Integration / Inklusion. in Kindertagesstätten
|
|
- Hertha Müller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ntegration / nklusion (Gemeinsame Erziehung) in Kindertagesstätten Bildquelle: LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
2 Das sind wir. Kitas in Gladbeck Gesetzmäßigkeiten - Eine Bestandsaufnahme Unterstützung die LWL-Richtlinienförderung nklusion Lust & Mut zur nklusion Bildquelle: 2
3 Gesetzmäßigkeiten 7 KiBiz Diskriminierungsverbot Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirche bleiben unberührt. 3
4 Gesetzmäßigkeiten 8 KiBiz Gemeinsame Förderung aller Kinder Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen. 4
5 Gesetzmäßigkeiten 9 KiBiz Zusammenarbeit mit den Eltern (1) Das Personal der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige nformation über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes, seine besonderen nteressen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes anzubieten. (2) Das pädagogische Personal berät und unterstützt die Eltern und Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. 5
6 Gesetzmäßigkeiten 61 (2) SGB X Sicherung der Beratung behinderter Menschen Hebammen, Entbindungspfleger, Medizinalpersonen außer Ärzten, Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendleiter und Erzieher, die bei Ausübung ihres Berufs Behinderungen ( 2 Abs. 1) wahrnehmen, weisen die Personensorgeberechtigten auf die Behinderung und auf die Beratungsangebote nach 60 hin. Ergänzend dazu: 2 (1) und 60 SGB X 6
7 Gesetzmäßigkeiten 53 SGB X Leistungsberechtigte und Aufgaben (1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. 7
8 Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) Vom in der Fassung vom nkrafttreten der letzten Fassung zum 01. August 2014 Bildquelle: 8
9 LWL-Förderung von bis zu 4 Kindern mit Behinderung für jedes Kind mit anerkanntem Förderbedarf: 3,5 fache Pauschale der GF b = ,44 (Stand 2016/2017) + Zuwendungen des LWL in Form von Pauschalen, die nach Anzahl der anerkannten Kinder und nach Trägerart gestaffelt sind. Für jedes anerkannte Kind unter drei Jahren erhöht sich die Zuwendung des LWL um 2832,00. (Grundlage: Alter des Kindes 3 Monate nach der Aufnahme) (vgl. Richtlinien, ) 9
10 Doppelfinanzierung ,5-fache KiBiz- Pauschale der Gruppenform b LWL-Pauschale nach Ziffer 5.2.1* Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder *Pauschalen der Kommunale Träger vgl. LWL, Gesetzessammlung, a.a.o., S. 181 und LWL, Richtlinien, a.a.o., S LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
11 Verwendung der Pauschalen Gruppenstärkenabsenkung / Einsatz zusätzlicher Fachkräfte Gruppenstärkenabsenkung: in Absprache mit dem Jugendamt : Absenkung der Gruppenstärke = pro anerkanntem Kind ein Platz weniger besetzt & 4 zusätzliche Fachkraftstunden Einsatz zusätzlicher Fachkräfte: 1 Kind = 19 Wochenstunden 2 Kinder = 27 Wochenstunden 3 Kinder = 39 Wochenstunden 4 Kinder = 48 Wochenstunden 11
12 Einhalten der Gruppenstärke Die Gruppenstärke (100%) nach der Anlage zu 19 KiBiz darf nicht überschritten werden. (Arbeitshilfe: Personalstundenrechner der LWL) (Kombination von Gruppentypen und Buchungszeiten) (vgl. Richtlinien, 6.7) 12
13 Gruppenformen %ige Belegung der Gruppenformen GF GF GF a/b GF c 0 20 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 20 Kinder 23 Kinder 21 Kinder vgl. LWL, Rundschreiben, a.a.o., S LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
14 Antragstellung Antragsformulare (incl. Einverständniserklärung der Eltern) Stellungnahme des Jugendamtes (aussagekräftige) Ärztliche Stellungnahme Teilhabe- und Förderplan Konzeption Weg: Träger Jugendamt Landesjugendamt Entscheidung spätestens nach Antragseingang (vgl. Richtlinien, 3.) 14
15 Lust & Mut zur nklusion Bildquelle: 15
16 nklusion hat Geschichte UN- Behindertenrechtskonvention (2008) EU-Grundrechtscharta: Grundsätze zu Recht und Freiheit (2000) UN- Kinderrechtskonvention (1989) Allgemeinen Menschrechte der Vereinten Nationen (1948) LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
