Rat der Europäischen Union Brüssel, den 1. Oktober 2014 (OR. en)
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- Ulrike Waldfogel
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1 040109/EU XXV. GP Eingelangt am 01/10/14 Rat Europäischen Union Brüssel, den 1. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0361 (COD) 13787/14 ADD 1 EF 245 ECOFIN 866 DELACT 182 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absen: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor, im Auftrag Generalsekretärin Europäischen Kommission Eingangsdatum: 30. September 2014 Empfänger: Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär Rates Europäischen Union Nr. Komm.dok.: C(2014) 6871 final ANHÄNGE 1 bis 3 Betr.: ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. /.. DER KOMMISSION zur Ergänzung Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Europäischen Parlaments und Rates bezüglich technischen Regulierungsstandards für die regelmäßige Meldung von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren für die Zwecke laufenden Beaufsichtigung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Die Delegationen erhalten in Anlage das Dokument C(2014) 6871 final ANHÄNGE 1 bis 3. Anl.: C(2014) 6871 final ANHÄNGE 1 bis /14 ADD 1 ar DGG 1B DE
2 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den C(2014) 6871 final ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. /.. DER KOMMISSION zur Ergänzung Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Europäischen Parlaments und Rates bezüglich technischen Regulierungsstandards für die regelmäßige Meldung von den Ratingagenturen erhobenen Gebühren für die Zwecke laufenden Beaufsichtigung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) DE DE
3 Anhang I Tabelle 1: Meldung Preispolitik je gelten Ratingklasse und späterer wesentlicher Aktualisierungen Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 CRA-Bereich Identifikation Ratingagenturen, die die Preispolitik anwenden ISO Preispolitik Beizubehaltende eindeutige Preispolitik. Alle Änungen, ausgenommen am Anwendungsbereich durch die Preispolitik abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige aufweisen. Änungen am Anwendungsbereich erforn eine neue Preispolitik. Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] 4 Gültigkeitsdatum Preispolitik Datum, ab dem die Preispolitik gültig ist. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 5 Enddatum Preispolitik Enddatum Gültigkeitsdauer Preispolitik. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) o Angabe Modells Angabe, ob sich die Preispolitik auf das Modell Emittent zahlt Rating o das Modell Anleger zahlt Rating o Benutzer zahlt Rating bezieht. Die ESMA erkennt an, dass Ratingagenturen Dienstleistungen unter mehr als einem Modell anbieten können und es daher möglich sein kann, dass eine Preispolitik bei beiden Arten von Modellen gelten kann. In einem solchen Fall können I und S ausgewählt I für das Modell Emittent zahlt Rating und/o S für das Modell Anleger zahlt Rating o Benutzer zahlt Rating DE 2 DE
4 Nr. werden. 7 Anwendungsbere ich Preispolitik Beschreibung verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in Preispolitik inbegriffen sind o davon abgedeckt werden. Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle C für Unternehmensrating s (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibun gen) S für Länratings und öffentlicher Finanzen T für strukturierter Finanzinstrumente B für gedeckter Schuldverschreibun gen O für sonstige Arten von A für Nebendienstleistung en 8 Wirtschaftszweig Preispolitik Bei Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich die Preispolitik auf innerhalb dieser Wirtschaftszweige bezieht: (i) Finanzinstitute, (ii) Versicherungsgesellscha ften, (iii) sonstige Unternehmen. Anwendbar im Falle von Angabe C in Feld 7 Anwendungsbere ich Preispolitik Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle FI für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler IN für DE 3 DE
