Fahrzeug. Gericht Aktenzeichen. Begründung / Besonderheiten. A. Ansprüche gegen den Hersteller Schadenersatz bejaht (37)

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1 Rechtsprechungsübersicht VW-Abgasskandal zu Fahrzeugen mit EA 189-Motoren (Stand: 01. September 2017) Im Folgenden sind die bislang der Juristischen Zentrale des ADAC vorliegenden Entscheidungen aufgelistet. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gericht Aktenzeichen A. Ansprüche gegen den Hersteller Schadenersatz bejaht (37) Landgericht Mainz, Urteil vom , Az. 4 O 196/16 Landgericht Krefeld, Urteil vom , Az. 7 O 147/16 (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rücktritt verneint) Landgericht Offenburg, Urteile vom , Az. 2 O 133/16 (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht) Landgericht Osnabrück, Urteile vom Az. 5 O 2341/16 (nichts rechtskräftig) (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht) Landgericht Osnabrück, Urteile vom Az. 1 O 29/17 (nichts rechtskräftig) (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht) Landgericht Münster, Urteile vom , Begründung / Besonderheiten Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Nach Auffassung des Gerichts waren die Voraussetzungen für einen Rücktritt gegenüber dem Händler nicht gegeben. Zum einen war der Anspruch verjährt und eine arglistige Täuschung mangels Zurechnung nicht erkennbar. Gleichzeitig stellte es aber fest, dass VW als Hersteller des Motors dem Käufer zum Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verpflichtet sei ( 823 Abs. 2 BGB i.v.m. 263 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB). Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Fahrzeug Sport & Style 4Motion 2.0 TDI Audi Q TDI Audi Q TDI Passat Variant 2.0 TDI Golf Variant 1,6 TDI VW Sharan Highline Bluemotion 2.0 TDI

2 Az. 02 O 165/16 Landgericht Kleve, Urteile vom , Az. 3 O 212/6 Landgericht Magdeburg, Urteile vom , Az. 9 O 1498/16 *431* (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht) Landgericht Arnsberg, Urteile vom , Az. I-1 O 227/16 Az. I-1 O 25/17 Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz und Rückerstattung des Kaufpreises. Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs ist der Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern, sowie Finanzierungskosten zu ersetzen. Das Landgericht stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz für seinen gekauften Passat zu leisten. Außerdem verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises, abzüglich Nutzungsentschädigung auf Grund der bestehenden Sachmängelhaftung. Das Landgericht stellte fest, dass der Hersteller dem Käufer zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Dies ergebe sich aus dem Inverkehrbringen der manipulierten Fahrzeuge. Denn der Hersteller habe in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst. Er habe dabei nicht einfach nur gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstelle. Skoda Suberb Combi VW Passat Variant 2.0 TDI VW Passat Alltrack 2.0 TDI Modell unbekannt 2.0 TDI Landgericht Saarbrücken, Urteile vom Az. 12 O 104/16 (siehe unten: Ansprüche gegen Händler - Rückgabe bejaht) Landgericht Hildesheim, Urteil vom , Az. 4 O 118/16 Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Er muss dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern ersetzen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Rücknahme des Fahrzeugs. Der Händler und VW wurden als Gesamtschuldner verurteilt. Somit kann der Kläger die Rückzahlung entweder vom Händler oder von VW verlangen. Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Betrugs verpflichtet ist. 2.0 TDI VW Caddy Landgericht Freiburg, Urteil vom , Az. 2 O 140/16 Das Landgericht verurteilte VW als Hersteller zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Das

3 Landgericht Regensburg, Urteil vom , Az. 1 O 1522/16 (2) Unternehmen muss den Kaufpreis für einen abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Das Landgericht verurteilte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Unternehmen muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten und bei der Finanzierung zusätzlich entstandene Kosten ersetzen. VW CC 2.0 TDI Landgericht Dortmund, Urteil vom , Az. 12 O 228/16 Volkswagen muss nach dem Urteil wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. VW Golf Plus Team 1.6 TDI DPF Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom , Az. 10 O 84/16 Das Landgericht verurteilte Volkswagen wegen zum Schadenersatz wegen Betruges ( 823 II ivm 263 StGB), dem Kläger den Kaufpreis zu erstatten. Der Kläger muss den Wagen zurückgeben und den Kilometerstand mitteilen. VW steht eine noch zu berechnende Nutzungsentschädigung zu. VW Golf VI Variant Landgericht Erfurt, (Teil-, Versäumnis-) Urteil vom , Az. 3 O 1515/16 Das Gericht verurteilte VW zum Schadenersatz auf der Grundlage der Darstellung des Falls in der Klageschrift. Die VW-Anwälte hatten sich zunächst nicht verteidigt. Das Gericht hielt die Klageschrift für überzeugend. Eine genauere Begründung lieferte es nicht. VW kann jetzt Einspruch einlegen und der Rechtsstreit wird dann fortgesetzt. Modell nicht bekannt Landgericht Bayreuth, Urteil vom , Az. 23 O 243/16 Das Gericht verurteilte VW, rund Euro zuzüglich Zinsen an den Besitzer des Wagens zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Audi A5 Landgericht Offenburg, Urteil vom , Az. 6 O 119/16 Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung ( 826 BGB i.v.m. 31 BGB); der Hersteller könne nicht mit Nichtwissen oder "Noch-Nicht-Wissen" bestreiten, dass die Softwareprogrammierung mit Kenntnis des Vorstands erfolgte. VW Golf 2.0 TDI Landgericht Osnabrück, Urteil vom , Az. 5 O 1198/16 Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von VW Golf Variante 1.6 TDI

