STADTVERWALTUNG MÜHLACKER - A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Samstag, den 01. Juli 2017 Nr. 28 Seite 1

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1 1.) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates STADTVERWALTUNG MÜHLACKER - A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Samstag, den 01. Juli 2017 Nr. 28 Seite 1 Am kommenden Dienstag, findet um Uhr im Großen Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Zuhörer sind eingeladen. Der Zugang zum Großen Ratssaal erfolgt über den Nebeneingang des Rathauses gegenüber der Stadtbibliothek. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Vorstellung der polizeilichen Unfall- und Kriminalstatistik Erschließung Gewerbegebiet Lug- /Osttangente, Straßenbauarbeiten - Auftragserteilung 3. Bürgerentscheid Gewerbegebiet - Beschlussfassung über die im Bürgerentscheid vom gestellte Frage zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen 4. Stadtwerke Mühlacker GmbH - Jahresabschluss Neubau einer Stadthalle 6. Bebauungsplan "Leimengrube, 1. Änderung, Teilfläche", Gemarkung Mühlacker Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB Beschluss zur Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB 7. Bebauungsplan "Feuerwache Senderhang" - Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit - Satzungsbeschluss 8. Gemeindevollzugsdienst - Antrag A Folgen für Mühlacker durch den geplanten Ausbau von A8 und B10 bei Niefern während der Bauzeit - Antrag A Ausweisung von Bauflächen in Enzberg östlich der Ötisheimer Steige Antrag A Jahresrechnung Finanzzwischenbericht 1/ Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

2 Seite 2 2.) Beflaggung städtischer Gebäude Aus Anlass des Traueraktes für den am 16. Juni 2017 verstorbenen Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl werden am Samstag, den 1. Juli 2017 die städtischen Gebäude beflaggt. 3.) Sperrung der Kreisstraßen von Mühlhausen und von Illingen nach Roßwag Am Montag, 3. Juli, beginnen Belagsarbeiten an den Kreisstraßen K 4505 zwischen dem derzeit in Bau befindlichen Kreisverkehr oberhalb von Mühlhausen bis zur Kreisgrenze bei Roßwag sowie an der Kreisstraße K 4507 von der Bundesstraße 10 bei Illingen in Richtung Roßwag. Während der zweiwöchigen Bauphase sind die beiden Streckenabschnitte voll gesperrt, wie das Amt für Nachhaltige Mobilität mitteilt. Es werden beschädigte Stellen saniert, ein neuer Asphaltbelag aufgebracht sowie die Bankette und einmündenden Wege an die neue Fahrbahn angeglichen. Die Kosten belaufen sich auf Euro und werden vom Enzkreis getragen. Die Arbeiten werden im Zusammenhang mit dem Kreuzungsumbau bei Mühlhausen durchgeführt. Zuvor hatte der Landkreis Ludwigsburg die K 1648 von Roßwag nach Vaihingen/Enz saniert. Über diese Straße und die B 10 führt die ausgeschilderte Umleitung. Die Zufahrt zu den anliegenden Weinbergen ist eingeschränkt und zeitweise gar nicht möglich. Detaillierte Informationen hierzu werden über die Winzergenossenschaft an die Weingärtner weitergegeben. 4.) Feuerstellen auf städtischen Grillplätzen gesperrt Aufgrund der andauernden trockenen Witterung steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die Benutzung der Feuerstellen auf städtischen Grillplätzen ist deshalb bis auf weiteres verboten. Offenes Feuer ist verboten. Grillgeräte dürfen nur unter ständiger Aufsicht benutzt werden. Es wird empfohlen, einen Feuerlöscher oder andere Löschmittel bereit zu halten. Das Bürger- und Ordnungsamt bittet dringend um Beachtung. Aufgrund der großen Trockenheit können nicht nur die heiße Asche, sondern auch der Funkenflug kleine Brandherde auslösen, die rasend schnell außer Kontrolle geraten. Wir möchten darauf hinweisen, dass Rauchen im Wald generell vom 1. März bis 31. Oktober untersagt ist. Schon eine glimmende Zigarettenkippe kann derzeit katastrophale Folgen nach sich ziehen. Ähnliches gilt auch für Glasscherben von weggeworfenen Flaschen, die wie ein Brennglas wirken und verheerende Waldbrände auslösen können. Eine weitere Gefahrenquelle stellen an Wegrändern abgestellte Autos dar, deren mehrere Hundert Grad heiße Katalysatoren in der Nähe von trockenem Gras schnell

