernender Reisekosten und individuelle Unterstützung Lernender Reisekosten und individuelle Unterstützung der Mobilität Lernender in Unternehmen Individuelle Unterstützung Lernender Erwachsenenbildung Reisekosten Bildungspersonal alle Kategorien organisatorische Unterstützung Reisekosten; individuelle Unterstützung; Kursgebühren alle Kategorien bis zu 50 % bis zu 100 % bis zu 50 % Individuelle Unterstützung Bildungspersonal Unterstützung bei besonderem Bedarf Reisekosten und Individuelle Unterstützung und Kursgebühren Reisekosten; individuelle Unterstützung; Kursgebühren Unterstützung bei besonderem Bedarf Grundlage der genannten Werte sind die Beträge in den Kostenarten, wie sie Ihnen in der Finanzhilfevereinbarung Anhang II bewilligt wurden. Es bestehen keine darüberhinausgehenden Möglichkeiten einer flexiblen Finanzgestaltung, die Sie ohne Mitteilung an die NA-BIBB oder ohne Genehmigung durch die NA-BIBB vornehmen können. Daraus folgt, dass z. B. eine Übertragung von Reisekosten und individuelle Unterstützung in die Kostenart organisatorische Unterstützung nicht möglich ist. In die Kostenarten organisatorische Unterstützung und außergewöhnliche Kosten dürfen prinzipiell keine Kosten verschoben werden. Prämisse bleibt natürlich, dass trotz dieser flexiblen Gestaltung in den Kostenarten und Aktivitätsarten der Kern Ihres Projekts nicht verändert wird und die Inhalte prinzipiell so umgesetzt werden, wie sie im Antrag beschrieben wurden. Die Veränderungen, die Sie ohne vorherige Abstimmung im Projektverlauf vornehmen, beschreiben und begründen Sie bitte im Abschlussbericht. Die NA- BIBB wird dies im Rahmen der Evaluation des Abschlussberichtes beurteilen. Änderungen können ggf. Auswirkungen auf das Budget haben. Die maximale Fördersumme des Projekts kann sich durch die Änderungen zwar reduzieren, jedoch nicht erhöhen. Der endgültige Zuschuss wird nach Abschluss des Projektes auf der Grundlage der tatsächlich stattgefundenen Mobilitäts-Aktivitäten berechnet. NA beim BIBB Seite 16 von 32

17 4.2) Änderungen, die eine Benachrichtigung oder eine Zustimmung der NA-BIBB erfordern Änderungen jenseits der oben genannten Möglichkeiten müssen der NA-BIBB schriftlich angezeigt werden oder schriftlich beantragt werden (vgl. Finanzhilfevereinbarung, Anhang I, Art. II.13). Eine einfache schriftliche Mitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen bei der Kontaktperson oder der zeichnungsberechtigten Person, bei der Anschrift der Einrichtung oder bei der Bankverbindung ergeben. Die Mitteilung sollte alle erforderlichen Angaben enthalten und die ggf. notwendigen Dokumente müssen im Teilnehmer-Portal hochgeladen werden. Ein schriftlicher Änderungsantrag ist in folgenden Fällen notwendig: Mittel, die nicht mehr in Anspruch genommen werden, sind der NA-BIBB unverzüglich per Änderungsantrag zu melden, soweit die Reduzierung mehr als 10 % der bewilligten Fördersumme und gleichzeitig mehr als beträgt (Vorlagen Änderungsantrag und Tabelle Budgetangaben ) Umfirmierung des Projektträgers (Vorlage Änderungsantrag ) Änderung der Projektlaufzeit (Vorlage Änderungsantrag ) Änderungen der inhaltlichen Ausgestaltung des Projektes (z. B. der fachlichen Inhalte, der Berufsgruppen u.ä.m.) (Vorlagen Änderungsantrag und ggf. Tabelle Budgetangaben ). Die Vorlagen Änderungsantrag und Tabelle Budgetangaben finden Sie auf unserer Website im Menü Durchführung. Die NA-BIBB wird jeden Antrag auf Vertragsänderung sorgfältig prüfen. Genehmigte Änderungen werden schriftlich und in der Regel in einer Änderungsvereinbarung (Addendum) festgehalten und beiderseitig unterschrieben. Im Rahmen einer Reduzierung des ursprünglichen Förderhöchstbetrags zahlen Sie in der Regel einen Teil des Vorschusses zurück. Die Finanzhilfevereinbarung lässt Änderungsanträge noch bis einen Monat vor Projektende zu; in der Praxis sollten jegliche Änderungsanträge kurz vor Ende eines Projekts jedoch nach Möglichkeit vermieden werden. Vor allem eine beantragte Mittelreduzierung (s.o.) ist unverzüglich zu einem Zeitpunkt zu beantragen, an dem es für die Einrichtung absehbar ist, dass Aktivitäten nicht durchgeführt werden können und/oder Mittel nicht verbraucht werden. Vor einer beantragten Mittelreduzierung sollten Sie sich mit Ihrer Ansprechpartnerin im Team MIB beraten, welche Möglichkeiten für eine bessere Ausschöpfung der Vertragssumme bestehen. Die folgende Tabelle gibt noch einmal einen Überblick darüber, wie Sie bei Änderungen im Projektverlauf handeln: NA beim BIBB Seite 17 von 32

