Information zur koordinierten Hochschulzulassung in NRW

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1 Information zur koordinierten Hochschulzulassung in NRW Die Universitäten und Fachhochschulen in NRW garantieren, dass alle Zulassungsbescheide den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens bis zum 4. August 2014 zugegangen sind. Die vereinbarte Mindesteinschreibefrist ist der 11. August Mit anderen Worten: Wenn Sie sich an mehreren Hochschulen in NRW für Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) beworben haben, können Sie in Ruhe abwarten, ob Sie eine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen. Spätestens am 4. August haben Sie alle Zulassungsbescheide der Hochschulen in NRW auf dem Tisch. Sollte Ihr Wunschstudiengang nicht dabei sein, wurden Sie für diesen Studiengang im Hauptverfahren nicht zugelassen. Sie können dann unter den Ihnen vorliegenden Zulassungsbescheiden entscheiden. Sie wählen einen Studiengang aus und schreiben sich nur an der entsprechenden Hochschule ein. Wichtig: Wenn Sie schon vor dem 4. August eine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen zur Einschreibung direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheides an der entsprechenden Hochschule ein. Durch das frühe Einreichen der Unterlagen helfen Sie den Hochschulen den Bearbeitungsstau zu reduzieren. Wenn Sie sich zu Beginn der Einschreibungsfrist immatrikulieren, ist eine mehr weniger tagesaktuelle Bearbeitung möglich. Die Bearbeitungszeit für Unterlagen, die erst zum Ende der Einschreibungsfrist in den Studierendensekretariaten eintreffen, kann deutlich länger dauern.

2 Gut zu wissen! Informationen zum Versand des elektronischen Semestertickets und der Studienbescheinigungen Das elektronische NRW-Semesterticket für Bus und Bahn wird nicht von der Fachhochschule Münster, sondern von der Bahn produziert und nach dem 22. August per Brief verschickt. Voraussetzung für den Versand des Semestertickets: Zahlungseingang des Semesterbeitrags (231,19 ) Vollständiger Antrag auf Einschreibung mit ggf. vorläufigen Bescheinigungen (z.b. bei Vorpraktikum, Berufsausbildung, praktischer Teil der Fachhochschulreife etc.) Die Zustellung des Tickets wird in der Regel bis Semesterbeginn abgeschlossen sein. Die Studienbescheinigungen erhalten Sie nach der Einschreibung vom Service Office für Studierende per . Die Studienbescheinigungen werden von der IT-Abteilung der Fachhochschule Münster zeitnah nach der Einschreibung an Ihre FH- -Adresse geschickt. Sollten Sie bereits eine Weiterleitung an Ihren privaten -Account eingerichtet haben, wird die E- Mail mit den Studienbescheinigungen nur dann in Ihrem FH-Konto abgespeichert, wenn Sie die lokale Zustellung an die Basisadresse aktiviert haben. Bei fehlender Aktivierung geht die verloren, falls der private Account nicht erreichbar ist. Ihre Einstellungen können Sie unter der URL ändern. Voraussetzungen für den Versand der Studienbescheinigungen: Zahlungseingang des Semesterbeitrags (231,19 ) vollständige und korrekte Einschreibungsunterlagen ggf. endgültiger Nachweis der erbrachten Leistung, wenn bisher nur vorläufige Bescheinigungen eingereicht wurden In der Regel erhalten Sie die Studienbescheinigungen früher als das Semesterticket. In Ausnahmefällen kann es aber auch deutlich später sein. Ein Beispiel: Für die Einschreibung ist in einigen Studiengängen der Nachweis eines Vorpraktikums bis spätestens Ende September erforderlich. Der Versand der Studienbescheinigung geschieht in einem solchen Fall nach Eingang des Nachweises über das abgeschlossene Vorpraktikum, also möglicherweise erst Ende September. Das Semesterticket hingegen erhalten Sie in der Regel bis Semesterbeginn.