3 Seite 3 Schwelbrände verursachen können. Das Befahren von Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen ist daher unbedingt zu unterlassen. Bürger- und Ordnungsamt 5.) Verkehrsbeeinträchtigungen durch den Triathlon am in Mühlacker Am Sonntag, 23. Juli 2017, findet in Mühlacker eine Triathlonveranstaltung statt. Das Schwimmen findet in der Enz auf Höhe Metterstensteg statt. Die Wechselzone wird im Freibad Mühlacker eingerichtet. Die anschließende Radstrecke führt über die Rappstraße Pforzheimer Straße Enzstraße Herrenwaagbrücke Herrenwaag L Plattenwaldstrecke bis zum Ortseingang von Pinache. Je nach Wettbewerb muss diese Radstrecke bis zu 4x absolviert werden. Die Laufstrecke verläuft über die Enzgärten und die Fußgängerzone auf den Kelterplatz, wo sich der Zieleinlauf befindet. Mit dieser sportlichen Großveranstaltung sind zahlreiche erhebliche Verkehrsbeschränkungen verbunden: Die Rappstraße, die B 10/Stuttgarter Straße (zwischen Einmündung Rappstraße und Enzstraße), die Enzstraße, die Herrenwaagbrücke und Herrenwaagstraße sowie die L1134 Plattenwaldstrecke müssen am Sonntag in der Zeit von Uhr für den Verkehr voll gesperrt werden. Der überörtliche Verkehr wird über die Ötisheimer Straße Ziegeleistraße Lienzinger Straße auf die L1134 Osttangente B 10 geleitet. Der Enztalradweg wird zwischen dem Hartplatz/Sportplätze am Metterstensteg und der Enzstraße über die Straße an den Tennisplätzen auf die B 10/Stuttgarter Straße umgeleitet. Dürrmenz kann während der Sperrung der Enzstraße, Herrenwaagbrücke und Herrenwaagstraße über die verlängerte St-Andreas-Straße - Feldweg in Einbahnrichtung nach Niefern verlassen werden. Eine Zufahrt nach Dürrmenz ist während der Sperrung nicht möglich. Fahrzeuge der Anwohner können am Samstag und Sonntag kostenfrei in der Tiefgarage Stadtmitte geparkt werden. Eine Zu- und Abfahrt nach Lomersheim ist über die Fuchsensteige oder über die K 4504 Pinacher Straße und die L1125 aus bzw. in Richtung Pinache oder Großglattbach möglich. Der Parkplatz am Sport- und Freizeitzentrum (Freibad) ist ab Uhr bis zum Ende der Veranstaltung gegen Uhr gesperrt. In dieser Zeit kann der Parkplatz nicht angefahren bzw. verlassen werden. Besucher des Freibads werden gebeten, auf dem Parkplatz Goethestraße oder auf die Tiefgarage Stadtmitte auszuweichen. Das Parken in der Tiefgarage Stadtmitte ist an