5 Nr. Versicherungsgesell schaften CO für Emittenten, die nicht Klasse FI o IN angehören 9 Anlagenklasse Preispolitik Bei Meldung über strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich die Preispolitik auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) RMBS, (ii) ABS, (iii) CMBS, (iv) CDO, (v) ABCP, (vi) Sonstige. Anwendbar im Falle von Angabe T in Feld 7 Anwendungsbere ich Preispolitik Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle RMBS RMBS- für ABS für ABS- CMBS CMBS- für 10 Sektor Bei Meldung über Länratings und öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich die Preispolitik auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) Län, (ii) regionale o lokale Gebietskörperschaften, (iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), (iv) öffentliche Einrichtungen, (v) internationale Finanzinstitute. Anwendbar im Falle von Angabe S in Feld 7 Anwendungsbere ich Preispolitik CDO für CDO- ABCP für ABCP- OTH für Sonstige Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle SV Länrating SM Rating regionaler o lokaler Gebietskörperschaft en SO Rating supranationaler Organisationen, DE 4 DE
6 Nr. ausgenommen IF PE Rating öffentlicher Einrichtungen IF Internationale Finanzinstitute 11 Vorherige Preispolitik Angabe vorherigen Preispolitik, die durch die aktuelle Politik ersetzt wird. Anwendbar, wenn durch die aktuelle Preispolitik Anwendungsberei ch vorherigen Preispolitik geänt wird. Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] 12 Dateiname Preispolitik Dateiname Preispolitik. Ist im zip-format zu übermitteln. Tabelle 2: Meldung isse je gelten Ratingklasse und späterer wesentlicher Aktualisierungen N r. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 CRA-Bereich Identifikation Ratingagenturen, die das is anwenden. ISO isses Beizubehaltende eindeutige isses. Alle Änungen, ausgenommen am Anwendungsbereich durch das is abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige isse s im Format FS_[interne isse s] DE 5 DE
7 N r. aufweisen. Änungen am Anwendungsbereich erforn eine neue isses. 4 Preispolitik 5 Gültigkeitsdatum isses 6 Enddatum isses 7 Angabe Modells Identifikation Preispolitik, die durch das is umgesetzt werden soll. Diese Preispolitik muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Datum, ab dem das is gültig ist. Enddatum Gültigkeitsdauer isses. is auf das Modell Emittent zahlt Rating o Anleger zahlt Rating bezieht. Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM- TT) Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM- TT) o I für das Modell Emittent zahlt Rating S für das Modell Anleger zahlt Rating o Benutzer zahlt Rating 8 Anwendungsbereic h isses hinsichtlich Ratingtypen Beschreibung verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem is enthalten sind. is auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle C für Unternehmensratin gs (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibu ngen) S für DE 6 DE
8 N r. Länratings und öffentlicher Finanzen T für strukturierter Finanzinstrumente B für gedeckter Schuldverschreibu ngen O für sonstige Arten von A für Nebendienstleistun gen 9 Wirtschaftszweig isses Bei Meldung über Unternehmensratings is auf innerhalb folgenden Wirtschaftszweige bezieht: (i) Finanzinstitute, (ii) Versicherungsgesellsc haften, (iii) sonstige Unternehmen. Anwendbar im Falle von Angabe C in Feld 8 Anwendungsberei ch isses hinsichtlich Ratingtypen is auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle FI für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler IN für Versicherungsgese llschaften CO für Emittenten, die nicht Klasse FI o IN angehören 10 Anlagenklasse isses Bei Meldung über strukturierter Finanzinstrumente is auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) RMBS, (ii) Anwendbar im Falle von Angabe T in Feld 8 Anwendungsberei ch is auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle DE 7 DE