3 Studiengang: Wirtschaftsingenieurwesen - Elektrotechnik (Bachelor) Anlagen Seite Antrag auf Einschreibung 1 3 Zweitschrift Antrag auf Einschreibung für Ihre Unterlagen 4 6 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 7 8 Erklärung für das Prüfungsamt 9 Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen 10 Merkblatt zur Krankenversicherung 11 Erläuterungen zur Beglaubigung 12 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 15 Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Antrag auf Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Antrag und Erklärung zum Vorpraktikum) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Reiland-Kern Postfach Münster

4 Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: WIW Elektrotechnik (Bachelor) Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1. bis 9. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (231,19 ) (einf. Kopie Ausdruck bei Online Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 4. Personalausweis Pass (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 5. Zugangsberechtigung a) Schulabschlusszeugnis der allgem. fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie) d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

5 6. Besondere Zugangsvoraussetzungen entfällt 7. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr Zivildienst (beglaubigte Kopie) b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) c) Nachweis über einen mindestens 6 monatigen Freiwilligendienst, der spätestens bis zum abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie) d) Nachweis über einen mindestens 2 jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie) e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes einer/eines pflegebedürftigen Angehörigen von mindestens 6 monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise gar stündliche Pflege Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt. (beglaubigte Kopien) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 10) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 11) Die Unterlagen zu Punkt 10. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren. 10. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges 11. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und versuche (Notenspiegel) (Original) 12. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) 13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

6 Die Angabe zu Punkt 14. müssen nur machen, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren und ein NRW.Bank Darlehen bezogen haben. 14. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Haben hatten Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank? ja Fördernummer der NRW Bank nein Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 10) Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor und Zuname)

7 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: WIW Elektrotechnik (Bachelor) Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1. bis 9. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (231,19 ) (einf. Kopie Ausdruck bei Online Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 4. Personalausweis Pass (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 5. Zugangsberechtigung a) Schulabschlusszeugnis der allgem. fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie) d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

8 Zweitschrift für Ihre Unterlagen 6. Besondere Zugangsvoraussetzungen entfällt 7. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr Zivildienst (beglaubigte Kopie) b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) c) Nachweis über einen mindestens 6 monatigen Freiwilligendienst, der spätestens bis zum abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie) d) Nachweis über einen mindestens 2 jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie) e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes einer/eines pflegebedürftigen Angehörigen von mindestens 6 monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise gar stündliche Pflege Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt. (beglaubigte Kopien) Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 10) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 11) Die Unterlagen zu Punkt 10. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren. 10. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges 11. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und versuche (Notenspiegel) (Original) 12. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) 13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

9 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Die Angabe zu Punkt 14. müssen nur machen, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren und ein NRW.Bank Darlehen bezogen haben. 14. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Haben hatten Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank? ja Fördernummer der NRW Bank nein Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 10) Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor und Zuname)

10 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Wirtschaftsingenieurwesen - Elektrotechnik (Bachelor) Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhochschule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein. (s. Punkt 13 des Antrags auf Einschreibung) Zu 4. Personalausweis Pass In der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber (Meister und fachtreue Bewerber) müssen die Kopie des Passes bzw. des Personalausweises nicht einreichen. Er liegt bereits vor. Zu 5. f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule besucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. Zu 5. g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf. Seite 7

11 Zu 8. Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 10) Zu 9. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 11 der Anlage und auf unseren Internetseiten: Seite 8

12 Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern 2. nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

13 Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter Name der Mutter..., Name des Vaters..., Anschrift... darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter Name..., Geburtsdatum... Anschrift... an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt. Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind. Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei. Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

14 Merkblatt Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sie sind a) gesetzlich versichert Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist. Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen. b) privat versichert Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit nicht versicherungspflichtig sind. c) ausländischer Studienbewerber aus der EU Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E ) nachweisen.

15 Die Beglaubigung Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlichrechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

16 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1. Einschreibungsordnung Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie hier: 2. Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: 3. Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der erfolgt an Ihren FH- -Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.b. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen -Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene - Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Seite 13

17 Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / (Münster) +49 (0) 2511 / (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 5. zentrale Lernplattform ILIAS Die zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten unter anderem kostenfreie Selbstlernkurse einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung (s. Punkt 4) Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, Münster. Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 International Office -, Hüfferstraße 27, Münster Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), Münster, In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. Dort unter AStA Büro Semesterticket 9. Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, Münster (Wohnheime); Stadt Münster: Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, Steinfurt, Auf die Meldepflicht (1. 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. Seite 14

18 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter:

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