Sportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung

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1 Sportförderung des Kreises Steinfurt 2017 Projektförderung

2 Impressum Kreis Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Tecklenburger Str Steinfurt Redaktion: Silke Stockmeier Layout Satz Deckblatt: Stefan Heerdt Druckerei: Kreis Steinfurt Fotos: Bilddatenbank LSB NRW Andrea Bowinkelmann Kreis Steinfurt Silke Stockmeier Steinfurt, Februar 2017

3 Projektförderung Sport im Kreis Steinfurt 2017

4 Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 4/5 2. Vorwort 6/7 3. Fördergrundsätze allgemein 8 4. Förderpositionen Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Vereinsmitarbeiter/innen Aus- und Fortbildung Sport für ALLE Inklusion: 9 Im Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern Aus- und Fortbildung ÄLTERE / HOCHALTRIGE: 10 Vor Ort mit Sport Bewegt ÄLTER werden 4.2 Förderung der Quartiersentwicklung = Angebotsentwicklung in einem Netzwerk vor Ort Quartiersentwicklung ÄLTERE / HOCHALTRIGE: 11 Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden Quartiersentwicklung Sport für ALLE Inklusion: 12 Vor Ort mit dem Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern Quartiersentwicklung Integration vor Ort: 13 Vor Ort mit dem Sport Menschen verschiedener Herkunft integrieren 4.3 Förderung von Aktionstagen Aktionstage Bewegt ÄLTER werden

5 4.4 Förderung Junges Ehrenamt Förderung einer engere Verzahnung der Sporthelfer- 15 ausbildungen / der Gruppenhelferausbildungen / ÜL- Assistentenausbildungen und der Vereinsarbeit Qualifizierungsoffensive: 16 Junge Menschen in den Verein! 5. Antragsvordrucke Adressen 17 5

6 2. Vorwort Der Kreis Steinfurt hat mit dem Kreissportbund Steinfurt im Pakt für den Sport im Bereich III. Mitarbeiterentwicklung im Bereich Sport vereinbart, dass die Gewinnung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt in den Blick genommen und geeignete Handlungskonzepte entwickelt werden sollen. Die Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen soll Schwerpunkt im Jahr 2017 sein ohne die bereits in den letzten Jahren aufgegriffenen Schwerpunkte zu vernachlässigen. Gemeinsam wurde vereinbart, dass der KSB im Jahr 2017, zusätzlich zu seinem bisherigen Programm, verschiedene Aus- und Fortbildungen zentral anbieten wird. Diese werden durch den Kreis Steinfurt gefördert, so dass keine Teilnahmegebühr von den teilnehmenden Personen oder Vereinen entrichtet werden muss. Um besonders das Junge Ehrenamt zu fördern, soll eine engere Verzahnung der Sporthelferausbildungen in den verschiedenen Schulen, der Gruppenhelferausbildungen / ÜL-Assistentenausbildungen und der Verantwortlichen in den Vereinen erreicht werden. Außerdem sollen Vereine unterstützt werden, die sich dem Thema Gewinnung von jungen ehrenamtlichen Personen widmen, ein individuelles Vereins-Konzept entwickeln und am Ende des Jahres neue Personen für Tätigkeiten in der Gruppenleitung, Jugendführung, Vereinsvorstand etc. gewonnen haben. Im Bereich der überfachlichen Schwerpunkte Sport für ALLE Inklusion und Bewegt ÄLTER werden, fördert der Kreis Steinfurt auch im Jahr 2017 die Teilnahme an Ausund Fortbildungen von Übungsleiterinnen / Übungsleitern und allen anderen Vereinsmitarbeitern. Hier sind selbstverständlich alle Altersstufen zur Teilnahme aufgerufen. KSB und Kreis werden darüberhinaus die Themen Sonderurlaub für Ehrenamtliche und Modelle der Mitarbeiterentwicklung wie z.b. Mentoringprojekte aufgreifen und entsprechend informieren bzw. beraten und unterstützen. Der Kreis Steinfurt hat für die Umsetzung von Maßnahmen der Sportvereine zur Förderung und Entwicklung von Angeboten in den Handlungsfeldern a) Vor Ort mit Sport Bewegt ÄLTER werden b) Vor Ort im Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern und c) Vor Ort mit Sport Menschen verschiedener Herkunft integrieren auch für das Jahr 2017 zusätzliche Fördermittel im Kreishaushalt bereitgestellt. Im Sinne der Förderung der Quartiersentwicklung, also der Angebotsentwicklung in einem Netzwerk vor Ort, können Sportvereine zusätzliche Fördermittel für Projekte beantragen. 6

