Soziale Arbeit und Forschung (Master)

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1 Soziale Arbeit und Forschung (Master) Anlagen Seite Checkliste 1 Zweitschrift Checkliste für Ihre Unterlagen 2 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 3 Erklärung zum fehlenden Diplom- oder Bachelorabschluss 4 Erklärung für das Prüfungsamt 5 Erläuterungen zur Beglaubigung 6 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 7 8 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 9 Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Checkliste und Erklärung zum fehlenden Diplom- oder Bachelorabschluss) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende Postfach Münster

2 Checkliste Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Soziale Arbeit und Forschung Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen 1. Checkliste 2. Antragsformular auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 3) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) 4. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zugangsprüfungszeugnis etc.) (einfache Kopie) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 3) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 5) 7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung (einfache Kopie) 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) oder wenn Ihnen das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen (Notenspiegel) (Original) und Erklärung zum fehlenden Bachelorzeugnis. (Formular siehe Anlage Seite 4) (Hinweis: Die Einschreibung in den Masterstudiengang wird erst durchgeführt, wenn Sie den endgültigen Nachweis über das bestandene erste Hochschulstudium im Service Office für Studierende eingereicht haben. Um den Vorgang der Einschreibung zu beschleunigen, können Sie auch einen von Ihrem Prüfungsamt gestempelten und unterschriebenen Notenspiegel mit der Angabe der Abschlussnote (Original) einreichen; das offizielle Abschlusszeugnis und die Urkunde müssen nachgereicht werden.) und gegebenenfalls b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 3) 9. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern) Seite 1

3 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Checkliste Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Soziale Arbeit und Forschung Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen 1. Checkliste 2. Antragsformular auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 3) 3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) 4. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zugangsprüfungszeugnis etc.) (einfache Kopie) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 3) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 5) 7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung (einfache Kopie) 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes, einschlägiges Hochschulstudium: Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) oder wenn Ihnen das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen (Notenspiegel) (Original) und Erklärung zum fehlenden Bachelorzeugnis. (Formular siehe Anlage Seite 4) (Hinweis: Die Einschreibung in den Masterstudiengang wird erst durchgeführt, wenn Sie den endgültigen Nachweis über das bestandene erste Hochschulstudium im Service Office für Studierende eingereicht haben. Um den Vorgang der Einschreibung zu beschleunigen, können Sie auch einen von Ihrem Prüfungsamt gestempelten und unterschriebenen Notenspiegel mit der Angabe der Abschlussnote (Original) einreichen; das offizielle Abschlusszeugnis und die Urkunde müssen nachgereicht werden.) und gegebenenfalls b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 3) 9. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern) Seite 2

4 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Soziale Arbeit und Forschung (Master) Zu 2. Antragsformular auf Immatrikulation Das Formular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myfh- Portal unter der Rubrik Meine Bewerbungen. Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrags, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben. Zu 5. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die Versicherungsbescheinigung und das Formular Meldung an die Krankenkasse oder Bescheinigung für die Krankenkasse. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular Meldung an die Krankenkasse bzw. Bescheinigung für die Krankenkasse wird von der Hochschule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten: Zu 8. b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland sowohl den Schul- als auch den ersten Hochschulabschluss erworben haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. Seite 3

5 Erklärung zum fehlenden Bachelorzeugnis Bewerbernummer: Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für die Einschreibung in den Masterstudiengang noch fehlende Bachelorzeugnis unaufgefordert spätestens bis im Service Office für Studierende einzureichen; selbiges gilt für die eventuell fehlende Exmatrikulationsbescheinigung. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich alle Nachweise fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche. Ort, Datum Unterschrift (Bitte hier abtrennen) Zweitschrift für Ihre Unterlagen Erklärung zum fehlenden Bachelorzeugnis Bewerbernummer: Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für die Einschreibung in den Masterstudiengang noch fehlende Bachelorzeugnis unaufgefordert spätestens bis im Service Office für Studierende einzureichen; selbiges gilt für die eventuell fehlende Exmatrikulationsbescheinigung. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich alle Nachweise fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche. Ort, Datum Unterschrift Seite 4

6 Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern 2. nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: Hochschule: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) Seite 5

7 Die Beglaubigung Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an. Seite 6

8 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1. Einschreibungsordnung Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie auf unseren Internetseiten in der Rubrik unter Studium von A-Z. 2. Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: 3. Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der erfolgt an Ihren FH- -Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.b. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen -Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene -Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Seite 7

9 Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / (Münster) +49 (0) 2511 / (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 5. Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, Münster. Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster o- der an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 International Office -, Hüfferstraße 27, Münster Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), Münster, In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. Dort unter AStA Büro Semesterticket 8. Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, Münster (Wohnheime); Stadt Münster: Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, Steinfurt, Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. Seite 8

10 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter: Seite 9

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