VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang 5/6/7.2008

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang 5/6/7.2008"

Transkript

1 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang 5/6/ Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 18 Die Verkehrssicherheit ist der wichtigste Aspekt RECHTSPRECHUNG SVG 19 Wenn aus Parkieren Nötigung wird 20 Kollision auf Fussgängerstreifen NACHRICHTEN 21 Anzahl der Ausweisentzüge 2007 leicht gesunken 22 Erstmalige Auswertung zu den Personenwagen und ihren HalterInnen IMPRESSUM 23 Impressum, Bestellformular

2 VK Bulletin Nr. 5/6/ KOMMENTAR 18 Die Verkehrssicherheit ist der wichtigste Aspekt Martin Guggi, lic. iur. Rechtsanwalt Beschränkter Raum für Kompromisse Die EURO 2008 gehört der Vergangenheit an. Die Siegesfeiern sind vorbei, der Alltag ist eingekehrt. Die Dienstabteilung Verkehr stellte sich der Herausforderung, das Verkehrskonzept für die Stadt Zürich zusammen mit vielen Partnern zu entwickeln und umzusetzen. Rund zweieinhalb Jahre dauerten die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für den dreiwöchigen Anlass. Rückblickend können wir feststellen, dass das Verkehrskonzept funktioniert hat und den grossen Erwartungen standgehalten hat. Wir konnten zeigen, dass ein effektives Verkehrsmanagement selbst in Ausnahmesituationen möglich ist, ohne unseren Fokus Verkehrssi- cherheit aus den Augen zu verlieren. Wir konnten den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden und die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs gewährleisten, ohne die Zirkulation des motorisierten Verkehrs zu behindern. Gerade die Zürcher Fanmeile und Fanzone forderten uns heraus, diese Grundsätze aufrechtzuerhalten und zu beweisen, dass die Sicherheit und Mobilität aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden kann. Fakt ist, der Auto-, der Langsamund der öffentliche Verkehr beanspruchten gleichzeitig den Raum entlang dem Limmatquai und rund ums Bellevue, dort wo die Fanzone und Fanmeile ihren Standort hatten. Wenn nun zehntausende zusätzliche Besucher der Fanmeile vielbefahrene Strassen, öv-trassen und Übergänge begehen, ist eine Abstimmung und Abwägung zwischen den Bedürfnissen der einzelnen Anspruchsgruppen die notwendige Folge. Dabei muss immer auch die Verkehrssicherheit eine Grundlage für die Entscheide bilden, und es bleibt für Kompromisse nur ein beschränkter Spielraum. Selbst wenn die in Zürich getroffene Lösung mit den temporären Sperrungen von wichtigen Verkehrsverbindungen für den motorisierten Verkehr einschneidend war, so war sie die einzig plausible Lösung. Nicht nur im Interesse des Langsamverkehrs. Auch der motorisierte Individualverkehr wurde so vor möglichen Konflikten mit den Zufussgehenden geschützt. Bezogen auf spezielle Anlässe lautet die wichtigste Erkenntnis aus Sicht der Dienstabteilung Verkehr, dass auch beim Vorrang des Schutzes der schwächsten Verkehrsteilnehmenden ein einwandfreies Verkehrsmanagement betrieben werden kann, das die Mobilität für die anderen Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. Auf den signalisierten temporären Umfahrungsrouten rund um die Innenstadt lief der Verkehr nämlich einwandfrei (ausser wenn Unfallfahrzeuge den Verkehrsfluss behinderten, was übrigens auch ohne EURO 2008 vorkommt). Das von vielen kritischen Zeitgeistern im Vorfeld heraufbeschworene Verkehrschaos fand nicht statt. Alle für den Verkehr in der Stadt Zürich Verantwortlichen haben ganze Arbeit geleistet.

3 19 RECHTSPRECHUNG SVG VK Bulletin Nr. 5/6/ Wenn aus Parkieren Nötigung wird KS/MG. Nachbarn mögen sich nicht immer. Manchmal tritt die Antipathie auch offen zutage und mündet in fragwürdigen Aktionen. Nach 2-jährigem Rechtsstreit hatte sich vorliegend auch das Bundesgericht mit den Blüten einer solchen Nachbarschaft zu befassen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1P.46/2007 vom 7. August 2007). Anstoss zu diesem Urteil gab ein Vorfall auf dem Parkplatz eines Wohnhauses. Ein Anwohner parkierte seinen Personenwagen über die Mittagszeit so hinter dem Wagen seiner Nachbarin, dass diese von ihrem Parkplatz während einer halben Stunde nicht mehr wegfahren konnte. Das Blockiermanöver erfolgte ohne jegliche Not, da sowohl sein danebenliegendes als auch drei weitere Parkfelder frei gewesen wären. Die Nachbarin wollte dies nicht ungestraft auf sich sitzen lassen und erstattete noch gleichentags Anzeige. Nach einem Augenschein vor Ort verurteilte das Gerichtspräsidium Laufenburg den Schikaneparkierer wegen Nötigung (Art. 181 StGB) zu einer Busse von CHF 200., die bei schuldhafter Nichtzahlung innerhalb eines Monat gar in sechs Tage Haft umgewandelt würde. Nachdem das Obergericht des Kantons Aargau eine dagegen erhobene Berufung abwies, erhoffte sich der Lenker allerdings vergeblich einen Freispruch vor Bundesgericht. Wie die kantonalen Gerichte hielt es auch das Bundesgericht für erwiesen, dass der Nachbar seinen Wagen auf dem eigenen und den drei weiteren Parkfeldern hätte abstellen können, ohne jemanden zu behindern. Die Parkierweise des Lenkers widerspreche daher jeglicher Logik und jedem normalen Verhalten im Strassenverkehr. Zu erklären sei die Parkierweise nur mit dem angespannten Verhältnis zwischen dem Lenker, der Nachbarin und deren Lebenspartner, da es um den Besucherparkplatz schon mehrfach zu Auseinandersetzungen gekommen sei. Insbesondere über die leicht verschobene Parkierweise seiner Nachbarin habe sich der Lenker schon mehrfach geärgert. Angesichts dieser Umstände habe man durchaus folgern dürfen, dass der Lenker mit dem provokativen Abstellen seines Autos die Nachbarin habe zurechtweisen und schikanieren wollen. Kein Gehör fand der Nachbar mit der Behauptung, seine Nichte und nicht er selbst habe den Wagen der Nachbarin blockiert. Weil die Nichte genau wusste, welches der Parkfelder ihrem Onkel gehört, könne eine Verwechslung des Parkfeldes ausgeschlossen werden. Demzufolge könne das Parkmanöver einzig und allein als Provokation aufgefasst werden, wofür es der Nichte wiederum an einem Motiv gefehlt habe. Im Gegensatz zu ihrem Onkel sei ihr Verhältnis zur Nachbarin nämlich unbelastet gewesen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher als offensichtlich unbegründet ab. Wegen der aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten hat der Schikaneparkierer anstatt der ursprünglichen Busse von CHF 200. nun ein Vielfaches davon zu berappen. Allein die bundesgerichtliche Verfahrensgebühr beträgt CHF

