Inklusion Bezirksregierung Generale Inklusion
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- Martina Junge
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1 10-1 Inhalt 10 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner Inklusion Bezirksregierung Generale Inklusion Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung Schulämter Inklusionskoordinatorinnen und koordinatoren (IKOS) Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionsmoderatoren (IMOS) für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Ansprechpartner in den Schulämtern Weitere bezirksweite oder regionale Angebote Die Fallclearingstelle Münster Neue schulische Lernorte Das Projekt Villa Interim Münster Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland Hospitationsschulen
2 Unterstützungssysteme und Ansprechpartner Inklusion 10.1 Bezirksregierung Durch differenzierte Unterstützungssysteme begleitet die Bezirksregierung Münster den Prozess der Inklusion auf der Grundlage des Schulgesetzes und der neuen Erlasse und Verordnungen. Die vielfältigen Angebote und Projekte werden in Abstimmung mit dem Regionalen Fortbildungszentrum für Inklusion organisiert. Die Unterstützung betrifft u.a. die Vorbereitung der Schulen und einzelner Lehrkräfte auf das Unterrichten und Erziehen in inklusiven Systemen, die Sicherstellung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den Lern- und Entwicklungsstörungen und die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung in den Unterrichtsfächern. Die Bezirksregierung Münster koordiniert die Angebote mit den Kompetenzteams der Region, den Inklusionsmoderatoren und den Schulämtern für die Städte und Kreise. Dem Lenkungskreis Inklusion gehören Vertreter aller Dezernate der Abteilung 4 (Schule, Kultur, Sport) an. Hier werden Prozesse zur Unterstützung der Inklusion gesteuert und dezernatsübergreifend abgestimmt. Der Lenkungskreis trägt so der Tatsache Rechnung, dass Inklusion eine dezernatsübergreifende Querschnittsaufgabe ist. Geleitet wird der Lenkungskreis von Herrn LRSD Eisenberg Generale Inklusion Herr Eisenberg und Frau Dr. Lange-Werring sind Ansprechpartner für dezernats- und schulamtsübergreifende Fragestellungen und Aufgaben zum Themenkomplex Inklusion in der Bezirksregierung Münster. Jedes Dezernat, also auch jede Schulform, hat darüber hinaus einen eigenen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. und innen vertreten Themenfelder bzw. Aufgabenbereiche und dienen in ihrem Bereich als Ansprechpartner.
3 Ansprechpartner für Inklusion in der Bezirksregierung Ansprechpartner/-innen Inklusion auf Dezernatsebene Aufgabe Dezernat Name und Kontakt Generale Inklusion für die Bezirksregierung Münster, Förderschulen Grundschulen 41 (F) 41 (G) Haupt- und Realschulen 42 Gymnasien 43 Gesamt-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 44 Berufskollegs 45 Lehreraus- und - fortbildung Personal- und Stellenplanangelegenheiten Schulrecht, Schulverwaltung Qualitätsanalyse Q Herr Eisenberg uwe.eisenberg@brms.nrw.de Frau Dr. Lange-Werring baerbel.lange-werring@brms.nrw.de Herr Hofmeister peter.hofmeister@brms.nrw.de Herr Schweers michael.schweers@brms.nrw.de Herr Müller ludger.mueller@brms.nrw.de Herr Wolter frank.wolter@brms.nrw.de Frau Lobell albina.lobell@brms.nrw.de Herr Frie heinz.frie@brms.nrw.de Frau Termathe reinhild.termathe@brms.nrw.de Herr Joosten joachim.joosten@brms.nrw.de
4 10-4 Themen- und aufgabenbezogene Ansprechpartner/-innen Aufgabe Dezernat Name und Kontakt Koordination Inklusionsprojekte Grundschulen, Berufskollegs Koordination des Gemeinsamen Lernens Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) Förderschwerpunkt Lernen (LE) Förderschwerpunkt Sprache (SQ) 41 41/46 41/ Frau Mergel Frau Determann-Schacht Frau Ocko Frau Strumann Frau Stahl-Morabito Frau Schillack Fallclearingstelle 41 N.N. Inklusionsordner Herr Heßler 41 und Internet Autismus und Frau Dr. Demes 41 Nachteilsausgleich Frau Mohr AO-SF Frau Langanke 41 Fachstelle Frau Schillack Gymnasien 43 N.N. Gesamtschulen 44 Berufskollegs 45 Frau Knöner Frau Kiesow