9 N r. ABS, (iii) CMBS, (iv) CDO, (v) ABCP, (vi) Sonstige. isses hinsichtlich Ratingtypen RMBS für RMBS- ABS für ABS- CMBS für CMBS- CDO für CDO- ABCP für ABCP- OTH für Sonstige 11 Sektor isses Bei Meldung über Länratings und öffentlicher Finanzen is auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) Län, (ii) regionale o lokale Gebietskörperschaften, (iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), (iv) öffentliche Einrichtungen, (v) internationale Finanzinstitute. Anwendbar im Falle von Angabe S in Feld 8 Anwendungsberei ch isses hinsichtlich Ratingtypen is auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle SV Länrating SM Rating regionaler o lokaler Gebietskörperscha ften SO Rating supranationaler Organisationen, ausgenommen IF PE Rating öffentlicher Einrichtungen. IF Internationale Finanzinstitute 12 Anlagen- Unterklasse Bestimmt die Anlagen- Unterklasse für Anwendbar im is DE 8 DE
10 N r. isses strukturierter Finanzinstrumente. Falle von Angabe T in Feld 8 und Anlagenklasse = ABS o RMBS o CDO o OTH. auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: - All für alle - CCS wenn ABS: durch Kreditkartenforung en besicherte Wertpapiere - ALB wenn ABS: durch Kfz-Kredite besicherte Wertpapiere - CNS wenn ABS: durch Kundenkredite besicherte Wertpapiere - SME wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere - LES wenn ABS: durch Privat- o Firmenleasing besicherte Wertpapiere - HEL wenn RMBS: Eigenheimkredite - PRR wenn RMBS: Prime RMBS, - NPR wenn RMBS: Non-prime RMBS - CFH wenn CDO: Cashflow- und Hybrid- CDO/CLO - SDO wenn CDO: Synthetische CDO/CLO - MVO wenn CDO: Marktwert-CDO - SIV wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente DE 9 DE
11 N r. - ILS wenn OTH: versicherungsgebunde ne Wertpapiere - DPC wenn OTH: Anbieter ivativer Finanzinstrumente - SCB wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibungen - OTH Sonstige 13 Vorheriges is Identifikation vorherigen isses, das durch das aktuelle Verzeichnis ersetzt wird. Anwendbar, wenn durch das aktuelle is Anwendungsbereic h vorherigen isses geänt wird. isse s im Format FS_[interne isse s] 14 Dateiname isses Dateiname isses. Ist im zip-format zu übermitteln. Tabelle 3: Meldung Gebührenprogramme je gelten Ratingklasse und späterer wesentlicher Aktualisierungen Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 CRA-Bereich Identifikation Ratingagenturen, die das Gebührenprogramm anwenden. ISO Gebührenprogramms Beizubehaltende eindeutige Gebührenprogramms. Alle Änungen, ausgenommen am Anwendungsbereich durch das Gebührenprogramm Gebührenprogramms im Format FP_[interne Gebührenprogramms] DE 10 DE
12 Nr. abgedeckten Rating- o Programmtypen, sollten die gleiche eindeutige aufweisen. Änungen am Anwendungsbereich erforn eine neue Gebührenprogramms. 4 Preispolitik Identifikation Preispolitik, die durch das Gebührenprogramm umgesetzt werden soll. Diese Preispolitik muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] 5 Gültigkeitsdatum Gebührenprogra mms Datum, ab dem das Gebührenprogramm gültig ist. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 6 Enddatum Gebührenprogramms Enddatum Gültigkeitsdauer Gebührenprogramms. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) o Angabe Modells Gebührenprogramm auf das Modell Emittent zahlt Rating, o das Modell Anleger zahlt Rating o Benutzer zahlt Rating bezieht. I für das Modell Emittent zahlt Rating und/o S für das Modell Anleger zahlt Rating o Benutzer zahlt Rating 8 Anwendungsbereich Gebührenprogramms hinsichtlich Ratingtypen Beschreibung verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem Gebührenprogramm enthalten sind. Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle C für Unternehmensrating s (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibun gen) DE 11 DE
