VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 8/9/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang KOMMENTAR 26

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1 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Eine teure und gefährliche Unsitte RECHTSPRECHUNG SVG 27 Drängler anzeigen ohne Zeugen? 28 Gefährliches Überholen eines Velofahrers NACHRICHTEN 29 Markante Zunahme der Gurtenträger in der Romandie 30 Mehr Verkehr zehn Prozent weniger Staus IMPRESSUM 31 Impressum, Bestellformular 8/9/

2 KOMMENTAR VK Bulletin Nr. 8/9/ Eine teure und gefährliche Unsitte Martin Guggi, lic. iur. Rechtsanwalt Kleber schnell entfernen Kürzlich in Hamburg: Beim Gang durch die Strassen der Hansestadt richtet sich mein Blick trotz aller Sehenswürdigkeiten von Berufes wegen automatisch und regelmässig auf die Verkehrssignalisation. Dann plötzlich ein Déjà-vu der nicht erwünschten Art: Im hohen Norden prangt auf einem Verkehrsschild unübersehbar ein Kleber, der für eine Fangruppierung eines Zürcher Fussballklubs wirbt! Die Unsitte der Verunstaltung von Signalisationen hat in der Stadt Zürich in den letzten Jahren ein Ausmass angenommen, das ärgerlicher nicht sein könnte. Kein Verkehrsregelungsanlagen-Mast und auch kein Verkehrsschild oder Wegweiser ist vor dem falsch verstandenen Fanatismus von Fussballanhängern sicher. Dass jemand seine «Begeisterung» für einen Fussballklub zeigen möchte, ist selbstverständlich und kein Problem. Zu einem Problem der Allgemeinheit wird es aber dann, wenn diese «Liebe» zu seinem Verein die (Verkehrs-)Sicherheit gefährdet. Ohne Rücksicht und vor allem ohne nachzudenken, werden Signalisationen so mit Aufklebern eingedeckt, dass die Verkehrsteilnehmenden teilweise Mühe haben, um mit einem Blick zu erkennen, welches Verhalten von ihnen verlangt wird. Zudem richtet sich die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden unter Umständen gerade wegen des dort platzierten Aufklebers nicht auf die Beschilderung. Alles in allem benötigen sie so mehr Zeit, um die Signalisationen zu interpretieren. Gerade im innerstädtischen Verkehr, wo sehr viele visuelle Eindrücke zeitgleich verarbeitet werden müssen und das Handeln entsprechend anzupassen ist, beeinflussen diese Aufkleber folglich die Verkehrssicherheit negativ. Wenn man bedenkt, dass die meisten Verkehrsunfälle auf Unaufmerksamkeit oder auf Ablenkung zurückzuführen sind, ist diese Gefahr nicht zu unterschätzen. Solches Tun kann somit nicht unter «Lausbubenstreich» abgebucht werden, es kann um Leben oder Tod gehen. Gefordert sind damit auch die Unterhaltsdienste. Die Kleber sind schnellstmöglich zu entfernen und die Signalisationen wieder in den Originalzustand zu versetzen. In Zürich ist das eine Sisyphusarbeit, die mehrere Vollzeitstellen benötigt. Es reicht nicht, dass das Entfernen der Kleber mühsame und zeitaufwändige Handarbeit ist. Nein, kaum ist das Signal wieder in Stand gestellt, prangt schon wieder der nächste Kleber darauf. Die dadurch anfallenden, erheblichen Kosten trägt die Allgemeinheit. Trotzdem kapitulieren wir vor diesem Unfug nicht. Auch wenn die Aufgabe der Kleberentfernung noch so ärgerlich und kostenträchtig ist, im Sinne der Verkehrssicherheit aller ist sie unerlässlich. Leider ist an der «Kleberfront» derzeit noch keine Entspannung sichtbar. Doch jeder Trend hat einmal ein Ende. Bis es so weit ist, werden wir wohl auch in Zukunft selbst im Ausland mit Aufklebern von Zürcher Fussballklubs «beglückt» werden. 26