4 VK Bulletin Nr. 5/6/ RECHTSPRECHUNG SVG 20 Kollision auf Fussgängerstreifen KS/MG. Im Zusammenhang mit einer Kollision auf einem Fussgängerstreifen war umstritten, ob sich eine Automobilistin wegen unangepasster Geschwindigkeit und Missachtung des Fussgängervortritts nach Art. 90 Ziff. 1 oder Ziff. 2 SVG schuldig gemacht hat. Die Unklarheit lag primär darin begründet, dass auch ein Fehlverhalten der angefahrenen Fussgängerin nicht ausgeschlossen werden konnte. Konkret ereignete sich der Unfall an einem Oktoberabend gegen sechs Uhr in Giffers auf der Höhe der Obermatt-Garage. Die Lenkerin war mit ca. 50 km/h unterwegs in Richtung Tentlingen, als sie mit der linken Front ihres Wagens eine 79-jährige Fussgängerin erfasste, die den Fussgängerstreifen aus Sicht der Automobilistin von links nach rechts überquerte. Das Kantonsgericht Freiburg hatte die Fahrzeuglenkerin lediglich nach Art. 90 Ziff. 1 SVG verurteilt und die Milde damit begründet, dass die Fussgängerin unvermittelt, ohne anzuhalten sowie ohne nach links und rechts zu schauen auf die Strasse getreten sei. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei damit aber eine unzulässige Schuldkompensation vorgenommen worden. Die Verurteilung hätte richtigerweise nach Art. 90 Ziff. 2 SVG erfolgen müssen, weil das Verhalten der Fussgängerin keineswegs unvorhersehbar gewesen sei. Das Bundesgericht entschied letztlich im Sinne der Staatsanwaltschaft, da man nicht uneingeschränkt auf das korrekte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden vertrauen darf. Dies gelte vor allem bei älteren Personen, denen gegenüber das Sicherheitsprinzip (vgl. Art. 26 Abs. 2 SVG) ein besonderes Mass an Vorsicht gebietet. Dass es sich bei der Fussgängerin um eine ältere Person gehandelt habe, hätte die Lenkerin aufgrund der geringen Grösse und der gleichzeitig gesenkten Kopfhaltung erkennen können und müssen. Die Berufung auf das Vertrauensprinzip blieb der Lenkerin somit grundsätzlich verwehrt, weshalb das Bundesgericht auch die Frage, ob die Fussgängerin den Zebrastreifen überraschend betreten habe und somit Art. 49 Abs. 2 SVG verletzt hatte, offen lassen konnte. Vielmehr hätte die Fahrzeuglenkerin ihre Geschwindigkeit wegen des nassen Fahrbahnbelages und der Strassenneigung von 6% grundsätzlich mässigen müssen, da allgemeine Höchstgeschwindigkeiten nur bei günstigen Verhältnissen ausgefahren werden dürfen. Zugleich habe die Lenkerin auch ihre Pflicht, allfälligen Fussgängern erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. Art. 33 Abs. 1 und 2 SVG sowie Art. 6 Abs. 1 VRV), komplett vernachlässigt. Als ortskundige Automobilistin hätte sie ihr Augenmerk auf allfällige Fussgänger auf dem linken Trottoir richten müssen, weil dieses im Anschluss an den Fussgängerstreifen endet und Fussgänger somit zwingend dort über den Fussgängerstreifen gehen müssen. Hinzu komme noch, dass das linke Trottoir wegen einer leichten Rechtskurve vor dem Fussgängerstreifen von weitem einsehbar war. Wenn die Lenkerin die Fussgängerin erst 30 Meter vor der Unfallstelle erstmals bemerkte habe, als sich diese bereits auf dem Zebrastreifen befand, sei sie ihren Vorsichtspflichten gar während längerer Zeit nicht nachgekommen. Folglich hob das Bundesgericht den angefochtenen Entscheid auf. Es wies die Vorinstanz an, die Lenkerin wegen grober Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Ziff. 2 SVG zu verurteilen und ein angemessenes Strafmass festzulegen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_377/2007 vom 6. Februar 2008).