4 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Landgericht Baden Baden, Urteil vom , Az. 3 O 123/16 Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Audi Avant Ambition 2.0 TDI Landgericht Baden Baden, Urteil vom , Az. 3 O 163/16 Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW Touran 1.6 TDI Landgericht Baden Baden, Urteil vom , Az. 3 O 387/16 Das Landgericht verurteilte VW dazu, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. VW Golf Variant 1.6 TDI Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteile vom , Az. 8 O 2404/16 Az. 9 O 3631/16 Az. 8 O 3707/16 Az. 9 O 4238/16 Az. 8 O 5990/16 Az. 9 O 6119/16 Az. 8 O 6120/16 Az. 8 O 6196/16 Az. 9 O 7324/16 Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss das jeweilige Kfz zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW- Anwälte zwar bestritten, aber das sei ungenügend und unglaubwürdig ; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung. Skoda Octavia VW Golf Plus 1.6 TDI VW Caddy Trendline Audi A4 Avant 2.0 TDI VW Passat CL Bluemotion Audi Q5 2.0 TDI quattro VW Passat 2.0 TDI Variant Audi A4 Avant 2.0 TDI Landgericht Paderborn, Urteil vom , Az. 2 O 118/16 Das Landgericht verurteilte VW zum Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung; der Hersteller muss den Kaufpreis für einen abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten und den Wagen zurücknehmen. VW Golf Variant 1,6l TDI

5 Landgericht Kleve, Urteil vom Az. 3 O 252/16 Landgericht Düsseldorf, (Versäumnis-) Urteil vom , Az. 18a O 25/17 In diesem Verfahren wurden der Händler und die VW AG verklagt. Der Händler auf Rücktritt vom Kaufvertrag und VW auf Schadenersatz; Nach Auffassung des Gerichts habe VW gegen die europarechtlichen Verpflichtungen aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV) verstoßen haben; die EG- FGV ist die deutsche Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG der Europäischen Union. Damit hat erstmals ein deutsches Gericht geurteilt, dass die für die manipulierten Fahrzeuge ausgestellte EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch sei und VW die Fahrzeuge gar nicht in den Handel hätte bringen und verkaufen dürfen.. Das Gericht verurteilte die VW AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung, der Klägerin den Kaufpreis für einen VW Touran zu ersetzen. Die VW-Anwälte stellten in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag, um eine ungünstige Urteilsbegründung zu vermeiden. Das Gericht erließ daher ein Versäumnisurteil. VW Touran Landgericht Karlsruhe, Urteil vom Az. 4 O 118/16 Landgericht Hildesheim, Urteil vom Az. 3 O 139/16 (nicht rechtskräftig; Berufung ist anhängig vor dem OLG Celle) Schadensersatz verneint (15) Das Gericht verurteilte VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Wagens wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Wie schon das Landgericht Hildesheim urteilt das Landgericht Karlsruhe, dass VW sich nicht damit entlasten könne, dass ungeklärt sei, wann der Vorstand vom Skandal erfahren habe; das Unternehmen müsse detailliert vortragen, wer wann entschieden hat, die für die Zulassung notwendige Abgasreinigung im Fahrbetrieb automatisch abzuschalten, und wann die Unternehmensführung davon erfuhr; gleichzeitig war nach Rücktritt vom Kaufvertrag der Händler verklagt; das Gericht verurteilte ihn und VW als Gesamtschuldner. Gericht verurteilt VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gegen Rückgabe des Wagens; es bejaht als erstes Gericht in Deutschland eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ( 826 BGB) und den Tatbestand des Betrugs durch die Manipulation der Motorsteuerung Klage des Rechtedienstleisters MyRight: Myright vertritt nach eigenen Angaben mehr als VW Passat Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edition VW Eos 2.0 TDI

6 Az. 3 O 21/ Az. 11 O 3685/ Az. 11 O 4033/ VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung und verstößt damit gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Da diese Software gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt bei der Anmeldung des Fahrzeugtyps nicht offen gelegt wurde, stimme das Fahrzeug nicht vollständig mit der erteilten Typgenehmigung überein. Nach Auffassung des Gerichts resultiert aus dem Einbau der unzulässigen Abschaltvorrichtung jedoch kein Schadensersatzanspruch. Die Typgenehmigung und damit die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr habe deshalb weiterhin Bestand, weil nach der geltenden Rechtslage dieser Verstoß gerade kein zwangsläufiges Erlöschen der Typgenehmigung auslöse. Darüber hinaus seien die einschlägigen Rechtsnormen nicht als Schutzgesetze anzusehen, die den Käufer vor Vermögensschäden bewahren sollen. Die Vorschriften dienten u. a. der Harmonisierung und Spezifizierung der technischen Anforderung sowie dem Gesundheits- und Umweltschutz. Die Schutzrichtung ziele nicht auf die Vermögensinteressen des Einzelnen ab. Die Kammer hat von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union abgesehen. Der Kläger begehrte Feststellung, dass VW zum Schadenersatz verpflichtet sei. Nach Auffassung des Gerichts fehlt das Feststellungsinteresse, weil im vorliegenden Falle die Leistungsklage vorrangig sei; auch ein Schadenersatzanspruch bestehe nicht; das Gericht erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Betrugs ( 263 StGB); eine Täuschung über Tatsachen sei nicht dargelegt, denn es sei nicht ersichtlich, worüber und in welcher Art und Weise die Beklagte als Herstellerin des Motors, der in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut wurde, getäuscht haben sollte. Das Gericht urteilt, dass ein Schadenersatzanspruch nicht bestehe; es erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Betrugs ( 263 StGB); die Typgenehmigung (beschränkt auf das streitgegenständliche Fahrzeug, denn weiter würde nach Auffassung des Gerichts die Wirkung Modell unbekannt Modell unbekannt

