EINLADUNG. Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zu nachfolgender Sitzung ein. Jugendhilfeausschuss

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1 STADT NEUSS Stadtverwaltung Neuss, Neuss An die Dienststelle Jugendamt Damen und Herren Auskunft erteilt Frau Schoofs des Jugendhilfeausschusses Telefon EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zu nachfolgender Sitzung ein NR. DER SITZUNG 14 GREMIUM Jugendhilfeausschuss SITZUNGSDATUM Donnerstag, 09. März 2017 BEMERKUNGEN SITZUNGSORT Ratssaal - Rathaus E.260 Markt 2 Neuss BEGINN 17:00 Uhr Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, dies Ihrer Fraktionsgeschäftsstelle und der o.g. Schriftführerin rechtzeitig mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Susanne Benary-Höck Ausschussvorsitzende

2 STADT NEUSS Seite 2 TAGESORDNUNG ART. DER SITZUNG öffentlich NR. DER SITZUNG, GREMIUM 14, Jugendhilfeausschuss SITZUNGSDATUM TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN Formalien, Wahlen usw. 1 Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Tagesordnung 3 Beschlusscontrolling Beschlussempfehlungen an den Rat 4 Spielraumplanung Bolzplätze UK Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung, hier: Ausbauplanung 2017ff JHA Jugendhilfeplanung "Spielraumplanung": Kinderspielplatzprogramm 2017/2018 UK Beschlüsse des Ausschusses gem. 41 Abs. 2 GO NRW Konzept zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung in der Stadt Neuss JHA

3 STADT NEUSS Seite 3 8 Frühe Hilfen vor und nach der Geburt JHA Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 JHA Vergabe der Landeskontingente Familienzentren für das Kindergartenjahr 2017/2018 JHA Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": Vergabe von Trägerschaften ab 2017 JHA Anträge 11.a Neufassung der Jugendförderrichtlinie JHA Mitteilungen der Verwaltung Sachstand Umsetzung Kinderspielplatzprogramm 2016 und Instandhaltungsmaßnahmen von Kinderspielplätzen UK Bereitschaftsdienst des Jugend- und Sozialamtes JHA Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": Zwischenbericht zum Thema Randzeitenbedarfe in Kindertageseinrichtungen JHA Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) JHA Teilnahme der Stadt Neuss an dem Projekt Kein Kind zurücklassen für ganz Nordrhein Westfalen (KeKiz) JHA

4 STADT NEUSS Seite 4 17 Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss JHA

5 Vorlage UK GREMIUM Unterausschuss Kinder STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Spielraumplanung Bolzplätze BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) ABSTIMMUNGSERGEBNIS Unterausschuss Kinder Einstimmig zugestimmt Jugendhilfeausschuss Einstimmig zugestimmt Rat der Stadt Neuss FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Dem Planungskonzept Spielraumplanung Bolzplätze wird zugestimmt. 2. Der Sachstandsbericht zur Bolzplatzsanierung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorgehensweise zur Umsetzung und ggf. Überarbeitung des Bolzplatzprogramms zu entwickeln. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Die Verwaltung sieht für die Planung und Umsetzung des Konzeptes Bolzplatzsanierung auch eine Abkoppelung des Planungsjahres vom Kalenderjahr vor. Das Grundsatzprogramm Bolzplätze wurde im Unterausschuss Kinder am beschlossen und im JHA und Rat bestätigt (siehe Anlage). Dies bedeutet für das Konzept 2016/ 2017 eine Änderung analog zum Kinderspielplatzprogramm, so dass die Umsetzung der Maßnahmen im 4. Quartal 2016 beginnt und deren Fertigstellung im 2. Quartal des darauf folgenden Jahres erfolgt. Der Sachstand zur Umsetzung der Bolzplatzsanierung für das Jahr 2016/ 2017 wird im Folgenden dargestellt:

6 TOP Vorlage UK Seite 2 TOP 2016/ 2017: 1. Stadtbezirk Vogelsang: Bolzplatz Furtherhofstraße Der Bolzplatz wird als ein Schwerpunktbolzplatz eingestuft und soll als zentraler und hochwertig ausgestatteter Bolzplatz in dem Sozialraum bzw. Stadtteil fungieren. Der Ausbau erfolgt als allwettertauglicher Belag in Kunststoffbauweise. Die Maßnahme befindet sich in der Vorbereitung zur Ausschreibung und ist voraussichtlich bei geeigneter Witterung bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 fertiggestellt. 2. Weckhoven: Bolzplatz Josef-Wirmer-Straße Der Bolzplatz wird als Schwerpunktbolzplatz für die Stadtbezirke Weckhoven/Hoisten favorsiert. Der Ausbau erfolgt in Tennenbelag. Ballfangzäune werden teilweise erneuert. Der Platz wird mit einer Drainage versehen. Die Maßnahme ist voraussichtlich bei geeigneter Witterung bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 fertiggestellt. 3. Stadtbezirk Morgensternsheide: Bolzplatz Am Leuchtenhof Der bestehende Bolzplatz wird als Schwerpunktbolzplatz bewertet. Der Zugang, der aus Eisenbahnschwellen bestand war marode und ist zwischenzeitlich saniert worden. Der Bodenbelag bedarf noch einer Überarbeitung. Weitere Vorgehensweise Bolzplatzsanierung 2017/ 2018 Für das Programm zur Bolzplatzsanierung in 2017/2018 waren Grimlinghausen: Bolzwiese Johanna-Etienne-Straße und Furth-Mitte: Fläche Im Niederfeld/ Neusser Weyhe vorbehaltlich der schalltechnischen Prüfungen vorgesehen. Nach dem Ergebnis der schallschutztechnischen Untersuchung ergibt sich folgender Sachstand: 1. Grimlinghausen: Bolzwiese Johanna-Etienne-Straße Die vorhandene Bolzwiese sollte vorbehaltlich der lärmschutzrechtlichen Prüfung zu einem zentralen Schwerpunktbolzplatz, ohne Nutzungs- und Alterseinschränkung ausgebaut werden. Ein schalltechnisches Gutachten wurde eingeholt. Das Gutachten ergab, dass eine Erweiterung des Spielbetriebes nur mit Hilfe eines aktiven Schallschutzes (z.b. Schallschutzwand) erreicht werden kann, so dass auch innerhalb der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert für reine Wohngebiete eingehalten wird. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Prüfung hinsichtlich Umsetzbarkeit. Über das Prüfergebnis wird zeitnah berichtet. 2. Furth-Mitte: Fläche Im Niederfeld/ Neusser Weyhe: Die Errichtung eines vollwertigen Bolzplatzes auf zurückgebauter Spielplatzfläche Am Niederfeld stellte insbesondere im Hinblick auf den Rückbau des Bolzplatzes Salierstraße eine Ersatzfläche dar. Ein schalltechnisches Gutachten hierzu wurde eingeholt: Die Prüfung ergab, dass außerhalb der Ruhezeiten ein Spielbetrieb wie bei dem Bolzplatz an der Johanna-Etienne-Straße in Grimlinghausen möglich ist. Nördlich der Straße Neusser Weyhe befindet sich die Hubert-Schäfer-Sportanlage. Durch die Sportgeräusche aus dieser Anlage sind die Immissionsorte Im Niederfeld vorbelastet. Des Weiteren ergab das schalltechnische Gutachten, dass keine Erweiterung des Spielbetriebes mit Hilfe eines aktiven, städtebaulich vertretbaren Schallschutzes an dieser Stelle möglich ist. Die Kontrollierbarkeit der Nutzungseinschränkungen ist in der Praxis nicht umsetzbar. Insofern kann der geplante Standort Im Niederfeld nur als Ballspielwiese mit sehr eingeschränkter, witterungsabhängiger Nutzungsmöglichkeit fungieren.

7 TOP Vorlage UK Seite 3 TOP Für das Bolzplatzprogramm 2017/ 2018 ergibt sich: 3. Weissenberg: Bolzplatz Leni-Wollenhaupt-Straße Die Jugendbeteiligung ergab, dass der Bolzplatz gut von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird. Der Bolzplatz wird vorbehaltlich der Prüfung hinsichtlich der Entwässerungsfunktion saniert werden. 4. Reuschenberg: Fläche Südpark Durch den Rückbau des Bolzplatzes Hubertusweg aufgrund der Errichtung einer Kindertagesstätte, wird durch diese Standortwahl die Errichtung einer vollwertigen Bolzfläche erforderlich. Es kann auf dem Südparkgelände ein Schwerpunktbolzplatz geschaffen werden, vorbehaltlich der Auswirkung des Sportentwicklungsplans für den Bereich Südpark. 5. Norf/ mögliche Flächen: Die Prüfung möglicher Flächen für die Errichtung eines vollwertigen Bolzplatzes in allwettertauglicher Kunststoffbauweise ergibt sich aus dem Bau der geplanten Kindertageseinrichtung am Standort Eichenallee/Taxusweg, da der Wegfall des Bolzplatzes somit verhindert werden kann. Ein schalltechnisches Gutachten wird eingeholt. Die Prüfung zum Standort Erfttal ist verwaltungsseitig noch nicht abgeschlossen. Hierüber wird im nächsten Unterausschuss Kinder berichtet. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWENDUNGEN: Es sind für die Haushaltsjahre 2016, 2017 und für 2018 jeweils etatisiert. Die Mittel für die Grunderneuerungen der Bolzplätze 2016 in Höhe von ,00 sind unter der Kostenstelle im Haushalt 2016 etatisiert. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung des Konzeptes zur Qualifizierung der Bolzplätze in der Gesamtsumme von ,00 sind nach jetzigem Stand auskömmlich. Aufgrund der beschriebenen Änderung des Grundsatzprogramms zur Bolzplatzsanierung werden ggf. nicht verwendete Mittel auf das Folgejahr übertragen. Kostendarstellung für 2016/ 2017: 1.) Furtherhofstraße: Erneuerung Kunststoffspielfeld inkl. Reinigung und Erneuerung Entwässerungsrinne, Zaunanlage sowie Rückschnittarbeiten (ca Brutto) Planungs-u. Bauleitungskosten (ca Brutto) 2.) Josef Wirmer Straße: Erneuerung Tennenbelag inkl. Teilerneuerung Ballfangzaun, Tore und Drainage sowie Rückschnittarbeiten (ca Brutto) Planungs- u. Bauleitungskosten (ca Brutto) Für die vorgenannten Bolzplätze entstehen jährliche Folgenkosten/ Unterhaltungskosten in Höhe von: Bolzplatz Furtherhofstraße 7.844,50 Bolzplatz Josef-Wirmer-Straße 5.390,90

8 TOP Vorlage UK Seite 4 TOP ANLAGENNUMMER UK BEZEICHNUNG Grundsatzprogramm Bolzplätze

9 TOP/Seite Seite 1 von 3 TOP/Seite Stand:

10 TOP/Seite Seite 2 von 3 TOP/Seite Stand:

11 TOP/Seite Seite 3 von 3 TOP/Seite Stand:

12 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung, hier: Ausbauplanung 2017ff BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) ABSTIMMUNGSERGEBNIS Jugendhilfeausschuss Einstimmig zugestimmt Rat der Stadt Neuss FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) siehe Sachverhaltsdarstellung ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) siehe Sachverhaltsdarstellung BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Der aktuelle Sachstand der Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Ausbaumaßnahme Kita Eichenallee, Norf (viergruppig) wird zugestimmt. 3. Die Bereitstellung der Provisorien a. Heerdter Straße, Barbaraviertel b. Holbeinstraße, Allerheiligen c. Wilhelm-Leuschner-Straße, Weckhoven, d. Lutherstraße, Reuschenberg, e. Bereich Alexianer/Hammfeld, Innenstadt als infrastrukturelle Unterstützungsmaßnahme wird zugestimmt. Die Inbetriebnahme erfolgt nur bei vorliegendem Bedarf. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose fortzuschreiben und den Bedarf an weiteren Maßnahmen im Rahmen des Bedarfsplans Kindertagesbetreuung zu definieren. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Für das Kindergartenjahr 2017/2018 ist zum wiederholten Mal ein erheblicher Bevölkerungszuwachs von 174 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren festzustellen. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren weiterhin steigend. Aufgrund der kontinuierlichen Ausbauplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Vorhaltung von provisorischen Standorten kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bedarfsgerecht erfüllt werden. Allerdings ist

13 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP festzuhalten, dass die Quotenentwicklung nur in einem geringen Umfang mit 1,3 % Steigerung bei der U3-Betreuung erfolgt und die Bereitstellung der Betreuungsplätze mit zum Teil starken Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen möglich ist. Zur Steigerung des quantitativen und qualitativen Ausbaus ist die Umsetzung der beschlossen Maßnahmen sowie die Planung weiterer Ausbaumaßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen des Kindergartenjahres 2016/2017 Festbau Kita Freiheitsstraße, Nordstadt (Februar 2017) Provisorium Freiheitsstraße, Nordstadt (3 Gruppen Februar 2017) Kita Breite Straße, Innenstadt Kita Ueckerrather Straße, Rosellen Kita Hubertusweg, Reuschenberg Kita Eichendorfstraße, Dreikönigenviertel (im Provisorium Heerdter, Umzug in den Neubau ab Juli 2017) sind in Betrieb gegangen. Die Provisorien Heerdter Straße, Barbaraviertel (Ausweichquartier für die Kita Eichendorfstraße) und Holbeinstraße, Allerheiligen sind nicht als eigenständige Kindertageseinrichtungen in Betrieb gegangen. Im Provisorium Heerdter Straße konnte aber ein fristgerechter Teilbetrieb der Kita Eichendorfstraße im Kindergartenjahr 2016/2017 mit 45 Betreuungsplätzen gesichert werden. Das Provisorium Allerheiligen diente im Kindergartenjahr zwei Einrichtungen im Sozialraum als Ausweichquartier bei baulichen Schäden, so dass eine längere Teilschließung der Kitas verhindert werden konnte. Unterjährig wurde das Provisorium Kita Freiheitsstraße im Februar 2017 dreigruppig in Betrieb genommen. Dieses Provisorium wird am Standort Nordbad ab Herbst 2017 viergruppig weiterbetrieben und ist die Vorläufereinrichtung für die geplante Kita Neusser Weyhe (an der Hubert-Schäfer-Sportanlage) Ausbauplanung 2017 ff. Maßnahmen Ausbauplanung 2017/2018 Inbetriebnahme bauliche Maßnahme Soll (fristgerechte) Umsetzung Euskirchener Straße GMN/4 Gruppen 65 ja Kita Am Palmstrauch NBV/5 Gruppen, davon 2 neu 40 ja Am Kotthauserweg Förderverein für Diakonie/4 Gruppen davon 1 neu 20 ja Prov Nordbad GMN/4 Gruppen davon 1 neu 20 Ja, spätestens bis Herbst Provisorium Schmiedeweg In Betrieb Anmietung, Ausbau 1 Gruppe 20 Ja 165

14 TOP Vorlage JHA Seite 3 TOP Die Ausbaumaßnahmen für das Kindergartenjahr schaffen aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklungen mit 153 Kindern nur einen Realzuwachs von 12 Plätzen. Bei wachsender Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs ist das Ausbausoll nicht auskömmlich. Maßnahmen Ausbauplanung 2018/2019 Inbetriebnahme bauliche Maßnahme Soll (fristgerechte) Umsetzung Schluchenhausstraße GMN/4 Gruppen 65 Ja Abhängig von der Rechtskraft des B- Planverfahren Blausteinsweg GMN/ 4 Gruppen Folgeeinrichtung zum Ludgerusring 40 Ja Weckhovener Straße GWG/4 Gruppen 70 Ja Römerstraße GMN/5 Gruppen 20 Ja Abhängig von der Rechtskraft des B- Planverfahren 195 Zur Wahrung der Rechtssicherheit kann ein Baubeginn bzw. der Erteilung der Baugenehmigung der o.g. Kitamaßnahmen erst erfolgen, wenn die Rechtskraft des B- Planverfahrens besteht. Die B-Planverfahren Schluchenhausstraße und Römerstraße werden nicht zum Rechtskraft erlangen, so dass die Fertigstellung der Maßnahmen nach dem erfolgen werden. Maßnahmen Ausbauplanung 2019 ff. Inbetriebnahme bauliche Maßnahme Soll (fristgerechte) Umsetzung Kita Eichenallee GMN/4 Gruppen Ausbau und ggf. städtebauliche Entwicklung 80 Ja Kita Neusser Weyhe Kita Furtherhofstraße GMN/ 4 Gruppen Ersatzbau Provisorium Nordbad Förderverein für Diakonie/ 4 Gruppen davon 1 neu 0 Ja 20 Ja 100

15 TOP Vorlage JHA Seite 4 TOP Infrastruktruelle Unterstützungsmaßnahmen Folgende provisorische Standorte stehen dem Jugendamt als infrastrukturelle Unterstützungsmaßnahmen zur Wahrung des Rechtsanspruches zur Verfügung: Provisorien Mögliche Inbetriebnahme bauliche Maßnahme Soll Nutzung Prov. Holbeinstraße GMN 5 Gruppen 80 Ausgleich Neusser Süden insbesondere Prov: Lutherstraße Anmietung Ev. KGM Neuss-Süd 40 Ausgleich Reuschenberg Prov. Heerdter Str Ausgleich Nordstadt Prov. Wilhelm- Leuschner-Straße Anmietung Ev. Jugendhilfe Neuss-Süd ggmbh 50 Ausgleich Weckhoven/Hoisten Prov. Alexianer/ Hammfeld Anmietung 40 Ausgleich Innenstadt 265 Diese Unterstützungsstruktur ermöglicht dem Jugendamt, kurzfristig auf Bedarfe aufgrund von Verzögerungen von Bauvorhaben oder Bedarfszuwächsen reagieren und Betreuungsplätze sichern zu können. Aufgrund des Schaffung von zusätzlichem Wohnraum u. a. für Menschen mit Fluchterfahrung und der absehbaren Verzögerung von Baumaßnahmen, sind bereits heute Versorgungsengpässe absehbar. Für die Versorgung der Sozialräume Nordstadt und Weckhoven/Hoisten könnte eine Inbetriebnahme der Provisorien Heerdter Straße und Wilhelm-Leuschner-Straße im Kindegartenjahr 2017/2018 erforderlich sein. Mit der Aktivierung von Flüchtlingsunterkünften ist eine Stärkung der Infrastruktur in der Innenstadt und in Allerheiligen (auch für Uedesheim) notwendig und somit die Inbetriebnahme der Standorte Alexianer/Hammfelddamm und Holbeinstraße erforderlich. Eine Inbetriebnahme erfolgt nur bei nachweislich vorliegendem Bedarf aufgrund von Rechtsanspruchsmeldungen und sofern keine kostengünstigere Alternative greifen könnte. Der Erhalt von Bestandsprovisorien minimiert das Risiko, kurzfristig unterjährig Provisorien errichten zu müssen. Auch wenn die laufenden Kosten der Provisorien zu tragen sind, würden der Rückbau und der unterjährige Aufbau bei Bedarf zusätzliche Rück- und Herrichtungskosten verursachen. Auch wird bei der Inbetriebnahme der Provisorien darauf geachtet, dass diese in die geplanten Bestandseinrichtungen übergeleitet werden können.

