Produktionsintegriert ausgleichen Erfahrungen aus Brandenburg

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1 Produktionsintegriert ausgleichen Erfahrungen aus Brandenburg Julia Görlitz & Holger Pfeffer Deutscher Verband für Landschaftspflege Koordinierungsstelle Brandenburg Inhalt des Vortrages 1. Hintergründe Warum PIK in BB? 2. Fallbeispiele Kompensationsmaßnahme Kompensationsmaßnahme Schutzacker Dahmsdorf 3. Zusammenfassung

2 1. Hintergründe Warum PIK in Brandenburg? Rahmenbedingungen für Naturschutz im Ackerbau werden immer schlechter: a) auf der Landwirtschaftsseite: steigende Erträge (ca. 5 t/ha Getreideertrag), zunehmender Maisanbau (ca. 18 % der AF), stark sinkender Bracheanteil (von ca % auf ca. 3 % der AF), stagnierender Flächenanteil von Öko-Landbau (ca. 10 % der LN, ca. 8 % der AF). b) aus der Perspektive der Agrarförderung: In Bbg aktuell und in der neuen Förderperiode keine ELER-Programme für Naturschutzmaßnahmen im Ackerbau, In geringem Umfang landesfinanzierter VN für Ackermaßnahmen fehlende Agrarumweltberatung in Bbg. 1. Hintergründe Warum PIK in Brandenburg? Sich deutlich verschlechternde Rahmenbedingungen führen zum Verlust von Agrarbiodiversität (Beispiel Feldvögel): Quelle: Flade, M. (2012): Von der Energiewende zum Biodiversitäts- Desaster zur Lage des Vogelschutzes in Deutschland. VOGELWELT 133:

3 1. Hintergründe Warum PIK in Brandenburg? LBV unterstützt PIK! Grundlage für hochqualifizierte Greeningmaßnahmen Quelle: ( ) 2. Fallbeispiele Landschaftspflegeverbände in Brandenburg Schutzacker Dahmsdorf

4 2. Fallbeispiele LPV Mittelbrandenburg e.v. - größtes Einzelprojekt der A&E-Maßnahmen: ca ha offene Niederungslandschaft - Planfeststellungsbeschluss: 2011 Ziel ist es, eine maximale ökologische Aufwertung des Gebietes zu erreichen und so einen zusammenhängenden, landwirtschaftlich geprägten Natur- und Erholungsraum zu entwickeln. 5 Maßnahmenpakete 2. Fallbeispiele ca. 20 km Paket 1: Nutzungsintegrierte Maßnahmen inkl. Ökologische Grabenbewirtschaftung, Landwirtschafts-Monitoring Gesamtkoordination: ca. 10 km Paket 2: Gehölzanpflanzungen Paket 3: Waldumbau und Waldrandgestaltung Paket 4: Wasserbauliche Maßnahmen, Boden-/Wasser- Monitoring Paket 5: Monitoring Entwicklung von Flora und Fauna im Gesamtprojektgebiet, Erfolgskontrolle

5 2. Fallbeispiele Kompensationsmaßnahmen auf Basis des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) 15,5 ha Grünlandsäume 291,5 ha Maßgaben zum Wiesen- und Weidemanagement (70%) 49 ha Grünlandpflege (50%) 38 ha Feuchtwiesenpflege (10%) 69,5 ha Ackersäume 149 ha Naturschutzbrachen (80%) 18 ha Umwandlung von Acker in Extensivgrünland (100%) 315 ha Maßgaben zur Ackernutzung 40 ha Äsungsflächen (Maßnahmenumsetzung MP1, Stand: Mai 2014; Säume: 80%) 2. Fallbeispiele Maßgaben GS_WiM GS_WeM WiM WeM FW8.1/8.2 FW8.3 NB 2-13 TF b) TF a) Kürzel Flächengröße (ha) 3,4 4,2 98,2 97,6 1,8 2,1 Anzahl Flächen Ersteinrichtende Maßnahmen E1 Saatbettbereitung x x E2 1) Ansaat Saatmischung E3 einmalige Mahd mit Beräumung (x) x Schlagkartei dauerhafte Abgrenzung von Grünlandsäumen E4 mit stationären Weidezäunen x dauerhafte Markierung sensibler Bereiche bei E5 schlaginterner Lage x x Abnahmeprotokolle dauerhafte Markierung von Bereichen mit Verzicht auf jegliche Düngung (Abgrenzung E5 der FW8.1 und FW8.2-Flächen) x Bewirtschaftung B1 Breite mindestens 6 m x x wenn kein GS, dann 6m breite Streifen am x x x x x (x) Kostenkalkulationen B2 Schlagrand als sensible Bereiche B3 Einsatz von Scheibenmähwerken x x B4 Schnitthöhe 8-12 cm x x x (x) (x) x x x B5 kein PSM x x x x x x x x B6 kein Walzen/Schleppen x x B7 2) jährliche Bodenbearbeitung x B8 B9 Pflegeschnitte bei starker Verunkrautung (landwirtschftliche Problemarten) kein Grünlandumbruch, Maßnahmetypenblätter keine Nachsaat x x x x x x x x Düngung D1 keine N-Düngung sensible Bereiche x x D2 generell keine N-Düngung x D3 generell keine Düngung x x x x x D4 max. 100 kg N/ha/a x x Maßgaben zur Mähnutzung Werkspläne M1 1schürige Mahd mit Beräumung x x (x) x M2 2schürige Mahd mit Beräumung x M3 Mulchen/Schlegeln auf Teilflächen 3) x x (x) (x) x x M4 mindestens 20 % und max. 50 % der Fläche nur mit Frühmahd mähen x x M5 Mahd mit ca. 10 m breiten Schonstreifen alle 80m beim ersten Schnitt x Teilflächenmahd (5-10 % der Fläche ungemäht M6 belassen) x x Der DVL übernimmt: - Bearbeitung landwirtschaftlicher Fachinhalte der LAP - Abstimmung mit Ämtern u. Behörden - Etablierung der Maßnahmen in den Betrieben - Betreuung der Maßnahmedurchführung (Pflege) - Monitoring Landwirtschaft/Bauüberwachung - Begleitung Vertragsgestaltung - Dokumentation/Berichtswesen In Zusammenarbeit mit:

