Pflichtenheft zur Systemuntersuchung. Anlage 70. inkl. UV Jahresmeldung (Abgabegrund 92) GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 ALLGEMEINES...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflichtenheft zur Systemuntersuchung. Anlage 70. inkl. UV Jahresmeldung (Abgabegrund 92) GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 ALLGEMEINES..."

Transkript

1 inkl. UV Jahresmeldung Inhaltsverzeichnis GESETZLICHE GRUNDLAGEN... 3 ALLGEMEINES... 3 BBNRUV, BBNRGTS UND GTST... 3 MITGLIEDSNUMMER DES UNTERNEHMENS BEIM ZUSTÄNDIGEN UV-TRÄGER (MNR)... 4 GEFAHRTARIFSTELLE (GTST)... 4 BEITRAGSPFLICHTIGES ARBEITSENTGELT ZUR UNFALLVERSICHERUNG (UVEG)... 5 UV-STAMMDATEN... 5 UV-STAMMDATENDIENST... 6 DIE ABFRAGE DER STAMMDATEN (DSAS ANLAGE 3 DER VB-LN)... 6 STORNIERUNG EINES DSAS... 6 ÜBERMITTLUNG DER STAMMDATEN (DSSD ANLAGE 4 DER VB-LN)... 7 ELEKTRONISCHER LOHNNACHWEIS (UV-SUMMENMELDUNG)...10 LOHNNACHWEIS (DSLN ANLAGE 2 DER VB-LN) FALLBEISPIELE ELEKTRONISCHER LOHNNACHWEIS (UV-SUMMENMELDUNG ) ELEKTRONISCHER LOHNNACHWEIS - OHNE BESONDERHEITEN ELEKTRONISCHER LOHNNACHWEIS - KORREKTUR WEGEN RÜCKWIRKENDER ÄNDERUNG DES MELDEPFLICHTIGEN UV-ENTGELTS ELEKTRONISCHER LOHNNACHWEIS MIT PROAKTIVEM DSSD BG BAU - MIT FREMDARTIGEM NEBENUNTERNEHMEN MITARBEITER IN MEHREREN GEFAHRTARIFSTELLEN UNTERJÄHRIGES AUSSCHEIDEN DES LETZTEN MITARBEITERS IM JAHR ÖFFENTLICHES UNTERNEHMEN (Z. B. KÖRPERSCHAFT D. Ö. R.) MIT GEWERBLICHER EINRICHTUNG UNTERNEHMEN MIT DEM BEITRAGSMAßSTAB 4, 5 ODER UV JAHRESMELDUNG ABGABEGRUND ANZAHL DER ANGEHÄNGTEN UV-DATEN (ANUV) GRUND FÜR DIE BESONDERHEITEN BEI DER ABGABE DER UV-DATEN (UVGD) BETRIEBSNUMMER DES UV-TRÄGERS DESSEN GEFAHRTARIF ANGEWENDET WIRD (BBNRGT) TÄTIGKEITSFELD DES ARBEITNEHMERS: PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG: FALLBEISPIELE - UV-JAHRESMELDUNG (GD92) GANZJÄHRIGE BESCHÄFTIGUNG UNTERJÄHRIGES BESCHÄFTIGUNGSENDE SFN-ZUSCHLÄGE WECHSELSEITIGE BESCHÄFTIGUNG - MEHRERE GEFAHRTARIFSTELLEN UNTERJÄHRIGER WECHSEL DER GTST EINES UNTERNEHMENS ÜBERSCHREITEN HÖCHST-JAV FREMDARTIGE NEBENUNTERNEHMEN - BG BAU KURZFRISTIG BESCHÄFTIGTE (AUSHILFEN) EINMALIG GEZAHLTES ARBEITSENTGELT NACH BESCHÄFTIGUNGSENDE UNTERJÄHRIGER WECHSEL IM UNTERNEHMEN, ÜBERSCHREITEN HÖCHST-JAV MEHRFACH BESCHÄFTIGUNG INNERHALB EINES KALENDERJAHRES Stand: 22.September 2016 Seite a70-1 von a70-84

2 12. RÜCKWIRKENDE KORREKTUR (VORJAHR) DES LAUFENDEN ARBEITSENTGELTS ARBEITGEBERWECHSEL UND ÜBERSCHREITEN DER HÖCHST-JAV MEHRFACHBESCHÄFTIGUNG UND ÜBERSCHREITEN DER HÖCHST-JAV ZURZEIT NICHT BESETZT SAISON-KURZARBEITERGELD UV-ENTGELT IST NICHT GRUNDLAGE FÜR DIE BEITRAGSBERECHNUNG; BEITRAGSMAßSTAB 2 BIS MITGLIED IN DER SVLFG (LANDWIRTSCHAFTLICHE BERUFSGENOSSENSCHAFT) ZUSTÄNDIGKEIT VON ZWEI UV-TRÄGERN FÜR EIN UNTERNEHMEN MIT WECHSELSEITIGER BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMERN ZUSTÄNDIGKEIT VON ZWEI UV-TRÄGERN FÜR EIN UNTERNEHMEN MIT WECHSELSEITIGER BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMERN ALTERSTEILZEIT MITARBEITER IM AUSLAND - RV-PFLICHTIG, ABER NICHT UV-PFLICHTIG MITARBEITER MIT SV-PFLICHT, DIE NACH SGB VII ABER NICHT DER UV-PFLICHT UNTERLIEGEN NACHZAHLUNG IM FOLGEJAHR UNTERNEHMEN ENTLÄSST DEN LETZTEN ARBEITNEHMER Stand: 22.September 2016 Seite a70-2 von a70-84

3 Diese Anlage zum Pflichtenheft beschreibt das ab geltenden UV-Meldeverfahren. Das UV-Meldeverfahren unterteilt sich in die automatisierte Abfrage der UV-Stammdaten, die Übermittlung der UV-Stammdaten und die Erstellung des Elektronischen Lohnnachweises sowie die Erstellung der UV-Jahresmeldung für die Zwecke der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlagen 99 bis 103 SGB IV (i. d. ab geltenden Fassung) 28a Abs. 2a SGB IV Gemeinsame Grundsätze 103 SGB IV Gemeinsame Grundsätze 28b SGB IV Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (VB-LN) Das Verfahren zum elektronischen Lohnnachweis (UV-Summenmeldung) sowie der Inhalt der einzelnen Datensätze und der Datenfelder werden in der Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis (VB-LN) ausführlich beschrieben. Allgemeines Zugangsvoraussetzung für das UV-Meldeverfahren ist die korrekte Hinterlegung folgender Angaben im Entgeltabrechnungsprogramm: Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers (BBNRUV), Mitgliedsnummer des Unternehmens beim zuständigen UV-Träger (MNR) PIN Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes (BBNRLB) Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (BBNRAS) Manuell erfasste Mitgliedsnummern, Betriebsnummern des zuständigen UV-Trägers, Gefahrtarifstellen sowie Betriebsnummern des UV-Trägers, dessen Gefahrtarif angewendet wird, sind bei der Eingabe nach den folgenden Maßgaben zu prüfen. BBNRUV, BBNRGTS und GTST Die DGUV stellt über die ITSG unter folgende Dateien zur Verfügung: UV-Stammdatendatei (UVjjmmtt.TXT) sowie Gefahrtarifstellendatei (GTjjmmtt.TXT) Erfassungen der BBNRUV, der BBNRGTS und der GTST vor der Abgabe des Datensatzes Abfrage Stammdaten (DSAS) für das Meldejahr (z. B. bei neuen Unternehmen) sind gegen die oben genannten Dateien auf Plausibilität zu prüfen. Stand: 22.September 2016 Seite a70-3 von a70-84