13 Nr. S für Länratings und öffentlicher Finanzen T für strukturierter Finanzinstrumente B für gedeckter Schuldverschreibun gen O für sonstige Arten von A für Nebendienstleistung en 9 Wirtschaftszweig Gebührenprogramms Bei Meldung über Unternehmensratings Gebührenprogramm auf innerhalb folgenden Wirtschaftszweige bezieht: (i) Finanzinstitute, (ii) Versicherungsgesellscha ften, (iii) sonstige Unternehmen. Anwendbar im Falle von Angabe C in Feld 8 Anwendungsber eich Gebührenprogram ms hinsichtlich Ratingtypen Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle FI für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler IN für Versicherungsgesell schaften CO für Emittenten, die nicht Klasse FI o IN angehören 10 Anlagenklasse Gebührenprogramms Bei Meldung über strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) RMBS, (ii) ABS, Anwendbar im Falle von Angabe T in Feld 8 Auf den Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle DE 12 DE
14 Nr. (iii) CMBS, (iv) CDO, (v) ABCP, (vi) Sonstige. Ratingtyp bezogener Anwendungsberei ch Gebührenprogram ms RMBS für RMBS- ABS für ABS- CMBS für CMBS- CDO für CDO- ABCP für ABCP- OTH für Sonstige 11 Sektor Gebührenprogramms Bei Meldung über Länratings und öffentlicher Finanzen Gebührenprogramm auf innerhalb folgenden Segmente bezieht: (i) Län, (ii) regionale o lokale Gebietskörperschaften, (iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), (iv) öffentliche Einrichtungen, (v) internationale Finanzinstitute. Anwendbar im Falle von Angabe S in Feld 8 Anwendungsber eich Gebührenprogram ms hinsichtlich Ratingtypen Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle SV Länrating SM Rating regionaler o lokaler Gebietskörperschaft en SO Rating supranationaler Organisationen, ausgenommen IF PE Rating öffentlicher Einrichtungen. IF Internationale Finanzinstitute 12 Anlagen- Unterklasse Gebührenprogramms Bestimmt die Anlagen- Unterklasse für strukturierter Finanzinstrumente. Anwendbar im Falle von Angabe T in Feld 8 und Anlagenklasse = ABS o Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: DE 13 DE
15 Nr. RMBS CDO OTH. o o All für alle CCS wenn ABS: durch Kreditkartenforu ngen besicherte Wertpapiere ALB wenn ABS: durch Kfz-Kredite besicherte Wertpapiere - CNS wenn ABS: durch Kundenkredite besicherte Wertpapiere - SME wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere LES wenn ABS: durch Privat- o Firmenleasing besicherte Wertpapiere HEL wenn RMBS: Eigenheimkredite PRR wenn RMBS: Prime RMBS NRR wenn RMBS: Non-prime RMBS CFH wenn CDO: Cashflow- und Hybrid-CDO/CLO SDO wenn CDO: Synthetische CDO/CLO MVO wenn CDO: DE 14 DE
16 Nr. Marktwert-CDO SIV wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente ILS wenn OTH: versicherungsgebun dene Wertpapiere DPC wenn OTH: Anbieter ivativer Finanzinstrumente SCB wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibun gen OTH Sonstige 13 Art enthaltenen Programms Beschreibung in dem Gebührenprogramm enthaltenen Programmart, z. B., ob es sich auf Benutzungshäufigkeitsprogr amme, Treueprogramme, Mehrfachemissionsprogram me, Kauf eines Ratingpakets o sonstige Arten von Programmen bezieht und/o diese einschließt. Gebührenprogramm auf eine o alle folgenden Optionen bezieht: All für alle F für Benutzungshäufigke it L für Treueprogramm M für Mehrfachemissionsp rogramm B für Kauf eines Pakets bestehend aus einer festgelegten Anzahl von OTH für ane Arten von Gebührenprogramm en DE 15 DE
17 Nr. 14 Vorheriges Gebührenprogramm Identifikation vorherigen Gebührenprogramms, das durch das aktuelle Gebührenprogramm ersetzt wird. Anwendbar, wenn durch das aktuelle Gebührenprogram m Anwendungsberei ch vorherigen Gebührenprogram ms geänt wird. Gebührenprogramms im Format FP_[interne Gebührenprogramms] 15 is(se) Eindeutige von issen, die anwendbar o mit dem Gebührenprogramm verknüpft sind. Diese en isse müssen den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. Falls zutreffend isses im Format FS_[interne isses ] 16 Dateiname Gebührenprogramms Dateiname Gebührenprogramms. Ist im zip-format zu übermitteln. Tabelle 4: Meldung geltenden Preisfindungsverfahren und späterer wesentlicher Aktualisierungen Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 CRA-Bereich Identifikation Ratingagenturen, die das Preisfindungsverfahren anwenden. ISO Verfahrens 4 Preispolitik Beizubehaltende eindeutige Preisfindungsverfahrens. Identifikation Preispolitik, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden soll. Diese Preispolitik muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] DE 16 DE