7 Az. 11 O 3826/16 (siehe auch unten: Nacherfüllungsanspruch (Minderung) abgelehnt Az. 11 O 3705/16 (siehe auch unten: Nacherfüllungsanspruch (Ersatzlieferung) abgelehnt Az. 11 O 569/17 LG Braunschweig, Urteil vom Az. 11 O 3829/16 der Vorschriften selbst im Falle ihres Eingreifens nicht gehen) gem. 19 Abs. 7, Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO sei nicht erloschen. Klägerin erhob Ansprüche auf Minderung sowie auf Schadensersatz. Das Gericht urteilte, dass mangels Frisetzung kein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz aus Vertrag bestehe. Gericht erkennt keinen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Betrugs ( 263 StGB). Kläger verlangte Lieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion; Gericht stellte fest, dass sich ein Anspruch auf Lieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion weder aus vertraglichen, vorvertraglichen noch deliktischen Ansprüchen ergebe. Gericht erkennt keinen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Betrugs ( 263 StGB). Das Feststellungsinteresse fehle, weil im vorliegenden Falle die Leistungsklage vorrangig sei; auch ein Schadenersatzanspruch bestehe nicht; das Gericht erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung o- der wegen Betrugs ( 263 StGB); eine Täuschung über Tatsachen sei nicht dargelegt, denn es sei nicht ersichtlich, worüber und in welcher Art und Weise die Beklagte als Herstellerin des Motors, der in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut wurde, getäuscht haben sollte. Typgenehmigung (beschränkt auf das streitgegenständliche Fahrzeug, denn weiter würde die Wirkung der Vorschriften selbst im Falle ihres Eingreifens nicht gehen) gem. 19 Abs. 7, Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO sei nicht erloschen. Das Feststellungsinteresse fehle, weil im vorliegenden Falle die Leistungsklage vorrangig sei; auch ein Schadenersatzanspruch bestehe nicht; das Gericht erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung o- der wegen Betrugs ( 263 StGB); eine Täuschung über Tatsachen sei nicht dargelegt, denn es sei nicht ersichtlich, worüber und in welcher Art und Weise die Beklagte als Herstellerin des Motors, der in dem streitgegenständlichen Fahrzeug verbaut wurde, getäuscht haben sollte. Typgenehmigung (beschränkt auf das streitgegenständliche Fahrzeug, denn weiter würde die Wirkung der Vorschriften selbst im Falle ihres Eingreifens Modell unbekannt Modell unbekannt 2.0 TDI Audi A4 Avant 2.0 TDI VW Passat 2.0 TDI

8 nicht gehen) gem. 19 Abs. 7, Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO sei nicht erloschen , Az. 11 O 211/17 Das LG urteilte über einen Kauf nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Kläger erwarb Fahrzeug am Er verlangte Schadenersatz für den infolge des durch die Fahrzeugmanipulation erlittenen Wertverlustes i.h.v Euro; Gericht verneint Schadenersatzanspruch; Kläger habe bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages Kenntnis vom Vorhandensein der das Abgasrückführungsventil steuernden Software des Motorsteuerungsgerätes gehabt. Das Gericht sei davon überzeugt, dass der Kläger, der aktiv am Straßenverkehr und damit auch am öffentlichen Leben in Deutschland teilnimmt, hiervon Kenntnis hatte. Somit seien Mängelgewährleistungsrechte des Klägers als Käufer gegen den Verkäufer ausgeschlossen. Mangels Schutzbedürftigkeit des Klägers sei ihm auch die deliktische Inanspruchnahme der Beklagten als Herstellerin des Fahrzeugs zu versagen, denn es stelle einen Wertungswiderspruch dar, könnte der Käufer im Falle eines Ausschlusses seiner kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer stattdessen oder wahlweise aus Delikt den Hersteller in Anspruch nehmen Az. 11 O 3705/16 Kein Feststellungsinteresse, da Leistungsklage vorrangig; kein Schadenersatzanspruch; das Gericht erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung o- der wegen Betrugs ( 263 StGB). Modell unbekannt Az. 11 O 3697/16 (40) Kein Feststellungsinteresse, da Leistungsklage vorrangig; kein Schadenersatzanspruch; das Gericht erkennt keinen Anspruch aus Prospekthaftung; gemäß 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung o- der wegen Betrugs ( 263 StGB). Modell unbekannt Highline 2.0 TDI 4Motion Az. 11 O 3683/16 Kein Feststellungsinteresse, da Leistungsklage vorrangig; Gericht erkennt keinen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung; kein Anspruch gemäß 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; kein Anspruch wegen etwaigen Betrugs ( 263 StGB) Skoda Superb Combi 2.0 TDI Greentec Ambition Az. 11 O 4093/16 Kein Feststellungsinteresse, da Leistungsklage vorrangig; Gericht erkennt keinen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung; kein Anspruch gemäß 826 Bürgerliches Ge- Seat Modell nicht bekannt