4 Mitgliedsnummer des Unternehmens beim zuständigen UV-Träger (MNR) Die Mitgliedsnummer ist das eindeutige Ordnungsmerkmal eines Unternehmens beim zuständigen UV-Träger. Die Semantik der Mitgliedsnummer wird in der Anlage 20 des Gemeinsamen Melderundschreibens beschrieben. Die Prüfung der Mitgliedsnummer hat bei der erstmaligen Erfassung mindestens gemäß der Anlage 9.4 des Gemeinsamen Melderundschreibens zu erfolgen. Die DGUV stellt hierfür ein Prüfmodul - Mitgliedsnummer unentgeltlich zur Verfügung. Dieses Modul wird durch die ITSG GmbH unter bereitgestellt. Eine Vorabprüfung der MNR kann im Internet unter: über eine Maske manuell erfolgen. Eine maschinelle Prüfung kann über die REST-Schnittstelle oder die Nutzung der ZMNRV-Datenbank erfolgen. Hierfür ist jedoch eine Registrierung bei der DGUV unter zmnrv@dguv.de erforderlich Ein auf fehlerhaft erfassten Daten basierender Datensatz Abfrage Stammdaten (DSAS) wird von der DGUV (Kernprüfung oder Bestandsfehlerprüfung DBFE / DBFU) fehlerhaft abgewiesen. Entsprechendes gilt für die UV-Jahresmeldungen (GD92). Gefahrtarifstelle (GTST) Die Gefahrtarifstelle spiegelt den Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber wieder. Der zuständige UV-Träger teilt dem Arbeitgeber die zu verwendenden Schlüsselzahlen sowohl mit dem Veranlagungsbescheid als auch auf elektronischem Wege (DSSD) mit. Bei den UV-Trägern, die in der UV-Stammdatendatei im Feld Fremdartige GTS mit 1 gekennzeichnet sind, werden die fremdartigen Gefahrtarifstellen mit den Schlüsselzahlen des Vorjahres vom sachlich zuständigen UV-Träger angewendet. Dementsprechend ist auch die BBNRGT des sachlich zuständigen UV-Trägers zu verwenden. Dies trifft bei den Berufsgenossenschaften BG BAU (Betriebsnummer ) und BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (Betriebsnummer ) zu. Bei der Eingabe der Daten erfolgt eine Prüfung auf die Existenz der GTST (entsprechend Fehlerprüfung DBUVv27); Grundlage ist die Gefahrtarifstellendatei. Nach Erhalt des DSSD sind ausschließlich die so übermittelten GTST zulässig. Für das Meldejahr gespeicherte abweichende GTST sind vor der Erzeugung des elektronischen Lohnnachweises (DSLN) und der UV-Jahresmeldungen (GD92) zu korrigieren. Stand: 22.September 2016 Seite a70-4 von a70-84

5 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) Ist das UV-Entgelt Grundlage für die Beitragsberechnung beim sachlich zuständigen UV-Träger, ist es bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst (Höchst-JAV) des UV-Trägers zu berücksichtigen. Das UV-Entgelt ist personenbezogen mit der UV-Jahresmeldung (GD92) zu melden und fließt mit diesem Betrag in den Elektronischen Lohnnachweis (DSLN) ein. Die Dauer der Zugehörigkeit des Arbeitnehmers / des Unternehmens zu dem UV-Träger im jeweiligen Kalenderjahr ist dabei nicht beachtlich. Das UV-Entgelt ist beispielsweise auch dann bis zur Höhe des Höchstjahresarbeitsverdienstes des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu melden, wenn die Beschäftigung, mit der das Entgelt erzielt wurde, nicht ganzjährig ausgeübt wurde. Die DGUV stellt für die Beurteilung der UV-Pflicht der Lohnarten einen Arbeitsentgeltkatalog zur Verfügung: UV-Stammdaten Die unfallversicherungsrelevanten Stammdaten sind bei der Annahmestelle der Unfallversicherungsträger (bei der DGUV; UV-DAV) mittels des Datensatzes Abfrage Stammdaten (DSAS) für jedes Meldejahr gesondert maschinell abzufragen. Hiervon ausgenommen sind Unternehmen, der UV-Träger (Anlage 19c des Melde-Rundschreibens), die Mitglied eines landwirtschaftlichen UV-Trägers (Anlage 8 der VB-LN; Anlage 19a des Melde-Rundschreibens) sind, die Mitglied einer Feuerwehrunfallkasse (Anlage 8 der VB-LN) sind. Erforderliche Stammdaten: Betriebsnummer des UV-Trägers (BBNRUV) Mitgliedsnummer des Unternehmens PIN (persönliches Identifikationskennzeichen des Unternehmens) Die PIN ist mit einer Mitgliedsnummer verbunden. Die PIN gilt so lange, bis der zuständige UV-Träger eine neue PIN vergibt. Betriebsnummer der lohnverantwortenden Stelle (BBNRLB) Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle (BBNRAS) Laufende Nummer (der meldenden / die Abrechnung durchführenden Stelle). Die Stammdaten sind im Entgeltabrechnungsprogramm vorzuhalten. Die Stammdaten müssen bei einem Unternehmen mehrfach erfassbar sein, z. B.: mögliche Zuständigkeit mehrerer UV-Träger mehrere Mitgliedsnummern (z. B. bei einem Wechsel der Mitgliedsnummer bei einem UV-Träger Unterjähriger Übergang auf einen anderen UV-Träger Fusionen von UV-Trägern Stand: 22.September 2016 Seite a70-5 von a70-84

6 UV-Stammdatendienst Die Abfrage der Stammdaten (DSAS Anlage 3 der VB-LN) Vor Inkrafttreten des elektronischen Lohnnachweisverfahrens am werden die Zugangsdaten (BBNRUV, Mitgliedsnummer und PIN) den Unternehmen schriftlich ab November 2016 zugesandt. Die Abfrage der Stammdaten - die erstmalige Übermittlung des Datensatzes Abfrage Stammdaten (DSAS) - ist ab möglich. In den DSAS sind u. a. die oben genannten Stammdaten - ergänzt um die laufende Nummer (der meldenden Stelle) sowie eine Vorgangs-ID -zu übernehmen. Sind mehrere Stellen vorhanden, ist für jede einzelne meldende Stelle eine Abfrage Stammdaten (DSAS) vorzunehmen. Laufende Nummer (der meldenden / die Abrechnung durchführende Stelle). Die laufende. Nummer wird von der DGUV je meldender / die Abrechnung durchführende Stelle vergeben. Die laufende Nummer gilt so lange, wie die meldende / die Abrechnung durchführende Stelle (Kombination aus BBNRLB und BBNRAS) existiert. Im erstmaligen DSAS für eine meldende / die Abrechnung durchführende Stelle (initiale Abfrage = Registrierung der meldenden Stelle) ist die laufende Nummer mit Grundstellung ( 000 ) zu übermitteln. In allen folgenden Abfragen für diese meldende / die Abrechnung durchführende Stelle ist einmalig pro Meldejahr als laufende Nummer der in der Antwort auf die initiale Abfrage (Datensatz Stammdaten - DSSD) enthaltende Wert zu verwenden. Vorgangs-ID: Die Vorgangs-ID ist systemseitig für jedes Meldejahr je meldender / die Abrechnung durchführender Stelle zu erzeugen. Die Antwort auf die Stammdatenabfrage (DSSD) wird diese Vorgangs-ID wieder enthalten. Ab Dezember 2016 können die Stammdaten sowohl für das Meldejahr 2016 als auch für das Meldejahr 2017 abgefragt werden. Wir empfehlen, die Stammdaten zunächst für das Meldejahr 2016 mit der initialen Abfrage (DSAS) anzufordern. Die Abfrage der Stammdaten für das Meldejahr 2017 hat erst zu erfolgen, wenn die Antwort auf die Stammdatenabfrage für das Jahr 2016 (DSSD) - mit der vergebenen laufenden Nummer - vorliegt. Stornierung eines DSAS Es wird empfohlen, dass durch den Anwender programmseitig eine Stornierung der Stammdatenabfrage ausgelöst werden kann. Hinsichtlich der Besonderheiten einer Stornierung eines DSAS wird auf die VB-LN verwiesen. Eine Stornierung des DSAS erfolgt jeweils mit der für die Mitgliedsnummer aktuell gültigen PIN. Stand: 22.September 2016 Seite a70-6 von a70-84

