Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren 3800 Interlaken EREIGNISDOKUMENTATION PFLICHTENHEFT Datum 23. Mai 2016 Version V1.
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1 Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren 3800 Interlaken EREIGNISDOKUMENTATION PFLICHTENHEFT 2016 Datum 23. Mai 2016 Version V1.0
2 Impressum Mai 2016 Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren Schloss Interlaken
3 Inhaltsverzeichnis Veranlassung und Zielsetzung... 1 Ausgangslage... 1 Gesetzlicher Auftrag... 1 Zuständigkeit... 1 Konzept Ereignis-dokumentation... 1 Pflichtenheft und Anleitung zur Ereignisdokumentation... 1 Projektorganisation und -ablauf... 2 Organisation... 2 Ablauf und Termine... 2 Bearbeitungs- aufwand... 2 Tarife... 2 Ereignisdokumentation... 3 Allgemeines:... 3 Leistungsbeschrieb... 3 Dokumentations- Ziele... 3 Dokumentations- Form... 3 Rückmeldung an KAWA nach Erstbegutachtung... 3 Relevante Naturgefahren-ereignisse... 3 Prozesse... 4 Untersuchungs-perimeter... 4 Datenbezug... 4 GIN... 4 Ergänzende Grundlagen... 4 Abgabe Resultate... 4 Leistungen:... 5 Kartierung... 5 StorMe-Formulare... 5 Fotodokumentation... 5 Hydrologische und meteorologische Analysen... 5 Wasserbauliche Zusatzanforderungen... 6 Sicherung Hochwasserspuren... 6 Interviews, Zeitungsrecherchen, Internet... 6 Begleittext... 6 Spezielle Hinweise:... 6 Akute -Gefahrensituation... 6 Beratung Behörden / Krisenstab... 6 Ereignisse mit starken Gebäudeschäden... 6 Produkte... 7 Geodaten... 8 Rechnungsstellung... 8 Ansprechpartner... 8
4 VERANLASSUNG UND ZIELSETZUNG Ausgangslage Die Dokumentation von Naturereignissen ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Beurteilung des Gefahrenpotenzials eines Gebietes. Mit den Kenntnissen zur räumlichen Verteilung von Schadenoder Beinahe-Schaden-Ereignissen sowie Aussagen zu deren Häufigkeit und Intensität dient sie sowohl der Überprüfung von Gefahrenkarten als auch der Wirksamkeit bestehender Schutzmassnahmen. Gesetzlicher Auftrag Bundesgesetzgebung: Art. 15 Abs. 1 WaV (SR ) sowie Art. 27 Abs. 1 WBV (SR ) Kantonale Gesetzgebung: Art. 38 Abs. 1 KWaV (BSG ): Die Abteilung Naturgefahren erstellt in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende Grundlagen und führt sie nach: a) einen Gefahrenkataster, der bereits eingetretene Naturereignisse einschliesslich deren Wirkungszonen und Schadenwirkungen dokumentiert Seit 2007 führt die Abteilung Naturgefahren diese Ereignisdokumentation auch für die Wasserprozesse (Zuständigkeitsbereich der Oberingenieurkreise des TBA). Die Abteilung erteilt die Aufträge zur Erhebung, führt den Kataster nach und stellt diese Grundlage in geeigneter Form den Nutzern zur Verfügung. Zuständigkeit Konzept Ereignisdokumentation Pflichtenheft und Anleitung zur Ereignisdokumentation Für die Vergabe der Aufträge zur StorMe - Basisdokumentation und zur vertieften Ereignisdokumentation ist die Abteilung Naturgefahren (KAWA) zuständig. Die Vergabe von Ereignisanalysen und Lokalen lösungsorientierten Ereignisanalysen (LLE) erfolgt bei Wasserprozessen durch den zuständigen OIK, bei Massenbewegungen durch die Abteilung Naturgefahren (KAWA). Im Kanton Bern werden vier Erhebungsformen unterschieden: StorMe Basisdokumentation: bei lokale, meist punktuellen Ereignissen Vertiefte Ereignisdokumentation: bei lokalen, flächigen Ereignissen Ereignisanalysen: bei Ereignissen von regionaler Bedeutung LLE - Lokale Lösungsorientierte Ereignisanalysen: bei Ereignissen von regionaler bis überregionaler Bedeutung Während bei der Basis- und der vertieften Ereignisdokumentation weitgehend die Dokumentation im Zentrum steht, liegt das Schwergewicht bei der Ereignisanalyse und der LLE auf der Analyse des Ereignisses und insbesondere bei