4 Seite 4 diesem Samstag und Sonntag kostenlos möglich, die Tiefgarage ist rund um die Uhr geöffnet. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen gebeten. 6.) Fundsachen von April und Mai 2017 Fahrrad: graues Mountainbike Rubby Dax mit weißem Sattel, gelbes Jugendrad Kelvin Bike. Schlüssel: 2 Schlüssel + Metallelefant + blaue Kugel, 6 Schlüssel an grauem Reißverschlussmäppchen, 2 Schlüssel an orange/pinker Schlaufe mit blauem Karabiner, 2 Schlüssel für Fahrrad u. Absperrpfosten, 10 Schlüssel davon ein blauer Smiley-Schlüssel, 2 Schlüssel davon einer mit rotem Überzug, 3 Schlüssel an einem Ring, 2 Schlüssel + Mercedesstern-Anhänger + blauer Karabiner. Einzelne Schlüssel der Marke Häfele und CES, kleiner Kofferschlüssel, beiger Plüschbär bender gruppe mit ABUS -Schlüssel, brauner Strickstrumpf mit OBI -Schlüssel, schwarzes Reißverschlussmäppchen GEFAKO mit Börkey -Schlüssel, Auto- /Motorradschlüssel: Opel-Schlüssel + Gargenöffner GT, Motor Harley-Davidson- Cycles -Anhänger + Schlüssel. Kleidung: schwarze WATSONs - Herren-Nylon-Jacke. Uhr: 1 silberfarbene Uhr mit Milanaise-Geflecht und Zifferblatt mit glitzrigen Schmetterlingen, 1 silberfarbene Spangenuhr mit 2 schwarzen lierten Kreisen und schwarzem Zifferblatt. Armreif: kupferfarbener Armreif mit Palmblättern. Schmuck: kleiner Segelschiffanhänger mit weißem Segel und blauem Rumpf, 2 Ringe in der gleichen Größe einmal schmal mit Brillanten und einmal breit mit schwarzem le-Streifen. Rucksack: blauer DockerS bags Rucksack mit Sportschuhen der Marke Adidas u. Lotto u. buntem T-Shirt. Tasche: 1 beige Leinentasche mit Aufdruck Ferien im Allgäu mit Babysachen, 1 schwarze Shopper-Tasche der Marke Schilo Jolie mit Schmuckverkaufsquittung, 3 Schlüssel an einem Metallanhänger Commerz Finanz u.a. Sonstiges: blaue Babyschale Maxi-Cosi mit Mäuschen-Motiven, goldfarbenes Feuerzeug Fregatte Karlsruhe, 1 Paar schwarze Clogs Crocs + Tabakbeutel + weißes Feuerzeug, Bargeld. Die Fundsachen mit einem Wert von über 10 werden gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für mindestens sechs Monate beim städtischen Fundamt aufbewahrt und dürfen danach beim nächsten Fundsachenverkauf veräußert werden. Eigentümer einer solchen Fundsache werden aufgefordert ihr Recht bis spätestens 26. Juli 2017 anzumelden. Die Fundsachen können während der Besuchszeiten im Mühlacker Rathaus, Fundamt, Zimmer 23 (EG), Kelterplatz 7, Tel / , abgeholt werden.

5 Seite 5 7.) Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Pforzheim (A 8-Enztalquerung)Vorläufige Anordnung Nr. 2 vom Vorläufige Anordnung (Besitzentzug) Zur Bereitstellung von Flächen für den Ausbau der BAB A 8 wird vom Landratsamt Enzkreis als Flurbereinigungsbehörde, vertreten durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in Karlsruhe, auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe (im Folgenden RP) vom nach 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) im Flurbereinigungsverfahren Pforzheim (A 8-Enztalquerung) folgendes angeordnet: 1.1 Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden zum Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen vorübergehend für die Dauer der Maßnahme bzw. dauerhaft entzogen, die in den Besitzregelungskarten 1 und 2 vom in grün (vorübergehend) bzw. in braun (dauerhaft) farbig gekennzeichnet sind. Die Besitzregelungskarten sind Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung. 1.2 Die Bundesrepublik Deutschland als Unternehmensträger, vertreten durch das RP, wird ab für den oben genannten Zweck in den Besitz der nach Nr. 1.1 entzogenen Flächen eingewiesen. 1.3 Die in den unter 1.1 genannten Karten in grüner Farbe dargestellten vorübergehend entzogenen Flächen werden den Beteiligten nach Fertigstellung der betroffenen Maßnahmen wieder zur Nutzung zugewiesen. Der Zeitpunkt der Wiederzuweisung wird den Beteiligten gesondert mitgeteilt werden. 1.4 Die vorläufige Anordnung ergeht nach 88 Nr. 5 FlurbG mit folgenden Auflagen: - Das RP hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch die Bauarbeiten nicht unterbrochen wird. Hierzu sind die vorhandenen Wege in befahrbarem Zustand zu erhalten und die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen und für den landwirtschaftlichen Verkehr offenzuhalten. - Vorübergehend in Anspruch genommene landwirtschaftliche Flächen sind vom Unternehmensträger vor deren Rückgabe an die Bewirtschafter durch ordnungsgemäße Rekultivierung wieder in einen bewirtschaftbaren Zustand zu bringen. - Der Unternehmensträger hat der Flurbereinigungsbehörde zeitnah mitzuteilen, wenn nur vorübergehend in Anspruch genommene Flächen wieder dauerhaft bewirtschaftet werden können. - Das RP hat die natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und erforderliche Ausnahmegenehmigungen selbst einzuholen. 2. Festsetzung der Geldentschädigungen für wesentliche Grundstücksbestandteile sowie der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen 2.1 Wesentliche Grundstücksbestandteile Die auf den zu entziehenden Flächen befindlichen wesentlichen Bestandteile (Bäume, Sträucher usw.) wurden unter Beiziehung von Sachverständigen bewertet. Die ermittelten Geldentschädigungen werden hiermit auf Grund von 88 Nr. 3 i.v. m. 36 Abs. 1 FlurbG zur Vermeidung von Härtefällen in voller Höhe endgültig festgesetzt. Die Geldentschädigungen und die zu Grunde liegenden Ergebnisse der Bewertung sind in im "Verzeichnis der wesentlichen Grundstücksbestandteile" nachgewiesen. Dieses Verzeichnis ist ein Bestandteil dieses Beschlusses. 2.2 Aufwuchsentschädigung Für die unter Nr. 1 bezeichneten Flächen wird neben der Geldentschädigung für wesentliche Bestandteile (siehe Nr. 2.1) in den Fällen, in denen angebaute