7 Übermittlung der Stammdaten (DSSD Anlage 4 der VB-LN) Abfrage der Stammdaten (DSAS) Es wird empfohlen, die Abfrage der UV-Stammdaten (DSAS) so rechtzeitig zu erzeugen, dass die Antwort auf die Abfrage (DSSD) mit den maßgebenden Stammdaten bereits vor der ersten Abrechnung des Meldejahres vorliegt. Damit werden rückwirkende Korrekturen z. B. wegen einer Änderung von Gefahrtarifstellen (GTST) weitgehend vermieden. Übermittlung der Stammdaten (DSSD) Die für die Mitgliedsnummer geltenden Stammdaten werden mit dem Datensatz Stammdaten (DSSD) übermittelt. Diese Daten sind maschinell in das Entgeltabrechnungsprogramm zu übernehmen, historisch zu führen und zu dokumentieren. Proaktive Übermittlung der Stammdaten (DSSD) Ergeben sich für ein Meldejahr nach der Übermittlung der Stammdaten mittels DSSD nachträglich Änderungen, übersendet die DGUV proaktiv einen DSSD mit den aktuellen Stammdaten des jeweiligen Meldejahres. Deshalb sollten die UV-Dateien regelmäßig beim GKV-Kommunikationsserver (GKV- KomServer) abgefragt werden. Der DSSD umfasst insbesondere folgende Angaben: Mitgliedsnummer des Unternehmens o Gültigkeit maximal begrenzt auf das Meldejahr o Die Mitgliedsnummer wird im kommunizierten Format (nicht generisch normalisiert) zurückgemeldet. Vorgangs-ID Laufende Nummer Gefahrtarifstellen mit zugehöriger Betriebsnummer des UV-Trägers (max. 20-fach pro Unternehmen) o Gültigkeiten maximal begrenzt auf das Meldejahr Beitragsmaßstab Die im Entgeltabrechnungsprogramm für das jeweilige Meldejahr hinterlegten UV-Stammdaten sind mit den von der DGUV gemeldeten UV-Stammdaten maschinell abzugleichen. Vom Meldejahr 2017 an sind ausschließlich die von der DGUV gemeldeten UV-Stammdaten für das UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis und UV-Jahresmeldung) zulässig. Abweichungen zwischen den von der DGUV gemeldeten UV-Stammdaten und den im Entgeltabrechnungsprogramm für dieses Meldejahr vorhandenen Daten (z. B. GTS) sind vor Erstellung des Lohnnachweises und der (jeweiligen) UV-Jahresmeldung zwingend (ggf. durch den Anwender) zu bereinigen. Stand: 22.September 2016 Seite a70-7 von a70-84

8 Beitragsmaßstab: Der Beitragsmaßstab regelt die Art der mit dem Lohnnachweis (DSLN) zu liefernden Daten bzw. kennzeichnet, dass das Unternehmen keine weiteren Meldungen (DSAS, DSLN) mehr abzugeben hat. Dezidierte Angaben zum Beitragsmaßstab enthält die VB-LN. Beitragsmaßstab: 1 - Entgelt (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet) Nachzuweisen sind für Unternehmen mit Beitragsmaßstab Entgelt (1) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Sind diese im Entgeltabrechnungsprogramm nicht enthalten, erfolgt der Nachweis anhand der Sollarbeitszeit. Ist auch keine Sollarbeitszeit einzelarbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart, ist der Vollarbeiterrichtwert oder eine gewissenhafte Schätzung der Arbeitszeit für diesen Beschäftigten maßgeblich. Stornierung Neumeldung des DSLN: Nur bei Veränderung der uv-pflichtigen Entgeltsummen. 2 - Arbeitsstunden (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet). Zu meldende Daten: - Summe der Arbeitsstunden je Gefahrtarifstelle - Anzahl der Versicherten je Gefahrtarifstelle - Anzahl der Versicherten insgesamt. Hinweis: Versicherte sind nur bei einem Entgelt > 0 EUR zu zählen/melden. Bei der Meldung der UV-Stunden darf der Vollarbeiterrichtwert nicht verwendet werden. Es sind die tatsächlichen Stunden zu melden, hilfsweise die Soll-Stunden. Stornierung Neumeldung des DSLN: Nur bei Veränderung der UV-Stunden. 3 - Nach Versicherten (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis der Versichertenanzahl als Beitragsgrundlage erwartet). Zu meldende Daten: - Summe der Arbeitsstunden je Gefahrtarifstelle - Anzahl der Versicherten je Gefahrtarifstelle - Anzahl der Versicherten insgesamt. Für die Befüllung des Feldes Arbeitsstunden gilt die Regelung, die auch für elektronische Lohnnachweise von Unternehmen mit Beitragsmaßstab 1 anzuwenden ist. Stornierung Neumeldung des DSLN: Nur bei Veränderung der Anzahl der Versicherten. Hinweis: Versicherte sind nur bei einem Entgelt > 0 EUR zu zählen/melden. Stand: 22.September 2016 Seite a70-8 von a70-84

9 Beitragsmaßstab: 4 - Beitrag nach Einwohnerzahlen, Es ist kein Lohnnachweis (DSLN) abzugeben, kein weiterer DSAS in Folgejahren 5 - Beitrag für Haushaltsbeschäftigte Es ist kein Lohnnachweis (DSLN) abzugeben, kein weiterer DSAS in Folgejahren 6 - Beitragsfreie Hilfeleistungsunternehmen oder Feuerwehr Es ist kein Lohnnachweis (DSLN) abzugeben, kein weiterer DSAS in Folgejahren Stand: 22.September 2016 Seite a70-9 von a70-84

10 Elektronischer Lohnnachweis (UV-Summenmeldung) Lohnnachweis (DSLN Anlage 2 der VB-LN) UV-Meldegründe: UV01 - Umlagelohnnachweis UV05 - Lohnnachweis bei Einstellung des gesamten Unternehmens oder Änderung der formellen Zuständigkeit des UV-Trägers (Wechsel des UV-Trägers) UV06- - Lohnnachweis bei Beendigung einer meldenden Stelle (auch voraussichtlich dauerhafte Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse bei Fortbestand des Unternehmens) UV08 - Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren Die Meldegründe (UV05, UV06, UV08) gelten auch, wenn das Beendigungsereignis auf den 31. Dezember fällt. Unterjährige elektronische Lohnnachweise (Meldegründe UV05, UV06 und UV08) sind erstmalig für das Meldejahr 2017 abzugeben. Hinweis: Sofern in einem Unternehmen im Meldejahr der / die beschäftigten Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt beziehen (z. B. ausschließlicher Bezug von Entgeltersatzleistungen), hat der DSLN mit UV- Meldegrund 01 (UV01) u. a. folgende Angaben zu enthalten: Feldbezeichnung Inhalt ANZ-VERS je zu veranlagender Gefahrtarifstelle (GTS): UV-EGSUMME-nn ARBSTDSUMME-nn ANZVERSICHERTEPRO-GTST-nn Stand: 22.September 2016 Seite a70-10 von a70-84

11 Fallbeispiele Elektronischer Lohnnachweis (UV-Summenmeldung ) 1.1 elektronischer Lohnnachweis - ohne Besonderheiten Sachverhalt: Das Unternehmen Zuli Elektrosmog GmbH & Co KG BBNR ist Mitglied der BG ETEM. Die Entgeltabrechnung erfolgt am Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen beschäftigt sich mit der Herstellung von Kfz Zulieferteilen und dem Einzelhandel und ist seit zur GTST 1302 (KFZ- Zulieferbetrieb), GTST 1900 (Kaufm./techn. verw. Teil) und GTST 2012 (Einzelhandel) veranlagt. Zu Beginn des Verfahrens elektronischer Lohnnachweis übermittelt die BG dem Unternehmen folgende Zugangsdaten für den Stammdatenabruf. BBNRUV: MNR: PIN: Diese Daten übernimmt das Unternehmen und erfasst in den Stammdaten zusätzlich die BBNRLB: BBNRAS: Anschließend ruft das Unternehmen beim Stammdatendienst die Daten für das Meldejahr (Beitragsjahr) 2016 mit dem Datensatz Abfrage Stammdaten (DSAS) initial ab. Mit der Erstellung des DSAS sollte maschinell eine Vorgangs-ID erzeugt werden (Pflichtangabe), die für alle weiteren Meldungen im UV-Meldeverfahren für das jeweilige Meldejahr gilt. DSAS (auszugsweise): Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS ABFRAGEGRUND AFGRUND Inhalt technisches KZ für das Meldejahr UV10 Stand: 22.September 2016 Seite a70-11 von a70-84

12 Vom Stammdatendienst erhält das Unternehmen mit dem DSSD folgende Daten, die im Entgeltabrechnungsprogramm (UV Stammdaten) hinterlegt werden, zurück: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Inhalt Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle KFZ Zulieferbetrieb Kaufm./techn. verw. Teil Einzelhandel Stand: 22.September 2016 Seite a70-12 von a70-84

13 Der elektronische Lohnnachweis ist spätestens zum zu übermitteln und beinhaltet u. a. folgende Daten: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND MDGRUND UV-GRUND UVGRUND ANZ-VERS ANZVERS ANZAHL-UV ANUV BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle UV01 Grundstellung - blank Stand: 22.September 2016 Seite a70-13 von a70-84