17 Lust & Mut zur nklusion Wir bestehen alle nur aus buntscheckigen Fetzen, die so locker und lose aneinanderhängen, dass jeder von ihnen jeden Augenblick flattert, wie er will; daher gibt ebenso viele Unterschiede zwischen uns und uns selbst, wie zwischen uns und den Anderen. Montaigne Verschiedene Kulturen Unterschiedliche ökonomische Verhältnisse Unterschiedliches Geschlechts Behinderung ndividuelle familiäre & soziale Erfahrungen Kinder Besondere Eigenschaften, Neigungen, Merkmalen ndividuelle Unterstützungsbedarfe Unterschiedliche Bedürfnisse LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
18 nklusive Werte Lust & Mut zur nklusion Was bedeutet nklusion? Aufbau von Gemeinschaften, in denen sich Kinder zusammen weiterentwickeln können unter Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie zu Leistungen herausgefordert zu werden sich bei diesen Herausforderungen gegenseitig wertschätzen Was brauchen wir für nklusion? Menschen (Fach-/Lehrkräfte), die die eigenen Überzeugungen und Werte reflektieren die Kinder, Eltern, Kollegen/innen und sich selbst wertschätzen die Bereitschaft alte Wege zu überprüfen, zu verlassen, aber auch gegebenenfalls wieder zu betreten 18
19 LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
20 nklusive Werte Lust & Mut zur nklusion Mit der Blume im Knopfloch auf dem Weg zu einem gemeinsamen Gelingen sollten wir uns und unsere Weggefährten kennen und Folgendes im Gepäck haben : Überprüfen der eigenen biographischen Erfahrungen Reflexion des eigenen fachlichen Handelns gemeinsames Überprüfen von Rahmenbedingungen Bereitschaft zu Kommunikation & Wertschätzung 20
21 Lust & Mut zur nklusion - in unserer Kita nklusive Kulturen -Gemeinschaft verankern -nklusive Werte bilden nklusive Praxis -Spielen, Lernen & Gestalten -Ressourcen mobilisieren nklusive Strategien -Eine Einrichtung für alle entwickeln -Vielfalt als Ressource nutzen LWL-Landesjugendamt nklusive Erziehung. Kinder mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen
22 Literaturhinweise Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2015): Empfehlungen für die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Münster Booth, Tony; Ainscow, Mel; Kingston, Denise (2006): ndex für nklusion. Tageseinrichtungen für Kinder. Frankfurt a.m. -> 2015 neu aufgelegt 22
23 Literaturverzeichnis Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2015): Gesetzessammlung Kinder- und Jugendhilfe. SGB V mit den Ausführungsgesetzen NRW. Münster Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2014): Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Vom in der Fassung vom nkrafttreten der letzten Fassung zum 01. August Münster Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2008): Rundschreiben Nr. 26/2008. Münster ndex für nklusion in Kindertageseinrichtungen Gemeinsam leben, spielen und lernen; Hrsg. GEW-Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, April 2015 Bildungsgrundsätze für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen; Hrsg. Ministerium f. Schule/Weiterbidlung und MFKJKS des Landes Nordrheine-Westfalen;
24 Vielen Dank für hre Aufmerksamkeit. Auf Wiedersehen. Landschaftsverband Katja Lippitsch Westfalen-Lippe (LWL) Tel.: LWL-Landesjugendamt Warendorfer Straße Münster Vera Eling Tel.: Tel.: Fax: Besuchen Sie uns im nternet: 24
ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)
ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der
MehrKonzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/
Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, 33161 Hövelhof 05257/5009-710 Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße 14 33161 Hövelhof
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrKinder aus Flüchtlingsfamilien Fachberatung Tagesbetreuung von Kindern
Regionalkonferenz Kita in Vlotho (17.02.16), Unna (18.02.16) und Münster (19.02.16) 1 Kinder aus Flüchtlingsfamilien Erfreulich ist, dass in den zahlreichen Brückenprojekten (564) die Begleitung der Kinder
MehrArbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Orientierungshilfe zur Umsetzung
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrGemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
MehrBernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag
Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand Den Jahren des quantitativen Ausbaus müssen die Jahre der Qualität folgen. Argumente und Forderungen für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen Vortrag
MehrAntragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August
MehrEs sind verschiedene Gesetze und Richtlinien, die hier Anwendung finden.
