+ Absichtserklärung + MIAS-(VIES) Eintragung + Intrastat-Meldung + Änderung MwSt.-Satz + Kontrolle Buchhaltungsführung + Lagerbuchhaltung
|
|
- Agnes Paulina Schneider
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RUNDSCHREIBEN 1/2015 Themenschwerpunkte: + Erweitertes Reverse Charge + Leistungen an Gebäuden + Split Payment + Elektronische Rechnung + INPS-Beiträge + Black List + Absichtserklärung + MIAS-(VIES) Eintragung + Intrastat-Meldung + Änderung MwSt.-Satz + Kontrolle Buchhaltungsführung + Lagerbuchhaltung + Erhöhung der Quellensteuer + Elektronische Essensgutscheine + MwSt.-Jahreserklärung + Registergebühr + Fälligkeiten EErweitertes Reverse CCharge Verfahren Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 11/2014 vom 30. Dezember 2014 behandelt, wurde der Übergang der Steuerschuldnerschaft, das sogenannte Reverse erse Charge Verfahren mit 1. Jänner 2015 auf verschiedene Bereiche ausgedehnt.. Die Neuerung betrifft folgende Bereiche: Bauwesen, Dienstleistungen an Gebäuden (Art. 17, Abs. 6, Buchstabe a-ter) MwSt.G.) Lieferungen und Leistungen gegenüber öffentlichen Körperschaften (Art. 17-ter, MwSt.-G.) Energiebereich; Lieferung von Strom und Gas an Zwischenhändler z.b. GSE (Art. 17, Abs. 6, Buchstabe d-quater) MwSt.G.) Lieferungen an Hyper-, Super- und Discountmärkte (Zustimmung von EU ausständig) (Art. 17, Abs. 6,,, Buchstabe d-quinquies) MwSt.G.) Lieferungen von gebrauchten Holzpaletten (Art. 74, Abs. 7, MwSt.G.) Hier folgend möchten wir auf die ersten zwei zuvor genannten Bereiche näher eingehen: Leistungen an Gebäuden Für die nachstehenden Leistungen im Bauwesen, die auf Gebäuden getätigt werden, die sich in Italien befinden, ist nun die umgekehrte Steuerschuldnerschaft anzuwenden: Reinigung: - Reinigung von Neubauten - Dampfreinigung, Sandstrahlreinigung und ähnliche Arbeiten an Außenmauern - Allgemeine Gebäudereinigung - Sonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Industrieanlagen und -maschinen - Schädlingsbekämpfungsdienste Abbrucharbeiten: : - nur Gebäude, ausgenommen sind alle andere Bauwerke (Straßen, Brücken) Installationsarbeiten an Gebäuden: - Installation von elektrischen Anlagen in Gebäuden oder anderen Baukonstruktionen - Installation von elektronischen Anlagen I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
2 - Wasser-, Heizungs- sowie Klimainstallation in Gebäuden oder anderen Baukonstruktionen - Gasinstallation - Installation von Brandlöschanlagen - Installation von Wasseraufbereitungsanlagen für Schwimmbäder - Installation von Gartenbewässerungsanlagen - Installation, Reparatur und Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen - Wärme- und Schallisolierung und Isolierung gegen Schwingungen - Sonstige Bauarbeiten und Installation Fertigstellung von Gebäuden: - Verputz- und Stuckarbeiten - Einbau von Panzerschränken, Tresoren, Panzertüren - Einbau von Blendrahmen, Ausstattungen, Zwischendecken, beweglichen Trennwänden u.ä. - Boden- und Wandverkleidungen - Anstrich und Einbau von Glas - Nicht spezialisierte Bautätigkeiten (Maurerarbeiten) - Sonstige Fertigstellung an Gebäuden Ob die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung am Gebäude auch in diese Regelung hineinfällt, ist derzeit noch ungewiss (darunter fallen z.b. Instandhaltungen, welche nicht im Zuge einer Umstrukturierung und Sanierung oder bei der Installation von Anlagen im Gebäude getätigt werden). Die Anwendung dieser neuen Bestimmung gilt nur für Leistungen, welche gegenüber MwSt.-Pflichtigen durchgeführt werden, also nur gegenüber Unternehmen und Freiberuflern, nicht jedoch gegenüber Privatpersonen, Mehrparteienhäuser (Kondominien) und nicht gewerblichen Körperschaften. Bei den öffentlichen Körperschaften ist vorab abzuklären, ob die Leistung mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängt, dann ist das Reverse Charge Verfahren anzuwenden oder mit der institutionellen Tätigkeit, dann ist das neue Split Payment Verfahren anzuwenden (siehe nachfolgenden Punkt). Ausgenommen von dieser Regelung ist die Lieferung von Gütern (z.b. Verkauf einer Anlage), sowie die Leistung, die auf einem beweglichen Gut (also nicht auf dem Gebäude) erbracht wird (z.b. Leistung betreffend eine Maschine, die nicht Teil eines Gebäude ist). Leistungen, die von der Neuerung betroffen sind, müssen ab dem 1. Jänner 2015 ohne MwSt. und mit folgendem Hinweis auf der Rechnung ausgestellt werden(aktualisiert am 02/02/2015): "Übergang der Steuerschuldnerschaft (bzw. Reverse Charge), gemäß Artikel 17, Absatz 6, Buchstabe a-ter) des MwSt.