14 UV-Beitragsabrechnung Dokumentation des elektronischen Lohnnachweises/Summenmeldung Die Unternehmen sind verpflichtet, für Prüfungen Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig dient die UV Beitragsabrechnung der Nachvollziehbarkeit des Beitragsbescheides, so dass das Unternehmen prüfen kann, ob die gemeldeten Entgeltwerte der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurden. Stand: 22.September 2016 Seite a70-14 von a70-84

15 Muster einer UV-Beitragsabrechnung Name des Unternehmens Zuli Elektrosmog GMBH & Co KG In den Fernen Ländern Berlin Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs Mitgliedsnummer: Betriebsnummer der Abrechnungsstelle zuständiger UV-Träger: BG ETEM ( ) lfd. Nummer 001 Meldejahr: 2016 Anzahl der Versicherten insges.: 6 Erstelldatum der Beitragsabrechnung: Einzelaufstellung der uv-meldepflichtigen Arbeitnehmer Hinweis: Die Angabe der Beispielnummer bezieht sich auf die Darstellung des entsprechenden Fallbeispiels zu den UV-Jahresmeldungen (GDA 92). Arbeitnehmer ohne Beispielnummer wurden ergänzend eingefügt. Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden B555 Bremser, Thomas (Beispiel 11) Bandarbeiter L666 Lustig, Klaus (Beispiel 21) Mechatroniker H777 Hell, Peter (Beispiel 22) CNC Spezalist R888 Raser, Julius (Beispiel 24) Fahrer Summe Anzahl Vers. 4 Version 8. Seite a70-15 von a70-84

16 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden U999 Urlaub, Karl (Beispiel 12) Controlling Summe Anzahl Vers. 1 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden L111 Krank, Peter (Beispiel 15) Helfer Summe Anzahl Vers Einzelaufstellung der nicht uv-meldepflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden Watt, Kilo** Geschäftsführer ** = keine Fallbeispiele, keine AN Version 8. Seite a70-16 von a70-84

17 1.2 Elektronischer Lohnnachweis - Korrektur wegen rückwirkender Änderung des meldepflichtigen UV-Entgelts Sachverhalt: Fortsetzung des Beispiels 1.1 Für den Arbeitnehmer Karl Urlaub ergab sich nach Erstellung des elektronischen Lohnnachweises für das Jahr 2016 eine Korrektur des UV-Entgelts des Jahres 2016 (vgl. Beispiel 12 zu UV- Jahresmeldungen). Der ursprünglich erzeugte Lohnnachweis für das Jahr 2016 ist deshalb zu stornieren und mit den neuen Werten zu erzeugen und abzugeben. Stornierung des ursprünglichen DSLN für 2016 (auszugsweise) Name VORGANGS-ID Vorgangs-ID aus der Abfrage der VO-ID Stammdaten der meldenden Stelle KENNZSTORNO J KENNZST BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER 001 LFDNR MELDEJAHR 2016 JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND UV01 MDGRUND UV-GRUND Grundstellung - blank UVGRUND ANZ-VERS 6 ANZVERS ANZAHL-UV 3 ANUV BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn 1302 GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn 4300 ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn 4 ANZVERSGTSTnn Seite a70-17 von a70-84

18 Fortsetzung: Stornierung des DSLN BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn Neumeldung DSLN für 2016 (auszugsweise) Name VORGANGS-ID Vorgangs-ID aus der Abfrage der VO-ID Stammdaten der meldenden Stelle BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER 001 LFDNR MELDEJAHR 2016 JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND UV01 MDGRUND UV-GRUND Grundstellung - blank UVGRUND ANZ-VERS 6 ANZVERS ANZAHL-UV 3 ANUV Seite a70-18 von a70-84

19 Fortsetzung: Neumeldung des DSLN BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZVERSGTSTnn UV-Beitragsabrechnung Dokumentation des elektronischen Lohnnachweises/Summenmeldung Die UV-Beitragsabrechnung ist ebenfalls neu zu erstellen. Seite a70-19 von a70-84

20 Muster einer UV-Beitragsabrechnung Name des Unternehmens Zuli Elektrosmog GMBH & Co KG In den Fernen Ländern Berlin Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs Mitgliedsnummer: Betriebsnummer der Abrechnungsstelle zuständiger UV-Träger: BG ETEM ( ) lfd. Nummer 001 Meldejahr: 2016 Anzahl der Versicherten insges.: 6 Erstelldatum der Beitragsabrechnung: Einzelaufstellung der uv-meldepflichtigen Arbeitnehmer Hinweis: Die Angabe der Beispielnummer bezieht sich auf die Darstellung des entsprechenden Fallbeispiels zu den UV-Jahresmeldungen (GDA 92). Arbeitnehmer ohne Beispielnummer wurden ergänzend eingefügt. Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden B555 Bremser, Thomas (Beispiel 11) Bandarbeiter L666 Lustig, Klaus (Beispiel 21) Mechatroniker H777 Hell, Peter (Beispiel 22) CNC Spezalist R888 Raser, Julius (Beispiel 24) Fahrer Summe Anzahl Vers. 4 Seite a70-20 von a70-84

21 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden U999 Urlaub, Karl (Beispiel 12) Controlling Summe Anzahl Vers. 1 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden L111 Krank, Peter (Beispiel 15) Helfer Summe Anzahl Vers Einzelaufstellung der nicht uv-meldepflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Personalnummer Versicherungsnummer Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden Watt, Kilo** Geschäftsführer ** = keine Fallbeispiele, keine AN Seite a70-21 von a70-84

22 2. Elektronischer Lohnnachweis mit proaktivem DSSD Sachverhalt: Das Unternehmen Maschinenbau und Service Testinger GmbH mit der BBNR ist Mitglied der BGHM. Die Entgeltabrechnung erfolgt am Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen beschäftigt sich mit der Herstellung von Maschinen und übernimmt auch den Service für diese. Das Unternehmen ist seit zur GTST (Maschinenbau) veranlagt. Zu Beginn des Verfahrens elektronischer Lohnnachweis übermittelt die BG dem Unternehmen folgende Zugangsdaten für den Stammdatenabruf. BBNRUV: MNR: PIN: Diese Daten übernimmt das Unternehmen und erfasst in den Stammdaten zusätzlich die BBNRLB: BBNRAS: Anschließend ruft das Unternehmen beim Stammdatendienst die Daten für das Meldejahr (Beitragsjahr) 2016 mit dem Datensatz Abfrage Stammdaten (DSAS) initial ab. Mit der Erstellung des DSAS sollte maschinell eine Vorgangs-ID erzeugt werden (Pflichtangabe), die für alle weiteren Meldungen im UV-Meldeverfahren für das jeweilige Meldejahr gilt. DSAS (auszugsweise): Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS ABFRAGEGRUND AFGRUND Inhalt technisches KZ für das Meldejahr UV10 Seite a70-22 von a70-84

23 Vom Stammdatendienst erhält das Unternehmen mit dem DSSD folgende Daten, die im Entgeltabrechnungsprogramm (UV Stammdaten) hinterlegt werden, zurück: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle Unternehmenszweig der Tarifstelle 02 des Gefahrtarifs ab Im DSLN für das aktuelle Meldejahr und in allen Meldungen für künftige Jahre (DSAS und DSLN) ist die vom UVT (DGUV) mit dem DSSD gemeldete laufende Nummer für diese meldende Stelle zu verwenden. Seite a70-23 von a70-84

24 Fortsetzung des Sachverhalts: Zum stellt das Unternehmen die Herstellung von Maschinen ein und erbringt ausschließlich Service an Maschinen. Die BGHM ändert daher zum die Veranlagung. Die GTST (Maschinenbau) wird zum beendet und die GTST (Service an Maschinen) neu aufgenommen. Die Änderung wird durch Bescheid an das Unternehmen bekanntgegeben. Ein neuer DSSD wird proaktiv zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Inhalte des proaktiven DSSD: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle Unternehmenszweig der Tarifstelle 02 des Gefahrtarifs ab Unternehmenszweig der Tarifstelle 06 des Gefahrtarifs ab Seite a70-24 von a70-84