An alle Mitglieder LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.v. der LV VIFF NRW e. V. Köln, im März 2015 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der VIFF, in den letzten Wochen hören wir
MehrAuf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer
MehrArbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in
MehrAntragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrLWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Stadt-/Kreisverwaltungen Jugendamt in Westfalen-Lippe Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände
MehrInformationen zum Betriebserlaubnisverfahren
Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren Christa Döcker-Stuckstätte LWL-Landesjugendamt Westfalen Fortbildung Okt/Nov 2008 Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII 1. KiBiz und Betriebserlaubnis 2. Schaffung
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand
Stadt Neuss 4.5.5 Kinder in Kindertagesbetreuung Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Grundzahlen: Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt Anzahl der Kinder in Kindertagespflege (außerhalb
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrGemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren
Niedersächsisches Kultusministerium Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren Fachtagung am 13.11.2010 in Lüneburg Konzeptionelle Konsequenzen inklusiver
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrDas Förderprogramm im Überblick
Landesförderung Flüchtlingskinder Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen 1 31.08.2015 LWL-Landesjugendamt
MehrLWL Richtlinie zur Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Änderung der Richtlinie zum Stand :
LWL Richtlinie zur Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Änderung der Richtlinie zum 1.8.2014 Stand : 30.07.2014 Norbert Rikels LWL-Landesjugendamt 1 Allgemeine grundsätzliche
Mehrvom 1. August 2013 (Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten) Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das
VEREINBARUNG über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten nach 22, 22a SGB VIII i. V. m. 45 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 Ziff. 2 SGB VIII sowie dem Kindertagesstättengesetz
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Inklusives SGB VIII Sozialgesetzbuch
Mehrüber die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
MehrLWL - Landesjugendamt. Antragshilfe. für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern
LWL - Landesjugendamt Antragshilfe für das LWL-Programm Partizipation und Demokratie fördern für Einrichtungen der öffentlichen und der freien Jugendhilfeträger in Westfalen-Lippe für das Jahr 2015 Hinweise
MehrName und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
MehrKiBiz-Revision aktueller Stand
KiBiz-Revision aktueller Stand Jahrestagung der Jugendhilfeplaner im Rheinland 29. Januar 2014 Angelika Nieling KiBiz Änderungsgesetz (Referentenentwurf) Das Land NRW gibt als Zuschlag ca. 100 Mio. jährlich
MehrUmsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
MehrInklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
Mehrilie Fam und Jugend
19.04.2016 Gliederung 1. Integration und Inklusion 2. Dimensionen der Inklusion 2.1. Dimension: Inklusive Strukturen etablieren 2.2. Dimension: Inklusive Kulturen schaffen 2.3. Dimension: Inklusive Praktiken
MehrLandesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung
Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten
MehrEinführung in den Index für Inklusion Theorie und praktische Anwendungsbeispiele
Einführung in den Index für Inklusion Theorie und praktische Anwendungsbeispiele Claudia Vatter & Sabine Tönnis FiPP e.v. Grundsätzliches Tony Booth, Mel Ainscow Evaluationsmaterialien Index- Prozess Planungsrahmen
MehrZukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches
MehrBerufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrArbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik www.fsp2.hamburg.de PIZ Praxisszentrum Arbeit mit Menschen mit Assistenzbedarf 1. Vorstellung des Arbeitsfelds 2. Der Auftrag der Inklusion von Menschen mit Assistenzbedarf
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrSatzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn
Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrWORKSHOP. Berlin Sept.2015
WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische
MehrHinweise. - eine Orientierung für die Praxis - - KiBiz - zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis
LWL-Landesjugendamt Westfalen Landesjugendamt Rheinland - KiBiz - Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis - eine Orientierung für die Praxis - 1 Hinweise zum Antragsverfahren auf die Betriebserlaubnis
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrMerkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren
Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes
Mehr11. Sozialgesetzgebung