18 Nr. Tabelle 1 festgelegt wurden. 5 Gebührenverz eichnisses Identifikation bzw. Verzeichnisse, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese isses muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. Falls zutreffend. isses im Format FS_[interne isses] 6 Gebührenprogramms Identifikation bzw. Gebührenprogramme, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese Gebührenprogramms muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 3 festgelegt wurden. Falls zutreffend. Gebührenprogramms im Format FP_[interne Gebührenprogramms] 7 Gültigkeitsdat um Preisfindungsverfahrens 8 Enddatum Preisfindungsverfahrens 9 Dateiname Preisfindungsverfahrens Datum, ab dem das Preisfindungsverfahren gültig ist. Enddatum Gültigkeitsdauer Preisfindungsverfahrens Dateiname Preisfindungsverfahrens. Ist im zip-format zu übermitteln. Anhang II Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) o Tabelle 1: Daten, die ESMA für je Rating im Rahmen Modells Emittent zahlt Rating zu übermitteln sind Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 Berichtsjahr Kalenjahr, auf das sich die Meldung bezieht. Format: JJJJ 3 Beizubehaltende eindeutige. Sie -- DE 17 DE
19 Nr. entspricht, die gemäß Delegierten Verordnung (EU) Nr. [ /2013] Kommission gemeldet wurde [Verweis auf den Regulierungsstandard für ERP einfügen] 4 Anfangsdatum Ratingvertrags Datum ursprünglichen Vertrags über die Ratingdienstleistung. Entspricht normalerweise dem Datum, an dem die Gebühren für die Ratingdienstleistung festgesetzt wurden. Erweitertes Datums-und Zeitformat nach ISO 8601: JJJJ-MM-TT 5 Verwendetes is 6 Für die Preisfindung zuständige Person(en) 7 Kunden Eindeutige isses, nach dem die Gebühren festgesetzt wurden. Diese isses muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden. Wenn bei Festsetzung Preises kein is verwendet wurde, muss die Preispolitik verwendet werden. Diese Preispolitik muss bzw. den en entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Wenn we eine Preispolitik noch ein is angewandt wurde, sollte N angegeben werden. Interne, die von Ratingagentur bzw. den Personen zugewiesen wurde, die für die Festsetzung Ratinggebühren zuständig ist/sind, d.h. die Person, die entwe das geltende is und/o -programm anwendet o aber Ausnahmen o Nachlässe gegenüber dem is und/o - programm genehmigt. Eindeutige, die die Ratingagentur ihren Kunden isses im Format FS_[interne isses] o Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] N für nicht zutreffend Interne zuständigen Person DE 18 DE
20 Nr. zuweist. Normalerweise sollte dies die Emittenten Instruments o bewerteten Unternehmens sein, in keinem Fall aber die einer Zweckgesellschaft (SPV). Bei strukturierten Finanzinstrumenten sollte die eindeutige den Originator o eine sonstige Stelle bezeichnen, bzw. die für die wirtschaftlichen Aspekte verantwortlich ist und die Gebühren mit Ratingagentur direkt o indirekt über eine SPV o ein SIV aushandelt. Die entspricht eines Kunden, die in Anhang II Tabelle 2 angegeben wurde. 