18 Vorgesehene Änderung ohne Benachrichtigung möglich schriftliche Benachrichtigung an die NA (mit entsprechenden Nachweisen) schriftlicher Änderungsantrag an die NA (mit entsprechenden Nachweisen nicht erlaubt Übertragung der Fördermittel lt. Art. I.3.3 der Finanzhilfevereinbarung x Änderungen im Rahmen des Open Flow Managements x Kontaktperson wechselt x Rechtlicher Vertreter wechselt x Anschrift der Zuschussempfänger wechselt x Bankangaben ändern sich (Formular Bankangaben im Teilnehmerportal) x Reduzierung der Mittel (> 10% der bewilligten Fördersumme + > ) x Umfirmierung des Projektträgers x inhaltliche Ausgestaltung des Projektes x Verschiebung von Anfang und Ende der Projektlaufzeit (Ende nicht später als ) x Dauer der Projektlaufzeit ändern (bis max. 24 Monate) x Der Zuschussempfänger ändert sich x HINWEIS Für alle anderen, möglicherweise notwendigen Änderungsvorhaben gibt es keine spezifische Vorlage Änderungsantrag ; sollte die beantragte Änderung jedoch finanzielle Auswirkungen haben, so ist in jedem Fall die Tabelle Budgetangaben zu verwenden. Im Folgenden ein Beispiel einer Änderung aus der Berufsbildung: Ursprünglich beantragt waren fünf Mobilitäten für Lernende und acht Mobilitäten für Bildungspersonal. Im Projektverlauf gibt es eine Veränderung zu zehn Mobilitäten für Lernende und drei Mobilitäten für Bildungspersonal. Bewilligt und in der Finanzhilfevereinbarung ausgewiesen sind: NA beim BIBB Seite 18 von 32

19 Aktivitätsart Anzahl der TN Anzahl der Tage inkl. Reisetage Land Organisatorische Unterstützung Reisekosten Aufenthaltskosten Sprachliche Unterstützung Lernende gehen in Unternehmen 5 21 LT Lernaufenthalt für Bildungspersonal 5 37 ES Lernaufenthalt für Bildungspersonal 3 12 MT Zuschusssumme a) Lernaufenthalte für Bildungspersonal können ohne vorherige Abstimmung mit der NA-BIBB in Mobilitäten für Lernende geändert werden; ein neuer Partner in neuem Zielland im Rahmen des Open Flow Managements ist ohne Abstimmung möglich. b) Die Veränderung hat Auswirkungen auf die Finanzen im Projekt. Sie kalkulieren den möglichen Zuschuss neu: Aktivitätsart Anzahl der TN Anzahl der Tage inkl. Reisetage Land Organisatorische Unterstützung Reisekosten Aufenthaltskosten Sprachliche Unterstützung Lernende gehen in Unternehmen 5 21 LT Lernende gehen in Unternehmen 5 35 PT Lernaufenthalt für Bildungspersonal 3 12 MT Zuschusssumme c) Der neue Zuschuss wird geringer ausfallen. Die Reduzierung in Höhe von macht mehr als 10 % der ursprünglichen Vertragssumme aus und fällt dabei höher als aus. In der Kostenart Sprachliche Unterstützung war bisher kein Zuschuss bewilligt. Diese beiden Faktoren erfordern einen Änderungsantrag. Sie nutzen die Vorlagen der NA-BIBB (Website, Menü Durchführung ) und reichen den Änderungsantrag mit der Tabelle Budgetangaben bei der NA-BIBB ein. d) Die NA-BIBB prüft den Änderungsantrag und stellt ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung über die geringere Fördersumme aus. In der Regel zahlen Sie dann einen Teil des Vorschusses zurück. e) Im Abschlussbericht begründen und beschreiben Sie die Änderungen. NA beim BIBB Seite 19 von 32

