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1 G A S S E R E D M U N D Steuersachverständiger Sternhof Dantestrasse, 2/M Bruneck (BZ) Tel.: 0474/ Fax: 0474/ info@condat.it Rundschreiben Nr. 1 vom : In Kürze die wichtigsten Neuerungen des diesjährigen sehr umfangreichen Haushaltsgesetzes: 1)Neuer Irpef-Steuertarif: Jahr 2006: bis zu Euro %; von bis %; von bis %; mehr als Euro 39% + 4%. Jahr 2007: bis zu Euro 23%; von bis %; von bis %; von bis % und von mehr als %. Die im Jahre 2005 abgeschafften Steuerabsetzbeträge werden wieder eingeführt und ersetzen die geltenden Einkommensfreibeträge. Die neuen Absetzbeträge für die Angehörigen betragen je nach Einkommen bis zu Euro 800 für den zu Lasten lebenden Ehegatten und Euro 800 für jedes zu Lasten lebende Kind. Die Steuerabsetzbeträge verringern sich bei steigendem Einkommen. 2)Branchenkennzahlen (Studi di Settore): Der Anwendungsbereich der Branchenkennzahlen wurde von bisher 5,16 Euro auf 7,5 Mio Euro Umsatzerlöse erhöht. Auch die Gründe für die Nichtanwendung der Branchenkennzahlen wurden eingeschränkt, d.h. So stellt die Eröffnung oder Einstellung einer Tätigkeit während des laufenden Geschäftsjahres keinen Ausschlussgrund mehr dar. Bei Erreichen der angemessenen Umsatzerlöse bzw. bei deren Anpassung wird eine Prämie für die Angemessenheit gewährt. Diese besteht in einer Freigrenze bzw. in einem Schutz vor Steuerfeststellungen aufgrund einfacher Vermutungen laut den Branchenkennzahlen im Ausmass bis zu 40% der erklärten Umsätze, jedoch beschränkt auf max Euro. Die Strafen für die unterlassene oder fehlerhafte Angabe der Daten für die Branchenkennzahlen werden um 10% erhöht. 3)Abzugsfähigkeit der Medikamente für Privatpersonen: Um die Kosten für die Medikamente in der Steuererklärung als persönliche Auslagen in Abzug bringen zu können, muss ab dem 01. Juli 2007 auf dem Kassenbeleg oder Rechnung die Steuernummer des Steuerpflichtigen angegeben werden. Ausnahmsweise kann die Angabe der Steuernummer bis zum 31. Dezember 2007 auch händisch erfolgen. Der Kassenbeleg muss nach wie vor die Beschreibung der Medikamente enthalten. 4)Zusätzliche Absetzbeträge von 19% für persönliche Auslagen: Für Kinder zwischen 5 und 18 Jahren können die Einschreibungsgebühren für Sportkurse bis zu einem Betrag von 210 Euro als persönliche Barauslagen geltend gemacht werden. Für Studenten, die an einer Universität in einer anderen Provinz studieren (mit einer Entfernung von mehr als 100 km) wird ein Steuerabzug von 19% für die Wohnungsmiete bis zu Euro pro Jahr gewährt. Für die Betreuung von Menschen mit Behinderung kann ein Absetzbetrag bis zu Euro beansprucht werden, sofern das Gesamteinkommen nicht mehr als Euro beträgt. 5)Energiesparmassnahmen für bestehende Gebäude: Um wirkungsvolle Energieeinsparungen für bereits bestehende Gebäude zu erzielen, sind im Haushaltsrahmengesetz 2007 eine Reihe von Steuerbeihilfen vorgesehen. Diese werden in Form eines Steuerabzuges von 55% der Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag der Anschaffungskosten gewährt, u.z. -Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden mit einem Höchstbetrag von Euro;

2 -Einbau von Isolierfenster mit einem Höchstbetrag von Euro; -Massnahmen, um die Heizung von Gebäuden energieeffizienter zu gestalten (Höchstbertrag Euro); -Einbau von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von Warmwasser mit einem Höchstbetrag von Euro; -Anschaffung von sogen. Brennwertkessel mit einem Höchstbetrag von Euro. Um in den Genuss dieser Steuerbegünstigungen zu gelangen, müssen die Arbeiten im Jahr 2007 durchgeführt werden, wobei nach Abschluss der Arbeiten ein Gutachten eines Technikers zur Bestätigung der verbesserten Energiesparmassnahmen eingeholt werden muss. Der Steuerabzug von 55% kann in drei gleichen Jahresraten geltend gemacht werden. Im?brigen kommen die bereits bekannten Bestimmungen für den Steuerabzug von 36% zur Anwendung (Ansuchen vor Baubeginn, Zahlungen über Bank mit Angabe des Gesetzes und der Steuernummer der Vertragsparteien, getrennte Ausweisung der Arbeitsleistung in den Rechnungen). 