16 TOP Vorlage JHA Seite 5 TOP Weitere Maßnahmen der städtebaulichen Entwicklung sind im Planungsstadium und mit der aktuellen Zeitschiene aufgeführt. Sofern diese Entwicklung in den Status der konkreten Umsetzung gehen, wird die Maßnahmenliste der Ausbauplanung aktualisiert. Maßnahme BP 487 Barbaraviertel Düsseldorfer Straße / Bockholtstraße / Leuschstraße Stadtteil Mögliche voraussichtliche Inbetriebnahme Gruppenanzahl Träger Barbaraviertel 2019 n.n. n.n. Baugebiet Kuckhof Allerheiligen 2021 n.n. n.n. Schwarzer Graben Rosellen 2021 n.n. n.n. Im Kreuzfeld Uedesheim Gruppen 65 Alexianer II Innenstadt Gruppen 120 Alexianer I (inkl. Ersatz für eine Gruppe Kinderhut) Innenstadt Gruppen 60 Neue Plätze FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Die Maßnahme Kita Norf wird auf Grund von Maßnahmeverzögerungen sowohl im Wirtschaftsplan des GMN 2017 ff. als auch im Budget Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Die anderen o.g. Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung 2017 ff. bzw. waren bereits im Wirtschaftsplan des GMN 2016 ff. etatisiert.

17 Vorlage UK GREMIUM Unterausschuss Kinder STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Jugendhilfeplanung "Spielraumplanung": Kinderspielplatzprogramm 2017/2018 BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) ABSTIMMUNGSERGEBNIS Unterausschuss Kinder Einstimmig zugestimmt Jugendhilfeausschuss Einstimmig zugestimmt Rat der Stadt Neuss Einstimmig zugestimmt FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) , , , , , ,00 FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) ,00 BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Dem Planungskonzept Spielraumplanung wird zugestimmt. 2. Dem Kinderspielplatzprogramm 2017/ 2018 mit der Grunderneuerung der Kinderspielplätze Harffer Straße in Erfttal, Heerdter Straße im Barbaraviertel sowie der Teilsanierung des Spielplatzes Peter-Loer-Straße im Stadtteil Furth Mitte wird zugestimmt. Der Umsetzung der Mini-Skateranlage am Standort Eselspfad wird zugestimmt. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Bis dato erfolgte die Planung des Kinderspielplatzprogramms auf der Basis eines Kalenderjahres. Für die fristgerechte Umsetzung mussten die Beschlüsse des Grundsatzprogramms und der Ausbauplanung parallel erfolgen und die Kinderbeteiligungen vor der politischen Beratung des Grundsatzprogramms durchgeführt werden. Die praktische Umsetzung auf der Basis Beschlussreife und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel fiel dann in das 2. und Beginn 3. Quartal eines Kalenderjahres. Zu diesem Zeitpunkt liegen die Erstellungsprioritäten in der Verwaltung bei der Errichtung von Außenspielanlangen von Kindertageseinrichtungen wie auch Schul- und Sportgelände, um eine fristgerechte Nutzung der Gebäude samt Außenanlagen ab den Sommerferien sicherzustellen. Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind die fristgerechten Fertigstellungen zur Wahrung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz zwingend erforderlich. Die Bearbeitung und Umsetzung des Kinderspielplatzprogramms erfolgte dann Ende 3. und 4. Quartal. Eine fristgerechte Fertigstellung war oftmals aufgrund der Projektdichte nicht

18 TOP Vorlage UK Seite 2 TOP möglich, aber auch zur Wahrung der fachlichen Abläufe können einige Gewerke jahreszeitlich und witterungsbedingt (Boden- und Pflanzarbeiten) nicht in den Wintermonaten durchgeführt werden. Speziell im Bereich der Kinderbeteiligung hat die verzögerte Umsetzung zu Irritation geführt, da Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter über ein Jahr auf die Realisierung ihrer Ideen warten mussten. Die Verwaltung sieht für die Planung und Umsetzung des jährlichen Spielplatzprogramms einen Wechsel des Planungszeitraums vom Kalenderjahr zum Schuljahr vor. Dies hätte folgenden Zeitplan zur Folge: Feb./März Grundsatzbeschluss UAK, JHA, Rat 2. Quartal Kinderbeteiligungen Aug./Sept. Beschluss Ausbauplanung 4.Quartal bis 2. Quartal Folgejahr Umsetzung des Kinderspielplatzprogramms Fertigstellung der Maßnahmen, möglichst bis zum Ende des 2. Quartals im Folgejahr. Kinderspielplatzprogramm 2017/ 2018 Für das Kinderspielplatzprogramm 2017/2018 werden die Kinderspielflächen Harffer Straße/ Erfttal, Heerdter Straße/ Barbaraviertel sowie Peter-Loer-Straße/ Furth Mitte vorgeschlagen. Bei der Auswahl der Spielflächen wurde ein besonderes Augenmerk auf die sozialräumlichen Bedarfe gelegt, um die Qualität der Spielräume und Interaktionsflächen für Kinder im jeweiligen Bezirk zu erhöhen. Kinderspielplatz Harffer Straße/ Erfttal/ Kategorie B/C: Kinderzahlen: 0<6 Jahren: 93 Kinder, 6 >13 Jahren: 148 Kinder Die Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz Harffer Straße, bestehend aus einer Rutsche, einem Tunnel und einer Schaukel sind veraltet und bieten keinen ausreichenden Spielanreiz. Der Stadtteil Erfttal ist geprägt von markantem Geschosswohnungsbau, einer hohen Kinderund Jugendquote sowie ein erhöhtes Vorkommen von sozialem Unterstützungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen. Kinderspielplatz Heerdter Straße/ Barbaraviertel/ Kategorie B/C: Kinderzahlen: 0<6 Jahren: 119 Kinder, 6 >13 Jahren: 132 Kinder Die vorhandenen Spielgeräte, wie Kletterkombination, Rutsche, Doppelschaukel und Wipptiere sind zum Teil stark veraltet. Die große Fläche des Spielplatzes bietet Möglichkeiten der Spielraumgestaltung, die den Spielwert erhöht und für die Kinder mehr Spielanreiz bietet. Im Hinblick auf die zentrale Lage des Spielplatzes soll dieser als Schwerpunkt-Spielplatz für diesen Bezirk umgestaltet und attraktiver werden. Kinderspielplatz Peter-Loer-Straße/ Furth Mitte/ Kategorie B/C: Kinderzahlen: 0<6 Jahren: 241 Kinder, 6<13 Jahren: 270 Kinder Die Spielgeräte, bestehend aus einem Klettergerüst mit Rutsche, einem kleineren Klettergerüst, zwei Wipptieren, einem Drehkreisel, einer Doppelschaukel und einem Sandspielbereich, sind zum Teil veraltet. Es ist geplant, vornehmlich einen Spielbereich für Kleinkinder zu ergänzen und zum Teil bestehende Spielgeräte in eine für den Spielverlauf sinnvolle Anordnung zu bringen.

19 TOP Vorlage UK Seite 3 TOP Am hat eine Kinderbeteiligung zur Spielplatzplanung für den Kinderspielplatz an der Peter-Loer-Straße mit insgesamt 15 Kindern mit deren Eltern stattgefunden. Die Veranstaltung fand in der evangelischen Kindertagesstätte Kappeswiese statt. Das Thema Klettern, Balancieren sowie die Ausgestaltung des Sandspielbereichs wurde bei den Kindern favorisiert und wird bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt. Spielplätze Harffer Straße/ Erfttal und Heerdter Straße/ Barbaraviertel: Die Spielplätze Harffer Straße/ Erfttal und Heerdter Straße/ Barbaraviertel wurden bereits vom Rat in seiner Sitzung vom zur Vorbereitung der Antragstellung für die Förderung im Landesprogramm Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf beschlossen. Diese ist fristgerecht erfolgt und die Maßnahmen Kinderspielplätze Harffer Straße und Heerdter Straße wurden in das Förderprogramm aufgenommen und insbesondere aufgrund der sozialraumorientierten Kriterien priorisiert. Unter Angabe der zuwendungsfähigen Gesamtkostenschätzungen stehen für die jeweiligen Maßnahmen Fördermittel für den Kinderspielplatz Harffer Straße in Höhe von ,00 und für den Spielplatz Heerdter Straße Fördermittel in Höhe von ,00 zur Verfügung. Spielplatz Peter-Loer-Straße/ Furth Mitte: Für die Herrichtung des C-Spielflächenbereiches (für Kleinkinder) stehen Drittmittel in Höhe von des Investors Alte Gärtnerei GmbH & Co. KG zur Verfügung. Umsetzung der Mini-Skateranlage Am Eselspfad: In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom wurde die Maßnahme Mini- Skateranlage am Standort Kinderspielplatz Eselspfad beschlossen. Die Grobkostenschätzung für die Erstellung der Anlage ergab Gesamtkosten von zirka ,00. Die Finanzierung kann durch Mittelumschichtung innerhalb des Budgets erfolgen. Eine Kostenschätzung und Kostenverteilung der einzelnen Maßnahmen ist unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen dargestellt. Zeitschiene Nach der neuen Planungsstruktur ergibt sich für das Kinderspielplatzprogramm 2017/2018 folgende Zeitschiene, was bedeutet dass die Umsetzung der Maßnahmen im 4. Quartal 2017 beginnt und deren Fertigstellung bis zum 2.Quartal 2018 erfolgt. Die Kinderbeteiligungen zur Spielplatzplanung für den Spielplatz Heerdter Straße sowie für den Kinderspielplatz Harffer Straße werden im Mai/ Juni 2017 erfolgen. Die Ausbauplanung inklusive der Folgekostenberechnung wird in der Sitzung des Unterausschusses Kinder am zur Beratung vorgelegt. Ausblick Spielraumplanung der Folgejahre Grunderneuerungen: Die Verwaltung sieht im Rahmen der Spielflächenplanung vor, Grunderneuerungen von Spielplätzen der folgenden Jahre vorrangig unter sozialraumorientierten Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der notwenigen Bedarfe vorzuschlagen. Im Neusser Stadtgebiet gibt es zudem eine geringe Anzahl an Spielflächen mit der Kategorie A (Spielflächen für alle Altersgruppen). Hier wird eine Prüfung erfolgen, ob ein Ausbau der Qualität und Quantität von diesen Spielflächen möglich ist.

20 TOP Vorlage UK Seite 4 TOP Neubaugebiete: Folgende Neubaugebiete befinden sich in Planaufstellung bzw.in der Umsetzung, die Neuanlagen von öffentlichen Kinderspielplätzen beinhalten, wie z.b.: - Holzheim/ Blausteinsweg Süd - Augustinusviertel/ Hammfelddamm- Alexianerplatz - Allerheiligen/ Kuckhof - Barbaraviertel/ ehem. Pierburggelände - Norf/ Nievenheimer Str. - Uedesheim/Im Kreuzfeld - Rosellen/Schwarzer Graben - Römerstraße/ Furtherhofstraße FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Die Mittel für das Kinderspielplatzbudget in Höhe von sind in der Kostenstelle im Haushalt 2017 etatisiert. Eine Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung der Mittelbereitstellung. Für die haushaltsjahrübergreifende Spielraumplanung ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen, inwieweit Ermächtigungen in das Folgejahr übertragen werden können. Die Budgetdifferenz ist im Rahmen der Maßnahmenausführung auszugleichen bzw. ist im Rahmen der Haushaltsausführungen eine Deckung ggf. bereitzustellen. Geförderte Maßnahmen Harffer Straße/ Erfttal und Heerdter Straße/ Barbaraviertel: Die Fördersumme in Höhe von insgesamt ,00 (84.000,00 und ,00 jeweils max. 70 % der Maßnahmekosten) sind als Einnahme in der Kostenstelle im Haushalt 2017 etatisiert. Die Drittmittel für den Kinderspielplatz Peter-Loer-Straße wurden im Haushalt 2016 vereinnahmt und stehen dem Kinderspielplatzbudget in 2017 für diese Maßnahme zusätzlich zur Verfügung. Zur Errichtung der Mini-Skateranlage Eselspfad sollen Haushaltsreste aus dem Jahr 2016 eingesetzt werden. Geplante Grunderneuerungen der Spielplätze : Die grobe Kostenschätzung und Kostenverteilung der Maßnahmen wie folgt: Drittmittel/ Standort Größe Kat Maßnahmekosten Haushaltsreste Harffer Str./ Erfttal 3330 m 2 B/C Heerdter Str./ Barbaraviertel 1810 m 2 B/C Kosten Peter-Loer-Str./ Furth Mitte 1530 m 2 B/C Mini-Skateranlage/ Am Eselspfad Gesamtkosten Größe=Bruttospielfläche, Kat=Kategorie A:Alle Altersklassen, B: Schulkinder, C: Kleinkinder

21 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Konzept zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung in der Stadt Neuss BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) Ab 2018ff pro Jahr ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) evtl. Refinanzierung durch Landeszuschüsse in Höhe von ab 2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Das Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept beschriebenen Handlungsschritte umzusetzen. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Neuss hat aufgrund der veränderten Situation 2015, in der viele Menschen mit Fluchterfahrung nach Deutschland gekommen sind, beschlossen, eine zusätzliche Stelle in der Fachberatung Kindertagesbetreuung im Jugendamt einzurichten. Der Schwerpunkt der Konzeptionsentwicklung liegt in der Integration von Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung. Die Inklusion wird aktuell konzeptionell erarbeitet und im Alltag liegt der Schwerpunkt auf der individuellen Beratung von Eltern und Mitarbeitern der Einrichtungen. Der Krieg in Syrien und im Irak hat zu einer vermehrten Flucht von Familien geführt. Aufgrund der veränderten Zuweisung durch die Verkleinerung der Zentralen Unterkunft zur Erstaufnahme von Flüchtlingen erwartet im Jahr 2017 bis zu 1000 Menschen mit Fluchterfahrung, wobei die genaue Zahl der Kinder im Alter von 0-6 Jahren noch nicht vorliegt. Der Beschluss des Jugendhilfeausschuss besagt, die Situation der Kinder mit Fluchterfahrung zu verbessern, indem den Kindern der Zugang zu Betreuung, Erziehung und Bildung in der Kindertagesbetreuung ermöglicht wird. Die Erfahrung auch in anderen Städten hat gezeigt, dass die Eltern die institutionellen Kindertagesbetreuungsangebote in Deutschland kennen lernen müssen, damit die Kinder in langfristige Betreuung gegeben werden.

22 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP Die Ziele des Konzeptes Gemeinsam setzen wir uns für die Teilhabe der Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in unserer Gesellschaft ein. Unser Hauptziel ist eine erfolgreiche und nachhaltige Integration der Kinder in der Kindertagesbetreuung. Das Ankommen der Familien mit Fluchthintergrund wird in Neuss unterstützt. Durch Brückenangebote sollen die Familien, unter Berücksichtigung der verschiedenen kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründe, mit den Angeboten vertraut gemacht werden. Diese Übergangsangebote für Kinder sollen dazu führen, dass die Bedeutung der Kindertagesbetreuung den Eltern deutlich wird. Für diese Eltern und Kinder soll ein flexibles, nach den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtetes, Angebot vor dem Besuch in einer Kita - oder Kindertagespflege initiiert werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Sprachkurs soll berücksichtigt werden und eine langfristige Betreuung und individuelle Förderung der Kinder ermöglicht werden. Die Eltern werden die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten kennenzulernen und sich mit der Pädagogik der Kindertagespflege sowie Kindertageseinrichtungen auseinander zu setzen. Die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien mit Fluchterfahrungen soll vorbereitet und begleitet werden. Damit die Integration und Unterbringung der Kinder in der Kindertagesbetreuung gelingt, ist es erforderlich ein Netzwerk mit allen beteiligten Akteuren aufzubauen. Die Koordination dieser regelmäßigen Treffen soll durch die Fachberatung Kindertagesbetreuung durchgeführt werden. Schwerpunktthema ist die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder mit Fluchterfahrung. Zentrale Anlaufstelle zur Beratung und zum Abbau von Hindernissen wird somit das Jugendamt sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass durch Fortbildungen für Fachkräfte, die Besonderheiten der Kulturen deutlich werden und damit das Verständnis für die Familien mit Fluchterfahrung erweitert wird. Der Neusser Kita-Navigator wird als Vermittlungssystem genutzt werden, um Vormerkungen zu ermöglichen und die Kinder auf die verschiedenen Kindertageseinrichtungen ausgewogen zu verteilen. Eine langfristige Betreuung erweist sich erst dann als sinnvoll, wenn die Familie eine dauerhafte Wohnung zugewiesen bekommen hat. Zu diesem Zeitpunkt kann eine sichere, kontinuierliche und vertrauensvolle Betreuung ermöglicht werden, damit eine Beziehungsarbeit in der Förderung stattfinden kann. Ein Ausbau der Kita-Plätze erfolgt nach der Ermittlung des Bedarfs in den Stadtteilen. Die Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen werden überprüft und an die jeweiligen Bedarfe angepasst werden. Um eine Steuerung aller am Prozess Beteiligten zu ermöglichen, muss dem Jugendamt die Belegung in den Einrichtungen bekannt sein. Eltern denen das System Kindertagesbetreuung bekannt ist, kann spätestens nach 6 Monaten ein Platz angeboten werden. Kinder, die im Sommer 2017 die Grundschule besuchen, sind vorrangig zu berücksichtigen. Umsetzung des Konzeptes: Die Eltern mit Fluchterfahrungen sollen durch die Fachberatung Kindertagesbetreuung der Stadt Neuss eine erste Information über die Betreuung ihrer Kinder bereits in der Flüchtlingsunterkunft erhalten. Dies kann durch ein Fotoalbum, in dem der Alltag eines Kindergartens in deutscher Sprache und der Heimatsprache dargestellt wird, erfolgen. Es soll das Angebot von Eltern-Kind-Gruppen aufgebaut werden, in denen neben dem Spiel mit den Kindern, auch ein Infoheft oder Flyer über die Möglichkeit der Kindertagesbetreuung an die Eltern ausgegeben wird. Ein Netzwerk mit allen beteiligten Akteuren wird in der Kindertagesbetreuung für Familien mit Fluchterfahrung soll initiiert werden.

23 TOP Vorlage JHA Seite 3 TOP Handlungsschritte: Kontaktaufnahme mit Anbietern von Spielgruppen (DRK, Ev. Erwachsenenhilfe, AWO, Familienforum Edith Stein und andere Anbieter) und Erarbeitung der Umsetzung einer Konzeption von Eltern-Kind-Gruppen für die Stadtteile, in denen Unterkünfte errichtet werden. Aufbau, Terminierung und Gründung eines Netzwerkes Kindertagesbetreuung Integration mit Mitarbeiter/innen in den Flüchtlingsunterkünften (Sozialarbeiter), in den Kindertagesstätten (Leitungen), des Sozialamtes (Hilfen zum Lebensunterhalt und Integration), des Fachdienstes Migration der Caritas. Einführung einer Informationsveranstaltung für Familien mit Fluchterfahrung zum Thema Kindertagesbetreuung in der Stadt Neuss. Erstellung von Informationsmaterialien wie ein Fotobuch zur Darstellung des Betreuungsalltags in der Kindertageseinrichtung sowie Flyer Wie funktioniert ein Kindergarten in Deutschland? in der Heimatsprache. Erarbeitung eines Informationsheftes mit Ansprechpartnern der Unterstützungsangebote im Bereich Migration und Flucht. Konzeptionserstellung und Umsetzung von Brückenprojekten. Bei der Umsetzung ist zu berücksichtigen, dass jede Familie einen individuellen Beratungsund Begleitungsbedarf hat. Hierzu müssen sich die Beteiligten absprechen, um eine Integration der einzelnen Familie zu ermöglichen. Das Konzept wurde bereits in einer Sondersitzung der FAG II vorgestellt. Im Rahmen dieser Sitzung wurden mit den Teilnehmern die Voraussetzungen und Bedingungen für ein gelingendes Umsetzen erarbeitet. Die Ergebnisse sind in den oben beschriebenen Handlungsschritten berücksichtigt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Für den Betrieb von Eltern Kind-Gruppen werden jährlich Euro pro Gruppe benötigt. Für 6 Standorte wird somit ein jährlicher Finanzrahmen in Höhe von Euro veranschlagt. Diese Mittel sind in der Haushaltsplanung 2017ff nicht eingestellt, werden im Rahmen der Haushaltsausführung gedeckt. Für die Haushaltsanmeldungen 2018ff werden diese Mittel berücksichtigt. Das Land NRW hat ein Förderprogramm für Brückenprojekte, in dem ein finanzieller Zuschuss in Höhe von ca Euro pro Gruppe je Jahr beantragt werden kann. Sollte das Programm in den Folgejahren fortgeführt werden, würden durch die Stadt Neuss diese Mittel beantragt werden, da die im Konzept benannten Betreuungsangebote die Voraussetzungen erfüllen.