3 27 RECHTSPRECHUNG SVG VK Bulletin Nr. 8/9/ Drängler anzeigen ohne Zeugen? KS/MG. Zunächst beschleicht einen ein mulmiges Gefühl, wenn der Hintermann auf der Autobahn so nahe auffährt, dass man dessen Nummernschild im Rückspiegel lesen kann. Kaum ist die unmittelbare Gefahr jedoch gebannt, überkommt einen der Ärger. Unter Umständen stellt man sich dann die Frage, ob der Drängler zur Rechenschaft gezogen wird, wenn man ihn bei der Polizei anzeigt. Probieren geht über Studieren, dachte sich wohl ein Autofahrer, der sich im September 2005 auf der A4 zwischen Winterthur und Schaffhausen in einer solchen Situation befand. Er fühlte sich bedroht, als der Chauffeur eines Sattelschleppers zu nahe auf seinen Personenwagen auffuhr und ihn mit Hupe und Lichthupe belästigte. Obwohl letztlich Aussage gegen Aussage stand, wurde der Chauffeur im Kanton Zürich wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Ziff. 1 SVG i.v.m. Art. 34 Abs. 4 und Art. 40 SVG sowie Art. 12 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1 VRV) verurteilt. Zu Recht, wie nun nach dem Zürcher Obergericht auch das Bundesgericht auf Beschwerde des Chauffeurs hin entschied. Der Chauffeur hatte sich an die Lausanner Richter gewandt, weil er durch seine Verurteilung den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» verletzt sah. Diese hielten aber unmissverständlich fest, dass nur wegen der formalen Pattsituation zweier sich widersprechender Aussagen keineswegs ein Freispruch des Angeklagten erfolgen muss. Entscheidend sei vielmehr, ob nach Würdigung der Aussagen ernsthafte Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen bleiben. Im konkreten Fall schenkten die Bundesrichter den Aussagen des PW-Lenkers letztlich mehr Glauben und erachteten diese als nachvollziehbar und überzeugend. So sei es bereits höchst unwahrscheinlich, dass ein Automobilist die Autobahn verlässt und einen Polizeiposten aufsucht, um einen ihm unbekannten Verkehrsteilnehmer wegen eines nicht besonders bedrohlich empfundenen Vorfalls anzuzeigen. Zudem sei aufgrund der detailreichen und lebensnahen Schilderungen davon auszugehen, dass der PW-Lenker ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben habe. Demgegenüber habe sich der Fahrer des Sattelschleppers nicht mehr an den Vorfall erinnern können. Dies sei zwar plausibel, weil er den Vorfall wohl kaum besonders dramatisch eingestuft habe und erst ein halbes Jahr später befragt wurde. Allein mit dem Einwand, die Fahrweise, die ihm vorgeworfen werde, entspreche nicht seinem Fahrstil, sei die Darstellung des PW- Lenkers aber nicht in Frage zu stellen. Somit habe der Chauffeur zu Unrecht den Schluss gezogen, er sei verurteilt worden, weil er seine Unschuld nicht habe beweisen können. Das Bundesgericht bestätigte demnach die ausgesprochene Busse in der Höhe von CHF 200. und auferlegte dem Chauffeur die bundesgerichtlichen Verfahrenskosten von CHF (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6_B670/2007 vom 21. Januar 2008).

