Partizipation und Beschwerde als wichtige Instrumente zur Prävention von sexuellem Missbrauch

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1 Partizipation und Beschwerde als wichtige Instrumente zur Prävention von sexuellem Missbrauch

2 Definition Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Vertrauens-, Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Aus: Bange/Deegener (1996): Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union. S. 105

3 Gesetzliche Grundlagen SGB VIII: 45: [Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung] [ ] (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn [ ] 3. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

4 (BEP 2012, S. 389f.) Partizipation von lat. participare: teilnehmen, Anteil haben bedeutet aus pädagogischer Sicht mehr: Es meint das kindliche Recht, mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen zu können. Partizipieren heißt, Planungen und Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für anstehende Fragen und Probleme zu finden. [ ] Alle Mädchen und Jungen werden (unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung etc.) als Expert*innen in eigener Sache anerkannt. Partizipation gründet auf Partnerschaft und Dialog.

5 Partizipation als Instrument zur Prävention von sexuellem Missbrauch Gelebte Partizipation reflektiert und begrenzt die Macht von Erwachsenen und macht die Rechte von Kindern für diese erfahrbar. Sie spüren die Wirksamkeit ihrer Selbst und lernen, dass sie mit ihren Möglichkeiten Einfluss auf Situationen nehmen können. Sie erleben, dass Erwachsene auch nicht alles einfach so dürfen, nur weil sie erwachsen sind. Diese Erfahrungen kann man nicht lernen, man muss sie sammeln.

6 Ziele von Partizipation Partizipation soll den Mädchen und Jungen in der Einrichtung ermöglichen, mehr über sich selbst zu erfahren: Was mag ich? Was will ich? Was ist mir wichtig? dies auch gegenüber von anderen Kindern und Erwachsenen zum Ausdruck zu bringen. Selbstwirksamkeit zu erleben: Ich kann mit meinen Möglichkeiten bewirken, dass sich eine Situation verändert. zu wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. ein berechtigtes Vertrauen zu entwickeln, dass sie von den verantwortlichen Erwachsenen gehört und ernst genommen werden.

7 Beschwerde? Unzufriedenheitsäußerung, die an eine Institution bzw. deren Vertreter gerichtet wird. Ursache: Unzufriedenheit ist eine erlebte Abweichung zwischen der Erwartung bzw. dem Bedürfnis einer Person und der von ihr vorgefundenen Situation. Ziel: Beschwerdeursache beseitigen, evtl. auch Entschädigung oder Wiedergutmachung Kindergarten heute (2014). Beschwerdeverfahren für Kinder. Freiburg i. Br.: Verlag Herder.

8 Einrichtungsinterne Beschwerdeverfahren Strukturell verankerte, einrichtungsinterne Beschwerdeverfahren regeln die Art und Weise des Umgangs mit Beschwerden innerhalb einer Einrichtung. Es wird festgelegt Geltungsbereich (Ziele, Verständnis von Beschwerden, Adressat*innen) Beschwerdewege (Zugänge, Ansprechpersonen intern und extern) Geltende Dokumente (Beschwerdeformulare für Kinder, Mitarbeitende, Eltern) Abläufe der Beschwerdeverarbeitung Dokumentation der Beschwerden (z.b. Sammeln der B.formulare) Evaluation von Beschwerden + Einleitung von Veränderungen Instrumente zur Informationen (z.b. Flyer, Broschüren, Plakate, Infoveranstaltungen)

9 Beschwerden und Kinderschutz? Kinder lernen eigene Grenzen kennen. Sie sammeln die Erfahrung, dass Grenzen wichtig sind und darum von anderen geachtet werden. Sie nehmen Grenzverletzungen als Alarmsignale wahr. Sie machen die Erfahrung, dass es keine negativen Konsequenzen nach sich zieht, wenn man Grenzen setzt. Sie spüren, dass es in Ordnung ist, auch zu Erwachsenen und Bezugspersonen Nein zu sagen. So erst werden sie befähigt, Grenzverletzungen zu benennen und sich aktiv zu beschweren.

10 Beschwerde und Kinderschutz? Mädchen und Jungen machen die Erfahrung, gehört, geachtet und ernst genommen zu werden.

11 Beschwerde und Kinderschutz? Sie erleben, dass Erwachsene sie und ihre Rechte schützen und Verantwortung für ihr Wohl übernehmen.