24 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Frühe Hilfen vor und nach der Geburt BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) KEINE GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das langjährig angewandte Konzept der Frühen Hilfen rund um die Geburt zu evaluieren und das hierzu erforderliche Konzept in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September 2017 vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit den anderen Akteuren kurzfristige Verbesserungen für Eltern in Neuss in Bezug auf die Versorgung mit Hebammen zu erreichen. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Im Jugendhilfeausschuss am wurde folgender Sachverhalt dargestellt: In den Jahren 2007 und 2008 wurde das Soziale Frühwarnsystem in der Stadt Neuss durch die Facharbeitsgruppe IV der Arbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Jugendhilfe nach den 78, 80 (3) SGB VIII geplant. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am das Konzept der Sozialen Frühwarnsysteme in Neuss beschlossen. Im Mai 2009 wurde die Stelle der Koordination für so früh besetzt und die beschlossene Konzeption wurde umgesetzt. In der weiteren Entwicklung wurden die Sozialen Frühwarnsysteme Bestandteil des Konzeptes Frühe Hilfen, welche im Jugendamt koordiniert werden. Einige wesentliche Bestandteile der Frühen Hilfen sind der Gute Start ins Leben des Sozialdienstes Katholischer Frauen in Neuss (siehe Anlage), die Clearingsstelle der Geburtskliniken in der Stadt Neuss (angesiedelt im Lukaskrankenhaus), die Erziehungsberatungsstellen, die Familienbildungsstätten und andere niederschwellige Angebote in Neuss. Das Netzwerk der Frühen Hilfen in Neuss funktioniert gut und wird kontinuierlich ausgebaut. Das Netzwerk ist organisatorisch der Arbeitsgemeinschaft nach den 78, 80 (3) SGB VIII

25 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP angegliedert und dort als Facharbeitsgruppe IV (so früh) installiert. Neben dieser Netzwerkstruktur gibt es weitere Kooperationsformen wie z.b. die Kooperationsvereinbarung der Frühen Hilfen aller Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss (die aktuell von allen Beteiligten unterschrieben werden soll) und die Kooperation des Guten Start ins Leben (die über ein eigenes Netzwerk verfügen) mit der Koordinierungsstelle des Jugendamtes. Einer der nächsten Schritte ist es, mit vorhandenen Mitteln eine Familienhebamme, die auch über eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Sozialpädagogin verfügt, in die Koordinierungsstelle des Jugendamtes einzubinden. Die Einstellung der Familienhebamme erfolgte zum und das Team der Frühen Hilfen wurde entsprechend verstärkt. Die Hilfe der Familienhebamme wurde von Müttern vor und nach der Geburt sehr gut angenommen, so dass hier eine gute und sinnvolle Ergänzung der Frühen Hilfen gelungen ist. Die Frühen Hilfen sind bundesweit weiter diskutiert worden und viele Konzepte werden von anderen Städten erprobt. Die Frühen Hilfen für Mütter rund um die Geburt in Neuss unterschieden sich z.b. von vielen anderen Städten dadurch, dass in Neuss keine sogenannten Willkommensbesuche durchgeführt werden. In verschiedenen Gremien der Jugendhilfeplanung (u.a. Facharbeitsgruppe Frühe Hilfen der Arbeitsgemeinschaft nach den 78 und 80 (3) SGB VIII u.a.) wurde u.a. thematisiert, dass sich für die Mütter die Inanspruchnahme vor und nach der Geburt mit Hebammen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem SGB V schwierig sei, oftmals Hürden zu überwinden seien, um Termine für die U-Untersuchungen der Kleinkinder zu bekommen. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die vielfältigen familienfreundlichen Angebote in Neuss bekannt und zugänglich sind. Ebenso ist wichtig zu erfahren, wie die Erfahrungen der Geburtskliniken mit den Screening- Bögen, der Einschätzung von möglichen Gefährdungen und das Andocken an die Hilfesysteme bei Beratungs- und Unterstützungsbedarfen gelingen. Die Geburt eines Kindes ist immer ein prägendes Erlebnis für die Eltern, mit Veränderungen, Umstellungen und neuen oder wachsenden Herausforderungen verbunden. Für ein gutes und gesundes Aufwachsen ist gerade die frühkindliche Phase besonders wichtig, daher sollten die Rahmenbedingen und Unterstützungen für Familien in dieser Phase besonders gut aufgestellt sein. Um die Wirksamkeit des Konzeptes der Frühen Hilfen in Neuss zu überprüfen und um das Konzept der Frühen Hilfen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, ist eine Evaluation des Neusser Konzeptes der Frühen Hilfen sinnvoll und notwendig. Sowohl die Rückmeldungen von Betroffenen als auch der Geburtskliniken zeigen, dass die Hebammenversorgung in der Nachsorge und auch der Vorsorge nicht ausreichend ist und damit eine wichtige Unterstützungsleistung nicht zuverlässig angeboten werden kann. Die Situation wurde sowohl in den Facharbeitsgruppen der Jugendhilfe besprochen als auch in Gesprächen mit den Neusser Geburtskliniken. Beide Geburtskliniken haben großes Interesse gezeigt, die Situation in Neuss dauerhaft zu verbessern. Es gibt erste Ansatzpunkte, die vertieft werden müssten, um zu einer geeigneten Initiative zu kommen. Aufgrund der Dringlichkeit waren sich die Stadt als auch die Geburtskliniken schnell einig, dass man nicht erst die Implementierung und Auswertung des Projektes Kein Kind zurücklassen für ganz Nordrhein Westfalen (KeKiz) abwarten, sondern diese Aufgabe gemeinsam und zügig angehen -ganz im Sinne des Projektnamens- angehen wolle. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden Vertreterinnen und Vertreter der Neusser Geburtskliniken anwesend sein, um Aspekte vertiefend zu erläutern und Fragen zu beantworten.

26 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) KEINE GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ BESCHLUSSEMPFEHLUNG Der einrichtungsscharfen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Meldung an das Land NRW bis zum vorzunehmen Bei vorliegendem Bedarf wird der Inbetriebnahme von Notgruppen in Bestandseinrichtungen zu den Förderkonditionen von Provisorien zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Inbetriebnahme zu informieren. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Jugendhilfeplanung Kindergartenjahr 2017/2018 Die ganz aktuellen Bevölkerungsdaten zum Stichtag zeigen wie nun seit 2012 zum fünften Mal in Folge einen erheblichen Anstieg bei den Kinderzahlen. Nachfolgend werden die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt:

27 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP U Kinder Kinder Entwicklung +84 Kinder (seit Kinder) Ü Kinder Kinder Entwicklung U3 + Ü Kinder (seit Kinder) Kinder (seit Kinder) Bedarfsentwicklung Dieses Bevölkerungswachstum von insgesamt 174 Kindern (seit ) im Alter von 0 bis 6 Jahren wirkt sich stadtweit auf die Betreuungsplätze und Betreuungsquote aus. Bei den Kindern U3 werden nicht die gesamten drei Jahrgänge 0-3 Jahre, sondern 2,25 Jahrgänge für die Bedarfsplanung zu Grunde gelegt. In 2017 bilden Kinder U 3 die gesamt Bedarfsgröße zur Ermittlung der Betreuungsquote (Vgl. 2016: Kinder). Zur Erfüllung des Rechtsanspruches besteht also im U3-Bereich ein Mehrbedarf von 63 Plätzen und im Ü3-Bereich von 90 Plätzen. Dieser Mehrbedarf von insgesamt 153 Plätzen alleine aufgrund von Bevölkerungsentwicklung bedeutet einen zusätzlichen Betreuungsbedarf in der Größenordnung von fast 8 Gruppen in Gruppenform I. Auch ist der Bedarf der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen U3 steigend. U3 Verfügbare Versorgungsquote Stand Feb Plätze ,2% ,5 % Entwicklung +1,3% Ü3 Stand Feb Verfügbare Plätze Erforderliche Platzzahl ,7% ,6 % Entwicklung -1,1% Versorgungsquote Der Kinderbetreuungsbedarfsplan 2017/2018 wird mit den statistischen Entwicklungen und den Versorgungsquoten in den Stadtteilen dem Jugendhilfeausschuss im Juni 2017 zur Beratung vorgelegt. Die einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung für die Kindertageseinrichtung im Neusser Stadtgebiet wurde mit den betroffenen Trägern abgestimmt und wird vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses nachversandt bzw. auch als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Diese Bedarfszahlen sehen momentan noch keine zusätzlichen Plätze für ggf. verstärkt unterjährige Bedarfe des Zuzuges von Familien mit Fluchthintergrund vor. Der Bedarf ist in seiner Größenordnung aber auch in der sozialräumlichen Schwerpunktsetzung aktuell nicht solide prognostizierbar. In der Kooperation mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen wird bei verstärktem Betreuungsbedarf in den einzelnen Sozialräumen das Jugendamt

28 TOP Vorlage JHA Seite 3 TOP bedarfsgerechte Lösungen entwickeln und den Jugendhilfeausschuss darüber zeitnah informieren. Gesamtstädtisch ist die Bedarfsquote als zufriedenstellend zu bezeichnen, allerdings bestehen zwischen einzelnen Sozialräumen große Unterschiede in der Versorgungsquote. Des Weiteren sind in vielen Einrichtungen die Möglichkeiten der Überbelegung bereits ausgeschöpft. Die Nachfrage in der U3 Betreuung auch unterjährig ist weiter steigend. Der prozentuale Mehrbedarf in der Ü3-Versorgung ist für die unterjährige Vermittlung sowie die Umwandlung von inklusiven Betreuungsplätzen erforderlich. In einigen Bereichen wie z. B. die Nordstadt liegt die Ü3-Versorgung unter 100%. Bei weiteren absehbaren Bevölkerungszuwächsen in diesen Sozialräumen ist ggf. die Inbetriebnahme weiterer Betreuungsplätze erforderlich. Es stehen noch provisorische Standorte (u. a. Heerdter Straße, Lutherstraße, Wilhelm- Leuschner-Straße und Holbeinstraße) für eine mögliche unterjährige Inbetriebnahme zur Verfügung, diese Plätze (insgesamt 13 Gruppen) sind aktuell in der o. g. Quote nicht eingerechnet, werden aber in der einrichtungsscharfen Jugendhilfeplanung angemeldet, um Landesmittel für das kommende Kindergartenjahr nicht zu verlieren.

29 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 1 von 7 TOP/Seite Einrichtungsscharfe Meldung für das Kindergartenjahr 2017/2018 im Rahmen der Beantragung der Fördergelder des Landes NRW über KiBiz.web Aktuelle Bedarfszahlen Stand : Für das kommende Kindergartenjahr 2017/18 werden 91 Einrichtungen mit insgesamt Plätzen im KiBiz.web angemeldet, daraus ergibt sich eine: Versorgungsquote für über Dreijährige bis zum Schuleintritt inkl. aller Provisorien Stadt Neuss gesamt Alle Ü Vorjahr gemeldete Plätze Kinder Bedarfsdeckung Bedarfsdeckung 4.869* ,6%** 107,8%** * KiBiz bzw. kommunal geförderte Plätze ** mit allen Provisorien Versorgungsquote für unter Dreijährige inkl. aller Provisorien Stadt Neuss gesamt U3 2,25 Jahrg Vorjahr Plätze Kita (1.303) Kipfl. ( 449) Kinder Bedarfsdeckung Bedarfsdeckung 1.752*** ,3%** 49,9%** * KiBiz bzw. kommunal geförderte Plätze ** mit allen Provisorien *** zzgl. der nicht Kibiz-geförderten Plätze von Jansen Cilag Erklärung zur nachstehenden Tabelle Abkürzungen: Gf = Gruppenform ST = Schließtage ges. = gesamt Die inklusiven Kinder sind nur nachrichtlich und bereits in der Summe der einzelnen Gruppenformen enthalten Stand:

30 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 2 von 7 TOP/Seite Einrichtung Gf. I Kinder von 2-6 Jahre Gf. II 0-3 Jahre Gf. III 3-6 Jahre davon inklusiv ges. ST Innenstadt DRK Neuss Eichendorffstr. Diakonisches Werk Drususalle dav. U3 35 dav. U3 45 dav. U Std Std 45. U Breite Str Einsteinstr Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh An der Hammerbrücke 10 Kath. KGV Neuss Mitte Dreikönigenstr. 1a Kapitelstr Ü3 Münsterplatz 16a St. Piuskirchplatz Kinderhut Alexianerplatz 2 Kita Blaue Maus Rheydter Str. 176 Kita Libelle Preußenstr. 88 Kita Weberstr. Weberstr. 88 Lebenshilfe Neuss Am Baldhof 1e Hammfelddamm 4b Lukita Mühlenstr Oberstr Meertal Rheydter Str SKF Neuss Hafenstr. 18 Waldorfkindergarten Jülicher Landstr gesamt Stand:

31 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 3 von 7 TOP/Seite Einrichtung Gf. I 2-6 Jahre Gf. II 0-3 Jahre Gf. III 3-6 Jahre davon inklusiv ges. ST Nordstadt Aw o Kaarster Str dav. U3 35 dav. U3 45 dav. U Std Std 45. U Ü3 Lange Hecke Caritasverband Bockholtstr. 51 Diakonisches Werk Am Kotthauser Weg Furtherhofstr Freiheitsstr Ev. Verein Heerdter Str Kivitzbusch 7a prov. Kita Freiheitstr prov. Heerdter Str. 69a Kath. KGV Neuss-Nord Friedensstr Gladbacherstr Neusser Weyhe 70c Daimler Str. 242 Lebenshilfe Neuss Marienburger Str. Lukita Wingender Str Am Kivitzbusch Vogelsangstr Kinderhut Am Hasenberg 46 Kita Blaues Haus Kaarster Str. 125 SKF Kurze Str gesamt Stand:

32 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 4 von 7 TOP/Seite Einrichtung Erfttal DRK Neuss Harffer Str. 11a. Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Bedburgerstr. 82 Kath. KGV Neuss Rund um d. Erftmündung Harffer Str. 52 Kinderzentren Kunterbunt Euskirchenerstr. 25 dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST Ü3 gesamt Einrichtung Gnadental Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Gnadentaler Alle 38 Kath. KGV Neuss Rund um d. Erftmündung Konradstr. 25 SKF Neuss Dunantstr dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST gesamt Ü3 Einrichtung Grimlinghausen DRK Neuss Wahlenstr.14a Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Volmersw erther Str. 99a Kath. KGV Neuss Rund um d. Erftmündung Cyriakusstr. 37b Lebenshilfe Neuss Jakob-Herbert Str dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST gesamt Ü3 Stand:

33 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 5 von 7 TOP/Seite Einrichtung Holzheim AWO Neuss Bahnhofsstr. 21 Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Albert-Schatz Str. 79 Elterninitiative Insel Hombroich Kapellener Str. 75 Kath. KGV Neuss West/Korschenbroich Martinstr Lebenshilfe Neuss Ludgerusring dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST gesamt Ü3 Einrichtung Grefrath 25 dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST Diakonisches Werk Trockenpützstr Kath. KGV Neuss West/Korschenbroich Mergelsw eg 49 gesamt Ü3 Einrichtung Reuschenberg/ Selikum Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Hubertusw eg dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST Ü3 Lutherstr Ev. Verein Tulpenstr. 6 Kath. KGV Neuss West/Korschenbroich Lupinenstr. 149 Lukita Cranachstr. 89a gesamt Stand:

34 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 6 von 7 TOP/Seite Einrichtung Gf. I 2-6 Jahre Gf. II 0-3 Jahre Gf. III 3-6 Jahre davon inklusiv ges. ST Weckhoven DRK Willh.-Leuschner-Str 25 dav. U3 35 dav. U3 45 dav. U Std Std 45. U Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Am Palmstrauch 11 Hüttenstr Ü3 Kath. KGV Neusser Süden Maximilian-Kolbe- Str.12 SKF Hülchrather Str. 35a gesamt Einrichtung Hoisten, Helpenstein 25 dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST Ü3 Elterninitiative Helpenstein An den Weiden 32 Kath. KGV Neusser Süden Schützenstr gesamt Einrichtung Gf. I 2-6 Jahre Gf. II 0-3 Jahre Gf. III 3-6 Jahre davon inklusiv ges. ST Uedesheim Ev. Jugendhilfe Neuss- Süd ggmbh Joh.-Bugenhagen-Str. 2a 25 dav. U3 35 dav. U3 45 dav. U Std Std 45. U Ü3 Schmiedew eg Kath. KGV-Rund um die Erftmündung Rheinfährstr. 200a gesamt Stand:

35 TOP/Seite Anlage Top einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung 2017/18 Seite 7 von 7 TOP/Seite Einrichtung Norf Johanniter An der Norf 10 Kath. KGV Neusser Süden Lahnstr dav. U3 Gf. I 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. U3 davon inklusiv ges. ST Ü3 Müggenburgstr Lukita Lessingplatz 2 Noni Emsstr. 13 SKM Neuss Ruhrstr gesamt Einrichtung Gf. I Kinder von 2-6 Jahre Gf. II 0-3 Jahre Gf. III 3-6 Jahre davon inklusiv ges. ST Rosellen AWO Neuss Horremerstr. 40 DRK Neuss August-Macke- Str dav. U3 35 dav. U3 45 dav. U Std Std 45. U St. Antoniusstr Ueckerather Str Prof. Holbeinstr Kath. KGV Neusser Süden Brunnenstr. 3 Lebenshilfe Neuss Am Henselsgraben 19 Noni Neusser Landstr Föhrenstr Waldkita "Frischlinge" Neuenberger Str gesamt Ü3 Gesamtauswertung aller Stadtteile 25 dav. U3 Gf. I Kinder 2-6 Jahre 35 dav. U3 45 dav. U3 25 Gf. II 0-3 Jahre 35. Std Gf. III 3-6 Jahre 35. Std 45. davon inklusiv U3 Ü3 Plätze ges Stand:

36 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Vergabe der Landeskontingente Familienzentren für das Kindergartenjahr 2017/2018 BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) KEINE GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ BESCHLUSSEMPFEHLUNG Der Weiterentwicklung der "Kindertagesstätte Weberstraße" des Vereins "Kindertagesstätte Weberstraße" e.v., Weberstraße 88 zum Familienzentrum mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 wird zugestimmt. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Für das Kindergartenjahr 2017/2018 hat das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Neuss ein weiteres Kontingent für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zur Verfügung gestellt. Der Fokus der Auswahlkriterien, die durch das Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegeben werden, liegt auf Standorten, deren Familien ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Ziel ist, bessere Lebens- und Bildungschancen für benachteiligte Familien an deren Wohnort zu schaffen. Vorgegebene Auswahlkriterien sind Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" (Kernindikator), Anteil Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern (Indikator 1) sowie: Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund (Indikator 2). Darüber hinaus wurden durch die Jugendhilfeplanung der Stadt Neuss der Anteil der Niedrigverdiener ausgewählt, da dieser Bereich der Voraussetzung des Armutsrisikos entspricht. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Neuss wurden über das Jugendamt schriftlich aufgerufen, bei Interesse Ihre Bewerbungen für das zur Verfügung stehende Kontingent einzureichen. Da bereits einige aus den Vorjahren vorliegende Bewerbungen