4 VK Bulletin Nr. 8/9/ RECHTSPRECHUNG SVG 28 Gefährliches Überholen eines Velofahrers KS/MG. Wenn Fahrradfahrer von Automobilisten überholt werden, kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Im vorliegenden Fall kam es sogar zu einer Kollision, bei welcher ein Radfahrer schwere Verletzungen mit bleibenden Folgen davontrug. Ereignet hat sich der Zusammenstoss bei stockendem Kolonnenverkehr am Grosspeter in Basel. Der beschwerdeführende PW-Lenker fuhr auf dem rechten Fahrstreifen der zweispurigen Nauenstrasse in Richtung St. Jakob, als er vor sich auf der Kreuzung einen betagten Radfahrer erblickte. Dieser stieg gerade auf und fuhr los, nachdem er von der Lichtsignalanlage grünes Licht erhalten hatte. Obwohl der Autofahrer die unsichere Fahrweise des Velofahrers bemerkte, setzte er zum Überholen an. Dabei reduzierte er seine Geschwindigkeit auf 20 bis 30 km/h und begann, den Radfahrer mit einem seitlichen Abstand von 10 bis 15 cm zu passieren. Als der Radfahrer jedoch einen Schwenker nach links machte, kam es zur Kollision. Wegen dieses Unfalls wurde der Automobilist wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Den Vorwurf, beim Überholen einen zu geringen seitlichen Abstand eingehalten zu haben, wollte der Automobilist aber nicht gelten lassen. Schliesslich sei es der Radfahrer gewesen, der durch seinen Schwenker den Abstand zu seinem Wagen verringert und die Kollision verursacht habe. Er selbst habe dagegen alle Vorsicht walten lassen und mit dem Überholen gewartet, bis der linke Fahrstreifen frei geworden sei, um genügend Seitenabstand wahren zu können. Mit dem plötzlichen Schwenker des Velofahrers habe er nicht rechnen müssen. Nach einem Blick ins Gesetz stellt man fest, dass sowohl Art. 34 Abs. 4 SVG als auch Art. 35 Abs. 3 SVG keinen exakten seitlichen Abstand beim Überholen vorschreiben. Es heisst dort lediglich in allgemeiner Weise, dass man gegenüber den zu überholenden Verkehrsteilnehmern zu besonderer Rücksicht und zur Einhaltung eines ausreichenden Abstandes verpflichtet ist. Wie das Bundesgericht ausführt, lässt sich der erforderliche Abstand letztlich auch nicht für alle Fälle zahlenmässig festlegen. Mit Verweis auf die Literatur hielt das Gericht jedoch fest, dass beim Überholen von Zweiradfahrzeugen generell ein Abstand von mehr als einem Meter eingehalten werden muss. Vorliegend sei der seitliche Abstand von 10 bis 15 cm somit mit Sicherheit zu gering gewesen. Dies gelte umso mehr, als der Autofahrer die unsichere Fahrweise des 75-Jährigen ja bemerkt habe und schon deshalb zu erhöhter Vorsicht verpflichtet gewesen sei. Zum Überholen hätte er also weiter auf die linke Fahrspur ausweichen müssen oder, falls ein sicheres Überholen nicht möglich gewesen wäre, nötigenfalls hinter dem Radfahrer bleiben müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6_B576/2007 vom 22. Januar 2008).