6)Absetzbetrag von 36% für die Erneuerung der Beleuchtungskörper in Handelsbetrieben: Für Handelsbetriebe, die in den Geschäftsjahren 2007/2008 ihre Beleuchtungskörper ersetzen und dabei eine Steigerung der Energieeffizienz von mehr als 60% erreichen, ist ein zusätzlicher Absetzbetrag in der Höhe von 36% der Anschaffungskosten vorgesehen. 7)Verlängerung Steuerabzug von 36% für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und der reduzierten Mwst von 10%: Die Förderung der Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Wohnungen und Wohngebäuden ist erneut auch für das Jahr 2007 verlängert worden. Der Steuerabzug von 36% bis zu einem Höchstbetrag von je Wohneinheit ist wie bisher auf 10 Jahresraten aufzuteilen. Die Pflicht der getrennten Ausweisung der Arbeitsleistung in der Rechnung ist auch in Zukunft erforderlich. Ebenso verlängert bis Ende 2007 wurde der reduzierte Mwst-Satz von 10% für die ordentlichen und ausserordentlichen Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden 8)Reverse-charge für die Untervergabe von Werkverträgen im Bausektor: Die ursprünglich bereits im Zuge der Sommerverordnung Gesetz Nr. 223/2006 vorgesehene Bestimmung, wonach die Steuerschuldnerschaft auf das Hauptunternehmen bei der Untervergabe von Bauaufträgen übergeht, tritt nun definitiv mit 01. Jänner 2007 in Kraft. Betroffen sind alle Bauunternehmen, Installateure sowie andere Unternehmen im Bausektor, die sämtliche Tätigkeiten im Baugewerbe wie die Errichtung, Sanierung, Restaurierung und Instandhaltung von Baulichkeiten jeder Art (Wohnungen, Büros, Geschäftshäuser, öffentliche Einrichtungen, landwirtschaftliche Gebäude, der Bau von Strassen, Autobahnen, Brücken, Tunnels, Flug- und Sportplätzen, Wasserbauten, Kanalisierungen, der Einbau elektrischer Anlagen usw.) für Dritte ausführen und die Arbeiten oder einen Teil davon an Subunternehmen in Form von Unternehmerwerkverträgen weitervergeben haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist grundsätzlich nur die erste?bergabe von Bauarbeiten vom Bauherren an das ausführende Bauunternehmen, auch wenn ein Bau- oder Immobilienunternehmen als Bauherr ein Bauwerk auf eigene Rechnung erstellt und die Ausführung der Arbeiten an ein anderes Bauunternehmen vergibt. Ausgenommen sind Arbeiten und Instandhaltung für Wiesen und Gärten sowie der Bau und die Installation von Industrieausrüstung. Weiters ausgenommen sind die intellektuellen Leistungen von Freiberuflern, wie Architekten, Bauingenieuren und Geometern. Schliesslich ist auch die Lieferung von Gütern, die am Bau montiert werden, ausgeschlossen, z.b. die Lieferung und Montage eines Aufzuges. Die beauftragten Subunternehmen haben alle Rechnungen, die ab dem ausgestellt werden ohne Mwst zu fakturieren und müssen folgenden Hinweis in der Rechnung anführen: -deutsch: Rechnung ohne Mwst im Sinne des Art. 17, Absatz 6 des VPR Nr. 633/72 die Anwendung der Mwst obliegt dem Rechnungsempfänger reverse charge. -Italienisch: Fattura senza addebito dell'iva ai sensi dell'art. 17, comma 6, DPR 633/72 l'applicazione dell'iva è a carico del destinatario della fattura reverse charge. Das Hauptunternehmen hat die von den Subunternehmen erhaltenen Rechnungen mit der jeweils anwendbaren Mwst. innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt zu ergänzen und diese sowohl im Register der ausgestellten Rechnungen als auch im Register der erhaltenden Rechnungen einzutragen, z.b. Ergänzung im Sinne des Art. 17, Absatz 6, VPR 633/72: Rechnungsgrundlage Euro Mwst ( %) Euro

