ÖFFENTLICHE Ausschreibung

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1 ÖFFENTLICHE Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen Auftraggeber: Deutsches Jugendinstitut e.v., Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, München Herr Wolfgang Müller, Verwaltungsdirektor, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Kontakt für fachliche Auskünfte: Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München Frau Susanne Opitz, Tel. (089) , Fragen zum formalen Verfahren: Frau Silvia Kießling, Tel. 089/ , Art des Unternehmens: Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut Art und Umfang der Leistung: Das Deutsche Jugendinstitut e.v. beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe von Rahmenvereinbarungen für Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen für die im Projekt erstellten Materialien im Kontext des Projektes Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). Die Realisierung der Herstellung der im folgenden genannten Publikationen ist jeweils abhängig von der Bewilligung des Zuwendungsgebers. Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Beginn: Ende: Aufteilung in Lose: Nein Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot muss bis zum beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Rahmenvereinbarung Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht verschickt. Die Bindefrist endet am: Vergabe- und Vertragsunterlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Leistungsbeschreibung Auftragsbedingungen DJI Produkttypenbeschreibung Vorlage Kostenplan Lektorat/Korrektorat Ehrenwörtliche Erklärung

2 Anlage 1 Leistungsbeschreibung Allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) verfolgt das Ziel, die Elementarpädagogik als Basis des Bildungssystems zu etablieren. Dafür muss die Qualität in der Frühen Bildung weiterentwickelt werden. WiFF setzt auf Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte: Das Projekt stellt Fachwissen zu aktuellen Themen der Frühpädagogik zur Verfügung, fördert die Kompetenzorientierung in der Weiterbildung und erhebt empirische Daten über das Arbeitsfeld Kita. Die Weiterbildungsinitiative ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts. Das Projekt ist 2009 gestartet und wird bis Ende 2018 vom BMBF gefördert. Eine zentrale Aufgabe des Projektes besteht darin, Fachwissen zu aktuellen frühpädagogischen Themen zu generieren und dieses in Form von kostenlosen Publikationen der Praxis insbesondere der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Die Publikationen werden teils gedruckt, teils liegen sie lediglich als PDF zum Download vor und können über einen Publikationsshop auf dem Internet-Portal ( bezogen werden. Das Textlektorat sowie die Satzkorrektur dieser Publikationen sollen vergeben werden. A Art der Aufgaben/Grundsätze der Zusammenarbeit Die Produktion der Publikationen erfolgt in einem mitunter eng terminierten Prozess, der das Lektorat/Korrektorat, den Satz/die Gestaltung sowie ggf. den Druck umfasst. Alle Leistungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. der Dienstleister untereinander. Nach Auftragserteilung findet ein ausführliches Briefing zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur inhaltlichen und organisatorischen Koordinierung der Dienstleistung statt. Dazu gehört die Versorgung des Auftragsnehmers mit diversen Dokumenten zur WiFF-spezifischen Manuskriptgestaltung, zu formalen Richtlinen, Schreibweisen etc. Die Kalkulation der Kosten erfolgt im Kostenplan Lektorat/Korrektorat (siehe Anlage 4). Das Projekt WiFF hat für unterschiedliche Zielgruppen Publikationsformate entwickelt (siehe Aufgrund der Dynamik des Projekts können keine exakten Aussagen, sondern nur Schätzungen zu Anzahl, Umfang und Bestandteilen der Publikationen gemacht werden. WiFF plant die Beauftragung von ca Normseiten (1 NS = Anschläge = Zeichen mit Leerzeichen) für die Produktion der folgenden Publikationen bis zum : Ca. 5 Wegweiser Weiterbildung (WW) im Umfang von 180 bis ca. 280 Druckseiten je WW. Die WW richten sich insbesondere an Weiterbildungsanbieter. Die Inhalte sind wissenschaftliche Analysen und Empfehlungen für die Konzeption und Umsetzung kompetenzorientierter Weiterbildungen. Ca. 13 wissenschaftliche Expertisen von 30 bis ca. 90 Druckseiten.