6 2. Fallbeispiele Flächeneigenschaften nach LBP/MMT Eine weitere Differenzierung der Maßnahmetypen S, NB und GB ergibt sich durch - deren Dimensionierung (6 25 m Breite), - ihre Lage (Randlage bzw. schlagteilende Lage), - unterschiedliche Herstellungsmaßnahmen zur Begrünung der Flächen a) Ansaat, b) Initialsaat c) wiederkehrende Ansaat d) Decksaat e) Selbstbegrünung - unterschiedliche Pflegemaßnahmen a) ersteinrichtende Maßnahmen b) Mahdzeitpunkte c) Flächen mit Bodenbearbeitung (jährlich / alle 2-3 Jahre) d) Erhalt von Aufwuchs auf Teilflächen (überständige Vegetation) Insgesamt ergeben sich im LBP Maßnahmeflächen; in Kombination mit den Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Teilflächen ergeben sich > 200 einzeln anzusteuernde Maßnahmeflächen mit und Erstanlage von Naturschutzbrachen / Ackersäumen:

7 Leitbild für Ökologisches Wiesenmanagement: Mahd mit Schonstreifen Leitbild für Naturschutzbrachen / Ackersäume: Selbstbegrünung/Ansaaten, Ackerwildkrautschutz, störungsarme Pflege Gras-Krautsaum mit Ansaat Ackerwildkrautstreifen selbstbegrünter Gras-Krautsaum

8 Leitbild für Naturschutzbrachen: Selbstbegrünung bei Randlage und Kontakt zu Saum- und Magerrasenvegetation (Spenderpopulationen) Leitbild für Naturschutzbrachen: hohe Anteile mit Selbstbegrünung auf mageren Standorten

9 Leitbild für Ackersäume: selbstbegrünte schlagteilende störungsarme Ackersäume mit hohen anteilen offener Böden für Bodenbrüter Leitbild für Ackersäume: Selbstbegrünung auf Standorten ohne Problemunkräuter

10 Leitbild für Ackersäume: Ansaaten für blütenreiche Vegetation / Lebensraum für Ackerwildkräuter u. Blütenbesucher 2. Fallbeispiele Schutzacker Müncheberg (OT Dahmsdorf) überregional bedeutsames Vorkommen von Ackerwildkräutern

11 2. Fallbeispiele Schutzacker Müncheberg (OT Dahmsdorf) Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg Schutzstatus: LSG, Vogelschutzgebiet Märkische Schweiz, FFH-Gebiet Nr. 396 Müncheberg Erträge Getreide: Ø 18 dt/ha/a (Stand: 2008) Ackerzahl: Kompensation für Solarpark auf 5,4 ha Acker und 1,1 ha Grünland (Opportunitäts- und Verfahrenskosten ca. 500 /ha) Träger: LPV Mittlere Oder Bäuerlicher Familienbetrieb mit Acker und Grünland

12 2. Fallbeispiele Schutzacker Müncheberg (OT Dahmsdorf) Eine landwirtschaftliche Nutzfläche, auf der bisher keine PSM ausgebracht wurden. - bis 1945 Landwirtschaftsgut Lembke - danach bis 1960 Bodenreformland Betrieb Koppe 1960 bis 1964 LPG Dahmsdorf, Einsatz von Mineraldünger, aber keine PSM seit 1964 Bewirtschaftung durch Familienbetrieb Koppe mit traditionellen Anbauverfahren (kleine Felder, z.t. Bewirtschaftung mit Pferden, ohne PSM, ohne Mineraldünger) extensiver Ackerbau seit 1993 über Vertragsnaturschutz des Landes Brandenburg gefördert seit 2012 extensive Bewirtschaftung als PIK für 25 Jahre gesichert 2. Fallbeispiele Schutzacker Müncheberg (OT Dahmsdorf) Schützenswerte Segetalflora auf dem Schutzacker Dahmsdorf