25 Der Lohnnachweis wird spätestens zum für das Jahr 2016 übermittelt und beinhaltet - auszugsweise - folgende Daten: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND MDGRUND UV-GRUND UVGRUND ANZ-VERS ANZVERS ANZAHL-UV ANUV BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTSTnn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTSTnn ANZVERSGTSTnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle UV01 Grundstellung - blank UV-Beitragsabrechnung - Dokumentation des elektronischen Lohnnachweises/Summenmeldung Die Unternehmen sind verpflichtet, für Prüfungen Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig dient die UV-Beitragsabrechnung der Nachvollziehbarkeit des Beitragsbescheides, so dass das Unternehmen prüfen kann, ob die gemeldeten Entgeltwerte der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurden. Seite a70-25 von a70-84

26 Muster einer UV-Beitragsabrechnung Name des Unternehmens Maschinenbau und Service Testinger GmbH Isaac-Fulda- Allee Mainz Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs Mitgliedsnummer: Betriebsnummer der Abrechnungsstelle zuständiger UV-Träger: BG Holz und Metall ( ) lfd. Nummer 001 Meldejahr: 2016 Anzahl der Versicherten insges.: 6 Erstelldatum der Beitragsabrechnung: Einzelaufstellung der uv-meldepflichtigen Arbeitnehmer Hinweis: Die Angabe der Beispielnummer bezieht sich auf die Darstellung des entsprechenden Fallbeispiels zu den UV-Jahresmeldungen (GDA 92). Arbeitnehmer ohne Beispielnummer wurden ergänzend eingefügt. Nr. Personalnummer Versicherungsnummer Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden S999 Gießer, Christoph (Beispiel 5) Maschinenbauer b888 Boss, Walter (Beispiel 6) Abteilungsleiter F777 Fleißig, Andreas (Beispiel 14) Prokurist M778 Musterfrau, Frida * Buchhalterin M779 Mustermann, Klaus ** Maschinenbauhelfer Summe Anzahl Vers. 5 Seite a70-26 von a70-84

27 Nr. Personalnummer Versicherungsnummer Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden S999 Gießer, Christoph (Beispiel 5) Servicetechniker B888 Boss, Walter (Beispiel 6) Abteilungsleiter F777 Fleißig, Andreas (Beispiel 14) Vertrieb M778 Musterfrau, Frida * Buchhalterin M779 Mustermann, Klaus ** Servicemonteur W780 Wandel, Martin (Beispiel 13) Betriebsleiter Summe Anzahl Vers Einzelaufstellung der nicht uv-meldepflichtige beschäftigte Arbeitnehmer Nr. Personalnummer Versicherungsnummer Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Arbeitsstunden Scheffle, Ernst *** Gesellschaftergeschäftsführer Scheffle, Spaß *** Gesellschaftergeschäftsführer * UV-Entgelt mtl EUR ** UV-Entgelt mtl EUR *** = kein Fallbeispiel, da kein AN Seite a70-27 von a70-84

28 3. BG BAU - mit fremdartigem Nebenunternehmen Sachverhalt: Das Unternehmen Bau und Fahr GmbH mit der Betriebsnummer ist Mitglied der BG BAU. Die Entgeltabrechnung findet am Firmensitz statt. Das Unternehmen beschäftigt sich mit Hochbau und im Nebenunternehmen mit Güterverkehr. Es ist am zur GTST 100 (Hochbau), sowie zur GTST 900 (Büro) und für den fremdartig Unternehmensteil zur GTST 550 nach dem Gefahrtarif der BG Verkehr veranlagt. Hinweis: Lediglich die BG BAU und die BGN verwenden die Gefahrtarife anderer UV-Träger als fremdartige Veranlagungen. Zu Beginn des Verfahrens elektronischer Lohnnachweis übermittelt die BG BAU dem Unternehmen folgende Zugangsdaten für den Stammdatenabruf. BBNRUV: Mitgliedsnummer: PIN: Das Unternehmen ruft beim Stammdatendienst die Daten mit dem DSAS initial ab DSAS: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS ABFRAGEGRUND AFGRUND technisches KZ für das Mel- dejahr UV10 Seite a70-28 von a70-84

29 Vom Stammdatendienst erhält das Unternehmen mit dem DSSD folgende Daten, die im Entgeltabrechnungsprogramm maschinell zu hinterlegen sind, übermittelt: VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle Bauwerksbau Büroteil des Unternehmens Güterverkehr Seite a70-29 von a70-84

30 Der elektronische Lohnnachweis (DSLN) hat u. a. folgende Daten zu enthalten: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND - MDGRUND UV-GRUND - UVGRUND ANZ-VERS ANZVERS ANZAHL-UV ANUV BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZ- VERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZ- VERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTST-nn ANZ- VERSGTSTnn technisches KZ für das Meldejahr aus dem DSAS UV01 Grundstellung - blank Seite a70-30 von a70-84

31 Muster einer UV-Beitragsabrechnung Name des Unternehmens Bau und Fahr GmbH Hildegardstraße 29/ Berlin Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs Mitgliedsnummer: Betriebsnummer der Abrechnungsstelle zuständiger UV-Träger: BG Bau lfd.nummer 001 Meldejahr: 2016 Anzahl der Versicherten insges.: 7 Erstelldatum der Beitragsabrechnung: Summen uv-meldepflichtige Arbeitnehmer 1. Einzelaufstellung der uv-meldepflichtigen Arbeitnehmer Hinweis: Die Angabe der Beispielnummer bezieht sich auf die Darstellung des entsprechenden Fallbeispiels zu den UV-Jahresmeldungen (GDA 92). Arbeitnehmer ohne Beispielnummer wurden ergänzend eingefügt. Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden M999 Mörtel, Lukas (Beispiel 16) Polier P888 Packer, Jan (Beispiel 8) Bauhelfer F777 Fuhrmann, Jan (Beispiel 10) Meister Summe Anzahl Vers. 3 Seite a70-31 von a70-84

32 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden O999 Ordner, Elba (Beispiel 8) Bürogehilfin R888 Rechner, Monika (Beispiel 9) Lohnbuchhalterin M777 Money, Penny Finanzbuchhalterin Summe Anzahl Vers. 3 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden L999 Liefert, Andreas (Beispiel 7) Kraftfahrer F777 Fuhrmann, Jan (Beispiel 10) Kfz.-Meister Summe Anzahl Vers Einzelaufstellung der nicht uv-meldepflichtige beschäftigte Arbeitnehmer Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden Baumann, Peter** Geschäftsführer Baumann, Petra** Geschäftsführer ** = keine Fallbeispiele, keine AN Seite a70-32 von a70-84

33 4. Mitarbeiter in mehreren Gefahrtarifstellen Sachverhalt: Das Unternehmen Güterverkehr Schnelle Karre GmbH, BBNR , ist Mitglied der BG Verkehr. Die Entgeltabrechnung erfolgt am Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen beschäftigt sich mit dem Transport von Gütern und mit der Schülerbeförderung und ist seit zur GTST 520 (Schülerbeförderung) und GTST 550 (Güterverkehr) veranlagt. Zu Beginn des Verfahrens elektronischer Lohnnachweis übermittelt die BG dem Unternehmen folgende Zugangsdaten für den Stammdatenabruf. BBNRUV: MNR: PIN: Diese Daten übernimmt das Unternehmen und erfasst in den Stammdaten zusätzlich die BBNRLB: BBNRAS: Anschließend ruft das Unternehmen beim Stammdatendienst die Daten für das Meldejahr (Beitragsjahr) 2016 mit dem Datensatz Abfrage Stammdaten (DSAS) initial ab. Mit der Erstellung des DSAS sollte maschinell eine Vorgangs-ID erzeugt werden (Pflichtangabe), die für alle weiteren Meldungen im UV-Meldeverfahren für das jeweilige Meldejahr gilt. Seite a70-33 von a70-84

34 DSAS (auszugsweise): Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS ABFRAGEGRUND AFGRUND Inhalt technisches KZ für das Meldejahr UV10 Seite a70-34 von a70-84

35 Vom Stammdatendienst erhält das Unternehmen mit dem DSSD folgende Daten, die im Entgeltabrechnungsprogramm (UV Stammdaten) hinterlegt werden, zurück: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle Güterverkehr Schülerbeförderung Im DSLN für das aktuelle Meldejahr und in allen Meldungen für künftige Jahre (DSAS und DSLN) ist die mit dem DSSD gemeldete laufende Nummer für diese meldende Stelle zu verwenden. Seite a70-35 von a70-84

