Informationen zur Situation der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen

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1 Informationen zur Situation der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen Anlass der öffentlichen Debatte Die Neufassung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) ist erforderlich, weil das alte Gesetz am außer Kraft tritt. Vor Bekanntwerden der Inhalte ging Bildungsminister Christoph Matschie (SPD) mit der Botschaft an die Presse, dass bei freien Schulen gekürzt werden müsse. Unruhe in den Schulen und bei den Eltern war die Folge. Freie Schulen in Thüringen Im Freistaat gibt es im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 154 freie Schulen, die von Schülerinnen und Schüler besucht werden. Darunter befinden sich 40 Schulen in evangelischer Trägerschaft. Die Schulstiftung der EKM ist der größte freie Schulträger. Der Anteil der freien Schüler an der Gesamtschülerzahl beträgt rund 10 Prozent. Berufsbildende Schulen stellen die größte Gruppe der freien Schulen. Recht hoch ist die Anzahl der Förderschulen in freier Trägerschaft. Die staatlichen Zuschüsse für freie Träger (Tabelle) sind auch 2010 nicht kostendeckend und bleiben zum Teil weit hinter den Ausgaben des Landes für staatliche Schüler zurück. Da das Land seit 2005 keine Ermittlung der Kosten staatlicher Schulen mehr in Auftrag gegeben hat, liegen nur Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2007 vor. Die Gegenüberstellung ist aber möglich, weil die Berechnung der Finanzhilfe für freie Träger ohnehin auf den Kosten staatlicher Schulen des vorletzten Jahres basieren. Dargestellt sind die Finanzhilfen/Kosten pro Schüler und Jahr: Schulart Freie Träger Staatl. Schulen (%) Grundschule ,5 Regelschule ,4 Gymnasium ,2 Man sieht, wie viel der Freistaat (Personalkosten) und die Kommunen (Sachkosten) durch die Existenz freier Schulen einsparen könnten, wenn das staatliche Schulnetz entsprechend angepasst würde. Die Ungleichbehandlung zwischen staatlichen und freien Schülern wird ebenfalls deutlich Hauptkritikpunkte am Entwurf I. Umstellung vom Ist- auf das Soll-Kosten-Modell: Die Loslösung der Berechnung der Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft von den tatsächlichen staatlichen Schülerkosten schafft Willkür und Intransparenz - z.b. 18 (4). Die Regelung muss unbedingt zurück zum Ausgangsmodell geführt werden. Die Grundsätze der Finanzierung sollten im Gesetz und nicht in der Verordnung geregelt werden. Der Bundesländer-Vergleich von Minister Matschie ist irreführend (Vergleich Realschule in Hessen mit Regelschule in

2 Thüringen) und insgesamt nicht sinnvoll ist ( Äpfel und Birnen ). In der Folge des Modellwechsels wird es Kürzungen geben, die die Träger zu Schulgelderhöhungen zwingen werden. Die Schulen werden nicht mehr für alle Kinder zugänglich sein Bildungsgerechtigkeit. II. Landeskinderregelung: Dies hätte erhebliche bis existenzgefährdende Auswirkungen auf einige Schulen. Etwa 10% aller freien Schüler wären betroffen. Die Übergangsregelung für die bereits eingeschulten Schüler hilft dort nicht, wo ohne die Schüler aus den Nachbarländern die Klassen zukünftig nicht mehr gefüllt werden können. Die Regelung scheint angesichts der Lage Thüringens und des Fachkräfte- und Hochschulabsolventenmangels anachronistisch. Staatliche Schulen haben teilweise erhebliche Anteile an Schülern aus den Nachbarländern (Gerstungen, Spezialgymnasien für Sport, Sprachen, Musik). Die Regelung muss unbedingt fallen. III. Wartefrist: Einen erheblichen Einschnitt in der Rechtssetzungstradition des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft stellt der 17 Abs. 3 dar, in dem nun auch für bereits anerkannte Schulträger keine Ausnahme von der Wartefrist vorgesehen ist. Auch anerkannte, bewährte Träger sollen demnach bei Schulneugründungen drei Jahre ohne staatliche Finanzhilfe den Betrieb selbst finanzieren. Hier trägt nach unserer Auffassung die Begründung nicht, denn nicht die Schule kann nicht zeigen, dass sie auf Dauer bestehen kann. Vielmehr sind etwa bei der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland die Schulen unselbständige Einrichtungen der Stiftung, mithin also die