3 Ca. 12 wissenschaftliche Studien von 30 bis ca. 90 Druckseiten. Ca. 2 Fachkräftebarometer Frühe Bildung (FKB) im Umfang bis zu jeweils 200 Druckseiten. Ein FKB ist eine Bestandsaufnahme zum Personal in der Kindertagesbetreuung in Ausbildung und Beruf ( Der Inhalt eines FKB besteht aus Tabellen und Abbildungen auf der Grundlage aufbereiteter Daten sowie deren textliche Kommentierung. Ca. 2 Sammelbände (SB) mit ca. 280 Druckseiten? Für eine detailliertere Beschreibung der Formate Wegweiser Weiterbildung, Expertise, Studie, Fachkräftebarometer und Sammelband siehe Anlage 3. Der Auftragnehmer übernimmt im Kontext des Herstellungsprozesses alle notwendigen Lektorats- und Korrektoratsaufgaben für diese Publikationen. Es werden voraussichtlich zwei Rahmenverträge vergeben. Auf individulle Kapazitätsgrenzen wird dabei Rücksicht genommen. Die Kapazitätsgrenze ist daher zwingend in der Anlage 4 anzugeben. Bei Produktionsspitzen behält sich der Auftraggeber vor, auch weitere Dienstleister außerhalb der Rahmenverträge zu verpflichten. B Art der Aufgaben 1. Lektorat Im Lektorat wird das Manuskript im Korrekturmodus von Microsoft Word bearbeitet. Um Kompatibilität zu gewährleisten, arbeitet der Auftragnehmer mit Word Der Auftragsnehmer erhält zu Beginn der Zusammenarbeit Dokumente mit Informationen zu Schreibweisen und projektinternen Vorgaben zur Vereinheitlichung. Tätigkeiten des Lektorats im Einzelnen sind: 1.1) Begutachtung sowie kurze Kommentierung des erhaltenen Manuskripts hinsichtlich: Vollständigkeit (gefordert sind: Text inkl. Literaturverzeichnis, separate Abbildungsdokumente, Vita); formaler Übersichtlichkeit (gefordert sind z.b. Gliederung durch hierarchisierte Überschriften in mind. Abstract, Einleitung, Fazit) sowie sprachlichen Stils (gefordert sind: Klarheit, Leserfreundlichkeit und Verständlichkeit für ein inhaltlich informiertes und interessiertes, jedoch nicht notwendig akademisch ausgebildetes Fachpublikum). 1.2) Bearbeitung des Manuskripts hinsichtlich: korrekter Grammatik, Orthografie und Zeichensetzung nach Duden, 26. Auflage; korrekter Umsetzung der formalen WiFF-Richtlinien (z.b. bei Zitation, Abkürzungen, Genderschreibweisen, Literaturangaben etc.);

4 eines klaren, verständlichen und leserfreundlichen Textaufbaus und Schreibstils (größere Korrekturvorschläge bedürfen einer kurzen Begründung mittels Kommentarfunktion); korrekter und übersichtlicher Integration von Tabellen und Abbildungen sowie korrekter Literaturverweise (Einheitlichkeit von Zitaten und Quellenangaben), nicht jedoch hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der Quellenangaben. 1.3) Gegenlesen des von der Autorin/des Autors nach diesen Vorschlägen ggf. verbesserten, nun finalen Manuskripts. 2. Korrektorat Das Korrektorat erfolgt nach dem ersten Satz im Satz-PDF und zwar mittels der Funktion Kommentar/Anmerkungen. Um Kompatibilität zu gewährleisten, arbeitet der Auftragsnehmer mit den Programmen Adobe Acrobat Reader XI/DC oder Adobe Acrobat Professional XI. Tätigkeiten des Satzkorrektorats im Einzelnen sind: 2.1) Abgleich zwischen Manuskript und Satzdokument, besonders hinsichtlich der Tabellen und Abbildungen. 2.2) Prüfung des Satzdokuments auf korrekte Umbrüche, Silbentrennungen, Satzüberhänge etc. 2.3) Prüfung des Satzdokuments auf korrekte Nummerierung von Fußnoten, Überschriften, Bildunterschriften, Paginierungen etc. 2.4) Prüfung des Impressums. In Einzelfällen können in der Satzkorrektur darüber hinaus Änderungen vorgenommen werden, die im Lektorat versäumt worden sind oder sich im Nachhinein ergeben haben. 3. Arbeitsproben Der Bieter weist seine fachliche Kompetenz mittels drei Arbeitsproben nach. Es soll sich hierbei um drei von ihm lektorierte Sach- bzw. Fachtexte im Umfang vonca Zeichen mit Leerzeichen handeln. Wichtig hiebei ist, dass der Bieter sowohl die unbearbeitete also auch die bearbeitete Fassung einreicht. Diese sollen idealerweise für Kunden angefertigt worden sein, deren Größe oder Ausrichtung derjenigen des Auftragsgebers vergleichbar sind. Hierbei kommen zum Beispiel Institutionen, Stiftungen, Verbände, Forschungsinstitute und sonstige Träger eines öffentlichen Anliegens idealerweise aus dem Bereich Bildung und Soziales in Frage. Mindestens einer der eingereichten lektorierten Texte soll auch Abbildungen (z.b. Tabellen, Diagramme, Grafiken und Fotos) enthalten. C Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarungen beginnt am und endet am