5 Schulämter Die Ansprechpartner für Inklusion auf der Ebene der Unteren Schulaufsicht sind zuständig für Belange der Grundschulen und Hauptschulen. Darüber hinaus gibt es für den Bereich Inklusion eine Vielzahl von Ansprechpartnern und Unterstützungen, deren Aufgabenprofil im Folgenden dargestellt. Weitere Informationen finden Sie dann im Teil B Inklusionskoordinatorinnen und koordinatoren (IKOS) Datenerhebung Führen des Planungsmoduls (SuS, Förderorte, Förderschwerpunkte) Schaffung der Datengrundlage für die regionalen Schulaufsichtskonferenzen Abfrage und Zusammenfassung der Elternwünsche (für Klasse 5) Erfassung der Standorte des Gemeinsamen Lernens (Anzahl, Orte, Plätze, Bedarfe) Unterstützung Schulaufsicht Weitergabe von Problemanzeigen (soweit bekannt) bei Schulen an die zuständige Schulaufsicht Unterstützung der unteren Schulaufsicht im Übergangsmanagement Beratung Kontaktberatung und Erstberatung von Eltern Beratung von Schulen (Basics, Wissensmanagement, Hilfestellungen) Weitere Aufgaben der IKOS Arbeitskreise oder Netzwerkaufbau zwischen Schulen Primar und Sek I Initiierung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Schulen Begleitung von Veranstaltungen in den Schulen zum Übergang Herstellung von Kontakten zwischen neuen Standorten und Hospitationsschulen
6 Inklusionsfachberater (IFAS) In der Schwerpunktschule Erteilung eigenen Unterrichts an der allgemeinen Schule Unterstützung der Schulleitung Koordination und Evaluation der individuellen sonderpädagogischen Förderplanungen Beratung der allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte Im regionalen Einzugsgebiet der Schwerpunktschule Installation von schulinternen Fachkonferenzen Sonderpädagogik an Schwerpunktschulen Beratungsangebot der Schulleitungen der allgemeinen Schulen Fachliche Beratungsangebote für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen im Einzugsbereich Beratungsangebote für die allgemeinen und sonderpädagogischen Lehrkräfte (ggfs. Konfliktmanagement) Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht Unterstützung der Schulaufsicht bei fachlicher Vernetzung sowie Austausch mit weiteren Institutionen, Einrichtungen etc. Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Einzugsgebiet in Absprache mit der Schulaufsicht Sicherung und Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Kompetenzen über die studierten Fachrichtungen hinaus Organisation und Durchführung regionaler Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen Vernetzung von Lehrkräften für Sonderpädagogik in der Region (Organisation eines Personalpools für: Beratung in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, Diagnostik in verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, innen und Autismus und Unterstützter Kommunikation) Qualitätssicherung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen
7 Inklusionsmoderatoren (IMOS) Landesweit haben bisher über 300 Moderatorinnen und Moderatoren an der Qualifizierung Auf dem Weg zur inklusiven Schule die Zertifikate für den erfolgreichen Abschluss erhalten. Die Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Qualifizierung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in Nordrhein-Westfalen mit Fortbildungsangeboten zur Inklusion kontinuierlich und nachhaltig dabei begleiten, Grundlagen und Strukturen für inklusives Lernen zu schaffen. Die Qualifizierungsmaßnahme ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit den Universitäten Köln und Oldenburg sowie der Medienberatung NRW. Die Inklusionsmoderatoren sind im Rahmen der Kompetenzteams der Schulämter tätig und können dort angefragt werden für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen wurden bei der Bezirksregierung Münster Arbeitsgruppen zur regionalen Bereithaltung der sonderpädagogischen Fachlichkeit eingerichtet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
8 Ansprechpartner in den Schulämtern Schulamt für den Kreis Borken Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Carolin Ischinsky Wilhelm Ernst N.N. Wilhelm Ernst Susann Müller Barbara Rotherm Hans-Christian-Andersen-Schule Rhede Günther Stegemerten St. Marien-Schule, Vreden Tel Silke Buss (Nördlicher Kreis, Sek I und II) Carl-Sonnenschein-Realschule, Gronau Hedwig Finke-Knüwer (Südlicher Kreis) Brückenschule Maria Veen, Reken Steffi Kubeja (Nördlicher Kreis GS) Overbergschule Epe, Gronau
9 10-9 Schulamt für die Stadt Bottrop Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Heike Grüter Ralf Forreiter Jutta Smit Heiko Rüttermann Christina Nowak Ralf Forreiter Marie Curie Realschule, Bottrop Michaela Schalk Ludgerusschule, Bottrop Antje Faets Schule am Tetraeder, Bottrop Eva Heete Willy-Brand-Gesamtschule, Bottrop