5 21 NACHRICHTEN VK Bulletin Nr. 5/6/ Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 19. März 2008 Anzahl der Ausweisentzüge 2007 leicht gesunken Auf Schweizer Strassen mussten 2007 etwas weniger Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben als Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Gesunken ist die Zahl der Entzüge wegen Drogensucht und Geschwindigkeitsübertretungen. Die Entzüge wegen Alkohol am Steuer haben dagegen leicht zugenommen. Im vergangenen Jahr mussten in der Schweiz Personen ihren Führerausweis abgeben. Das sind 148 weniger als Hauptgründe für den Ausweisentzug waren wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellen Fahrens nahmen um 4 Prozent auf Fälle ab, die Entzüge wegen Angetrunkenheit (0,8 Promille oder mehr) stiegen leicht um 2,8 Prozent (19133 Fälle). Auffällig zugenommen haben die Zahlen der Ausweisentzüge wegen Krankheit und Gebrechen (2552 Fälle, plus 20 Prozent) und wegen Missachtens des Vortritts (3689 Fälle; plus 15 Prozent). Wegen Drogensucht mussten hingegen weniger Ausweise entzogen werden (1804 Fälle, minus 16,5 Prozent). Prozentual am stärksten ist die Anzahl Ausweisentzüge in der Altersgruppe der über 70-jährigen Fahrzeuglenkenden gestiegen (plus 17,2 Prozent auf 3253 Fälle). In absoluten Zahlen sind die Ausweisentzüge in der Altergruppe der 20- bis 29-Jährigen am höchsten (kumuliert Fälle; Zunahme knapp 1 Prozent), gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen (kumuliert Fälle, minus 3,4 Prozent). Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (knapp 70 Prozent), fast 14 Prozent der Ausweise mussten auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Auffallend ist die starke Zunahme der lange dauernden Entzüge (Entzugsdauer sieben bis zwölf Monate: plus 17,9 Prozent auf 2829 Fälle; Entzugsdauer mehr als zwölf Monate: plus 18,6 Prozent auf 1594 Fälle). Hier wirkt sich das am 1. Januar 2005 eingeführte, verschärfte Recht erstmals messbar in der Statistik aus. Verkehrssündern aus dem Ausland kann bedingt durch internationales Recht in der Schweiz der Ausweis nicht entzogen werden, ihnen wird aber der ausländische Führerausweis aberkannt, sie dürfen dann in der Schweiz kein Fahrzeug mehr lenken. Diese Zahl hat 2007 leicht auf zugenommen (plus 3,2 Prozent). In den letzten fünf Jahren zeigt sich hier aber eine markante Steigerung von 70 Prozent.

6 VK Bulletin Nr. 5/6/ NACHRICHTEN 22 Medienmitteilung von Statistik Stadt Zürich vom 24. April 2008 Erstmalige Auswertung zu den Personenwagen und ihren HalterInnen In der Stadt Zürich waren im Oktober 2007 insgesamt Personenwagen registriert. Damit beträgt die Personenwagendichte in der Stadt 0.35 PWs pro EinwohnerIn und ist im schweizerischen Vergleich erstaunlich tief. In der übrigen Schweiz liegt der Wert bei Welcher Typ Auto, welche Marke oder welche Farbe gefahren wird, hängt vom Alter, den individuellen Bedürfnissen, persönlichen Präferenzen und den finanziellen Möglichkeiten ab. Die Analyse hat gezeigt, dass rund 46 Prozent der Autos auf Zürichs Strassen deutsche Fabrikate sind. Mit grossem Abstand folgen die japanischen Marken mit einem Anteil von 15,7 Prozent. Auf dem dritten Rang liegen die Autos französischer Hersteller (11,8 Prozent), denen die US-amerikanischen (8,1 Prozent) und die italienischen Wagen (6,4 Prozent) folgen. Meine Heimat lieb ich sehr Die Vermutung, dass beim Autokauf Marken aus der Heimat überdurchschnittlich stark berücksichtigt werden, kann bestätigt werden. So weisen speziell französische und italienische StaatsbürgerInnen eine grosse Affinität zu Automarken aus ihrer Heimat auf. Welche Farbe darf es sein? Ein Viertel der in der Stadt Zürich gemeldeten Autos sind grau. Bei den Neuwagenverkäufen ist gar jedes dritte Auto grau lackiert. Als weitere Trendfarbe gilt schwarz. Rund 30 Prozent der neu immatrikulierten Fahrzeuge haben diese Farbe. Blau, noch vor wenigen Jahren die beliebteste Farbe überhaupt, verliert immer mehr Marktanteil, da in Zürich nur noch jeder zehnte Neuwagen mit dieser Farbe verkauft wird. Benzin oder Diesel? Noch immer sind die meisten Autos mit Benzin unterwegs. Nur 12,7 Prozent der Personenwagen sind mit Dieselmotoren ausgerüstet. Alternative Technologien wie beispielsweise der Hybridantrieb verzeichneten wohl in den letzten Jahren ein starkes Wachstum, führen aber im Vergleich zu den herkömmlichen Antriebsformen immer noch ein Schattendasein. Ganz wie es gefällt Welche Fahrzeugklasse die Gunst der Nutzerinnen und Nutzer geniesst, hängt nicht zuletzt von deren Alter und Kaufkraft ab. Sind Kleinst- und Kleinwagen vor allem bei jüngeren, kaufkraftschwächeren Personen sehr beliebt, steigen mit höherem Alter und Einkommen die Ansprüche an das Gefährt. Für Familien stellt sich oft die Frage nach einem geeigneten Fahrzeug. Es zeigt sich, dass kinderreiche und kaufkraftschwächere Familien Vans bevorzugen, während Familien mit höherem Einkommen überdurchschnittlich oft Sports Utilities Vehicles (SUV) oder Geländewagen wählen. Rund 6 Prozent der Personenwagen in der Stadt Zürich sind SUVs oder Geländewagen.

7 23 IMPRESSUM VK Bulletin Nr. 5/6/ Das VK Bulletin kann nachbestellt werden Folgende Ausgaben sind lieferbar: Nr. 1/2: Januar/Februar 2008 Nr. 3/4: März/April 2008 Nr. 5/6/7: Mai/Juni/Juli 2008 (Das nächste VK Bulletin erscheint erst im Oktober.) Das VK Bulletin im Internet als pdf-download Impressum Das VK Bulletin ist das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Das VK Bulletin erscheint 6-mal jährlich und ist eine Beilage der Stapo-Info, des Informationsorgans der Stadtpolizei Zürich. Redaktionsadresse: Dienstabteilung Verkehr, VK Bulletin, Postfach, 8021 Zürich, Tel , Fax Redaktionskontakt: Martin Guggi (MG), lic. iur., Rechtsanwalt Gestaltungskonzept: frameset kommunikationsdesign, Zürich Druck: Fotorotar AG, Zürich und Egg Auflage: 2900 Exemplare Das VK Bulletin abonnieren (gratis) Das VK Bulletin nachbestellen Anzahl / Heft-Nr. / Erscheinungsjahr Name Amt/Firma Abteilung Strasse Datum Vorname PLZ/Ort Unterschrift Dienstabteilung Verkehr VK Bulletin Postfach 8021 Zürich