7 Maßgabe zur Förderung ist, dass sich a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine aus- und fortbilden, um den Handlungsnotwendigkeiten gerecht zu werden und die Angebote in den Vereinen weiterentwickeln können und b) die Sportvereine vernetzt mit Partnern in der Kommune den Herausforderungen stellen und geeignete Angebote und Maßnahmen entwickeln, die zukünftig das lokale Angebot erweitern. Außerdem wurde beschlossen, dass auch für das Jahr 2017 wieder der Kinder- und Jugendsportpreis verliehen werden soll. Die Ausschreibung und weitere Kriterien werden bei der Vollversammlung der Sportjugend im KSB im März vorgestellt. 7

8 3. Fördergrundsätze - allgemein 1. Diese zusätzliche Förderung der Sportvereine erfolgt im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt es gelten die dort festgelegten allgemeinen Förderungsvoraussetzungen, die Hinweise zur Bewilligung und Auszahlung, Verwendungsnachweisführung und Widerruf der Bewilligung. 2. Die Förderung erfolgt im Kalenderjahr Daraus kann keine Dauerförderung abgeleitet werden. 3. Anträge sind grundsätzlich schriftlich an den KREIS STEINFURT Schul-, Kultur- und Sportamt Sportförderung Silke Stockmeier Tecklenburger Str Steinfurt zu richten. Dazu sind die entsprechenden Vordrucke zu nutzen. 4. Die Antragsfrist für die Projektanträge wurde wie folgt festgelegt: Für alle Projekte im Bereich der Quartiersentwicklung, der Aktionstage, der Förderung des Jungen Ehrenamtes und Aus- und Fortbildungen, die im 1. Halbjahr besucht werden: 30. April 2017 Für die Teilnahme an Maßnahmen der Aus- und Fortbildungen, die im 2. Halbjahr besucht werden: 31. Oktober

9 4. Förderpositionen 4.1 Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Vereinsmitarbeiter/innen Aus- und Fortbildung Sport für ALLE Inklusion: Im Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern Im Kreis Steinfurt wird inklusiver Sport, also die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, gefördert. Ziel ist es, soweit wie möglich gemeinsame Sportangebote für alle Zielgruppen vorzuhalten. Die Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen ist dabei eine grundlegende Aufgabe. Damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, fördert der Kreis Steinfurt im Jahr 2017 die Teilnahme an entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen und Vorstandsmitglieder Förderungswürdig ist die Teilnahme an anerkannten Lehrgängen und Maßnahmen - des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) - der Deutschen Sportjugend (dsj), - der Landessportbünde, - der Stadt- und Kreissportbünde, - der Sportfachverbände mit seinen Untergliederungen. Maßnahmen von anderen Trägern der Jugendhilfe, von Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Trägern können nur auf Nachfrage und Genehmigung vor Beginn der Maßnahme gefördert werden Die Veranstaltung muss mindestens 8 Lerneinheiten á 45 Minuten umfassen Gefördert wird die Teilnahme an der Maßnahme, durch eine Förderung des Teilnahmebeitrages in einer Höhe von bis zu 50 %. Die tatsächliche Förderhöhe wird nach Eingang aller Anträge zu den jeweiligen Stichtagen festgesetzt Fahrtkosten werden bis max. 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten bzw. mit 0,30 / pro Kilometer erstattet (analog Landesreisekostengesetz NRW) Ein Antrag auf Förderung muss a) für Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2017 durchgeführt und beendet werden, bis zum 30. April 2017 und b) für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. Oktober 2017 beim Kreis Steinfurt eingehen Es ist eine Kopie der Ausschreibung und der Antragsvordruck Aus- und Fortbildung einzureichen Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung einzureichen. Ohne die Vorlage erfolgt keine Förderung Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt a) für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2017 bis zum 30. August 2017 und b) für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2017 bis zum 31. Dezember 2017 bzw. nach Beendigung der Maßnahme. 9

