Bürgerinitiative Eitelborn Struthweg Bonn
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- Pamela Wetzel
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1 Bürgerinitiative Eitelborn Struthweg Eitelborn Bundesnetzagentur Referat N11 Durchführung von Zulassungsverfahren Tulpenfeld Bonn vorhaben2@bnetza.de Stellungnahme zum Antrag auf Bundesfachplanung Höchstspannungsleitung Osterath-Philippsburg - Gleichstrom Abschnitt Weißenthurm - Riedstadt Sehr geehrte Damen und Herren, zu o.g. Projekt nehmen wir wie folgt Stellung: Gemäss der Erkenntnis aus dem Bundesland Bayern ist der geplante Ausbau der HGÜ-Netze völlig überdimensioniert und für die Versorgungssicherheit Bayerns nicht notwendig. Es ist durchaus vorstellbar, dass z.b. der Klimawandel, Klimaschutz, der Zubau erneuerbarer Energien (insbesondere in regionaler Hinsicht), technische Entwicklungen etc. zu Ergebnissen führen, die den Netzausbau in dieser Form bereits in Kürze komplett unnötig werden lassen. Siehe hierzu auch Stellungnahmen von BUND, NABU, EON und insbesondere die kritische Analyse von Prof. Dr. L. Jarass (Anlage 1). Wir bitten Sie, den zugrunde gelegten Netzentwicklungsplan der o.g. Trassenplanung erneut zu prüfen und hiermit insbesondere den Punkt des Antrages: Erforderlichkeit des Vorhabens. Die Genehmigung der Trasse Abschnitt A (Riedstadt-Wallstadt) zieht gleichzeitig auch die Genehmigung aller weiteren angeschlossenen Abschnitte nach sich. Darum sehen wir es als notwendig an, vor der Genehmigung auch alle Teilabschnitte mit zu berücksichtigen, sowie die Möglichkeit der Alternativstrecke zu überdenken. Wir bitten daher darum Punkt des Antrages für den Abschnitt Weißenthurm-Riedstadt entgegenzustehen und fordern die komplette Abarbeitung aller Prüfpunkte, so dass Trassenkorridor und Alternativroute einer vergleichenden Bewertung unterzogen werden können. Zur Verdeutlichung der Betroffenheit: Vom Trassenkorridor Weißenthurm-Riedstadt sind lt. Anhang H des Antrages insgesamt 51 Verwaltungseinheiten betroffen, das sind insgesamt Menschen. (siehe Anlage 2). Zusätzlich kommen noch 13 Verwaltungseinheiten dazu (Antrag A, Riedstadt- Wallstadt) wovon mindestens weitere Menschen betroffen sind.
2 Seite 2 Was ist, wenn sich der Feldversuch Ultranet in einigen Jahren doch als gesundheitsschädlich erweist? (siehe Contergan, Amalgam, Asbest, PCB ) Wer übernimmt dann noch die Verantwortung? Bei dem Betrieb der Freileitungstrasse entstehen elektrische Felder und magnetische Wechselfelder. Magnetfelder treten überall dort auf, wo elektrischer Strom fließt. Magnetfelder können nur schwer abgeschirmt werden und durchdringen Gebäude praktisch ungehindert. Die Grenzwerte der 26. BIMSchG für magnetische Felder in Höhe von 100µT wurden rein wissenschaftsbasiert ermittelt. Seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird dazu auch im Internet vermerkt, dass es Hinweise auf die Entstehung von kindlicher Leukämie durch magnetische Felder von 0,3 bis 0,4µT (Bristol-Studie) gibt. Da jedoch bisher kein ausreichender kausaler und wissenschaftlicher Zusammenhang nachgewiesen werden konnte, spiegeln sich diese Werte auch nicht in den Grenzwerten. Die Strom-Lobby hat in DEU ganze Arbeit getan! In anderen europäischen Ländern ist man da schon um einiges weiter. In Schweden und Italien gelten 0,2µT als Grenzwert, In den USA gelten ebenfalls 0,2µT als Empfehlung und die WHO gibt 0,3-0,4µT als potentielles Krebsrisiko an. Eine Studie im Auftrag des Bundesamt für Strahlenschutz ( Bestimmung und Vergleich der von Erdkabeln und Hochspannungsfreileitungen verursachten Expositionen gegenüber niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern Vorhaben 3608S03011 vom April 2010) ermittelte die Langzeit-Expositionen in Wohnungen in der Nähe von Freileitungstrassen. Dabei wurden magnetische Flussdichten von bis zu 3,39µT in einem Haus, 28m neben einer 380KV-Freileitung gemessen. Wäre diese Freileitung mit maximalem Strom betrieben worden hätte sich dieser Wert auf 16,3µT erhöht. Ein Abstand von ca. 28m entspricht auch z.b. der Entfernung der ersten Häuser des genehmigten Baugebietes Im Struthfeld II in Eitelborn zu der bisherigen 380KV- Freiluftleitung. Außerhalb der eigentlichen Trasse sind die Immissionen an Erdkabeltrassen deutlich niedriger als an Freileitungstrassen. Der Abstand, ab dem der Wert der magnetischen Flussdichte 0,1µT unterschreitet, war bei den in der Studie untersuchten Trassen für Freileitungen im Mittel einen Faktor 9 größer als der entsprechende Abstand bei Erdkabeltrassen der gleichen Spannungsebene. Diese realen Ergebnisse zeigen folgendes: 1. dass die Werte der WHO-Empfehlungen und Grenzwerte anderer Nationen in DEU bereits jetzt um ein Vielfaches überschritten werden und 2. dass der Abstand zu den Freileitungen der einzig wirksame Schutz gegen die magnetischen Felder ist bzw. 3. dass mit Erdkabeltrassen der Abstand drastisch verringert werden kann.