20 Demgegenüber hier nun ein Beispiel aus der Erwachsenenbildung: Ursprünglich waren drei Aktivitäten von Job-Shadowing/Hospitationen beantragt. Im Projektverlauf gibt es eine Veränderung zu einer Aktivität von Job-Shadowing/Hospitationen und einer Fortbildung in Form von strukturierten Kursen. Bewilligt und in der Finanzhilfevereinbarung ausgewiesen sind: Aktivitätsart Anzahl der TN Anzahl der Tage inkl. Reisetage Land Organisatorische Unterstützung Reisekosten Aufenthaltskosten Kursgebühr Job Shadowing 1 62 IT Job Shadowing 1 32 PT Job Shadowing 1 32 SE Zuschusssumme a) Grundsätzlich können bis zu 100 % der organisatorischen Unterstützung auf Kursgebühr ohne Zustimmung der NA-BIBB übertragen werden. b) Da in dem Beispiel eine Mobilität gar nicht stattfindet, werden Fördermittel frei. Die Veränderung hat Auswirkungen auf die Finanzen im Projekt. Sie kalkulieren den möglichen Zuschuss neu: Aktivitätsart Anzahl der TN Anzahl der Tage inkl. Reisetage Land Organisatorische Unterstützung Reisekosten Aufenthaltskosten Kursgebühr Job Shadowing 1 62 IT Fortbildungen in Form von strukturierten Kursen 1 7 SE Zuschusssumme c) Sie stellen einen Änderungsantrag, da in der Kostenart Kursgebühr bisher kein Zuschuss bewilligt war. Sie nutzen die Vorlagen der NA-BIBB (Webseite, im Menü Durchführung.) und reichen den Änderungsantrag mit der Tabelle Budgetangaben bei der NA-BIBB ein. NA beim BIBB Seite 20 von 32

21 d) Die NA-BIBB prüft den Änderungsantrag und stellt ein Addendum über die Verschiebung der Mittel und ggf. die geringere Fördersumme aus. In der Regel zahlen Sie dann einen Teil des Vorschusses zurück. e) Im Abschlussbericht begründen und beschreiben Sie die Änderungen. 5. Teilnehmenden-Vereinbarung Die Teilnehmenden-Vereinbarung ist ein Bestandteil Ihrer Finanzhilfevereinbarung (Anhang V) und regelt die finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen zwischen Ihnen und den Teilnehmenden und beschreibt die Inhalte der Auslandsaufenthalte. Vor Beginn der Mobilität schließen Sie mit allen Teilnehmenden eine individuelle Teilnehmenden-Vereinbarung ab. Die Teilnehmenden-Vereinbarung der Zielgruppe Lernende beinhaltet folgende Anhänge (jeweils unterschieden für Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung nach ECVET Standard und ohne ECVET Standard) Lernvereinbarung und Qualitätsvereinbarung Allgemeine Bedingungen Qualitätsvereinbarung Die Teilnehmenden-Vereinbarung der Zielgruppe Personalmobilität beinhaltet folgende Anhänge: Arbeitsprogramm in der Berufsbildung Mobilitätsvereinbarung in der Erwachsenenbildung Allgemeine Bedingungen in der Berufs- und Erwachsenenbildung. Falls mehrere Teilnehmende im identischen Zeitraum zum gleichen Partner ausreisen und gleiche Inhalte bearbeiten, können Sie die Lernvereinbarung und das Arbeitsprogramm als eine Gruppenvereinbarung erstellen. In diesem Fall können Sie alle Teilnehmenden namentlich in einer Lernvereinbarung aufführen und jeden Teilnehmenden dort unterschreiben lassen. An die Lernvereinbarung oder das Arbeitsprogramm separat angehängte Unterschriftenlisten können jedoch nicht akzeptiert werden. HINWEIS Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt, dass die Teilnehmenden-Vereinbarung nur dann rechtsgültig ist, wenn sie von beiden Parteien (der/dem Teilnehmenden auf der einen NA beim BIBB Seite 21 von 32