10 4.1.2 Aus- und Fortbildung ÄLTERE / HOCHALTRIGE: Vor Ort mit Sport Bewegt ÄLTER werden Sportgruppen haben als soziale Instanzen einen hohen Stellenwert im Alltagsleben von Seniorinnen und Senioren und müssen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter ausgebaut werden. Die Sportvereine müssen befähigt werden, ein gesundheitsorientiertes und qualitativ hochwertiges Sportangebot auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln. Damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, fördert der Kreis Steinfurt im Jahr 2017 die Teilnahme an entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen und Vorstandsmitglieder Förderungswürdig ist die Teilnahme an anerkannten Lehrgängen und Maßnahmen - des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) - der Deutschen Sportjugend (dsj), - der Landessportbünde, - der Stadt- und Kreissportbünde, - der Sportfachverbände mit seinen Untergliederungen. Maßnahmen von Seniorenvertretungen, von Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Trägern können nur auf Nachfrage und Genehmigung vor Beginn der Maßnahme gefördert werden Die Veranstaltung muss mindestens 8 Lerneinheiten á 45 Minuten umfassen Gefördert wird die Teilnahme an der Maßnahme, durch eine Förderung des Teilnahmebeitrages in einer Höhe von bis zu 50 %. Die tatsächliche Förderhöhe wird nach Eingang aller Anträge zu den jeweiligen Stichtagen festgesetzt Fahrtkosten werden bis max. 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten bzw. mit 0,30 / pro Kilometer erstattet (analog Landesreisekostengesetz NRW) Ein Antrag auf Förderung muss a) für Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2017 durchgeführt und beendet werden, bis zum 30. April 2017 und b) für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. Oktober 2017 beim Kreis Steinfurt eingehen Es ist eine Kopie der Ausschreibung und der Antragsvordruck Aus- und Fortbildung einzureichen Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung einzureichen. Ohne die Vorlage erfolgt keine Förderung Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt a) für Maßnahmen im 1. Halbjahr 2017 bis zum 30. August 2017 und b) für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2017 bis zum 31. Dezember 2017 bzw. nach Beendigung der Maßnahme. 10

11 4.2 Förderung der Quartiersentwicklung = Angebotsentwicklung in einem Netzwerk vor Ort Quartiersentwicklung ÄLTERE / HOCHALTRIGE: Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden Damit mehr (neue) ältere Menschen die Angebote der Sportvereine vor Ort nutzen können, müssen Sportangebote dort stattfinden, wo sich die Menschen aufhalten bzw. wo sie wohnen. Zielsetzung ist, dass Sportvereine im Zusammenspiel mit lokalen Akteuren (Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden, Senioreneinrichtungen oder anderen Gruppen/Organisationen) in Kooperation mit der Kommune und einer Dachorganisation des organisierten Sports (KSB / Fachverband) ihren Stadtteil, das Siedlungsgebiet oder auch ihr Dorf als Quartier begreifen und eine Weiter-/ Entwicklung von vorhandenen und neuen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten forcieren. Im Netzwerk sollten neue Zielgruppen für die Angebote gewonnen werden, bestehende Angebote bekannter werden, neue Angebote entstehen und Impulse für Bewegung im Alter gesetzt werden. Dabei ist es besonders wünschenswert, wenn die o.g. Zielgruppe direkt bei der Entwicklung und Planung von Angeboten einbezogen wird. Förderungsfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien und Kleingeräten die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Großgeräten ist ausgeschlossen Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2017 im Rahmen Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden bis zum 30. April 2017 stellen Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens 3 verschiedene lokale Institutionen. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern das Angebot Die Antragstellung sollte von der jeweiligen Kommune unterstützt werden Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Quartiersentwicklung vor Ort mit Sport in einem Netzwerk Angebote entwickeln genutzt Es werden max. 6 Anträge gefördert Die Fördersumme beträgt bis zu 1.500,00 für das Jahresvorhaben und hängt von der Höhe der Projektkosten und der Anzahl der eingehenden Anträge ab Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt. 11