6 Seite 6 Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden, auf Antrag eine Entschädigung für Aufwuchs, der nicht mehr abgeerntet werden kann, gezahlt. Als Berechnungsgrundlage wird für die bei Grundstücksinanspruchnahme vorhandene Kulturen das Verzeichnis der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen bestimmt. Die Höhe der sich daraus ergebenden Entschädigung wird in einem gesonderten Beschluss festgesetzt. Sofern der Schätzrahmen für einzelne Kulturen keine Werte enthält, wird der Wert unter Beiziehung von Sachverständigen bewertet. Der Antrag auf Aufwuchsentschädigung ist bis spätesten an die Flurbereinigungsbehörde zu stellen. 2.3 Nutzungsentschädigung Grundsätze Für in Anspruch genommene Flächen (siehe Nr. 1) wird jährlich, längstens jedoch bis zur vorläufigen Besitzeinweisung nach 65 FlurbG, eine Nutzungsentschädigung gezahlt, soweit nicht Ersatzland zur Verfügung gestellt oder zumutbares Ersatzland angepachtet werden kann. Die Festlegung der Nutzungsentschädigung erfolgt nach den Grundsätzen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über Nutzungsentschädigungen in Unternehmensflurbereinigungen vom (GABl S. 585). Als Grundbetrag wird als Nutzungsentschädigung für landwirtschaftlich genutzte Flächen sowohl bei selbstbewirtschafteten Eigentumsflächen als auch bei Pachtflächen (bis zum Ablauf der Pachtvereinbarung) der durchschnittliche Deckungsbeitrag gezahlt. Ist nur ein Teil des Grundstücks nach Ziffer 1 entzogen, wird die Nutzungsentschädigung nur für die in Anspruch genommene Teilfläche bezahlt. Der durchschnittliche Deckungsbeitrag beträgt für Acker und Grünland einheitlich 7,80 /Ar und Jahr. Bei nicht bewirtschafteten, aber bewirtschaftbaren landwirtschaftlichen Flächen wird der einfache ortsübliche Pachtzins vergütet. Dieser beträgt 1,80 /Ar und Jahr. Die Höhe der sich danach für das einzelne Grundstück ergebenden Entschädigung wird in einem gesonderten Beschluss festgesetzt. Über den vorgenannten Grundbetrag hinaus kann auf Antrag bei der Flurbereinigungsbehörde im Einzelfall eine höhere Nutzungsentschädigung verlangt werden, wenn ein höherer Deckungsbeitrag nachgewiesen wird, bei Inanspruchnahme einer Teilfläche die Restfläche nicht mehr wirtschaftlich nutzbar ist oder infolge von An- oder Durchschneidungsschäden eine erhebliche Bewirtschaftungsbeeinträchtigung besteht oder sonstige besondere Umstände bestehen, die vom durchschnittlichen Deckungsbeitrag nicht erfasst werden Berechtigte: Die Nutzungsentschädigung nach Ziffer erhalten: a) die Eigentümer der in Anspruch genommenen Flächen, wenn sie diese selbst bewirtschaften oder b) die Pächter, nachdem sie das bestehende Pachtverhältnis der Flurbereinigungsbehörde angemeldet und glaubhaft nachgewiesen haben. Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Pächter haben deshalb den vereinbarten Pachtzins weiterhin an die Verpächter zu entrichten. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorläufige Anordnung nach Nr. 1 und gegen die Festsetzungen nach den Nrn. 2.2 und 2.3 kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung, Postfach 2544, Karlsruhe (Hausadresse: Ritterstr. 28, Karlsruhe), oder direkt beim Landratsamt Enzkreis (Sitz Pforzheim), eingelegt werden. Ein schriftlich erhobener Widerspruch muss innerhalb dieser Frist bei der Gemeinsamen Dienststelle oder beim Landratsamt Enzkreis eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe dieser vorläufigen Anordnung.