5 Die Aufträge werden innerhalb des Rahmenvertrages im Einzelnen vergeben. Die Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufträge werden jeweils mit dem Auftragnehmer vereinbart. Im Rahmen des angegebenen Leistungszeitraums erwarten wir Kontinuität. Gute Erreichbarkeit während der üblichen Bürozeiten setzen wir voraus. Die Terminierung erfolgt grundsätzlich mit der genannten Ansprechperson. D Zahlungsmodalitäten und Preisangaben Die jeweilige Mehrwertsteuer und die Konditionen (wie Skonti) sind in der Rechnung auszuweisen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erbrachte Leistung jeweils nach Abschluss der Arbeiten an einer Publikation in Rechnung. Für die Rechnungsstellung ist das jeweils pro Auftrag eingereichte Angebot des Auftragnehmers bindend. E Qualitätskontrolle Das DJI behält sich das Recht vor, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte Einrichtungen/Firmen prüfen zu lassen. F Vertraglicher Rahmen Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1) ist vollwertiger Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor. Die Auftragsbedingungen des DJI sind ebenfalls integraler Bestandteil der Auftragserteilung. Der Auftragnehmer haftet in jeder Hinsicht (technisch, wirtschaftlich, finanziell und rechtlich) für den mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. abgeschlossenen Vertrag. G Kündigung Die Rahmenvereinbarungen können jederzeit von einer der Parteien schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bereits angenommene Aufträge sind fertigzustellen. H Fachliche Leistungsfähigkeit Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, -Adresse; b) Vita, enthaltend detaillierte Angaben zum Ausbildungsweg und beruflichen Werdegang c) Angaben über Erfahrungen mit den gewünschten Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen:

6 drei Kunden-Referenzen mit deren Kontaktdaten und kurzer Beschreibung der jeweis erbrachten Dienstleistung (bitte mit präzisen bibliografischen Angaben der betreffenden Publikation/des betreffenden Beitrags) in einer formlosen Liste; d) Angaben über Erfahrungen mit dem Lektorat/Korrektorat speziell von Sach- bzw. Fachtexten idealerweise aus dem Bereich Bildung und Soziales: drei Arbeitsproben von bearbeiteten Beiträgen (zwingend unbearbeitete und bearbeitete Version beilegen); e) ggf. USt-Identifikationsnummer; f) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code; g) ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat; h) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, -Adresse, Dienstanschrift) sowie i) bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. I Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 7 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) J Termine: Ende der Angebotsfrist: Ende der Bindefrist: Beginn der Leistungsfrist: Ende der Leistungsfrist: K Bewertungskriterien und Gewichtung 1. 50% Qualität des Angebots und Erfahrungen des Bieters 2. 50% Preis L Einzureichendes Angebot Das Angebot ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung entsprechend aufzubauen und hat alle Leistungsmerkmale und die geforderten Ergänzungen/Alternativen zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu unterzeichnen.