8 Angabe, ob bei einem Rating eine Gebührenbefreiung o ein Nachlass angewandt wurde Bestimmte werden möglicherweise nicht einzeln vergütet, sonn es wird ein Nachlass gewährt, da Kunde möglicherweise für mehrere o für einen jährlichen (bzw. für einen anen Zeitraum) Nennemissionsbetrag eine Pauschalgebühr gezahlt hat o Anspruch auf ein Rating- Paket ( Gruppengebühr ) hat. Dieses Feld gibt an, ob das jeweilige Rating durch eine solche Regelung mit dem Kunden abgedeckt wird. C abgedeckt durch eine Gruppengebührenregelun g N nicht abgedeckt durch eine Gruppengebührenregelun g 9 Gesamtbetrag in Rechnung gestellten Gebühren Gibt den Gesamtbetrag für das Rating während vorherigen Kalenjahrs (Berichtsjahrs) in Rechnung gestellten Gebühren an. Wenn für das betreffende Rating keine Gebühr gezahlt wurde, sollte Betrag bei allen unter die Gruppengebühr fallenden bis auf ein Rating gleich 0 sein. Betrag in EUR 10 Betrag in Anzahlung erhaltenen Gebühren Gibt den Gesamtbetrag Gebühren an, die während vorherigen Kalenjahrs (Berichtsjahrs) für noch zu erbringende Leistungen in Rechnung gestellt wurden. Betrag in EUR DE 19 DE
21 Nr. 11 Gezahlte Beaufsichtigungsgebühren Gibt die jährlichen Beaufsichtigungs- /Monitoringgebühren an, die im vorherigen Kalenjahr gezahlt wurden. Betrag in EUR 12 Sonstige in Rechnung gestellte Gebühren für die Ratingdienstleistung Gibt die Summe sonstigen Gebühren o Vergütungen an, die im vorherigen Kalenjahr in Rechnung gestellt wurden. Falls zutreffend. Betrag in EUR 13 Beschreibung sonstigen Gebühren Angabe, ob die in Rechnung gestellten Gebühren Vergütungen o Gebühren für eine vom Kunden gewünschte rasche Abwicklung Ratingdienstleistung enthielten. Anwendbar, wenn im Feld Sonstige in Rechnung gestellte Gebühren für die Ratingdienstleistun g (Feld 12) ein Betrag angegeben wurde. Y wenn die Gebühr für eine rasche Abwicklung angewandt wurde N wenn keine Gebühr für eine rasche Abwicklung angewandt wurde 14 Verknüpfung Verhandlung mit anen Gibt an, ob die Verhandlungen über die Ratinggebühren mit anen Kunden verknüpft waren und dies zu Änungen bei den berechneten und vom Kunden bezahlten Gebühren führte. Dies könnte Ratingdienstleistungen einschließen, die in Bezug auf Vehikel zur Vereinfachung Emission bereitgestellt wurden, wie beispielsweise ein MTN- Programm. Y für Ja N für Nein 15 bzw. verknüpften Eindeutige bzw., die mit dem gemeldeten Rating verknüpft sind (z. B. im Fall von strukturierten Finanzinstrumenten eine Master- Trust-Struktur und die zugehörige Serie). Anwendbar, wenn in Feld 14 die Antwort Y angegeben wurde. Liste en 16 Gebührenprogramm Angabe, ob Kunde aufgrund Häufigkeit Leistungen o aufgrund eines sonstigen Gebührenprogramms von niedrigeren Einzelgebühren Y für Ja N für Nein DE 20 DE
22 Nr. profitiert. 17 Angabe Gebührenprogramms Angabe Gebührenprogramms, nach dem Ratingpreis festgesetzt wird. Das hier angegebene Gebührenprogramm muss mit betreffenden Gebührenprogramms übereinstimmen, die in Anhang I Tabelle 3 festgelegt wurde. Anwendbar, wenn in Feld 16 die Antwort Y angegeben wurde. Gebührenprogramms im Format FP_[interne Gebührenprogramms] Tabelle 2: Daten zu den Gebühren für Rating- und Nebendienstleistungen pro Kunde, die ESMA zu übermitteln sind Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 Kunden 3 Juristische Personen Eindeutige, die von Ratingagentur zur Bestimmung Kunden zugewiesen wurde. Kunden können Emittenten, bewertete Unternehmen und/o Originatoren sein und Stellen einschließen, die für die wirtschaftlichen Aspekte verantwortlich sind und die Gebühren mit Ratingagentur direkt o indirekt über eine SPV o ein SIV im Rahmen von Ratingvereinbarungen aushandeln. Es ist zu beachten, dass es sich bei einem Kunden keinesfalls um eine SPV o ein SIV handeln darf. Der Kunde behält in allen Fällen dieselbe eindeutige. Liste juristischen Personen, die das Feld Kunden umfasst. Liste Namen juristischen Personen 4 Summe sämtlicher Rechnung gestellter Gebühren in Summe Gebühren, die dem Kunden im vorherigen Kalenjahr für Ratingdienstleistungen nach dem Modell Emittent zahlt Rating in Rechnung gestellt wurden. Betrag in EUR DE 21 DE