7 Seite 7 Die Festsetzung der Höhe der Geldentschädigung nach Nr. 2.1 kann durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Der Antrag ist binnen sechs Wochen seit der Bekanntmachung bei der Gemeinsamen Dienststelle oder beim Landratsamt Enzkreis einzureichen. Der Antrag muss die Festsetzung bezeichnen, gegen die er sich richtet und soll einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten. 4. Begründung Zu Nr.1: Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) hat mit Beschluss vom die Flurbereinigung Pforzheim (A 8- Enztalquerung) nach 87 FlurbG angeordnet. Die eingeschränkte sofortige Vollziehung wurde mit dem o.g. Flurbereinigungsbeschluss gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Das für den Bau der BAB A 8 erforderliche Land wird deshalb in der Flurbereinigung bereitgestellt. Der Plan für das Vorhaben "Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe-Stuttgart zwischen der Anschlussstelle Pforzheim Süd und der Anschlussstelle Pforzheim Nord (Enztalquerung) wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe am festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist unanfechtbar. Die Dringlichkeit des Ausbaus der A 8 ergibt sich aus den Aussagen des Planfeststellungsbeschlusses. Der Planfeststellungsbeschluss enthält den Ausbau der Trasse der A 8, die Festlegung von Ausgleichsflächen sowie andere im Zusammenhang mit dem Bau erforderliche Maßnahmen. Zur baldigen Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen ist die Entziehung von Besitz und Nutzung erforderlich. Vor dem eigentlichen Trassenbau sind Vorarbeiten wie die Verlegung von Leerrohren, die Verlegung von unterschiedlichen Leitungen sowie, unter Beachtung der gesetzlichen Schutzvorschriften, Rodungsarbeiten erforderlich. Eine Verzögerung dieser Arbeiten hätte auch eine Verzögerung der Fertigstellung der A 8 zur Folge. Diese Anordnung dient daher dem schnellstmöglichen Ausbau der A 8 im öffentlichen Interesse. Zu Nr. 2: Die Geldabfindungen für die wesentlichen Bestandteile werden bereits in Verbindung mit dieser Anordnung festgesetzt, um sie den Beteiligten schnellstmöglich auszahlen zu können und um Härten zu vermeiden. Der Wert der wesentlichen Bestandteile wurde durch Sachverständige ermittelt. Die Grundsätze für die Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen werden bereits in Verbindung mit dieser Anordnung festgesetzt, um sie schnellstmöglich auch der Höhe nach festsetzen zu können. Als Entschädigungsgrundsätze für Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen wurden Regelwerke zugrunde gelegt, die eine angemessene Entschädigungshöhe ermöglichen. Die Grundsätze hierfür hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Forsten Baden-Württemberg am (GABl. S. 801) erlassen. 5. Hinweise Die Besitzregelungskarten (siehe Nr. 1.1), das Verzeichnis der wesentlichen Grundstücksbestandteile (Nr. 2.1) sowie das Verzeichnis der Aufwuchs- und Nutzungsentschädigungen (Nr. 2.2) liegen ab sofort einen Monat lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten in den Rathäusern in Eutingen, Kieselbronn und Niefern während der dortigen ortsüblichen Öffnungszeiten aus. Beauftragte der Gemeinsamen Dienststelle geben Erläuterungen zu dieser vorläufigen Anordnung: am im Rathaus in Niefern von bis Uhr sowie am in der Ortsverwaltungsstelle Eutingen von bis Uhr.