5 29 NACHRICHTEN VK Bulletin Nr. 8/9/ Medienmitteilung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) vom 16. Juli 2008 Markante Zunahme der Gurtenträger in der Romandie Erfreuliches Ergebnis der repräsentativen bfu-zählung 2008: Nach der letztjährigen Stagnation steigen die Gurtentragquoten dank markanter Sprünge in der Romandie schweizweit wieder leicht an. Mittlerweile schnallen sich 88% der Lenker (2007: 86%) und 89% der Beifahrer (2007: 85%) an. Die Romandie verringert ihren Rückstand beim Gurtentragen. Besonders markant ist die Tragquote der Westschweizer Beifahrer gestiegen. Wie die diesjährige repräsentative Zählung der bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung ergab, schnallen sich in der Romandie mittlerweile 86% der Beifahrer an 13 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Gesamtschweizerisch sind es 89% und damit 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das Gurtenobligatorium für Fahrzeuglenker respektieren schweizweit 88% (2007: 86%) und in der Romandie 82% (2007: 78%). Nach der letztjährigen Stagnation sind diese Erhebungsresultate zwar erfreulich. Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz aber weiterhin schlecht ab. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Unsere Nachbarländer Deutschland und Frankreich melden bereits seit mehreren Jahren Lenker- Tragquoten von nahezu 100%. Der Quotensprung in der Romandie deutet immerhin darauf hin, dass die in der lateinischen Schweiz gezielte und verstärkte Präsenz der Gurtenkampagne «Ein Band fürs Leben» («Attaché à la vie», «Allacciati alla vita») Wirkung zeigt. Die Kampagne wird nun um ein Jahr verlängert. Damit soll unter anderem die mit 65% auf Vorjahresniveau gebliebene Zahl der angeschnallten Rücksitzpassagiere erhöht werden. Die bereits seit 1994 geltende Vorschrift hat einen ernsthaften Hintergrund: Wer hinten ungesichert mitfährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern kann bei einer Vollbremsung zum tödlichen Geschoss für Fahrer und Beifahrer werden. Die Kampagne «Ein Band fürs Leben» wurde im November 2005 von der bfu als Kompetenzzentrum für Unfallprävention, dem TCS und vom Verkehrssicherheitsrat im Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit lanciert. Die von gezielten Polizeikontrollen begleitete Kampagne war ursprünglich auf drei Jahre ausgelegt. Im Frühling vor ihrem Start nutzten erst 82% der Fahrzeuglenker und 53% der Rücksitzpassagiere den Sicherheitsgurt (die Beifahrerquoten werden erst seit 2006 separat erhoben). Würden sich alle Fahrzeuginsassen konsequent anschnallen, könnten in der Schweiz jährlich rund 40 Menschenleben gerettet und 150 schwere Verletzungen vermieden werden.