12 Aber Achtung: Beschwerdemöglichkeiten wirken nur dann präventiv, wenn der Zusammenhang zwischen einer Unzufriedenheitsäußerung und den darauf folgenden Konsequenzen für die Mädchen und Jungen erkennbar ist bzw. aufgezeigt wird. keine Willkür Erleben von Selbstwirksamkeit erleichtert Aufdeckung von erlebtem Unrecht

13 In der Kürze: Partizipation und Beschwerde aus Sicht von Täter*innen Strukturell verankerte Verfahren zur Partizipation und Beschwerde machen nach außen sichtbar, dass Kinderrechte in der Einrichtung geachtet und geschützt werden. Ein achtsames Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche gehört und ernstgenommen werden, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese erlebte Gewalt aufdecken können bzw. dass diese von Kolleg*innen bemerkt werden. Die Einrichtung wird zu einem unattraktiven Umfeld für Täter*innen.

14 Voraussetzungen für das Gelingen der Umsetzung Strukturelle Verankerung Haltung Pädagogische Gestaltung

15 Partizipation

16 Partizipation beginnt in den Köpfen der Erwachsenen. begrenzt die Macht der erwachsenen Bezugspersonen und fordert einen reflektierten Umgang mit Macht im pädagogischen Alltag. ist unabhängig von Alter und Entwicklung möglich. braucht methodische Kompetenz. führt zu Teamentwicklungsprozessen.

17 Partizipation bedeutet nicht dass Kinder alles und in allen Bereichen selbst entscheiden können. dass jeder Wunsch, den Kinder äußern, erfüllt wird. dass Kinder die Grenzen der Einrichtung, der Fachkräfte, der Gemeinschaft oder anderer verletzen dürfen. dass Erwachsene ihre Verantwortung für die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen abgeben können.

18 Partizipation beginnt in den Köpfen der Erwachsenen Kinder sind aufgrund ihrer Erziehungsbedürftigkeit in der Regel nicht in der Lage, sich Beteiligungsrechte selbst zu erkämpfen. Hansen et al. 2011, S. 11

19 Partizipation beginnt in den Köpfen der Erwachsenen Fachkräfte sehen die Mädchen und Jungen uneingeschränkt als Träger*innen von Kinderrechten. als aktive Akteur*innen, die ihre eigene Entwicklung beeinflussen. mündige Personen, die sich in Entscheidungen, die sie selbst betreffen, potentiell einmischen möchten und können.

20 braucht methodische Kompetenz

21 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information Prinzip der Transparenz Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der Verlässlichkeit Prinzip der individuellen Begleitung nach Hansen et al. 2011

22 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information: Kinder müssen wissen, worum es geht. Prinzip der Transparenz Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der Verlässlichkeit Prinzip der individuellen Begleitung

23 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information Prinzip der Transparenz: Kinder müssen wissen, wie es geht. Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der individuellen Begleitung Prinzip der Verlässlichkeit

24 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information Prinzip der Freiwilligkeit: Prinzip der Transparenz Kinder müssen selbst entscheiden dürfen, ob und in welchem Umfang sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Prinzip der individuellen Begleitung Prinzip der Verlässlichkeit

25 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information Prinzip der Transparenz Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der Verlässlichkeit: Kinder müssen sich auf Erwachsene verlassen können. Prinzip der individuellen Begleitung

26 braucht methodische Kompetenz Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation: Prinzip der Information Prinzip der Freiwilligkeit Prinzip der individuellen Begleitung: Prinzip der Transparenz Prinzip der Verlässlichkeit Kinder müssen von Erwachsenen individuell begleitet und unterstützt werden.

27 Themenbereiche Spiel z.b. Welche Kinder spielen wann und wie lange mit welchem Spielzeug? Essen z.b. Was soll nächste Woche auf dem Speiseplan stehen? Kleidung z.b. Wer möchte und braucht wie viel Hilfe beim Anziehen? Regeln z.b. Sind gängige Regeln fair für alle Kinder und Erwachsenen oder müssen sie verändert werden? Angebote z.b. Welches Thema wird in der nächsten Experimentierstunde erkundet? Ökonomie z.b. Welches Spielund Arbeitsmaterial möchten wir? Schlafen z.b. Wie soll der Schlafraum gestaltet sein? Konzept z.b. Wie soll der Tagesablauf gestaltet sein? Hygiene z.b. Wer soll wickeln oder zur Toilette begleiten? Raum z.b. In welcher Farbe soll der Flur gestrichen werden? Sicherheit z.b. Wie kann man im Alltag mit Gefahrenquellen Religion z.b. Wie können unterschiedliche religiöse Feste vorbereitet und umgehen? durchgeführt werden?