8 Seite 8 Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Besitzregelungskarten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren ( eingesehen werden. Die nach Nr. 2.1 bis 2.3. jeweils zu zahlenden Geldbeträge werden über die Teilnehmergemeinschaft ausbezahlt. Diese kann sie ggf. gegen Beiträge ( 19 FlurbG) verrechnen ( 88 Nr. 6 FlurbG). Zur Auszahlung ist die vorherige Mitteilung einer Kontoverbindung Voraussetzung. Karlsruhe, den gez. Rayling (Leitender Ingenieur) DS 8.) Veranstaltungshinweise in den Vitrinen am Bahnhof Ab sofort können von allen Mühlacker Vereinen Informationen zu Veranstaltungen an der Infotheke im Rathaus abgegeben werden. Die Abgabe kann während der üblichen Rathausöffnungszeiten erfolgen. Einmal wöchentlich werden diese dann in den Vitrinen am Bahnhof ausgehängt. Kommerzielle Werbung ist ausdrücklich davon ausgenommen. Es empfiehlt sich rechtzeitig bei der Planung und Werbung für Veranstaltungen, Aktionen oder Feste auch an diese kostenlose Werbemöglichkeit zu denken und die Plakate rechtzeitig abzugeben. 9.) Stadtführungstermine 2017 Stadtführungen: Mühlacker entdecken Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt! Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der Stadtführungsreihe Mühlacker entdecken Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt vorgestellt. Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter Weitere Informationen über das Rathaus Mühlacker, Telefon 07041/ oder tourismus@stadt-muehlacker.de. Nachtwächterführungen in Dürrmenz Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des Nachtwächters. Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer Wallinger Telefon 07041/5959. Führungen auf der Burgruine Löffelstelz Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung von Uhr geöffnet. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.

9 Seite 9 Unsere Burgwächter informieren Sie gerne und freuen sich auf Ihren Besuch auf der Burg. Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker Schmuckausstellung Die Rassler vom 05.Juli Juli 2017 In Kooperation mit dem Historisch-Archäologischen Verein Mühlacker e.v. und im Rahmen der Stadtführungen eröffnet am Mittwoch, um Uhr im Mühlacker Rathaus-Foyer die Schmuckausstellung zum Thema Die Rassler unter der Leitung von Frau Edelgard Gressert-Seidler. Die Ausstellung verdeutlicht die engen Beziehungen der Schmuck-und Uhrenindustrie von Pforzheim mit Mühlacker und insbesondere mit Enzberg. Von hier aus wanderten etliche Bewohner tagtäglich nach Pforzheim und verdienten dort ihr Geld, um ihre Familien zu versorgen. In der Ausstellung werden Schmuckstücke von namhaften Pforzheimer Firmen gezeigt. Öffnungszeiten: Mo Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr Die Ausstellung endet am Eröffnung am Mittwoch, 05. Juli 2017 um 18:30 - Lesung Zeitzeugen erzählen. Sonntag, 09. Juli 2017, Rasslerwanderung von Dürrmenz nach Pforzheim, Treff: 08:00 Henry Arnaud Brunnen Sternwanderung zum 250 jährigen Jubiläum der Schmuck und Uhrenindustrie Pforzheim. Wanderführer/Stadtführer: Schwäbischer Albverein / HAV Ulrich Gommel / Edelgard Gressert-Seidler Montag, 10. Juli :00-16:00 Fragestunde zur Schmuckausstellung Donnerstag, 13. Juli 2017 Rasslervortrag 15:00 Stadtführung / HAV E. Gressert-Seidler. Montag, 17. Juli 2017 Rasslervortrag 15:00 Stadtführung / HAV E. Gressert-Seidler. 10.) Heimatmuseum Mühlacker Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter Telefon-Nummer 07041/ (vormittags). Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei.