22 Seite und der zeichnungsberechtigten Person Ihrer Einrichtung auf der anderen Seite) unterschrieben ist. Eine Begleitperson benötigt keine Teilnehmenden-Vereinbarung und muss keinen Teilnehmenden-Bericht erstellen. In Art. 3 der Teilnehmenden-Vereinbarung ist schriftlich festgehalten, wie hoch der bewilligte Zuschuss pro Teilnehmendem ist, ob Sie den Zuschuss an den Teilnehmenden auszahlen oder ob Sie mit dem Zuschuss Kosten für Sachleistungen wie Reise und Individuelle Unterstützung sowie ggf. eine sprachliche Unterstützung begleichen. Die folgenden Optionen stehen Ihnen als Projektträger zur Verfügung: Option 1: Teilnehmende organisieren die Reise, Unterkunft und ggf. sprachliche Vorbereitung selbst. Die Teilnehmenden erhalten die Fördermittel vom Projektträger in voller Höhe überwiesen. Option 2: Der Projektträger organisiert die Reise, Unterkunft und ggf. sprachliche Unterstützung oder (nur in der Erwachsenenbildung) das Kursangebot. Die Teilnehmenden treten den Zuschuss an den Projektträger ab; dieser nutzt die Fördersumme zur Deckung der entstandenen Ausgaben. Option 3: Mischform zwischen Option 1 und Option 2. Der Projektträger organisiert nur einen Teil der Leistungen, für die der TN einen nachvollziehbaren Teil des Zuschusses abtritt. Der andere Teil des Zuschusses wird an den Teilnehmenden ausgezahlt. Die Mittel der Kostenarten Reise- und Individuelle Unterstützung stehen den Teilnehmenden in voller Höhe zu. Wenn Sie also die Option 2 oder 3 wählen, sind Sie verpflichtet, den Teilnehmenden auf Anfrage die festgelegten Leistungen und deren Finanzierung zu belegen und ggf. nicht verausgabte Fördermittel an die Teilnehmenden auszuzahlen. Sollten Sie z. B. einige Leistungen preiswerter realisiert haben als geplant, dann stehen die eingesparten Mittel den Teilnehmenden zu. BEISPIEL 1 Der Projektträger bucht Flüge für eine Gruppe von Teilnehmenden. Der Flug kostet 150,00 pro Person, laut Distanzband stehen für die Position Reisekosten in Höhe von 275,00 zur Verfügung. Die Teilnehmenden erhalten jeweils die Differenz von 125,- Euro ausgezahlt und können davon weitere Kosten bei An- und Abreise finanzieren. NA beim BIBB Seite 22 von 32

23 BEISPIEL 2 Finanzielle Mittel, die sich durch den Wechsel eines Ziellandes ergeben, können Sie jedoch dafür verwenden, weitere und zusätzliche Teilnehmende zu fördern. Wenn Ihnen z. B. für einen Teilnehmenden ursprünglich 360,00 Reisekosten bewilligt wurden und durch den Wechsel des Ziellandes (nach dem neuen Distanzband) nur noch 275,00 Reisekosten anfallen, können Sie die eingesparten Mittel in Höhe von 85,00 für weitere und zusätzliche Teilnehmende verwenden. Werden z. B. aufgrund von Ziellandwechseln Mittel frei, können diese auch verwendet werden, um längere Aufenthalte zu finanzieren oder zusätzliche Teilnehmende zu fördern: Ihnen wurden für 10 Teilnehmende ursprünglich 3.600,00 Reisekosten bewilligt; durch den Wechsel des Ziellandes nach dem neuen Distanzband fallen für die Reisekosten 275,00 pro Teilnehmenden an. Dadurch stehen Ihnen Mittel in Höhe von 850,00 zur Verfügung. Sollte der bewilligte Zuschuss nicht zur Kostendeckung ausreichen, können Sie eine Eigenbeteiligung des Teilnehmenden vereinbaren. Eigenbeiträge dürfen jedoch nur erhoben werden für Leistungen, von denen der/die Teilnehmer/in unmittelbar profitiert (bspw. Vermittlungsgebühren im Ausland); sie dürfen nicht der Deckung von Organisations-, Betreuungs- oder Personalkosten des Projektträgers dienen; genau so wenig sind Eigenbeiträge als Teilnehmergebühren oder Kautionen statthaft. 6. Europass Mobilität Um doppelte Eingaben von Daten zu vermeiden, pflegen Sie zunächst alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden und der Partnerorganisationen in das Mobility Tool+ ein. Anschließend übertragen Sie diese Angaben in die Europass-Datenbank. Bei der Bearbeitung des Europass Mobilität arbeiten die Entsende- und Gastorganisation eng zusammen. Die angestrebten Lernergebnisse des Auslandsaufenthalts müssen dabei vorab im Wesentlichen festgelegt worden sein. Die Entsendeorganisation in Deutschland kann dann den Europass beantragen und bestimmte Felder für die Bearbeitung durch die Gastorganisation freigeben. Die Gastorganisation bekommt über die Datenbank eine mehrsprachige mit eigenem Passwort zugesandt und macht Angaben zu den vor Ort durchgeführten Tätigkeiten und Aufgaben sowie die dabei erworbenen und gezeigten Kompetenzen und Lernergebnisse dokumentieren. Das fertige Dokument muss anschließend von allen Beteiligten unterschrieben und von Entsende- und NA beim BIBB Seite 23 von 32