37 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP aufgrund von Konzeptionswechsel, Belegungsstruktur etc. zurückgezogen wurden, waren die Träger dazu aufgerufen, Bewerbungen, die zur letzten Kontingentvergabe im Jahr 2015 oder eher eingereicht wurden, bei fortbestehendem Interesse nochmals schriftlich zu bestätigen. Zum Zeitpunkt der Auswahl lagen dem Jugendamt folgende Bewerbungen zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum NRW für die Stadt Neuss vor: Verein "Kindertagesstätte Weberstraße" e.v. Kita Blaue Maus Pomona Stadionviertel Die nachfolgende Tabelle enthält die Auswertung der konkreten Zahlen für die jeweiligen Stadtbezirke der Einrichtungen. Die Zahlen die über dem Durchschnitt in der Stadt Neuss liegen wurden fett markiert. Stadtbezirk (statistisch) Kernindikator* (Bedarfsgemeinschaften nach SGB II) Indikator 1 (Registrierte Arbeitslose) Indikator 2** (Migrationsanteil) Niedrigverdiener Pomona 19,56 7,18 16,08 37,8 Stadionviertel 9,38 4,32 9,40 31,3 Stadt Neuss 14,93 6,07 12,70 36,70 * Es liegen für das Stadtgebiet nur Gesamtzahlen je Stadtteil zum SGB II vor. ** Es liegen nur Zahlen für Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft vor. Die Einrichtung Kindertagesstätte Weberstraße der Elterninitiative Kindertagesstätte Weberstraße e.v. liegt mit dem Kernindikator weit über dem Durchschnitt in der Stadt Neuss. Auch die Indikatoren 1 und 2 liegen über dem Durchschnitt. Nach Auswertung der Indikatoren entspricht somit nur der Stadtteil Pomona der, durch das Land NRW vorgegebenen, Auswahlkriterien. Damit eine möglichst flächendeckende, niedrigschwellige Arbeit mit Familien mit Beratungs- und Betreuungsbedarf in der Stadt Neuss entsteht und weiter ausgebaut werden kann, wird die Kindertagesstätte Weberstraße e.v., Weberstraße 88 zum Kindergartenjahr 2017/18 für die Zertifizierung zum Familienzentrum vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde durch die Vertreter der Facharbeitsgruppe Kindertagesbetreuung im Rahmen des Arbeitskreis-Treffens am einstimmig angenommen. ANLAGENNUMMER JHA JHA BEZEICHNUNG Bestehende Familienzentren NRW in der Stadt Neuss Auswahlkriterien Land NRW

38 TOP/Seite JHA Liste Familienzentren Stadt Neuss Seite 1 von 2 TOP/Seite Einrichtung Strasse PLZ Ort Innenstadt Familienzentrum "St. Quirin" Münsterplatz Neuss Hammfeld Ev. Familienzentrum "Kleine Leute, große Welt" An der Hammer Brücke Neuss Furth-Süd Kindertageseinrichtung "Kleine Welt" Wingenderstr Neuss Furth-Mitte Kindertageseinrichtung "Wetterhäuschen" Am Kivitzbusch Neuss Ev. Familienzentrum Kita Kappeswiese Freiheitstraße Neuss Furth-Nord Familienzentrum Blaues Haus Kaarster Str Neuss Lebenshilfe Familienzentrum Marienburg Marienburger Str Neuss Weißenberg Vogelsang Ev. Familienzentrum für Kinder "Schatzinsel" Furtherhofstraße Neuss Augustinusviertel Dreikönigenviertel Pomona Familienzentrum Am Baldhof Am Baldhof 1e Neuss Barbaraviertel Caritas-Familienzentrum "Sonnenschein" Bockholtstr Neuss Familienzentrum "Lebendiges Haus" Heerdter Str Neuss Stadionviertel Ev. Familienzentrum Einsteinstraße Einsteinstraße Neuss Weckhoven Familienzentrum Kinderzentrum Weckhoven Hülchrather Str. 35a Neuss Selikum Reuschenberg Kath. Tageseinrichtung für Kinder "St. Hubertus" Lupinenstraße Neuss Gnadental Familienzentrum Regenbogen Dunantstr Neuss Uedesheim

39 TOP/Seite JHA Liste Familienzentren Stadt Neuss Seite 2 von 2 TOP/Seite Grimlinghausen Familienzentrum "Sonnenblume" Jakob-Herbert- Straße Neuss Erfttal DRK Familienzentrum Harffer Str. 11 a Neuss Norf NoNi Ev. Tageseinrichtung für Kinder Emsstraße Neuss Rosellen DRK Familienzentrum "Wurzelzwerge" Speck/Wehl/Helpenstein August-Macke-Str Neuss Holzeim Kath. Familienzentrum Maria Regina Martinstraße Neuss Grefrath Kath. Tageseinrichtung für Kinder "St. Stephanus" Mergelsweg Neuss

40 TOP/Seite JHA Auswahlkriterien Land NRW Seite 1 von 1 TOP/Seite Kernindikator:,Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" Die Einkommenssituation ist ein zentraler Faktor zur Differenzierung der Lebenslagen von Familien. Ein Kernkriterium, das sich in der Vergangenheit zur kleinräumigen Analyse bewährt hat, ist der Bezug von Arbeitslosengeld I1. Um den Bereich der frühkindlichen Bildung besonders in den Blick zu nehmen, sollte für die Abbildung der Einkommensunterschiede von Familien mit Kindern im Vorschulalter der Indikator Anteil der,kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II" herangezogen werden. Grundsätzlich ebenfalls geeignet sind auch andere Altersdifferenzierungen bzw. die Gesamtzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bei der Entscheidung für einen SGB II-lndex sollte jedoch beachtet werden, dass für die Auswahl der zu fördernden Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in benachteiligten Gebieten der SGB II-lndikator,der unter 7-jährigen" besonders aussagefähig ist, da er die Familien mit kleinen Kindern umfasst. Wir empfehlen daher diesen Indikator. Er liefert auf der Basis der amtlichen Statistik gesicherte Erkenntnisse über Stadtteile, die von einem höheren Bildungs- und Armutsrisiko geprägt sind und daher besonderer Unterstützung bei der frühkindlichen Bildung und Förderung bedürfen. Indikator:,Anteil Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern" Eine weitere Möglichkeit, Einkommensarmut und damit das Armutsrisiko in einer Kommune differenziert zu bewerten, liegt in der sozialräumlichen Analyse der Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit ist mit starken Beschränkungen der Teilhabe- und Verwirklichungschancen verbunden. Dabei korrespondiert die Armutsrisikoquote insbesondere mit der Erwerbsbeteiligung der Eltern. Am höchsten ist die Armutsrisikoquote bei Personen in Paarhaushalten mit Kindern, wenn beide Elternteile nicht erwerbstätig sind (80,1%) -ist ein Elternteil erwerbstätig, so liegt die Armutsrisikoquote bei 23,9%. Personen, die in Ein-Eltern-Familien leben tragen ebenfalls ein hohes Armutsrisiko, wenn der allein erziehende Elternteil keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (60,9%)I Indikator: Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund Der Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund umfasst neben den Ausländerinnen und Ausländern ohne deutschen Pass auch Aussiedlerinnen und Aussiedler, Eingebürgerte, sofern sie selbst eingewandert sind, sowie Kinder, deren Eltern einen Migrationsstatus haben. Personen mit Migrationshintergrund sind oftmals im Hinblick auf Bildung, Erwerbsbeteiligung und Einkommenssituation benachteiligt. Dies schlägt sich z.b. in einem überdurchschnittlichen Anteil von ausländischen Jugendlichen nieder, die keinen Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule und keinen berufsbildenden Ausbildungsabschluss haben. Die Folge davon sind niedrigere Erwerbstätigenquoten und eine hohe Erwerbslosigkeit. Nahezu ein Drittel (32,1%) der Menschen mit Migrationshintergrund in NRW sind einkommensarm. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sind es 8,9 %. Niedrigverdiener Grundzahlen: Anzahl Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der positiven, zu versteuernden Einkünfte unter /Jahr Anzahl Steuerpflichtige insgesamt zu versteuerndes Einkommen (positive zu versteuernde Einkünfte ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen etc.) Berechnungsregel: Anzahl der Einkommensbezieher unter p. a. / Anzahl aller Steuerpflichtigen x 100 Stand:

41 Vorlage JHA GREMIUM Jugendhilfeausschuss STADT NEUSS DER BÜRGERMEISTER DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Jugendamt Herr Beigeordneter Hörsken TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": Vergabe von Trägerschaften ab 2017 BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) KEINE GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) KEINE DIFFERENZ GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN IM HH VERANSCHLAGT DIFFERENZ BESCHLUSSEMPFEHLUNG 1. Die Trägerschaften der neuen geplanten Kindertageseinrichtungen werden mit sofortiger Wirkung, wie folgt an die genannten Träger der freien Jugendhilfe mit dem dargestellten Trägeranteil vergeben: Kita Stadtteil Träger Geplante Inbetriebn ahme des Standorte s Träger- Anteil Prov. Holbeinstr ( 5 Gruppen) Allerheiligen N.N % Kita Neusser Weyhe (4 Gruppen) inkl. vorheriges Provisorium Nordstadt Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e. V % 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Träger für den möglichen Betrieb der provisorischen Kita Holbeinstraße zu finden. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Im Rahmen der Ausbauplanung werden aktuell Kindertageseinrichtungen geplant und errichtet, für deren Betrieb neue Träger zu benennen sind.

42 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP Wesentliche Kriterien für die Vergabe einer Trägerschaft sind: 1. Anerkennung als Träger nach 75 SGB VIII und Erfahrung im Betrieb von Kindertageseinrichtungen 2. Vernetzung im Sozialwesen Neuss und aktive Mitwirkung an der örtlichen Jugendhilfeplanung 3. Konzept zur kurzfristigen aber auch nachhaltigen Personalakquise 4. Ideen zur konzeptionellen Ausrichtung für den konkreten Sozialraum unter den fachlichen Schwerpunkten gemäß Kinderbildungsgesetz NRW; aktuelle Sozialherausforderung wie z. B. Flüchtlingsthematik, Fachkonzept nach Dr. Lüttringhaus 5. Trägerauswahl im Sinne der Trägervielfalt bzw. Synergieeffekte in der Kooperation mit bereits bestehenden eigenen Einrichtungen im Stadtteil 6. Finanzielle Leistungsfähigkeit bei auf Dauer angelegten Einrichtungen zu den aktuellen Konditionen, wie 5 % Eigenanteil bei sonstigen Trägern Neben den fachlichen Standards, den alle aktiven Kitaträger in der Stadt Neuss erfüllen, ist die Bereitschaft, den vorgesehenen Eigenanteil an den Betriebskosten zu leisten (außer bei Provisorien ohne Festbaualternative) ein maßgebliches Kriterium für die Vergabe von Trägerschaften. Der Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e. V. hat in 2016 die Trägerschaft für das Provisorium Freiheitsstraße übernommen und dieses in Februar 2017 in Betrieb genommen. Der Träger hat seine Bereitschaft zur langfristigen Übernahme der Trägerschaft im Januar 2017 schriftlich bekundet und sich bereit erklärt, für die Kita Neusser Weyhe mit der Inbetriebnahme des Provisoriums an der Neusser Weyhe die Trägerschaft inkl. des Trägeranteils von 5 % zu übernehmen. Das DRK Neuss e. V. hat in 2016 die Trägerschaft für das Provisorium Holbeinstraße übernommen. Durch die aktuellen Entwicklungen im Stadtgebiet möchte der Träger seine Aktivitäten auf andere Standorte konzentrieren, auch da er in diesem Sozialraum bereits drei Kitas betreibt. Aktuell liegt der Verwaltung keine Interessensbekundung eines Trägers für den Betrieb des Provisoriums vor. Es wurden Träger mit bekanntem Interesse an dem Betrieb eines Provisoriums kontaktiert und die Verwaltung wird über den Verhandlungsstand in der Sitzung berichten.

43 Vorlage ANTRAG TOP GREMIUM Jugendhilfeausschuss UNTERZEICHNER, BERICHTERSTATTER Helga Koenemann Michael Klinkicht BETREFF Neufassung der Jugendförderrichtlinie GEWÜNSCHTE BERATUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss ABSTIMMUNGSERGEBNIS ANTRAGSTEXT ALS BESCHLUSSEMPFEHLUNG Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Prozess zur Weiterentwicklung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe zu berichten, insbesondere über 1. die Inanspruchnahme der verschiedenen Fördermöglichkeiten in den letzten Jahren, 2. die beabsichtigte Änderung von Förderschwerpunkten, insbesondere die Aufnahme von neuen Schwerpunkten, welche sich aus dem Kinder- und Jugendförderplan ergeben (z.b. Inklusion, Integration, Neue Medien, vernetzte Hilfelandschaft) und aus aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen (religiöse Toleranz, Extremismusprävention), 3. eine Ausweitung des Berechtigtenkreises zur Anpassung an die Realität (z.b. Berücksichtigung von überörtlichen Trägern oder neuen Betriebsformen), 4. die beabsichtigte Erhöhung der Zuschüsse, 5. den Zeitplan, wann mit einer Neufassung der Richtlinie zu rechnen ist. ANTRAGSBEGRÜNDUNG Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe wurden zuletzt im Jahr 1999 überarbeitet. In vielen Fällen stimmen Richtlinie und Praxis bzw. die neuere Gesetzeslage nicht mehr überein (siehe im konkreten im Antragstext). Die Jugendverbände haben bereits eine Neufassung der Richtlinie angeregt. Dabei ging es insbesondere um finanzielle Aspekte. Mit diesem Antrag wird der Fokus zusätzlich auf inhaltliche Aspekte gerichtet.

44 An die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Frau Susanne Benary-Höck Schulstraße Neuss Zur Mitkenntnis Beigeordneter Herrn Ralf Hörsken Neuss, den 27. Februar 2017 Antrag auf Berichterstattung: Neufassung der Jugendförderrichtlinie Sehr geehrte Frau Benary-Höck die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Prozess zur Weiterentwicklung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe zu berichten, insbesondere über 1. die Inanspruchnahme der verschiedenen Fördermöglichkeiten in den letzten Jahren, 2. die beabsichtigte Änderung von Förderschwerpunkten, insbesondere die Aufnahme von neuen Schwerpunkten, welche sich aus dem Kinder- und Jugendförderplan ergeben (z.b. Inklusion, Integration, Neue Medien, vernetzte Hilfelandschaft) und aus aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen (religiöse Toleranz, Extremismusprävention), 3. eine Ausweitung des Berechtigtenkreises zur Anpassung an die Realität (z.b. Berücksichtigung von überörtlichen Trägern oder neuen Betriebsformen), 4. die beabsichtigte Erhöhung der Zuschüsse, 5. den Zeitplan, wann mit einer Neufassung der Richtlinie zu rechnen ist. Begründung: Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe wurden zuletzt im Jahr 1999 überarbeitet. In vielen Fällen stimmen Richtlinie und Praxis bzw. die neuere Gesetzeslage nicht mehr überein (siehe im konkreten im Antragstext). Die CDU-STADTRATSFRAKTION NEUSS Münsterplatz 13a Neuss T: info@cdu-neuss.de BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN STADTRATSFRAKTION NEUSS Schulstraße Neuss T: fraktion@gruene-neuss.de

45 - 2 - Jugendverbände haben bereits eine Neufassung der Richtlinie angeregt. Dabei ging es insbesondere um finanzielle Aspekte. Mit diesem Antrag wird der Fokus zusätzlich auf inhaltliche Aspekte gerichtet. Helga Koenemann Vorsitzende der CDU-Fraktion Michael Klinkicht Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

46 Vorlage UK Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Sachstand Umsetzung Kinderspielplatzprogramm 2016 und Instandhaltungsmaßnahmen von Kinderspielplätzen SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Unterausschuss Kinder Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Kinderspielplatzprogramm 2016 Die Umsetzung des Kinderspielplatzprogramms 2016 mit der Grunderneuerung der Kinderspielplätze Itterstraße in Norf-Derikum, Zypressenweg in Rosellerheide und Jröne Meerke auf der Furth Mitte hat folgenden Sachstand: Kinderspielplatz Jröne Meerke, Furth Süd, Kategorie A/B/C: Der Spielplatz am Jröne Meerke wird aufgrund der Lage im Naherholungsgebiet und dem bestehenden Wasserspielplatz insbesondere in den Sommermonaten sehr gut frequentiert. Durch die Beteiligung des Fördervereins Nüsser Pänz bei der Fanta-Spielplatzinitiative wurde ein Klettergerät vom Verein zur Verfügung gestellt. Der ungefähre Wert des Spielgerätes beträgt 5.000,00. Im September 2015 hat eine Kinderbeteiligung zur Spielplatzplanung für den Kinderspielplatz Jröne Meerke stattgefunden. Das Thema Klettern, Balancieren sowie die Ausgestaltung des Sandspielbereichs wurde bei den Kindern favorisiert und wurde bei der Entwurfsplanung berücksichtigt. Sachstand Umsetzung: Die Maßnahme befindet sich in der Vorbereitung zur Ausschreibung und ist voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 fertiggestellt. Kinderspielplatz Zypressenweg/Rosellen, Kategorie B/C: Auf dem Spielplatz soll eine Fläche zum Ball spielen erhalten bleiben. Im Gegenzug dazu wird der Spielplatz in seinem Spielangebot wesentlich aufgewertet. Die Wünsche der Kinder aus der vorangegangenen Kinderbeteiligung, wie zum Beispiel eine Vogelnestschaukel und eine Kletterkombination, sind in die Planung eingeflossen. Sachstand Umsetzung: Die Maßnahme Kinderspielplatz Zypressenweg befindet sich in der Umsetzung. Mit der voraussichtlichen Fertigstellung ist bis zum Ende des ersten Quartals 2017 zu rechnen. Kinderspielplatz Itterstraße/ Norf-Derikum, Kategorie B/C: Der Spielplatz wird gut frequentiert, hat jedoch aufgrund veralteter und unattraktiver Spielgeräte keinen hohen Spielwert. Die Ergebnisse der Kinderbeteiligung, wie u.a. ein Karussell und eine Kletterspinne, wurden bei der Planung berücksichtigt.

47 TOP Vorlage UK Seite 2 TOP Sachstand Umsetzung: Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung und ist voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2017 fertiggestellt. Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei Neusser Kinderspielplätzen Folgende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden auf den Neusser Kinderspielplätzen in 2016 durchgeführt: Neben Zahlreichen kleinen Reparaturen, wie Austausch von morschen Brettern oder Austausch eines Schaukelsitzes, wurden auch größere Reparaturen wie der komplette Austausch der Doppelschaukel am Kinderspielplatz Annostraße und die Reparatur der Korbschaukel an dem Kinderspielplatz Ruhrstraße/ Weserstraße mit der eigenen Werkstatt umgesetzt. Ein Austausch des kompletten Spielgerätes fand am Kinderspielplatz St.-Anna- Heim/ Rheydter Straße statt. Am Bolzplatz am Leuchtenhof wurde die marode Holztreppenanlage gegen eine Blockstufentreppe ausgetauscht. Verschönerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Form von Lackieren von Holzbauteilen und Streichen von Metallbauteilen fanden am Kinderspielplatz Graf-Landsbergstraße/ Theresienheim durch die Firma Pierburg, am Kinderspielplatz Eggenhofstraße/ Kaarster Straße im Rahmen der Fanta Spielplatzinitiative sowie am Kinderspielplatz Röntgenstraße durch den Förderverein Nüsser Pänz statt.