10 10-10 Schulamt für den Kreis Coesfeld Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Heike Grüter N.N. Jutta Schotten N.N. Wolfgang Koslowski-Feld Marietta Stapper Städtische Hauptschule Lüdinghausen Sonja Wahle Astrid-Lindgren-Schule, Lüdinghausen Beate Balzer Ludgerischule, Billerbeck Marianne Grawe-Hünninghaus Maximilian-Kolbe-Schule, Nordkirchen Ulla Wellenreuther Johann-Conrad-Schlaun Gesamtschule, Nordkirchen
11 10-11 Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Bernhard Südholt Astrid Schenk N.N. Stephan Bortlisz Dirk Steiner Astrid Geipel Gesamtschule Berger Feld, Gelsenkirchen Ursula Backhaus Antoniusschule, Gelsenkirchen Kornelia Loock Albert Schweitzer-Schule, Gelsenkirchen Meike Diekwisch Löchterschule Gelsenkirchen
12 10-12 Schulamt für die Stadt Münster Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Christa Obens Kerstin König Ralf Langer Lisa Quiter Maik Slotosch-Kemper Ralf Langer Richard-von-Weizsäcker-Schule, Münster Marita Book Uppenbergschule, Münster Heike Dönne Regenbogenschule, Münster Waltraud Vechtel Martin-Luther King Schule, Münster
13 10-13 Schulamt für den Kreis Recklinghausen Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Marita Wrocklage Andreas Menzel N.N. N.N. Barbara Knöner N.N. Tanja Trittschack Achtenbeckschule, Herten Oliver Bautz Achtenbeckschule, Herten Julia Franken Antoniusschule, Dorsten Bastian Wozniak Von-Kettler-Schule, Dorsten Markus Ortmann Von-Kettler-Schule, Dorsten Regina Pokorny Raphael-Schule, Recklinghausen Ulrike Hiltrop-Fark Schule Oberwiese, Waltrop
14 10-14 Schulamt für den Kreis Steinfurt Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Inge Graf-Mannebach André-Leonhard von Gostomski Hannelore Lange Kerstin Lechte Franz-Josef Brinkkötter Hannelore Lange Klaus Wenzel Maximilian-Kolbe-Gesamtschule, Saerbeck Vera Tegtmeier Johannesschule, Greven Marion Bosse Ernst-Klee Schule, Mettingen Gisela Schembecker St.-Elisabeth-Schule, Steinfurt
15 10-15 Schulamt für den Kreis Warendorf Aufgabe Generale Inklusion Inklusionsfachberater (IFAS) Inklusionskoordinatoren (IKOS) Förderschwerpunkt ESE Förderschwerpunkt LE Ansprechpartner Autismus Name und Kontakt Jutta Brambring Jens Wehrmann Daniela Henk Diethild Meibeck-Kuhlmann Nicola Haas Verbundschule Everswinkel Anne Butz Johanna Rose Schule, Ahlen Yvette Frehe Brüder-Grimm-Schule, Telgte Steffi Höpke Erich Kästner-Schule, Oelde
16 Weitere bezirksweite oder regionale Angebote Die Fallclearingstelle Münster Schülerinnen und Schüler mit besonderen emotionalen und sozialen Problemlagen bedürfen neben der schulischen Beratung häufig vieler weiterer interdisziplinärer Hilfen. Im Einzelfall macht es Sinn, alle beteiligten Fachkräfte an einen Tisch zu holen, um gemeinsam zu beraten, welcher Weg den größten Erfolg in Aussicht stellt, zum Beispiel wenn Maßnahmen der Jugendhilfe an schulische Maßnahmen gekoppelt werden oder wenn viele bisherige Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Eine schulische Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium aus den Bereichen Schule, Gesundheits- und Jugendhilfe. Es besteht aus ständigen Mitgliedern der beteiligten Professionen und fallbezogenen Teilnehmern. Die ständigen Mitglieder der Fallclearingstelle sind das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Vertreter der jeweiligen Schulaufsicht, Schulpsychologische Beratungsstellen und der Schularzt beim Amt für Gesundheit. Die Fallverantwortlichen sind Mitarbeiter der Schule (Klassenlehrerin, gegebenenfalls die Schulleitung, Schulsozialarbeit) und die zuständige Bezirkssozialarbeiterin, oder der zuständige Bezirkssozialarbeiter. Ziel der Beratung ist eine frühzeitige und regional orientierte Hilfestellung im jeweiligen Einzelfall. Im Beratungsprozess werden pädagogische, jugendhilferechtliche, psychologische, schulrechtliche, medizinische und ordnungsrechtliche Fragestellungen zur Entwicklung möglicher Lösungswege thematisiert. Sie ist dabei den Leitzielen und der Inklusion und Prävention verpflichtet. Die Einrichtung von Fallclearingstellen in den Schulamtsbezirken ist erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein.