8 VK Bulletin Nr. 5/6/ Stadt Zürich Dienstabteilung Verkehr Postfach 8021 Zürich

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 5/6, Mai/Juni 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 18 Wer die Wahl hat, sollte sie nutzen RECHTSPRECHUNG

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 10 Botschaften müssen wiederholt werden RECHTSPRECHUNG SVG 11 Sammelparkuhren

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 5/6.2007

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 5/6.2007 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 5/6.2007 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 18 Ein Versuch will gut überlegt sein RECHTSPRECHUNG SVG 19 Wer übermüdet

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 1/2.2007

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 1/2.2007 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 1/2.2007 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 2 Man hat nie ausgelernt RECHTSPRECHUNG SVG 3 Vertrauen ist gut Vorsicht

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 5/6, Mai/Juni 2006, 49. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 18 Baustellen sind nicht nur ein Ärgernis RECHTSPRECHUNG

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 11/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 11/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 34 Ein Schritt, der Hoffnungen weckt RECHTSPRECHUNG SVG 35 Fahren ohne Überblick

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 3/4, März/April 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 10 Die Verantwortung des Einzelnen RECHTSPRECHUNG

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 8/9/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang KOMMENTAR 26

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 8/9/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang KOMMENTAR 26 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Eine teure und gefährliche Unsitte RECHTSPRECHUNG SVG 27 Drängler anzeigen

Mehr

Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Beschwerde.

Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Beschwerde. III. Verwaltungsgerichtshof. Entscheid vom 23. Februar 1999 in der Beschwerdesache (3A 98 164), R., Beschwerdeführer, gegen die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr des Kantons Freiburg,

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/ VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/12.2007 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 42 Platz für Ideen schaffen RECHTSPRECHUNG SVG 43 Mit abgefahrenen

Mehr

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN 2003 STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN Tabelle Seite 001 Gesamtübersicht der registrierten Massnahmen 1-3 002 Administrativmassnahmen / Alter der Betroffenen 4 003 Art der

Mehr

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN 2001 STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN Tabelle Seite 001 Gesamtübersicht der registrierten Massnahmen 1-3 002 Administrativmassnahmen / Alter der Betroffenen 4 003 Art der

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 3/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang KOMMENTAR 10

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 3/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang KOMMENTAR 10 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 10 Nichts ist unmöglich, aber nicht alles ist möglich RECHTSPRECHUNG SVG 11

Mehr

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze

Mehr

Verkehrsunfälle. In Hamburg sieht die Unfallbilanz für das Jahr 2014 so aus:

Verkehrsunfälle. In Hamburg sieht die Unfallbilanz für das Jahr 2014 so aus: Verkehrsunfälle Verkehrsunfälle sind die am direktesten spürbaren Risiken, die vom Straßenverkehr ausgehen. Sie beeinflussen unser Leben stärker als es auf den ersten Blick erscheint. Im Jahr 2014 wurden

Mehr

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV) Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Änderung

Mehr

Position. Handzeichen am Fussgängerstreifen? 2010/11. Klosbachstrasse Zürich Telefon Telefax

Position. Handzeichen am Fussgängerstreifen? 2010/11. Klosbachstrasse Zürich Telefon Telefax Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2010/11 Handzeichen am Fussgängerstreifen?

Mehr

Position. Handzeichen am Fussgängerstreifen? 2010/11. Klosbachstrasse Zürich Telefon Telefax

Position. Handzeichen am Fussgängerstreifen? 2010/11. Klosbachstrasse Zürich Telefon Telefax Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2010/11 Handzeichen am Fussgängerstreifen?

Mehr

Grundlagen 4: T30 Rothenburg

Grundlagen 4: T30 Rothenburg Verkehr und Infrastruktur (vif) Abteilung Verkehrstechnik Arsenalstrasse 4 6010 Kriens Telefon 041 18 12 12 Telefax 041 11 20 22 vif@lu.ch www.vif.lu.ch Grundlagen 4: T0 Rothenburg Unfallauswertung 01.04.2010

Mehr

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram 7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner

Mehr

VERHALTEN AM FUSSGÄNGERSTREIFEN

VERHALTEN AM FUSSGÄNGERSTREIFEN VERHALTEN AM FUSSGÄNGERSTREIFEN EMPFEHLUNGEN FÜR FUSSGÄNGERINNEN UND FUSSGÄNGER FÜR LENKERINNEN UND LENKER IN ZUSAMMENARBEIT MIT Schweizer Projekt zum Weltgesundheitstag der World Health Organisation (WHO)

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 56. Jahrgang KOMMENTAR 2

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 56. Jahrgang KOMMENTAR 2 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 56. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 2 Wissen vermitteln und Handlungsanweisungen erteilen RECHTSPRECHUNG SVG 3

Mehr

Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand

Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand 11.04.2000 Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand Quelle Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Laupenstrasse 11 CH-3008 Bern Kontaktperson Christian A. Huber Tel. 031

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 7/8, Juli/August 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 26 Den «Täfeliwald» ausholzen RECHTSPRECHUNG

Mehr

PRESSESTELLE DES SENATS

PRESSESTELLE DES SENATS PRESSESTELLE DES SENATS Verkehrsunfallbilanz 2016: Mehr Sachschäden, weniger Verletzte 2. März 2017/bis02 Im vergangenen Jahr verunglückten auf Hamburgs Straßen 293 Menschen weniger als im Vorjahr, insbesondere

Mehr

ANTWORT AUF ANFRAGE A 207. Anfrage Brücker Urs und Mit. über die Zunahme von Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht

ANTWORT AUF ANFRAGE A 207. Anfrage Brücker Urs und Mit. über die Zunahme von Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht Feh ler! U nbe ka nn ter Name für Do kume nt -Eige ns cha ft. Regierungsrat Luzern, 7. Februar 2017 ANTWORT AUF ANFRAGE A 207 Nummer: A 207 Protokoll-Nr.: 146 Eröffnet: 07.11.2016 / Justiz- und Sicherheitsdepartement