48 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Antrag aus dem Integrationsrat vom Bestandsaufnahme - Kinderarmut in Neuss - Verpflegung in Kindertagesstätten von Kindern, deren Eltern den Essensbeitrag nicht auf-bringen können - Rechtliche Folgen für die Eltern bzw. das Elternteil bei nicht gezahlten Essenspauschalen SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss Integrationsrat INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Bezüglich der Kinderarmut in Neuss wird auf die Vorlage TOP 16 Projekt Kein Kind zurücklassen für ganz Nordrhein-Westfalen (KeKiz) verwiesen. Im Rahmen dieses Projektes soll unter anderem ein sozialräumliches Monitoring durchgeführt werden, damit konkrete Daten erhoben und ausgewertet werden können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen. Die Zahlung der Essenspauschalen ist im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages geregelt, der zwischen den Eltern und dem Träger der Kindertageseinrichtung geschlossen wird. Die Folgen nicht gezahlter Essensbeiträge sind somit zivilrechtliche/privatrechtliche Angelegenheiten zwischen Träger und Eltern, die über Mahnungen, Mahnbescheide oder in einem letzten Schritt durch ein Gerichtsverfahren geregelt werden müssen. ANLAGENNUMMER BEZEICHNUNG JHA Antrag aus dem Integrationsrat vom

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51 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Bereitschaftsdienst des Jugend- und Sozialamtes SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Ein grundlegender Auftrag der Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche in Gefährdungssituationen zu schützen und jederzeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, Gefährdungen für das Wohl der jungen Menschen abzuwenden - notfalls gegen den Widerstand der Personensorgeberechtigten. Ebenso obliegt es dem Bereich Jugend und Soziales, Familien und Einzelpersonen in Notsituationen kurzfristig Hilfe zukommen zu lassen. Auf entsprechende Hinweise müssen die Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialamtes sofort reagieren, Glaubwürdigkeit des Hinweises und den Gefährdungsgrad des betroffenen jungen Menschen abschätzen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Auch außerhalb der Dienstzeiten des Jugend- bzw. Sozialamtes muss dies sichergestellt sein. Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung sowie unmittelbare Unterstützung für Familien, Kindern und Jugendlichen in akuten Krisensituationen und Einzelpersonen in Notsituationen werden durch den Bereitschaftsdienst für das Jugend- und Sozialamt bearbeitet. Hinweise zu Kindeswohlgefährdungen werden durch Fachkräfte des Jugendamtes grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip begutachtet. Dieses Prinzip gilt verbindlich auch für Einsatzzeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten und dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität wie auch der Sicherheit der handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufgrund dessen wurde nachfolgende Vorgehensweise festgelegt und mit Dienstanweisung zum in Kraft gesetzt: Es werden grundsätzlich zwei Mitarbeitende in Bereitschaft sein. Der/die erste Mitarbeitende verrichtet den Vordergrunddienst und wird über die Leitstelle der Feuerwehr ( ) informiert. Der/die zweite Mitarbeitende verrichtet eine Bereitschaft für das Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen, für Unterstützung in akuten Krisensituationen und grundlegende Fragestellungen des/der ersten Mitarbeitenden der Bereitschaft. Dieses Verfahren wird nach 18 Monaten überprüft.

52 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung": Zwischenbericht zum Thema Randzeitenbedarfe in Kindertageseinrichtungen SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am die Verwaltung beauftragt, 1) die Träger von Kindertageseinrichtungen in Neuss zu Rahmenöffnungszeiten zu befragen. 2) die großen Arbeitgeber und deren Betriebsräte im Neusser Stadtgebiet nach den Bedarfen an Belegbetreuungsplätzen zu befragen. 3) eine Elternbefragung mit dem Thema Randzeitenbedarf durchzuführen und die Ergebnisse mit den Trägern auszuwerten. 4) die Errichtung von Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Rahmenöffnungszeiten bei vorliegendem Bedarf zu konzipieren und entsprechende Träger zu gewinnen. Die Verwaltung des Jugendamtes arbeitet aktuell an der Umsetzung der o. g. Beschlüsse. Folgender Zwischenstand kann mitgeteilt werden. Nach realistischer Einschätzung zur ordentlichen Bearbeitung der o.g. Aufträge unter Beteiligung aller Akteure wird eine abschließende und ausführliche Berichterstattung erst im Jugendhilfeausschuss im September 2017 erfolgen können. Es hat erste Gespräche mit großen Arbeitgebern im Stadtgebiet gegeben. Weitere Gespräche mit Arbeitgebern werden im März und April 2017 erfolgen. Die ersten Erkenntnisse zeigen, dass die Bedarfe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr differenziert sind und auch die erforderlichen Betreuungsumfänge und -intervalle aufgrund der guten Betreuungsinfrastruktur in der Stadt Neuss aber auch in den Nachbarkommunen schwer konkret zu definieren sind. Neben der Frage, welche Angebote erforderlich und organisatorisch umsetzbar sind, ist auch die Frage, nach der Wahrung des Kindeswohls in Hinblick auf Betreuungszeiten, Betreuungsumfänge, Kontinuität und Vielzahl von Bezugspersonen zu berücksichtigen, und in Einklang mit den Bedarfen der Arbeitswelt zu bringen. In einem Pilotprojekt wird das Jugendamt mit dem Lukaskrankenhaus in einem Workshop die konkreten Fragestellungen zur betriebsnahen Kindertagesbetreuung mit Arbeitgeber, Betriebsrat und interessierten Arbeitnehmer/innen erörtern und diese Erkenntnisse in die weiteren Gespräche und Bedarfsermittlungen einfließen lassen. Die Befragung der Träger von Kindertageseinrichtungen wird aktuell vorbereitet und soll im März 2017 starten. Die Verwaltung ist im Rahmen der Bedarfsmeldungen für das neue Kita-Jahr in Gesprächen mit einigen Trägern, um gemeinsam zu prüfen, in welchen Kitas aufgrund der aktuellen Rückmeldungen aus dem Anmeldeverfahren Randzeitenbedarfe bekannt sind. Hier soll konkret ein Augenmerk auf mögliche Randzeitenmodelle in

53 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP Bestandskindertageseinrichtungen gerichtet werden und welche organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen dieser erfordern. Nach einem Austausch und einer Beratung mit dem Landesjugendamt soll die wichtige Elternbefragung in diesen komplexen Zusammenhängen nicht eigenständig durchgeführt werden, sondern noch durch eine zu beauftragende Externe. Die Befragung ist für Juni 2017 vorgesehen, wenn alle Betreuungsplätze und -verträge für das kommende Kindergartenjahr vergeben sind. Für August 2017 ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Elternbefragung mit der Facharbeitsgruppe 2 sowie Trägervertretern auszuwerten, sodass dann im JHA September 2017 berichtet werden kann.

54 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Zum wird voraussichtlich eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes erfolgen. Damit soll die bisherige Befristung des Leistungsbezugs von maximal 6 Jahren in den ersten 12 Lebensjahren aufgehoben werden und ein Anspruch auf UVG unbefristet bis zum 18. Lebensjahr bestehen. Das Bundeskabinett hat die beabsichtigte Gesetzesänderung am genehmigt. Im Gespräch zwischen Bund und Ländern am wurden die Ausgangsregelungen modifiziert und das Inkrafttreten auf den verschoben. Hiernach sollen n u r die über 12-jährigen SGB II-Leistungsbezieher unter bestimmten Voraussetzungen vom UVG-Anspruch ausgeschlossen werden. Die geplante Änderung hat zur Folge, dass sich das Fallvolumen und die Mehrausgaben für die Kommunen in NRW mehr als verdoppeln werden. Für Neuss bedeutet das, bei einer aktuellen Fallzahl von über laufenden Fällen und jährlichen Transferausgaben von rd. 2,2 Mio., dass zukünftig jährliche Mehrausgaben von ca. 4,8 Mio. entstehen. Abzüglich der voraussichtlichen Erstattungen durch Bund und Land bedeutet dies eine Netto - Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von rd. 2,5 Mio.. Hinzu kommt eine absehbare Antragsflut Mitte des Jahres, da die Berechtigten ihre Anträge zur Fristwahrung auch im Monat des Inkrafttretens stellen müssen. Es ist also mit über neuen Anträgen im Juli 2017 zu rechnen, wobei letztlich davon auszugehen ist, dass weniger als 200 Kinder und Familien tatsächlich eine finanzielle Verbesserung erfahren, da mindestens 80% der UVG-Empfänger/innen in Neuss auch SGB II Leistungen beziehen. Die Verwaltung bereitet aktuell die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Aufgabenbewältigung vor. Im Vordergrund steht hierbei, die Vielzahl der zu erwartenden Neuanträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Der Städtetag NRW hat das Thema Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in seiner 312. Sitzung am in Köln als TOP 7 auf der Tagesordnung. Hier wird der erforderliche finanzielle Mehraufwand auf Seiten der Kommunen sowie die Frage des entsprechenden Finanzausgleichs im Fokus stehen, denn durch die rechtlich vorrangigen UVG-Leistungen wird es zu erheblichen Wenigerausgaben im Bereich des SGB II bei Regelleistungen und Unterkunftskosten kommen.

55 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Teilnahme der Stadt Neuss an dem Projekt Kein Kind zurücklassen für ganz Nordrhein Westfalen (KeKiz) SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Die Teilnahme an KeKiz wurde durch den Jugendhilfeausschuss am vorbehaltlich der Entscheidung des Landes über die Teilnahme der Stadt Neuss an KeKiz beschlossen. Die Aufnahme des Projektantrages der Stadt Neuss in das Projekt KeKiz wurde vom Land NRW am per mitgeteilt. Am haben Frau Schoofs und Herr Wallmeier an einer Veranstaltung des Landes NRW teilgenommen, wo die Abrechnungsmodalitäten u.a. vorgestellt wurden. Am hat ein kick off Gespräch zwischen Frau Köhler (Ansprechpartnerin der Landeskoordinierungsstelle KeKiz für die Stadt Neuss) und Herrn Dr. Stolz (Leiter der Landeskoordinierungsstelle KeKiz) sowie Herrn Bürgermeister Breuer, Herrn Hörsken, Herrn Derichs und Herrn Wallmeier stattgefunden. In diesem Gespräch ist neben den Eckpunkten des Projektes besprochen worden, dass der Aspekt Unterstützung KeKiz durch die oberste Leitungsebene (Bürgermeister, Verwaltungsvorstand u.a.) ein wesentlicher Gelingens - Faktor für das Projekt ist. Mit dem Land NRW wurde ein Weiterleitungsvertrag geschlossen, der auch die Zielvereinbarung enthält. Eine Übersicht wesentlicher Ziele ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Konkrete wesentliche Ziele Leitbilderstellung Prävention Lückenschluss der Präventionsketten Sozialräumliches Monitoring In zwei ausgesuchten Sozialräumen sollen umfassende Präventionsketten entwickelt werden (Beteiligung Jugendhilfe, Schule, Gesundheit u.v.m.). Erkenntnisse und sich daraus entwickelte Bedarfe werden in die verschiedenen Planungsbereiche eingebracht. Während dieser Entwicklung ist ein Handbuch zu erstellen, welches Standards für die Entwicklung der umfassenden Präventionsketten auch in den anderen Sozialräumen definiert. von mfkjks nrw mfkjks nrw mfkjks nrw Stadt Neuss Stadt Neuss Stadt Neuss

56 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP Die nächsten Handlungsschritte Besetzung der Koordinationsstelle Auftaktworkshop als Projektstart unter Beteiligung BM, 4, 5, 6, Kreisdirektor Brügge, andere noch zu definierende Teilnehmer/- innen Besetzung und Auftaktsitzung der Steuerungsgruppe (bei städtischen Ämtern möglichst mit Amtsleitungen) Einbringung der Ergebnisse der Steuerungsgruppe in den Verwaltungsvorstand Erteilung der Arbeitsgrundlage für die Koordinationskraft / KEKIZ ANLAGENNUMMER JHA JHA JHA BEZEICHNUNG Weiterleitungsvertrag Zielvereinbarung Kurzkonzept

57 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 1 von 6 TOP/Seite Stand:

58 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 2 von 6 TOP/Seite Stand:

59 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 3 von 6 TOP/Seite Stand:

60 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 4 von 6 TOP/Seite Stand:

61 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 5 von 6 TOP/Seite Stand:

62 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Weiterleitungsvertrag Seite 6 von 6 TOP/Seite Stand:

63 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 1 von 6 TOP/Seite Stand:

64 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 2 von 6 TOP/Seite Stand:

65 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 3 von 6 TOP/Seite Stand:

66 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 4 von 6 TOP/Seite Stand:

67 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 5 von 6 TOP/Seite Stand:

68 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Zielvereinbarung Seite 6 von 6 TOP/Seite Stand:

69 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 1 von 17 TOP/Seite Antrag der Stadt Neuss zum Aufruf KEIN KIND ZURÜCKLASSEN! FÜR GANZ NORDRHEIN-WESTFALEN Ansprechpartner: Stadt Neuss Jugendamt Herr Helge Wallmeier Stellv. Amtsleiter Michaelstraße / Neuss Stand:

70 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 2 von 17 TOP/Seite Jugendamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Strategische Zielfindung 3 2. Einführung: Jugendhilfeplanung im Bereich so früh 3 Bestehende Aktivitäten im Kontext Präventionsketten 2.1 Zielgruppenorientierte Maßnahmen Frühe Hilfen Einsatz von Familienhebammen NEFTA (Neusser Eltern Fachkräftetraining bei ADHS) Wir2 Bindungstraining für Alleinerziehende Eltern Start up Strukturelle/Netzwerkorientierte Zusammenarbeit der 9 Fachkräfte Facharbeitsgruppen (FAG) Weitere Arbeitsebenen Kooperation zwischen Jugendamt und Institutionen im 9 Bereich familienunterstützende Hilfen Einführung in Wahrnehmungsbereiche und 9 Kommunikationswege Beratungsbereich Leistungsbereich Graubereich Gefährdungsbereich Institutionalisierte verstetigte Maßnahmen und Projekte Teilhabe ermöglichen Kommunale Netzwerke gegen 11 Kinderarmut Wir kümmern uns in der Nordstadt 3.2. ProVier Konkretisierung Ziele KeKiz Projektskizze/Struktur Ämterübergreifend arbeiten Steuerungsgruppe Ansiedlung der Koordinationsstelle Übersicht Projektziele-Indikatoren 16 Stand:

71 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 3 von 17 TOP/Seite 1. Strategische Zielfindung (Gelingendes Aufwachsen Indikatoren: Verlässliche Beziehungen und Bildungsteilnahme) Die Stadtverwaltung Neuss hat sich grundlegend in einem Leitbild wie folgt positioniert: Die Menschen dieser Stadt sind Mittelpunkt unseres Handelns Wir verstehen uns als dienstleistende und bürgernahe Stadtverwaltung. Wir orientieren uns an den Interessen und am Wohl der Menschen in unserer Stadt; wir machen ihre Anliegen zu unseren. Das Wohl aller hat für uns Vorrang vor Einzelinteressen. Wir informieren und beteiligen die Menschen, wo immer dies möglich ist. Wir praktizieren Gleichbehandlung und setzen uns aktiv für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Auch bei hoheitlichem Handeln treten wir fair und respektvoll auf. (Quelle: Leitbild der Stadtverwaltung Neuss, Stand 01/2015) Aus diesen Vorgaben wurde als ein wesentlicher Grundsatz formuliert, dass das Jugendamt der Stadt Neuss zu einem gelingenden Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen beiträgt. Die Familie ist der zentrale Ort für Kinder und Jugendliche, wo sie gefördert werden. Eine verlässliche Beziehung der Eltern zu ihren Kindern, emotionale Stabilität und Sicherheit, sind die Basis für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern zu einer gefestigten, beziehungsfähigen Persönlichkeit. Ergänzend zur Familie gibt es Einrichtungen und Institutionen, die zu einem gelingenden Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen beitragen. Hierzu gehören Kindertagesstätten, Familienzentren, Jugendeinrichtungen, Schulen, Sportvereine, Kulturvereine, Schützenvereine u.v.m. In der Zusammenarbeit dieser Einrichtungen und Institutionen sowohl mit der Stadtverwaltung als auch untereinander muss das gelingende Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen immer im Fokus bleiben. 2. Einführung: Die Jugendhilfeplanung im Bereich so früh Bestehende Aktivitäten im Kontext Präventionsketten Das Soziale Frühwarnsystem (SF) und die Frühe Hilfen sind in Neuss unter so früh zusammengefasst und bestehen für die Altersgruppe 0-17 Jahre. Benannt werden bereits entwickelte Vernetzungen, um deutlich zu machen, dass das Projekt "KEIN KIND ZURÜCKLASSEN! FÜR GANZ NORDRHEIN-WESTFALEN" eine Handlungsansatz aufgreift, der in der Stadt Neuss schon länger verfolgt wird. Die Teilnahme an dem Projekt "KEIN KIND ZURÜCKLASSEN! FÜR GANZ NORDRHEIN-WESTFALEN" soll dazu genutzt werden, die kommunalen Netzwerke Stand:

72 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 4 von 17 TOP/Seite weiterzuentwickeln und insbesondere die Verbindung aller Planungs- und Lebensbereiche in die Netzwerke, neben der Weiterentwicklung, auch zu verstetigen. Im Folgenden werden die bereits erwähnten bestehenden Strukturen und Projekte/ Maßnahme aufgeführt und erläutert. Folgende Aktivitäten werden in der Jugendhilfeplanung bereits umgesetzt: 2.1. Zielgruppenorientierte Maßnahmen (exemplarisch) Frühe Hilfen Jugendhilfeplanung im Bereich Frühe Hilfen (Aufbau Präventionsketten 0-17, Grundidee JHA 2008): Das SF ist entstanden, um frühzeitig Unterstützungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen, zu bewerten und entsprechende Hilfen zu vermitteln. Frühe Hilfen sind niederschwellige Hilfen, die lange vor den Hilfen zur Erziehung ( 27ff SGB VIII) und einer Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) einsetzen. Sie sollen einer Kindeswohlgefährdung entgegenwirken. Die Facharbeitsgruppe IV so früh, die sich aus MitarbeiterInnen des Jugendamtes, der Schulen, der Familienbildungsstätten, der Beratungsstellen, u.v.m. zusammensetzt, wird innerhalb der Arbeitsgemeinschaft nach 78, 80 (3) SGB VIII gebildet. Zur Umsetzung der SF steht nicht die Schaffung neuer Hilfen, sondern die Bündelung und Netzwerkbildung bereits vorhandener Hilfen/Initiativen sowie die Wissensvermittlung möglicher Angebote im Vordergrund. Zusätzlich zur Netzwerkstruktur innerhalb der Facharbeitsgruppe IV, entstehen Kooperationsformen der Frühen Hilfen der Jugendämter mit dem Gesundheitsamt des Rhein Kreis Neuss als auch mit dem Bereich Guter Start ins Leben. Dieses Projekt ist bundesweit angelegt und ist ein niederschwelliges Hilfsangebot für Familien mit Säuglingen und Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Die Dienste im Rahmen des SkF Neuss erreichen die werdenden Mütter bereits schon in der Schwangerschaft, um entlastende Angebote schon frühzeitig zu vermitteln. Die Stärkung der jungen Familien bietet den Kindern eine Grundlage für eine intakte physische, psychische und soziale Entwicklung. Das Projekt Guter Start ins Leben begann Anfang Die Facharbeitsgruppe IV entwickelte 2007 in unterschiedlichen Arbeitsgruppen soziale Frühwarnsysteme für vier verschiedene Altersgruppen. Eine Unterteilung erfolgte im Zeitraum von der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr eines Kindes, von zwei bis sechs Jahren, von sechs bis elf Jahren und von elf bis 17 Jahren eines Jugendlichen. Das Frühwarnsystem funktioniert nach dem strukturierten System: Wahrnehmen, Bewerten und Handel. Für jeden Schritt wurden Instrumente entwickelt. Dazu wurden standardisierte Wahrnehmungsbögen entwickelt, um den MitarbeiterInnen innerhalb der SF Hilfen an die Hand zu geben, den Unterstützungsbedarf der Familien früh wahrzunehmen und um eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Die Wahrnehmungsbögen erleichtern den AkteurInnen innerhalb des SF, eine wahrgenommene Auffälligkeit zu bewerten. Für den Schritt des Handelns werden Hilfs-/ und Unterstützungsangebote innerhalb des Stand:

