Egelner Mulde Nachrichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Egelner Mulde Nachrichten"

Transkript

1 Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Borne, Etgersleben, Hakeborn, Tarthun, Unseburg, Westeregeln, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde Ausgabe 22/ November 2009 kostenlose Ausgabe 50 Jahre Gemischter Chor Egeln e.v.

2 Aus der Verwaltungsgemeinschaft Puddingkuchen 4 x Puddingpulver Vanille, es geht auch Frucht oder Schoko 1 Tasse Öl 1 Tasse Zucker 4 Eier 1/2 Pck. Backpulver 1 Pck. Vanillezucker Reihenfolge nach verrühren, in eine Königskuchenform geben, Min. backen bei mittlerer Hitze. Petra Köhler Egeln Wetterdaten Monat Oktober 2009 Höchste Temperatur ,2 Grad C Niedrigste Temperatur ,0 Grad C Stärkste Windgeschwindigkeit Niederschlag im Monat 49,1 km/h 101,0 l/m² Herbert Abel Wohnung in Kroppenstedt ab m², Erdgeschoss, Laminat - Wanne - alles neu Miete 200,00 EUR H Kosten 50,00 EUR N Kosten 30,00 EUR 280,00 EUR Telefon: 0175 / Wohnung in Kroppenstedt ab ,6 m², 1 OG, Laminat - Wanne - alles neu Miete 358,00 EUR H Kosten 70,00 EUR N Kosten 70,00 EUR 498,00 EUR Telefon: 0175 / Sprechzeiten der Bürgermeister Borne Egeln Etgersleben Hakeborn Herr Guschl Herr Luckner Herr Kulak Herr Stöhr Dienstag von Uhr Telefon / 2 32 Donnerstag von Uhr Telefon / rluckner@egelnermulde.de Dienstag von Uhr Telefon / andrekulak@t-online.de Mittwoch von Uhr Telefon / Tarthun Unseburg Westeregeln Wolmirsleben Herr Fries Frau Bunke Herr Christel Herr Kluczka Montag von Uhr Telefon / Dienstag von Uhr Telefon / Dienstag von Uhr Telefon / rathaus@westeregeln.de Dienstag von Uhr Telefon /

3 3

4 4

5 Ich möchte Verbandsgemeindebürgermeister der Egelner Mulde werden Liebe Wählerinnen und Wähler, am 29. November 2009 haben Sie erstmals die Möglichkeit, mit Ihrer Stimme zu entscheiden, wer als hauptamtlicher Bürgermeister und Verwaltungschef die Verbandsgemeinde Egelner Mulde führen soll. Eine Verwaltung sparsam und wirtschaftlich zu leiten und eine zukunftsorientierte Zusammenarbeit mit dem Verbandsgemeinderat zum Wohle der Bürger der Egelner Mulde zu gewährleisten, sehe ich als einen inhaltlichen Schwerpunkt meiner Arbeit. Aus mehreren Einzelgesprächen weiß ich, dass viele Bürger sich scheuen, eine Behörde aufzusuchen. Diese Angst will ich meinen Mitbürgern nehmen, indem ich mich als Vermittler in allen Angelegenheiten verstehe und jederzeit ein offenes Ohr für die Anliegen jedes Einzelnen haben werde. Borne Börde-Hakel: Etgersleben Hakeborn Westeregeln Egeln Bördeaue: Tarthun Unseburg Wolmirsleben Meine inhaltlichen Schwerpunkte unter anderem sind die Bildung Erhalt des Gymnasiums Egeln, Ausbau der Sekundarschule und Bestand der Grundschulen und der Kindertagesstätten in der Egelner Mulde die Stärkung der Wirtschaft Unterstützung der bestehenden Unternehmen, Vergabe von Aufträgen an Firmen innerhalb der Egelner Mulde, Ansiedlung neuer Gewerbe in der Egelner Mulde der Erhalt und die Förderung der freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Kommunen der Egelner Mulde die Unterstützung des Ehrenamtes Ohne die Arbeit der unzähligen ehrenamtlichen Mitbürger geht gar nichts. Als Bürgermeister möchte ich ein verlässlicher Partner der Vereine sein. Für diese Ziele werde ich meine ganze Kraft, mein fachliches Wissen als Dipl.-Finanzwirt und nicht zuletzt die über 30-jährige berufliche Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung einsetzen. Mit Ihnen gemeinsam möchte ich für die Zukunft der Egelner Mulde arbeiten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir am 29. November Ihr Vertrauen schenken! Ihr Reinhard Luckner 5

6 Veranstaltungskalender 2009/2010 Datum der Veranstaltung Art der Veranstaltung Veranstalter Ort der Veranstaltung 28. u. 29. November 2009 Weihnachtsmarkt Marina Möws Am Anger, Egeln-Nord 15. November 2009 Volkstrauertag Treffpunkt Friedhof 11:00 Uhr Unseburg 29. November 2009 Advent- und Weihnachts- Förderverein Kirche Kirche St. Nikolai in (1. Advent) musik mit dem Salzland St. Nikolai e.v. Wolmirsleben Frauenchor Staßfurt Wolmirsleben Es ist die Abschlussveranstaltung zum Weihnachtsmarkt 04. Dezember 2009 Live-Musik Irish Pub Wolmirsleben 20:00 Uhr 05. Dezember 2009 Weihnachtsmarkt Gemeinde Westeregeln Lindenplatz 05. Dezember 2009 Weihnachtsfeier Parität. Wohlfahrtsverband Egeln Cafeteria 14:30 Uhr Senioren für Senioren Egeln 05. Dezember 2009 Weihnachtsmarkt alle Vereine Burgplatz Unseburg 05. Dezember 2009 Weihnachtsmarkt Gemeinde Borne Borne/Marktplatz ab 11:00 Uhr 06. Dezember 2009 Weihnachtsmarkt Dorfgemeinschaftsverein Vorplatz der Ev. Kirche Wolmirsleben e.v Dezember Jahre Kindergarten Unseburg vermt Tag der offenen Tür 08. Dezember 2009 Rentnerweihnachtsfeier Dorfgemeinschaftsverein Aula der GB Schule Wolmirsleben e.v. 09. Dezember 2009 Weihnachtsfeier für die Volkssolidarität Westeregeln Gymnastikraum der 14:00 Uhr Veteranen Sporthalle 11. Dezember 2009 Weihnachtswichtelmarkt Kita Rappelkiste Etgersleben Gelände am Gartenhaus 12. Dezember 2009 Antik- und Trödelmarkt Verein Alter Schafstall Alter Schafstall, Egeln 10:00-16:00 Uhr Anmeldung: / Dezember 2009 Adventsnachmittag Line Dancer Unseburg 13. Dezember Uhr 4. Weihnachtsmarkt Hakeborn Hof Weber / Egelner Straße 31. Dezember 2009 Silvesterlauf SV Wolmirsleben Sporthalle 31. Dezember 2009 Silvesterparty Gaststätte Zur Warthe Hakeborn mit Gruppe Fusion aus Egeln 31. Dezember 2009 Sylvesterparty mit Live-Musik Irish Pub Wolmirsleben Irish Pub Wolmirsleben ab 20:00 Uhr 31. Dezember 2010 Silvesterparty Wilde Zicke Tarthun im Saal 02. Januar Neujahrsturnier Dartclub zur Menschenfalle Egeln Menschenfalle Egeln Januar 2010 offene Pokalschau Kleintierzuchtverein Egeln-Nord in Egeln-Nord 23. Januar 2010 Tafeln wie die Grafen Werbeatelier Wasserburg Romanisches Tonnengewölbe 19:00-22:30 Uhr Ritteressen Tel.: Februar 2010 Mittelalterliche Lyrik und Musik Kulturprojekt Stadt Egeln Romanisches Tonnengewölbe 19:00-22:00 Uhr mit Schnaps im Silbersee Museum 06. und 07. März 2010 Bogenbaukurs Langbogen Dr. Jens Siebert & Vereinshaus 10:00-18:00 Uhr mit Konrad Vögele Förderverein Wasserburg Egeln e.v. Zum müden Ritter 27. März 2010 Osterbauernmarkt Stadt Egeln / Museum unterer und oberer Burghof 10:00-14:00 Uhr Museum 01. April 2010 Osterfeuer Förderverein Wasserburg Egeln e.v. oberer Burghof 19:00 Uhr 17. April 2010 Tafeln wie die Grafen Werbeatelier Wasserburg Romanisches Tonnengewölbe 19:00-22:30 Uhr Ritteressen Tel.: Juni 2010 Country Open Air Werbeatelier Wasserburg & Oberer Burghof 20:00 Uhr Linedancer Wild Goats 6

7 7

8 Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Zuwendungen anläßlich unserer silbernen Hochzeit möchten wir uns recht herzlich bei unseren Kindern, Freunden und Bekannten bedanken. Ein besonderer Dank gilt Peter Buhtz und seinem Team für die Ausrichtung der Feier. Erich und Edith Buhtz Wolmirsleben, Oktober 2009 Karin und Harry Schiller Alles liebe zur Silberhochzeit Aus der Myrte jungem Grün ließ die Zeit euch Silber blüh n, Die Zukunft strahle froh und hold und winde euch den Kranz von Gold. Von euren Kindern Egeln, November 2009 Wohnung zu vermieten!! Im Bürgerhaus Wolmirsleben, Lindenstraße 5 Seniorengerechte Wohnung - eine Seniorenbetreuung kann gestellt werden, 2-Zimmer, Küche, Bad, 71 m² im Erdgeschoss, 330,00 Euro Miete zzgl. NK Matthiensen Tel. 030 / oder / Einfamilienhaus und Baugrundstück in Egeln zu verkaufen Tel.: Egeln-Nord 2-R-Whg. zum zu vermieten. Küche, Bad vollsan. 4,30 EUR / m² + NK 76 m² 3-R-Whg. Küche, Bad vollsan. sofort beziehbar Telefon: / ab 18 Uhr In Egeln, Breiteweg zu vermieten 3 Zimmer, EWK, Bad, Abstell., 1 OG, ca. 88 m², GH, Keller KM 360,- Euro + NK 35,- Euro Telefon: oder 800 Auf diesem Wege bedanke ich mich bei Fr. Hinz, Schloßstraße 6 Eg e l n, für die sofortige erste Hilfeleistung, und dem Busfahrer, Herrn Born. Danke sagt D. u. E. Fr. Wir hätten nie gedacht, dass man uns soviel Freude macht! Allen Gratulanten zu unserer goldenen Hochzeit möchten wir Dank sagen, besonders für Grüße, Blumen und Geschenke sowie für die Überraschungen unserer Kinder während der Feier. Sehr begeistert hat uns der Auftritt des Grundschulchores unter der Leitung von Fr. Schmidt. Ein extra Danke an das Team der Gaststätte Weißer Schwan für die gute Bewirtung und das sehr schmackhafte Büfett. Wolfgang und Marlene Hohmann Egeln, im Oktober 2009 An alle Wohnungssuchenden in Egeln und Umgebung Ich habe in Egeln ein Mietshaus mit fünf Wohnungen. Da zwei meiner langjährigen Mieter, die sich immer bei mir wohlgefühlt haben, aus beruflichen und privaten Gründen ausziehen, biete ich zwei preiswerte und schöne Wohnungen an. 1. OG., 2 Zimmer, Küche, Bad ab und eine Dachgeschoßwohnung 2 Zimmer, kleine Küche, Bad zum Interessiert:

9 Ute Eckert Bürgermeister-Kandidatin... für die Verbandsgemeinde Egelner Mulde Nicht REDEN, sondern HANDELN ist angesagt! Wie heißt es doch so schön: Es gibt viel zu tun packen wir es an! Mit der Bildung der Verbandsgemeinde Egelner Mulde werden Orte zusammenwachsen, deren Identität dabei nicht verloren gehen darf. Und wir haben viel zu erhalten. Ein Brennpunkt ist unter anderem das Egelner Gymnasium. Dieser Schulstandort muss erhalten bleiben! Welche Schwerpunkte ich mir unter anderem noch stelle, werden Sie in Kürze meinem Info-Flyer entnehmen können. Die Innenseite wird Ihnen helfen, das neue Jahr perfekt zu planen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich unter meiner -Adresse oder besuchen Sie mich auf meiner Homepage Wählen Sie eine faire Kommunalpolitik, wählen Sie eine Frau mit Herz für die Egelner Mulde. Hier sind von mir 200 Euro für die Förderung der Chorstimmen aus dem Zugang der 5. Klasse (n) des Egelner Gymnasiums. 9

10 Jeden Mittwoch und Samstag Vormittag von 9-12 Uhr Verkauf von Futterweizen 50kg = 10 Futterschrot 50kg = 12 Schalung 24 mm Stark, 4 m lang, imprägniert m² = 4,50 Halberstädter Str. 1 Tel.: / Kraftstoffverbrauch (l/100 km) und CO2-Emission (g/km) der Modelle mit Schaltgetriebe: von 4,3 l und 114 g (kombiniert) für den i CRDi bis 5,0 l und 119 g (kombiniert) für den i

11 Die Bürgermeisterdirektwahl zur Verbandsgemeinde am Dafür würde ich mich gern als Ihr Kandidat zur Verfügung stellen Meine Ziele: Wie und wofür möchte ich mich gern mit Ihnen gemeinsam einsetzen? 1) Als Mediator (Vermittler) zwischen verschiedenen Interessenlagen mit dem Ziel, eine einheitliche Entscheidungsfindung voranzubringen 2) Für das Zusammenwachsen durch einheitliches Handeln und Wirken auf der Grundlage gemeinsamer Entscheidungen (gemeinsam gestalten statt zu verwalten) 3) Für konsequente und kompetente Durchsetzung einmal getroffener Entscheidungen 4) Einwirkung auf das Land zur durch die Kommunalaufsicht übernommenen Aufgaben und deren Verantwortung für die Probleme des Abwasserzweckverbandes mit einzustehen, statt die Folgen allein den Gemeinden zu überlassen 5) Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung durch Hinwirkung auf gezielte kommunale Förderprogramme durch den Bund, statt mittels staatlicher Subventionierung der Banken die Kommunen als Basis der Gesellschaft zu schwächen 6) Aktiver Einsatz für Subventionen und Investitionen zugunsten der Verbandsgemeinschaft zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Klimas für alle Gewerbetreibenden und Ansiedlung neuer Betriebe 7) Bürgernahe Verwaltung: die Verwaltung als Dienstleistung am Bürger durch: - schnelle und sachgerechte Antragsbearbeitung im Sinne des Bürgers - Engagement für den Bestand von Kinderbetreuungseinrichtungen, Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten - Kampf für den Erhalt der Standorte der einzelnen Grundschulen und des Gymnasiums Egeln durch Anpassung der Schülerquoten an die Lebenswirklichkeit im ländlichen Raum - Wiedereinführung der Gartenabfallverbrennung an variablen Brandtagen im Herbst und im Frühjahr - dauerhafte Verhinderung des Braunkohleabbaus in der Egelner Mulde Zur Person: - Knuth Schulze, 37 Jahre, ledig, parteilos - Geboren am in Staßfurt - vom Kindergarten über die Schulausbildung sowie Abitur in Egeln - Ausbildung zum Elektromonteur - Fortbildung zum Personaldisponenten - Studium der Rechtswissenschaften in Halle und Göttingen - derzeit beruflich tätig als Privatdozent bei der Dekra-Akademie Hobbys: Geschichte, Sport, Reisen und Gartengestaltung Knuth Schulze Knuth Schulze Ihr Stimme für Knuth Schulze Über Ihr Vertrauen würde ich mich freuen! 11

12 Geburtstage der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde vom 1. bis 15. Dezember 2009 Borne Margarete Schmidt den Gertrud Wünsch den Lisa Herbst den Hans Richardt den Ruth Dost den Günter Kriebel den Annemarie Böhle den Adolf Neuhaus den 70. Egeln Rosemarie Bautz den Elisabeth Ludwig den Klaus Wallentowitz den Emilie Schilling den Hannelore Tehsmann den Christian Warnecke den Karl-Heinz Wichmann den Hilde Bertram den Marta Wolf den Otto Spring den Luise Urban den Adelheid Köhler den Elfriede Sachse den Ilse Lewak den Elfriede Poltrock den Gertraud Köpper den Elfriede Kuhnert den Gerhard Heres den Christa Gautier den Günther Bartels den Elisabeth Brinkmann den Arno Schulze den Irmgard Kleimeier den Rudolf Geisler den Erika Molenda den 70. Etgersleben Josef Einwiller den Martha Denecke den Ilse Rieck den Helmut Prophet den Heinz Fürst den Christa Richter den 73. Hakeborn Wolfram Ebersbach den Josef Kamenik den Inge Sorgatz den Rosemarie Hille den Hilde Hermann den Margot Wogatzke den Karl Schufft den 78. Tarthun Hans Werle den Ilse Brehmer den Käte Geisler den Gerhard Köhlert den 83. Unseburg Rudolf Reisnauer den Liese-Lotte Kasten den Margot Elschner den Hanna Weferling den Werner Cuno den Peter Modisch den Walter Ziem den Lieselotte Spitzenberg den Karl Oppermann den Horst Ehrhardt den 71. Westeregeln Jutta Stolze den Irene Rachowski den Charlotte Hoppe den Elise Heinen den Rolf Winkelmann den 72. Wolmirsleben Elfriede Beinhoff den Hans-Joachim Schmidt den Brigitte Kirschner den Hanna Brunke den Karl-Heinz Homburg den Ursula Stock den Heinz Salzmann den