9 setzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; kein Anspruch wegen etwaigen Betrugs ( 263 StGB) Az. 11 O 4153/16 Kein Feststellungsinteresse, da Leistungsklage vorrangig; Gericht erkennt keinen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung; kein Anspruch gemäß 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; kein Anspruch wegen etwaigen Betrugs ( 263 StGB) Skoda Modell nicht bekannt Landgericht Hechingen, Urteil vom , Az. 1 O 165/16 Kein Anspruch wegen arglistiger Täuschung durch Händler/ Volkswagen-AG.. VW Modell nicht bekannt Landgericht München II, Urteil vom , Az. 12 O 1482/16 Gericht verurteilt VW-Vertragshändler zur Rücknahme eines im Dezember 2013 gebraucht gekauften Fahrzeugs. Die gleichzeitig erhobene Klage auf Schadenersatz gegen VW als Hersteller weist das Gericht zurück; kein Anspruch wegen arglistiger Täuschung; VW müsse nur für das Verhalten von Vorstandsmitgliedern haften; dass diese von der Manipulation wussten, sei derzeit nicht ersichtlich. VW Golf Plus 1.6 TDI Landgericht Ellwangen, Urteil vom , Az. 5 O 385/15 B. Ansprüche gegen den Verkäufer I. Rückgaberecht des Käufers verneint (22) Landgericht Krefeld, Urteil vom , Az. 7 O 147/16 (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadenersatz bejaht) Oberlandesgericht München, Urteil vom , Az. 21 U 4818/16 Vorinstanz: Landgericht Ingolstadt, Urteil vom , Az. 21 O 970/16 Kein Anspruch wegen arglistiger Täuschung durch Händler/ Volkswagen-AG ; keine Haftung der Volkswagen-AG gemäß 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Nach Auffassung des Gerichts waren die Voraussetzungen für einen Rücktritt gegenüber dem Händler nicht gegeben. Zum einen war der Anspruch verjährt und eine arglistige Täuschung mangels Zurechnung nicht erkennbar. Gleichzeitig stellte das LG aber fest, dass VW als Hersteller des Motors dem Käufer zum Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verpflichtet sei ( 823 Abs. 2 BGB i.v.m. 263 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB). Die bislang erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts. Wie schon die Vorinstanz erkennt das OLG keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung. Der Kläger argumentierte, er sei durch fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten zum Kauf veranlasst worden. Das Landgericht hatte seine Forderung zurückgewiesen, weil er nicht annähernd habe darstellen VW Polo Audi Q TDI Audi A3 TDI Sportback

10 , Az. 11 O 4/17 können, worin die arglistige Täuschung durch das Audi-Zentrum liegen solle. Fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten habe er nicht nachweisen können. Zudem hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen. Diese Sichtweise bestätigte das OLG. Dem Kläger steht nach Auffassung des Gerichts kein Anspruch zu, weil keine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt wurde (hier: 1 Woche); die Beklagte habe innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung angeboten und die Setzung einer angemessenen Frist war auch nicht entbehrlich; Kläger bleibe den Nachweis eines merkantilen Minderwertes schuldig. Modell nicht bekannt Landgericht Münster, Urteil vom , Az. 10 O 359/16 Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu, da der Kläger der Beklagten weder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt habe noch war die Fristsetzung entbehrlich. Eine Nacherfüllung durch einen Händler sei schon nicht deshalb unzumutbar, weil der Lieferant (hier: VW-Konzern) möglicherweise eine arglistige Täuschung über die Einhaltung von Abgasgrenzwerten gegenüber der Öffentlichkeit begangen hat. Eine Nacherfüllung sei nicht deshalb unmöglich, weil der Kläger pauschal behaupte, eine Nachbesserung würde "irgendwelche Nachteile" mit sich bringen. VW Passat Variant Comfortline 2.0 Landgericht Darmstadt, Urteil vom , Az.13 O 543/16 Ein vom VW-Abgasskandal betroffener Käufer kann keine Ersatzlieferung eines Fahrzeugs aus aktueller Produktion verlangen, wenn in der Bestellung des ursprünglichen Fahrzeugs ein konkreter Motortyp bezeichnet wurde und dieser Motortyp nicht mehr hergestellt wird; die Fahrzeuge aus aktueller Produktion gehören nicht derselben Gattung im Sinne von 243 BGB an. Modell nicht bekannt Landgericht Ingolstadt, Urteil vom , Az. 21 O 970/16 In der Berufung bestätigt, siehe oben Oberlandesgericht München, Urteil vom , Az. 21 U 4818/16 Das Landgericht erkannte keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung. Der Kläger argumentierte, er sei durch fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten zum Kauf veranlasst worden. Der Kläger habe nach Auffassung des Gerichts nicht annähernd darstellen können, worin die arglistige Täuschung durch das Audi-Zentrum liegen solle. Fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten habe er nicht nachweisen können. Zudem hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen. Audi A3 TDI Sportback Modell nicht bekannt

11 , Az.5 O 2580/15 GmbH als Käufer gegen VW als Leasinggeber; Gericht sieht Anfechtung als unwirksam an, da falscher Anfechtungsgegner Landgericht Bamberg, Urteil vom , Az.10 O 56/16 Die Kammer des Landgerichts erkennt als bisher wohl einziges Gericht keine Mangelhaftigkeit; zudem auch keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt. Sport&Style 4 Motion 2,0 l TDI Landgericht Berlin, Urteil noch nicht veröffentlicht, Az. 63 O 12/16 Gericht bezweifelt, dass der erhöhte Schadstoffausstoß ein Sachmangel ist; es sieht es als fraglich an, ob der Schadstoffausstoß Teil der Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag ist. Skoda Superb , Az.78 O 585/16 Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an den Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung; der Kläger habe nicht darlegen können, dass er von der beklagten VW AG getäuscht worden sei. VW Touran TDI 2.0 Landgericht Düsseldorf, Urteil vom , Az. 6 O 413/15 Gericht lässt Mangelfrage offen, Kläger habe keine Frist zur Nachbesserung gesetzt; keine arglistige Täuschung durch Händler Audi A4 Avant Landgericht Regensburg, Urteil vom , Az. 6 O 67/16 Gericht bejaht Mangel; die vom Kläger gesetzte Frist sei aber nicht angemessen; zudem sei Mangel nicht erheblich; keine arglistige Täuschung, ein arglistiges Handeln des beklagten Händlers scheide mangels Kenntnis aus. Golf Cabrio 2.0 TDI Landgericht Paderborn, Urteil vom , Az. 3 O 23/16 Gericht bejaht Mangel, Kläger habe aber keine Frist zur Nachbesserung gesetzt; keine arglistige Täuschung durch Händler, Beklagte als Verkäuferin habe zwar für Mängel eines Produkts im Rahmen des Gewährleistungsrechts einzustehen, könne aber nicht für jegliches (Fehl-)Verhalten des Herstellers haftbar gemacht werden. VW Golf VI Variant 2,0 TDI (140 PS) , Az. 8 O 129/16 Käufer klagte auf Austausch des Fahrzeugs im Rahmen der Garantie; Gericht ist der Auffassung, Mangelhaftigkeit könne dahinstehen, da kein Anspruch aus Garantie. Audi Q3 Landgericht Paderborn, Urteil vom , Az. 2 O 381/15 Gericht bejaht Mangel, Kläger habe aber keine Frist zur Nachbesserung gesetzt; keine arglistige Täuschung durch Händler; Kläger habe nicht substantiiert vorgetragen, wann Modell nicht bekannt