6 VK Bulletin Nr. 8/9/ NACHRICHTEN 30 Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 4. Juli 2008 Mehr Verkehr zehn Prozent weniger Staus Auf den schweizerischen Nationalstrassen hatte es 2007 drei Prozent mehr Verkehr als Diese Zunahme liegt über der langjährigen Wachstumsrate. Demgegenüber ging die Anzahl der Staustunden auf den Nationalstrassen um mehr als zehn Prozent zurück. Die Anzahl Fahrten des alpenquerenden Güterverkehrs hat seit 2003 erstmals wieder zugenommen. Dies geht aus dem neuen Verkehrsflussbericht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) hervor. Der Verkehr auf den Nationalstrassen ist 2007 schneller gewachsen als in den vorangegangenen Jahren. Gegenüber 2006 betrug die Zunahme knapp drei Prozent, was über der mittleren jährlichen Wachstumsrate der letzten zehn Jahre von 2,4 Prozent liegt. Im Vergleich zu anderen schweizerischen Verkehrskennzahlen wie Fahrleistung, Fahrzeugbestand und Treibstoffverbrauch des gesamten Privatverkehrs hat die Belastung der Autobahnen überproportional zugenommen. Dies deutet darauf hin, dass der Verkehr auf den Nationalstrassen stärker wächst als auf dem übrigen Strassennetz. Die Ursachen für die allgemeine Verkehrsentwicklung sind nicht abschliessend bekannt. Im Jahr 2007 traten sicher weniger Ereignisse mit grossem Einfluss auf das Verkehrsgeschehen auf als im Vorjahr. Zu erwähnen sind die Sperrung der A2 infolge des Felssturzes bei Gurtnellen im Mai 2006 sowie die Grossbaustelle auf der A1 zwischen Kriegstetten und Oensingen. Einen weiteren Einfluss hatte der schneearme Winter 2006/2007. Dies im Gegensatz zum Vorjahr, als starke Schneefälle teilweise sogar zu Verkehrszusammenbrüchen geführt hatten. Agglomeration Zürich ist Stauschwerpunkt der Schweiz Gerade umgekehrt verlief die Entwicklung bei den Staustunden auf den Nationalstrassen: Hier ist gegenüber 2006 eine Abnahme um 10,3 Prozent zu verzeichnen. Nach einer starken Zunahme bis zum Jahr 2002 hat sich das Total der Jahresstaustunden auf Werte zwischen und Stunden eingependelt. Im vergangenen Jahr wurde mit einem Total von Staustunden der tiefste Wert der letzten sechs Jahre ermittelt. Häufigster Staugrund war auch 2007 die Verkehrsüberlastung; sie verursachte 69 Prozent aller Staus (Vorjahr 70 Prozent). Die zweithäufigste Ursache für Staus waren wieder die Unfälle mit 1881 Stunden fast gleich viele wie im Vorjahr (1872). Anteilsmässig entspricht dies einer leichten Zunahme von 16 auf 18 Prozent. Um 20 Prozent zurückgegangen sind die Staustunden infolge Baustellen von 1528 auf 1220 Stunden. Hauptgrund für diese Abnahme ist in erster Linie die abgeschlossene Gesamterneuerung der A1 zwischen Kriegstetten und Oensingen. Die Situation bei den Stauschwerpunkten ist unverändert: Die Agglomeration Zürich ist der Stauschwerpunkt in der Schweiz. Die jährlichen Staustunden haben sich im Raum Nordring Winterthur geringfügig von 2449 Stunden im Jahr 2006 auf 2472 Stunden erhöht. Damit machen die Staustunden auf diesem Abschnitt rund ein Viertel der Staustunden auf dem gesamten schweizerischen Nationalstrassennetz aus. An 281 Tagen staute sich im Jahr 2007 in Zürich der Verkehr also durchschnittlich an jedem Werktag. Alpenquerender Güterverkehr Wie das UVEK bereits Ende Februar mitgeteilt hat, führte der Wirtschaftsboom dazu, dass der alpenquerende Güterschwerverkehr auf der Strasse im Jahr 2007 um sieben Prozent zugenommen hat. Die Anzahl Fahrten stieg um auf Fahrzeuge und hat damit seit 2003 erstmals wieder zugenommen. Diese Zunahme ist teilweise bedingt durch die Gotthardsperre im Juni Insgesamt verlief das Jahr 2007 in Bezug auf den alpenquerenden Güterschwerverkehr ohne nennenswerte Ereignisse. Es gab zwar mehrere Situationen, welche die «Phase Rot» erforderten. Diese haben sich aber nicht wesentlich auf die Jahresbilanz 2007 ausgewirkt.

7 31 IMPRESSUM VK Bulletin Nr. 8/9/ Das VK Bulletin kann nachbestellt werden Folgende Ausgaben sind lieferbar: Nr. 1/2: Januar/Februar 2008 Nr. 3/4: März/April 2008 Nr. 5/6/7: Mai/Juni/Juli 2008 Nr. 8/9/10: August/September/Oktober 2008 Das VK Bulletin im Internet als pdf-download Impressum Das VK Bulletin ist das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Das VK Bulletin erscheint 6-mal jährlich und ist eine Beilage der Stapo-Info, des Informationsorgans der Stadtpolizei Zürich. Redaktionsadresse: Dienstabteilung Verkehr, VK Bulletin, Postfach, 8021 Zürich, Tel , Fax Redaktionskontakt: Martin Guggi (MG), lic. iur., Rechtsanwalt Gestaltungskonzept: frameset kommunikationsdesign, Zürich Druck: Fotorotar AG, Zürich und Egg Auflage: 2900 Exemplare Das VK Bulletin abonnieren (gratis) Das VK Bulletin nachbestellen Anzahl / Heft-Nr. / Erscheinungsjahr Name Amt/Firma Abteilung Strasse Datum Vorname PLZ/Ort Unterschrift Dienstabteilung Verkehr VK Bulletin Postfach 8021 Zürich

8 VK Bulletin Nr. 8/9/ Stadt Zürich Dienstabteilung Verkehr Postfach 8021 Zürich

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