der LLE auch auf der Bereitstellung von Projektierungsgrundlagen für notwendige und geeignete Schutzmassnahmen. Der Rahmenvertrag und das vorliegende Pflichtenheft beschränken sich ausschliesslich auf die Stor- Me Basisdokumentation und die vertiefte Ereignisdokumentation. Das vorliegende Pflichtenheft beschreibt die allgemeinen Grundlagen, das generelle Vorgehen und die Produkte der StorMe-Basisdokumentation und der vertieften Ereignisdokumentation. Das Pflichtenheft und die ausführliche Anleitung zur Ereignisdokumentation bilden eine verbindliche Vorgabe für die Erstellung von Ereignisdokumentationen im Kanton Bern. Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 1
5 PROJEKTORGANISATION UND -ABLAUF Organisation Auftraggeber: Auftragnehmer: Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren Schloss Interlaken Beauftragtes Büro Ablauf und Termine Einen Überblick über den Ablauf einer Ereignisdokumentation gibt nachfolgende Zusammenstellung (bei kleineren Ereignissen sind auch verkürzte Abläufe möglich). Eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen an die Arbeiten und die Produkte befindet sich in Kapitel Ereignisdokumentation. Bearbeitungsaufwand Tarife Der Bearbeitungsaufwand ist abhängig vom Ausmass des Ereignisses sowie der Grösse und Charakteristik des Schadengebietes. Bei Ereignissen mit sehr vielen Aufnahmeorten soll der voraussichtliche Aufwand im Rahmen der Rückmeldung aus der Erstbegutachtung zusammen mit der Abteilung Naturgefahren (KAWA) festgelegt und in der schriftlichen Auftragserteilung festgeschrieben werden. In solchen Ausnahmefällen kann die Abteilung Naturgefahren vom Auftragnehmer eine Kurzofferte verlangen. Honorierung nach effektivem Aufwand und KBOB-Tarif abzüglich 10% für die Direktvergabe, Nebenkosten effektiv gemäss dem jährlichen Rundschreiben zu den SIA-Ordnungen 102/103/104/105/106/108/110 des Tiefbauamtes des Kantons Bern. Eine Teuerung wird nicht vergütet. Die in Rechnung gestellten KBOB-Tarife richten sich nach den Anforderungen an die Arbeiten und nicht dem eingesetzten Personal: Feldaufnahmen Tarif D (C) Nachbearbeitung im Büro (Excel-Formulare, GIS, Fotodokumentationen etc.): Tarif D E Vertiefte Ereignisdokumentation / Analysen: Tarif D - C Organisation Aufnahme(team) und QS: C B (max. 5 % der Gesamtauftragsstunden im Tarif B) Administration: E Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 2
6 EREIGNISDOKUMENTATION ALLGEMEINES: Leistungsbeschrieb Dokumentations- Ziele Der Leistungsbeschrieb definiert das Vorgehen, den Tiefgang und die Endprodukte der StorMe- Basisdokumentation und der vertieften Ereignisdokumentation. Mit der Ereignisdokumentation sollen die prägenden Merkmale des Ereignisses erhoben werden. Dazu gehören: Was ist passiert (Ereignistyp)? Wann ist das Ereignis passiert? Grössenordnung des Volumens (Abflussspitze, Murgangvolumen, Schwemmholzkubatur, Gründigkeit und Volumen bei Rutschungen, Steingrösse, Felssturzvolumen)? Wo traten Überschwemmungen, Rutschungen, Ablagerungen, Erosionen usw. auf? Wo haben sich Schäden ereignet? Art und Ausmass sind grob nach den StorMe-Kategorien zu erheben. Auf eine detaillierte (nachträgliche) Kostenerhebung kann verzichtet werden. Wo kam es zu speziellen Ausprägungen des Prozessverlaufes wie Verklausungen, Versagen von Bauwerken, etc.? Was war das auslösende Ereignis (Niederschlagsmenge, Niederschlagsdauer, max. Intensität usw., Prädisposition). Ergänzend dazu können je nach Ereignisgrösse weitere Informationen erhoben werden: Analyse der Prozessauslösung (vertiefte Meteorologie) Vergleich mit bestehender Gefahrenkarte etc. Dokumentations- Form Die Ereignisdokumentation umfasst entweder eine StorMe-Basisdokumentation oder eine vertiefte Ereignisdokumentation. Rückmeldung an KAWA