12 welche verantwortlichen Personen im Konzern Kenntnis von dem Einsatz der Software hatten, was für eine etwaige Wissenszurechnung erforderlich wäre; selbst eine unterstellte arglistige Täuschung der Beklagten führe im vorliegenden Fall nicht zur Annahme einer Unzumutbarkeit der Nacherfüllung. Landgericht Dortmund, Urteil vom , Az. 25 O 6/16 Gericht bejaht Mangel, dieser sei aber nicht erheblich, somit kein Rücktrittsrecht; keine arglistige Täuschung durch Händler; Hersteller der Kaufsache sei nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers, VW Beetle Cup, 2,0 TDI, 140 PS Landgericht Ravensburg, Urteil vom , Az. 6 O 67/16 Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar ein Mangel vor, dieser sei aber nicht erheblich, somit kein Rücktrittsrecht VW Golf Plus 1,6 TDI BlueMotion Landgericht Frankenthal, Urteil vom , Az. 8 O 208/15 Keine arglistige Täuschung durch Händler; keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt Audi A3 Sportback 2,0 TDI Landgericht Ellwangen, Urteil vom , Az. 4 O 21/16 Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar ein Mangel vor, dieser sei aber nicht erheblich Modell nicht bekannt 2,0 TDI Landgericht Frankenthal, Urteil vom , Az. 7 O 488/15, Das klägerische Vorbringen begründet weder arglistige Täuschung noch Vorliegen eines Mangels VW Golf Plus Trendline 2,0 TDI Landgericht Bochum, Urteil vom , Az. I-2 O 425/15 Mangel ist nicht so erheblich, dass er einen Anspruch auf Rücktritt begründen könnte Cup 4Motion BlueMotion. 2,0 TDI Landgericht Münster, Urteil vom , Az. 11 O 341/15 (nicht rechtskräftig; Berufung ist anhängig vor dem OLG Hamm (Az. 28 U 64/16). Für den angesetzte Berufungsverhandlung wurde aufgehoben. Die vom Kläger gesetzte Frist zur Mangelbeseitigung war nach Auffassung des Gerichts nicht angemessen. Gestritten wurde darum, ob ein Autohändler beim Verkauf eines Skandalautos nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 von sich aus drüber informieren muss, dass bei dem Wagen die Abgasreinigung nur im Prüfstand korrekt funktioniert. Das Landgericht Paderborn hatte das noch verneint. Die Richter im 28. Senat am Oberlandesgericht in Hamm ließen erkennen: Sie sind anderer Meinung. Der Händler hätte den Käufer von sich informieren müssen und hat im Zweifel zu beweisen, dass dies geschehen ist. Ein Urteil fiel noch nicht. Es wird Mitte Mai verkündet, wenn

13 sich die Parteien nicht zwischenzeitlich noch gütlich einigen. Landgericht Stralsund, Urteil vom , Az. 6 O 236/15 (nicht rechtskräftig; Berufung ist anhängig beim OLG Rostock (Az. 1 U 44/16). Rücktritt unbegründet, da Kläger die vorrangige Nachbesserung ausdrücklich abgelehnt hat; eine Entbehrlichkeit nach 323 Abs. 2 BGB weder dargetan noch ersichtlich; keine arglistige Täuschung durch Händler; man wird nicht ernsthaft annehmen können, dass auch deren Vertragshändler eingeweiht waren, insbesondere ist der Fahrzeughersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Vertragshändlers, also des Verkäufers. Skoda Fabia Gericht Aktenzeichen II. Rückgaberecht des Käufers bejaht (78) Begründung / Besonderheiten Fahrzeug Landgericht Heilbronn, Urteil vom Az. 9 O 111/16 Landgericht Koblenz, Urteil vom Az. 15 O 205/17 Landgericht Bielefeld, Urteil vom Az. 7 O 201/16 Landgericht Offenburg, Urteile vom , Das Landgericht verurteilte den Händler, den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Der Durchschnittskäufer eines Neufahrzeuges dürfe erwarten, dass in dem von ihm erworbenen Fahrzeug eine auf Täuschung der zuständigen Kontrollinstanzen angelegte und vorschriftswidrige Vorrichtung nicht vorhanden ist. Die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt sei offensichtlich auch politisch motiviert und dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit erreicht. Das Landgericht verurteilte den Händler, den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, den Kaufpreis des Wagens abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigungen zu erstatten. Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Audi Q3 2.0 TDI Audi Q3 2.0 TDI VW Touran Style 1.6 TDI Audi Q TDI