28 Formen der Beteiligung Alltagsgespräche Stuhlkreis am Morgen Tägliche Reflexion, z.b. in einer Kinderkonferenz Regelmäßige Kindersprechstunde Wunsch- und Meckerkasten, Kinderbefragungen Kinderrat, Kinderparlament

29 Beispiel

30 Beschwerden

31 Beschwerden von Kindern Kinder äußern Beschwerden oft nicht direkt. Ihnen ist es in vielen Fällen nicht bewusst, dass sie gerade eine Beschwerde äußern und meistens haben sie auch nicht das bewusst das Ziel, die Beschwerdeursache zu beseitigen. Meistens geht es Kindern vor allem darum, gehört zu werden.

32 Beschwerden von Kindern Kinder teilen Beschwerden häufig verpackt mit, z.b. durch das Signalisieren eines allgemeinen Unwohlseins ( Wann kommt Mama wieder? ) durch personenbezogene Äußerungen ( Die großen Jungen sind voll doof. ) non-verbal durch Rückzug, Weinen, Zuschlagen oder sich anderweitig körperlich abreagieren Beschwerden zu äußern braucht einen dialogischen Prozess zwischen dem Kind und einem Erwachsenen.

33 Kinder haben 100 Sprachen. Auch um sich zu beschweren. Diese Sprachen gilt es wahrzunehmen und als Beschwerden zu interpretieren.

34 Kinder brauchen die Erlaubnis, sich beschweren zu dürfen!

35 Worüber beschweren sich Kinder? erlebte Grenzverletzungen und Übergriffe erlebte Einschränkungen der Selbstbestimmung/ Autonomie erlebte Ausgrenzung, nicht ermöglichte Zugehörigkeit Verteilung bzw. Umgang mit Ressourcen negativ erlebte Sinneswahrnehmungen

36 Ebenen von Beschwerden Verhalten von Kindern/ Kindergruppen Verhalten von Erwachsenen KiTa- Strukturen KiTa-Regeln Materialangebot Raumgestaltung? Quelle: Kindergarten heute praxis kompakt (2014): Beschwerdeverfahren für Kinder. Freiburg i.b.: Verlag Herder.

37 Die Haltung macht s! Beschwerden können geäußert werden in einem Klima der gegenseitigen Wertschätzung. der Offenheit, in dem Probleme angesprochen werden können. der Fehlerfreundlichkeit. der gelebten Partizipation.

38 Anforderungen an Beschwerdeverfahren Anforderungen an zuständige Personen: Zeit Persönlicher Bezug und Vertrauen Neutralität und Objektivität Präsenz und Erreichbarkeit

39 Anforderungen an Beschwerdeverfahren Anforderungen an den Zugang: Vielfältigkeit (intern, extern, schriftlich, mündlich, anonym etc.) Information und Kenntnis Zugänglichkeit Vertraulichkeit wenn gewünscht: Anonymität

40 Beispiele Befragungen Ampelabfrage Motzmauer Skalieren Interviews Beschwerdewand Kinder- Sprechstunde Verabredete Kultur des Sich- Einmischens unter Kolleg*innen???

41 Anforderungen an Beschwerdeverfahren Anforderungen an die Beschwerdebearbeitung: Transparenz und Nachvollziehbarkeit Verlässlichkeit Verbindlichkeit zeitnahe Bearbeitung

42 Bedeutung von Eltern Die Ermöglichung des Rechtes auf Beteiligung und Beschwerde hat auch Einfluss auf die familiäre Situation der Mädchen und Jungen, denn mit großer Wahrscheinlichkeit verändert sich das Verhalten des Kindes. Konsequenzen? Eltern frühzeitig informieren. Chancen aufzeigen, Bedenken ernst nehmen. Sie bei den einzelnen Umsetzungsschritten ins Boot holen. Beim Finden tragfähiger Lösungen unterstützen. Beschwerdemöglichkeiten für Eltern schaffen.

43 Noch Fragen?

44

45 Kontakt AMYNA e.v. Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch GrenzwertICH Projekte & überregionale Angebote Ihre Ansprechpartnerin: Simone Gottwald-Blaser Mariahilfplatz München info@amyna.de

46 Verwendete Literatur Kindergarten heute praxis kompakt (2014). Beschwerdeverfahren für Kinder. Freiburg i.b.: Verlag Herder. Kindergarten heute praxis kompakt (2015). Partizipation in Kita und Krippe. Freiburg i.b.: Verlag Herder. Urban-Stahl, Ulrike et al. (2013). Beschweren erlaubt. 10 Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Berlin: BMFSFJ.

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