13 Axel Großheim Bü r g er m e ist e rkand id at für Börde-Hak e l Telefon: Fax: axel.grossheim@boerde-hakel.de Weitere Informationen gibt es auch im Internet Der neue Gemeinderat Börde-Hakel braucht einen neutralen Vorsit z! Nur ei n neutraler Bürgermeister kann zwischen allen Fraktionen vermitteln! Axel Großheim - ein Einzelkandida t - parteilos - ohne Fraktionszwang Folgende Schwerpunkte werde ich aktiv vorantreiben: Eine familienfreundliche Gemeinde Börde-Hakel Schulstandort Westeregeln & Kindergärten in allen Ortsteilen erhalten (trotz Übergang der Verantwortung in die Verbandsgemeinde) - Erhalt und Unterstützung der Kinder-, Jugend-, Frauen-, Vereins- und Seniorentreff s in den Ortsteilen - kulturelle Veranstaltungen in den Ort holen - aktive Werbung überregional für alle Baugebiete in den Ortsteilen - schnelle DSL-Anschlüsse - gepflegte und attraktive Kinderspielplätze - betreutes Wohnen in allen Ortsteilen - faire Auftragsvergabe an alle örtlichen Unternehmen - Erhalt des Gymnasiums in Egeln - Ansprechbar für alle Altersgruppen des Ortes. Aktive Hilfe für alle Vereine in den drei Ortsteilen - Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Hier werde ich alle Möglichkeiten der Unterstützung ausschöpfen und anbieten! Treffen Sie mich in Etgersleben und Westeregeln! Ich lade alle interessierten Einwohner ein und stelle mich Ihren Fragen und Vorschlägen zur Zukunft der neuen Gemeinde Börde-Hakel. Passend zu Jahreszeit gibt es einen Glühwein oder Tee zum Aufwärmen. Etgersleben, Geschwister-Scholl-Platz 1 (Seniorentreff) Mo um Uhr Westeregeln, Mühlenberg 2 am Dienstag um Uhr 13

14 Bürgermeisterwahl in der neuen Gemeinde Börde - Hakel Am 29. November 2009 wird für unsere Orte Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln ein neuer gemeinsamer Bürgermeister gewählt. Ich habe beschlossen mich für das Amt zu bewerben. Seit 1 Juli 2009 vertrete ich die Gemeinde Westeregeln als ehrenamtlicher Bürgermeister und würde gern der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Börde - Hakel werden. Meine Ziele: Gleichbehandlung und Zusammenführung unserer 3 Orte im Rahmen des Gebietsänderungsvertrages. Die Interessen der Börde - Hakel - Gemeinde in der Verbandsgemeinde wahren und zu vertreten. Effizienter und gerechter Einsatz der knappen Finanzmittel für unsere neue Gemeinde. Eine gute Zusammenarbeit mit unseren ortsansässigen Betrieben. Unterstützung der Vereine, Kinder- und Jugendtreffs, der Landfrauen und Rentner. Erhalt der Bibliothek, der Kindergärten und Feuerwehr in den Ortsteilen. Die Standortsicherung der Grundschule Westeregeln und des Gymnasiums in Egeln. Das Miteinander zu fördern und das Ortstypische zu erhalten. Der Einsatz für gerechte und nachvollziehbare Steuern, Gebühren und Bescheide. Ausführung zu meiner Person: Am in Westeregeln geboren und seit 1974 verheiratet. Gelernter Elektroinstallateur und ab 1981 als selbstständiger Elektromeister tätig. Seit 9 Jahren bin ich Mitglied im Gemeinderat von Westeregeln. Liebe Bürgerinnen und Bürger, gehen Sie am 29. November zur Wahl, denn jede Stimme zählt und auch Ihre Stimme kann etwas bewirken. Eckard Christel Westeregeln Eckard ChristelHakeborn Eckard Christel Etgersleben Hakeborn 14

15 Bürgermeisterwahl in der neu zu bildenden Gemeinde Börde-Hakel Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Westeregeln, Hakeborn und Etgersleben, heute möchte ich mich bei Ihnen kurz vorstellen und um ihr Vertrauen werben. Am wird von Ihnen entschieden, wer die Geschicke unserer neuen Gemeinde Börde - Hakel in Zukunft mit lenken wird. Da mir unsere Heimat und deren Bürger sehr am Herzen liegen, möchte ich deren Zukunft entscheidend und verantwortungsvoll mit gestalten und bewerbe mich um das Amt des Bürgermeisters. Name: Geburtsdatum: Familienstand: Beruf: Ulrich Biermann , in Egeln-Nord verheiratet, 2 Söhne Anwendungstechniker im f glass-werk in Osterweddingen Ich bin Mitglied im Gemeinderat Westeregeln. Als Parteiloser bin ich für die Linken tätig. Diese Arbeit macht mir Spass, aber ich bin oft auch sehr erschrocken, wie mit den Steuergeldern der Bürger umgegangen wird. Man liest immer wieder von den Kandidaten, wenn sie sich um ein Amt bewerben, was sie alles ändern bzw. wofür sie sich einsetzen wollen. Viele wichtige und auch unverzichtbare Dinge, wie z. B. gerechte Abwasserpreise und den Erhalt der Schulstandorte und des Gymnasiums Egeln. Doch hätten ALLE die, die das jetzt schreiben oder vorher schon geschrieben haben ihre Versprechen auch nur annähernd so umgesetzt, dann wären wir jetzt schon viel, viel weiter. Die finanzielle Lage der Gemeinden erfordert ein umsichtiges und prioritätsorientieres Handeln. Aus diesem Grund wäre es unseriös von mir, an dieser Stelle Versprechungen zu machen, welche ich später nicht für uns alle einlösen kann. Ja, wir müssen aufpassen, das die Jugend nicht abrutscht, ja, wir müssen uns für unsere älteren Bürger einsetzen und auch für die Schulen,Vereine, Abwassergebühren, die Vergabepraktiken im gesetzlichen Rahmen durchführen und vieles mehr. Aber diese Ziele kann eine einzelne Person nicht erreichen, sondern nur wir alle zusammen. Die Erfolge beim Kampf gegen die Praktiken des Abwasserverbandes konnten auch nur erzielt werden, weil die Bürgerinitiative, gegründet wurde und der Druck auf die Verantwortlichen zu nahm. Dieses Beispiel zeigt eindeutig, dass die Bürger nur gemeinsam etwas bewegen können und das Beharrlichkeit zum Erfolg führt. Und neues Unheil ist schon wieder im Anmarsch!,,Man will einen Anschlusszwang für das Regenwasser einführen! Was das heißt, kann sich jeder ausmalen! Mehrausgaben von mehreren Hundert Euro für die Bürger. Um dieses Problem hat sich bis heute keiner von denen gekümmert. Nur gemeinsam, können wir dies verhindern! Viele Leute haben mich angesprochen und mich in meinem Vorhaben bestärkt zu kandidieren. Es freut mich, dass die Menschen mir vertrauen und wissen, dass ich immer ein offenes Ohr für ihre Probleme habe. So soll es eigentlich auch sein und dazu stehe ich! Wie die Wahl ausgehen wird, das entscheiden alleine Sie mit Ihrer Stimme. Wenn Sie sich Offenheit, Gerechtigkeit und ein echtes Miteinander wünschen, dann geben Sie mir Ihre Stimme und lassen mich beweisen, was viele längst von mir wissen und schätzen!lassen Sie sich nicht von Versprechungen und Profilierungen blenden. Bitte gehen Sie zur Wahl und bestimmen Sie ihren Bürgermeister! Ulrich Biermann 15

16 Die Freien Wähler Westeregeln stellen sich vor Wir, die freien Wähler Westeregeln haben uns zum Ziel gesetzt, an allen kommunalen Aufgaben der Gemeinde Börde-Hakel überparteilich, unabhängig und verantwortlich mitzuarbeiten. Durch Teilnahme freier, parteipolitisch nicht gebundener Bürger an den örtlichen Kommunalwahlen wollen wir Voraussetzungen schaffen, die Interessen aller Bürger, der drei Kommunen, wahrzunehmen und der Allgemeinheit zu dienen. Diesem Ziel dient auch das Zusammengehen der Freien Wähler Etgerslebens und Westeregelns. Mitstreiter suchen wir für die Zukunft auch in der Gemeinde Hakeborn. Unsere Ziele sind: Kontrolle der Verwaltung durch den Gemeinderat Gute Zusammenarbeit mit dem Verbandsgemeinderat Finanzielle und ideelle Unterstützung und erhalt der Tageseinrichtungen für Kinder ( Kita, Kindertreff ) Verbleib der Grundschule in der neuen Gemeinde (sowie des Gymnasiums Egeln) Förderung dieser Betreuungsangebote ( Jugendclub, Seniorentreff, Frauentreff) Weitestgehende Vermeidung zusätzlicher oder erhöhter Gebühren durch die Verbandsgemeinde Kontrolle der Abwassergebühren und der Rolle des Abwasserzweckverbandes Bodeniederung Erhalt der Sportstätten, der Freiwilligen Feuerwehr und der Vereine Zur Wahl für unsere neue Gemeinde Börde-Hakel stellen sich folgende Kandidaten: Waltraud Embach, Anika Kulak, Christian Meier, Doris Rumler, Ullrich Elsner, Karl-Heinz Schreiber, Sven Heberling, Andre Kulak, Wolfgang Otto, Jörg Zielke. Gleichzeitig bewirbt sich Andre Kulak als Bürgermeisterkandidat für die neue Gemeinde Börde-Hakel. Im Auftrag der Freien Wähler: J. Zielke 16

17 Ein Bürgermeister für Alle Andre Kulak als Bürgermeisterkandidat für die neue Gemeinde Börde-Hakel Persönliches: - 53 Jahre alt, verheiratet, 3 erwachsene Kinder - Wohnort: Etgersleben - tätig als Schweißtechniker - parteilos, unterstützt durch die Freien Wähler aus Etgersleben und Westeregeln - Hobbys: Haus & Garten, Fan vom SV Wacker 09 Westeregeln (Handball) Wie sieht die Zukunft aus? Ich kann es Ihnen nicht sagen! Aber ich habe mich seit Mitte der 90er Jahre als Mitglied im Gemeinderat Etgersleben eingesetzt und bin mittlerweile seit 8 Jahren als ehrenamtlicher Bürgermeister tätig. In der Zukunft werde ich mich für die Belange von Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln einsetzen und helfen, aus den 3 Orten eine gut harmonierende Gemeinde zu machen. Außerdem stelle ich mich als Mitglied für den Verbandsgemeinderat Egelner Mulde, um die Anliegen der neuen Gemeinde Börde-Hakel dort zu vertreten. Ich bitte um Ihre Stimme am

18 Ihre Zustimmung, um von Ihnen für die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Bördeaue, bestehend aus den Orten Unseburg und Tarthun, gewählt zu werden. Einer vor Ort Peter Fries Auf dieser Seite möchte ich aber keine Wunder versprechen, denn Mittel herzaubern kann ich nicht. Ich stehe aber bereit: - Die Interessen beider Orte absolut gleich zu behandeln und energisch zu vertreten. - Immer und zu jeder Zeit für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Unternehmen ein offenes Auge und Ohr zu haben. - Das die Jugend wieder Ihre dauerhafte Heimat finden kann und hierdurch eine Familienstruktur erhält, die soziale Schwachpunkte minimiert. - Ein gutes Investitionsumfeld zu ermöglichen. - Das Positive am Entwicklungsweg der vergangenen Jahre zu erhalten und Begonnenes fortzuführen. Mit den verantwortlichen Stellen nachdrücklich daraufhin zu arbeiten, dass: - Die Landstraße von Unseburg nach Staßfurt erneuert wird. - Die Ortsverbindungsstraße von Tarthun nach Groß Börnecke ausgebaut wird. - Das Rothenförder Wehr im Interesse unserer Natur wieder in Betrieb geht. - Das Radwegenetz weiter sinnvoll erschlossen und saniert wird. Persönliches: - Am in Tarthun geboren, seit 1975 verheiratet und eine Tochter. - Erlernt habe ich den Beruf des Schlossers, qualifizierte mich im Bereich des Bauwesens. - Als Technischer Mitarbeiter bin ich seit 2007 tätig. - Ab 1990 haben mich die Wähler in den Tarthuner Gemeinderat gewählt. - Während dieser Zeit habe ich die Gemeinde in wichtigen Gremien vertreten. - Sehr wichtig war auch der Einsatz in der Bürgerinitiative Börde statt Braunkohle. - Ab 01. Juli 2008 übe ich das Ehrenamt des Bürgermeisters aus. - Mein Umfeld unterstützt die Kandidatur. Ich bitte um Ihre Stimme am 29. November 2009 Peter Fries 18

19 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Wahlbekanntmachung der Gemeinden Borne, Egeln, Etgersleben, Hakeborn, Tarthun, Unseburg, Westeregeln und Wolmirsleben Am finden die Wahlen zum Verbandsgemeinderat sowie die Direktwahl des Verbandsgemeindebürgermeisters / der Verbandsgemeindebürgermeisterin statt. Die Wahl dauert von Uhrzeit Uhr bis Uhrzeit Uhr. Das Wahlgebiet ist 3 Wahlbereiche und in folgende Anzahl 10 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbereich 1 Wahlbereich 2 Wahlbereich 3 Nr. Ort Abgrenzung der Wahlbezirke Lage des Wahllokals (Straße, Nr., Ort, Zimmer-Nr.) 0001 Egeln Alte Str., Am Wehr, Berggasse, Dorfstr., Dorfgemeinschaftshaus Fahrt, Feldstraße, Magdeburger Chaussee, Alte Straße 1 A Neue Straße, Neuer Schacht, Plan, Egeln Schwaneberger Weg, Wolmirslebener Straße 0002 Egeln Alter Markt, Am Wasserturm, Ascherslebener Straße, Bergstraße, Breiteweg 1-25; , Cäsar, Feld am Bruche, Hakeborner Weg, Hakelblick, Halberstädter Straße, Hundertstraße, Klostersiedlung, Klosterstraße, Marienstuhl, Mühlenbreite, Mühlenstraße, Neuer Weg, Röthefeld, Tarthuner Straße, Thomas.-Müntzer-Straße, Worthstraße 0003 Egeln Am Hunnengraben, Am Mühlenholz, Apothekerstraße, Badstoben, Barfüßer Straße, Birkenweg, Breiteweg 26-93, Brunnengasse, Geschwister-Scholl-Straße, Lindenstraße, Magdeburger Straße, Markt, Meisterstraße, Oberknick, Pestalozziplatz, Ritterstraße, Rosmarienstraße, Schloßstraße, Schulstraße, Stadtkirchhof, Töpferstraße, Unterknick, Wallstraße 0001 Borne gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Borne 0001 Tarthun gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Tarthun 0001 Unseburg gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Unseburg 0001 Wolmirsleben gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Wolmirsleben 0001 Etgersleben gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Etgersleben 0001 Hakeborn gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Hakeborn 0001 Westeregeln gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Westeregeln Freiwillige Feuerwehr Egeln Worthstraße 7B Egeln Cafeteria des DPWV Wasserburg 1A Egeln Gemeindebüro Ernst-Thälmann Straße Borne Gemeinde Tarthun Buschstraße Tarthun Dorfgemeinschaftshaus Worthstraße Unseburg Grundschule Wolmirsleben Alte Siedlung Wolmirsleben Kita "Rappelkiste" Friedrich-Engels-Straße Etgersleben Feuerwehrgerätehaus Am Anger 2 A Hakeborn Grundschule Westeregeln Grüne Straße 4 19

20 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum Datum zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberech- tigte Person zu wählen hat. 1. In den Gemeinden werden die Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Verbandsgemeindebürgermeister nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Wahlberechtigten in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. 2. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für sie zuständigen Wahllokal wählen. 4. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat der Wähler sich auszuweisen. 5. Bei der Wahl zu den Verbandsgemeinderäten - hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen; - müssen die Bewerber, denen die wahlberechtigte Person ihre Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; - können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; - kann die Stimme auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlags gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein; - kann eine Stimme auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. 6. Bei der Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters - hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme - muss der Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise eindeutig gekennzeichnet sein. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereichs oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, - muss sich von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Gemeinde die entsprechenden Briefwahl- unterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen und - diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass sie spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen; - kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn die Briefwahlunterlagen bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter persönlich abgeholt werden; - wegen einer körperlichen Beeinträchtigung jedoch nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen oder nicht lesen kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen; auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass die Stimmzettel persönlich oder nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden sind; - sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Erholungsheim, in einer sozialtherapeutischen Anstalt oder Justizvollzugsanstalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft aufhält, muss Gelegenheit haben, die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen. 9. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal ausüben. 10. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft. 11. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. 20