17 Neue schulische Lernorte Das Projekt Villa Interim Münster Die stetige Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem bedeutet für viele Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung, die sie bisweilen an ihre Grenzen bringt. Einige Schülerinnen und Schüler bedürfen besonderer pädagogischer Maßnahmen, um langfristig erfolgreich und ohne Unterbrechung zum Schulabschluss geführt werden zu können. Im Regierungsbezirk Münster können für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach festgelegten Standards neue schulische Lernorte eingerichtet werden. Diese sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und mit anderen Partnern die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung geben. Die Schülerinnen und Schüler werden maximal ein Jahr lang extern beschult, wobei nach spätestens sechs Monaten die Rückführungsphase in die Stammklasse beginnt. Durch einen regelmäßigen Austausch bleiben die Kontakte erhalten und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers in gemeinsamer Verantwortung begleitet. Ein Team aus Sonderpädagogen, Fachlehrkräften der allgemeinen Schule, Sozialpädagogen und Schulpsychologen sichert die Beschulung und Betreuung sowohl nach sonderpädagogischen Standards, als auch entsprechend des Bildungsgangs der jeweiligen Stammschule. So kann der angestrebte Bildungsabschluss weiterhin erreicht werden. Während der gesamten Zeit wird eng mit der Heimatklasse der Schülerinnen und Schüler gearbeitet um eine weitere erfolgreiche Beschulung auch nach Ablauf des Jahres zu gewährleisten. In Münster hat sich in den vergangenen drei Jahren ein solcher neuer schulischer Lernort unter dem Namen Villa Interim etabliert. Die Einrichtung neuer schulischer Lernorte nach entsprechenden Standards ist in allen Schulamtsbezirken erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein.
18 Das LWL-Beratungshaus in der Region Münsterland Im Zuge der UN-Konvention werden immer mehr Kinder und Jugendliche inklusiv gefördert. Durch die Bündelung verschiedener Fachkompetenzen in einem interdisziplinären Team bietet das LWL-Beratungshaus Kindern und Jugendlichen, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften Information, Beratung und Unterstützung. Das Angebot erstreckt sich dabei auf Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Handicaps, u. a. Autismus Sehen Hören und Kommunikation Sprache körperliche und motorische Entwicklung Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen: Weitere Informationen können Sie dem Flyer im Anhang entnehmen.
19 10-19 Im LWL-Beratungshaus arbeiten Sonderpädagoginnen und -pädagogen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen mit Fachkräften aus Therapie und Pflege. Kooperationspartner sind u. a. Frühförderstellen Kindertagesstätten Ärzte und Kliniken Schulen Hilfsmittelfirmen weitere Beratungsstellen regionale Bildungsbüros Agentur für Arbeit Integrationsfachdienste weitere therapeutische Einrichtungen Hospitationsschulen Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die obere und untere Schulaufsicht beauftragt, Schulen zu benennen, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere Schulen zu geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen. Weitere Informationen zu Hospitationsschulen und eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (
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