BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN

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1 Der österreichische BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN Einleitung Obwohl man eigentlich nicht mit einer Negativdefinition beginnen sollte, möchte ich zunächst einmal darauf hinweisen, was der BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN nicht ist. Anders als etwa im französischen oder spanischen Modell eines Wirtschafts- und Sozialrates, das vielen europäischen Ländern zum Vorbild dient, verfügt er über keine Rechtspersönlichkeit, keinen gesetzlichen Rahmen, keine eigenen Räumlichkeiten, kein eigenes Büro und kein eigenes Budget. Außerdem unterscheidet er sich in seiner Zusammensetzung dadurch, dass in ihm (fast) nur die Gruppen 1 und 2, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter repräsentiert sind. Ich sage deshalb fast, weil in der österreichischen Tradition der Sozialpartnerschaft die Landwirtschaft den Arbeitgebern zugerechnet wird. Die Verbraucherinteressen wiederum werden traditionell unter anderem von der Arbeiterkammer mit vertreten, die durch ihre breite Basis und ihren breiten Auftrag dazu in der Lage ist. Ebenso wie das gesamte System der österreichischen Sozialpartnerschaft beruht der Beirat und seine Arbeit auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Informalität. Die Grundlage der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft bilden starke, zum Teil gesetzlich begründete und finanziell unabhängige Verbände, die stark genug sind, Kompromisse nach außen und innen durchzutragen. In anderen Systemen, die eher mit dem spanischen oder dem französischen Modell vergleichbar sind, steht an der Spitze eine starke, zentrale Rechtspersönlichkeit, oft auch kombiniert mit einem tripartiten Ansatz. Der österreichische BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN wurde im Jahr 1963 auf Basis einer informellen Vereinbarung der vier großen österreichischen Sozialpartnerverbände (Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landwirtschaftskammer Österreich) ins Leben Carmen)\Zotter.doc 1 / 7

2 gerufen. Diese Vereinbarung wird in unregelmäßigen Abständen modifiziert und aktualisiert, um sie an geänderte Rahmenbedingungen anpassen zu können. Der BEIRAT erarbeitet Studien und Gutachten zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragestellungen, die gemeinsame, also einvernehmliche Empfehlungen der vier Sozialpartnerverbände an die Bundesregierung und an die übrigen Entscheidungsträger der Wirtschafts- und Sozialpolitik enthalten oder in vielen Fällen auch nur Zahlen und Fakten außer Streit stellen, um so das Konfliktpotentiale weitgehend auf Zielkonflikte zu reduzieren. Er versteht sich selbst also als Expertengremium und wird auch in der Öffentlichkeit so gesehen. Aufgabe Bei seiner Gründung wurde dem BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN wurde unter anderem aufgetragen, Untersuchungen zu wirtschafts- und sozialpolitischen Fragestellungen unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten anzustellen sowie Empfehlungen auszuarbeiten, die zur Stabilisierung der Kaufkraft, zu einem stetigen Wirtschaftswachstum und zur Vollbeschäftigung beitragen, sowie Vorschläge für eine bessere Koordinierung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen auszuarbeiten und grundsätzliche Fragen dieser Gebiete zu behandeln. Der BEIRAT soll der Notwendigkeit Rechnung tragen, wirtschaftspolitische Fragen durch ökonomische Gutachten aufzubereiten, also eine Institution zur Versachlichung der politischen Diskussion darstellen, indem gemeinsame Grundlagen erarbeitet sowie Daten und Fakten außer Streit gestellt werden. Diese sollen den Ausgangspunkt für gemeinsam von den Sozialpartnern getragene Maßnahmen und Empfehlungen an die Bundesregierung sowie an die Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik bilden. Dieser Gründungsauftrag unterstreicht die Bedeutung, die dem Gremium zukommt, zunächst einmal wie oben erwähnt - Zahlen und Fakten außer Streit zu stellen. Carmen)\Zotter.doc 2 / 7