7 Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie Angaben zu machen. Das Angebot ist beim Deutschen Jugendinstitut mit allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich). Bevor Sie Ihr Angebot abschicken, kontrollieren Sie bitte, ob alle geforderten Angaben gemacht und Anlagen beigefügt wurden: Ausgefüllter, mit Datum und Unterschrift versehenener Kostenplan Lektorat/Korrektorat (Anlage 4) Vita (siehe Punkt G, Buchstabe b) 3 Kunden-Referenzen mit bibliografischen Angaben zu den betreuten Publikationen/Beiträgen in einer formlosen Liste (siehe Punkt G, Buchstabe c) 3 Arbeitsproben (siehe Punkt A, Nummer 3) Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister/Handelsregisterauszug (siehe Punkt (siehe Punkt G, Buchstaben g) und i) Ausgefüllte, mit Datum und Unterschrift versehene Ehrenwörtliche Erklärung (Anlage 5) Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Fehlende Angaben/Anlagen müssen zum Ausschluss des Angebotes führen. Das Angebot muss bis beim Deutschen Jugendinstitut eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Rahmenvereinbarungen Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Die Bindefrist endet am

8 Anlage 2 AUFTRAGSBEDINGUNGEN Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugru ndelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftra g- nehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung g e- sondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen B e- dingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die ve r- einbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nu t- zungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahres ausg e- schlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Au f- traggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffen t- lichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rech te einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes.

9 9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit b e- wahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses e r- wachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nu t- zungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) ebenda). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, ve r- pflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Date n zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.

10 Anlage 3 Produkttypenbeschreibung Die angegebenen Daten verstehen sich als Richtwerte der jeweils geplanten Publikationen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Präzision und dienen allein der Information des Bewerbers. 1. Wegweiser Weiterbildung Format: 21 cm x 29,7 cm Seitenstruktur: Umschläge 1 bis 4 (Ringbindung); U3 als Anzeigenseite 4 Zwischentitel Innenteil (farbig): 180 bis 280 Seiten Text: Ca. 150 Normseiten (1 NS = Anschläge = Zeichen mit Leerzeichen) Abbildungen: Ca. 15 Fotos (vierfarbig), ca. 10 Grafiken, ca. 40 Tabellen 2. Expertise Format: Seitenstruktur: Text: Abbildungen: 3. Studie Format: Seitenstruktur: Text: Abbildungen: 21 cm x 29,7 cm Umschläge 1 bis 4; Rücken; U3 als Anzeigenseite Innenteil (s/w): 30 bis 90 Seiten Ca. 80 NS Ca. 5 Grafiken und Tabellen 21 cm x 29,7 cm Umschläge 1 bis 4; Rücken; U3 als Anzeigenseite Innenteil (s/w): 30 bis 90 Seiten Ca. 80 NS Ca. 50 Grafiken und Tabellen 4. Fachkräftebarometer Format: 21 cm x 29,7 cm Seitenstruktur: Umschläge 1 bis 4; Rücken Innenteil (farbig): bis 200 Seiten Text: Ca. 100 NS Abbildungen: Ca. 80 Grafiken, darüber hinaus ein umfangreicher Datenanhang mit ca. 70 Tabellen, Illustrationen für Kapiteltrenner 5. Sammelband (d.h. Textband, veröffentlicht in einem Fachverlag) Format: 15 cm x 23 cm, Broschur Seitenstruktur: Umschläge 1 bis 4, Rücken Innenteil (s/w): ca. 300 Seiten Text: Ca. 300 NS Abbildungen: Ca. 50 Grafiken und Tabellen

11 Anlage 4 Kostenplan Lektorat/Korrektorat Name, Vorname Firmenname des Bieters Firmenanschrift Name Ansprechperson Angebot: Telefon-Nr. Ansprechperson Angebot Leistung Preis in (netto) Preis in (brutto) Lektorat pro Normseite (1 NS*=1800 Anschläge/Zeichen inkl. Leerzeichen) Korrektorat pro Normseite Stundensatz für weitere Arbeiten, z.b. Literaturrecherche Mehrwertsteuersatz Kapazität Anzahl Normseiten/Quartal Zahlungskonditionen (evtl. Skonti) Ort, Datum Unterschrift Bieter * NS = Normseite

12 Anlage 5 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Ort, Datum Vor- und Zuname Unterschrift

13 6 Abs. 5 VOL/A (5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A (diese Seite muss nicht eingereicht werden) a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 6 Abs. 4 EG VOL/A (4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.

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