3 Seite 3 In diesen Bewertungen spiegelt sich noch nicht wider, dass nun ein Hybridsystem (Gleichund Wechselstrom) auf den Freileitungen direkt vor unserer Haustür als Pilotprojekt installiert werden soll - ein System, das es in Deutschland bisher in dieser Form nicht gibt. Amprion selbst gibt in den Antragsunterlagen zu, dass Wechselwirkungen festgestellt wurden; sie jedoch keine kritischen Auswirkungen für das System sieht. Der Faktor Mensch und die Gesundheit wird überhaupt nicht betrachtet. Gemäß GG Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Aufgrund dieses Grundsatzes darf, aus unserer Sicht, keine HGÜ in die bestehende Stromtrasse eingebracht werden, solange eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner nicht definitiv ausgeschlossen werden kann. Entsprechende Nachweise müssen vorliegen, bevor die Anwohner für ULTRANET die Versuchskaninchen spielen müssen. Sollte die Nachweisführung nicht möglich sein, dann muss im Rahmen der Antragsprüfung dies berücksichtigt werden auch wenn dadurch die bestehende Trasse nicht zusätzlich für HGÜ genutzt werden kann und eine Verlegung der Trasse bzw. eine Erdkabelverlegung notwendig wird. Man beachte außerdem, dass das Vorhaben trotz der Änderung des Gesetzes von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus und folgender Aussage des Bundesrates: Dort, wo Menschen wohnen, herrscht künftig ein absolutes HGÜ-Freileitungsverbot im Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Anlage zu 1 Abs. 1) u.a. als Pilotprojekt ausgewiesen ist. (Hier die Definitionen eines Pilotprojektes: Unter einem Pilotprojekt ist ein viel versprechendes, wirtschaftliches oder gesellschaftliches Vorhaben zu verstehen, das zunächst testweise erprobt wird. Bei erfolgreichem Abschluss des Pilotprojektes wird dieses auf andere Ebenen übertragen. 1 Oder: Als Pilotprojekt bezeichnet man allgemein Großversuche oder Demonstrationsprojekte, die bei gesellschaftlich, wirtschaftlich und technisch risikobehafteten Entwicklungen vor die allgemeine Einführung gesetzt werden, um Fragen der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit, des Marktpotentials und der technischen Optimierung im Feldversuch [ ] zu erproben. Um bei Pilotprojekten sinnvolle Ergebnisse zu erzielen, müssen sie mittels Begleitforschung analysiert werden. ) 2 Laut Bundesamt für Strahlenschutz bestehen noch viele offene Fragen in der Bewertung wissenschaftlicher Befunde über mögliche gesundheitliche Auswirkungen dauerhaft einwirkender niederfrequenter Felder. Das BImSchG sieht ein Minimierungsgebot vor, sodass künftige Hochspannungsleitungen von 50Hz mit einer Nennspannung von 220KV oder mehr, die in einer neuen Trasse errichtet werden, keine Gebäude oder Gebäudeteile überspannen dürfen. Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und Hochspannungsleitungen sollen eingehalten werden
4 Seite 4 Aufgrund dieser Tatsachen und enormer Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch, Natur und Umwelt sowie vielfacher Unsicherheitsfaktoren (Langzeitauswirkungen auf Mensch und Tier) sollten mindestens die in 3 (4) Gesetz über den Bundesbedarfsplan genannten Mindestabstände zu Wohngebäuden eingehalten werden. (vgl. hierzu die Planungsgrundsätze aus Tabelle 3-3 des o.g. Antrages, insbesondere die dazugehörigen Fußnoten). Sehr viele unserer Wohnungen befinden sich zwischen 28m und 400m (Schule ca. 280m, Kindergarten ca. 120m) von den Freileitungen entfernt (siehe Anlage 3). Dies bedeutet eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben, insbesondere unserer kleinsten Bürger, die sich nicht wehren können und keinen NABU haben, der sich für sie einsetzen kann. Erdkabel hat Vorrang in jedem Abschnitt und wir sollen die Opfer des Pilotprojektes sein? Das Neubaugebiet liegt genau in der Mitte der Masten Nr. 23 und 24, der Tennisclub mit Tennisplätzen und Clubhaus direkt in der Mitte zwischen Mast 24 und 25, dort wo der Durchhang und damit die Belastung am größten ist. (Siehe hierzu die Fotos Anlage 4 -, insbesondere, von den öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, Stadion etc.) Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Forderung unseres Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, an den Netzbetreiber Amprion, den größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauungen zu gewährleisten. (siehe Anlage 5). Zur Verstärkung der Gesundheitsaspekte unserer Stellungnahme verweisen wir weiterhin auf den Bericht: Gesundheitsrisiko Hochspannung (Anlage 6), sowie auf die baubiologischen Richtwerte, insbesondere der biologischen Reaktionen, die Sie der Anlage 7 entnehmen können. Menschen zählen auch zur Natur. Daher schließen wir uns der Forderung der Umweltverbände an, dass der Forschungsbedarf bezüglich möglicher Auswirkungen magnetischer Felder auf Mensch und Umwelt deutlich herausgestellt werden muss. Im Abschnitt , Ermittlung der Wirkungen, werden potenzielle Auswirkungen zugrundegelegt. Diese sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt beim Schutzgut Mensch in der Projektphase Betrieb, als spezifische Wirkfaktoren gekennzeichnet. Hier muss davon ausgegangen werden, dass sich diese im Rahmen weiterer Forschungsfortschritte noch deutlich erhöhen werden. Lt. der Aussage von Klimaforschern, werden die Windgeschwindigkeiten in Zukunft stärker als bisher. Extreme Stürme könnten die Stromleitungen beeinträchtigen. (siehe z.b. Anlage 8). Eitelborn befindet sich, insbesondere dort wo die Masten bisher stehen, in einer windstarken Zone. Zu berücksichtigen ist weiterhin eine mögliche, notwendige Erhöhung der bestehenden Masten. Wir fordern dahingehend dringend die Überprüfung der Normen von Freileitungen nach EN :2002 an die DIN , (siehe Anlage 9) insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Masterhöhungen. Bei dieser Prüfung müssen u. E. auch die anfallenden Kosten berücksichtigt werden, die evtl. bei einem notwendigen statischen Umbau der Masten anfallen würden.
5 Seite 5 Das Erdkabelgesetz wurde u. a. erlassen, um die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen. Wir fordern, die im Antrag durchgeführte Trassenanalyse um diesen Prüfungspunkt zu erweitern und nicht nur Kostenfaktoren, wie z. B. Trassenlänge, Bündelungspotential etc. in den Vergleich gesetzt werden. Lt. der Pressesprecherin des Umweltministeriums in Berlin, Elke Mayer, sind Kommunen und ihre Bürger durch die Stromleitungen beeinträchtigt, so dass über einen Gesetzentwurf nachgedacht wird, der eine Entschädigung in Höhe von ,-- Euro pro Kilometer, für das umstrittene Projekt vorsieht. Hier stellen sich folgende Fragen: - Wofür soll entschädigt werden? - Ist diese Entschädigung im Kostenvergleich der Trasse und deren Alternativroute berücksichtigt? - Wer erhält diese Entschädigungszahlungen? Fazit unserer Stellungnahme: Abgesehen von noch weiteren, vielen ungeklärten Faktoren und vielen hier ungestellten Fragen, die einem einfachen Bürger gar nicht in den Sinn kommen, führt die Trasse in unserer Gemeinde zu einem massiven Verlust von Lebens- und Gesundheitsqualität und einer enormen Wertminderung von Grundstücken und Immobilien. Wir sehen daher den Ausbau bestehender Masten für die Bewohner Eitelborns als unzumutbar an. Wir bitten Sie um eine Entscheidung, die sie auch für sich selbst und Ihre Kinder treffen würden. Wir fordern eine Prüfung des o.g. Antrages, in dem der Mensch als Naturgut in den Vordergrund gestellt wird und nicht als Stromkonsument. Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und die Berücksichtigung unserer Anliegen. Mit freundlichen Grüßen Die Bürger Eitelborns Anlagen: Anlage 1 Eine kritische Analyse von Prof. Dr. L. Jarass zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 Anlage 2 betroffene Verwaltungseinheiten Anlage 3 Lageplan von Eitelborn und dem bisherigen Stromnetz Anlage 4 Fotos von Schule, Kindergarten etc. Anlage 5 Brief von Gesundheitsminister Hermann Gröhe Anlage 6 Gesundheitsrisiko Hochspannung Anlage 7 baubiologische Grenzwerte Anlage 8 Bericht Deutschland muss mit mehr Extremwetter rechnen Anlage 9 Neue Windlastannahme für Freileitungen Anpassung der EN :2002 an die DIN
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