Mehr

Eine Übersicht. Dr. iur. STEFAN HEIMGARTNER, Rechtsanwalt, Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Zürich

Eine Übersicht. Dr. iur. STEFAN HEIMGARTNER, Rechtsanwalt, Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Zürich nach bisherigem und neuem Recht Eine Übersicht Dr. iur. STEFAN HEIMGARTNER, Rechtsanwalt, Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Zürich lic. iur. FLORIAN SCHÖNKNECHT,

Mehr

Medienmitteilung. 9 Bau- und Wohnungswesen Nr Leerwohnungsziffer steigt auf Niveau der Jahrtausendwende

Medienmitteilung. 9 Bau- und Wohnungswesen Nr Leerwohnungsziffer steigt auf Niveau der Jahrtausendwende Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 12.09.2016, 9:15 9 Bau- und Wohnungswesen Nr. 0350-1608-80 Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2016 Leerwohnungsziffer

Mehr

KOMMENTAR 2 Tempo 30 aber bitte nur mit Mass NACHRICHTEN 3 Neuerungen im Strassenverkehrsrecht, Teil 1 IMPRESSUM, BESTELLFORMULAR 7

KOMMENTAR 2 Tempo 30 aber bitte nur mit Mass NACHRICHTEN 3 Neuerungen im Strassenverkehrsrecht, Teil 1 IMPRESSUM, BESTELLFORMULAR 7 DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 1/2, Januar/Februar 2006, 49. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 2 Tempo 30 aber bitte nur mit Mass NACHRICHTEN

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 14 Bewährte Zusammenarbeit weiterentwickeln RECHTSPRECHUNG SVG 15 Führerausweis

Mehr

Der Fahrzeugbestand nahm 2016 weiter zu

Der Fahrzeugbestand nahm 2016 weiter zu Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 02.02.2017, 9:15 11 Mobilität und Verkehr Nr. 2017-0321-D Strassenfahrzeuge 2016 Der Fahrzeugbestand

Mehr

Verkehrsunfallstatistik 2015

Verkehrsunfallstatistik 2015 www.bonn.polizei.nrw.de rechtsstaatlich bürgerorientiert professionell Verkehrsunfallstatistik 2015 Weniger Verkehrsunfälle weniger Verletzte Zwölf Menschen, darunter fünf Fahrradfahrende, verunglückten

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 12. November 2014 Schriftlich mitgeteilt am: SK2 14 57 17. November 2014 Verfügung II. Strafkammer

Mehr

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Handout Vortritt 3 GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Herzlich willkommen! Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Heutiges Thema: VORTRITT Weshalb benötigen

Mehr

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze

BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1990, NStZ 1990, 537 1,1 Promille-Grenze (vgl. auch BGHSt 37, 89; BayObLG NJW 1990, 2833) Sachverhalt: Anton fährt nach Alkoholgenuss mit seinem Auto nach Hause. Seine Blutalkoholkonzentration

Mehr

Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung

Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung Vermögensdelikte: häufigster Anlass für eine Verurteilung Ulrike Stoll Dipl.-Sozialwissenschaftlerin Ulrike Stoll ist Referentin im Referat Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Ausländer, Rechtspflege des Statischen

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang 2.2010 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 14 Massnahmen zeigen Wirkung RECHTSPRECHUNG SVG 15 Mildes Urteil für

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Weniger ist mehr RECHTSPRECHUNG SVG 27 Rechtsüberholen auf der Autobahn

Mehr

AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2017 UND SCHIFFSVERKEHR URI

AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2017 UND SCHIFFSVERKEHR URI AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2017 AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR URI Seite 2 von 18 INHALTSVERZEICHNIS KURZKOMMENTAR... SEITE 3 FAHRZEUGZULASSUNG FAHRZEUGBESTAND NACH FAHRZEUGARTEN...

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 3 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich 5 des Verwaltungsrechts

Mehr

Kanton Aargau Park+Pool-Parkplätze

Kanton Aargau Park+Pool-Parkplätze Kanton Aargau Park+Pool-Parkplätze Erhebung Auslastung November 2014 Fassung Dezember 2014 Departement Bau, Verkehr und Umwelt Herausgeber Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) Abteilung Verkehr Herr

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS FREIBURG III. VERWALTUNGSGERICHTSHOF Entscheid vom 20. Juni 2006 In der Beschwerdesache (3A 06 64) X. Beschwerdeführer, gegen die Kommission für Administrativmassnahmen im

Mehr

Die Leerwohnungsziffer ist im achten Jahr in Folge angestiegen. In den letzten Jahren hat sich das Wachstum zunehmend beschleunigt.

Die Leerwohnungsziffer ist im achten Jahr in Folge angestiegen. In den letzten Jahren hat sich das Wachstum zunehmend beschleunigt. Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 11.09.2017, 9:15 9 Bau- und Wohnungswesen Nr. 2017-0398-D Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2017 Leerwohnungsziffer

Mehr

Verkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom

Verkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom Verkehrssicherheitskampagne 2013 Referat vom 24.09.2013 Referat vom Hans Lussi Kampagne 2013 Die diesjährige Kampagne knüpft an die Kampagnen der Jahre 2007-2012 an, dauert vom 24.09.2013 bis 22.10.2013

Mehr

Die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe erreichte 2016 einen Wert von 3,3 Prozent

Die Quote der wirtschaftlichen Sozialhilfe erreichte 2016 einen Wert von 3,3 Prozent Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 19.12.2017, 9:15 13 Soziale Sicherheit Nr. 2017-0436-D Sozialhilfebeziehende in der Schweiz 2016 Die

Mehr

Motorfahrzeugbestand nähert sich der 6-Millionen-Schwelle

Motorfahrzeugbestand nähert sich der 6-Millionen-Schwelle Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 04.02.2016, 9:15 11 Mobilität und Verkehr Nr. 0350-1601-10 Strassenfahrzeugbestand 2015 Motorfahrzeugbestand