3 Gesamtbetrag Euro Zur Ergänzung: Die Hauptunternehmen sind mit den Subunternehmen solidarisch für die Zahlung der Löhne, Sozialbeiträge und Lohnsteuern der Mitarbeiter der Subunternehmen verantwortlich. Vor Zahlung der Leistungen an die Subunternehmen sollte also überprüft werden, ob diese die Löhne, Lohnsteuern und Sozialabgaben auch ordnungsgemäss gezahlt haben. 9)Verkauf von Immobilien und Pflichten der Immobilienmarkler: Immobilienmakler sind ab 1. Jänner 2007 verpflichtet, nicht beglaubigte Privaturkunden wie Kaufvorverträge oder Kaufversprechen, Mietverträge, welche im Rahmen ihrer Mittlertätigkeit abgeschlossen werden, beim Registeramt zu registrieren und haften solidarisch für die Einzahlung der Registergebühren. Beim Verkauf von Immobilien haben die Parteien eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, aus welcher die Zahlungsmodalitäten des Kaufpreises hervorgehen. Es sind dabei nur die ab dem 04. Juli 2006 geleisteten Zahlungen anzugeben. Weiters hat jede Partei eidesstattlich zu erklären, ob sie die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen hat und gegebenenfalls detaillierte Informationen über den Immobilienmakler anzugeben sowie auch seine Eintragungsnummer im Verzeichnis der Immobilienmakler und schliesslich die Höhe der Provision und deren Zahlungsmodalitäten. Für eine unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Mitteilung der vorgeschriebenen Daten ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 500 Euro und Euro vorgesehen und für die Zwecke der Registergebühren kann der Wert der Immobilien nachgeschätzt bzw. berichtigt werden. 10)Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Für Schenkungen oder Erbschaften zwischen Geschwistern ist ein Freibetrag von Euro eingeführt worden. Die?bertragung von Betrieben oder von Betriebszweigen oder von beherrschenden Beteiligungen auf die Nachkommen in direkter Linie (Kinder und Enkelkinder) ist immer steuerfrei auch wenn der Freibetrag von 1 Mio. Euro überschritten wird. Einzige Bedingung für die Steuerbefreiung ist die Fortführung des Betriebes durch die?bernehmer oder die Haltung der beherrschenden Beteiligungen für mindestens 5 Jahre. 11)ENPALS für Hobbymusiker: Künftig sind alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, Studenten, Rentner und alle jene, die eine Tätigkeit ausüben, bei welcher sie bereits anderweitig pflichtversichert sind, von der ENPALS Abgabe befreit, sofern das aus dem Hobbymusizieren erzielte Jahreseinkommen weniger als Euro ausmacht. 12)Erneuerung Fuhrpark für PKW und LKW: Werden alte umweltverschmutzende Pkws mit der Abgasnorm Euro 0 oder Euro 1 durch ein neu immatrikuliertes Fahrzeug der Abgasklasse Euro 4 oder Euro 5 ersetzt, wird ein Beitrag von Euro 800 sowie die 2-jährige Befreiung von der Verkehrssteuer gewährt; 3-jährige Befreiung für Fahrzeuge unter ccm. Für die Erneuerung von Lkws unter 3,5 t Gesamtgewicht (autocarri) mit der Abgasnorm Euro 0 oder Euro 1 durch ein neu immatrikuliertes Fahrzeug der Abgasklasse Euro 4 oder Euro 5 wird ein Beitrag von Euro pro ersetztem Fahrzeug gewährt. Die Regelung gilt für Neufahrzeuge, welche im Zeitraum und angeschafft werden. Um in den Genuss der Begünstigungen zu kommen braucht es vom Verkäufer eine Bescheinigung über die Abgasnorm des Neufahrzeuges, amtliches Kennzeichen des alten zu verschrottenden Fahrzeuges sowie die Bestätigung über die erfolgte Verschrottung des Altfahrzeuges. 13)Abschreibung Büro- und Praxisräume für Freiberufler: Freiberufler können künftig ihre Büro- bzw. Praxisräume abschreiben bzw. die entsprechenden Leasingraten abziehen, sofern diese Gebäudeeinheiten im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 angekauft werden. Für die ersten drei Jahre wird die jährliche Abschreibung auf ein Drittel also 1% reduziert. 14)Kunden- und Lieferantenlisten: Ab 2006 sind die Kunden- und Lieferantenlisten wieder eingeführt worden, d.h. diese Daten sind jährlich innerhalb dem 30. April des folgenden Jahres telematisch an die Finanzverwaltung zu melden. Neben den anagrafischen Daten der Kunden und Lieferanten ist auch deren Steuernummer anzugeben. Da ab dem Jahr 2007 auch alle Privatkunden zu melden sind, ist es sehr wichtig, dass auf allen Rechnungen sowohl die Mwst- als auch Steuernummer der Kunden und Lieferanten angegeben werden. 15)Telefonkosten: die Aufwendungen für Telefon und Datenübermittlung sind im Ausmass von 80% abzugsfähig unabhängig ob sie