3 Nicht ganz zufällig war es daher eine Arbeitsgruppe des BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN, die sich unter dem Titel Vorausschauende Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut mit der gesamtwirtschaftlichen Prognose beschäftigte. Noch heute geht der Prognose eine Sitzung eben dieser Arbeitsgruppe voraus, wobei die Berechnungen natürlich vom Wirtschaftsforschungsinstitut durchgeführt werden. Diese Anekdote sollte eines verdeutlichen: Ziel des BEIRATES FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN war immer eine Versachlichung der wirtschaftspolitischen Diskussion im Allgemeinen und zwischen den Sozialpartnern im Besonderen. Im Laufe der Zeit änderte sich nicht nur die Rolle der Sozialpartner im Zusammenspiel mit Regierung, Verwaltung, Parlament und Forschung, es kam durch die europäische Integration eine weitere Ebene ins Spiel. Obwohl sich die Sozialpartner sehr wohl bewusst waren, dass mit der europäischen Integration auch nationale Gestaltungsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Makropolitik verloren gehen, waren der Beirat und die in ihm vertretenen Verbände immer Befürworter und Motoren der Integration. Der Verschiebung der wirtschaftspolitischen Kompetenzen und Handlungsspielräume entsprechend wurde der Auftrag an den Beirat erweitert und umfasst heute ganz allgemein Beiträge zur Wirtschafts- uns Sozialpolitik, also über makroökonomische Themenbereiche hinaus gehend auch Fragen der Strukturentwicklung, mikroökonomische Themen und ablauforientierte Fragen. Im jüngsten Sozialpartnerabkommen wurden unter anderem folgende zusätzliche Zielsetzungen festgelegt: Bemühungen um die internationale Wettbewerbsfähigkeit mittels Investitionen, Forschung, Produktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung. Förderung und Entwicklung der menschlichen Begabungen und Fähigkeiten, insbesondere durch Aus- und Weiterbildung. Erhaltung und Verbesserung einer menschengerechten Arbeitswelt und Weiterentwicklung einer möglichst ausgewogenen Sozialstruktur. Als Beispiele sind hier Studien zu Fragen der Industriepolitik, Technologiepolitik, zur Modernisierung des öffentlichen Sektors (Stichwort New Public Management ), Carmen)\Zotter.doc 3 / 7

4 Public Private Partnerships in der Infrastruktur, Verfahrensvorschläge zur Budgetsteuerung, Technologiepolitik oder Beschäftigungspolitik zu nennen. Darüber hinaus haben sich die Sozialpartner auch immer wieder dazu verstanden, gemeinsame Positionen zu europäischen Themen zu suchen und gemeinsam zu vertreten. Beispiele dafür sind Studien wie Wirtschaftspolitische Handlungsspielräume, in der sich der BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN ebenso mit Herausforderungen im Rahmen der europäischen Integration und der Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschäftigt hat wie auf einer internationalen Sozialpartnerkonferenz unter dem Titel Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Währungsunion und einer Konferenz zu den Herausforderungen für die Zivilgesellschaft und den sozialen Dialog in einer erweiterten Union gemeinsam mit Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Jüngstes Beispiel dafür ist eine Studie zur makroökonomische Politik und dem Lissabon-Prozess der EU (80/2005), in der auf die Bedeutung von makroökonomischen Begleitung und Unterstützung der strukturpolitischen Maßnahmen des Lissabon-Prozesses hingewiesen wird. Zusammensetzung Der BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN besteht in seiner jetzigen Form aus insgesamt 21 Personen: 16 Beiratsmitglieder und 5 permanente Experten. Zusätzlich verfügt der BEIRAT über 2 Geschäftsführer ( Generalsekretäre") je einen von Arbeitgeber- bzw. von Arbeitnehmerseite, denen jeweils ein Stellvertreter / eine Stellvertreterin zur Seite steht. Die Mitglieder und Experten repräsentieren im wesentlichen die Spitzenvertreter der vier Sozialpartnerverbände auf den Gebieten der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Einziges Nicht-Sozialpartner-Mitglied ist der als permanenter Experte beigezogene Leiter des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung. Carmen)\Zotter.doc 4 / 7

5 Organisation Größe, Struktur und Arbeitsweise des österreichischen BEIRATS FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN unterscheiden sich wie gesagt erheblich von dem Modell, das etwa durch den europäischen, den französischen oder den italienischen Wirtschaftsund Sozialrat repräsentiert wird. Bedingt durch die informelle Rechtsnatur des BEIRATS FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN verfügt dieser wie eingangs erwähnt über keine verbindliche, schriftlich festgelegte Geschäftsordnung, über keine eigenen Räumlichkeiten und über kein eigenes Budget. Die praktizierte Geschäftsordnung des BEIRATS FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN entwickelte sich aus der Praxis, aus Traditionen und ist rechtlich unverbindlich. Der Vorsitz ( Präsidentschaft") im BEIRAT rotiert halbjährlich zwischen den vier vertretenen Sozialpartnerverbänden. Der Vorsitzende ( Präsident") leitet die Sitzungen des BEIRATS und vertritt diesen nach außen. Der BEIRAT trifft einmal pro Monat zu einer Sitzung zusammen, die in den Räumlichkeiten derjenigen Organisation stattfindet, welche gerade den Vorsitzenden stellt. Diese Sitzungen sind vertraulich und nicht öffentlich. Beiratsäußerungen sind in der Regel einvernehmlich. Formulierungen werden so lange gesucht, bis ein Konsens hergestellt werden kann. Abstimmungen sind daher nicht vorgesehen, Minderheitsvoten nur in besonderen Ausnahmefällen. Die Nominierung der Mitglieder und des Präsidenten erfolgt durch die zuständigen Organe der entsendenden 4 Sozialpartnerverbände entsprechend deren jeweiligen Geschäftsordnungen. Das Mandat ist prinzipiell zeitlich unbegrenzt und kann von dem entsendenden Sozialpartnerverband jederzeit widerrufen werden. Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist ebenso wie die des Vorsitzenden und die der Geschäftsführer unentgeltlich. All diese Tätigkeiten werden von diesen Carmen)\Zotter.doc 5 / 7