Mehr

VERKEHRSUNFALL-STATISTIK 2010

VERKEHRSUNFALL-STATISTIK 2010 VERKEHRSUNFALL-STATISTIK 2010 1 Leichter Anstieg bei der Zahl der registrierten Verkehrsunfälle Zahl der Verunglückten insgesamt zurückgegangen - allerdings mehr Verkehrstote Hauptunfallursachen Zahl der

Mehr

Stadt. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement)

Stadt. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement) Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 6.3... Ausgabe vom. September 003 Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement) vom 30. Januar

Mehr

Parkierungsreglement

Parkierungsreglement Parkierungsreglement Parkierungsreglement Seite 2 von 7 Parkierungsreglement Der Gemeinderat Frick, gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG) und 59 des

Mehr

LUSTAT News 17. Dezember 2015 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Weniger neue Sozialhilfefälle

LUSTAT News 17. Dezember 2015 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Weniger neue Sozialhilfefälle LUSTAT News 17. Dezember 215 Medienmitteilung Sozialhilfe im 214 Weniger neue Sozialhilfefälle Im Jahr 214 wurden im gut 4 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht 1,1 Prozent

Mehr

Analyse der PS-Leistung von PKW. Auswertung der Angaben von CHECK24-Kunden zur Motorleistung ihres PKW im Kfz-Versicherungsvergleich

Analyse der PS-Leistung von PKW. Auswertung der Angaben von CHECK24-Kunden zur Motorleistung ihres PKW im Kfz-Versicherungsvergleich Analyse der PS-Leistung von PKW Auswertung der Angaben von CHECK24-Kunden zur Motorleistung ihres PKW im Kfz-Versicherungsvergleich Stand: September 2014 CHECK24 2014 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung

Mehr

Urteil vom 3. Dezember 2015 Strafrechtliche Abteilung

Urteil vom 3. Dezember 2015 Strafrechtliche Abteilung / Bundesgericht Tribunal federal Tribunale federale Tribunal federal 6B_362/2015 Urteil vom 3. Dezember 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Verfahrensbeteiligte Bundesrichter Denys, President, Bundesrichter

Mehr

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 13. Juli 2006 Pressekonferenz Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 am 13. Juli 2006 in Berlin Statement von Präsident Johann Hahlen Es gilt das gesprochene Wort 1.

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 18 Die Grenzen der Verkehrssicherheit RECHTSPRECHUNG SVG 19 Rechtsüberholen

Mehr

Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht. vom 17. Februar 2016 ( ) Prozessuale Fragen

Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht. vom 17. Februar 2016 ( ) Prozessuale Fragen Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht vom 17. Februar 2016 (650 13 144) Prozessuale Fragen Festsetzung der Verfahrenskosten in einem Fall mit umfangreichem

Mehr

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2016 vorgestellt.

Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2016 vorgestellt. Verkehrsunfallbilanz 2016 Historischer Tiefstand bei Getöteten Weniger Schwerverletzte Wildunfälle neue Unfallursache Nr. 1 Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, hat die Verkehrsunfallbilanz

Mehr

AUTOMARKT SUVs dick im Kommen

AUTOMARKT SUVs dick im Kommen AUTOMARKT SUVs dick im Kommen 26. DEZEMBER 2013 Von FRANK-THOMAS WENZEL Audi präsentierte seinen SUV SQ5 auf der IAA in Frankfurt im September. Der Marktanteil der Sports Utility Vehicle (SUV) wächst in

Mehr

I. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr Unfallzahlen 2010 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:

I. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr Unfallzahlen 2010 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr: 1 unfälle im Straßenverkehr im Jahr 2010 Der folgende Überblick informiert über die Eckdaten des Statistischen Bundesamt zum Thema unfälle im Straßenverkehr 2010. Als gelten alle Mädchen und Jungen unter

Mehr

Handout. Bremsen, Halten, Parkieren

Handout. Bremsen, Halten, Parkieren Handout Bremsen, Halten, Parkieren 8 GRUNDSATZ BREMSEN, HALTEN und PARKIEREN und dabei niemand genieren. Herzlich willkommen! VRT Robert Jetter DANKE! Bitte schalten Sie Ihr Handy aus! Besten Dank! Bremsen

Mehr

Schweizerischer Führerausweis im Kreditkartenformat

Schweizerischer Führerausweis im Kreditkartenformat Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Q093-1804 CH-3003 Bern, 12. April 2017 Schweizerischer Führerausweis im Kreditkartenformat Der

Mehr

Inhalt. Liebe Mandanten Liebe Freunde. Wir freuen uns, Ihnen die Juli- Ausgabe unseres Newsletters zukommen zu lassen.

Inhalt. Liebe Mandanten Liebe Freunde. Wir freuen uns, Ihnen die Juli- Ausgabe unseres Newsletters zukommen zu lassen. PACHMANN RECHTSANWÄLTE I ATTORNEYS AT LAW Juli 2012 Liebe Mandanten Liebe Freunde Wir freuen uns, Ihnen die Juli- Ausgabe unseres Newsletters zukommen zu lassen. Im ersten Artikel erörtern wir die Rechtslage

Mehr

Verkehrsunfallstatistik 2017 Kanton Zürich Medienorientierung

Verkehrsunfallstatistik 2017 Kanton Zürich Medienorientierung Verkehrsunfallstatistik 2017 Kanton Zürich Medienorientierung 2 Verkehrsunfallgeschehen im Gesamtüberblick Der Gesamtüberblick über den ganzen Kanton (inkl. Städte Zürich und Winterthur) zeigt im Fünfjahresvergleich

Mehr

Auto-Experte Dudenhöffer: "Trump schafft sich Urteile durch alternative Fakten"

Auto-Experte Dudenhöffer: Trump schafft sich Urteile durch alternative Fakten 27. Mai 2017 Konzerne verlieren Marktanteile Trumps Wut auf deutsche Autobauer basiert auf "alternativen Fakten" Samstag, 27.05.2017, 23:00 Dem US-Präsidenten fahren in seiner Heimat zu viele deutsche

Mehr

LOTTE SCHLEGEL (Autofahrerin): Ich fahre offiziell Auto seit Ich bin jetzt 90 Jahre alt, also sind das 72 Jahre.