Stiftung selbst. Deshalb kann nur die Stiftung als Trägerin den Nachweis erbringen, dass sie dauerhaft in der Lage ist, ihre Schulen zu führen. Und der Nachweis dürfte nun nach der 17. Schulgründung erbracht sein. Die vorliegende Neuregelung verhindert weitere Schulgründungen, obwohl der Bedarf hoch ist. Forderungen der freien Träger (und auch der Evangelischen Kirche) - Beibehaltung der Orientierung der Finanzhilfe an den tatsächlichen staatlichen Schülerkosten - Wegfall der Landeskinderklausel - Streichung der Wartefrist für bewährte Schulträger - Verschiebung der Inkraftsetzung des Gesetzes wegen unabsehbarer Folgen - Umfassende Information der Träger und des Parlaments über die Folgen durch Vorlage der Verordnung und der geplanten Schülerkostensätze Vertiefende Informationen - MDR-Interview Eberl vom 10. August Auseinandersetzung mit dem Argument des Ländervergleichs Hessen-Thüringen

3 KR Marco Eberl beantwortet sieben Fragen zum Thema (Interview vom 10. August 2010): Frage 1: Bildungsminister Christoph Matschie will bei den Schulen in freier Trägerschaft sparen, was sagen Sie dazu? Wir sind angesichts des Vorgehens entsetzt. Wir sehen einen Frontalangriff auf die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und auf die Bildungsgerechtigkeit. Ich sehe mit Sorge auf die nun durch den Kultusminister ausgelöste Verunsicherung in den Schulen in freier Trägerschaft. Wir können die Argumentation nicht nachvollziehen, dass ein Kürzungsbegehren nur einseitig die Kinder an freien Schulen betrifft. Der Bildungsminister ist Bildungsminister aller Schülerinnen und Schüler und sollte deshalb den Anschein der Ungleichbehandlung der Kinder ausräumen. Die jetzt angekündigte Kürzung ist in der Geschichte des Freistaates Thüringen in dieser Form noch nie da gewesen. Die Träger werden so kurzfristig nicht reagieren können, denn das Schuljahr läuft bereits. Das Personal für das Schuljahr 2010/2011 ist bereits gebunden. Die Realisierung von Kürzungen zum 01. Januar 2011 ist unmöglich. Frage 2: Matschies Hauptargument ist, dass Thüringen die freien Schulen im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark fördert. Bei den Zuschüssen für Regelschulen liege das Land sogar an der Spitze. Deshalb müsse es Einschnitte geben. Sind die Regelschulen in freier Trägerschaft auch aus Ihrer Sicht überfinanziert? Wie begründen Sie Ihre Antwort? Die staatlichen Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft zwischen den einzelnen Bundesländern sind nicht vergleichbar. Minister Matschie vergleicht die Fördersätze zwischen Hessen und Thüringen, dabei gibt es in Hessen gar keine Regelschule! Es liegen sehr unterschiedliche Systeme zugrunde, die es unmöglich machen, die reinen Zahlen zu vergleichen. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Regelschulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen haben lediglich einen Anteil von 2,9% der Schülerinnen und Schüler dieser Schulart. Das ist die Schulart mit dem geringsten Anteil an freien Schülern. Kürzungen im Regelschulbereich, wie sie Minister Matschie ankündigt, treffen die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Hier müssten stärker Unterstützungssysteme greifen, damit mehr Schulen in freier Trägerschaft entstehen können. Dieses Vorgehen ist völlig unverständlich. Wir betreiben selbst in Gotha eine Regelschule, in der wir all das praktizieren, was das Bildungsministerium in den staatlichen Schulen umsetzen möchte. Wir arbeiten reformpädagogisch in Jahrgangsmischungen im Zwei-Pädagogen-System und beschulen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam. Heißt die Ankündigung von Minister Matschie nun, dass wir die Reformpädagogik oder gar die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern aufgeben sollen? Richtig ist, dass die Regelschule eine höhere Refinanzierung erhält als andere Schularten. Das halte ich deshalb für gerechtfertigt, weil die staatliche Regelschule entsprechend ebenso die teuerste Schulart im Freistaat ist. Letztendlich ist die Finanzierung der Regelschule nur weniger schlecht als die der anderen Schularten. Personalüberhänge wie sie Minister Matschie aufführt, können nicht für gravierende Kostenunterschiede zwischen