12 4.2.2 Quartiersentwicklung Sport für ALLE Inklusion: Vor Ort mit dem Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern Sport für ALLE mit und ohne Beeinträchtigungen, Einschränkungen und/oder Handicaps in jedem Alter Wie kann es gelingen? Diese Frage haben wir im Rahmen der Kreissportkonferenz 2016 erörtert und es wurden zahlreiche Ansätze, Projekte und Maßnahmen vorgestellt, die teilweise schon lange, aber im Verborgenen in den Vereinen praktiziert werden oder aber zur Umsetzung angeregt haben. Kreis und KSB möchten die umfassende Kooperation der Vereine auf kommunaler Ebene mit Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Senioreneinrichtungen, den Kommunen und weiteren gesellschaftlichen Trägern/ Verbänden außerhalb des Sports fördern. Ziel soll es sein, soweit wie möglich gemeinsame Sportangebote vorzuhalten. Diese Zusammenarbeit im Stadtteil / im Ort / in der Stadt soll unterstützt werden. Um den Zuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass mindestens drei unterschiedliche Träger kooperieren. Die Maßnahmen sollen in die Aktivitäten der Kommune eingebunden sein. Förderungsfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien und Kleingeräten, die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Großgeräten ist ausgeschlossen Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2017 im Rahmen Vor Ort mit dem Sport inklusiv handeln gemeinsames Sporttreiben fördern bis zum 30. April 2017 stellen Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens drei verschiedene lokale Institutionen. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern das Angebot Die Antragstellung sollte von der jeweiligen Kommune unterstützt werden Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Quartiersentwicklung vor Ort mit Sport in einem Netzwerk Angebote entwickeln genutzt Es werden max. 6 Anträge gefördert Die Fördersumme beträgt bis zu 1.500,00 für das Jahresvorhaben und hängt von der Höhe der Projektkosten und der Anzahl der eingehenden Anträge ab Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt. 12

13 4.2.3 Quartiersentwicklung Integration vor Ort: Vor Ort mit dem Sport Menschen verschiedener Herkunft integrieren Integration durch Sport hat bereits eine lange Tradition ist aber so aktuell wie seit langem nicht mehr. Es kommen weiter Menschen aus anderen Kulturkreisen in unsere Kommunen und/oder sind in der vergangenen Zeit zugezogen. Ein Medium, um mit ihnen in Kontakt zu kommen ohne erst jahrelang Sprachkenntnisse erwerben zu müssen, sind vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Viele Vereine haben bereits die Chancen erkannt, dass sie mit ihren Angeboten dazu beitragen können, den Zugewanderten eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu bieten. Sie machen sich auf den Weg, sportlichen Aktivitäten zu öffnen und/oder außerhalb eines Sportvereins und innerhalb eines regionalen Netzwerkes mit der Kommune oder freien Trägern zu entwickeln und anzubieten. Diese Zusammenarbeit im Stadtteil / im Ort / in der Stadt soll unterstützt werden. Um den Zuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass mindestens drei unterschiedliche Träger kooperieren. Die Maßnahmen sollen in die Aktivitäten der Kommune eingebunden sein. Förderungsfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien und Kleingeräten, die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Großgeräten ist ausgeschlossen Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2017 im Rahmen Vor Ort mit dem Sport Menschen verschiedener Herkunft integrieren bis zum 30. April 2017 stellen Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens drei verschiedene lokale Institutionen. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern somit das Angebot Die Antragstellung sollte von der jeweiligen Kommune unterstützt werden Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Quartiersentwicklung vor Ort mit Sport in einem Netzwerk Angebote entwickeln genutzt Es werden max. 6 Anträge gefördert Die Fördersumme beträgt bis zu 1.500,00 für das Jahresvorhaben und hängt von der Höhe der Projektkosten und der Anzahl der eingehenden Anträge ab Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt Projekte, die aus Landesmitteln über den KSB / LSB NRW gefördert werden, werden nicht zusätzlich durch den Kreis Steinfurt gefördert. Es darf keine Doppelförderung erfolgen. 13