LOTTE SCHLEGEL (Autofahrerin): Ich fahre offiziell Auto seit Ich bin jetzt 90 Jahre alt, also sind das 72 Jahre. MIT 90 HINTERM STEUER In unserer Gesellschaft gibt es mehr und mehr alte Menschen, die Auto fahren. Weil sie in gefährlichen Situationen nicht mehr schnell genug reagieren können, verursachen sie viele

Mehr

Die Bevölkerungszahl der Stadt Zürich wird weiterhin steigen Bevölkerungsszenarien für die Stadt Zürich bis 2025

Die Bevölkerungszahl der Stadt Zürich wird weiterhin steigen Bevölkerungsszenarien für die Stadt Zürich bis 2025 Stadt Zürich Statistik Napfgasse 6 Postfach, 8022 Zürich 1 / 5 Tel. 044 412 08 00 Fax 044 412 08 40 www.stadt-zuerich.ch/statistik Ihre Kontaktperson: Cornelia Schwierz Direktwahl 044 412 08 13 cornelia.schwierz@zuerich.ch

Mehr

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11 Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Faktenblatt 2010/11 Öffentlicher Verkehr

Mehr

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung

Handout. Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung 5 Handout Einspuren, Abbiegen, Richtungsänderung, Zeichengebung GRUNDSATZ ZEICHEN SCHAFFEN KLARHEIT! Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Thema Einspuren Richtungsänderung Zeichengebung. Abbiegen

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 11/12, November/Dezember 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 42 Die Fehlerquote im Verkehr minimieren

Mehr

Verkehrsunfälle im Kanton Bern. Accidents de la circulation dans le canton de Berne. Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention

Verkehrsunfälle im Kanton Bern. Accidents de la circulation dans le canton de Berne. Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention Verkehrsunfälle im Kanton Bern Accidents de la circulation dans le canton de Berne Kantonspolizei Bern Verkehr, Umwelt und Prävention Police cantonale bernoise Circulation, Environnement et Prévention

Mehr

I. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr 2011. Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:

I. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr 2011. Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr: 1 unfälle im Straßenverkehr im Jahr 2011 Der folgende Überblick informiert über die Eckdaten des Statistischen Bundesamt zum Thema unfälle im Straßenverkehr 2011. Als gelten alle Mädchen und Jungen unter

Mehr

Alkohol und Lenken eines Fahrzeuges

Alkohol und Lenken eines Fahrzeuges Alkohol und Lenken eines Fahrzeuges In Ländern, wo der Alkoholgehalt im Blut im Straßenverkehr kontrolliert wird, hat zirka einer von fünf Fahrern, der aufgrund eines Verkehrsunfalls verstirbt, einen Alkoholgehalt

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Mängel an der Infrastruktur ausgeschlossen, aber RECHTSPRECHUNG SVG

Mehr

Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen

Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen - dem Bericht Verkehrsunfälle Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr, Statistisches

Mehr

DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG

DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG 2010 DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG Die Zweiphasenausbildung ist auf Kurs. Im Jahr 2010 haben erstmals alle Neulenkenden nach der Führerprüfung einen Führerausweis auf Probe erhalten. Der Kursbetrieb, welcher

Mehr

AXAcrashtests DÜBENDORF 2016

AXAcrashtests DÜBENDORF 2016 Seite 1/14 Daten und Fakten Die Risiken von Handys im Strassenverkehr Inhalt 1. Statistische Unfallzahlen... 2 1.1 Die vier häufigsten Unfallursachen im Verlauf der Zeit... 2 1.2 Von Fussgängern verursachte

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich Verwaltungskommission Geschäfts-Nr.: VO110073-O/U01 Mitwirkend: Der Obergerichts-Vizepräsident, lic. iur. R. Naef sowie die Gerichtsschreiberin, lic. iur. A. Bernstein-Pomeranz

Mehr

6. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen nach dessen Tode betrafen.. a) den Pflichtteil. b) nur die vom Erblasser gegründete Stiftung.

6. Die erbrechtlichen Auseinandersetzungen nach dessen Tode betrafen.. a) den Pflichtteil. b) nur die vom Erblasser gegründete Stiftung. Sachverhalt: Der 1886 geborene, in A., B. und C. heimatberechtigte Y. betrieb in Italien eine Möbelstofffabrik und erschuf sich dabei ein sehr grosses Vermögen. Als er 1962 in C. verstarb, hinterliess

Mehr

Medieninformation. Weniger Verkehrstote in Sachsen im vergangenen Jahr. 032 / 2017 Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Medieninformation. Weniger Verkehrstote in Sachsen im vergangenen Jahr. 032 / 2017 Sächsisches Staatsministerium des Innern. Medieninformation 032 / 2017 Sächsisches Staatsministerium des Innern Ihr Ansprechpartner Andreas Kunze-Gubsch Durchwahl Telefon +49 351 564-3040 Telefax +49 351 564-3049 presse@smi.sachsen.de Dresden,

Mehr

Volle Konzentration beim Vortritt gefragt

Volle Konzentration beim Vortritt gefragt Medienmitteilung Kampagne «Vorsicht beim Vortritt» misst Stimmung bei Velo- und Autofahrern Volle Konzentration beim Vortritt gefragt Bern, 12. April 2016 Ein Plakat in warnendem Rot zeigt eine Strassenkreuzung

Mehr

SICHER UNTERWEGS IN DAMM!

SICHER UNTERWEGS IN DAMM! Zebrastreifen Mühlstraße - Wir fordern u. a. eine aktive Lichtsignalanlage. Wer wir sind: Wir sind eine Initiative besorgter Eltern betroffener Kinder in Aschaffenburg und setzten uns dafür ein, unseren

Mehr

Deutsche fahren immer mehr auf SUV ab

Deutsche fahren immer mehr auf SUV ab Deutsche fahren immer mehr auf SUV ab 16. August 2015, Autokäufer in Deutschland greifen tiefer in die Tasche vor allem um sich größere und leistungsstärkere Geländewagen zu kaufen Berlin/Essen Autokäufer

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 2 Sichtbarkeit verhindert Unfälle RECHTSPRECHUNG SVG 3 Wo die Katze

Mehr

Lass dich nicht abschiessen.