staatlichen und freien Schulen verantwortlich gemacht werden. Ich weise darauf hin, dass die heutigen Schülerkostensätze auf den Vergleichskosten staatlicher Schulen aus dem Jahre 2008 resultieren. Ich sehe eher einen Nachholbedarf bei der Finanzhilfe, als eine Möglichkeit hier zu kürzen. Die letzten Zahlen die uns hier vorliegen, stammen vom Statistischen Bundesamt. Danach gab der Freistaat 2007 für einen Schüler an einer staatlichen Regelschule Euro pro Jahr aus. Wir erhalten derzeit für einen Regelschüler EUR. Das sind 73 Prozent. Ich bedauere, dass Minister Matschie bis heute nicht die Zeit gefunden hat, eine unserer Schulen zu besuchen. Ich lade ihn deshalb herzlich ein, unser integratives reformpädagogisches Konzept an der Regelschule Gotha gemeinsam mit uns sich anzuschauen und dazu auch einen Blick auf den Schulhaushalt zu werfen. Vielleicht fehlen ihm hier einfach die Informationen zur konkreten Situation der freien Schulen in Thüringen. Frage 3: Zum Umfang der geplanten Kürzungen wollte Matschie noch nichts sagen. Von welchen Zahlen gehen Sie aus?

4 Uns fehlt jegliches Zahlenmaterial. Deshalb kann ich auch heute keine Aussagen zu den Auswirkungen des von Minister Matschie angekündigten Gesetzes machen. Für uns ist es äußerst problematisch, ohne jegliche Planungsgrundlage die Haushaltsplanungen für das Jahr 2011 vornehmen zu müssen. Ein erst gegen Ende des Jahres zu beschließendes Gesetz können wir nicht zum Januar 2011 umsetzen. Klar ist, dass jede Kürzung bei den freien Schulen sich unmittelbar auf die Höhe der Schulgelder auswirken muss, da bereits in den vergangenen Jahren die verschiedenen Kürzungswellen durch die Anhebung der Schulgelder ausgeglichen werden mussten. Das trifft am härtesten die Schwächsten in der Gesellschaft. Das stellt die Ernsthaftigkeit der Äußerungen zur Bildungsgerechtigkeit in Frage. Wir werden Bildungsgerechtigkeit am Umgang mit den Kindern in freien Schulen messen. Frage 4: Werden Sie die Kürzungen akzeptieren, was wollen Sie anderenfalls dagegen tun? Eine Umsetzung der von Minister Matschie angekündigten Einsparungen hätte eine Zwei-Klassen- Gesellschaft in den Thüringer Schulen zur Folge: Das staatliche Schulsystem und ein klassisches Privatschulsystem. Wir werden alles in unserer Kraft stehende tun, im Sinne der Bildungsgerechtigkeit eine Gleichbehandlung zwischen Kindern an freien Schulen und an staatlichen Schulen zu erhalten. Dazu rufe ich die Schulen in freier Trägerschaft zunächst einmal zur Ruhe und Besonnenheit auf und verbinde damit die Hoffnung, dass, nachdem der Minister zunächst an die Presse ging auch ein Gespräch mit den freien Trägern über die konkreten Auswirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderung stattfinden kann. Wir sind in jedem Falle nicht bereit, die weitere Belastung der Elternhäuser hinzunehmen. Gemeinsam mit den anderen Trägern freier Schulen und den betroffenen Elternhäusern in Thüringen werden wir in Ruhe die nächsten Schritte beraten. Sollte es seitens des Bildungsministeriums kein Einlenken geben, sehen wir einem heißen Herbst entgegen. Frage 5: Müssen die Eltern der Schüler in Schulen der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland künftig mehr Schulgeld zahlen? Die Elternhäuser sind bereits durch die letzten Kürzungswellen stark belastet worden. Wir wollen auf jeden Fall weitere Steigerungen des Schulgeldes vermeiden. Aber das liegt nicht in unserer Hand, sondern in der Hand von Christoph Matschie. Ich sehe bereits heute mit Sorge auf die Schulgelder anderer Träger. Wir wollen vermeiden, dass Kindern der Zugang zu unseren Schulen aus finanziellen Gründen unmöglich wird. Frage 6: Wenn ja, um wie viel müsste das Schulgeld erhöht werden? Da uns noch keine Zahlen vorliegen, können wir die Auswirkung heute noch nicht prognostizieren. Frage 7: Zum Hintergrund: Wie hoch ist das Schulgeld durchschnittlich aufgeschlüsselt nach Schularten? Das Schulgeld an unseren 17 Schulen liegt derzeit unter dem Niveau anderer Träger, weil wir jedem Kind den Zugang zu unseren Schulen ermöglichen wollen. Die Schulgelder betragen derzeit in der Grundschule bis zu 120 EUR, in der Regelschule bis zu 80 EUR und im Gymnasium bis zu 80 EUR monatlich.