36 Der elektronische Lohnnachweis (DSSD) wird zum für das Jahr 2016 übermittelt und beinhaltet u. a. folgende Daten: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS MELDEGRUND MDGRUND UV-GRUND UVGRUND ANZ-VERS ANZVERS ANZAHL-UV ANUV BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTSTnn ANZVERSGTSTnn BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-STELLE-nn GTSTnn UV-EG-SUMME-nn UVEGSUMMnn ARBSTD-SUMME-nn ARBSTDSUMMnn ANZ-VERSICHERTE- PRO-GTSTnn ANZVERSGTSTnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle UV01 Grundstellung - blank UV-Beitragsabrechnung; Dokumentation des elektronischen Lohnnachweises/Summenmeldung Die Unternehmen sind verpflichtet, für Prüfungen Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig dient die UV Beitragsabrechnung der Nachvollziehbarkeit des Beitragsbescheides, so dass das Unternehmen prüfen kann, ob die gemeldeten Entgeltwerte der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurden. Seite a70-36 von a70-84

37 Muster einer der UV-Beitragsabrechnung Name des Unternehmens Güterverkehr Schnelle Karre GmbH Feldweg Schnellingen Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebs Mitgliedsnummer: Betriebsnummer der Abrechnungsstelle zuständiger UV-Träger: BG Verkehr ( ) lfd. Nummer 001 Meldejahr: 2016 Anzahl der Versicherten insges.: 6 Erstelldatum der Beitragsabrechnung: Einzelaufstellung der uv-meldepflichtigen Arbeitnehmer Hinweis: Die Angabe der Beispielnummer bezieht sich auf die Darstellung des entsprechenden Fallbeispiels zu den UV-Jahresmeldungen (GDA 92). Arbeitnehmer ohne Beispielnummer wurden ergänzend eingefügt. Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden F444 Fuhrmann, Karl (Beispiel 1) Fahrer R555 Raser, Julius (Beispiel 2) Fahrer B666 Bandmann, Jörg (Beispiel 3) KFZ Mechaniker B777 Bus, Johannes (Beispiel 4) Busfahrer W88 Wandel, Martin (Beispiel 13) Betriebsleiter F999 Fleißig, Andreas (Beispiel 14) Prokurist Summe Anzahl Vers. 6 Seite a70-37 von a70-84

38 Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden B777 Bus, Johannes (Beispiel 4) Busfahrer Summe Anzahl Vers Einzelaufstellung der nicht uv-meldepflichtig beschäftigten Arbeitnehmer Nr. Name, Vorname Tätigkeitsbezeichnung BBNR-GTS GTST meldepflichtiges UV-Entgelt Gesamtbruttoentgelt Personalnummer Versicherungsnummer Arbeitsstunden Schnelle, Karl** Gesellschafter- Geschäftsführer ** = keine Fallbeispiele, keine AN Seite a70-38 von a70-84

39 5. unterjähriges Ausscheiden des letzten Mitarbeiters im Jahr 2017 Sachverhalt: Das Unternehmen Max Tisch betreibt ein Schreinereiunternehmen. Der einzige Beschäftigte, Fritz Stuhl, erhält monatlich Entgelt und arbeitet 40 Stunden in der Woche. Er scheidet zum aus. Das Unternehmen wird vom Inhaber - voraussichtlich dauerhaft - alleine weiter betrieben. Die Entgeltabrechnung erfolgt am Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist seit zur GTST (Schreinerei/Tischlerei) veranlagt. Aufgrund des Abrufes der UV-Stammdaten für das Jahr 2016 waren bereits folgende Angaben in das Entgeltabrechnungsprogramm übernommen worden: BBNRUV: MNR: PIN: BBNRLB: BBNRAS: laufende Nr.: 001 Vor der Erstellung des elektronischen Lohnnachweises ruft das Unternehmen beim Stammdatendienst die Daten für das Meldejahr (Beitragsjahr) 2017 mit dem Datensatz Abfrage Stammdaten (DSAS) ab. Mit der Erstellung des DSAS sollte maschinell eine Vorgangs-ID erzeugt werden (Pflichtangabe), die für alle weiteren Meldungen im UV-Meldeverfahren für das jeweilige Meldejahr gilt. DSAS (auszugsweise): Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-PIN PIN LAUFENDE-NUMMER LFDNR MELDEJAHR JAHR BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS ABFRAGEGRUND AFGRUND Inhalt technisches KZ für das Meldejahr UV10 Seite a70-39 von a70-84

40 Vom Stammdatendienst erhält das Unternehmen mit dem DSSD folgende Daten, die im Entgeltabrechnungsprogramm (UV Stammdaten) hinterlegt werden, zurück: Name VORGANGS-ID VO-ID BBNR-LB BBNRLB BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS LAUFENDE-NUMMER LFDNR BBNR-UV BBNRUV MITGLIEDSNUMMER MNR MNR-GUELTIGVON MNRGVON MNR-GUELTIGBBIS MNRGBIS MELDEJAHR JAHR BEITRAGSMASSSTAB BEITRAG ANZAHL-GTST ANZGTST BBNR-GTS-nn BBNRGTnn GT-Stelle-nn GTSTnn GTST-NAME-nn GTSTNAMEnn GTST-GUELTIGVON- nn GTSTVONnn GTST-GUELTIGBIS-nn GTSTBISnn Vorgangs-ID aus der Abfrage der Stammdaten der meldenden Stelle Unternehmenszweig der Tarifstelle 09 des Gefahrtarifs ab Seite a70-40 von a70-84

Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2

Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2 Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2 Datensatz: DSLN Datensatz elektronischer Lohnnachweis Daten zur Steuerung Kennung des Datensatzes elektronischer Lohnnachweis DSLN 005-009 005 an

Mehr

Anlage 2 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung

Anlage 2 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Anlage 2 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Prüfungen des Datensatz elektronischer Lohnnachweis (bei den Arbeitgebern) Datensatz elektronischer Lohnnachweis

Mehr

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung

Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Anlage 3 zur Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Prüfungen des Datensatz Abfrage Stammdaten (bei den Arbeitgebern) Datensatz Abfrage Stammdaten Zeichendarstellung:

Mehr

Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2

Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2 Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis Anlage 2 Datensatz: DSLN Datensatz elektronischer Lohnnachweis Daten zur Steuerung Kennung des Datensatzes elektronischer Lohnnachweis DSLN 005-009 005 an

Mehr

Dezember HCM-Infobrief UV-Medleverfahren. wir können HR!

Dezember HCM-Infobrief UV-Medleverfahren. wir können HR! HCM-Infobrief UV-Medleverfahren Dezember 2016 prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400 F +49 (0) 7731-9461-400 Seite 1 von 8 Inhalt UV-Meldeverfahren...

Mehr

Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis

Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1705 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Abfrage Stammdaten 3. Digitaler Lohnnachweis 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Im Info finden Sie

Mehr

Stand: Version: 1.0

Stand: Version: 1.0 Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung Stand: 01.07.2016 Version: 1.0 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Grundsätzliches... 3 2. übermittlungsgrundsätze... 4

Mehr

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite Veröffentlichung am: 16.11.2015 Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Mehr

Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis

Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis Kernprüfungsfehler im Digitalen Lohnnachweis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1705 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Abfrage Stammdaten 3. Digitaler Lohnnachweis 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Im Info finden Sie

Mehr

White Paper WinLine LOHN DE Unfallversicherung Gesetzesänderung ab

White Paper WinLine LOHN DE Unfallversicherung Gesetzesänderung ab White Paper WinLine LOHN DE Unfallversicherung Gesetzesänderung ab 01.2017 mesonic software gmbh, 2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Unfallversicherung Gesetzesänderung ab 01.2017... 3 1.1. Allgemein...