21 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Wahl mit Stimmzetteln Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitliegen. Die amtlichen Stimmzettel enthalten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen mit dem Namen der Parteien, Wählergruppen oder der Einzelbewerber beziehungsweise die zugelassenen Bewerbungen zum Verbandsgemeindebürgermeister. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge ist gemäß 30 Abs. 1 KWO LSA mit der maßgebenden Reihenfolge der Bewerber geregelt. Jede wahlberechtigte Person erhält beim Betreten des Wahllokals die amtlichen Stimmzettel. Sie begibt sich mit den Stimmzetteln in die Wahlkabine. Dort kennzeichnet sie auf den Stimmzetteln durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei, welchem Wahlvorschlag und welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme/n gibt. Ein Stimmzettel ist ungültig, - wenn er nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlbereich gültig ist, - wenn er bei der Wahl zu einer Vertretung mehr als drei Kennzeichnungen oder bei der Verbandsgemeindebürgermeisterwahl mehr als eine Kennzeichnung enthält, - wenn er, weil der Wille des Wählers aus der Art der Kennzeichnung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, nicht wenigstens eine gültige Stimme enthält, - wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, - wenn er keine Kennzeichnung enthält. Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Der Bürgermeister der Gemeinde Borne gez. D.Guschl Der Bürgermeister der Stadt Egeln gez. R.Luckner Der Bürgermeister der Gemeinde Etgersleben gez. A.Kulak Der Bürgermeister der Gemeinde Hakeborn gez. M.Stöhr Der Bürgermeister der Gemeinde Tarthun gez. P.Fries Der Bürgermeister der Gemeinde Unseburg gez. G.Bunke Der Bürgermeister der Gemeinde Westeregeln gez. E.Christel Der Bürgermeister der Gemeinde Wolmirsleben gez. K.Kluczka 21

22 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Wahlbekanntmachung der Gemeinden Tarthun und Unseburg Am finden die Wahlen zum Gemeinderat sowie die Direktwahl des Gemeindebürgermeisters/ der Gemeindebürgermeisterin für die neu zu bildende Gemeinde Bördeaue statt. Die Wahl dauert von Uhrzeit Uhr bis Uhrzeit Uhr. Das Wahlgebiet ist in folgende Anzahl 2 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. Ort Abgrenzung der Wahlbezirke/-bereiche Lage des Wahllokals (Straße, Nr., Ort, Zimmer-Nr.) 0001 Tarthun gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Tarthun Gemeinde Tarthun Buschstraße Tarthun 0001 Unseburg gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Unseburg Dorfgemeinschaftshaus Worthstraße Unseburg In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum Datum zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberech- tigte Person zu wählen hat. 1. In den Gemeinden werden die Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Gemeindebürgermeister nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Wahlberechtigten in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. 2. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für sie zuständigen Wahllokal wählen. 4. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat der Wähler sich auszuweisen. 5. Bei der Wahl zu den Gemeinderäten - hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen; - müssen die Bewerber, denen die wahlberechtigte Person ihre Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; - können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; - kann die Stimme auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlags gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein; - kann eine Stimme auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. 6. Bei der Wahl des Gemeindebürgermeisters - hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme - muss der Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise eindeutig gekennzeichnet sein. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereichs oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 22

23 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November Wer durch Briefwahl wählen will, - muss sich von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Gemeinde die entsprechenden Briefwahl- unterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen und - diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass sie spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen; - kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn die Briefwahlunterlagen bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter persönlich abgeholt werden; - wegen einer körperlichen Beeinträchtigung jedoch nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen oder nicht lesen kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen; auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass die Stimmzettel persönlich oder nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden sind; - sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Erholungsheim, in einer sozialtherapeutischen Anstalt oder Justizvollzugsanstalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft aufhält, muss Gelegenheit haben, die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen. 9. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal ausüben. 10. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft. 11. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Wahl mit Stimmzetteln Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitliegen. Die amtlichen Stimmzettel enthalten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen mit dem Namen der Parteien, Wählergruppen oder der Einzelbewerber beziehungsweise die zugelassenen Bewerbungen zum Gemeindebürgermeister. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge ist gemäß 30 Abs. 1 KWO LSA mit der maßgebenden Reihenfolge der Bewerber geregelt. Jede wahlberechtigte Person erhält beim Betreten des Wahllokals die amtlichen Stimmzettel. Sie begibt sich mit den Stimmzetteln in die Wahlkabine. Dort kennzeichnet sie auf den Stimmzetteln durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei, welchem Wahlvorschlag und welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme/n gibt. Ein Stimmzettel ist ungültig, - wenn er nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlbereich gültig ist, - wenn er bei der Wahl zu einer Vertretung mehr als drei Kennzeichnungen oder bei der Bürgermeisterwahl mehr als eine Kennzeichnung enthält, - wenn er, weil der Wille des Wählers aus der Art der Kennzeichnung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, nicht wenigstens eine gültige Stimme enthält, - wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, - wenn er keine Kennzeichnung enthält. Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Der Bürgermeister der Gemeinde Tarthun gez. P.Fries Die Bürgermeisterin der Gemeinde Unseburg gez. G.Bunke 23

24 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Wahlbekanntmachung der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln Am finden die Wahlen zum Gemeinderat sowie die Direktwahl des Gemeindebürgermeisters für die neu zu bildende Gemeinde Börde-Hakel statt. Die Wahl dauert von Uhrzeit Uhr bis Uhrzeit Uhr. Das Wahlgebiet ist in folgende Anzahl 3 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. Ort Abgrenzung der Wahlbezirke/- bereiche 0001 Etgersleben gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Etgersleben 0001 Hakeborn gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Hakeborn 0001 Westeregeln gesamtes Gemeindegebiet der Gemeinde Westeregeln Lage des Wahllokals (Straße, Nr., Ort, Zimmer-Nr.) Kindertagesstätte Friedrich-Engels-Straße Etgersleben Feuerwehrgerätehaus Am Anger 2 A Hakeborn Grundschule Westeregeln Grüne Straße 4 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum Datum zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberech- tigte Person zu wählen hat. 1. In den Gemeinden werden die Vertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die Gemeindebürgermeister nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Wahlberechtigten in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. 2. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem für sie zuständigen Wahllokal wählen. 4. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat der Wähler sich auszuweisen. 5. Bei der Wahl zu den Gemeinderäten - hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen; - müssen die Bewerber, denen die wahlberechtigte Person ihre Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden; - können einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden; - kann die Stimme auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlags gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlags gebunden zu sein; - kann eine Stimme auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden. 6. Bei der Wahl des Gemeindebürgermeisters - hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme - muss der Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise eindeutig gekennzeichnet sein. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereichs oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 24

25 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November Wer durch Briefwahl wählen will, - muss sich von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Gemeinde die entsprechenden Briefwahl- unterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen und - diese in dem verschlossenen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass sie spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen; - kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben, wenn die Briefwahlunterlagen bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter persönlich abgeholt werden; - wegen einer körperlichen Beeinträchtigung jedoch nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen oder nicht lesen kann, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen; auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass die Stimmzettel persönlich oder nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet worden sind; - sich in einem Krankenhaus, Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, Erholungsheim, in einer sozialtherapeutischen Anstalt oder Justizvollzugsanstalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft aufhält, muss Gelegenheit haben, die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den entsprechenden Wahlumschlag zu legen. 9. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal ausüben. 10. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft. 11. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich das Wahllokal befindet, jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Wahl mit Stimmzetteln Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitliegen. Die amtlichen Stimmzettel enthalten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen mit dem Namen der Parteien, Wählergruppen oder der Einzelbewerber beziehungsweise die zugelassenen Bewerbungen zum Gemeindebürgermeister. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge ist gemäß 30 Abs. 1 KWO LSA mit der maßgebenden Reihenfolge der Bewerber geregelt. Jede wahlberechtigte Person erhält beim Betreten des Wahllokals die amtlichen Stimmzettel. Sie begibt sich mit den Stimmzetteln in die Wahlkabine. Dort kennzeichnet sie auf den Stimmzetteln durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei, welchem Wahlvorschlag und welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme/n gibt. Ein Stimmzettel ist ungültig, - wenn er nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlbereich gültig ist, - wenn er bei der Wahl zu einer Vertretung mehr als drei Kennzeichnungen oder bei der Bürgermeisterwahl mehr als eine Kennzeichnung enthält, - wenn er, weil der Wille des Wählers aus der Art der Kennzeichnung nicht zweifelsfrei erkennbar ist, nicht wenigstens eine gültige Stimme enthält, - wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, - wenn er keine Kennzeichnung enthält. Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Ort, Datum Egeln, den Der Bürgermeister der Gemeinde Etgersleben gez. A.Kulak Der Bürgermeister der Gemeinde Hakeborn gez. M.Stöhr Der Bürgermeister der Gemeinde Westeregeln gez. E.Christel 25

26 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung der Gemeinden Borne, Egeln, Etgersleben, Hakeborn, Tarthun, Unseburg, Westeregeln und Wolmirsleben über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl des Verbandsgemeindebürgermeisters / der Verbandsgemeindebürgermeisterin am Die Wahlkommission hat in ihrer Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl des Verbandsgemeindebürgermeisters / der Verbandsgemeindebürgermeisterin für die Verbandsgemeinde Egelner Mulde zugelassen, die hiermit entsprechend 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bekannt gegeben werden. 1. Eckert, Ute Geburtsjahr 1958 Beruf: Dipl.-Betriebswirtin wohnhaft in Hakeborn Gartenstraße 9 2. Finke, Thomas Geburtsjahr 1964 Beruf: Staats- und Verwaltungsjurist wohnhaft in Vienenburg Saarstraße Hillebrand, Renate Geburtsjahr 1950 Beruf: Finanzökonom wohnhaft: Gröningen Magdeburger Straße 2 4. Luckner, Reinhard Geburtsjahr 1952 Beruf: Dipl.-Finanzwirt wohnhaft: Egeln Klostersiedlung Reimer, Ruthard Geburtsjahr 1958 Beruf: Verwaltungsamtsleiter wohnhaft: Wolmirsleben Lindenring Schulze, Knuth Geburtsjahr 1972 Beruf: Privatdozent wohnhaft: Göttingen Hannoversche Straße Stöhr, Michael Geburtsjahr 1972 Beruf: Volljurist wohnhaft: Egeln Thomas-Müntzer-Straße 2 gez. D. Guschl gez. R. Luckner gez. A. Kulak Bürgermeister Borne Bürgermeister Stadt Egeln Bürgermeister Etgersleben gez. M. Stöhr gez. P.Fries gez. G. Bunke Bürgermeister Hakeborn Bürgermeister Tarthun Bürgermeisterin Unseburg gez. E. Christel Bürgermeister Westeregeln gez. K. Kluczka Bürgermeister Wolmirsleben 26

27 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung der Gemeinden Tarthun und Unseburg über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Gemeinde Bördeaue am Die Wahlkommission hat in ihrer Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für die Gemeinde Bördeaue zugelassen, die hiermit entsprechend 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bekannt gegeben werden. 1. Bunke, Gertraud Geburtsjahr 1942 Beruf: Rentnerin wohnhaft in Unseburg Bodestraße 7 2. Fries, Peter Geburtsjahr 1955 Beruf: Technischer Mitarbeiter wohnhaft in Tarthun Bodestraße 17 A gez. P.Fries Bürgermeister Tarthun gez. G. Bunke Bürgermeisterin Unseburg 27

28 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Börde-Hakel am Die Wahlkommission hat in ihrer Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Börde-Hakel zugelassen, die hiermit entsprechend 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bekannt gegeben werden. 1. Biermann, Ulrich Geburtsjahr 1958 Beruf: Elektromonteur wohnhaft in Straße der Einheit 1 2. Christel, Eckhard Geburtsjahr 1953 Beruf: Elektromeister wohnhaft in Hadmerslebner Straße Großheim, Axel Geburtsjahr 1967 Beruf: Dipl.-Ingenieur (FH) wohnhaft: Mühlenberg 2 4. Kulak, André Geburtsjahr 1956 Beruf: Schweißtechniker wohnhaft: Etgersleben Ernst-Thälmann-Straße 1 gez. A. Kulak gez. M. Stöhr gez. E. Christel Bürgermeister Etgersleben Bürgermeister Hakeborn Bürgermeister Westeregeln 28

29 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Verbandsgemeinderatswahl am in der Egelner Mulde (gem. 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt) Wahlbereich 1 (Stadt Egeln) Für die oben genannte Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Angaben entsprechend 37 Abs. 1 KWO LSA (einschl. der zugelassenen Wahlvorschlagsverbindunge n in der Reihenfolge nach 37 Abs. 3 KWO LSA) Familienname, Vornamen Geburtsjahr Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 CDU 1. Bollmann, Friedrich 1949 Dipl.-Ingenieur Breiteweg Egeln 2. Dr. Arenkens, Ernst 1937 Tierarzt Magdeburger Straße 5 C Egeln 3. Bartholomäus, Dieter 1941 Elektromeister Wunneyweg Egeln 4. Klietz, Andreas Schmidt, David Barbe, Gerald 1958 Landwirt selbständiger Dachdecker Assistent der Geschäftsleitung Ascherslebener Straße 8 H Egeln Magdeburger Chaussee Egeln Magdeburger Chaussee Eglen 7. Girse, Wolfgang Klamser, Uta Schröder, Hans-Hermann 1948 Maschinenschlosser Breiteweg Egeln Dipl.-Ingeneurin Klostersiedlung Egeln Elektromonteur Breiteweg Egeln 2 DIE LINKE 1. Klapproth, Günther 1940 Ingenieur Halberstädter Straße Egeln 3 SPD 1. Schmidt, Rosemarie 1949 Lehrerin Ascherslebener Straße 5 A Egeln 2. Becker, Marlies Rennack, Hartmut 1954 Rentnerin Alte Straße Egeln Rentner Magdeburger Chaussee Egeln 29

30 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November FDP-offene Liste 1. Goebel, Michael 1959 Dipl.-Ingenieur Birkenweg Egeln 2. Ackermann, Hans Georg Schlecht, Sven Kunze, Thomas 1968 Kaufmann Kraftfahrer Dachdecker Hakeborner Weg 3 A Egeln Hakeborner Weg 3 A Egeln Halberstädter Straße 27 A Egeln 5. Bollmann, Marko 1969 Kraftfahrer Hakeborner Weg Egeln 5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1. Köpke, Reinhard 1953 CNC Techniker Thomas-Müntzer-Straße Egeln 6 UWGE 1. Dr. Riehl, Jürgen Stöhr, Michael 1972 Lehrer i.r. Ritterstraße Egeln Volljurist Thomas-Müntzer-Straße Egeln 3. Dr. Müller, Karsten 1966 Tierarzt Bergstraße 7 B Egeln 4. Rumpf, Gert Luckner, Reinhard Enkelmann, Renate Beikirch, Gerhard 1955 Lehrer i.r. Hundertstraße Egeln Dipl. Finanzwirt Klostersiedlung Egeln Selbständig Ritterstraße Egeln Rettungsassistent Halberstädter Straße Egeln 8. Bock, Doris 1953 Büroangestellte Neue Straße 10 D Egeln 9. Dorow, Silvio 1972 Agrarbetriebswirt Klostersiedlung Egeln Ort, Datum Egeln, den Unterschrift Verbandsgemeindewahlleiterin gez. D. Witzke 30

31 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Verbandsgemeinderatswahl am in der Egelner Mulde (gem. 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt) Wahlbereich 2 (Borne, Tarthun, Unseburg, Wolmirsleben) Für die oben genannte Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Angaben entsprechend 37 Abs. 1 KWO LSA (einschl. der zugelassenen Wahlvorschlagsverbind ungen in der Reihenfolge nach 37 Abs. 3 KWO LSA) Familienname, Vornamen Geburtsjahr Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 CDU 1. Kluczka, Knut Fries, Peter 1955 selbständiger Einzelhändler Technischer Mitarbeiter Krumme Straße 2 A Wolmirsleben Bodestraße 17 A Tarthun 3. Wolf, Renate Schierhorn, Cornelia 1956 Industriekauffrau Wallstraße Unseburg Friseuse Ernst-Thälmann-Straße Borne 5. Kaczmarek, Reiner Zergänge, Norman Melter, Ralf Wagner, Norbert 1965 Elektromeister Student Kaufmann im Einzelhandel FA für Nachrichtentechnik Chaussee 45 B Wolmirsleben Franz-Mehring-Straße 5 A Tarthun Worthstraße Unseburg Egelnsche Straße 7 A Tarthun 9. Laudan, Elvira Mayer, Jürgen 1960 Rentnerin Bäckergasse Unseburg Heinzungsbauer Torstraße Torstraße 10 31

32 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November DIE LINKE 1. Bunke-Spelling, Ralph Göritz, Elfriede Gallinat, Siegfried Meier, Gerhard Weimer, Barbara 1951 Selbständig Burgplatz Unseburg Lehrerin Bahnhofstraße Unseburg Rentner Chaussee Wolmirsleben Rentner Am Park Wolmirsleben Kundenberaterin Freie Straße Unseburg 6. Kolditz, Anja 1973 Grabungstechnikerin- Denkmalpflege August-Bebel-Straße Unseburg 3 SPD 1. Sonnenburg, Eckhard 1938 Technischer Angestellter Rudolf-Breitscheid-Straße Unseburg 2. Kasten, Dieter Waschek, Monika 1945 Klempner Burgplatz Unseburg Zahnarzthelferin Rudolf-Breitscheid-Straße Unseburg 5 Dorfgemeinschaft Wolmirsleben 1. Bauer, Nicole 1973 Selbständig Chaussee 39 A Wolmirsleben 2. Koch, Roland 1957 Selbständig Bahnhofstraße Wolmirsleben 3. Paul, Helfried Brandt, Ingelore Paul-Stuppy, Stefan 1967 Angestellter Angestellte Krankenpfleger Am Anger 5 D Wolmirsleben Chaussee 39 A Wolmirsleben Am Anger 5 D Wolmirsleben 6. Braune, Candy Koch, Elke Reimer, Dorothea Feuerwehr 1. Boos, Christian Salm, Volkhard 1954 Selbständig Neue Siedlung Wolmirsleben Selbständig Bahnhofstraße Wolmirsleben Angestellte Lindenring Wolmirsleben Architekt August-Bebel-Straße Unseburg Elektronikfacharbeiter Friedensring Unseburg 3. Wichmann, Andre 1966 Lokführer Freie Straße 4 B Unseburg 32