14 Az. 2 O 133/16 (siehe oben: Ansprüche gegen den Hersteller - Schadenersatz bejaht) Landgericht Osnabrück, Urteile vom Az. 5 O 2341/16 (nichts rechtskräftig) (siehe oben: Ansprüche gegen den Hersteller - Schadensersatz bejaht) Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Besitzer eines Passat Variant zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung, im Gegenzug zum Wagen, zu erstatten. Passat Variant 2.0 TDI Landgericht Osnabrück, Urteile vom Az. 1 O 29/17 (nichts rechtskräftig) (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadensersatz bejaht) Landgericht Paderborn, Urteil vom Az. 4 O 415/16 (nichts rechtskräftig) Landgericht Magdeburg, Urteile vom , Az. 9 O 1498/16 (431) (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadensersatz bejaht) Landgericht Arnsberg, Urteil vom Az. I-1 O 25/17 (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadensersatz bejaht) Landgericht Arnsberg, Urteil vom Das Landgericht stellte fest, dass VW dem Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Landgericht verurteilte einen Händler zur Rückerstattung des Kaufpreises, abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Da zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung unklar war, wann die Nachrüstung möglich sein würde, war nach Auffassung des Gerichts eine Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung nicht erforderlich. Das Landgericht stellte fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz für seinen Passat zu leisten. Außerdem verurteilte das Gericht den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises, abzüglich Nutzungsentschädigung auf Grund der bestehenden Sachmängelhaftung. Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für einen VW Passat Alltrack abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Der Käufer hatte am zur Nachbesserung aufgefordert. Das Gericht führt aus, dass dies zu kurz sei, aber ein Zuwarten bis zum Ende des Jahres 2016 noch als gerade angemessen anzusehen gewesen sei. Die in der mündlichen Verhandlung am angebotene Nachbesserung sei als verspätet zu werten. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger etwaige weitere Schäden zu ersetzen. Golf Variant 1,6 TDI Skoda Suberb 2.0 TDI VW Passat Variant 2.0 TDI VW Passat Alltrack 2.0 TDI Modell unbekannt 2.0 TDI

15 Az. I-1 O 227/17 (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadensersatz bejaht) Landgericht Saarbrücken, Urteile vom Az. 12 O 104/16 (siehe oben: Ansprüche gegen Hersteller - Schadensersatz bejaht) Landgericht Hildesheim, Urteil vom O 297/16 Landgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom Az. 2 O 259/16 (nicht bestandskräftig) Landgericht Münster, Urteil vom , Az. 016 O 224/16 Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für ein Fahrzeug abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Nach der Rechtsprechung der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, der sich die Kammer anschließt, entspricht das Fahrzeug diesen objektiv berechtigten Erwartungen nicht. Es sei dem Kläger zum Rücktrittszeitpunkt unzumutbar, sich auf eine Nachbesserung mit offenem Ausgang und ungewisser Dauer einzulassen. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist, dem Kläger etwaige weitere Schäden zu ersetzen. Das Landgericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Er muss dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern ersetzen. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler, der den Wagen verkauft hatte, zur Rücknahme des Fahrzeugs. Der Händler und VW wurden als Gesamtschuldner verurteilt. Somit kann der Kläger die Rückzahlung entweder vom Händler oder von VW verlangen. Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, gegen Rückgabe des Wagens den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Auf eine Nachbesserung des Wagens durch die Änderung der Motorsteuerung müsse sich der Kläger nicht einlassen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass sich Leistung, Verbrauch und Haltbarkeit verschlechtern, so das LG. Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen Audi A1 Ambition 1.6 TDI mit korrekter Abgasreinigung und identischer Ausstattung zu liefern. Der Kläger hatte direkt bei VW einen Sport & Style 4motion 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. 2.0 TDI VW Caddy Audi A1 Ambition 1.6 TDI Sport & Style 4motion 2.0 TDI Landgericht Offenburg, Urteil vom Az. 3 O 240/16 Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen VW Touran 2.0 TDI mit korrekter Abgasreinigung und identischer Ausstattung zu liefern. VW Touran 2.0 TDI VW Touran

16 Landgericht Trier, Urteil vom Az. 5 O 298/16 Landgericht Aachen, Urteil vom Az. 12 O 347/16 Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom Az. 10 O 84/16 Landgericht Osnabrück, Urteil vom Az. 5 O 2218/16 Landgericht Neuruppin, Urteil vom Az. 1 O 170/16 Landgericht Münster, Urteil vom Az. 02 O 341/16 Landgericht Aachen, Urteil vom Az. 9 O 269/16 Landgericht Köln, Urteil vom Az. 2 O 422/16 Käufer sei zum Rücktritt berechtigt, da der Pkw die VO (EG) Nr. 715/2007 samt DurchführungsVO nicht einhalte und dem Halter ohne Update nachteilige verwaltungsrechtliche Maßnahmen drohten; eine Fristsetzung sei nicht erforderlich; die Nachbesserung sei für den Käufer nach 440 S.1 Fall 3 BGB unzumutbar, da die VW AG sich gegenüber den Käufern widersprüchlich, unredlich und in einer das Restvertrauen zerstörenden Weise verhalte; die VW-Vertragshändler müssten diesen Vertrauensverlust gegen sich gelten lassen, da die Mängelbeseitigung vollständig in die Hände der VW AG gelegt wurde. 278 BGB sei nicht entscheidend. Es sei unmöglich, dass vom Skandal betroffene Pkw wie von der VW AG akzeptiert- nicht vorschriftsmäßig sind und gleichzeitig keinen Sachmangel aufweisen. Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, dem Käufer Zug um Zug gegen Rückgabe des alten einen neuen 2.0 TDI aus aktueller Serienproduktion mit korrekter Abgasreinigung und identischer Ausstattung zu liefern. Das Landgericht verurteilte einen Händler dazu, dem Kläger den Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten. Dem Händler steht eine noch zu berechnende Nutzungsentschädigung zu. Das Landgericht verurteilte einen Händler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen Wagen des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung zu liefern und den alten zurückzunehmen. Das Landgericht Neuruppin verurteilte einen Autohändler dazu, dem Kläger einen fabrikneuen VW Golf des gleichen Typs mit legaler Motorsteuerung zu liefern und den alten zurückzunehmen. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens erstatten. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens erstatten. Für den Käufer eines Pkw mit EA-189-Motor sei eine Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar. Dies folge unter anderem daraus, dass die Herstellerin des Motors arglistig gehandelt hat. Der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Käufers schlage auch auf dessen Verhältnis zur Verkäuferin durch, 2.0 TDI VW Golf VI Variant Audi A1 Sportback Ambition 1.6 TDI VW Golf Trendline 1.6 TDI VW Golf VI 1.6 TDI BMT Style VW Passat Variant 2.0 TDI Audi Q3 2.0 TDI