nach Erstbegutachtung Bei der StorMe-Basisdokumentation erfolgt die Erhebung im Wesentlichen anhand der StorMe- Formulare. Die vertiefte Dokumentation ergänzt die StorMe-Formulare mit einfachen Analysen zum Ereignisablauf. Sie enthält auch einen Vergleich mit der Gefahrenkarte. Die jeweiligen Inhalte der beiden Erhebungsformen sind in Tabelle 1 näher erläutert. Das beauftragte Büro führt rasch möglichst eine Erstbegutachtung im Untersuchungsgebiet durch und erstattet nach einem (max. zwei) Feldtagen der Abteilung Naturgefahren (KAWA) Bericht zur Situation (mündlich oder per mit ersten Fotos, evtl. Kartenskizze). Ziel dieser Rückmeldung ist, die Form der Dokumentation, den Untersuchungsperimeter, den Bearbeitungsaufwand und allfällige zusätzlich zu beschaffende Grundlagen (Luftbild- oder Drohnenflug) zu definieren. Bei Wasserprozessen bespricht die Abteilung Naturgefahren diese Rückmeldung mit der zuständigen Wasserbauerin, dem zuständigen Wasserbauer des OIK. Relevante Naturgefahrenereignisse Erfasst und dokumentiert werden alle relevanten Naturgefahrenereignisse: Schaden- oder Beinahe- Schadenereignisse im Siedlungsgebiet, im Bereich von Verkehrswegen oder anderen wichtigen Sachwerten. Ein Beinahe-Schadenereignis ist z.b. ein Sturzereignis, bei welchem ein Block knapp oberhalb der Strasse zum Stillstand kommt. Auch (grössere) Ereignisse, welche durch Schutzbauten aufgehalten wurden, sollen dokumentiert werden. Des Weiteren sind Ereignisse zu erfassen, welche wichtige Hinweise in Bezug auf den Prozesscharakter oder die Eintretenshäufigkeit geben können (Beispiel Hangmuren etwas abseits der Siedlungen / der Verkehrsachse, aber in Gebieten mit vergleichbaren Bodeneigenschaften und Hangneigung). Hangwasserereignisse und kleinere Überschwemmungen, die fast jährlich nach stärkeren Gewittern auftreten, die nur unbedeutende Schäden verursachen und deren Ursache bereits gut bekannt oder dokumentiert ist, werden nicht erfasst (Ausnahme Bedarf Wasserbau). Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 3
7 Prozesse Untersuchungsperimeter Es sind sämtliche Gefahren- respektive Schadenprozesse zu kartieren. Ausnahmen bilden die Lawinenprozesse, welche i.d.r. direkt durch die Abteilung Naturgefahren (KAWA) erfasst werden. Der zu untersuchende Perimeter wird erst nach Vorliegen der Informationen aus der Erstbegutachtung definitiv festgelegt. Die Aufnahmen sind in der ersten Phase prioritär auf die Schadenschwerpunkte sowie diejenigen Gebiete zu konzentrieren, in welchen die Spuren und Hinweise nach wenigen Stunden oder Tagen verloren gehen könnten. Informationen welche auch zu einem späteren Zeitpunkt erfasst werden können, z.b. in abgelegenen, extensiv genutzten Gebieten, haben zweite Priorität. Datenbezug Für den Bezug der Daten mit Datenhoheit bei einer kantonalen Stelle oder der Gemeinde, werden weder Gebühren noch Bearbeitungsentschädigungen erhoben. Die Beschaffung ist direkt durch das beauftrage Büro vorzunehmen. Der Bezug von zusätzlichen, kostenpflichtigen Daten ist mit der Abteilung Naturgefahren (KAWA) vorgängig abzusprechen. Datengrundlagen und Bezug: Übersichtsplan 1:5'000, Digitales Terrain- und Oberflächenmodell LDTM50CM/LDOM50CM, SwissALTI3D Gewässernetz Kanton Bern GN5 Gefahrenkarten Kanton Bern AGI (kostenloser Download) AGI AGI AGI (kostenloser Download) AGI (kostenloser Download) Daten relevanter Abflussmess- und Wetterstationen GIN - Gemeinsame Plattform Naturgefahren AWA, BAFU, Meteoschweiz, SLF Bund (Benutzerkonto erforderlich) Links: eestaende.html GIN Ergänzende Grundlagen Für die Dauer des Auftrages wird ein GIN-Account zur Verfügung gestellt. Das Benutzerkonto kann mit dem Antragsformular, welches dem Rahmenvertrag beiliegt, bei der Abteilung Naturgefahren (KAWA) bezogen