33 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November Freie Wählergemeinschaft Borne 1. Guschl, Dietmar Wegener, Hartmut Lattorf, Jürgen Roddewig, Günther 1956 Selbständig Katzensteg Borne Selbständig Karl-Liebknecht-Straße Borne Selbständig Hamsterstraße Borne Angestellter Teichstraße Borne 8 UWGW 1. Braune, Jens 1974 Polizeibeamter Gartenstraße Wolmirsleben 2. Koslowski, Lothar 1952 Rentner Chaussee 59 B Wolmirsleben 3. Knehans, Jens 1961 Versicherungsmakler Am Bahnhof Wolmirsleben 4. Josuns, Manfred 1947 Rentner Am Anger 5 B Wolmirsleben 5. Bosse, Kurt Fries, Mike Selig, Rolf Bierende, Klaus 1944 Dipl. Ingenieur Lange Straße Wolmirsleben Angestellter Chaussee Wolmirsleben Baumaschinist Altenweddinger Straße Wolmirsleben Maschinenbauingenieur Grobe Straße Borne 9. Fries, Kathrin 1975 Fachschwester für Anästesie Chaussee Wolmirsleben Ort, datum Egeln, den Unterschrift Verbandsgemeindewahlleiterin gez. D. Witzke 33

34 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund des Zusammenschlusses der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde zur Verbandsgemeinde Egelner Mulde finden am in allen Gemeinden der VG Egelner Mulde die Wahlen zum Verbandsgemeindebürgermeister und zum Verbandsgemeinderat statt. Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Dazu haben Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Ihre Stimme können Sie am Wahltag direkt im Wahllokal abgeben. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, machen Sie bitte von der Briefwahl Gebrauch. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist genau beschrieben, wie es geht. Für den Verbandsgemeinderat sind 22 Sitze zu vergeben. Jeder Wähler hat 3 Stimmen. Die drei Stimmen können für einen Kandidaten oder verteilt auf verschiedene Kandidaten abgegeben werden. Auf dem Stimmzettel muss der Wille des Wählers klar erkennbar sein, ansonsten ist die Stimme ungültig. Für die Wahl zum Verbandsgemeinderat ist unser Wahlgebiet (VG Egelner Mulde) in 3 Wahlbereiche eingeteilt: Der Wahlbereich 1 umfasst die Stadt Egeln. 28 Kandidaten stehen zur Wahl: - für die CDU: Friedrich Bollmann, Dr. Ernst Arenkens, Dieter Bartholomäus, Andreas Klietz, David Schmidt, Gerald Barbe, Wolfgang Girse, Uta Klamser, Hans-Hermann Schröder - für Die Linke: Günther Klapproth - für die SPD: Rosemarie Schmidt, Marlies Becker, Hartmut Rennack - für die FDP: Michael Goebel, Hans-Georg Ackermann, Sven Schlecht, Thomas Kunze, Marko Bollmann - für Bündnis 90/Die Grünen: Reinhard Köpke - für die Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln: Dr. Jürgen Riehl, Michael Stöhr, Dr. Karsten Müller, Gert Rumpf, Reinhard Luckner, Renate Enkelmann, Gerhard Beikirch, Doris Bock, Silvio Dorow Der Wahlbereich 2 umfasst die Gemeinden Borne, Tarthun, Unseburg und Wolmirsleben. Es stehen 43 Kandidaten zur Wahl: - für die CDU: Knut Kluczka, Peter Fries, Renate Wolf, Cornelia Schierhorn, Reiner Kaczmarek, Norman Zergänge, Ralf Melter, Norbert Wagner, Elvira Laudan, Jürgen Mayer - für Die Linke: Ralph Bunke-Spelling, Elfriede Göritz, Siegfried Gallinat, Gerhard Meier, Barbara Weimer, Anja Kolditz - für die SPD: Eckhard Sonnenburg, Dieter Kasten, Monika Waschek - für die Dorfgemeinschaft Wolmirsleben: Nicole Bauer, Roland Koch, Helfried Paul, Ingelore Brandt, Stefan Paul-Stuppy, Candy Braune, Elke Koch, Dorothea Reimer - für die Feuerwehr: Christian Boos, Volkhard Salm, Andre Wichmann - für die Freie Wählergemeinschaft Borne: Dietmar Guschl, Hartmut Wegener, Jürgen Lattorf, Günther Roddewig - für die Unabhängige Wählergemeinschaft Wolmirsleben: Jens Braune, Lothar Koslowski, Jens Knehans, Manfred Josuns, Kurt Bosse, Mike Fries, Rolf Selig, Klaus Bierende, Kathrin Fries Der Wahlbereich 3 umfasst die Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln. Es stehen 33 Kandidaten zur Wahl: - für die CDU: Eckard Christel, Ralf Diesing, Günter Harms, Günter Stock 34

35 - für Die Linke: Ulrich Biermann, Marion Schuster, Kerstin Look, Walter Ziegler, Halka Ziegler, Wilfried Breithaupt, Kunigunde Jakobi - für die SPD: Axel Eckert, Ingeborg Greye, Martin Kramer, Werner Kühner, Bernd Hoyer - für die Freie Wählergemeinschaft: Andre Kulak, Karl-Heinz Schreiber, Doris Rumler, Sven Heberling, Wolfgang Otto, Annika Kulak, Christian Meyer - für die Sportfreunde Börde-Hakel: Detlef Kasten, Christel Hermann, Rainer Feldheim, Volkmar Witzke, Thomas Rinke, Ellen Hofmann, Eckhard Mensching, Manuel Stein, Steffen Fritsche, Hartmut Körtge In jedem Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus. Sie können in Ruhe überlegen, wem Sie Ihre Stimmen geben wollen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt in den Wahllokalen grundsätzlich öffentlich. Nach erfolgter Auszählung in den einzelnen Wahllokalen werden die Ergebnisse zusammengefasst. Das vorläufige Ergebnis wird am gleichen Abend im Sitzungssaal des Rathauses in Egeln bekannt gegeben. Am nächsten Tag werden die vorläufigen Ergebnisse in den Schaukästen der Gemeinden veröffentlicht. Alle Infos, Termine, Fakten und Ergebnisse können auch auf der offiziellen Internetseite abgerufen werden. Der Wahlausschuss wird am Dienstag, dem , um Uhr in seiner öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis bekanntgeben. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Rathauses in Egeln statt. Für die Wahl zum/zur Verbandsgemeindebürgermeister/in stehen 7 Kandidaten/innen zur Wahl. In alphabetischer Reihenfolge sind das: 1. Eckert, Ute SPD 2. Finke, Thomas Einzelbewerber 3. Hillebrand, Renate CDU 4. Luckner, Reinhard Einzelbewerber 5. Reimer, Ruthard Einzelbewerber 6. Schulze, Knut Einzelbewerber 7. Stöhr, Michael UWGE Den Bürgermeisterkandidaten wird die Möglichkeit gegeben, sich am Mittwoch, dem , um Uhr in der Aula des Gymnasiums Egeln vorzustellen. Diese Wahl ist eine direkte Personenwahl, d.h., Sie haben eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als 50 % der Wählerstimmen auf sich verbuchen kann. Sollte keiner der Kandidaten die 50 % erreichen, wird es am zu einer Stichwahl kommen. In diesem Fall erhalten Sie keine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwähler erhalten automatisch von Amtswegen die Briefwahlunterlagen. gez. Dagmar Witzke Wahlleiter 35

36 Die Gemeinden Tarthun und Unseburg schließen sich zum zur Gemeinde Bördeaue zusammen. Deshalb muss ein gemeinsamer Bürgermeister und ein gemeinsamer Gemeinderat gewählt werden. Der neue Gemeinderat hat 14 Sitze. Es kandidieren insgesamt 27 Kandidaten: - für die CDU: Peter Fries, Elvira Laudan, Ralf Melter, Angelika Reisnauer, Renate Wolf, Mario Kasten, Norman Zergänge, Norbert Wagner, Michael Trage, Katja Friemel, Simone Brandt, Christina Rückert, Jürgen Mayer - für Die Linke: Ralph Bunke-Spelling, Elfriede Göritz, Renate Meyer, Barbara Weimer, Anja Kolditz - für die SPD: Eckhard Sonnenburg, Dieter Kasten, Monika Waschek - für die Feuerwehr: Christian Boos, Volkhard Salm, Andre Wichmann, Gertraud Bunke, Dominic Lärz, Anke Michaelis Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die drei Stimmen können für einen Kandidaten oder verteilt auf verschiedene Kandidaten abgegeben werden. Die Wahlergebnisse aus den beiden Gemeinden werden zusammengefasst. Am gleichen Abend wird das vorläufige Wahlergebnis vom Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter in den beiden Wahllokalen bekannt gegeben. Der Wahlausschuss wird in seiner Sitzung am Montag, dem , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Unseburg das endgültige Wahlergebnis feststellen. Für den Bürgermeister der neuen Gemeinde Bördeaue kandidieren: 1. Bunke, Gertraud Feuerwehr 2. Fries, Peter CDU Für diese direkte Personenwahl haben Sie eine Stimme. Zum Bürgermeister ist der Kandidat gewählt, der mehr als 50 % der Stimmen auf sich verbuchen kann. Alle Infos, Termine, Fakten und Ergebnisse können auf der Internetseite abgerufen werden. gez. Hagen Göritz Wahlleiter 36

37 Die Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln schließen sich zum zu der neuen Gemeinde Börde-Hakel zusammen. Deshalb muss ein gemeinsamer Bürgermeister und ein gemeinsamer Gemeinderat gewählt werden. Der neue Gemeinderat hat 16 Sitze. Dafür stehen 43 Kandidaten zur Wahl: - für die CDU: Eckard Christel, Ralf Diesing, Günter Harms, Günter Stock - für Die Linke: Ulrich Biermann, Kerstin Look, Marion Schuster, Walter Ziegler, Halka Ziegler, Kirsten Weber, Wilfried Breithaupt, Kunigunde Jakobi, Sabine Spangenberg - für die SPD: Martin Kramer, Werner Kühner, Ingeborg Greye, Axel Eckert, Bernd Hoyer, Lutz Harzer, Steffen Angres, Wolfgang Schulle, Paul Heinze - für die Freie Wählergemeinschaft: Jörg Zielke, Andre Kulak, Ulrich Elsner, Doris Rumler, Karl-Heinz Schreiber, Sven Heberling, Waltraud Embach, Annika Kulak, Wolfgang Otto, Christian Meyer - für die Sportfreunde Börde-Hakel: Detlef Kasten, Christel Hermann, Rainer Feldheim, Volkmar Witzke, Thomas Rinke, Ellen Hofmann, Eckhard Mensching, Manuel Stein, Andreas Heyer, Steffen Fritsche, Hartmut Körtge Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die drei Stimmen können für einen Kandidaten oder verteilt auf verschiedene Kandidaten abgegeben werden. Die Wahlergebnisse aus den drei Gemeinden werden am gleichen Abend zusammengefasst. Das vorläufige Ergebnis wird in den Wahllokalen bekannt gegeben. Der Wahlausschuss wird in seiner Sitzung am Montag, dem , um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Westeregeln das endgültige Wahlergebnis feststellen. Für den Bürgermeister der neuen Gemeinde Börde-Hakel kandidieren: 1. Biermann, Ulrich Die Linke 2. Christel, Eckard CDU 3. Großheim, Axel Einzelbewerber 4. Kulak, Andre Freie Wählergemeinschaft Den Bürgermeisterkandidaten wird die Möglichkeit gegeben, sich am Montag, dem , um Uhr im Saal der Gaststätte Zur Warthe in Hakeborn vorzustellen. Für diese direkte Personenwahl haben Sie eine Stimme. Zum Bürgermeister ist der Kandidat gewählt, der mehr als 50 % der Stimmen auf sich verbuchen kann. Sollte keiner der Kandidaten die 50 % erreichen, wird es am zu einer Stichwahl kommen. In diesem Fall erhalten Sie keine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwähler erhalten automatisch von Amtswegen die Briefwahlunterlagen. Alle Infos, Termine, Fakten und Ergebnisse können auf der Internetseite abgerufen werden. gez. Hubert Malik Wahlleiter 37

38 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Verbandsgemeinderatswahl am in der Egelner Mulde (gem. 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt) Wahlbereich 3 (Etgersleben, Hakeborn, Westeregeln) Für die oben genannte Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Angaben entsprechend 37 Abs. 1 KWO LSA (einschl. der zugelassenen Wahlvorschlagsverbind ungen in der Reihenfolge nach 37 Abs. 3 KWO LSA) Familienname, Vornamen Geburtsjahr Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 CDU 1. Christel, Eckard Diesing, Ralf 1960 Elektromeister Hadmerslebener Straße 22 Handwerksmeister Breite Straße Hakeborn 3. Harms, Günther 1953 selbständiger Ingenieur August-Bebel-Straße Stock, Günter 1943 Lehrer Plan 12 2 DIE LINKE 1. Biermann, Ulrich 1958 Koordinator f-glass GmbH Straße der Einheit 1 2. Schuster, Marion Look, Kerstin 1969 Verwaltungswirtin Egelner Straße 15 Dipl.-Agraringenieurin Klosterstraße 8 4. Ziegler, Walter 1954 Maschinen- und Anlagenmonteur Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben 5. Ziegler, Halka Breithaupt, Wilfried Jakobi, Kunigunde 1959 Erzieherin Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Rentner Südstraße 6 Einzelhandeskauffrau Rosa-Luxemburg-Straße 1 38

39 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November SPD 1. Eckert, Axel Greye, Ingeborg Kramer, Martin Kühner, Werner 1944 Geschäftsführer Gartenstraße Hakeborn Verwaltungsangestellte Friedrich-Engels-Straße Etgersleben Fachkrankenpfleger Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Rentner Steinstraße 1 5. Hoyer, Bernd 1966 Dipl.-Ing. Elektrotechnik Lindenstraße 21 5 Freie Wählergemeinschaft Westeregeln 1. Kulak, André Schreiber, Karl-Heinz Rumler, Doris Heberling, Sven Otto, Wolfgang Kulak, Annika Meyer, Christian 1978 Schweißtechniker Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben KFZ-Meister Bahnhofstraße 34 Finanzkauffrau Neustädter Straße Etgersleben Paketzusteller An der kirche Etgersleben Rentner Thälmannstraße 24 Bankkauffrau Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Landwirt Goethepark 40 39

40 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November Sportfreunde Börde- Hakel 1. Kasten, Detlef Hermann, Christel Feldheim, Rainer Witzke, Volkmar 1957 Dipl. Ingenieur (FH) Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Hausfrau Breite Straße Hakeborn Rettungssanitäter Kleingermerslebener Straße Etgersleben Landwirt Eckstraße 4 5. Rinke, Thomas 1976 Landwirt Egelner Straße 13 A Hakeborn 6. Hofmann, Ellen Mensching, Eckhard 1952 Informatikerin Munterbachstraße Etgersleben Schlosser Breite Straße Hakeborn 8. Stein, Manuel 1962 Arbeiter Schacht 3 5 A 9. Fritsche, Steffen Körtge, Hartmut 1959 Service / Techniker Neustädter Straße Etgersleben Unternehmer Kleiner Weg 6 Ort, datum Egeln, den Unterschrift Verbandsgemeindewahlleiterin gez. D. Witzke 40

41 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung der Gemeinden Tarthun und Unseburg über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Bördeaue am (gem. 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt) Für die oben genannte Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Angaben entsprechend 37 Abs. 1 KWO LSA (einschl. der zugelassenen Wahlvorschlagsverbind ungen in der Reihenfolge nach 37 Abs. 3 KWO LSA) Familienname, Vornamen Geburtsjahr Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort 1 CDU 1. Fries, Peter 1955 Technischer Mitarbeiter Bodestraße 17 A Tarthun 2. Laudan, Elvira Melter, Ralf Reisnauer, Angelika Wolf, Renate Kasten, Mario 1973 Rentnerin Bäckergasse Unseburg Kaufmann Worthstraße Unseburg Selbständig Albert-Wenig-Straße Unseburg Industriekauffrau Wallstraße Unseburg Selbständig Unseburger Straße Tarthun 7. Zergänge, Norman Wagner, Norbert Trage, Michael Friemel, Katja Brandt, Simone Rückert, Christina 1964 Student FA für Nachrichtentechnik Verkaufsleiter Kassiererin Selbständig Notariatsangestellte Franz-Mehring-Straße 5 A Tarthun Egelnsche Straße 7 A Tarthun Bodestraße 17 B Tarthun Torstraße 2 C Tarthun Karl-Marx-Straße 12 A Tarthun Karl-Marx-Straße 26 A Tarthun 13. Mayer, Jürgen 1960 Heizungsbauer Torstraße Tarthun 41