14 4.3 Förderung von Aktionstagen Aktionstage Bewegt ÄLTER werden Durch die Durchführung eines Aktionstages (ggf. mit weiteren Kooperationspartnern) bietet der Verein in einer Tagesveranstaltung der Bevölkerung ein offenes Angebot im Rahmen des Programms Bewegt ÄLTER werden an. Interessierte Menschen erhalten so einen Einblick in das sportliche und außersportliche Angebot des Vereins, in der Kommune und darüber hinaus. Die Einbindung eines Aktionstages in eine Veranstaltung des Vereins z. B. Tag der offenen Tür ist möglich. Im Jahr 2017 sollen insbesondere die unter dem Dach des DOSB neu entwickelten Verfahren - Alltags-Fitness-Test (AFT) und - AlltagsTrainingsProgramm (ATP) als mögliche Angebote / Programmpunkte durchgeführt werden. Der AFT ein Test ist, mit dem die körperliche Fitness im Alltag überprüft und gleichzeitig erfahren werden kann, wie die Person im Vergleich zu anderen Testpersonen gleichen Alters und Geschlechts abschneidet. Außerdem können die Testpersonen auf Grundlage Ihrer aktuellen Ergebnisse erfahren, ob Ihre aktuelle Fitness ausreicht, um im Alter von 90 Jahren ein selbstständiges Leben zu führen. Als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter können Sie den Fitnesszustand Ihrer Gruppe mit einem wissenschaftlichen fundierten Testinstrument überprüfen. Individuelle Stärken und Schwächen lassen sich so aufzeigen und können durch spezifische Trainings-programme gefördert werden. Das AlltagsTrainingsProgramm (ATP) will ältere Menschen ab 60 Jahren zu mehr Bewegung anregen. Das ATP wurde im Rahmen des Programms Älter werden in Balance der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Grundlage aktueller sportwissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt und soll ab 2017 bundesweit in das Angebot von Sportvereinen aufgenommen werden. Kooperationspartner sind der Deutsche Olympische Sportbund e.v. (DOSB), der Deutsche Turner-Bund e.v. (DTB), der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.v. (LSB NRW) und die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) Interessierte Vereine können einen Antrag auf Förderung eines Aktionstages bis zum 30. April 2017 stellen Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Aktionstag Bewegt ÄLTER werden genutzt Es werden bis zu 4 Aktionstagen mit jeweils 250,00 gefördert Die Vereine, die gefördert werden, erhalten einen Bewilligungsbescheid Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach der Durchführung des Aktionstages. 14

15 4.4 Förderung Junges Ehrenamt Förderung einer engere Verzahnung der Sporthelferausbildungen / der Gruppenhelferausbildungen / ÜL-Assistentenausbildungen und der Vereinsarbeit Oft heißt es: Wir finden keine neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen für den Verein oder Junge Leute haben gar keine Zeit für ein Ehrenamt oder Junge Leute wollen sich gar nicht engagieren. Dem steht entgegen, dass jährlich über die Sporthelferausbildungen an verschiedenen Schulen im Kreis ca junge Menschen für die Mitarbeit im Sport qualifiziert werden. Dazu kommen noch die zahlreichen Jugendlichen, die Gruppenhelferausbildungen (der Bünde und Fachverbände) oder ÜL-Assistentenausbildungen (der Fachverbände) besuchen. Fragt man nach, ob und wo sie später im Verein tätig werden, findet ein großer Teil nicht den Weg, um sich zu engagieren. Vereine, die im Jahr 2017 die Lücke der Übergänge in Kooperation mit weiteren Vereinen, Schulen oder anderen Trägern schließen wollen und z.b. ein Patenschaftsmodell / Mentoringprojekt einführen möchten oder Angebote initiieren, die von den jungen Menschen gestaltet werden und zur Erweiterung des sportlichen bzw. außersportlichen Angebotes des Vereins beitragen, können gefördert werden. Förderungsfähig sind Honorarkosten z. B. für eine externe Beratung, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien, die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Geräten ist ausgeschlossen Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2017 im Rahmen Förderung der Vernetzung des jungen Ehrenamtes bis zum 30. April 2017 stellen Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens zwei unterschiedliche Träger (Verein und Schule Verein und Verband/Bund). Dieses sollte in einer Vereinbarung festgelegt werden. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern das Angebot Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Förderung der Vernetzung des jungen Ehrenamtes genutzt Es werden max. 4 Anträge gefördert Die Fördersumme beträgt bis zu 700,00 für das Jahresvorhaben und hängt von der Höhe der Projektkosten ab Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen unter Beteiligung der Sportjugend im KSB Steinfurt eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt. 15