17 Landgericht Mannheim, Urteil vom Az. 10 O 14/16 Landgericht Lübeck, Urteil vom Az. 9 O 101/16 LG Bayreuth, Urteil vom Az.: 23 O 348/16 (rechtskräftig) VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen Landgericht Arnsberg, Urteil vom Az. I-2 O 264/16 (rechtskräftig) VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen weil diese zur Nachbesserung auf das von der Herstellerin entwickelte Software-Update angewiesen ist. Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, einen VW Golf zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Schon wegen des Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes, wonach VW unter anderem den Wagen des Klägers mit einer neuen Motorsteuerung nachrüsten muss, stehe fest, dass der Wagen mangelhaft sei. Der Kläger war daher nach Aufforderung zur Nacherfüllung und dem Ablauf von mehr als einem halben Jahr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vorliegend erging ein Schlussurteil, nachdem das Gericht zuvor schon ein Versäumnisurteil erlassen hatte. Der Händler hat an den Kläger Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Davon abzuziehen ist eine Nutzungsentschädigung i.h.v. rund Euro. Das Gericht verurteilte den Hersteller als Verkäufer zur Rücknahme eines Audi A5 und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Zudem wurde er zum Schadenersatz der Kosten für eine Tieferlegung des Wagens verurteilt, und ihm die Finanzierungskosten erstatten. Das Urteil ist als eines der ersten überhaupt rechtskräftig. Das Fahrzeug weise nicht die Beschaffenheit auf, welche der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Ein durchschnittlicher Käufer könne davon ausgehen, dass ein Pkw zumindest den für eine Typengenehmigung erforderlichen Test unter den gesetzlich festgelegten Laborbedingungen ohne Zuhilfenahme einer Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Stickoxidwerte erfolgreich absolviert. Die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte unter Verwendung einer dafür konzipierten Software könne diesen Erwartungen nicht gerecht werden. Eine Fristsetzung war entbehrlich, da eine Nacherfüllung für den Kläger gemäß 440 Satz 1 3. Alternative BGB unzumutbar aufgrund der beabsichtigten Käufertäuschung unzumutbar war. Der Kläger hatte direkt bei VW einen VW Passat 2.0 TDI gekauft. Auf seinen Rücktritt hin hat VW den Kaufpreis abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Entschädigung für die Nutzung des Wagens zu erstatten. VW Golf TDI 2.0 Sport & Style Bluemotion Audi A5 VW Passat 2.0 TDI

18 Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom Az. 3 O 123/16 Landgericht Hagen, Urteil vom Az. 8 O 135/16 Landgericht Aachen, Urteil vom Az. 10 O 422/16 Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteile vom , Az. 8 O 2404/16 Az. 9 O 3631/16 Az. 8 O 3707/16 Az. 9 O 4238/16 Az. 8 O 5990/16 Az. 9 O 6119/16 Az. 8 O 6120/16 Az. 8 O 6196/16 Az. 9 O 7324/16 VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen. Das Urteil ist damit als eines der ersten rechtskräftig. Es ging um einen gebrauchten. Der Händler muss nach dem Urteil den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Das Landgericht verurteilte einen Händler zur Erstattung des Kaufpreises für einen VW Passat CC abzüglich einer auf der Basis einer Gesamtfahrleistung des Wagens von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Dem Wagen fehle wegen der illegalen Motorsteuerung die übliche Beschaffenheit. Zumindest dürfe der Käufer eines Autos erwarten, dass dem Wagen nicht die Zulassung entzogen werden kann. Vor dem Rücktritt Nacherfüllung zu fordern und dafür eine Frist zu setzen, war nicht erforderlich. Wegen des Verdachts, dass sich durch die Nachrüstung Verbrauch, Leistung oder Haltbarkeit verschlechtern, war es dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nacherfüllung durch die neue Motorsteuerung zu verweisen. Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, der Käuferin die zur Finanzierung eines VW Polo gezahlte Anzahlung, den für ihren in Zahlung gegebenen alten Wagen vereinbarten Preis und die Raten Zug um Zug gegen Rückgabe des Wagens zu erstatten. Die Käuferin des Autos muss sich eine auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechnete Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Sie hatte ursprünglich erfolglos Mängel an Bremsen und Getriebe gerügt und deshalb Klage erhoben. Bei Bekanntwerden des VW-Skandals rügte sie auch die illegale Motorsteuerung und trat schließlich vom Kaufvertrag zurück. Laut Landgericht Aachen war der Rücktritt spätestens ein Jahr und drei Monate nach dem Nachbesserungsverlangen berechtigt. Das Landgericht verurteilte VW zu Schadenersatz wegen Betrugs. Der Hersteller muss das jeweilige Kfz zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Verantwortlich für den Abgasbetrug seien Ex-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn und Ulrich Hackenberg, von Januar 2007 an für die Entwicklung zuständiges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG. Das hätten die VW- Anwälte zwar bestritten, aber das sei ungenügend und unglaubwürdig, heißt es in der VW Passat CC 2.0 TDI VW Polo Trendline 1.6 TDI Skoda Octavia VW Golf Plus 1.6 TDI VW Caddy Trendline Audi A4 Avant 2.0 TDI VW Passat CL Bluemotion