116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts
MehrInklusion eine Annäherung. Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013
Inklusion eine Annäherung Planungsraum-/ BezirksregionenkonferenzIX April 2013 Inklusion eine Annäherung Definition Geschichte Was ist eine inklusive Schule? Inklusive Schule in Berlin Inklusion = gesamtgesellschaftliche
MehrFaktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen
LVR-Fachbereich Kommunikation Presseinformation Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen Die Schlagwörter U3-Ausbau und Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz
MehrSatzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)
5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund
MehrKindertagespflege in Bewegung
LVR-Landesjugendamt Rheinland Kindertagespflege in Bewegung Professionelle Qualität Ein Zusammenspiel aller Beteiligten Vielfalt als Qualitätsmerkmal Inklusive Gedanken in der Kindertagespflege Elke Pfeiffer
MehrKindertageseinrichtungen auf dem Weg
Vielfalt begegnen ein Haus für alle Kinder Kindertageseinrichtungen auf dem Weg von der Integration zur Inklusion Von der Integration zur Inklusion den Blickwinkel verändern 2 Von der Integration zur Inklusion
MehrNRW-Dialog über die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Politische Teilhabe behinderter Menschen
NRW-Dialog über die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen Politische Teilhabe behinderter Menschen Rechtliche Grundlagen der politischen Partizipation behinderter Menschen Wahlen und Abstimmungen
MehrWorkshop Kindertageseinrichtungen auf dem Weg von der Integration zur Inklusion
Workshop Der Weg zu einer inklusiven Pädagogik ist ein umfassender Prozess, in dem sich an die Kindertageseinrichtungen und die dort tätigen Fachkräfte Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen stellen.
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrWie passt das zusammen? Bildungs- und Lehrpläne der Länder und das Haus der kleinen Forscher. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen
Wie passt das zusammen? Bildungs- und Lehrpläne der Länder und das Haus der kleinen Forscher Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen Worum geht s? Jedes Bundesland hat eigene Bildungs- und Lehrpläne.
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrMindeststandards. der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen. in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen
Mindeststandards der Freiwilligendienste für Jugendliche und Junge Erwachsene in Hessen in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Hessen März 2016 Grundverständnis Die Landesarbeitsgemeinschaft
MehrStadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen
Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Was ist und wie geht Aufsicht? Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen
MehrSatzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege 1 Allgemeines Der Landkreis Gotha fördert Kinder in Kindertagespflege gemäß 2 dieser Satzung. Folgende Rechtsgrundlagen sind für diese Satzung maßgeblich:
MehrVom. Mai Präambel
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Vom. Mai 2008
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrProjekt Vernetzte Kinderbetreuung
Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Es passt! Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung Ein Modellprojekt im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen
MehrIndex für Inklusion. Index für Inklusion. Spiel, Lernen und Partizipation in der inklusiven Kindertageseinrichtung entwickeln.
(Tageseinrichtungen für Kinder) Spiel, Lernen und Partizipation in der inklusiven Kindertageseinrichtung entwickeln. Deutschsprachige Ausgabe Herausgeber der deutschsprachigen Fassung: Gewerkschaft Erziehung
MehrDIJuF Interaktiv Stand:
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 30.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrHerzlich willkommen!
Die Zukunft von Regel- und Förderschulen unter dem Leitbild Inklusion Herzlich willkommen! Ein biografisch-subjektiver Einstieg... Es war einmal Jahre 1968... Es war einmal im Jahre 2000... Heute... Die
MehrTeilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider
Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAG-UB Fachforum in Hannover am 17.09.2012 Referent: Michael Schneider LWL-Integrationsamt Westfalen
MehrHerzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation?
Herzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation? Gitta Pötter, Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF), Leiterin der Überregionalen Arbeitsstelle
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
Mehr- Stand Januar
Arbeitspapier des KVJS- Landesjugendamt zur Förderung von Kindern mit Behinderung, erstellt in Zusammenarbeit mit IQUA 1, zur Kenntnis genommen in der AG Frühkindliche Bildung 2 des Kultusministeriums
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrInklusion bedeutet Vielfalt!
Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrLangenhagen bewegt. Gemeinsamkeit macht stark, Unterschiedlichkeit macht schlau -Workshop- 24. Juni 2011
Langenhagen bewegt Gemeinsamkeit macht stark, Unterschiedlichkeit macht schlau -Workshop- 24. Juni 2011 Dr. Ilse Wehrmann Sachverständige für Frühpädagogik Hat seit 1993 nichts an Aktualität eingebüßt
MehrFortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.
MehrDer Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger
. Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen
MehrEntwicklungsverzögerte und behinderte Kinder gezielt fordern und fördern
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder gezielt fordern und
MehrKOMMUNALE ASPEKTE ZUM AUFBAU EINES BILDUNGSMONITORINGS IM BEREICH DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG
www.barnim.de KOMMUNALE ASPEKTE ZUM AUFBAU EINES BILDUNGSMONITORINGS IM BEREICH DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG NETZWERKTREFFEN 13.07.2016 Musterort, XX. Monat 20XX Seite 1 INHALT Grundherangehen
MehrFörderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016)
Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für
Mehr2. Die Reihenfolge der Vergabe richtet sich dabei nach folgenden Kriterien:
Aufnahmekriterien in den Katholischen Kindertageseinrichtungen Ulrika-Nisch, St. Franziskus, St. Elisabeth, St. Martinus Kirchbierlingen und St. Martinus in Kirchen 1. Die kirchlichen Kindertageseinrichtungen
MehrDurchführungszeitraum: bis
Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch das Programm Inklusion durch Enkulturation des Niedersächsischen Kultusministeriums gefördert. Durchführungszeitraum: 01.09.2013 bis 31.08.2015
MehrDer Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort
Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche
MehrSCHÖN, DASS DU DA BIST.
SCHÖN, DASS DU DA BIST. Wir, die Kindertagesstätten (KiTas) der Gemeinde Niedere Börde, wollen für Eltern, Kinder und das Gemeinwesen stets ein zuverlässiger Partner sein. Dafür haben wir uns auf Grundlage
MehrSich auf den Weg machen und Inklusion erleben
Sich auf den Weg machen und Inklusion erleben Das Projekt setzt auf einen gemeinsamen Entwicklungsweg. Mit- und voneinander Lernen, Beteiligung sowie Begegnung auf Augenhöhe sind die Wegzeichen. Neue Formen
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrLeitbild. der evangelischen Kindergärten in Geislingen/Steige
Leitbild der evangelischen Kindergärten in Geislingen/Steige Vorwort des Trägers Kaum ein Thema wird derzeit in der Öffentlichkeit häufiger diskutiert als die Frage der Bildung, Erziehung und Betreuung
MehrLWL-Abt. Krankenhäuser und Gesundheitswesen
LWL-Abt. Krankenhäuser und Gesundheitswesen LWL-Wohnverbund Marsberg Neubau einer Wohneinrichtung für 24 Menschen mit psychischer Behinderung in Büren Klaus Stahl, Referatsleiter Wohn- und Pflegeangebote
MehrFrühförderung im Frühförder- und Beratungszentrum der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel heilpädagogische Fachberatung in Kita s
heilpädagogische Fachberatung in Kita s Frühförder- und Stadt - heilpädagogische Fachberatung in Kita s Frühförder- und Stadt Stadt Brandenburg - heilpädagogische Fachberatung in Kita s Vorstellung des
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt
Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),
MehrRundschreiben Nr. 42/771/2012
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrNACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.
KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw
MehrStaatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-
MehrLVR-Landesjugendamt. Rheinland. LVR-Landesjugendamt. AuftragKindeswohl
LVR-Landesjugendamt AuftragKindeswohl LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-LanDESJuGEnDaMT RHEinLanD Chancen für Kinder und Jugendliche Das LVR-Landesjugendamt Rheinland Für Kinder und Jugendliche sorgen
MehrKinderbildungsgesetz KiBiz
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz vom 30.Oktober 2007 geändert am 17.Juni 2014 geändert am 07.Juli 2016 Einführung für Vorstände und Leitungen in Elterninitiativen
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrKiBiz HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN AUF DIE BETRIEBSERLAUBNIS
Landesjugendamt Rheinland KiBiz HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN AUF DIE BETRIEBSERLAUBNIS Eine Orientierung für die Praxis Qualität für Menschen 1 Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis - eine
Mehr