73 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 5 von 17 TOP/Seite SF aufgelistet, genutzt, ausgerichtet und gegebenenfalls neu initiiert. Stellt sich ein Unterstützungsbedarf bei einem Kind heraus, erfolgt die Vermittlung von Hilfsangeboten möglichst zeitnah. Für die Altersgruppe der null bis zehnjährigen Kinder können Geburtskliniken, GynäkologInnen, PädiaterInnen, Hebammen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen, Grundschulen/OGS, Förderschulen sowie MitarbeiterInnen freier Verbände einen Hilfebedarf erkennen. Beratungsstellen, wie die Städtische Psychologische Beratungsstelle, die Ambulanz für Kinderschutz (AKS), die Schwangerschaftsberatungsstellen, die Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes, das Jugendamt, der Kinderschutzbund, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, etc. als auch Projekte, wie die Clearingstelle in den Geburtskliniken, Guter Start ins Leben, doppelt gesund des Gesundheitsamtes u.v.m. bieten nachfolgend Unterstützung für die Kinder an erfolgte die Einführung des SF in den Geburtskliniken. Die Clearingstelle der Geburtskliniken der Stadt Neuss wird u.a. aus Mitteln des Jugendamtes der Stadt Neuss finanziert. Zu dem bestehenden Netzwerk so früh kamen durch die Einführung des Kindesschutzgesetzes im Januar 2012 Vertreter der Polizei und Familienhebammen hinzu. Aus vielen Einrichtungen und Institutionen, aber insbesondere auch aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, kommen Informationen, dass es Familien gibt, die ein gelingendes Aufwachsen ihrer Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend fördern. Ursache hierfür können sein: fehlende Erziehungskompetenzen von Eltern, fehlende Nutzung unterstützender Maßnahmen und Beratungsangeboten. Die Gründe hierfür sind häufig vielschichtig, wobei ein Aspekt prekärer Lebensverhältnisse für Kinder und Jugendliche die Einkommensarmut der Familien ist. Statistisch ist nachweisbar, dass Kinder aus einkommensarmen Verhältnissen geringere Bildungsabschlüsse haben. Die Einkommensarmut kann mit kommunalen Mittel nicht verändert werden. Aber es gibt viele Ansätze, die Bildungsteilhabe der Kinder und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen zu fördern. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Neuss hat dieses Thema bereits aufgegriffen: am Bedarf der jeweiligen Zielgruppen orientiert sind sowohl kooperierende Netzwerke mit abgestimmten Kommunikationswegen entstanden, als auch Maßnahmen und Projekte entwickelt und etabliert worden. Die Netzwerkkoordination und Fachberatung der Frühen Hilfen ist im Jugendamt der Stadt Neuss, Abteilung Jugendhilfeplanung seit Mai 2009 als Vollzeitstelle angesiedelt. Die Aufgaben der Koordinatorin in diesem Bereich beinhaltet die Planung und Umsetzung von Fortbildungen für die AkteurInnen im gesamten Netzwerk, die Öffentlichkeitsarbeit, die Gewinnung und das Zusammenbringen der Netzwerkpartner, die Weiterentwicklung sowie die Evaluation der Methoden. Neben der Fachberatung für alle Netzwerkpartner, übernimmt die Mitarbeiterin seit August 2013 die im Bundeskinderschutzgesetz geforderte Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft für alle Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen nach 8b SGB VIII. Die Teilnahme der Koordinatorin so früh an Stadtteilkonferenzen, Pädagogischen Arbeitskreisen sowie Runden Tische ermöglicht einen ständigen, wechselseitigen Informationsaustausch aller Netzwerkstrukturen. Die Organisation mehrerer durchgeführter Netzwerktage vertieft den Austausch von Informationen und fördert das gegenseitige Kennenlernen aller Stand:

74 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 6 von 17 TOP/Seite Netzwerkpartner. Durch stetige Fortbildungen erhalten alle vorhandenen Netzwerkpartner zeitnah Informationen über Veränderungen, neue Netzwerkpartner und die Wirksamkeit der SF. Kristallisieren sich Unterstützungsbedarfe bei den Familien heraus, ist es für alle MitarbeiterInnen wichtig, dass sie im Umgang mit den Wahrnehmungen von kindlichen Verhaltensmustern gut geschult und auf dem aktuellen Wissensstand sind. Ziel ist, dass die Person, die den Hilfebedarf feststellt, weiß, bei welcher Problemlage sie sich an welche Institution wenden kann und möglichst die AnsprechparternInnen persönlich kennt. Die Zusammenarbeit der Institutionen wurde in der Folge als deutlich verbessert beschrieben. Das SF für die zwei- bis sechsjährigen Kinder umfasst überwiegend den Bereich der Kindertagesbetreuung. Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, sind die Aussagen der vom Jugendamt verteilten Faltblätter an alle Einrichtungen, handlungsweisend. Es erfolgt eine umgehende Meldung an die Rufbereitschaft des Jugendamtes. Bei den sechs- bis elfjährigen Kindern bzw. Jugendlichen gelten für die Lehrkräfte und Betreuungskräfte der OGS die gleichen Kriterien bei vorhandenen Unterstützungsbedarfen bzw. Interventionen dieser Zielgruppe. Die Altersgruppe der elf- bis siebzehnjährigen ist einem anderen Gefährdungspotential ausgesetzt als die zuvor genannten Gruppen. Somit ist bei der Einschätzung der (Familien-) Situation eine differenziertere Wahrnehmung unter Einbeziehung weiterer Bezugspersonen wie AusbilderInnen, GruppenleiterInnen, SchulsozialarbeiterInnen, etc. aus verschiedenen Institutionen wie weiterführende Schulen/OGS und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erforderlich. Ein Unterstützungsbedarf wird nachfolgend vom Jugendamt und von Beratungsstellen wie der AKS, Beratungsstelle des SKMs, der Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Neuss (DROBS) u.v.m. eingeleitet. Die Stadt Neuss hat als eine von wenigen Kommunen, das SF und die Frühen Hilfen auf die Altersgruppe der Jährigen erweitert. So wurde von allen AkteurInnen freudig wahrgenommen, dass eine Vernetzung von Hilfen auf den Arbeitsbereich ausgeweitet wurde. Das Land NRW und die Bundesregierung unterstützen und fördern die Entwicklung der Frühwarnsysteme. Das Neusser Konzept der Frühen Hilfen funktioniert gut und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Im Rahmen einer Veranstaltung des Ministerium in Berlin zum Thema 500 Tage Bundeskinderschutzgesetz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Jugend und Frauen im Mai 2013, wurden die Frühen Hilfen der Stadt Neuss als besonders innovatives Beispiel hervorgehoben. (Anlage 1) Einsatz von Familienhebammen Die Familienhebamme soll Familien und junge Mütter durch aufsuchende Arbeit in schwierigen und benachteiligten Lebenslagen begleiten und unterstützen. Dieses Angebot kann bei Bedarf schon während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes bis Vollendung des ersten Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Der Einsatz einer Familienhebamme ist eine Tätigkeit im Rahmen der Frühen Hilfen der Stadt Neuss. Im August 2008 begannen zwei Familienhebammen auf Stand:

75 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 7 von 17 TOP/Seite Honorarbasis. Im November 2015 ist dies in eine Stelle mit einem Stundenumfang von 20 Stunden für eine Familienhebamme umgewandelt worden. Alle Anfragen und auch Vermittlungen werden über die Fachberatung der Frühen Hilfen gesteuert. Die Abfragen werden über folgende Wege gestellt: Selbstmelder, Clearingstelle der Neusser Geburtskliniken, weitere Geburtskliniken, Gynäkologen, Kinderärzte, Beratungsstellen und ASD. Das Team Guter Start ins Leben des SkF, bestehend aus zwei Sozialarbeiterinnen, einer Erzieherin, einer Motopädin sowie ehrenamtliche MitarbeiterInnen, werden ebenfalls durch zwei Hebammen erweitert NEFTA (Neusser Eltern Fachkräftetraining bei ADHS) NEFTA ist ein bindungsorientiertes Gruppenprogramm für Eltern und Fachkräfte von Kindern mit ADHS. Während bisherige Therapieansätze überwiegend medikamentös und verhaltenstherapeutisch ausgerichtet sind, werden in diesem neuen Ansatz die Beziehungs-, Emotions- und Bindungsaspekte der Entstehung und Aufrechterhaltung von ADHS betont. Ziel des Programms ist die psychische Entlastung der Eltern und Fachkräfte, um diesen einen einfühlsamen Umgang mit den Kindern zu ermöglichen und dadurch die Ausprägung der ADHS-Symptome auf Seiten des Kindes zu reduzieren. Es werden 15 neunzigminütige Sitzungen für die Eltern von Kindern mit ADHS angeboten, sowie 5 Sitzungen für Fachkräfte (ErzieherInnen, GrundschullehrerInnen und OGS-BetreuerInnen), die mit diesen Kindern arbeiten. Diese insgesamt 20 Sitzungen werden von Gruppenleitern anhand des Manuals durchgeführt, die in einer 3-tägigen intensiven und abwechslungsreichen Schulung für NEFTA qualifiziert werden. Oberste Ziel des Programms ist der Abbau der kindlichen ADHS-Symptome durch eine Verbesserung der Eltern-Kind-Bindung. Eltern welche am NEFTA Projekt teilnehmen, verbessern ihre intuitiven Elternkompetenzen (z.b. verbesserte elterliche Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse und Affektsignale, Feinfühligkeit und elterliche Kooperationsfähigkeit). Bei den teilnehmenden Fachkräften wird, neben einem erhöhten Selbstwirksamkeitserleben und einem entwicklungspsychologischen Kompetenzzuwachs, ebenfalls eine Verminderung psychischer Belastungssymptome erwartet. Den Fachkräften soll es darüber hinaus mittelfristig ermöglicht werden, stärker auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Kinder einzugehen und die Lernwelten vor Ort bedürfnisorientierter anzupassen. Hierdurch wird ebenfalls von einer langfristig positiven Beeinflussung des Schulerfolgs der betroffenen Kinder ausgegangen. Die Teilnahme an den NEFTA Sitzungen ist sowohl für Eltern als auch für Fachkräfte kostenfrei. Die Elternsitzungen werden wohnraumnah in einer Kindertagestätte mit Kinderbetreuung angeboten. Die entstehenden Kosten werden vom Jugendamt der Stadt Neuss getragen. Das Programm wurde mit der Heinrich-Heine Universität federführend durch Prof. Dr. Franz, mit dem Jugendamt der Stadt Neuss entwickelt. Stand:

76 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 8 von 17 TOP/Seite Das Jugendamt der Stadt Neuss ist sogenannte Leuchtturmkommune. (Anlage 2) Weitere Informationen unter: Wir2 Bindungstraining für Alleinerziehende In den meisten Familien ob mit einem oder zwei Familienverantwortlichen läuft das Leben ähnlich ab: Zeiten voller Harmonie und Zuneigung und Zeiten mit Stress, Chaos. Wenn sie nach einer Trennung plötzlich Tag für Tag die Alleinverantwortung für die Familie tragen, können äußere und seelische Umstände sie besonders belasten. Für alleinerziehende Mütter und Väter in dieser belastenden Lebenslage bietet Wir2 mit seinem hochwirksamen Konzept ein passendes und unterstützendes Kurs-Angebot. Neben der eigenen Selbstwahrnehmung steht das Erleben des Kindes im Blick. Sie lernen die Familiensituation aus den Augen ihres Kindes zu betrachten, um so einfühlsam auf die Bedürfnisse und Emotionen des Kindes einzugehen. Ziel von Wir2 ist ein inniges und verständnisvolles Miteinander. Wir2 stärkt den Umgang mit Herausforderungen, Stress und Konflikten. Dabei geht es um Erproben und Einüben von Lösungen für typische Alltagsprobleme. Viele Alleinerziehende sind nach dem Wir2 -Training deutlich optimistischer und selbstbewusster als vorher. Was uns besonders freut: Ihr Erfolg spiegelt sich auch im Wohlbefinden der Kinder wieder das bestätigen Eltern und Fachkräfte. Das Programm wurde für alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Vor- und Grundschulalter entwickelt. Wir2 Das Elterntraining für Alleinerziehende: Maßgeschneidert für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern Im Alter zwischen drei und zehn Jahren 20 Gruppensitzungen von zwei geschulten Fachkräften geleitet Abgestimmt auf ihre besondere Lebenssituation: mit Kinderbetreuung, wohnortnah Klar strukturiert wissenschaftlich fundiert Kostenlos (entstehende Kosten werden vom Jugendamt der Stadt Neuss getragen) Entwickelt wurde das Wir2 -Konzept an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Franz. Unterstützt wird das Programm von der Walter-Blüchert Stiftung mit Sitz in Gütersloh. (Anlage 3) Weitere Informationen unter: Eltern Start up (Start 2017) Stand:

77 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 9 von 17 TOP/Seite Das niederschwellige, familienunterstützende Projekt Eltern-Start-up fokussiert eine möglichst hohe Akzeptanz der Teilnahme von Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr an Kursen und Angeboten der Familienbildung in Familienzentren, Zentren der Gemeinwesenarbeit oder anderen Institutionen in den jeweiligen Quartieren Strukturelle/Netzwerkorientierte Zusammenarbeit der Fachkräfte (exemplarisch): Die kommunalen Strukturen der Jugendhilfe in der Stadt Neuss richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem SGB VIII und dem KJHG. Historienbedingte und bedarfsorientierte Strukturen sind beispielhaft aufgeführt: Facharbeitsgruppen (FAG) Themenschwerpunkte: I. Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit II. Tagesbetreuung für Kinder, Spielräume III. Hilfen zur Erziehung, Förderung der Erziehung IV. so früh (Soziale Frühwarnsysteme und Frühe Hilfen) Weitere Arbeitsebenen Stadtteilkonferenzen Runde Tische Pädagogische Arbeitskreise Projektbezogene Arbeits- und Lenkungskreise 2.3. Kooperation zwischen den Institutionen und dem Jugendamt im Bereich familienunterstützender Hilfen Einführung in Wahrnehmungsbereiche und Kommunikationswege Die konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Institutionen und dem Jugendamt der Stadt Neuss ist über die Interventionsbereiche und über abgestimmte Kommunikationswege (Anlage 4b) definiert. Innerhalb der Jugendhilfe gibt es vier Arbeitsbereiche der Jugendhilfe. (Anlage 4a) (siehe Punkt ) Im Folgenden werden die unterschiedlichen Bereich erläutert Beratungsbereich Stand:

78 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 10 von 17 TOP/Seite Innerhalb der familienunterstützenden Einzelfallhilfen gibt es vier Arbeitsbereiche. Nehmen MitarbeiterInnen innerhalb einer Institution eine normale kindliche Entwicklung wahr, erfolgt keine weitere Intervention. Erkennen die AkteurInnen von Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden bzw. die in Kontakt mit Kindern sind, ein Problem, so erfolgt zeitnah ein Elterngespräch und es wird ein Unterstützungsbedarf ermittelt und anschließend in die Wege geleitet. In diesem Rahmen setzt so früh ein. Mitarbeiter der Institutionen können Wahrnehmungsbögen (Anlage 5a-f) zur Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs nutzen. Darüber hinaus wird eine Fachberatung durch die Frühe Hilfen vom Jugendamt angeboten, um individuell und bedarfsgerecht Dienste und Angebote anderer Netzwerkpartner in Anspruch zu nehmen. Vorhandene Netzwerke wie die Erziehungsberatungsstellen, die Familienbildung und weitere Behörden bieten eine Beratung in Fragen der Lebensgestaltung mit Kindern an. Die aufgeführten Institutionen und Abteilungen kommen ebenfalls zum Einsatz, wenn ein hilfesuchende Familie aus eigener Motivation heraus, Unterstützungsbedarf wünscht. Die Ziele, der Wille und die Themen der Hilfesuchenden sind während des Beratungskontextes handlungsleitend. Eine Beratung auf freiwilliger Initiative der hilfesuchenden Familien, ist niederschwellig und erfolgt immer ohne Datenaustausch zum Jugendamt. Für die Familien entstehen durch die Beratung keine Kosten Leistungsbereich Ein weiterer Arbeitsbereich innerhalb der Jugendhilfe ist die Abteilung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes. Innerhalb dieser Abteilung kann ebenfalls freiwillig Unterstützung von den hilfesuchenden Familien in Anspruch genommen. Für die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind die Themen und Ziele der Familien handlungsweisend. Dieser Leistungsbereich wird auch unter dem Begriff Unterstützungsmanagement zusammengefasst. Sämtliche Beratungsstellen und Institutionen des Beratungsbereiches kommen auch in diesem Bereich zum Einsatz. In diesem Rahmen erfolgt eine Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung Graubereich Bei einer grenzwertigen Bedürfnissicherung bzw. bei unzureichendem Schutz des Kindes, sollte nach eingeleiteten Elterngesprächen neben der Inanspruchnahme von bereits aufgeführten Beratungs- und Hilfemöglichkeiten durch Beratungsstellen und Behörden, festgelegte Hilfen von den Familien umgehend in Anspruch genommen werden. Nehmen AkteurInnen von Beratungsstellen und Behörden oder andere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen relevante Personen eine riskante kindliche Entwicklung wahr und schildern somit den Sachverhalt einer drohenden Kindeswohlgefährdung, ist zusätzlich zur 8b- Fachberatung der Kontakt zum ASD herzustellen. Eine Meldung durch Dritte, die unklare Informationen über einen kindlichen Zustand preisgibt oder eine Kindeswohlgefährdung vermuten lässt, leitet ebenfalls eine nachfolgende Klärung durch den ASD ein. In diesem Kontext sind die betroffenen Stand:

79 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 11 von 17 TOP/Seite Familien nicht mehr handlungsleitend, sondern die eingegangenen Informationen Dritter bzw. der MitarbeiterInnen von Institutionen. Eine Bestätigung des ASD über die Aufnahme einer Meldung erfolgt innerhalb von drei Werktagen. Innerhalb der Jugendhilfe arbeitet in diesen Fällen der ASD in einem Graubereich. Durch die MitarbeiterInnen des ASD erfolgt eine umgehende Risikoeinschätzung mindestens im 4-Augen-Prinzip und es werden weitere Schritte festgelegt. Bei fehlender Kooperation der Familien bei der Erfüllung der erteilten Aufträge, erfolgt die Einschaltung des Gerichts Gefährdungsbereich Besteht bei einem Kind eine akute Gefahr oder sprechen gewichtige Anhaltspunkte für eine bestehende Kindeswohlgefährdung in Bereichen von körperlicher oder häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Aufsichtspflichtverletzung, gesundheitlicher Gefährdung, Autonomiekonflikte sowie Aufforderung zu schwerster Kriminalität, so fungiert der ASD des Jugendamtes als Wächteramt. Eine Meldung von Seiten der mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt tretenden Institutionen erfolgt über entsprechende Telefonnummern des Jugendamtes, auch außerhalb der Dienstzeiten. Ein Polizeiruf unter der Nummer 110 ist ebenfalls möglich. Es erfolgt neben einer sofortigen Risikoeinschätzung im 4-Augen-Prinzip des ASD, das Festlegen nachfolgender Schritte. Eine vorhandene Kindeswohl-gefährdung soll durch Beratungsangebot/ Unterstützungsangebote/ Auflagen des Jugendamtes abgewendet werden. Bei Nichterfüllen der Auflagen durch mangelnde oder fehlende Kooperation der Familien, wird das Gericht eingeschaltet und die Gefahr mit weiteren Schritten schnellstmöglich abgewendet. 3. Institutionalisierte verstetigte Maßnahmen und Projekte 3.1. Teilhabe ermöglichen- Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut Wir kümmern uns in der Nordstadt, Ausführung Im Rahmen des LVR- Programmes Teilhabe ermöglichen Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut erhielt das Neusser Jugendamt im Juli 2012 den Bewilligungsbescheid für das Projekt Wir kümmern uns in der Nordstadt für den Zeitraum vom bis zum Die Finanzierung erfolgte durch Fördergelder des Landschaftsverbandes Rheinland. Das Quartier die Nordstadt wies am eine Einwohnerzahl von auf. Er besteht aus vielen Bezirken, die aufgrund der räumlichen Nähe als ein Stadtteil wahrgenommen werden. Es gibt dadurch viele Schnittstellen wie v.a. zwischen Kitas und Grundschulen, Grundschulen und weiterführende Schulen, Angebote der Familienbildungswerke sowie Kinder und Jugendfreizeiteinrichtungen. Ziel dieses Projektes ist es, den Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen in Verantwortung des Jugendamtes zu fördern. Im nächsten Schritt wurden Angebote der Einrichtungen und Initiativen etc. abgestimmt. Maßnahmen zum Erreichen der Stand:

80 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 12 von 17 TOP/Seite Ziele beinhalten neben einer Analyse der Kommunikationsstruktur und der Schnittstellen, eine Verbesserung der vorhandenen Netzwerke unter dem Schwerpunkt der gelungenen Kooperationen aller AkteurInnen der Netzwerke. Als Partner für das Projekt wurde Kindertageseinrichtungen, Grundschulen mit OGS, weiterführende Schulen, Förderschulen, SchulsozialarbeiterInnen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Familienbildungsstätten, Diakonisches Werk, AWO, SkF, Projekt pro Vier, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes sowie Sportvereine gewonnen. 2013/2014 begann das Jugendamt der Stadt Neuss mit einer Befragung in Form von leitfadengestützten Interviews an Kitas, Grundschulen, Förder- und weiterführenden Schulen sowie Jugendeinrichtungen, Sportvereinen in der Neusser Nordstadt. Die Interviews wurden mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Einrichtung und MitarbeiterInnen des ASD durchgeführt. Die Fragekategorien beinhalteten: Die Erhebung von Daten zur Einrichtung, Fragen zum Übergang der einzelnen Institutionen, Angebote der einzelnen Einrichtungen und deren Inanspruchnahme, Kooperationen mit anderen Institutionen, materielle Bedarfe der Einrichtungen, Fragen zum Projekt sowie Bedarfe der Fachleute. Anhand der persönlichen Befragungen wurde überprüft, inwieweit die Einbindung in Präventionsketten vorhanden ist, vorhandene Angebote den Bedarf der Zielgruppen abdecken, in welchem Bereich Überschneidungen und Lücken auftreten und wie der Bedarf in Kooperation mit den Anbietern der Jugendhilfeplanung gesteuert wurden. Die Institutionen werden abschließend eine Rückmeldung erhalten, wie eine Einbindung in bestehende Präventionsketten optimiert werden kann. Die Präventionsketten müssen aufgrund von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der dynamischen Entwicklung der Angebotsstruktur periodisch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Von den Befragten wird eine intensivere Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen untereinander gewünscht sowie eine konkretere Kooperationsarbeit, wie beispielsweise Sekundarschule Nordstadt mit Geschwister Scholl Haus. Zudem soll die Vermittlung von Kommunikationswegen zwischen Trägern, etc. und dem Jugendamt erfolgen sowie eine Intensivierung der guten Kooperation mit den Diensten des Jugendamtes. Allen Kindern soll ein warmes Mittagessen zur Verfügung stehen und sie sollen die vorhandenen Angebote in Anspruch nehmen können. Aufgrund der Ergebnisse des Projektes kann zusammenfassend benannt werden, dass für die Bedürfnisse und Bedarfe der AkteurInnen über die Grenzen der Institutionen hinaus, institutionsübergreifende Lösungen für die einzelnen Thematiken erarbeitet werden. Ein zusätzliches Angebot der gemeinwesenorientierten Kinderund Jugendarbeit zur Integration von Familien mit Fluchterfahrungen oder für die Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung, neben den guten integrativen Ansätzen, sinnvoll. In Anbetracht des sehr hohen Bevölkerungsanteils der Nordstadt mit ausgeprägter SGB II-Quote und des derzeit fehlenden wohnviertelübergreifenden Angebots der gemeinwesenorientierten Stand:

81 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 13 von 17 TOP/Seite Kinder- und Jugendarbeit, soll die ehemalige Gaststätte Further Hof für diese Zwecke genutzt werden. Im Jugendhilfeausschuss vom wurde entschieden, für die Fortführung des Projektes Wir kümmern uns in der Nordstadt in dem bisherigen Umfang, eine viertel Stelle einzurichten, die es derzeit zu besetzen gilt ProVier ProVier ist ein Kooperationsmodell zwischen Grundschulen/OGS und Kindertageseinrichtungen/Familienzentren an vier Standorten mit besonderem Förderbedarf. An diesem Kooperationsmodell sind die Institutionen, das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt der Stadt Neuss, das Schulamt und das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss beteiligt. Es bestehen Kooperationsverträge mit allen aufgeführten Institutionen. Die Bildungsteilhabe aller Kinder ist dabei als Oberziel von allen Kooperationspartnern vereinbart worden. Die Zielgruppe wurde durch folgende Indikatoren definiert: Kinder mit besonderem Förderbedarf/Unterstützungsbedarf, stark problembelastete und verunsicherte Eltern, schwer erreichbare Eltern, Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf, Eltern mit geringen Deutschsprachkenntnissen. Für dieses, zunächst als Projekt gestartete Modell, kooperierte vor Ort Fachpersonal aus vier Grundschulen und derzeit neunzehn Kindertageseinrichtungen, um bestmögliche Voraussetzungen für Kinder im Bereich der Bildungschancen zu schaffen begann eine dreijährige Projektphase in den Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf (evaluiert): Derikum, Erfttal, Nordstadt und Weckhoven. An jedem Standort wird zusätzliches Personal in Form von Sozialarbeiter im Übergang eingesetzt. Diese sind als Schnittstelle der Bereiche Schule-Kindertagesbetreuung tätig. In erster Linie unterstützen sie Eltern von Kindern mit Förderbedarf. In Absprache mit den jeweiligen Fachkräften vor Ort werden Unterstützungsangebote koordiniert. Dies gelingt durch folgende Faktoren: den Focus in der Gestaltung der Übergänge, Einbeziehung und Verknüpfung relevanter Netzwerkpartner, Aufbau von Netzwerken in den unterschiedlichen Ebenen, Einbindung relevanter Beratungsinstitutionen. Im Mittelpunkt dieses Projektes stehen Kindern im Vorschulalter (projektbezogen auch ab drei Jahren), die sich im Übergang von der Kita zur Grundschule befinden und deren wichtigsten Bezugspersonen, die Eltern. Sie erfahren in der Zeit des Übergangs von der Kita zur Grundschule eine Hilfe und Unterstützung durch die Vernetzung aller Fachkräfte aus unterschiedlichen Institutionen. In aufeinander abgestimmten Maßnahmen wirken somit u.a. ErzieherInnen, Lehrkräfte, PsychologInnen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, AkteurInnen von Beratungsstellen sowie Haupt-/und Ehrenamtliche zusammen. Die abgestimmte Koordination der Leistungen als Unterstützung für Kinder und Eltern läuft dabei federführend über die Sozialarbeiter im Übergang. Im Rahmen dieses ganzheitlichen Konzepts erfahren die Eltern eine Unterstützung und Beratung, die sich in verschiedenen Angeboten wiederspiegeln wie u.a. in eines Elterninformationabends zur Pro Vier Arbeit, einer Erziehungsberatung, einer Stand:

82 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 14 von 17 TOP/Seite Schulpsychologischen Beratung bei Fragen der Schulfähigkeit, in der Sozialarbeit im Übergang und den Elternkursen. Die Einführung von Sprechstunden der Beratungsstellen in der Kita und der Schule soll den Eltern den Zugang zu den Angeboten erleichtern und die Teilnahmebereitschaft erhöhen. Kurse zur Steigerung der Erziehungskompetenz im Bereich der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder werden installiert. Die Elternarbeit wird durch Pro Vier verbessert und ausgeweitet. Gegenseitige Hospitationen der unterschiedlichen Fachkräfte, steigern hier die eigenen Kompetenzen und schaffen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, denn: "Kennen und Wissen voneinander ist die Basis für gute Zusammenarbeit. Dieser inklusive Prozess gelingt aufgrund verschiedener Angebote für die Kinder, wie u.a. einer gegenseitigen Teilnahme an Festen in der Kita, der Schule und der OGS und der Hospitation der ProVier Sozialarbeiter im Übergang, an Ausflügen und Angeboten. Diese und weitere Projekte beugen bei den Kindern die Entstehung von Ängsten vor. Finanzielle Unterstützung neben den Personalkosten, liegen konzeptionell festgelegt, in einer Jahresveranstaltung aller beteiligten Institutionen zu einem zuvor abgestimmten Thema, Standortbezogenen Fortbildungen und Anschaffung von Fördermaterialien. ProVier ist zunächst als Projekt mit Unterstützung des LVR im Jahr 2009 gestartet. Nach einer dreijährigen Projektphase wird 2012 das Projekt Pro Vier durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Neuss institutionalisiert. Die gesamten Kosten (Personal, Material, Fortbildungen usw.) werden vom Jugendamt der Stadt Neuss getragen. Einen messbaren Erfolg zeigt sich u.a.in der erhöhten Erreichbarkeit von Kindern und deren Eltern in schwierigen Lebensbereichen, einer gesteigerten Anbindung an die Beratungsstellen und an der Etablierung gestalteter Übergänge. Regelmäßige Netzwerktreffen unterstreichen die Qualität von ProVier, so dass die Idee besteht, das Konzept auf einen weiteren Standort zu erweitern 4. Konkretisierung Ziele KeKiz Mit Unterstützung des Projektes "KEIN KIND ZURÜCKLASSEN! FÜR GANZ NORDRHEIN-WESTFALEN" soll erreicht werden, alle Planungsbereiche (Jugendhilfeplanung, Sozialplanung, Sozialraumplanung, Gesundheitsplanung, Stadtplanung, uvm.) in die kommunalen Präventionsketten zu integrieren und so eine Präventionskette für den Sozialraum zu entwickeln, der alle Bewohnerinnen und Bewohner des Sozialraumes einbezieht. Das Ziel ist eine Sozialraum- Präventionskette, welche sich am Bedarf des Kindes und der Familie orientiert. Der Prozess findet dabei statt, stets unter Einbeziehung aller Akteure mit dem Ziel der Implementierung in die Regelorganisation und unter Berücksichtigung möglichst Wohnraumnaher Angebote. Die Steigerung der Wahrnehmung der niederschwelligen Beratungsangebote für die Zielgruppe wird dabei ebenso im Fokus stehen wie die Abstimmung der Leistungen untereinander auf Fachkräfte Ebene. Dieses würde eine konkrete Weiterentwicklung der Handlungsansätze der bestehenden Vernetzungen bedeuten. Stand:

83 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 15 von 17 TOP/Seite Konkrete Oberziele der Teilnahme an dem Projekt "KEIN KIND ZURÜCKLASSEN! FÜR GANZ NORDRHEIN-WESTFALEN" sind: In zwei ausgesuchten Sozialräumen sollen diese umfassenden Präventionsketten entwickelt werden. Erkenntnisse und sich daraus entwickelte Bedarfe, werden in den verschiedenen Planungsbereichen aufgeführt. Während dieser Entwicklung ist ein Handbuch zu erstellen, welches Standards für die Entwicklung der umfassenden Präventionsketten auch in den anderen Sozialräumen definiert (unter Berücksichtigung der jeweiligen Struktur des Sozialraums). 5. Projektskizze/Struktur 5.1. Ämterübergreifend arbeitend Steuerungsgruppe Aus Verwaltungssicht ist KeKiz durch die oben beschriebenen Zielen Ämterübergreifend tätig. Jugendamt, Sozialamt und Schulverwaltungsamt werden gleichermaßen involviert sein, d.h. für die Stadt Neuss die Dezernate 4 und 5. Externe Kooperationspartner werden sein: das Jobcenter, der Rhein-Kreis Neuss mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt, die Geburtskliniken, die Beratungsstellen, die Familienzentren und weitere. Bestehende Netzwerke und Kooperationen bilden hier eine gute Basis zur Bildung einer KeKiz Steuerungsgruppe und einer Quartiersbezogene Arbeitsgruppen. In der Steuerungsgruppe wird die Koordinationsfachkraft und strategische Entscheider auf Leitungsebene zu finden sein. Entscheidungen und damit verbundene Beschlüsse werden dort gefällt. Die Quartiersbezogene Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus der Koordinationsfachkraft und Fachkräften der aufgezählten Institutionen. Damit ist der Informationsfluss in beide Richtungen gewährt. Diese Arbeitsgruppe wird Bedarfe der Zielgruppe definieren und an die Steuerungsgruppe weiterleiten. Bereits bestehende Standards in vorhandenen Netzwerken, zur Gewährung der Transparenz und Übersicht, wie Protokolle, abgestimmte Ziele/Themen, Zuständigkeiten und Kontaktlisten werden entsprechend in KeKiz implementiert Ansiedlung der Koordinationsstelle Die Koordinierungsstelle KeKiz soll sowohl aus strategischen und operativen Gesichtspunkten wie auch aus bereits bestehenden Strukturen im Jugendamt der Stadt Neuss angesiedelt werden. Die Stelle KeKiz hat damit eine enge Anbindung an die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes. Die Jugendhilfeplanung greift auf bestehende Schnittstellen zu den Bereichen Frühe Hilfen und Kindertagesbetreuung zurück. Es ist bereits in den bestehenden Netzwerken (ProVier, Wir kümmern uns in der Nordstadt ) gelebte Tradition, dass diese Netzwerke aus dem Jugendamt Stand:

84 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 16 von 17 gesteuert werden, aber alle Akteure wie Gesundheitsamt, Schulamt, Schulverwaltungsamt, Polizei, Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände mitarbeiten. Mit dem Gesundheitsamt und dem Jobcenter gibt es bereits schriftliche Kooperationsvereinbarungen. TOP/Seite Die Transparenz und der Informationsfluss sowohl in die Gesamtverwaltung als auch in die Politik werden wie folgt sichergestellt: Einmal im Quartal berichtet die Koordinatorin / der Koordinator KeKiz im Verwaltungsvorstand. Die Koordinatorin / der Koordinator KeKiz wird regelmäßig an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen und berichten Übersicht Projektziele auf Handlungsebene Indikatoren Projektziel Teilziel Indikator 1.Gründung einer Lenkungsgruppe (LK) 2. Quartiers- Arbeitsgruppen (QAG) werden gebildet 3. Das Netzwerk (NW) ist aufgebaut und handlungsfähig 4. Übersicht aller NW Mitglieder aus LK und QAG ist geschaffen 5. Ergebnissprotokolle nach jedem NW Treffen werden von der Koordinatorin erstellt 6. Schriftliche Einladung für alle NW Treffen 7. Eine Dienstleistungskette ist erarbeitet (umfassende Präventionskette) Relevante Akteure (Geschäftsführung, Leitungsebene) arbeiten mit bei KeKiz eine verbindliche Zusammenarbeit wird vereinbart. Akteure der jeweiligen Quartiere werden über KeKiz informiert, eine Zusammenarbeit wird vereinbart. Abstimmung über schriftliche Vereinbarungen/Projektziele/Aktivitäten der NW Mitglieder. Sammlung aller Daten (Anbieterdaten) der NW Mitglieder. Sammlung der Arbeitsergebnisse, Beschlüsse, Themenspeicher, Teilnehmer bei jeder Sitzung. Arbeitsaufträge werden verbindlich vergeben. Koordinatorin übernimmt Planung, Einladung, Raumabstimmung (rotierende Gastgeber wünschenswert), Erstellung Tagesordnung. Alle NW Mitglieder stimmen ihre Angebote und Leistungen aufeinander ab. ( Hilfe externer Referenten im Rahmen eines Workshops gewünscht). Vereinbarungen werden abgeschlossen. Vereinbarungen werden abgeschlossen. Regelmäßig NW Treffen nach Terminabsprache Es besteht eine Liste mit allen Daten, welche regelmäßig aktualisiert wird. Alle NW Mitglieder erhalten zeitnah aus den jeweiligen Sitzungen ein Protokoll. Einladung (abgestimmter Termin) geht 1 Woche vor NW Treffen raus. Verbindliche Regeln, Abstimmungen, Schnittstellen, Informationsfluss sind ausgearbeitet. Stand:

85 TOP/Seite Kein Kind zurücklassen - Kurzkonzept Seite 17 von 17 TOP/Seite 8. Ein Wegweiser für Zielgruppe ist entwickelt 9. Ein Handbuch ist entwickelt 10. Politik ist über aktuellen Stand informiert Unter Einbeziehung der Zielgruppe wird ein Wegweiser entwickelt. Datum, Ort, Ansprechpartner, und Auflistung erforderlicher Unterlagen können aufgelistet werden. Umsetzung zuvor abgestimmter Dienstleistungskette. Entwickelte Standards zur Abstimmung einer abgestimmten Präventionskette werden Sozialraumbezogen gesammelt, priorisiert und definiert. Koordinatorin berichtet regelmäßig direkt in das Dezernat 5, von dort in den VV. Der Wegweiser ist entwickelt und wird genutzt. Standards werden definiert. Das Handbuch ist entwickelt. Politische relevante Gremien sind informiert. Stand:

86 Vorlage JHA Mitteilung der Verwaltung TOP ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: HERR BEIGEORDNETER HÖRSKEN) Am ist in Nordrhein- Westfalen das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermächtigt die Kommunen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erheben. In den letzten fünf Jahren konnte in der Stadt Neuss trotz ständiger Abwägung mit den finanziellen Erfordernissen für den städtischen Haushalt eine deutliche Entlastung für Familien geschaffen werden. Gerade die Möglichkeit einer vorhandenen und bezahlbaren Kinderbetreuung ist für die Eltern in ihrer Familien- und Berufsgestaltung sehr wichtig. Zunächst wurde zum die Geschwisterkindregelung auch auf die Betreuungsform der Kindertagespflege erweitert, ab dem wurden die Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre um 7,5 % reduziert, und ab dem wurden neue Beitragssatzungen verabschiedet, die neben der Anhebung der Grenze zur Beitragspflicht auf ,- jetzt zwischen Kindern unter und über zwei Jahren unterscheiden und die Beiträge für die Betreuung von Kindern über 2 Jahren sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege deutlich verringern. Familien mit geringem Einkommen werden in Neuss verhältnismäßig gering belastet. Aber auch die Eltern in den neuen höchsten Beitragsgruppen haben auf die gesamte Kindergartenzeit gesehen in den meisten Fällen keine finanziellen Mehrbelastungen, da die Kinder nach den aktuellen Satzungen ein Jahr früher in die günstigeren Beitragsgruppen wechseln. Außerdem sind Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgel, Sozialhilfe) und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach Vorlage der entsprechenden Nachweise ganz von der Zahlungspflicht des Elternbeitrages befreit. Der Bund der Steuerzahler hat die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen in den 57 größten Kommunen in Nordrhein-Westfalen untersucht. In drei von 4 beispielhaft aufgeführten Einkommensgruppen gehört Neuss dabei zu den zehn Kommunen mit den niedrigsten Beiträgen. In der Stadt Neuss konnte in Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen nicht nur die Zahl der Betreuungsplätze schnell und bedarfsgerecht ausgebaut, sondern auch - trotz der damit verbundenen städtischen Mehrkosten - noch eine deutliche Entlastung für Familien erreicht werden. Die Entwicklung der Elternbeiträge wird anhand von Beispielfällen dargestellt. Für die Darstellung wird die zweite Einkommensgruppe mit Beitragspflicht, die mittlere Einkommensstufe und die zweithöchste Einkommensgruppe der bis zum

87 TOP Vorlage JHA Seite 2 TOP geltenden Tabellen und die entsprechenden Beitragsgruppen nach der ab geltenden Beitragstabelle betrachtet.