Mehr

Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis

Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis Was muss man tun 1. wenn keine PIN vorliegt? Ohne PIN ist eine Teilnahme am elektronischen Verfahren und somit die Abgabe des digitalen Lohnnachweises nicht

Mehr

Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften Stand 24.11.2016 2 Das UV-Meldeverfahren der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften Inhalt 1 Allgemeines

Mehr

Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im sv.net

Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im sv.net Kurzanleitung zur Abgabe des UV-Lohnnachweises im sv.net Mit Einführung des UV-Meldeverfahrens wird der Lohnnachweis digital. Die Unternehmen melden künftig die Bruttoentgelte und geleisteten Arbeitsstunden

Mehr

Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis

Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis Fragen und Antworten zum Digitalen Lohnnachweis Was muss man tun 1. wenn keine PIN vorliegt? Ohne PIN ist eine Teilnahme am elektronischen Verfahren und somit die Abgabe des digitalen Lohnnachweises nicht

Mehr

VERFAHREN ZUR ABGABE DES ELEKTRONISCHEN LOHNNACHWEISES BEI DER DGUV

VERFAHREN ZUR ABGABE DES ELEKTRONISCHEN LOHNNACHWEISES BEI DER DGUV Seite 1 VERFAHREN ZUR ABGABE DES ELEKTRONISCHEN LOHNNACHWEISES BEI DER DGUV (Stand Februar 2017) 1 ALLGEMEINES ZUM ELEKTRONISCHEN LOHNNACHWEIS DER DGUV Um den Anforderungen in Bezug auf das Verfahren zur

Mehr

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren 1. Warum gibt es ein neues Lohnnachweisverfahren? Die Erhebung der Beitragsgrundlage (Lohnnachweis) zur Unfallversicherung wurde durch den Gesetzgeber in das DEÜV-Meldeverfahren

Mehr

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren 1. Warum gibt es ein neues Lohnnachweisverfahren? Die Erhebung der Beitragsgrundlage (Lohnnachweis) zur Unfallversicherung wurde durch den Gesetzgeber in das DEÜV-Meldeverfahren

Mehr

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren

Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren Allgemeine Fragen zum UV-Meldeverfahren 1. Warum gibt es ein neues Lohnnachweisverfahren? Die Erhebung der Beitragsgrundlage (Lohnnachweis) zur Unfallversicherung wurde durch den Gesetzgeber in das DEÜV-Meldeverfahren

Mehr

FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand

FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm

Mehr

Das Pflichtenheft zum DV-gestützten Entgelt- und Zahlstellenabrechnungs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung

Das Pflichtenheft zum DV-gestützten Entgelt- und Zahlstellenabrechnungs- und Meldeverfahren für die Sozialversicherung Systematik und Aufbau des Pflichtenheftes Das Pflichtenheft Systematik und Aufbau des Pflichtenheftes Dieses "Pflichtenheft" ist eine praxisgerechte Hilfe für die Entwicklung von Programmen zum Entgelt-,

Mehr

Erstellen der Stammdatenabfrage bei der Berufsgenossenschaft

Erstellen der Stammdatenabfrage bei der Berufsgenossenschaft Erstellen der Stammdatenabfrage bei der Berufsgenossenschaft PW0614_BG_Stammdatenabfrage Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Straße 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9 Wartung 18.12.2014 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen 16.12.2014 eurodata Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 EEL Änderungen zum 01.01.2015... 3 2 Änderung im Verfahren

Mehr

Digitaler Lohnnachweis

Digitaler Lohnnachweis Digitaler Lohnnachweis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1704 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Stammdatenabfrage 3.2. Stammdatenimport 3.3. Erstellung des Lohnnachweises

Mehr

FAQ: Lohn / Gehalt Stand: Dezember 2016

FAQ: Lohn / Gehalt Stand: Dezember 2016 Einleitung Zum 1. Dezember 2016 wurde von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) das neue UV- Meldeverfahren eingeführt, über das die jedem Unternehmen zugeordneten Stammdaten (Gefahrtarifstellen)

Mehr

Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft

Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft PW0615_BG_Elektronischer_Lohnnachweis Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Straße 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage

Mehr

VERFAHREN ZUM STAMMDATENABRUF BEI

VERFAHREN ZUM STAMMDATENABRUF BEI Seite 1 Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen VERFAHREN ZUM STAMMDATENABRUF BEI DER DGUV AB 01.12.2016 (KUNDENINFORMATION) Stand: 29.11.2016 Beachten Sie: Die beschriebenen Funktionen

Mehr

Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft

Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft Erstellen des elektronischen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft PW0615_BG_Elektronischer_Lohnnachweis Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Straße 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage

Mehr

FAQ zur Unfallversicherung

FAQ zur Unfallversicherung Sage Lohn XL FAQ zur Unfallversicherung Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer

Mehr

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach 103 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach 103 SGB IV DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 21.10.2015 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach

Mehr

Anlage 9.4 und 19 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Anlage 9.4 und 19 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Wartung 19.01.2017 Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Inhaltsverzeichnis 1 Digitaler Lohnnachweis... 1 1.1 Neues Merkmal zur Teilnahme... 1 1.2 Vorabversand des digitalen

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite Veröffentlichung am: 17.12.2013 Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Mehr

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der UV- Grund A07 A08 A09 B01 Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der - Angabe der Wurden die fiktiven Es sind keine zusätzlichen

Mehr

ÄNDERUNGEN NACH. Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen

ÄNDERUNGEN NACH. Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen ÄNDERUNGEN NACH UPDATE 18.0.5832 (betrifft den Lohnbereich in den Programmen: WISO Lohn & Gehalt, Lohn & Gehalt Professional, WISO Unternehmer,

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite / WISO Lohn & Gehalt / Unternehmer Suite Professional und Mittelstand Thema DGUV-Stammdatenabruf Version/Datum ab 17.0.5631 Für die

Mehr

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Oktober 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen

Mehr

Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach 103 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach 103 SGB IV DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 21.10.2015 Gemeinsame Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach

Mehr

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG VERFAHRENSÜBERSICHT GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Seit dem 1.1.2009 ist die gesetzliche Unfallversicherung mit den Berufsgenossenschaften und sonstigen Unfallversicherungsträgern in das elektronische

Mehr

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 17. Juni 2015 Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Vorarbeiten zum Jahreswechsel Lohn 2016 / 2017 im Bereich der Unfallversicherung Bau-Lohnbuchhaltung

Vorarbeiten zum Jahreswechsel Lohn 2016 / 2017 im Bereich der Unfallversicherung Bau-Lohnbuchhaltung Vorarbeiten zum Jahreswechsel Lohn 2016 / 2017 im Bereich der Unfallversicherung Bau-Lohnbuchhaltung Stand: 2016-12-06 Vorarbeiten zum Jahreswechsel Lohn 2016 / 2017 Wenn Sie möchten, können Sie schon

Mehr

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 15. Juni 2016 Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2017 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite / WISO Lohn & Gehalt / Unternehmer Suite Professional und Mittelstand Thema DGUV-Stammdatenabruf Version/Datum ab 17.0.5631 Für die

Mehr

ACCURAT HCM. SD Worx GmbH. Veröffentlichung: 12.März Release Version

ACCURAT HCM. SD Worx GmbH. Veröffentlichung: 12.März Release Version ACCURAT HCM Veröffentlichung: 12.März 2018 Release Version 18.2.0.0 Inhalt 1 Allgemeine Hinweise 3 2 Einsatz der Wartung für alle ACCURAT HCM-Payroll-Anwender 3 3 Umstellung des Defaultwertes der Listensteuerung

Mehr

Übersicht: Meldungen zur Sozialversicherung

Übersicht: Meldungen zur Sozialversicherung Die folgende Übersicht der IKK Südwest informiert Sie zu den verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung und deren en. Anmeldungen... 2 Abmeldungen... 2 An-/Abmeldungen... 3 Jahresmeldungen/ sonstige

Mehr

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 27. Juni 2017 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von Versorgungsbezügen

Mehr

DATALINE Lohnsoftware. Handbuch. Unfallversicherung 2017 Stammdatenabruf und elektronischer Lohnnachweis

DATALINE Lohnsoftware. Handbuch. Unfallversicherung 2017 Stammdatenabruf und elektronischer Lohnnachweis DATALINE Lohnsoftware Handbuch Unfallversicherung 2017 Stammdatenabruf und elektronischer Lohnnachweis Vorwort Zum Jahreswechsel 2016/2017 hat die gesetzliche Unfallversicherung ein neues elektronisches

Mehr

2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU -

2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU - 2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU - gültig zur Berechnung der Beiträge ab 01.01.2012 Teil I: Vorbemerkungen Gefahrtarif und Gewerbezweige Die Berufsgenossenschaft hat zur

Mehr

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Annex A Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Examples of public provisions which require an employer to process data

Mehr

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 7. September 2016 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Die Zahlstelle von

Mehr

Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft

Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft Meldeverfahren an die Berufsgenossenschaft Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen 3 3. Vorgehensweise 4 3.1. Berufsgenossenschaftsdaten des Arbeitgebers 4 3.2. Berufsgenossenschaft

Mehr

Verfahrensbeschreibung

Verfahrensbeschreibung GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in

Mehr

Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag 28a - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU STOTAX GEHALT UND LOHN Bitte vor der Installation des Programms unbedingt lesen

WICHTIGE INFORMATIONEN ZU STOTAX GEHALT UND LOHN Bitte vor der Installation des Programms unbedingt lesen WICHTIGE INFORMATIONEN ZU STOTAX GEHALT UND LOHN 2017 - Bitte vor der Installation des Programms unbedingt lesen Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie als Bezieher der Software Stotax Gehalt

Mehr

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,

Mehr

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen Seite 1 von 10 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 23 c Abs. 2 und 3 SGB IV Gültig ab: 01.01.2016 Version: 8.0 Seite 2

Mehr

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen Seite 1 von 11 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 23 c Abs. 2 und 3 SGB IV Gültig ab: 01.01.2016 Version: 8.0 Seite 2

Mehr

Version

Version Version 9.9 15.12.2016 Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Inhaltsverzeichnis 1 Lohnsteuer... 1 1.1 Neuer Programmablaufplan 2017... 1 1.2 Neue Grenzen LSt-Anmeldung...