13 Maßgaben zur Bewirtschaftung Extensive Bewirtschaftung nach Demeter-Richtlinien & Öko-Plus Kornrade für spätblühende Zielarten: (Acker-Schwarzkümmel, Einjähriger Ziest u.a.): Stoppelbearbeitung frühestens ab September auf Teilflächen Striegeln nur auf Teilflächen Acker- Schwarzkümmel für Zielart Kornrade: Verwendung von ungereinigtem Saatgut für konkurrenzschwache Zielarten: reduzierte Aussaatstärke doppelter Reihenabstand 3. Zusammenfassung Durch PIK ist eine Vielzahl von Naturschutzmaßnahmen umsetzbar (extensive Acker- und Grünlandnutzung, Naturschutzbrachen, Blühstreifen u. flächen,...). Die hohe Flexibilität der Ausgestaltung der Maßnahmen sichert eine hohe Wirksamkeit. Entscheidend ist die naturschutzzielabhängige Auswahl der Standorte und die Festlegung der richtigen Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie der erforderlichen Bewirtschaftungstermine. Vorrangig sollten Minderertragsstandorte und Randlagen mit hohen Naturschutzpotenzialen als ökologische Vorrangflächen (keine Stilllegung!!!) entwickelt werden. Landschaftspflegeverbände in Brandenburg

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

15 3. Fallbeispiele Ökologische Aufwertung von - bisher intensiv genutzten Mähwiesen / Mähweiden (WiM, WeM, GS) - bisher intensiv ackerbaulich genutzten Flächen - Verbrachungsstadien von Grünlandflächen (Schilfröhricht, Staudenfluren, z.t. Gehölzaufwuchs) feuchter bis nasser Standorte - verbrachten Grünlandflächen feuchter bis nasser Standorte mit Binnensalzstellen-Vegetation Ca. 230 ha Ackerfläche (ca. 9 % der LN bei ha Landschaftsraum) werden als neue ökologische Vorrangflächen entwickelt mit und 3. Fallbeispiele Rahmenbedingungen: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) Teil: Nutzungsintegrierte Maßnahmen - Sicherstellung der ökologischen Aufwertung - Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit - Gewährleistung der EU-Direktzahlungen auf allen beihilfefähigen Flächen / Einhaltung der Cross-Compliance-Verpflichtungen LAP muss bei Nutzungsintegrierten Kompensationsmaßnahmen ökologische, (betriebs-) wirtschaftliche, förder- und planungsrechtliche sowie betriebsspezifische Interessenkonflikte ausgleichen. mit und

16 3. Fallbeispiele Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit Alle Acker-Maßnahmen können so gestaltet werden, dass mindestens eine eingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung möglich ist. - In der LAP entsprechende Optionen für eine energetische Verwertung, eine Verwertung als Futter oder die Gewinnung von Saatgut vorhalten. - Aber: Ökologische Aufwertung und die Erreichung von Naturschutzzielen hat Vorrang vor wirtschaftlicher Verwertung. mit und 3. Fallbeispiele Sicherstellung der Beihilfefähigkeit der Flächen - INVEKOS schreibt eine Mindestflächengröße von 0,3 ha vor, MIL Abt. Agrarförderung empfiehlt Mindestbreite von 10 m. - Flächen müssen identifizierbar sein (LELF Bbg 2013: H 11.2 Flächenidentifizierung: Der Antragsteller ist verpflichtet, eine eindeutige Identifizierung der beantragten Flächen sowohl im Rahmen der Verwaltungskontrollen als auch bei Vor-Ort-Kontrollen zu gewährleisten. Ist eine Identifizierung nicht möglich, gilt die betroffene Fläche als nicht vorgefunden.) - Für jeden Schlag ist ein Nutzungscode anzugeben (LELF Bbg 2013: Verwenden Sie hier die lt. Hinweise H 8 verbindlichen Kulturarten- und Nutzungsbezeichnungen mit den jeweiligen Code-Nummern). - GLÖZ (Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands) (MIL 2013: Aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Ackerflächen sind zu begrünen oder es ist eine Selbstbegrünung zuzulassen, der Aufwuchs ist mindestens einmal jährlich zu zerkleinern und ganzflächig zu verteilen (Mulchen oder Häckseln) oder zu mähen und das Mähgut von der Fläche abzufahren; (in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni darf weder gemulcht noch gehäckselt oder gemäht werden). mit und

17 Nutzungsintegrierte Kompensationsmaßnahmen Leitbild für Naturschutzbrachen / Ackersäume: Ackersaum, schlagteilend, einteilig, einfache einjährige Blühmischung mit und

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