4 Festnetz oder Mobilfunknetz betreffen. Achtung: dies gilt nur für Zwecke der Einkommenssteuer, die Mwst ist weiterhin nur zu 50% bei Funktelefonkosten absetzbar. 16)Erhöhung der Pensionsbeiträge für Kaufleute und Handwerker sowie für Verwalter: Die Pensionsbeiträge für Kaufleute und Handwerker werden ab 1. Jänner 2007 auf 19,50% und ab dem 1. Jänner 2008 auf 20% erhöht. Die Pensionsbeiträge für Verwalter und andere Freiberufler, die in der getrennten Verwaltung des INPS eingetragen sind, erhöhen sich ab 2007 wie folgt: -bereits anderweitig rentenversichert: bis % - ab % -Rentner: bis % - ab % -andere, die nicht versichert sind: bis ,20% - ab % 17)Enasarco Beiträge Handelsvertreter für das Jahr 2007: Im Jahre 2007 gelten dieselben Beiträgssätze des Jahres 2006, d.h. ein Beitragssatz von insgesamt 13,50%, wobei 50% (6,75%) zu Lasten des Auftraggebers sowie 6,75% zu Lasten des Handelsvertreters gehen. Achtung: Zu berechnen sind die Enasarco Beiträge bis zu folgenden Höchstprovisionsbeträgen: bei Handelsvertretern mit einzigem Auftraggeber : Euro Mindestbeitrag von Euro 727 bei Handelsvertretern mit mehreren Auftraggebern: Euro Mindestbeitrag von Euro )Prämie für PC-Ankauf: Den Professoren (Schulen und Uni) wird ein Steuerabsetzbetrag von 19% für den Ankauf eines PCs gewährt. (Höchstbetrag Euro). Auch den Projektmitarbeitern wird eine Prämie für den Ankauf von PCs gewährt, dessen Höhe noch zu bestimmen ist. 19)Musikkapellen: Für die Vergütungen an Chorleiter, Kapellmeister und künstlerischen Leiter von Theatergruppen werden die gleichen Steuerbegünstigungen wie jene für Amateursportvereine vorgesehen. 20)Fakturierung von Vermittlungsleistungen: Der Ort der Leistung (Territorialität) für Provisionen aus Vermittlungsleistungen verlagert sich an den Wohnsitz des Auftraggebers, sofern dieser ein Unternehmer ist. Die Provisionen, die ein Inländer für Vermittlungen ins Ausland zahlt, sind nun in Italien steuerbar (ausgenommen grenzüberschreitender Warenverkehr). 21)Mwst-befreite Kleinstunternehmen bis Jahresumsatz Abschaffung Pauschalsystem: Ab dem Jahre 2007 haben Kleinstbetriebe, die im Jahr 2006 einen Umsatz von nicht mehr als Euro erzielt haben, die Möglichkeit, sich von der Mwst befreien zu lassen, d.h. durch Mitteilung ans Finanzamt erhalten sie eine geänderte Mwst-Nummer; sämtliche Mwst auf den Eingangsrechnungen ist nicht mehr absetzbar. Im Gegenzug unterliegen diese Kleinstbetriebe auch nicht mehr der Mwst, d.h. Ihre Einnahmen sind von der Mwst befreit. Weiters abgeschafft wurde das Pauschalsystem für Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von Euro. 22)Intrastat-Erklärungen neue Limits : Für die Abfassung der Intrastat-Erklärungen ab dem Jahre 2007 wurden neue Limits eingeführt, d.h. -bei innergemeinschafltichen Verkäufen: monatliche Erklärungspflicht bei Verkäufen von mehr als Euro; trimestrale Erklärungspflicht bei Verkäufen von mehr als Euro; -bei innergemeinschaftlichen Einkäufen: monatliche Erklärungspflicht bei Einkäufen von mehr als Euro; ansonsten jährlich. Achtung: sollten obige Limits im Jahr sich ändern, so besteht die Verpflichtung bereits im Jahr der Veränderung und nicht wie bisher ab dem nächsten Jahr!!! Bei telematischer Versendung der Erklärungen werden die Termine um 5 Tage verlängert. Ab neue EU-Länder Rumänien (RO) und Bulgarien (BG). 23)Telematische?bermittlung Vordruck F24: Zur Erinnerung: ab 1. Jänner 2007 sind alle Steuerpflichtigen mit Mwst-Nummer verplichtet, die Steuern mit dem Vordruck F24 telematisch zu zahlen. Die telematische?bermittlung kann selbst, mittels Homebanking (Internetbanking) erfolgen oder auch über unser Büro durchgeführt werden.

5 Das waren die wichtigsten Neuerungen. Für eventuelle Rückfragen und Klärungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüssen und Glückwünschen für das Neue Jahr. Büro Gasser Edmund

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