23 5 Kunden Gibt an, wie viele Kunde bei Ratingagentur zum 31. Dezember vorherigen Kalenjahrs hatte. Anzahl 6 Summe Gebühren für Gebührenprogra mme Summe Gebühren, die dem Kunden im vorherigen Kalenjahr für Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellt wurden und die nicht ein einzelnes Rating betreffen, sonn ein Mehrfachemissions-, Treue- o sonstiges pauschales Gebührenprogramm sowie zusätzliche Emissionsgebühren, die ein o mehrere abdecken können. Betrag in EUR 7 Angabe Angabe, die im vorherigen Kalenjahr im Rahmen von Gebührenprogrammen abgegeben wurden. Liste Ratingkennungen 8 Gebühren für Nebendienstleistungen Summe Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat. Betrag in EUR 9 Wichtigste Nebendienstleist ungen Angabe drei (umsatzmäßig) wichtigsten Dienstleistungen, die die CRA-Gruppe im vorherigen Kalenjahr für den Kunden erbracht hat. Anwendbar, wenn im Feld 8 Gebühren für Nebendienstle istungen angegebene Wert größer als 0 ist. Liste Nebendienstleistungen 10 Rangordnung Nebendienstleistungen Rangordnung in Feld 9 Wichtigste Nebendienstleistungen angegeben Nebendienstleistungen nach ihrem Wert Anwendbar, wenn im Feld 8 Gebühren für Nebendienstle istungen angegebene Wert größer als 0 ist. Rangordnung Nebendienstleistungen 11 Sonstige Angabe, ob bei Festlegung Gebühren für die Y für Ja DE 22 DE
24 Dienstleistungen Ratingdienstleistungen, die für den Kunden erbracht wurden, Dienstleistungen berücksichtigt wurden, die von anen Unternehmen CRA-Gruppe im Sinne Artikel 1 und 2 Richtlinie 83/349/EWG o von Unternehmen, die mit Ratingagentur o einem anen Unternehmen CRA-Gruppe durch eine Beziehung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Richtlinie 83/349/EWG verbunden sind, erbracht wurden. Anhang III N für Nein Tabelle 1: Daten zu den Gebühren für Ratingdienstleistungen im Rahmen Modells Benutzer zahlt Rating o Anleger zahlt Rating, die ESMA zu übermitteln sind Diese Daten sind pro Kunde bereitzustellen: i) für die 100 umsatzmäßig wichtigsten Kunden dieser Art von Ratingdienstleistung ii) für alle anen Kunden, die Benutzer sind o als Anleger für zahlen und auch durch die CRA-Gruppe bewertet werden. Nr. 1 CRA- Code zur Bestimmung meldenden Ratingagentur. Die Code- wird von ESMA bei Registrierung vergeben. 2 Kunden, die systemintern zur Identifizierung eines Kunden verwendet wird, zahlt, eine Rechnung erhält o mit Ratingagentur die Vergütung für den Erhalt von Ratingdienstleistungen aushandelt. 3 Gebühren pro Kunde Summe dem Kunden im vorherigen Kalenjahr für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren. Betrag in EUR 4 Angabe Preispolitik Angabe Preispolitik, die die Ratingagentur zur Fakturierung Kunden angewandt hat. Die Preispolitik muss mit übereinstimmen, Falls zutreffend. Preispolitik im Format PP_[interne Preispolitik] DE 23 DE
25 die in Anhang I Tabelle 1 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. 5 Angabe isses Angabe drei wichtigsten isse, die die Ratingagentur zur Fakturierung Kunden angewandt hat. Die isses muss mit übereinstimmen, die im isteil Preispolitik in Anhang I Tabelle 3 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. Falls zutreffend. isses im Format FS_[interne isses] 6 Angabe Gebührenprog ramms Angabe drei wichtigsten isse, die die Ratingagentur zur Fakturierung Kunden angewandt hat. Die Gebührenprograms muss mit übereinstimmen, die im Gebührenprogrammteil Preispolitik in Anhang I Tabelle 4 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. Falls zutreffend Gebührenprogramms im Format FP_[interne Gebührenprogramms] 7 Emittent o bewertetes Unternehmen 8 Wichtiger Kunde? Angabe, ob Kunde gleichzeitig ein Emittent, ein bewertetes Unternehmen o ein sonstiger Kunde gemäß Anhang II Tabelle 2 ist. Angabe, ob Kunde für die Ratingagentur im vorherigen Kalenjahr (umsatzmäßig) zu den 100 wichtigsten Kunden für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen gehörte. - Y für Ja - N für Nein - Y für Ja - N für Nein 9 Gebühren für Nebendienstleistungen Summe Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat. Betrag in EUR DE 24 DE
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