Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz

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1 Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz Vizepräsidentin Begoña Hermann SGD Nord, Koblenz Aufgaben der SGD Nord Fachaufsichtsbehörde Untere Behörden und Planungsgemeinschaften MW + TR Träger öffentlicher Belange Bauleitplanverfahren und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (wenn keine Zuständigkeit der Unteren Behörde) Welterbe Oberes Mittelrheintal Immissionsschutz Wasser, Abfall, Bodenschutz Landesplanung Naturschutz Bauaufsicht Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 2

2 Aufgaben der SGD Nord Genehmigungsbehörde Flächennutzungspläne (kreisfreie Städte Koblenz und Trier, große kreisangehörige Städte) Befreiungen und Ausnahmen, insbesondere RVO Wasserschutzgebiete RVO Naturparkkernzonen Ziele der Landes- und Regionalplanung Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 3 Zwischenposition der Rechtslage LEP IV-Teilfortschreibung EE (am beschlossen, seit in Kraft) gültige Regionale Raumordnungspläne mit Ausschlussgebieten, die LEP IV-EE nicht mehr zulässt (Anpassungsfrist Genehmigungsvorlage!) Was passiert bis dahin? Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 4

3 Zielabweichungsverfahren Die Obere Landesplanungsbehörde kann im Benehmen mit den fachlich berührten Stellen der oberen Verwaltungsebene und der regionalen Planungsgemeinschaft Abweichungen von den Zielen des regionalen Raumordnungsplanes zulassen, wenn 1.) sich Tatsachen und Erkenntnisse verändert haben, 2.) die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist 3.) der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird. Die Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein; selbst dann besteht kein Anspruch auf Zulassung der Zielabweichung (Ermessensentscheidung). ( 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 10 Abs. 6 LPlG) Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 5 Zielabweichungsverfahren Grundsätzlich können nur Zielabweichungsanträge erfolgreich sein, die gestellt werden durch den Träger der Flächennutzungsplanung für einen inhaltlich verdichteten Entwurf einer Konzentrationsplanung (FNP Wind mit Planvorbehalt nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) ( raumordnerische Vertretbarkeit G 163 LEP IV-EE) außerhalb der Ausschlusskriterien LEP IV-EE (z.b. NSG, Kernbereich Welterbegebiete, Gebiete der lahikula, für die die Regionalplanung Ausschluss für WEA vorsieht) ( LEP IV EE als veränderte Tatsache) bei entsprechender Beschlusslage der Regionalvertretung ( Vereinbarkeit mit den Grundzügen des RROP). Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 6

4 Akteure und Ablauf ZAV Träger FNPlanung Kreisverwaltung (außer OZ Koblenz + Trier) Träger FNPlanung Erarbeitung FNP-(Vor-)Entwurf Feststellung Konflikt 1 Abs. 4 BauGB Antrag auf ZAV (Beschlussfassung im Rat) SGD Nord Kreisverwaltung (außer kreisfreie + gr. kreisangeh. Städte) Zielabweichungsverfahren Bescheid Genehmigung FNP Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 7 AG Windenergie Gründung Februar 2012 abteilungsübergreifende Zusammenarbeit (Bündelungsbehörde) Koordination der Genehmigungsverfahren intern und mit nachgeordneten Stellen (Planungssystematik) Austausch von Informationen und Verfahrensständen Frühinformationssystems Wissensmanagement Teamwebsite AG Windenergie SGD Nord Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 8

5 Teamwebsite Dokumente Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 9 Teamwebsite Geodaten Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 10

6 Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 11 Fachaufsicht und Beratung Dialog mit Kreisverwaltungen intensivieren fachbereichsübergreifende Dienstbesprechungen Windkonvent Info-Veranstaltung Info-Veranstaltung Erst-Informationsangebot auf der Homepage Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in RLP Seite 12

7 Es gibt noch viel zu tun und wir müssen es gut tun! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Vizepräsidentin Begoña Hermann 0261/

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