19 Siehe oben: Ansprüche gegen den Hersteller Schadenersatz bejaht Urteilsbegründung; der Betrug gelte daher nach den Regeln der Zivilprozessordnung als zugestanden. VW müsse wissen, wer die Verantwortung für die betrügerische Motorsteuerung habe und dürfe deshalb nicht einfach behaupten, dass nicht klar sei, wann der Vorstand informiert wurde. Gleichzeitig verurteilte das Gericht den Händler zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung wegen Sachmangelhaftung. Audi Q5 2.0 TDI quattro VW Passat 2.0 TDI Variant Audi A4 Avant 2.0 TDI Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom Az O 220/16 Landgericht Wuppertal, Urteil vom , Az. 3 O 156/16 (rechtskräftig) VW hat darauf verzichtet, Berufung einzulegen Das Landgericht verurteilte einen Audi-Vertragshändler, den Kaufpreis für einen Audi Q3 2.0 TDI quattro abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen. Der Käufer dürfe vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne zuvor Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen. Die Nachrüstung sei dem berechtigten Verdacht ausgesetzt, Folgeprobleme nach sich zu ziehen. Das Gericht verurteilte die VW AG als Verkäuferin eines, den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf der Grundlage von Kilometern Gesamtlaufleistung errechneten Nutzungsentschädigung zu erstatten. Der Wagen sei wegen der illegalen Motorsteuerung mangelhaft. Eine Frist für die Nacherfüllung zu setzen, sei entbehrlich gewesen; eine Nachbesserung war der Klägerin zum Zeitpunkt des Rücktritts aufgrund des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich. VW habe der Klägerin den Mangel arglistig verschwiegen. Das Urteil ist als eines der ersten überhaupt rechtskräftig. Audi Q3 2.0 TDI quattro Cup 4Motion 2.0 TDI Landgericht Würzburg, Urteil vom Az. 73 O 1457/16 Landgericht Köln, Urteil vom Az. 4 O 177/16 Ein Audi- und VW-Vertragshändler muss den Kaufpreis für einen Audi Q5 mit 2.0 TDI-Motor abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung erstatten. Der Wagen sei wegen der unzureichenden Abgasreinigung im Fahrbetrieb mangelhaft. Es sei dem Kläger nicht zumutbar, ihn auf die Nachbesserung des Wagens durch den Hersteller zu verweisen, der den Skandal zu verantworten hat. Das Landgericht verurteilte einen Händler dazu, einen 2015 gebraucht gekauften VW Eos von 2011 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten; Nacherfüllung zu fordern und dafür eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich, da von Anfang an klar war, dass der Händler Audi Q5 2.0 TDI VW Eos 2.0 TDI DSG

20 Landgericht Paderborn, Urteil vom Az. 4 O 337/17 Landgericht Würzburg, Urteil vom , Az. 72 O 1089/16 Landgericht Arnsberg, Urteile vom I-2 O 215/16 I-2 O 224/16 I-2 O 254/16 Landgericht Arnsberg, (Teil-)Urteil vom Az: I-2 O 234/16 Oberlandesgericht München, Beschluss v Az: 3 U 4316/16 Vorinstanz: Landgericht Traunstein, Beschluss vom Az. 3 O 709/16 Landgericht Hagen, Urteil vom Az. 4 O 93/16 den Mangel selbst nicht beseitigen kann und auch VW dazu erst mit erheblicher Verzögerung in der Lage sein würde. Das Landgericht verurteilte ein Autohaus dazu, einen Skoda Yeti zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu erstatten. Neben der technischen Mangelhaftigkeit unterliege das Fahrzeug auch einem Rechtsmangel, da das Fahrzeug ohne Update nicht den Auflagen des KBA entspreche. Eine Nacherfüllung sei inhaltlich wie zeitlich (6 Monate nach Rücktrittserklärung) nicht zumutbar gewesen. Gericht verurteilte Händler zu Rücknahme und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer; Nacherfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzumuten, unter Umständen monatelang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat. Das Gericht verurteilte einen Händler zu Rücknahme und Rückzahlung Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer; gleichzeitig war in diesem Verfahren VW als Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt; wegen dieser Klage gab das Gericht VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. Kein Urteil, sondern eine Kostenentscheidung; das Autohaus hatte sich mit dem Käufer außergerichtlich über die Rücknahme des Fahrzeugs geeinigt. Die Kosten hat das OLG dem Autohaus auferlegt, weil es im Rechtsstreit unterlegen wäre; der Senat hat keinen Zweifel daran, dass ein Mangel vorliegt; die vom Kläger im vorliegenden Fall gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung von ca. 6 Wochen sei zwar zu kurz gewesen; die Bindung des Käufers über einen Zeitraum von 12 Monaten hinaus sei aber nicht mehr zu rechtfertigen., den VW direkt an den Kläger verkauft hatte; das Gericht billigt den bereits im Januar 2016 erklärten Rücktritt des Klägers und verurteilt VW zur Erstattung des Kaufpreises abzgl. Entschädigung für die gefahrenen Kilometer; Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung sei entbehrlich gewesen; VW Skoda Yeti Sport&Style 2.0 TDI Diverse Modelle VW Golf TDI Golf Trendline Bluemotion 1.6l TDI 1.6 TDI Bluemotion

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