werden. Als ergänzende Grundlagen werden Grundlagen bezeichnet, welche nur mit einem erhöhten Aufwand beschafft werden können. Dazu gehören unter anderem: Aktuelle Luftaufnahmen aus Luftbild- oder Drohnenflügen Vermessungsaufnahmen zur Feststellung der aktuellen Bewegungsgeschwindigkeiten bei Rutschungen Aufnahme von Querprofilen und Vermessung von Hochwasserspuren Die Erhebung dieser ergänzenden Grundlagen erfolgt nur nach vorgängiger Absprache mit der Abteilung Naturgefahren. Abgabe Resultate Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Ereignisart, -grösse und Lage sowie der Form der Dokumentation (StorMe-Basisdokumentation, vertiefte Ereignisdokumentation). Ziel ist jedoch, dass erste Resultate rasch vorliegen und so allenfalls für Massnahmenplanungen berücksichtigt werden können. Zeitplan: Vorliegen erster Resultate Abgabe StorMe-Basisdokumentation Abgabe vertiefte Ereignisdokumentation 2 Wochen nach Ereignis 1-2 Monate nach Ereignis 2-3 Monate nach Ereignis Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 4
8 LEISTUNGEN: Kartierung StorMe-Formulare Fotodokumentation Hydrologische und meteorologische Analysen Ein wesentlicher Bestandteil der Ereignisdokumentation ist die Kartierung der Prozess- und Schadenflächen. Zu erfassen sind Prozessart, Prozessflächen, Schäden an Objekten sowie Schäden an Schutzbauten. Dabei sind folgende Grundsätze/Vorgaben zu beachten: Die Kartierung erfolgt auf der Grundlage des Übersichtsplans des Vermessungsamtes ( Der Darstellungsmassstab ist abhängig von der Grösse des Untersuchungsgebietes und der Dichte der Prozessflächen. Er beträgt idealerweise 1:1'000 bis 1:5'000 und sollte in Ausnahmefällen 1:10'000 nicht überschreiten. Die Ereignisse sind als prozessumhüllende Fläche darzustellen. Erfasst werden sämtliche relevanten respektive aussagekräftigen Spuren. Erfolgt die Darstellung digital (GIS / CAD), ist der Abteilung Naturgefahren ein Polygon-, Punktund/oder Flächenlayer im Format Shapefile oder ESRI-Geodatabase abzugeben. Die erfassten Objekte sind mit einem Bezug zum zugehörigen StorMe-Formular zu attributieren. Weitere Informationen zur Kartierung sind dem Dokument 'Anleitung zur Ereignisdokumentation' zu entnehmen. Zusammen mit der Kartierung sind die Informationen der StorMe-Formulare zu erfassen. Die Formulare (PDF für manuelles Ausfüllen und Excel für digitale Eingabe) können unter nachfolgender Internetadresse heruntergeladen werden: ereigniskataster.html Es sind sämtliche in den StorMe-Formularen aufgeführten Informationen zu erheben, ausser den Angaben zu den Schadensummen (sofern diese nicht bekannt und einfach verfügbar sind). Für die StorMe-Basisdokumentation werden die relevanten Informationen in den Formularen abgelegt. Bei der vertieften Ereignisdokumentation werden ergänzende Informationen im Begleittext behandelt. Jedoch soll auch bei einem vertiefenden Bericht eine Kurzform / Zusammenfassung im Memofeld des StorMe-Formulars eingefügt werden stehen. Grundsätzlich ist pro Prozessquelle oder Schadenstelle ein StorMe-Formular aufzunehmen. Treten in einem räumlich begrenzten Gebiet jedoch mehrere gleichartige Prozessflächen auf, können diese sinnvoll aggregiert werden. Unterscheidet sich eine Prozessfläche/Schadenfläche wesentlich von den übrigen (z.b. in der Grösse, in der Gründigkeit, im Schadenausmass, örtlich, etc.) ist diese Prozessquelle in einem eigenen Stor- Me-Formular zu behandeln. Im StorMe-Formular ist nebst dem Namen des bearbeitenden Büros auch der Name der Person, welche die Feldaufnahmen durchgeführt hat, aufzuführen. Sowohl bei der Basisdokumentation als auch bei der vertieften Dokumentation sind relevante Spuren fotografisch festzuhalten. Es ist darauf zu achten, aussagekräftige Fotos zu erstellen. Minimalanforderungen: Für die in den StorMe-Formularen oder dem Begleittext abgebildeten Fotos ist eine räumliche Zuordnung mittels xy-koordinaten oder einer Lokalitätsbezeichnung zwingend. Fakultativ: Alle übrigen Bilder können, müssen aber nicht zwingend, abgegeben werden. Hilfreich sind eine GIS-basierte Verortung der Bilder und/oder eine Darstellung der Fotostandorte in einer Karte. Format: übliche Fotoformate (.jpg) Lokalisierung: via GPS -, Landeskoordinaten oder Ortsbezeichnung Für die Einordnung des Ereignisses sind die hydrologischen Grundlagen aus GIN auszuwerten. Dazu gehören Radarbilder, Niederschlags- und Abflussmessungen, sofern vorhanden lokale Niederschlagsmessungen. Der Zugang zu GIN kann via Abteilung Naturgefahren (KAWA) beantragt werden. Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 5
9 Wasserbauliche Zusatzanforderungen Bei grösseren Hochwasserereignissen besteht in der Regel Bedarf an zusätzlichen Aufnahmen und Analysen (z.b. Querprofilaufnahmen, Analyse Ereignisabflüsse, Ganglinien, Schwemmholzaufkommen, etc.). Diese können durch die zuständige Wasserbaufachstelle in Auftrag gegeben werden. Die Arbeiten im Rahmen dieser zusätzlichen Aufträge (Ereignisanalyse und LLE) sind direkt dem Auftrag gebenden OIK in Rechnung zu stellen. Bei Unklarheiten zur Auftragsvergabe respektive zur Auftragsabgrenzung ist in jedem Fall die Abteilung Naturgefahren (KAWA) zu kontaktieren. Erfolgt durch die Wasserbaufachstelle eine Auftragsvergabe für eine Ereignisanalyse oder eine LLE, beschränken sich die durch die Abteilung Naturgefahren (KAWA) vergebenen Arbeiten auf die Stor- Me-Basisdokumentation. Sicherung Hochwasserspuren Unter 'Sicherung Hochwasserspuren wird das Festhalten wichtiger Prozessspuren in Bildform oder im Gelände verstanden. Dabei geht es um Prozessspuren, welche einer allfälligen Rekonstruktion des Ereignisses dienen können. Dazu gehören in erster Linie Hochwassermarken bei grösseren Bächen und Flüssen. Die Hochwasserspuren sind fotographisch zu erfassen, so dass anhand des Bildes eine nachträgliche Vermessung des Querprofils möglich ist. Interviews, Zeitungsrecherchen, Internet Begleittext Feuerwehr, Betroffene, Förster, Strassenmeister, Schwellenkorporation aber auch Zeitungsartikel, Leserbilder und Videos können wertvolle Hinweise über Ereignisablauf, Schadenflächen, abgelaufene Prozesse etc. liefern. Diese Informationsquellen sind für die Ereignisdokumentation zu nutzen und unter Angabe der Quelle in den StorMe-Erfassungsformularen respektive im Begleittext aufzuführen. Bei der vertieften Dokumentation ist nebst den StorMe-Formularen ein Begleittext zu erstellen. Dieser beinhaltet: Auswertung der Niederschläge (Dauer, Verlauf, Intensität, Vorgeschichte, räumliche Verteilung) Vergleich der Ereignisflächen mit den Intensitäts- oder Gefahrenflächen der Gefahrenkarte In zusammenfassender Form Angaben zu Hauptschadenplätzen, Wirkung von Schwachstellen, Beschreibung Prozessabläufe, Wirkung von und Schäden an Schutzbauten Detailliertere Erfassung der Schäden wie Schadengrad an Gebäuden, Schadensummen usw. Dieser Erhebungsaufwand ist je nach Ausmass des Ereignisses zusammen mit der Abteilung Naturgefahren zu definieren. SPEZIELLE HINWEISE: Akute - Gefahrensituation Beratung Behörden / Krisenstab Ereignisse mit starken Gebäudeschäden Trifft das bearbeitende Büro während der Feldaufnahmen auf eine akute Gefahrensituation, beispielsweise akut durch Rutschung bedrohte Gebäude, verklauste Gerinneabschnitte mit drohendem Durchbruch, labile Felsblöcke usw., ist unverzüglich die Abteilung Naturgefahren (KAWA) zu informieren, welche anschliessend die notwendigen Schritte koordiniert. Die Beratung von Behörden und Privatpersonen ist nicht die Aufgabe der Ereignisdokumentation und kann nicht im Rahmen des Dokumentations-Auftrages abgerechnet werden. Hier kann fallweise zusätzlich zum StorMe-Erhebungsformular auch das Formular des MobiliarLab- Umsetzungsprojekts Dokumentation von Schadenbildern, Verbesserung von Schadenabschätzungen und Verletzlichkeitsfunktionen eingesetzt werden. Der Entscheid dafür erfolgt im Rahmen der Erstabsprache mit der Abteilung Naturgefahren. Das Formular kann über die Abteilung Naturgefahren (KAWA) bezogen werden. Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 6