16 4.4.2 Qualifizierungsoffensive: Junge Menschen in den Verein! Vereine, die sich eine Qualifizierungsoffensive zum Ziel setzten und es schaffen, am Ende des Jahres 2017 eine Anzahl von mind. 10 % (auf der Grundlage der in 2016 an den LSB gemeldeten ÜL) neuer Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager in der Altersstufe bis 27 Jahre gewonnen haben, diese ausgebildet wurden und inzwischen im Verein aktiv sind, können für die Beteiligung an den Ausbildungskosten gefördert werden. Beispiel: Ein Verein hat 40 ÜL im Jahr 2016 gemeldet. Er hat 5 Personen gewonnen, die im Jahr 2017 eine ÜL / JL / Trainer oder Management-Ausbildung absolviert haben. Die neuen Mitarbeiterinnen leiten eine Gruppe, sind im Jugendvorstand aktiv und / oder arbeiten im Ferienfreizeit-Team mit, können dieses dokumentieren und erhalten eine kleine pauschale Rückvergütung zu den Ausbildungskosten Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Rückvergütung Qualifizierung junger Menschen stellen Der Verein stellt bis zum 31. Oktober 2017 einen Antrag und weißt folgendes nach: - Anzahl der gemeldeten ÜL - Anzahl der neu qualifizierten Vereinsmitarbeiter bis 27 Jahre Belege sind: Kopien der Lizenzen oder TN-Bescheinigungen - Kosten der Ausbildungen - Angebote, die durch die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen bzw. neu initiiert wurden Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Förderung der Qualifizierung des jungen Ehrenamtes genutzt Die Fördersumme hängt von der Höhe der Projektkosten ab. Die Prämierung erfolgt zusammen mit der Verleihung des Kinder- und Jugendsportpreises Der Kreis Steinfurt und die Sportjugend im KSB werden alle Anträge sichten und eine Juryentscheidung herbeiführen, wenn mehr Anträge eingegangen sind, als gefördert werden können. 16

17 5. Antragsvordrucke Die Antragsvordrucke wurden so gestaltet, dass sie für mehrere Förderpositionen genutzt werden können. Bitte kreuzen Sie daher unbedingt die Position an, für die ein Antrag gestellt werden soll. Die Richtlinien zur Projektförderung und die Antragsvordrucke werden auf der Homepage des Kreises Steinfurt im Bereich der Sportförderung und Sportamt/Sport im Kreis Steinfurt eingestellt. Die Vordrucke sind als pdf-datei gespeichert, können jedoch am PC ausgefüllt und gespeichert werden. Selbstverständlich können Sie die Vordrucke auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Wenn Sie mehr Platz benötigen, als vorgegeben ist, fügen Sie separate Blätter als Anlagen hinzu. Bitte senden Sie ein unterschriebenes Original zu. 6. Adressen KREIS STEINFURT KSB Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Bahnhofstr. 35 Sportförderung Steinfurt Silke Stockmeier Telefon: / Tecklenburger Str Steinfurt info@ksb-steinfurt.de Telefon: / silke.stockmeier@kreis-steinfurt.de Förderlogo (Wird den Vereinen, die gefördert werden, digital zur Verfügung gestellt): Im Rahmen des Paktes für den Sport gefördert durch: 17

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