42 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November DIE LINKE 1. Bunke-Spelling, Ralph Göritz, Elfriede Meyer, Renate Weimer, Barbara 1951 Selbständig Burgplatz Unseburg Lehrerin Bahnhofstraße Unseburg Musikerzieherin Bodestraße Unseburg Kundenberaterin Freie Straße Unseburg 5. Kolditz, Anja 1973 Grabungstechnikerin- Denkmalpflege August-Bebel-Straße Unseburg 3 SPD 1. Sonnenburg, Eckhard 1938 Technischer Angestellter Rudolf-Breitscheid-Straße Unseburg 2. Kasten, Dieter Waschek, Monika 1945 Klempner Burgplatz Unseburg Zahnarzthelferin Rudolf-Breitscheid-Straße Unseburg 5 Feuerwehr 1. Boos, Christian Salm, Volkhard 1954 Architekt August-Bebel-Straße Unseburg Elektronikfacharbeiter Friedensring Unseburg 3. Wichmann, Andre 1966 Lokführer Freie Straße 4 B Unseburg 4. Bunke, Gertraud 1942 Rentnerin Bodestraße Unseburg 5. Lärz, Dominic 1979 Elektroinstallateur Friedensring 4 A Unseburg 6. Michaelis, Anke 1964 Architekt Ernst-Thälmann-Straße Unseburg Ort, datum Egeln, den Unterschrift Gemeindewahlleiter gez. H. Göritz 42

43 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Bekanntmachung der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Börde-Hakel am (gem. 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt) Für die oben genannte Wahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Lfd. Nr. Angaben entsprechend 37 Abs. 1 KWO LSA (einschl. der zugelassenen Wahlvorschlagsverbind ungen in der Reihenfolge nach 37 Abs. 3 KWO LSA) Familienname, Vornamen Geburtsjahr Beruf oder Stand Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort 1 CDU 1. Christel, Eckard 1953 Elektromeister Hadmerslebener Straße Diesing, Ralf Harms, Günter 1953 selbstständiger Handwerksmeister selbstständiger Ingenieur Breite Straße Hakeborn August-Bebel-Straße Stock, Günter 1943 Lehrer Plan 12 2 DIE LINKE 1. Biermann, Ulrich Look, Kerstin Schuster, Marion 1964 Koordinator Straße der Einheit 1 Dipl. Agraringenieurin Klosterstraße 8 Verwaltungswirtin Egelner Straße Ziegler, Walter 1954 Maschinen- und Anlagenmonteur Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben 5. Ziegler, Halka Weber, Kirsten Breithaupt, Wilfried Jakobi, Kunigunde Spangenberg, Sabine 1968 Erzieherin Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Angestellte Breite Straße 13 Rentner Südstraße 6 Einzelhandelskauffrau Rosa-Luxemburg-Straße 1 Hausfrau Rosa-Luxemburg-Straße 2 43

44 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November SPD 1. Kramer, Martin Kühner, Werner Greye, Ingeborg Eckert, Axel Hoyer, Bernd Harzer, Lutz Angres, Steffen Schulle, Wolfgang Heinze, Paul 1938 Fachkrankenpfleger Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Rentner Steinstraße 1 Verwaltungsangestellte Friedrich-Engels-Straße Etgersleben Geschäftsführer Gartenstraße Hakeborn Dipl. Ing. Elektrotechnik Lindenstraße 21 Dipl. Ingenieur Friedensstraße 3 Koch Teichstraße 6 Elektriker Mühlenberg 4 Rentner Friedensstraße Hakeborn 5 Freie Wählergemeinschaft Westeregeln 1. Zielke, Jörg Kulak, André Elsner, Ulrich Rumler, Doris Schreiber, Karl-Heinz Heberling, Sven Embach, Waltraud Kulak, Annika Otto, Wolfgang Meyer, Christian 1978 Buchhalter Martin-Luther-Platz 1 Schweißtechniker Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Elektriker Steinstraße 10 Finanzkauffrau Neustädter Straße Etgersleben KFZ-Meister Bahnhofstraße 34 Paketzusteller An der Kirche Etgersleben Rentnerin Klosterstraße 5 Bankkauffrau Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Rentner Thälmannstraße 24 Landwirt Goethepark 40 44

45 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November Sportfreunde Börde-Hakel 1. Kasten, Detlef Hermann, Christel Feldheim, Rainer Witzke, Volkmar 1957 Dipl. Ingenieur (FH) Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Hausfrau Breite Straße Hakeborn Rettungssanitäter Kleingermerslebener Straße Etgersleben Landwirt Eckstraße 4 5. Rinke, Thomas 1976 Landwirt Egelner Straße 13 a Hakeborn 6. Hofmann, Ellen Mensching, Eckhard 1952 Informatikerin Munterbachstraße Etgersleben Schlosser Breite Straße Hakeborn 8. Stein, Manuel Heyer, Andreas 1960 Arbeiter Beamter Schacht 3/ 5 A Gartenstraße 1 a Hakeborn 10. Fritsche, Steffen Körtge, Hartmut 1959 Service Techniker Neustädter Straße Etgersleben Unternehmer Kleiner Weg 6 Ort, datum Egeln, den Unterschrift Gemeindewahlleiter gez. H. Malik 45

46 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Aus der Verwaltungsgemeinschaft Der Gemeinschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst Nichtöffentlicher Teil Beschluss Nr. I-B101/09/GAEM: zurückgestellt Beratung und Beschlussfassung zu einer Personalangelegenheit Beschluss Nr. I-B102/09/GAEM: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages zum Druck und zur Verteilung der Egelner Mulde Nachrichten ab 2010 gez. Fries Gemeinschaftsausschussvorsitzender Gemeinde Wolmirsleben Der Gemeinderat Wolmirsleben hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst Öffentlicher Teil Beschluss Nr. V-B026/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben am Beschluss Nr. V-B028/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Billigung des Vorentwurfes des B-Planes Nr. 08 Windpark Wolmirsleben sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen und der Bürger. Beschluss Nr. V-B023/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Sanierung der evangelischen Kirche Beschluss Nr. V-B024/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wolmirsleben Beschluss Nr. V-B027/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wolmirsleben Beschluss Nr. V-B029/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Wolmirsleben Der Gemeinderat Etgersleben in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil Beschluss Nr. V-B009/09/GRET: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Etgersleben Beschluss Nr. V-B010/09/GRET: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2009 zur Zahlung an den Abwasserzweckverband Bodeniederung gez. Kulak Bürgermeister Der Gemeinderat Tarthun hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil Beschluss Nr. V-B009/09/GRTA: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zum grundhaften Ausbau der Friedrich-Engels-Straße Beschluss Nr. V-B010/09/GRTA: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tarthun Nichtöffentlicher Teil Beschluss Nr. V-B011/09/GRTA: geändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe zum Kauf eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10/6 für die Freiwillige Feuerwehr Tarthun gez. Fries Bürgermeister Gemeinde Etgersleben Gemeinde Tarthun Beschluss Nr. V-B030/09/GRWO: ungeändert beschlossen Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Wolmirsleben zur Haushaltssatzung 2009 gez. Kluczka Bürgermeister 46

47 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Gemeinde Tarthun 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Tarthun vom Aufgrund der 6, 8 Abs. 1 Nr. 2 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom (GVBI. LSA S. 568) in derzeit gültigen Fassung und des 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom (GBI. LSA S. 46) in derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Tarthun in seiner Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur bestehenden Friedhofssatzung vom : Artikel 1 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Tarthun Artikel 2 5- Verhalten auf dem Friedhof - erhält folgenden Fassung: (1) Jeder Besucher hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahre dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener unter ständiger Beaufsichtigung, betreten. (3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, kleine Handwagen, Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der auf dem Friedhof tätigen Dienstleister, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführen, d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Videound Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen sind Drucksachen die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten unberechtigt zu betreten, g) Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stelle abzulagern, h) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. (2) Die Dienstleister und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhof schuldhaft verursachen. (3) Alle Arbeiten dürfen Bestattungfeierlichkeiten weder gefährden noch stören. Sie sind unter Wahrung der Ruhe des Friedhofes durchzuführen. (4) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags inner halb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind spätestens eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten des Friedhofes, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 7.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 8.00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann in begründeten Fällen Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (5) Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Dienstleister dürfen keinerlei Abraum auf den Friedhöfen ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (6) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen gemäß zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher zu stellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten, Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer, der geplanten durchgeführten Arbeiten mitzuteilen. (7) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann den Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung / -personals im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt. Artikel 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Artikel Dienstleistungserbringer - erhält folgende Fassung: (1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche in Friedhofswesen anfallen (insbesondere Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf dem Friedhof). Tarthun, den Peter Fries Bürgermeister der Gemeinde Tarthun 47

48 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Gemeinde Unseburg 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Unseburg vom Aufgrund der 6, 8 Abs. 1 Nr. 2 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom (GVBI. LSA S. 568) in derzeit gültigen Fassung und des 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom (GBI. LSA S. 46) in derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Unseburg in seiner Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung zur bestehenden Friedhofssatzung vom : Artikel 1 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Unseburg. Artikel 2 5- Verhalten auf dem Friedhof - erhält folgenden Fassung: (1) Jeder Besucher hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahre dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener unter ständiger Beaufsichtigung betreten. (3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, kleine Handwagen, Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der auf dem Friedhof tätigen Dienstleister, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführen, d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Videound Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen sind Drucksachen die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten unberechtigt zu betreten, g) Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stelle abzulagern, h) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Auf den Grabflächen oder in Hecken und Pflanzungen versteckte Harken, Gießkannen, Konservendosen, Gläser und ähnliche Gerätschaften und Gegenstände dürfen nicht abgelegt werden. Diese können durch das Friedhofspersonal ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden. (6) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. Artikel Dienstleistungserbringer - erhält folgende Fassung: (1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche in Friedhofswesen anfallen (insbesondere Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf dem Friedhof). (2) Die Dienstleister und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhof schuldhaft verursachen. (3) Alle Arbeiten dürfen Bestattungfeierlichkeiten weder gefährden noch stören. Sie sind unter Wahrung der Ruhe des Friedhofes durchzuführen. (4) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind spätestens eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten des Friedhofes, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 7.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 8.00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann in begründeten Fällen Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (5) Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Dienstleister dürfen keinerlei Abraum auf den Friedhöfen ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (6) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen gemäß zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher zu stellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten, Name und Adresse des Dienstleistungs-erbringers sowie des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer, der geplanten durchgeführten Arbeiten mitzuteilen. (7) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann den Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung / -personals im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt. Artikel 4 In-Kraft-Treten Die 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Unseburg, den Gertrude Bunke Bürgermeisterin der Gemeinde Unseburg 48

49 Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 22/2009 vom 13. November 2009 Gemeinde Wolmirsleben 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wolmirsleben vom Aufgrund der 6, 8 Abs. 1 Nr. 2 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom (GVBI. LSA S. 568) in derzeit gültigen Fassung und des 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom (GBI. LSA S. 46) in derzeit gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben in seiner Sitzung am folgende 1. Änderungssatzung zur bestehenden Friedhofssatzung vom : Artikel 1 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wolmirsleben Artikel 2 5- Verhalten auf dem Friedhof - erhält folgenden Fassung: (1) Jeder Besucher hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahre dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener unter ständiger Beaufsichtigung, betreten. (3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Sargtransportwagen, kleine Handwagen, Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und der auf dem Friedhof tätigen Dienstleister, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführen, d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Videound Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen sind Drucksachen die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, Hecken und Pflanzungen zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen, Grabstätten unberechtigt zu betreten, g) Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stelle abzulagern, h) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde. (4) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Auf den Grabflächen oder in Hecken und Pflanzungen dürfen Harken, Gießkannen, Konservendosen, Gläser und ähnliche Gerätschaften und Gegenstände nicht abgelegt werden. Diese können durch das Friedhofspersonal ohne vorherige Benachrichtigung entfernt werden. (6) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. Artikel Dienstleistungserbringer - erhält folgende Fassung: (1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche in Friedhofswesen anfallen (insbesondere Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf dem Friedhof). (2) Die Dienstleister und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhof schuldhaft verursachen. (3) Alle Arbeiten dürfen Bestattungfeierlichkeiten weder gefährden noch stören. Sie sind unter Wahrung der Ruhe des Friedhofes durchzuführen. (4) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags inner halb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind spätestens eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten des Friedhofes, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Soweit keine Öffnungszeiten festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 7.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 8.00 Uhr begonnen werden. Die Friedhofsverwaltung kann in begründeten Fällen Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (5) Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Dienstleister dürfen keinerlei Abraum auf den Friedhöfen ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (6) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen gemäß zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicher zu stellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten, Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers, beabsichtigter Termin und Dauer, der geplanten durchgeführten Arbeiten mitzuteilen. (7) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann den Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung / -personals im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt. Artikel 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Wolmirsleben, den Knut Kluczka Bürgermeister der Gemeinde Wolmirsleben 49

50 Stadt Egeln Und nicht vergessen liebe Bürgerinnen und Bürger von Egeln, wenn Sie möchten, dass Ihre Interessen auch in Zukunft im Verbandsgemeinderat berücksichtigt und durchgesetzt werden, dann gehen Sie am unbedingt zur Wahl! Warum? Weil sich, abhängig von der Anzahl der Wählerstimmen, die unsere Kandidaten auf sich vereinigen können, die Anzahl der Sitze im Verbandsgemeinderat für die Stadt Egeln zusammensetzt. Unsere Kandidaten: CDU UWGE Also: Bollmann, Friedrich Dr. Arenkens, Ernst Bartholomäus, Dieter Klietz, Andreas Schmidt, David Barbe, Gerald Girse, Wolfgang Klamser, Uta Schröder, Hans-Hermann Dr. Riehl, Jürgen Stöhr, Michael Dr. Müller, Karsten Rumpf, Gerd Luckner, Reinhard Enkelmann, Renate Beikirch, Gerhard Bock, Doris Dorow, Silvio SPD Die Linke FDP - offene Liste Bündnis 90 / Die Grünen Köpke, Reinhard Schmidt, Rosemarie Becker, Marlies Rennack, Hartmut Klapproth, Günther Goebel, Michael Ackermann, Hans Georg Schlecht, Sven Kunze, Thomas Bollmann, Marko Wählen Sie die Kandidaten Ihres Vertrauenses geht um Egeln, es geht um Ihre - unser aller - Stadt Jede Stimme zählt!!! 50

51 CDU - Stadtverband Egeln Liebe Bürgerinnen und Bürger von Egeln, am 29. November finden die Wahlen zum Verbandsgemeinderat und zum Verbandsgemeindebürgermeister/-in für die ab 01. Januar 2010 neu existierende Verbandsgemeinde Egelner Mulde statt. Für die Bürgermeisterwahl ist ein Wahlbereich für alle acht Mitgliedsgemeinden gebildet. Dagegen werden die Mitglieder des Verbandsgemeinderates in drei Wahlbereichen bestimmt. Die Wahlberechtigten der Stadt Egeln bilden einen Wahlbereich. Damit die Stadt Egeln, im neuen Verbandsgemeinderat in angemessener Stärke vertreten ist, wird jede Stimme der Egelner Bevölkerung gebraucht. Hiermit bitte ich Sie, am 29. November 2009 unbedingt zur Wahl zu gehen und Ihre Stimme abzugeben. Mit freundlichen Grüßen Christiane Bollmann Amt. Vorsitzende Auf jede Stimme kommt es an! Liebe Bürgerinnen und Bürger von Egeln, am 21. Oktober 2009 fand die nächste Sitzung des Egelner Stadtrates statt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden Beschlüsse zur Friedhofssatzung (Einarbeiten von EU-Recht; keine inhaltliche Änderungen) und zur überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2009 zur Zahlung an den Abwasserverband Bodeniederung gefasst. Zum letzterem Beschluss sind den Stadtvertretern leider die Hände gebunden. Übernehmen die Mitgliedskommunen nicht den Fehlbetrag, würden eine Gebührenerhöhung für jeden Bürger herauskommen. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde die Vergabe der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Waldsporthalle beschlossen. Im Verlauf der Sitzung wurden folgende Informationen gegeben: - Gymnasium Egeln: Das Ziel ist der Erhalt des Egelner Gymnasiums. Trotz sehr kontroverser Diskussionen im Kreistag zeichnet sich als günstigste Lösung die Übernahme durch einen privaten Träger ab. Die CDU-Fraktion erklärte geschlossen ihren Beitritt zur Initiative zum Erhalt des Egelner Gymnasiums. - Parkplatz Breiteweg: Mit der Sanierung wurde begonnen. - Liebesbrücke: Der Weg zur Liebesbrücke wird wieder hergestellt. Die Frostwirtschaft stellt weiter Holz zum Bau zur Verfügung. Die bisher gelieferten Stämme werden geschützt gelagert. - Scaterbahn Egeln-Nord: Zur Vermeidung von Unfällen wurden die Geräte abgebaut und eingelagert. Über einen neuen Standort wird noch beraten. - Ausschuss Kultus und Soziales: Der Vorsitzende des Ausschusses gab die Termine für die nächste Veranstaltung bekannt. Weiterhin informierte er über die Begehung des Waldbades. Es wurde im Sitzungsprotokoll festgelegt, dass zur nächsten Sitzung ein Beschluss vorbereitet wird, in dem die Auskleidung der Schwimmbecken mit Folie beschlossen wird. Dadurch ergibt sich eine langfristige Lösung. CDU - Fraktion im Egelner Stadtrat - Der Baubeginn für die Arbeiten in der Schlossstrasse, dem Pestalozziplatz und der Meisterstrasse ist für den 02. November 2009 vorgesehen. - Ordnung auf dem Egelner Friedhof: Unser Fraktionsmitglied Herr Klietz sprach die mangelhafte Ordnung auf dem Egelner Friedhof an. Eine Verbesserung kann nur durch ein Aufstocken der Arbeitskräfte erreicht werden. Hierzu sind weitere Überlegungen anzustellen. - Durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Dr. Arenkens wurde ein gemeinsamer Aufruf der im Egelner Stadtrat vertretenen Parteien an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zur Wahl des Verbandgemeinderates vorgetragen. Hierin werden alle Egelner Wahlberechtigten aufgefordert, am 29. November 2009 zur Wahl zu gehen und den Kandidaten ihres Vertrauens zu wählen. Nur durch eine hohe Wahlbeteiligung in der Stadt Egeln wird erreicht, dass die Stadt Egeln im neuen Verbandsgemeinderat mit der entsprechenden Anzahl von Mitgliedern vertreten sein wird. Der Aufruf wurde einstimmig begrüßt. Am 03. und 04. Oktober weilte eine Abordnung aus unserer Partnerstadt Rüthen in Egeln. Anlass war der zwanzigjährige Jahrestag der ersten Kontaktaufnahme zwischen den beiden CDU - Stadtverbänden im Jahr Nach einem Besuch des Landtages in Magdeburg, des Schiffshebewerks in Rothensee und des Wasserstraßenkreuzes fand am Abend ein gemütlicher Meinungsaustausch statt. Hierzu waren der Bürgermeister, alle Fraktionsvorsitzenden und der Leiter des Europäischen Partnerschaftsvereins eingeladen. Die einhellige Meinung war, dass die Partnerschaft auf breitere Schultern verteilt werden sollte und bis zum zwanzigjährigen Bestehen der Partnerschaft im Jahr 2011 intensiviert werden soll. Nach einem sehr gut aufgenommenen Rundgang über die Wasserburg traten unsere Gäste die Heimreise an und luden für das nächste Jahr nach Rüthen ein. Egeln, den 23. Oktober 2009 CDU - Fraktion im Egelner Stadtrat Friedrich Bollmann Pressesprecher 51