6 im Rahmen ihrer üblicherweise mit einem der vier Sozialpartnerverbände bestehenden Dienstverhältnisse erbracht. Etwaige durch die Beiratstätigkeit entstehende Kosten (Publikationen, Konferenzen...) werden üblicherweise von den vier Sozialpartnerverbänden zu gleichen Handen getragen. Arbeitsmethode Die Geschichte und das Verständnis der österreichischen Sozialpartner führt auch zu einem Unterschied in der Arbeitsweise im Vergleich zu tripartiten Systemen: In einem tripartiten System vermittelt oft der Staat zwischen den Verbänden. Im österreichischen System der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft verstehen sich die Beteiligten im Allgemeinen darauf, zunächst den Kompromiss untereinander zu suchen, und dann wo notwendig gemeinsam an Dritte heranzutreten. Entsprechend den Traditionen entsteht ein Gutachten des BEIRATS üblicherweise folgendermaßen: Die Präsidenten der vier Sozialpartnerverbände beauftragen den BEIRAT mit der Erarbeitung eines Gutachtens zu einem bestimmten Thema. Der BEIRAT setzt eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des Gutachtens ein. Dazu können auch externe Experten beigezogen werden, etwa aus Ministerien, Wirtschaftsforschung, von Universitäten, aus der Praxis usw. Die Arbeitsgruppe übermittelt ihren Text an den BEIRAT. Dieser wird federführend von der Geschäftsführung ebenso wie die Empfehlungen so formuliert, dass eine einvernehmliche Verabschiedung durch den BEIRAT möglich ist. Gutachten und Empfehlungen werden vom Beirat den Präsidenten der vier Sozialpartnerverbände mit dem Ersuchen um Freigabe übermittelt. Erst nach der Freigabe durch diese vier Präsidenten erblickt ein Beiratsgutachten das Licht der Welt. Das Gutachten wird offiziell der Carmen)\Zotter.doc 6 / 7

7 Bundesregierung übermittelt, in der Publikationsreihe des BEIRATS publiziert und üblicherweise in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bedeutung der Beiratsgutachten und Empfehlungen liegt vor allem darin, dass Expertenwissen in einem politiknahen Gremium genutzt wird, um gemeinsam einvernehmliche Einschätzungen aller Sozialpartner zu erarbeiten. Als komparativer Vorteil für den Beirat ist daher auch zu sehen, dass zwar durch die manchmal nicht leichte Kompromissfindung aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips der decision lag für wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahme zwar unter Umständen länger sein kann, aufgrund des Konsenses auf breiter Basis der implementation lag und Reibungsverluste bei der Umsetzung im Vergleich zu anderen Systemen sehr gering sind. Zusammenfassung Der österreichische BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALFRAGEN ist ein freiwilliges Expertengremium, getragen von starken, unabhängigen Verbänden erstellt Gutachten und Studien, die einerseits Zahlen und Fakten außer Streit stellen und andererseits sich mit analytisch fundierten und sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Empfehlungen an Dritte (Regierung, Gesetzgeber) zu grundsätzlichen, mittelfristigen wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen richten ist ein Politikanbieter, in dem Sinne, dass er im Gegensatz zu single interest groups auch die Durchsetzbarkeit der Empfehlungen berücksichtigen kann und durch die in ihm vertretenen Organisationen auch gewährleisten kann verdankt seine Stärke der Unabhängigkeit und der breiten Basis der Organisationen, die in ihm repräsentiert sind sieht sich als Schnittstelle zwischen Theorie, Praxis und Politik. ======= Carmen)\Zotter.doc 7 / 7

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