10 Abgrenzung StorMe - Basisdokumentation - vertiefte Ereignisdokumentation Tabelle 1: Abgrenzungskriterien zwischen StorMe - Basisdokumentation und vertiefter Ereignisdokumentation StorMe Basisdokumentation Vertiefte Ereignisdokumentation Grundsatz Grundlagen Inhalt Alle Ereignisse, die relevantes Schadenpotential betreffen Anleitung Ereignisdokumentation Symbolkatalog StorMe Formulare Ereignisdokumentation im StorMe Standard Die Dokumentation umfasst das Ausfüllen des StorMe Formulars, die Kartierung der Prozessräume und der Phänomene sowie eine Fotodokumentation. Detaillierte Auskunft zu den erwarteten Inhalten gibt die Anleitung zu Ereignisdokumentation Über den Inhalt des StorMe Formulars hinaus gehende Analyse der Prozesse und des Ereignisablaufs Gefahren- und Gefahrenhinweiskarte Ereigniskataster Ergänzend zur StorMe Dokumentation sind die folgenden Abklärungen durchzuführen: - Ursachen- und Prozessanalyse mit Auswertung der Niederschläge und - Vergleich des Ereignisses mit den bestehenden Gefahrengrundlagen Handlungsbedarf Gefahrenkartenüberarbeitung abschätzen. Abgabe siehe Produkte siehe Produkte PRODUKTE Die abzugebenden Dokumente richten sich nach der Dokumentationsform. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zu erstellenden Produkte: Tabelle 2: Produkte und Format Produkt StorMe Basisdokumentation Vertiefte Ereignisdokumentation Format/Abgabeform StorMe-Formulare X X PDF, Excel Begleittext -- X PDF Karten Ereignisflächen X 1) X 2) PDF Foto-Dokumentation X 3) X 4) PDF und jpg Geodaten X 5) X Geodaten 1) Kartenausschnitte in den StorMe-Formularblättern 4/4, 2) separate Planerstellung, 3) Aussagekräftige Fotos in den StorMe- Formularblättern 4/4; 4) Fotodokumentation als Beilage, 5) Handkartierung auf Plan, wenn digitalisiert, dann Abgabe der Geodaten Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 7
11 GEODATEN Es besteht aktuell kein Datenmodell, in welchem die Erfassung und Abgabe der Geodaten festgelegt sind. Grund dafür ist das in den nächsten Jahren kommende Geodatenmodell des Bundes für die Ereignisaufnahme. ) Einzige Vorgaben aktuell sind: die Abgabe der Daten erfolgt im Format Shapefile oder ESRI Geodatabase (Multipart-Features möglich) Zwingend abzugeben ist eine prozessumhüllende Fläche je Ereignis, resp. bei Wasserereignissen die Flächen der einzelnen Überschwemmungen/Übersarungen/Übermurungen. die Ereignisflächen, sowie die den Prozess zusätzlich präzisierenden Linien und / oder Punkte müssen einen Bezug zum zugehörigen StorMe-Formular aufweisen: Geodaten-Attribut Ereignisnummer muss identisch mit der internen Nummer auf dem StorMe-Formular sein. RECHNUNGSSTELLUNG Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren Schloss Interlaken Auf der Rechnung sind folgende Daten anzugeben: Vertragsnummer Auftraggeber Auftragsbezeichnung Zeitraum der Leistungserbringung ANSPRECHPARTNER Amt für Wald KAWA Abteilung Naturgefahren Schloss Interlaken naturgefahren@vol.be.ch Fachperson Zuständigkeit Festnetz Mobiltelefon Christian Pfammatter EK-Gesamtverantwortung Jörg Häberle EK-Stv Nils Hählen EK-Stv Ueli Ryter EK-Stv Heinz Pfiffner EK Eingaben, EK-Datenbezug Pflichtenheft Ereignisdokumentation, V1.0 Seite 8
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