52 Hallo, liebe Senioren aus Egeln! Die stillen Tage im Advent, die Ankunftszeit des Herrn, bereiten uns auf s Christfest vor, und auf den Weihnachtsstern. Man freut sich auf das Weihnachtsfest, wenn eine Kerze brennt und träumt von seiner Kinderzeit, an Tagen im Advent. (Gerd O.E. Sattler) Und wieder einmal ist es soweit. Die Vorweihnachtszeit steht vor der Tür. Die diesjährige Weihnachtsfeier für die Senioren findet am Sonnabend, dem 5. Dezember 2009 statt. Hierzu laden wir Sie alle ganz herzlich ein! Beginn um 14:30 Uhr in der Cafeteria. Bitte melden Sie sich im Haus der Begegnung, Meisterstraße, Telefon 2100 an. Es steht auch in diesem Jahr wieder ein Fahrdienst für Sie bereit für die Abholung und Heimbringung! Wir freuen uns auf Ihr kommen! Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Egeln Frauengruppe Senioren für Senioren Egeln Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde, Stadt Egeln im Namen des SPD Ortsvereins Egeln/Egeln-Nord, möchten wir eine Kurzinfor,ation an Sie weitergeben. Am 29.November 2009, 1.Advent, wird wieder gewählt. Für viele Menschen schwer verständlich, da Stadt - und Gemeinderäte erst gewählt wurden. Da wir, alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde, uns entschlossen haben, eine Verbandsgemeinde zu bilden, macht sich diese Wahl erforderlich. Ich möchte versuchen, es mit einigen Worten nochmals zu erklären. Es ist eine kommunale Wahl. Es wird ein Bürgermeister/in für alle Orte der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde gewählt, der/die dieses Amt dann als Beruf wahrnimmt und hauptamtlich bezahlt wird. 7 Kandidaten stehen Ihnen zur Auswahl. Wir, als SPD Ortsverein haben Frau Ute Eckert vorgeschlagen, da Sie über fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrungen in der Verwaltung verfügt. Es liegt mit in Ihrer Hand, wer die Geschicke für die Verbandsgemeinde Egelner Mulde leiten und lenken wird. Ein weiterer Wahlzettel betrifft den Verbandsgemeinderat. Hier werden aus dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde, aus acht Orten, die Mitglieder für den Verbandsgemeinderat gewählt. Wie viele Personen aus den einzelnen Orten vertreten sind, richtet sich nach der Wahlbeteiligung in den Orten. Meine Bitte, gehen Sie u n b e d i n g t zur Wahl. Geben Sie Ihre Stimme in Ihrem Wahlbereich dem Kandidaten, von dem Sie glauben, Ihre Meinung in dem neuen großen Verbandsgemeinderat wieder zu finden. Rosemarie Schmidt Ortsvorsitzende der SPD Egeln/Egeln-Nord 52

53 Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln (UWGE) Liebe Einwohner von Egeln, am 29. November 2009 wählen wir bekanntlich den Verbandsgemeinderat für die Egelner Mulde, der künftig über wichtige Aufgaben in der Kommunalpolitik entscheiden soll. Da die Stadt Egeln einen der drei Wahlbereiche bildet, haben wir nur über die in diesem Wahlbereich aufgestellten Bewerber zu befinden. Wieviel von den 22 Räten aus den einzelnen Bereichen kommen, liegt vorher nicht fest. Dies hängt von den Stimmenverteilungen und vor allem von der Wahlbeteiligung ab. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zur Wahl gehen und die Kandidaten Ihres Vertrauens wählen. Sie können auch bereits vorher ihre Stimme abgeben, indem Sie die Briefwahl nutzen. Wenn Sie parteiunabhängige Bürger im Rat haben möchten, die kompetent und vernünftig zum Wohle der gesamten Egelner Mulde entscheiden und insbesondere auch die Interessen des Grundzentrums Egeln vertreten, dann wählen Sie mit Ihren drei Stimmen die Kandidaten der Unabhängigen Wählergemeinschaft Egeln (UWGE). Wir wollen mit den parteiunabhängigen Wählergemeinschaften aus den anderen Gemeinden eng zusammenarbeiten, damit dem Miteinander und Füreinander breiter Raum gegeben werden kann. Unsere Kandidaten geben die Gewähr für Bürgernähe, da sie in den verschiedenen Berufsbereichen und Vereinen tätig sind: Dr. Jürgen Riehl, Michael Stöhr, Dr. Karsten Müller, Gert Rumpf, Reinhard Luckner, Renate Enkelmann, Gerhard Beikirch, Doris Bock, Silvio Dorow. Also: November 29 UWGE Sonntag Text wurde geliefert. 53

54 Kirchennachrichten der ev. Kirchengemeinden der Stadtkirche St. Christophorus Egeln und der Kirche zu St. Georg Egeln-Nord Jahreslosung 2009: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. Lukas 18,27 Monatsspruch: Dezember 2009: Gott spricht: Ich will euch erlösen, dass ihr ein Segen sein sollt. Fürchtet euch nur nicht und stärkt eure Hände! Sacharja 8,13 Unsere Gottesdienste Sonntag, 06. Dezember Sonntag im Advent Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lukas 21, Uhr Gottesdienst in Egeln Pfrn. S. Wegner Uhr Gottesdienst in Egeln-Nord Pfrn. S. Wegner Sonntag, 13. Dezember Sonntag im Advent Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jesaja 40, Uhr Gottesdienst in Egeln Pfrn. S. Wegner Sonntag, 20. Dezember Sonntag im Advent Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nah! Philipper 4, Uhr Gottesdienst in Egeln E. Freiknecht Uhr Gottesdienst in Egeln-Nord E. Freiknecht Donnerstag, 24. Dezember 2009 Heiliger Abend Der Engel sprach zu den Hirten: Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird. Lukas 2, Uhr Familiengottesdienst in Egeln Pfrn. S. Wegner Uhr Christvesper in Egeln-Nord Sup. M. Wegner Uhr Christvesper in Egeln Sup. M. Wegner Freitag, 25. Dezember 2009 Weihnachtsfest, mit Hl. Abendmahl Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Johannes 1, Uhr Gottesdienst in Egeln Sup. M. Wegner Uhr Gottesdienst in Egeln-Nord Pfrn. S. Wegner Samstag, 26. Dezember Weihnachtstag Der Tod seiner Heiligen wiegt schwer vor dem HERRN. Dir will ich Dank opfern und des HERRN Namen anrufen. Psalm 116, Uhr Gottesdienst in Egeln E. Freiknecht Sonntag, 27.Dezember Sonntag nach Weihnachten Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Johannes 1, Uhr Gottesdienst in Egeln Frau Freiknecht Gemeindeveranstaltungen/Mitteilungen Alle Egelner, die beim diesjährigen Lebendigen Adventskalender vom mitmachen möchten, melden bitte ihren Wunschtermin und Ihre Adresse unter der Tel.: /98823 oder Fax: /98825 oder Mail : Pfrn.Wegner@web.de (Dies betrifft auch Wolmirsleben, Tarthun, Unseburg.) Weihnachtskonzert in der St. Christophorus Kirche am Adventsfeier: 17. Dezember 2009, Uhr Gemeinderaum Schloßstr. 6 Herzlich eingeladen sind wieder die Brüder und Schwestern der katholischen Gemeinde! Christenlehre Gruppe ( Klasse) donnerstags, Uhr Krippenspielprobe Vor- und Konfirmandenunterricht: donnerstags, Uhr (6.-8.Klasse) Krippenspielprobe Gospelchor: Christophorus-Laden: Uhr, um Uhr Einsingen zum Lebendigen Adventskalender, , Uhr Öffnungszeiten: donnerstags Uhr Uhr Sozialladen für AlgII - Empfänger und Bedürftige, Breiteweg 80, Egeln Offene Kirche-Freitagabend freitags zum Abendläuten, Uhr (Fürbittenanliegen können in den Briefkasten am Pfarrhaus gesteckt werden. Die Fürbitten werden im Freitagabendgebet mit aufgenommen.) Donnerstag, 31. Dezember 2009 Altjahresabend Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte. Psalm 103, Uhr Jahresschlussandacht in Egeln-Nord Uhr ökumenischer Gottesdienst in der katholischen Kirche Egeln 54

55 ADVENT: Ihr werdet ihn unter den Menschen finden Ein seltsamer Adventskalender mit nur einem Türchen: Vier Wochen lang standen Maria und Josef am Kirchenportal (der Düsseldorfer Christuskirche). Die Krippe leer! Woher soll der Heiland kommen? Wo ist er zu erwarten? Gerade die Kirche muss in Gottes Namen verkünden: Er ist unter den Menschen zu finden. Die lebendigen Adventskalender in unseren Gemeinden sind eine gute Möglichkeit, sich auf seine Suche zu begeben und sich für seine Ankunft vorzubereiten. Die kommerziell orientierte und vermarktete Zeit im Frühherbst, mit Weihnachtsmärkten zum Ende des Kirchenjahres im November, ist leider nur die eine respektlose Seite der Medaille. Die andere ist das abrupte Ende des Weihnachtsfestes spätestens am 26. Dezember. Baum raus, Kugeln verstaut Weihnachten vorbei. Nehmen wir uns doch etwas mehr mit von Weihnachten, von dem Geschenk Gottes an uns. Advent und Weihnachten- das sind keine vom Leben abgehobenen Tage, die mit meinem sonstigen Alltag nichts zu tun haben: im Gegenteil: Weihnachten gehört mitten hinein in mein Leben, weil Gott in unser Leben, in unseren Alltag hinein Mensch geworden ist. Uns allen eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit! Pfrn. Sabine Wegner Stadtbibliothek Egeln Wasserburg 2 Öffnungszeiten: Egeln Dienstag: 14:00 Uhr 18:00 Uhr Tel.: /2808 Donnerstag: 14:00 Uhr 16:00 Uhr Gutschein für einen Benutzerausweis der Bibliothek (Jahresgebühr: Erwachsene 10,00, Jugendliche ab 14 Jahren 5,00 ) Es weihnachtet wieder sehr, alljährlich stellt sich die Frage: Was soll und kann ich verschenken? Wie wäre es denn, wenn Sie die zu Beschenkenden, ob Groß oder Klein, in eine Phantasiewelt mit wundervollen Dingen schicken, oder in eine Action- Welt? Sie mit Tieren wunderbare Abenteuer erleben, kreativ Arbeiten oder einfach klüger werden lassen? Das alles können Bücher vermitteln. Darum verschenken Sie einen Gutschein für einen Benutzerausweis der Bibliothek. Und so einfach geht s: Sie erwerben den Gutschein in der Stadtbibliothek, für Erwachsene beträgt die Jahresgebühr 10,00 Euro, für Jugendliche 5,00. Erst bei Vorlage des Gutscheins wird der aktuelle Benutzerausweis ausgestellt und gilt dann ein Jahr. Mit freundlichen Lesergrüßen Bärbel Nagel Stadtbibliothek Egeln Text wurde geliefert. 55

56 Gemeinde Tarthun Warum sollte ich am 29.November 2009 zur Wahl gehen? Es werden an diesem Tag Menschen gewählt, die gerade für unsere Orte und deren Eigenständigkeit sehr wichtig sind. Bei einer Gemeinde wie zum Beispiel Bördeaue (Tarthun und Unseburg) 1.Gemeinderat Entscheidet zusammen mit dem Bürgermeister über: - Investitionen, Bauvorhaben, Steuern, Satzungen, Personal und wichtige Dinge 2.Gemeindebürgermeister(in) Entscheidet zusammen mit dem Gemeinderat über: - Investitionen, Bauvorhaben, Steuern, Satzungen, Personal und wichtige Dinge. - Ist Vorsitzender des Gemeinderates, bereitet Sitzungen und Beschlüsse vor. - Ist Ansprechpartner für Bürger, Vereine, Unternehmen und Institutionen. Bei einer Verbandsgemeinde wie zum Beispiel Egelner Mulde 1.Verbandsgemeinderat Entscheidet zusammen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister die Aufgaben, die nach den neuen Gesetzen von den Gemeinden übertragen werden mussten. Das sind Dinge wie: - Bildung, Kindergärten, Flächennutzungsplanung, Feuerwehr, Verwaltung, Verbände 2.Verbandsgemeindebürgermeister(in) - Wie bei den Aufgaben des Verbandsgemeinderates. - Ist Vorsitzender des Verbandsgemeinderates, bereitet Sitzungen vor. - Ist Leiter der Verwaltung und organisiert diese als Dienstleister für die Kommunen. Bitte gehen Sie zur Wahl am 29.November 2009! Peter Fries Text wurde geliefert. Liebe Tarthuner Bürgerinnen und Bürger, am finden die Kommunalwahlen statt, die wichtig sind für unseren gemeinsamen Weg als Mitgliedsgemeinde Börde-Aue. Gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre Stimme den Kandidaten, denen Sie vertrauen. Sie sind es, die in den nächsten Jahren mit Ihnen entscheiden, wie die Entwicklung in unseren Orten weitergeht. Versprechungen vor der Wahl, die nach der Wahl nicht haltbar sind, machen wir nicht. Wir versprechen aber, mit den wenigen noch zur Verfügung stehenden Mitteln sorgsam zu planen und sie zum Wohle aller Bürger einzusetzen. Unsere Stärken liegen in beiden Orten in der 1000-jährigen Geschichte, in den vielen Vereinen, Interessengruppen und unseren Freiwilligen Feuerwehren. Sie sind unsere zuverlässigen Partner. Auf ein gutes und vertrauensvolles Miteinander. G. Bunke Bürgemeisterin der Gemeinde Unseburg 56

57 Die freiwillige Feuerwehr Unseburg gibt bekannt, dass am , 19:00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Unseburg die Vorstellung der Kandidaten der Feuerwehr für den Gemeinderat Bördeaue und für den Verbandsgemeinderat Egelner Mulde sowie die Vorstellung der Bürgermeisterkandidatin stattfindet. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Danke Die Ortsgruppe der Volkssolidarität möchte sich recht herzlich bei allen Einwohnern von Tarthun für die Spenden bei der diesjährigen Haus- und Straßensammlung bedanken. Der Dank gilt auch den fleißigen Helfern für die Unterstützung dieser Sammlung Zwinkmann OG Tarthun Weihnachtsfeier am Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Tarthun und Unseburg laden alle Senioren recht herzlich zur Weihnachtsfeier am ein. Lassen Sie sich mit einem schönen Weihnachtsprogramm auf die kommenden Tage einstimmen. Wo? Saal der Gemeinde Tathun Wann? Bus? ab Unseburg Uhr Rückfahrt Uhr Bitten um Anmeldung in den Begegnungsstätten Kaffeegedeck nicht vergessen! Zwinkmann OG Tarthun Haberzettel OG Unseburg 57