5 Auseinandersetzung mit der Argumentation von Bildungsminister Christoph Matschie (SPD) In der Aktuellen Stunde des Thüringer Landtages am 18. August 2010 verwies Minister Matschie auf die vergleichsweise hohen Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen. Er verglich dabei die Fördersätze für Regelschulen in Thüringen und Hessen. Dazu ist folgendes anzumerken: 1. In Hessen gibt es gar keine Regelschule. Der Vergleich der hessischen Realschule mit der thüringischen Regelschule ist unmöglich. Es handelt sich um völlig verschiedene Schularten. In der Regelschule werden Haupt- und Realschulgänge verbunden. Es entsteht eine völlig andere Kostenstruktur. Ein Vergleich ist unzulässig. 2. Hessen ist ein großes Flächenland mit vielen urbanen Zentren. Deshalb sind staatliche und freie Schulen in der Regel viel größer als im kleinteiligen Thüringen. Größere Schulen sind effizienter als kleinere Schulen. Deshalb gibt Hessen für staatliche und für freie Schulen etwas weniger Geld aus als Thüringen. Ein Kostenvergleich ist nicht möglich. 3. Der Minister hat bei seinem Vergleich nur die Beispiele zitiert, wo Thüringen vor Hessen liegt. Er hat unterschlagen, dass beispielsweise die gymnasiale Oberstufe an freien Schulen in Hessen besser finanziert wird als in Thüringen (6.184 zu in Thüringen). 4. An hessischen freien Schulen gibt es eine große Anzahl an beurlaubten Beamten, bei denen die Schule in freier Trägerschaft nur das normale Gehalt trägt und die Altersvorsorge (Rentenbeiträge) zahlt das Land Hessen. 5. Wenn eine Schule einen Schüler aus einem anderen Landkreis bzw. einer anderen Stadt aufnimmt, bekommt die Schule automatisch einen sogenannten Gastschulbeitrag. Dieser beträgt hessenweit pro Schüler und Jahr 355,00 Euro. 6. Eine freie Schule in Hessen bekommt pro Schüler und Jahr eine Investitionspauschale von 110 Euro automatisch und ohne Nachweis dass investiert wurde. 7. Das Land Hessen unterscheidet bei Schulen in freier Trägerschaft, Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung und "normalen" Schulen in freier Trägerschaft. Besondere pädagogische Prägungen sind insbesondere Landerziehungsheime, Ganztagsschulen, Schulen mit alternativen Schulkonzepten. 8. Gegenüberstellung der Finanzhilfesätze für Schulen in freier Trägerschaft in Euro pro Schüler und Jahr 2010 in Hessen und Thüringen: Hessen* Thüringen Gymnasium (Oberstufe) Gymnasium Realschule Schulart existiert nicht Regelschule Schulart existiert nicht Grundschüler (ohne Ganztagsbetreuung) *Im Jahr 2010 erhöht Hessen die Sätze wahrscheinlich um 3 %.

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