88 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5305 vom 2. November 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/13344 Warum werden Kommunen beim Unterhaltsvorschuss vom Land NRW mehr zur Kasse gebeten als in anderen Bundesländern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Kinder alleinstehender Mütter und Väter haben einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese Leistungen werden entweder als Unterhaltsvorschuss erbracht, wenn es einen unterhaltspflichtigen anderen Elternteil gibt oder als Unterhaltsausfallleistung, wenn ein leistungsfähiger Unterhaltsverpflichteter nicht vorhanden ist. Erhält ein Kind solche Leistungen, gehen dessen Unterhaltsansprüche gegen den familienfernen Elternteil auf das Land über. Dieser Elternteil wird zur Rückzahlung der gewährten Unterhaltsleistungen aufgefordert (Rückgriff). Finanziert werden diese Unterhaltsleistungen gemeinsam von Bund, Ländern und gegebenenfalls Kommunen. Dabei trägt der Bund ein Drittel der Ausgaben und erhält ein Drittel der Einnahmen. Über die Aufteilung der übrigen zwei Drittel zwischen Land und Kommunen entscheiden die Länder selbst. Im Rahmen der Gespräche von Bund und Ländern über die Neuausstattung der Finanzbeziehungen wurde auch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses vereinbart. So soll beim Unterhaltsvorschuss ab dem die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Befristung der Bezugsdauer (derzeit: 72 Monate bzw. 6 Jahre) aufgehoben werden. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen dieser Verabredung liegt eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts vor. Demnach geht der Bund von Mehraufwendungen bei den Leistungsausgaben in Höhe von 790 Mio. p.a. bundesweit aus, die zu 1/3 durch den Bund und zu 2/3 durch die Länder (in Nordrhein-Westfalen aber zu mehr als 50 % der Gesamtleistungsaufwendungen von den Kommunen in Nordrhein-Westfalen) getragen werden. Angesichts der bisherigen Kosten und in Anbetracht der künftig entstehenden Kosten durch Unterhaltsvorschusszahlungen und geringer Rückgriffsquoten ist die landesgesetzliche Datum des Originals: /Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

89 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/13699 Umsetzung der Kostenbeteiligung der Kommunen in den Ländern von großer Bedeutung. Dabei fällt auf, dass die Länder die Kommunen in unterschiedlicher Höhe an den Kosten des Unterhaltsvorschusses beteiligen. Auffällig ist insbesondere, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mehr als die Hälfte der Kosten zu tragen haben, im Gegensatz zu den Kommunen in anderen Bundesländern: Das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen zu 80 Prozent die Geldleistungen zu finanzieren haben, die vom Land zu tragen sind. Dies bedeutet letztlich für Nordrhein-Westfalen, dass der Bund ein Drittel der Kosten trägt, die Kommunen 53 Prozent und das Land selbst nur 14 Prozent. In Baden-Württemberg werden die Einnahmen und Ausgaben zu je einem Drittel auf das Land und die Land- und Stadtkreise sowie kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt aufgeteilt. Die genannten kommunalen Körperschaften führen das Unterhaltsvorschussgesetz aus und tragen hierfür auch die Verwaltungskosten. Ebenso verhält es sich in Rheinland-Pfalz und Sachsen, wo die kommunalen Träger entsprechend mit einem Drittel an den Unterhaltsvorschusskosten beteiligt sind. In Mecklenburg-Vorpommern werden sogar nur 1/12 der Ausgaben für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von den Kommunen als Aufgabenträger gezahlt und damit weniger als zu 10 Prozent. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5305 mit Schreiben vom 6. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie hoch ist prozentual jeweils in den anderen Bundesländern die gesetzlich bestimmte Beteiligung der Kommunen insgesamt an den Gesamtaufwendungen für Unterhaltszahlungen? Eine Aufstellung der Finanzierungsanteile der Länder bzw. Kommunen in den einzelnen Bundesländern ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Aus welchem sachlichen Grund tragen in Nordrhein-Westfalen die Kommunen mit 53,34 Prozent einen höheren Anteil an den Unterhaltskosten als in anderen Bundesländern? Die aktuelle Regelung zur Verteilung des Aufwandes zwischen Land und Kommunen wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 getroffen. Hintergrund war ein Prüfbericht des Landesrechnungshofs vom 21. August Dieser hatte festgestellt, dass der Anteil von Sozialhilfeberechtigten an den Berechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mehr als 80 Prozent betrug und die Gewährung von Unterhaltsvorschuss die Kommunen in dieser Größenordnung entlastete, weil Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorrangig vor der Sozialhilfe (bzw. nach heutiger Regelung: vor Leistungen nach dem SGB II) zu gewähren sind. Dementsprechend wurde die Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben - aber auch an den Rückgriffseinnahmen - auf 80 Prozent der vom Bund nicht übernommenen Aufwendungen erhöht. Das entspricht rund 53,3 Prozent der Gesamtausgaben bzw. - einnahmen. 2

90 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/ Welche Aussagen sind zur so genannten Rückgriffsquote im Land, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, möglich (nach Jugendämtern getrennt die Rückgriffsquote darstellen)? Hinsichtlich der Rückgriffsquoten für das Jahr 2015 wird auf die Anlage 2 verwiesen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung - angesichts des Beschlusses von Bund und Ländern die Unterhaltsleistungen auszuweiten und damit Mehraufwendungen in Nordrhein-Westfalen vor allem zu Lasten der Kommunen in Millionenhöhe auszulösen die Notwendigkeit den Kommunalanteil an den Unterhaltsvorschusszahlungen zu Lasten des Länderanteils zu verringern, analog zu anderen Bundesländern? Im Rahmen der Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich finden derzeit Gespräche darüber statt, in welchem Verhältnis die Mehraufwendungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses von Bund und Ländern getragen werden. 5. Welche Entwicklung ist bezüglich der Unterhaltszahlungen in den vergangenen Jahren in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen? Zur Entwicklung der Unterhaltszahlungen in den Kommunen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Entwicklung der Zahlungen von Unterhaltsvorschuss (Anteile von Bund, Land und Kommunen addiert) stellt sich in der laufenden Legislaturperiode wie folgt dar: Jahr UVG-Brutto- Ausgaben für NRW in Euro

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92 UVG Kostenverteilung Bund - Land Kommunen Anlage 1 Bund je 33,3% Verteilung der UVG Ausgaben auf Land und Kommunen Verteilung der UVG Rückgriffeinnahmen auf Land und Kommunen Baden Württemberg Land 33,3% Kommunen 33,3% Land 33,3% Kommunen 33,3% Bayern Land 66,7% Land 66,7% Berlin Land 66,7% Land 66,7% Brandenburg Land 66,7% Land 66,7% Bremen Land 55,6% Kommunen 11,1% Land 50,0% Kommunen 16,7% Hamburg Land 66,7% Land 66,7% Hessen Land 33,3% Kommunen 33,3% Land 33,3% Kommunen 33,3% Mecklenburg Vorpommern Land 58,3% Kommunen 8,3% Land 58,3% Kommunen 8,3% Niedersachsen Land 46, 7% Kommunen 20,0% Nordrhein Westfalen Land 13,3% Kommunen 53,3% Rheinland Pfalz Land 33,3% Kommunen 33,3% Saarland Land 50% Kommune 16,7% Sachsen Land 33,3% Kommune 33,3% Sachsen Anhalt Land 33,3% Kommunen 33,3% Kommunen 66,7% Land 13,3% Kommunen 53,3% Land 33,3% Kommunen 33,3% Land 50% Kommune 16,7% Land 7,7% Kommune 59% Land 33,3% Kommunen 33,3% Schleswig Holstein Land 66,7% Land 66,7% Thüringen Land 33,3% Kommunen 33,3% Kommunen 66,7%

93 Anlage 2 Rückgriffsquoten Länder Baden-Württemberg 33% Bayern 35% Berlin 17% Brandenburg 22% Bremen 11% Hamburg 11% Hessen 19% Mecklenburg-Vorpommern 17% Niedersachsen 23% Nordrhein-Westfalen 20% Rheinland-Pfalz 27% Saarland 22% Sachsen 22% Sachsen-Anhalt 23% Schleswig-Holstein 21% Thüringen 22% insgesamt 23% Rückgriffsquoten NRW 2015, gegliedert nach Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt Bezirksregierung Arnsberg 2015 Altena 20,5 Arnsberg 23,2 Bergkamen 13,3 Bochum 17,0 Breckerfeld 34,5 Dortmund 15,9 Ennepetal 29,2 Gevelsberg 32,5 Hagen 13,0 Hamm 17,0 Hattingen 18,6 Hemer 22,9 Herdecke 33,6 Herne 19,5 Hochsauerlandkreis 31,6 Iserlohn 21,5 Kamen 24,7 Lippstadt 33,4

94 Lüdenscheid 28,4 Lünen 11,8 Märkischer Kreis 35,0 Menden 34,2 Olpe 45,1 Plettenberg 35,4 Schmallenberg 10,6 Schwelm 21,6 Schwerte 41,9 Selm 24,8 Siegen, Kreis 35,8 Siegen, Stadt 23,8 Soest, Kreis 36,4 Soest, Stadt 18,8 Sprockhövel 24,0 Sundern 18,0 Unna, Kreis 26,2 Unna, Stadt 36,7 Warstein 31,9 Werdohl 17,5 Werne 26,1 Wetter 22,8 Witten 15,4 Regierungsbezirk insges. 25,5

95 Bezirksregierung Detmold 2015 Bad Oeynhausen 52,1 Bad Salzuflen 12,3 Bielefeld 27,0 Bünde 41,1 Detmold 18,4 Gütersloh, Kreis 30,8 Gütersloh, Stadt 23,9 Herford, Kreis 34,8 Herford, Stadt 14,7 Höxter 16,5 Lage 15,5 Lemgo 33,2 Lippe 26,6 Löhne 18,0 Minden, Stadt 14,9 Minden/Lübbecke, Kreis 36,3 Paderborn, Kreis 30,4 Paderborn, Stadt 32,7 Porta Westfalica 30,1 Rheda-Wiedenb. 25,1 Verl 28,0 Regierungsbezirk insgesamt 26,8

96 Bezirksregierung Düsseldorf 2015 Dinslaken 20,4 Dormagen 18,4 Duisburg 16,1 Düsseldorf 9,1 Emmerich 10,1 Erkrath 15,2 Essen 20,8 Geldern 30,9 Goch 15,0 Grevenbroich 18,6 Haan 20,2 Heiligenhaus 16,0 Hilden 18,8 Kaarst 33,1 Kamp-Lintfort 15,0 Kempen 47,7 Kevelaer 30,7 Kleve, Kreis 21,2 Kleve, Stadt 10,7 Krefeld 19,2 Langenfeld 13,1 Meerbusch 16,8 Mettmann, Stadt 16,6 Moers 16,0 Mönchengladbach 14,1 Monheim 11,6 Mülheim 18,4 Nettetal 16,5 Neuss, Stadt 23,8 Oberhausen 7,0 Ratingen 23,8 Remscheid 35,3 Rheinberg 9,6 Rhein-Kreis Neuss 27,0 Solingen 14,4 Velbert 18,1 Viersen, Kreis 51,9 Viersen, Stadt 27,2 Voerde 26,7 Wesel, Kreis 10,1 Wesel, Stadt 20,0 Willich 35,5 Wülfrath 7,7 Wuppertal 17,7 Regierungsbezirk insgesamt 20,1

97 Bezirksregierung Köln 2015 Aachen, Stadt 20,8 Aachen, Städteregion 12,1 Alsdorf 16,1 Bad Honnef 50,3 Bedburg 14,3 Berg. Gladbach 23,3 Bergheim 10,5 Bonn 14,5 Bornheim 10,2 Brühl 22,9 Düren, Kreis 29,5 Düren, Stadt 28,4 Elsdorf 21,0 Erftstadt 27,7 Erkelenz 28,5 Eschweiler 18,8 Euskirchen 22,1 Frechen 20,6 Geilenkirchen 40,4 Gummersbach 26,3 Heinsberg, Kreis 22,3 Heinsberg, Stadt 20,2 Hennef 28,9 Herzogenrath 26,0 Hückelhoven 29,0 Hürth 13,3 Kerpen 28,3 Köln 10,4 Königswinter 18,2 Leichlingen 40,6 Leverkusen 15,9 Lohmar 18,1 Meckenheim 28,3 Niederkassel 19,4 Oberbergischer Kreis 29,2 Overath 18,1 Pulheim 45,3 Radevormwald 24,5 Rhein.-Berg. Kr. 22,9 Rheinbach 13,9 Rhein-Sieg-Kreis 17,9 Rösrath 18,7 Sankt Augustin 10,8 Siegburg 23,2 Stolberg 31,0 Troisdorf 11,7

98 Wermelskirchen 44,1 Wesseling 19,1 Wiehl 39,0 Wipperfürth 25,1 Würselen 27,7 Regierungsbezirk insgesamt 18,7

99 Bezirksregierung Münster 2015 Ahaus 24,1 Ahlen 19,8 Beckum 21,5 Bocholt 20,6 Borken, Kreis 29,1 Borken, Stadt 32,2 Bottrop 16,2 Castrop-Rauxel 12,5 Coesfeld, Kreis 29,5 Coesfeld, Stadt 38,9 Datteln 19,1 Dorsten 18,6 Dülmen 23,5 Emsdetten 20,7 Gelsenkirchen 19,9 Gladbeck 9,4 Greven 15,7 Gronau 16,9 Haltern 19,0 Herten 12,0 Ibbenbüren 23,8 Marl 17,9 Münster 20,2 Oelde 29,3 Oer-Erkenschwick 15,1 Recklinghausen 31,1 Rheine 14,4 Steinfurt 29,5 Waltrop 20,4 Warendorf 27,8 Regierungsbezirk insgesamt 21,6

100 Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Seite 1 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Darstellung anhand von Familien mit Einkommen - bis ,- - bis ,- - bis ,- Änderung zum Erweiterung der Geschwisterfreistellung auf die Kindertagespflege Änderung zum Absenkung der Beiträge für Kinder über drei Jahre um 7,5 % Änderung zum neue Beitragstabellen mit Unterscheidung in Kinder unter 2 Jahre und über 2 Jahre Jugendamt

101 Seite 2 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Einkommen bis ,- Änderung zum Übernahme der Geschwisterfreistellung auf die Kindertagespflege Beispiel: Kinder 3 Jahre und 1 Jahr alt, jeweils 45 h Betreuung Ab Ab Ab ,- Kindergarten 170,- Kindertagespflege 250,- gesamt 0,- Kindergarten 170,- Kindertagespflege 170,- gesamt 0,- Kindergarten 115,- Kindertagespflege 115,- gesamt Einkommen bis ,- Ab Ab Ab ,- Kindergarten 333,- Kindertagespflege 549,- gesamt Einkommen bis ,- 0,- Kindergarten 333,- Kindertagespflege 333,- gesamt 0,- Kindergarten 230,- Kindertagespflege 230,- gesamt Ab Ab Ab ,- Kindergarten 403,- Kindertagespflege 701,- gesamt 0,- Kindergarten 403,- Kindertagespflege 403,- gesamt 0,- Kindergarten 345,- Kindertagespflege 345,- gesamt Jugendamt

102 Seite 3 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Änderung zum Absenkung der Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre um 7,5 % Beispiel: Kind drei Jahre alt, 45 h Betreuung im Kindergarten Einkommen bis ,- Ab Ab Ab ,- 74,- 67,- Einkommen bis ,- Ab Ab Ab ,- 200,- 135,- Einkommen bis ,- Ab Ab Ab ,- 276,- 202,- Jugendamt

103 Seite 4 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Änderung zum neue Beitragstabellen für Kinder ab 2 Jahre Beispiel: Kind 2 Jahre alt, 45 h im Kindergarten oder in Kindertagespflege Einkommen bis ,- Bis Ab ,- 67,- Einkommen bis ,- Bis Ab ,- 135,- Einkommen bis ,- Bis Ab ,- 202,- Jugendamt

104 Seite 5 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Bund der Steuerzahler Vergleich der Elternbeiträge in NRW Kinder unter 2 Jahren, 45 h Kindergarten, Einkommen ,- Durchschnitt NRW Neuss 180,- 145,- Kinder über 2 Jahre, 45 h Kindergarten, Einkommen ,- Durchschnitt NRW Neuss 106,- 67,- Jugendamt

105 Seite 6 Erlebnis am Rhein > Entwicklung der Elternbeiträge in Neuss Bund der Steuerzahler Vergleich der Elternbeiträge in NRW Beginn höchste Beitragsgruppe Höchste Schwelle Niedrigste Schwelle Durchschnitt NRW Neuss , , , ,- Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit Höchste Grenze Niedrigste Grenze Durchschnitt NRW Neuss , , , ,- Jugendamt

106 STADT NEUSS Seite 1 BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT ART DER SITZUNG Öffentlich NR. DER SITZUNG, GREMIUM SITZUNGSDATUM /16 Jugendhilfeausschuss TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN TAGESORDNUNG Formalien, Wahlen usw. TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 Beschlusscontrolling Beschlussempfehlungen an den Rat TOP 4 Spielraumplanung Bolzplätze TOP 5 Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung, hier: Ausbauplanung 2017ff TOP 6 Jugendhilfeplanung "Spielraumplanung": Kinderspielplatzprogramm 2017/2018 Beschlüsse des Ausschusses gem. 41 Abs. 2 GO NRW TOP 7 Konzept zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung in der Stadt Neuss TOP 8 Frühe Hilfen vor und nach der Geburt

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