58 Pfarrsprengel Unseburg mit den Kirchengemeinden: St. Stephani Unseburg St. Johannis Tarthun St. Nicolai Wolmirsleben Jahreslosung 2009: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. Lukas 18,27 Monatsspruch: Oktober 2009 Gott spricht: Ich will euch erlösen, dass ihr ein Segen sein sollt. Fürchtet euch nur nicht und stärkt eure Hände! Sacharja 8,13 Unsere Gottesdienste: Samstag, 05. Dezember 2009 Adventsmarkt in Unseburg, Uhr Andacht St. Stephani Kirche Sonntag, 06. Dezember Sonntag im Advent Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lukas 21, Uhr Gottesdienst in Wolmirsleben Sup. M. Wegner Uhr Gottesdienst in Tarthun Sup. M. Wegner Sonntag, 13. Dezember Sonntag im Advent Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jesaja 40, Uhr Gottesdienst in Wolmirsleben Pfrn. S. Wegner Donnerstag, 24. Dezember 2009 Heiliger Abend Der Engel sprach zu den Hirten: Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird. Lukas 2, Uhr Christvesper in Wolmirsleben Sup. M. Wegner Uhr Christvesper in Tarthun Pfrn. S. Wegner Uhr Christvesper in Unseburg Pfrn. S. Wegner Freitag, 25. Dezember 2009 Weihnachtsfest, mit Hl. Abendmahl Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Johannes 1, Uhr Gottesdienst in Wolmirsleben Pfrn. S. Wegner Uhr Gottesdienst in Unseburg Pfrn. S. Wegner Uhr Gottesdienst in Tarthun Pfrn. S. Wegner Sonntag, 27.Dezember Sonntag nach Weihnachten Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Johannes 1, Uhr Gottesdienst in Wolmirsleben Frau Freiknecht Donnerstag, 31. Dezember 2009 Altjahresabend Barmherzig und gnädig ist der HERR, geduldig und von großer Güte. Psalm 103, Uhr Jahresschlussandacht in Egeln-Nord Uhr ökumenischer Gottesdienst in der katholischen Kirche Egeln Text wurde geliefert. Gemeindeveranstaltungen/Mitteilungen Alle, die beim diesjährigen Lebendigen Adventskalender in Wolmirsleben, Tarthun oder Unseburg vom mitmachen möchten, melden bitte ihren Wunschtermin und ihre Adresse unter der Tel.nr.: / oder Fax: /98825 oder Mail: web.de. Sie bekommen dann nähere Informationen zugeschickt! Advents- und Weihnachtskonzert mit dem Salzland Frauenchor in Wolmirsleben am in der St. Nikolaikirche um Uhr R e g e l m ä ß i g e V e r a n s t a l t u n g e n Frauenkreise Adventsfeier Kirchenchor Unseburg: ; Wolmirsleben am um Uhr Unseburg, donnerstags, Uhr Gesprächskreis Unseburg, Donnerstag, den , Uhr! Christenlehre Frau T. Kay in Tarthun freitags Uhr (14 tägig) Krippenspielproben Konfirmanden/ Krippenspielproben im eigenen Ort Flötenkreis , , Tarthun Uhr 58

59 Dorfgemeinschaft An alle Mitglieder des Vereins Dorfgemeinschaft Wolmirsleben e.v. sowie an der Arbeit des Vereins interessierte Bürger Wolmirsleben e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Hiermit laden wir zu einer Mitgliederversammlung am , um Uhr im Irish Pub ein. Tagesordnung: Vorbereitung des Weihnachtsmarktes und der Seniorenweihnachtsfeier Wir bitten um rege Teilnahme. Im Namen des Vorstandes Nicole Bauer Vorsitzende Wolmirsleben, den Text wurde geliefert. GLÜHWEIN, PLÄTZCHENDUFT, WEIHNACHTSLIEDER, BUNT GESCHMÜCKTE WEIHNACHTSHÄUSCHEN.EIN HAUCH VON WEIHNACHTEN WEHT AM Besuchen Sie uns doch und erfreuen Sie sich ab 14 Uhr an einem bunten Weihnachtsprogramm mit den Minimäusen aus Egeln, sowie den vielen leckeren Angeboten unseres Weihnachtsmarktes. Außerdem erwarten Sie um 15 Uhr ein besonderer Höhepunkt in der Evangelischen Kirche. Wir laden Sie herzlich ein zum Weihnachtskonzert der Wulferstedter Jagdhornbläser, sowie dem vorweihnachtlichen Programm der kleinen Weihnachtswichtel unserer Grundschule und den Kleinsten unserer KITA. Ihr Dorfgemeinschaftsverein Wolmirsleben e.v. Text wurde geliefert. Hiermit laden wir alle Senioren und die, die es werden wollen am 08.Dezember ab 14 Uhr zur Seniorenweihnachtsfeier im Förderzentrum Wolmirsleben zur Seniorenweihnachtsfeier ein. Es erwarten Sie die kleinen Weihnachtswichtel unserer Grundschule an den Linden mit einem vorweihnachtlichen Überraschungsprogramm sowie viele kleine Überraschungen in gemütlicher Runde. Für die musikalische Umrahmung haben wir selbstverständlich auch gesorgt.lassen Sie sich überraschen.. Mitzubringen sind lediglich ein Kaffeegedeck und gute Laune. Anmeldungen werden in der Gemeinde bei Frau Brandt und im Schreibwarenladen Wöbke entgegengenommen. Außerdem bieten wir Ihnen einen Fahrservice an. Bitte ebenfalls mit anmelden. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam einen gemütlich Nachmittag zu verbringen. Text wurde geliefert. 59

60 Bitte gehen Sie am zur Kommunalwahl für den Verbandsgemeinderat Egelner Mulde!!!!!! Innerhalb der Verbandsgemeinde Egelner Mulde kann das Interesse von Wolmirsleben nur gewahrt und vertreten werden, wenn auch Wolmirsleber Kandidaten im Verbandsgemeinderat stimmberechtigt sind!!!!! Verbandsgemeinden erfüllen neben den Mitgliedsgemeinden folgende öffentliche Aufgaben: - - die Flächennutzungsplanung. - die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen - die Errichtung und Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, - die Errichtung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen, sowie Kindertageseinrichtungen. - die Straßenbaulast bei außerörtlichen Gemeindestraßen, die dem nachbarlichen Verkehr zwischen Gemeinden oder dem weiteren Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder dazu bestimmt sind. - die gemeindlichen Aufgaben nach dem Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt, insbesondere die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. - die Aufgaben nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz. - die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. - die Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten im Sinne von 23 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Wählen Sie also im Interesse von Wolmirsleben, Wolmirsleber Kandiaten!!!! Wählergruppe Dorfgemeinschaft Wolmirsleben Text wurde geliefert. 60

61 Wählergruppe Dorfgemeinschaftsverein Wolmirsleben Bitte gehen Sie am zur Kommunalwahl für den Verbandsgemeinderat Egelner Mulde!!!!!! zur Wahl stellen sich folgende Kandiatinnen und Kandidaten der Wählergemeinschaft Dorfgemeinschaft Wolmirsleben : Nicole Bauer Candy Braune Elke Koch Ingelore Brandt Roland Koch, Helfried Paul, Dorothea Reimer,, Stefan Paul-Stuppy, Durch ihre Stimmabgabe stellen sie sicher, dass auch in der Zukunft die Interessen Wolmirslebens innerhalb der Verbandsgemeinde vertreten werden. Bitte geben Sie unseren Kandiaten ihre 3 Stimmen Text wurde geliefert. 61

62 P t hysio herapie Robert Gehrke Breite Str Unseburg Tel.: Maxim-Gorki-Str. 12 Tel.: Unseburger Weg Altenweddingen Tel.: / Öffnungszeiten (alle Praxen gleich) Mo.-Do Uhr Uhr Fr Uhr Termine nach Vereinbarung Bei Anmeldung von Nordic Walking und Rückenschule bis 23. Dezember 2009 erhalten Sie im Jahr Einheiten kostenlos dazu. Bei jeder gekauften Massage, gibt es jeweils 1 Moorpackung gratis dazu. Leistungsspektrum: Manuelle Therapie manuelle Lymphdrainage CMD - Kiefergelenkbehandlung Krankengymnastik Gerätegestützte Krankengymnastik KG nach Bobath KG nach PNF Schlingentisch Massagen Naturmoorpackungen Eispackungen Elektrotherapie Ultraschall Hausbesuche Rückenschule Nordic Walking GEBÄUDETECHNIK Dipl.-Ing. W. Bätje ELEKTRO SANITÄR HEIZUNG KLIMA Neuanlagen rund um s Haus für Heizung, Gas, Wasser, Sanitär und Elektrotechnik Alternative Energieanlagen Erweiterung und Umbau von Altanlagen Beratung - Planung - Projektierung Reparatur und Wartung Notdienste Verkauf kompetent - zuverlässig - kundenfreundlich Wolfgang und Thomas Bätje Ernst-Thälmann-Straße Etgersleben Tel.: Fax: Funk: / / / FMM Sanitär - Heizung Meisterbetrieb - Sanitär: Komplettbäder, Wasser-, Abwasserund Gasinstallation - Heizung: Reparatur und Neuerstellungen - Wartung: Gas und Ölheizungsanlagen - Solaranlagen, Wärmepumpen Martin Mosel, Klosterstraße 19, Egeln Tel.: / , Fax: / Funk: / Sand, Kies, Perlkies, Schotter, Bauschutt, Erde, Pferdemist Neu: Kleintransporte aller Art! W Meisterbetrieb Jörg Winter Heizung-Lüftung-Sanitär Breite Straße Hakeborn Telefon und Fax: Funk: / Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Heizungs- und Sanitärinstallationen Gas, Öl, Holz Reparatur und Wartung 62

63 Silvio Franke Rechtsanwalt Hakeborner Weg 1, Kroppenstedt Tel / Fax: / Bestattungsinstitut KACZUR Interessenschwerpunkte: Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht Erd-, Feuer-, Seebestattungen, Überführungen Paulshöhe Kroppenstedt Telefon: ( ) 2 15 Internet: B.Kaczur@Kaczur-Bestattungen.de Packen wirs an: KAUWS BEDACHUNGS GMBH Meisterbetrieb - Bedachungen aller Art für Steil- und Flachdächer - - Dachklempnerarbeiten - Fassaden - WOLMIRSLEBEN Friedrich-Ebert-Straße 33 Tel.: /33245 Funk: / Wir garantieren für sorgfältige und korrekte Arbeit mit einem kostenlosen Angebot für Ihr Dach, ein Anruf von Ihnen genügt! 63

64 Leserbriefe Zum 15. Mal in 16 Jahren, trafen sich ehemalige Mitschülerinnen und Mitschüler des Abiturjahrganges 1949 vom , davon das zweite Mal in Ballenstedt/Harz. Doris Buchheiser, geb. Heinecke, hatte es übernommen, wie 1994, uns in ihre langjährige Heimatstadt einzuladen. Sie wurde bei der Vorbereitung und Durchführung dieses Treffens von Lisa Bessenrodt geb. Hage tatkräftig unterstützt. Dreizehn 49er und 7 Angehörige trafen sich im wunderschönen Schloßhotel Ballenstedt am Schlossplatz zunächst bei Kaffee und Kuchen und guten Gesprächen. Anschließend gemeinsamer Spaziergang durch den Schlosspark, vorbei an der Schlossmühle mit Halt an Bildhauerei und Galerie, weiter am Schlossteich und am ehemaligen Marstall. Natürlich hatten wir auch bei unserem Treff in 1994 den Schloßpark und seine Gebäude besichtigt, dazu auch ein wunderbares Konzert gehört, inzwischen ist aber alles noch viel schöner geworden. Geblieben ist aber mit 29 ha die Gartenkunst und Anlage, die zum Teil von Peter Joseph Lennè ( ) angeregt und angelegt wurden. Am zweiten Tag unseres Aufenthaltes führte Doris uns mit den vorhandenen eigenen Autos, bei herrlichem Wetter, durch den Harz nach Stolberg, eine echte Überraschung für alle die, für die das ein Erstbesuch war. Ein Rathaus ohne Treppen am Berghang gelegen, der Saigerturm und das Geburtshaus von Thomas Müntzer, das Schloß, wegen Restaurierung vornehm verkleidet und das älteste Wohnhaus in Stolberg haben uns begeistert. Auf der Rückfahrt nach Ballenstedt, Halt zum Aufstieg zum 579m über NN gelegenen Josephkreuz, welches mit 38 m Höhe das größte Eiserne Kreuz der Welt ist. Die Erstplanung für das Kreuz stammt von Karl-Friedrich Schinkel, als Aussichtsturm in Holz geplant, durch Blitzschlag zerstört im Jahre 1880 und 1896 wieder errichtet, dieses Mal aus Metall. Über Alexisbad und Mägdesprung führte der Weg ins Selketal zu einer idyllischen Kaffeepause, dann wieder ins Schlosshotel in Ballenstedt. Für Sonnabend, den 5.09,09, war, wieder mit eigenen Autos, eine Fahrt nach Quedlinburg geplant. Dort am Marktplatz, mit großem Samstag-Markt, stand zu einer bequemen, sehr informativen Fahrt mit der Stadtbahn ein für uns reservierter Wagen bereit. Das gemeinsame Mittagessen in der Münzenburger Klause in der Pölle, war eine echte Überraschung. Einige von uns studierten die Menükarten, bis jemand eine Gedenktafeln am Haus entdeckte: Der Maler Rolf Hartung wurde in diesem Haus am 31. Juli 1908 geboren und verbrachte in der Pölle 22 eine glückliche Kinder und Jugendzeit. Rolf Hartung, unser Kunstlehrer, hatte bereits am eine Klassenfahrt für uns nach Quedlinburg für eine Dom-, Gruft- und Ortsbesichtigung organisiert. Am hatte er uns anlässlich unseres Klassentreffens in Ballenstedt, zusammen mit einer seiner Töchter, getroffen. Daran erinnerten wir uns wieder einmal bei unserem Besuch in Quedlinburg in Am Samstagabend, dem , großes Abendmenue im Schlosshotel. Dank an die Organi-satorin Doris Buchheiser und Lisa Bessenrodt für das gelungene Treffen. Der nächste Veranstalter in 2010 wird Dr. Hein Hunold sein, vielleicht in Jena, Apolda oder Weimar. Wir freuen uns schon darauf! Wolfgang Schellhas (Scholli) Text wurde geliefert. Sehr geehrter Herr Luckner, mit Erstaunen habe ich in den Egelner Mulde Nachrichten gelesen, dass Sie sich als Kandidat für den Verbandsbürgermeister bewerben. Ich erinnere mich noch gut daran, als Sie 3 Tage vor der Wahl im Mai 2009 persönlich Flyer verteilt haben und gegen eine Verbandsgemeinde mobil gemacht haben. Welche Beweggründe kann es nun geben, Ihre ganze Kraft für die von Ihnen bekämpfte Gründung einer Verbandsgemeinde einzusetzen? Sven Bunke Text wurde geliefert. 64

65 Robin Hood in Westeregeln Welch ein Glück für die Westeregelner Mütter, dass nun endlich jemand da ist, der sich ihrer Probleme rund um den Kinderspielplatz annimmt und große Worte in der Presse schwingt. Aber warum das alles? Ist es in Westeregeln nicht möglich, dass einfach mal gehandelt wird? Ich freue mich über Lob von Herrn Biermann bezüglich des Spielplatzes in Etgersleben. In unserem Ort ist es nicht nötig, solche Stimmung wie in Westeregeln zu machen. Es wurden schon mehrere Arbeitseinsätze bei uns durchgeführt; sei es durch die Eltern unserer Kinder, oder auch durch unsere Gemeinderäte (die nicht nur einen Mund haben, sondern auch Hände um mit anzupacken). Wir müssen nicht auf Kontrollen durch das Ordnungsamt drängen, denn jeder kann mal einen Blick auf den Spielplatz werfen und bei Bedarf für Ordnung sorgen. Jede Mutter möchte einen ordentlichen Spielplatz für ihr Kind und ist dann auch bestimmt bereit, etwas dafür zu tun. Junge Leute mit z.b. Bierflaschen können doch einfach mal angesprochen und auf Ordnung hingewiesen werden; man kennt sich doch bestimmt untereinander. Mit Entsetzen lese ich, dass seit dem Sommer ein Brett auf dem Klettergerüst in Westeregeln fehlt, was zur Sicherheit der Kinder dient. Warum muss da erst der TÜV kommen und nachsehen, ob dies noch erlaubt ist? Gibt es kein Holz in Westeregeln? Und kennt keiner einen einigermaßen versierten Handwerker, der in der Lage ist, ein Brett anzuschrauben? Ich denke daran liegt es nicht! Es liegt daran, dass immer nur geredet wird und sich trotzdem nichts tut. Robin Hood hat nicht nur gequatscht, sondern auch gehandelt! Also bitte Herr Biermann: hören Sie auf zu reden und fangen Sie an zu handeln. Gern können Sie sich dazu auch Tipps aus Etgersleben holen. Annika Kulak Text wurde geliefert. Nominierung der hauptamtlichen Bürgermeisterkandidaten Egelner Mulde Nachrichten vom 30. Oktober 2009 Mit Interesse habe ich in den Egelner Mulde Nachrichten die namentlich genannten Kandidaten, die sich für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Egelner Mulde aufstellen lassen haben, gelesen. So unter anderem auch die ehemalige Kämmerin der damaligen Stadtverwaltung Egeln, Frau Renate Hillebrand, die von ihrer Partei, der CDU, nominiert wurde. Mir ist bekannt, dass Frau Hillebrand bereits ehrenamtliche Bürgermeisterin in Gröningen ist, zwei Geschäfte hat, ein weiteres wird von ihrem Mann betrieben und nun hauptamtlich für die Egelner Mulde sich als Bürgermeisterkandidatin hat aufstellen lassen. Es wäre interessant zu wissen, wie Frau Hillebrand diese Aufgaben im Fall einer Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bewältigen will. Ich würde ihr gern diese Frage am 18. November 2009, zur Fragestunde an die Bürgermeisterkandidatin in der Aula des Gymnasiums Egeln, um 19:00 Uhr stellen. A. Pratsch 65