10 Seite ) Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten alle Interessenten selbstverständlich auch aus den Nachbargemeinden kostenlos in Fragen der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die Sprechzeiten sind wie folgt: Jeden Dienstag von Uhr Uhr und Uhr Uhr im Zimmer 039, EG, Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel: 07231/ oder über Internet: Service online Dienste Termine vereinbaren Beratungstermin buchen. 12.) Wochenmarkt in Enzberg Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt. Der Verkauf beginnt ab Uhr auf dem Rathausplatz. 13.) Wochenmarkt Der Wochenmarkt findet samstags Auf dem Wertle von 8.00 Uhr bis Uhr statt. 14.) Taxi-Dienste Standplatz am Bahnhof Mühlacker Michael Bacher Mühlacker, Bahnhofstr. 94, Tel Bianca Kreuzhuber Mühlacker, Im Käppele 1, Tel Kurt Leutgeb Ötisheim, Schönenberger Str. 73, Tel. ISDN Aristidis Mirioris Mühlacker, Hermann-Hesse-Str. 32/1, Tel Taxizentrale in Mühlacker Sonja Mylonas Lienzinger Straße 78, Tel Anruf Sammel-Taxi (AST) Tel /6022 (Anmeldung 30 Min. vor Fahrtbeginn) 15.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN

11 Seite 11 Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB) (HAUS- UND GEWERBEMÜLL) 1. Mühlacker (ohne Dürrmenz) Mittwoch 12.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Dienstag 18.Juli Flach grüner Behälter Mittwoch 19.Juli Rund grüner Behälter Mittwoch 26.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 2. Dürrmenz Mittwoch 12.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Freitag 14.Juli Flach grüner Behälter Montag 17.Juli Rund grüner Behälter Mittwoch 26.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 3. Enzberg Mittwoch 12.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Donnerstag 20.Juli Flach grüner Behälter Freitag 21.Juli Rund grüner Behälter Mittwoch 26.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 4. Großglattbach Dienstag 04.Juli Flach grüner Behälter Mittwoch 05.Juli Rund grüner Behälter Donnerstag 13.Juli Bio-/Restmüll brauner grauer Behälter Donnerstag 27.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 5. Lienzingen Mittwoch 12.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Dienstag 18.Juli Flach grüner Behälter Mittwoch 19.Juli Rund grüner Behälter Mittwoch 26.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 6. Lomersheim Donnerstag 06.Juli Flach grüner Behälter Freitag 07.Juli Rund grüner Behälter Mittwoch 12.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Mittwoch 26.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter 7. Mühlhausen Dienstag 04.Juli Flach grüner Behälter Mittwoch 05.Juli Rund grüner Behälter Donnerstag 13.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Donnerstag 27.Juli Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen. ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER

12 Seite 12 HAUS- UND GEWERBEMÜLL Kernstadt: Dürrmenz: Stadtteil Enzberg: Stadtteil Großglattbach: Stadtteil Lienzingen: Stadtteil Lomersheim: Stadtteil Mühlhausen: jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Dienstag jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch geleert wird jeweils im gewünschten Rhythmus- An- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an: Landratsamt Enzkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach Pforzheim Telefon Nr. (07231) Abfallberatung für Haushalte und Betriebe: Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises: Reparatur- und Verleihführer Eigenkompostierung, Biotonne Abfalltrennung und Abfallvermeidung Abfallberatung vor Ort bei Betrieben Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen Telefon: 07231/ (montags bis 20 Uhr) Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/ (Dokument-Nr. 000), Internet: Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel /84655 Freitag 30.Juni Uhr Samstag 01.Juli Uhr Donnerstag 06.Juli Uhr Freitag 07.Juli Uhr Samstag 08.Juli Uhr Monatliche Schadstoffsammlung: Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von Uhr an folgender Stelle abgegeben werden: : Ispringen: Parkplatz beim FC-Clubhaus

13 Seite 13 Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im Internet unter:

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