Lass dich nicht abschiessen. Lass dich nicht abschiessen. Firma, Anlass, Datum Name Motorrad/Roller 2017 1 Nichtberufsunfälle in der Schweiz, 2013 Jährlich verletzen sich über eine Million Menschen im Strassenverkehr, bei Sport und

Mehr

Parkierungs- und Parkkartenreglement

Parkierungs- und Parkkartenreglement Kanton Zürich Gemeinde Egg Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungs- und Parkkartenreglement Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel.

Mehr

Unfallstatistik für Niedersachsen 2015: Leichter Anstieg der Verkehrstoten

Unfallstatistik für Niedersachsen 2015: Leichter Anstieg der Verkehrstoten Presse Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 16.03.2016 Unfallstatistik für Niedersachsen 2015: Leichter Anstieg der Verkehrstoten 457 Verkehrstote 2015 13 tödlich verunglückte Kinder Rasen

Mehr

STATISTIK AKTUELL DER ARBEITSMARKT IM JAHR 2015

STATISTIK AKTUELL DER ARBEITSMARKT IM JAHR 2015 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL DER ARBEITSMARKT IM JAHR 2015 Arbeitslosenzahl um 3,5 Prozent gestiegen 2 STATISTIK AKTUELL DER ARBEITSMARKT IM JAHR 2015 IMPRESSUM

Mehr

Zur Verwirkung des Beschwerderechts Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem. VergabeNews Nr. Juli 2012

Zur Verwirkung des Beschwerderechts Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem. VergabeNews Nr. Juli 2012 Juli 2012 6 VergabeNews Nr. Zur Verwirkung des Beschwerderechts Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem neuen Urteil seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach Rügen gegen Ausschreibungsbedingungen nicht

Mehr

LVwG /2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

LVwG /2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075-18004 Fax: +43 732 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-650912/2/Zo/JW Linz, 27. September 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

Mehr

Forschung aktuell. Newsletter I Ausgabe 272 I 38. Jahrgang I 8. Februar 2017 Seite Deutsche Tourismusanalyse: Öfter. Länger.

Forschung aktuell. Newsletter I Ausgabe 272 I 38. Jahrgang I 8. Februar 2017 Seite Deutsche Tourismusanalyse: Öfter. Länger. Newsletter I Ausgabe 272 I 38. Jahrgang I 8. Februar 2017 Seite 1 33. Deutsche Tourismusanalyse: Öfter. Länger. Teurer Die Bundesbürger verreisen wieder öfter, bleiben länger vor Ort und lassen sich den

Mehr

Fahrzeugbestand wächst weiter: Trend zu Diesel- und Allradfahrzeugen

Fahrzeugbestand wächst weiter: Trend zu Diesel- und Allradfahrzeugen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 04.02.2014, 9:15 11 Mobilität und Verkehr Nr. 0350-1400-70 Strassenfahrzeuge 2013 Fahrzeugbestand wächst

Mehr

Resultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017

Resultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017 Resultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017 Verwaltung Autor Gemeinde Uetikon am See Abteilung Bevölkerung + Sicherheit Bergstrasse 90 8707 Uetikon am See Severin Uhr Leiter Bevölkerung

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht vom 7. August 2013 (810 12 327) Strassen und Verkehr Warnungsentzug des Führerausweises Besetzung Parteien Präsidentin

Mehr

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren.

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Unsere Radschläge Eine runde Sache 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Abstand zum Strassenrand. Nie auf der weissen Leitlinie fahren. Mindestens 70 cm Abstand

Mehr

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein

Mehr

Ordnungsbussen nach Geschwindigkeits-Übertretungen gemäss SVG km/h Meldung an Staatsanwaltschaft, Verwarnung nach *Art.

Ordnungsbussen nach Geschwindigkeits-Übertretungen gemäss SVG km/h Meldung an Staatsanwaltschaft, Verwarnung nach *Art. Ordnungsbussen nach Geschwindigkeits-Übertretungen gemäss SVG Übertretungen Innerorts -5 km/h Fr. 40.- 6-0 km/h Fr. 0.- -5 km/h Fr. 50.- 6-0 km/h Meldung an Staatsanwaltschaft, Verwarnung nach *Art. 6a

Mehr

Die meisten Grenzübertritte der Schweizerinnen und Schweizer erfolgten 2015 zu Freizeitzwecken

Die meisten Grenzübertritte der Schweizerinnen und Schweizer erfolgten 2015 zu Freizeitzwecken Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 16.03.2017, 9:15 11 Mobilität und Verkehr Nr. 2017-0320-D Alpen- und grenzquerender Personenverkehr 2015

Mehr

U r t e i l v o m 2 3. D e z e m b e r I I. z i v i l r e c h t l i c h e A b t e i l u n g

U r t e i l v o m 2 3. D e z e m b e r I I. z i v i l r e c h t l i c h e A b t e i l u n g B u n d e s g e r i c h t T r i b u n a l f é d é r a l T r i b u n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l f e d e r a l {T 0/2} 5A_381/2016 U r t e i l v o m 2 3. D e z e m b e r 2 0 1 6 I I. z i v i l

Mehr

Werbebeachtung VBZ TrafficMedia: Resultate der Studie 2010/11

Werbebeachtung VBZ TrafficMedia: Resultate der Studie 2010/11 Werbebeachtung VBZ TrafficMedia: Resultate der Studie 2010/11 Die neue Werbebeachtungsstudie der VBZ. Verkehrsmittelwerbung stösst bei der Bevölkerung der Stadt Zürich auf grosse Beachtung. Das hat bereits

Mehr

2 Ob 600/84. gefasst:

2 Ob 600/84. gefasst: 2 Ob 600/84 Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Piegler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Kralik,

Mehr