Mehr

Dokumentation EEL-Meldeverfahren

Dokumentation EEL-Meldeverfahren Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation V1.01 05.01.2015 Ergänzung Vereinbartes Brutto V1.02 09.01.2015 Ergänzung

Mehr

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM. Gemeinsame Grundsätze für die Darstellung, Aktualisierung GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,

Mehr

Niederschrift. 1. Erweiterung des Meldeverfahrens aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Niederschrift. 1. Erweiterung des Meldeverfahrens aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen

Mehr

Die Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 25. Mai 2012 Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 01.01.2013 an geltenden Fassung 1 Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Aktuelles aus dem DEÜV-Meldeverfahren. Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch

Aktuelles aus dem DEÜV-Meldeverfahren. Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch Vortragender: Gerald Friedrich Referat 0551 DSRV Nationaler Datenaustausch -Inhalt - Meldeverfahren nach DEÜV Lohnnachweis für die UV Betriebsstättendatei der BA Änderungsmeldung der Meldebehörden Personenidentifikation

Mehr

Zwölfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Zwölfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft n. 15. Dezember 2016 Zwölfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGBAU_Blanko.dotx Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen Seite 1 von 9 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen ( 107 SGB IV) 1 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 9.0 1 Das Bundesministerium

Mehr

JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017

JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 Seite 1 JAHRESABSCHLUSS LOHN 2017 (Stand Januar 2018) INHALT Einleitung... 2 Vor der Dezember-Abrechnung... 2 Lohnsteuerjahresausgleich durchführen... 2 Nach der Dezember-Abrechnung (mit Checkliste)...

Mehr

Veröffentlichung: ja. am 08./

Veröffentlichung: ja. am 08./ 15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung

Mehr

A: Seitengliederung:

A: Seitengliederung: 1. 2. 3. A: Seitengliederung: Nach dem Aufrufen der Web-Seite aus dem Browser und anschließender Anmeldung, öffnet sich die Hauptseite von sv.net. Das Layout unterteilt sich in folgende Bereiche: 1. Navigation

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Inhalt. 1 Allgmeine Informationen 1. 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1

Inhalt. 1 Allgmeine Informationen 1. 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1 GKV-Monatsmeldung Inhalt 1 Allgmeine Informationen 1 2 Ansichten und Angaben in den verschiedenen Bereichen 1 2.1 Parameter - Einzugsstellen - Annahmestellen 1 2.2 Stammdaten - Mitarbeiter - Lohn-Abrechnungsdaten

Mehr

Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017

Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 2 Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Änderungen zum 01. Januar 2017 Zum 1. Januar gibt es wieder gesetzliche Änderungen wie die Änderung der Steuerformeln. Umfangreiche

Mehr

Stand: Seite 1 von 9 Version 6.0.2

Stand: Seite 1 von 9 Version 6.0.2 GKV-Spitzenverband, Berlin Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin Bundesagentur

Mehr

White Paper Sofortmeldungen

White Paper Sofortmeldungen White Paper Sofortmeldungen Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Sofortmeldungen...3 1.1. Allgemein...3 1.1.1. Rechtsgrundlagen...3 1.1.2. Wer hat zu melden?...3 1.1.3. Wer ist zu melden?...3 1.1.4.

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Grundsätze. zum Zahlstellen-Meldeverfahren. nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 6. August 2015 Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren nach 202 Absatz 2 und 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in der vom 1. Januar 2016 an geltenden Fassung 1 Die Zahlstelle

Mehr

Grundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Grundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 19.10.2016 Grundsätze zum Fehlerprüfungsverfahren nach 97 Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der vom 1. Januar 2017 an geltenden Fassung Arbeitgeber und Zahlstellen

Mehr

Kernprüfungsfehler in SV-Meldungen und Beitragsnachweisen

Kernprüfungsfehler in SV-Meldungen und Beitragsnachweisen Kernprüfungsfehler in SV-Meldungen und Beitragsnachweisen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1639 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Fehlermeldungen Unfallversicherung 2.2. Fehlermeldungen

Mehr

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Nachberechnung Personaldaten

Nachberechnung Personaldaten Nachberechnung Personaldaten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1682 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Nachberechnungen des Vorjahres 3.2. Rückwirkende Änderung der Beitragsgruppe

Mehr

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen

Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen Seite 1 von 12 Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 107 SGB IV Gültig ab: 01.01.2018 Version: 9.0 Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Änderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren

Änderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren RUNDSCHREIBEN RS 2015/185 vom 22.04.2015 Änderungen in den Arbeitgebermeldeverfahren Themen: Mitgliedschaft/Beiträge Kurzbeschreibung: Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches

Mehr

Nachberechnung Personaldaten

Nachberechnung Personaldaten Nachberechnung Personaldaten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1682 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Nachberechnungen des Vorjahres 4.2. Rückwirkende

Mehr

Unfallversicherung (Lohnnachweis)

Unfallversicherung (Lohnnachweis) Unfallversicherung (Lohnnachweis) Gültig für Knotenpunkt Besoldung Versorgung x Tarif Sonderaktivitäten Steuer Inhalt UV-Lohnnachweis manuell (Papierverfahren) 2 Meldungen el. Lohnnachweis erstellen 6

Mehr

Dokumentation EEL-Meldeverfahren

Dokumentation EEL-Meldeverfahren Änderungsübersicht Version Datum Beschreibung der Änderung V1.00 01.01.2015 Erstellung einer vorläufigen Kurzfassung der Dokumentation Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Erstellen eines Antrags auf Entgeltersatzleistung...

Mehr

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)...3 1.1. Allgemein...3 1.2.

Mehr

Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen

Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen Seite 1 von 11 Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen Stand: 17.01.2018 Gültig ab: 01.07.2018 Version: 9.1 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Änderungsprotokoll... 3 2 Kombination Abgabegründe Datensatz/Datenbausteine...

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2 3.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für Bestandsprüfungen nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für Bestandsprüfungen nach 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG,

Mehr

Leitfaden Mitgliederbestandsmeldung 2018

Leitfaden Mitgliederbestandsmeldung 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise... 2 Technische Neuerungen im ComMusic-Programm... 2 Korrekte Meldung der aktiven Mitglieder... 2 Vereine mit Master-Paket ohne Server-Betrieb... 2 Meldepasswort

Mehr

Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen

Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen Seite 1 von 11 Anlage 3 - Übersicht möglicher Kombinationen Stand: 22.05.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Version: 9.0 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Änderungsprotokoll... 3 2 Kombination Abgabegründe Datensatz/Datenbausteine...

Mehr

Rückmeldungen auf Datenlieferungen der Arbeitgeber und Zahlstellen Anlage 5

Rückmeldungen auf Datenlieferungen der Arbeitgeber und Zahlstellen Anlage 5 Rückmeldungen auf Datenlieferungen der Arbeitgeber und Zahlstellen Anlage 5 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung... 2 2. Allgemeines... 2 2.1 Arten der Rückmeldungen... 3 2.1.1 Annahmebestätigung... 3 2.1.2

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen

Wartung Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Wartung 24.11.2016 Relevante Systemänderungen und -erweiterungen für edlohn-anwender/innen Inhaltsverzeichnis 1 Freigabe Dezemberabrechnung... 1 2 Lohnsteuerjahresausgleich... 2 3 UV-Jahresmeldung für

Mehr

Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach 105 Absatz 3 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE,

Mehr