66 Aus der Arbeit der Bürgerinitiative Verein Bezahlbares Abwasser. Der Vorstand der Bürgerinitiative (BI) traf sich mit den Ansprechpartnern der Kommunen am zu der turnusmäßigen Beratung. Wesentliche Schwerpunkte waren: 1.Wertung der Ergebnisse der Arbeit des Jahres Schlussfolgerungen und abzuleitende Handlungsaufgaben für das Jahr 2010 Zu den Ergebnissen in diesem Jahr konnte analysiert und konstatiert werden, dass mit dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom d.j.für die widerspruchsführende Partei (ca. 250 Mitglieder) im Abwasserzweckverband (AZV) eine entsprechende Bezahlgerechtigkeit hergestellt wurde. Wer einmal in einer BI seine persönliche Lebensumwelt und die seiner Mitmenschen verteidigte und die Arroganz der Macht zu überwinden versucht hat, kann zu Recht den Siegeswalzer der Bürgerinitiative aus vollem Herzen tanzen. Der AZV ist jetzt dabei, die Preisdifferenzen des Schmutzwassers der Kalkulationsperiode für die Jahre 2007 und 2008 zurückzuüberweisen. Es ist für verschiedene Bürger eine stolze Endsumme. Die BI hat sich seit ihrer Gründung stets in allen Kommunen präsentiert, arrangiert, hat aufgeklärt und zur Mitarbeit sowie zur Mitgliedschaft aufgerufen. Bei mehr politischen Willen, weniger Pessimismus, etwas mehr Selbstvertrauen und Überwindung von persönlicher Trägheit sowie mehr Bürgernähe und Arrangement unserer Kommunalpolitiker zur Unterstützung der BI wären bedeutend mehr Bürger zu ihrem Recht gekommen. Jetzt die Straßendiskussion über Ungerechtigkeit zu führen, ist fehl am Platz. Im zweiten Teil der Beratung erarbeiteten die Teilnehmer eine Arbeitskonzeption für Dabei wurden folgende Sachthemen fixiert: 1. Analyse und weitere Aufarbeitung der wahren Ursachen der Abwassermisere. 2. Vorbereitung auf die Abwehr eines Anschlusszwanges durch die Landesbehörde für Niederschlagswasser. 3. Die Haltung der BI im Zusammenwirken mit den Kommunen zur angekündeten Zwangsfusion. 4. Vorbereitung einer Informationsveranstaltung mit der Volksstimme zum Thema: Zusammenhänge Niederschlagswasser-Schmutzwasser. Der Vorstand hat sich hohe Aufgaben gestellt. Dazu wurden 3 Arbeitsgruppen gebildet. Alle Mitglieder werden aufgerufen, aktiv zu bleiben, die Mitgliedschaft nicht aufzugeben. Die Umlegung der 6,5 Millionen Euro zu 37% auf das Schmutzwasser und 63% auf das Regenwasser, bei einem Preis von 2,75 Euro/m 2 und eine Nacherhebung ab dem 1.Januar 2007 muss nicht non plus ultra sein. Die Zielstellung Abwehr eines Regenwasseranschlusszwanges folgt der Erkenntnis jähe Wendungen sind möglich. Wenn auch die Gesetzgebung Land Sachsen-Anh. seit 2003 keinen Anschlusszwang vorschreibt, so führten die Geschäftsführer der AZV im September Gespräche mit den Fraktionen des Landtages zur Gesetzesänderung. Das Fehlen eines Anschlusszwanges bezeichnete Geschäftsführer U. Baier eine tickende Zeitbombe Es lohnt sich Mitglied der BI zu bleiben und Neumitglied zu werden. Nur gemeinsam sind wir stark und können politische, ökonomische Entscheidungen mit beeinflussen. Die Ansprechpartner stehen zu jeder Zeit den Mitbürgern zur Beantwortung von Fragen und für Hilfe zur Verfügung. Georg Krecklow, Tarthun Text wurde geliefert. Die Egelner Mulde Nachrichten erscheinen 2 Mal monatlich. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Zuschriften zu bearbeiten und über deren Veröffentlichung zu entscheiden. Veröffentlichungen müssen nicht immer mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Für den amtlichen Teil der Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde ist der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde, Markt 18, Egeln verantwortlich. Für den nichtamtlichen Teil der Zeitung ist der Herausgeber verantwortlich. Er bedient sich dabei eines Redaktionskollegiums von Bürgern aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Aufstellung Redaktionsmitglieder: Gemeinde Etgersleben - Doris Rumler; Gemeinde Hakeborn - Hannelore Fries; Gemeinde Unseburg - Manfred Lotzing; Gemeinde Wolmirsleben - Dietrich Gernegroß Für Fehler in angelieferten Texten und Disketten, ist die Druckerei nicht verantwortlich. Ausgabe 22/09 Verlag - Druckerei H. Lohmann Egeln Markt 23 Telefon: / Fax: / redaktion-en@druckerei-lohmann.de Redaktionsschluß: für Ausgabe 24/09 ist der 1. Dezember

67 REISEBÜRO SANDNER Breiteweg 95 * Egeln * Tel Homepage: *** ****************************************** Die sind da! -100 Kindergeld für Kinder bis 6 J. bei Buchung bis Kinderfestpreise ab 0 für ausgewählte Termine/ Hotels -bei Buchung einer Sommer-Flugreise bis = 100 Gutschein für den nächsten Winterurlaub -Super-Frühbucherpreise Nähere Informationen HIER im Reisebüro. Bartsch Land- & Futtermittelhandel Qualitätsfutter zu günstigen Preisen ab November Öffnungszeiten: Freitag: Uhr Samstag: Uhr sowie nach Vereinbarung Breite Straße Hakeborn Tel.: / Fax: / Mobil: / Mecklenburgische V E R S I C H E R U N G S G R U P P E Auto-Sorglos-Versicherung ohne Einschränkung Hauptvertretung: Steffen Zwinkmann Unseburger Str Tarthun Tel.: Tel.: zwinkmann-steffen@web.de seit 1945 Beseitigung und Entsorgung von: Baumschnitt, Hecken, Koniferen und allen Arten an Gestrüpp von Wald-, Feldwegen und von Straßen. Beräumen verwildeter Grundstücke oder Gärten Baumfällarbeiten Verkauf von Kaminund Brennholz! Fa. Tino Knauder Birkenweg Egeln Tel.: / Fax: / Funk: / tino_knauder@web.de Baugeschäft Becker Concept GmbH Modernisierung, Bausanierung, Hausbau, Vollwärmeschutz, Innenausbau, Mauerentfeuchtung und Schimmelsanierung Dorfstraße Egeln-Nord Telefon: /

68 Farben Tapeten Bodenbeläge Eisenwaren Werkzeuge Gartenbedarf Haushaltswaren Geschenkartikel Gartenteichzubehör Poolzubehör Mo - Fr Uhr und Uhr, Sa Uhr Lindenstraße 2 Telefon: / Schrott & Metalle Drebenstedt Container Schrotthandel Buntmetalle Baustoffe Erd- und Baggerarbeiten Demontage & Beräumung Umland Wohnungsbau Montag Dienstag Donnerstag (auch am Wochenende) Tel.: / 9520 Magdeburger Straße Egeln UM- LAND Wohnungsbau GmbH Uhr und Uhr Uhr service@umland-wobau.de Gültig vom Radeberger Pilsener 20 x 0,5L Ernst-Thälmann-Str. 5a Tarthun 10, 99 zzgl. 3,10 Pfand Freiberger diverse Sorten 20 x 0,5L 1L= 1,10 10, 49 Hasseröder diverse Sorten 20 x 0,5L 9, 99 zzgl. 3,10 Pfand 1L= 1,00 Vita Cola 12 x 1,0L PET zzgl. 3,10 Pfand 1L= 1,05 7, 99 zzgl. 3,30 Pfand 1L= 0,67 Tel.: / Funk: / Neu!! Nutzen Sie auch unseren neuen Lieferservice. Service-Hotline: Wernesgrüner Pils 20 x 0,5L Wir haben für Sie geöffnet: Mo-Fr & Uhr, Sa 9-11 & Uhr, So 9-11 Uhr 10, 99 zzgl. 3,10 Pfand 1L= 1,10 Kw47/48 Druckfehler & Irrtümer vorbehalten! Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. 68

Egelner Mulde Nachrichten

Egelner Mulde Nachrichten Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann mit Amtlichen Mitteilungen der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin 26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den 08.05.2014 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde 1-4 für die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Gemeinde Tarthun. Frage 1:

Gemeinde Tarthun. Frage 1: Gemeinde Tarthun des s für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Tarthun - einer Bürgeranhörung nach 55, 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt.

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt. Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin Postfach 15 51, 16803 Neuruppin Ortsteile nach Gebietsänderungsvertrag vom 05.12.1993 Alt Ruppin, Buskow, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Krangen, Lichtenberg,

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 5. Jahrgang Leuna, den 08. Mai 2014 Nummer 20 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Wahl zum Europäischen Parlament Wahlbekanntmachung der Stadt Leuna 1 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Anlage 2 Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Am Sonntag, den 7. Juni 2009, wählen Sie in Ihrer Gemeinde den Gemeinderat In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden - die kleinste

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 Bekanntmachungen anderer Stellen Seite 1 17. Jahrgang Freitag, 15.09.2017 1.

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Die Kommunalwahlen. 1. Welche Textstelle ergibt, dass in Gemeinden regelmäßig Wahlen stattfinden?

Die Kommunalwahlen. 1. Welche Textstelle ergibt, dass in Gemeinden regelmäßig Wahlen stattfinden? Das Thema Die Gemeinde Grundlage des demokratischen Staates (Buch, S. 188-191) bietet auch die Gelegenheit, die Kommunalwahlen intensiv zu bearbeiten. Die Kommunalwahlen Bild: D. Claus Am 02. März 2008

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl

Mehr

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach I. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Für die mehr als 2.000 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte)

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 30. April 2014 6 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 6/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 18. Jahrgang Donnerstag, 01.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung des Wahlleiters hier: Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Freitag, Wahlbekanntmachung Seite: 2

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Freitag, Wahlbekanntmachung Seite: 2 Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 16. Jahrgang Freitag, 11.11.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Wahlbekanntmachung Seite: 2 2. Berufung zu Mitgliedern des Wahlvorstandesfür die Wahl zur Landrätin/zum

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wahlbekanntmachung II. Die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden bilden einen oder mehrere Wahlbezirke und zwar:

Wahlbekanntmachung II. Die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden bilden einen oder mehrere Wahlbezirke und zwar: Wahlbekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, der Stadt Bacharach sowie der Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Trechtingshausen, Waldalgesheim

Mehr

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Anlage 1 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems 2 Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft 15. Jahrgang Freitag, den 5. September 2008 Nummer 9 Rilke, Rainer Maria (1875-1926) Herbsttag Herr: Es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß. Leg deinen

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG)

Wann findet die Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik statt? ( 3 WahlG) Informationen für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über die Bedingungen für die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Die Wahl zum Europäischen Parlament

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Seite 1 von 6 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 26.08.2009 (Durchgeschriebene Fassung: Bei der nachfolgenden Satzung handelt es sich

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13.

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Oktober 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 26.08.2013 Nummer 24 INHALT Landtags- und Bezirkswahlen, Volksentscheide am 15.09.2013 - Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018 Thüringer Ministerium Stand: 21.03.2018 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018 Am 15.

Mehr

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber

Mehr

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Wissenswertes zur Bundestagswahl Wissenswertes zur Bundestagswahl Wahlgrundsätze Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter

Mehr

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg

Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg einschließlich des Regionalwahlrechts von Werner Sixt Erster Beigeordneter a. D. des Gemeindetags Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG

Mehr

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft Wahlvordruck G5 Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 24. September 2017 findet

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft

Mehr

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach Herausgeber: Bürgermeister der Hansestadt Medebach, Österstraße 1, 59964 Medebach Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt ist einzeln und kostenlos erhältlich.

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2

Mehr

der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009

der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009 Satzung der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009 Der Stadtrat der Stadt Wittlich hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Die Stadt im Internet:

Die Stadt im Internet: 14. Jahrgang Mittenwalde, den 16. März 2016 Nummer 3 Woche 11 Die Stadt im Internet: www.mittenwalde.de 2 16. März 2016 Nr. 3 Woche 11 AMTSBLATT für die Stadt Mittenwalde AMTLICHER TEIL Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bürgermeisterwahl 9. Juli 2017

Bürgermeisterwahl 9. Juli 2017 Bürgermeisterwahl 9. Juli 2017 LEIDENSCHAFTLICH UND GEMEINSAM FÜR UNSERE ZUKUNFT Thomas Kraußer Ihr Bürgermeisterkandidat für die Gemeinde Leinburg www.thomas-krausser.de am 9. Juli 2017 wählen Sie einen

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 28/2009 vom 24. August 2009 17. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) en 2 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 695 Schulstraße - 4 Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände für die

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung 1. Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl 1-3 am 24.09.2017 2. Wahlbekanntmachung für

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters. Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters. Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems In Niedersachsen werden alle fünf Jahre die

Mehr

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig Büro des Landeswahlleiters Stand: 28.10.2013 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 25. 05. 2014 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht

Mehr

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle:

ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: ABC zur Bundestagswahl. (Quelle: www.hlz.hessen.de) Abgeordnete Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden in direkter, freier, geheimer und gleicher Wahl auf vier Jahre gewählt. Abgeordnete einer Partei

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

Die Freie Wählergemeinschaft und die CSU Thierstein, gemeinsam für unsere Heimat!

Die Freie Wählergemeinschaft und die CSU Thierstein, gemeinsam für unsere Heimat! Die Freie Wählergemeinschaft und die CSU Thierstein, gemeinsam für unsere Heimat! Willi Heinl Ihr Bürgermeister für Thierstein. Miteinander unsere Zukunft gestalten. Freie Wählergemeinschaft Thierstein

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde (11) Briefwahlunterlagen swahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde Erläuterungen für die Ausstellung von Briefwahlscheinen ( 26 GKRWG) 1. Prüfen Sie, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller

Mehr

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom 14.03.06) Aufgrund des 4 i.v.m. 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Am 25.Mai 2014: Europawahlen und Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig

Am 25.Mai 2014: Europawahlen und Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig Am 25.Mai 2014: Europawahlen und Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig Europawahlen Die Europawahl 2014 wird die achte Europawahl sein, bei der das Europäische Parlament direkt gewählt wird. Entsprechend

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3

Mehr

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2014 aufgrund des 17 der Landkreisordnung

Mehr

Wählerverzeichnis. Magistrat Graz. in alphabetischer Reihenfolge. Anlage 1 zur Gemeindewahlordnung Graz. Abgegebene Stimme* Anmerkung

Wählerverzeichnis. Magistrat Graz. in alphabetischer Reihenfolge. Anlage 1 zur Gemeindewahlordnung Graz. Abgegebene Stimme* Anmerkung Magistrat Graz Wählerverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge Anlage 1 Wahlsprengelnummer Fortl. Zahl Wohnungsanschrift Haus- Tür- Nummer Familien- und Vorname (voll ausschreiben) Geburtsjahr Abgegebene

Mehr

Erlanger Freiwilligen-Initiative für das Ehrenamt

Erlanger Freiwilligen-Initiative für das Ehrenamt Erlanger Freiwilligen-Initiative für das Ehrenamt Vorgeschichte Anfang 2001 Vorschlag des BRK (als Träger der Freiwilligen-Agentur Erlangen) zur Erschließung von Freiwilligen- Reserven in der Erlanger

Mehr

Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts

Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts Vom 8..966 (ABl. Anhalt 967 Bd., S. 4), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 3.5.0 (ABL.Anhalt 0 Bd., S. 0). I.

Mehr

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 22.09.2014 3.11 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit 49 a

Mehr

Veesbook e.v. Klein Deepen 11, Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR

Veesbook e.v. Klein Deepen 11, Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR Veesbook e.v. Klein Deepen 11, 27383 Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR 2007005 1 1904 Veesbook e.v. Klein Deepen 11, 27383 Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR 2007005 2 1904 1904 Veesbook e.v. Klein Deepen

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Ihr Bürgermeister für Stadthagen. Stadthagen kann doch mehr. mit Oliver Theiß

Ihr Bürgermeister für Stadthagen. Stadthagen kann doch mehr. mit Oliver Theiß Ihr Bürgermeister für Stadthagen Stadthagen kann doch mehr mit Oliver Theiß Das bin ich: Oliver Theiß, Ihr Bürgermeisterkandidat. Begleiten Sie mich auf den nächsten Seiten und erfahren Sie mehr über mich,

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Kommunalwahl am 27.03.2011 hier: Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse der Wahl der Ortsbeiräte in den Stadtteilen der Stadt Butzbach Der Wahlausschuss

Mehr

Kommunal-Wahl so geht das!

Kommunal-Wahl so geht das! www.thueringen.de Kommunal-Wahl so geht das! Die Kommunal-Wahlen in Thüringen am 25. Mai 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen! Text

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009. Verwaltungsgemeinschaft

AMTSBLATT. Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009. Verwaltungsgemeinschaft AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT GERBSTEDT Jahrgang 5 Freitag, den 29. Mai 2009 Nummer 5/2009 Verwaltungsgemeinschaft Service- und Öffnungszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem Gerbstedt

Mehr

KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM Wählen - einfach erklärt

KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM Wählen - einfach erklärt KOMMUNALWAHL IN NIEDERSACHSEN AM 11.09.2016 Wählen - einfach erklärt 1 Liebe Leserinnen und Leser! Am Sonntag, dem 11. September 2016 wird in Niedersachsen gewählt. Sie können dabei mitbestimmen, wer bei

Mehr