24 Gastorganisation gestempelt werden. Stempel und Signatur können neuerdings auch elektronisch eingefügt werden. Ein vollständig ausgefüllter Europass Mobilität kann als Nachweis für den Lernaufenthalt im Ausland dienen, wenn er vom Partner unterschrieben wurde oder der Partner die Funktion der elektronischen Signatur der Europass Datenbank benutzt hat. 7. Versicherungen Ein wichtiger Bestandteil der Teilnehmenden-Vereinbarung sind die in Art. 5 aufgelisteten Versicherungen. Verpflichtend für Lernende sind die folgenden Versicherungen: Krankenversicherung Haftpflichtversicherung am Praktikums- bzw. Arbeitsplatz Unfallversicherung am Praktikums- bzw. Arbeitsplatz. Sie müssen als Projektträger sicherstellen, dass die Krankenversicherung des Teilnehmenden auch im Ausland gilt und dass eine Haftpflicht- und Unfallversicherung am Arbeitsplatz besteht. Eine Privathaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen für evtl. entstehende Schäden, die die Teilnehmenden in der Freizeit verursachen. Schäden, die im ausländischen Praktikumsbetrieb entstehen, können sowohl durch die Betriebshaftpflicht des entsendenden Betriebes/Arbeitgebers als auch durch die Betriebshaftpflicht des aufnehmenden Unternehmens versichert werden. Sollte über keine der beiden Einrichtungen ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Praktikum im Ausland bestehen, muss sich der Projektträger an einen Spezialanbieter für Auslandsversicherungen wenden. Es gibt dort auch einzelne Privat- und Berufshaftpflichtversicherungen für das Ausland, die eine Praktikantentätigkeit mitversichern. Hinweis Auf unserer Website finden Sie eine Zusatzinformation Versicherung für Teilnehmende in Mobilitätsprojekten. Hier werden Sie ausführlich über einzelne Aspekte des Versicherungsschutzes informiert. NA beim BIBB Seite 24 von 32

25 8. Teilnehmerbericht/Erfahrungsbericht Laut Art. 7 der Teilnehmenden-Vereinbarung müssen alle Teilnehmenden nach dem Abschluss des Auslandsaufenthalts einen Teilnehmerbericht in der Online-Plattform EU-Survey erstellen. Die Teilnehmenden erhalten einen Tag nach dem im Mobility Tool+ eingetragenen Enddatum der Mobilität eine automatisierte mit einem Link. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bericht innerhalb von 30 Kalendertagen ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. HINWEIS Es ist hilfreich, die Fragen des Teilnehmerberichts mit den Teilnehmenden vorab gemeinsam durchzugehen. Das beugt Rückfragen und Missverständnissen beim Ausfüllen vor. Nutzen Sie dazu unser Ansichtsexemplar zum Teilnehmerbericht auf der Website im Menü Durchführung. 9. Einreise-, Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen Für Auszubildende, die in Deutschland leben und eine Ausbildung absolvieren oder hier arbeiten, jedoch keine Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sind, können in einigen Programmländern besondere Einreisebestimmungen gelten. Manche dieser Einreisebestimmungen können Auswirkungen auf das Projekt haben; die Auflagen der Visumspflicht können z. B. mehrere Wochen Vorlauf vor der eigentlichen Mobilität bedeuten. Aktuelle verbindliche Informationen zu dem Thema erhalten Sie über das Auswärtige Amt bzw. die Botschaften der einzelnen Länder. Hinweise zur Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie auch auf unserer Website. In einigen Ländern muss man sich bei längeren Aufenthalten bei den Ausländerbehörden oder bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Diese Regelung gilt teilweise auch für EU-Bürger/innen. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Projektpartner. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt Ihnen rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob für Teilnehmende die nach Deutschland kommen, die Bestimmungen des gesetzlichen Mindestlohns gelten. NA beim BIBB Seite 25 von 32

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