-G." Achtung: Leistungen, welche 2015 in Rechnung gestellt werden, jedoch 2014 betreffen, unterliegen bereits dem Übergang der Steuerschuldnerschaft und werden somit ohne Anwendung der MwSt. ausgestellt. Es zählt das Rechnungsdatum! Das bereits seit 2007 bei Werkverträgen mit Subunternehmen geltende Reverse Charge Verfahren (laut Art. 17, Absatz 6, Buchstabe a) MwSt.G.) ist nur mehr für Bauleistungen anzuwenden, die nicht die hier beschriebenen Leistungen auf Gebäuden betreffen. Split Payment Das sogenannte Split Payment, also die geteilte Zahlung, wurde vom Stabilitätsgesetz mit Jahresbeginn eingeführt. Betroffen sind Rechnungen, die nach dem 1. Jänner 2015 an öffentliche Körperschaften (Staat, Region, Provinz, Gemeinden, Handelskammer, Schulen, Sanitätseinheiten, usw.) ausgestellt werden. Für Rechnungen, die 2014 mit aufgeschobener MwSt.-Schuld ("Fattura con IVA differita") ausgestellt worden sind, die Steuerschuld jedoch erst 2015 entsteht, da die Zahlung 2015 erfolgt, I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
3 wird noch der Gesamtbetrag inklusive MwSt. dem Lieferanten entrichtet. D.h. das neue System gilt nur, ab einem Rechnungsdatum vom 1. Jänner Beim Split Payment zahlt die öffentliche Körperschaft dem Lieferanten nur den Betrag der Bemessungsgrundlage. Die MwSt. wird hingegen von der öffentlichen Körperschaft zurückbehalten und direkt an den Staat abgeführt. Nachdem die Zahlung der MwSt. durch die öffentliche Körperschaft vorgenommen wird, werden die Rechnungen mit "aufgeschobener MwSt-Schuld" nur mehr bei Nicht-Anwendung des Split Payment-Verfahrens Anwendung finden (z.b. Rechnungen vonseiten eines Freiberufler). Der Lieferant hat nach wie vor auf der Rechnung die MwSt. auszuweisen, wobei der folgende Hinweis auf der Rechnung anzugeben ist: "Geschäftsvorfall mit geteilter Zahlung" "MwSt. zu Lasten des Auftraggebers, gemäß Artikel 17-ter DPR 633/1972" " Das Verfahren des Split Payments gilt nicht für die Leistungen von Freiberuflern mit Steuereinbehalt (z.b. Architekten, Steuerberater, Notare). Nach einer ausdehnenden Auslegung dürften auch die Provisionen der Handelsagenten in diese Ausnahme hineinfallen. Weiters ausgeschlossen sind die Lieferungen und Leistungen, für welche die Körperschaft bereits Steuerschuldner ist, wie z.b. bei Anwendung des "internen" oder "externen" Reverse Charge Verfahrens, wie bei Leistungen, die von im Ausland ansässigen Steuersubjekt getätigt werden (laut Art. 17, Abs. 2); Bauleistungen aufgrund von Subwerkverträgen (laut Art. 17, Abs. 6, Buchstabe a); Bauleistungen an Gebäuden - Reinigungsleistungen - (laut Art. 17, Abs.6.Buchstabe a-ter) - siehe vorhergehenden Punkt dieses Rundschreibens). Elektronische Rechnung an die öffentliche Verwaltung Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 4 vom 9. Juli 2014 beschrieben, besteht die Pflicht der elektronischen Rechnung gegenüber der öffentlichen Verwaltung, sowie allen anderen öffentlichen Körperschaften (Gemeinden, Landesämtern, Handelskammer usw.) ab dem 31. März Das bedeutet, dass ab genannten Datum die Unternehmen und Freiberufler ihre Rechnung nur mehr im elektronischen Format ausstellen und an die öffentliche Verwaltung versenden dürfen, wobei diese Rechnungen vom Lieferanten auch elektronisch aufbewahrt und archiviert werden müssen. Die nicht elektronisch übermittelten Rechnungen werden von den öffentlichen Ämtern nicht mehr bezahlt. Achtung: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen mit einer eigenen fortlaufenden Nummerierung pro Kalenderjahr versehen werden (z.b. Rechnung Nr. 1/PA, 2/PA, usw.). Gerne können wir für Ihr Unternehmen die Versendung der elektronischen Rechnung vornehmen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem Berater in Verbindung zu setzen, damit die nötigen Vollmachten und technischen Schritte vorbereitet werden können. INPS-Beitragssätze Die Beitragssätze des Sozialfürsorgeinstitutes NIFS/INPS für Handwerker und Kaufleute sind mit Jahresbeginn erneut gestiegen. Der Beitragssatz für Handwerker beträgt nun 22,65% und jener für Kaufleute 22,74%. Bis zum Jahr 2018 wird der Basissatz schrittweise bis auf 24% angehoben. Diejenigen, die nur in der Sonderverwaltung der INPS (ital.: gestione separata) eingetragen sind, ohne weitere Pflichtpensionskasse, haben einen Beitragssatz von 30,72% anstelle von 28,72% zu entrichten. Diejenigen, die in einer Pflichtpensionskasse eingetragen sind, haben künftig Beiträge in der Höhe von 23,50% anstelle von 22% zu entrichten. I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
4 Bei Erreichen des 65. Lebensjahres, kann ein Antrag auf Reduzierung der Beiträge im Ausmaß von 50% gestellt werden. Black List Meldung Das Vereinfachungsdekret Nr.175/2014 hat die periodische Black List Meldung durch eine Jahresmeldung ersetzt. Es gilt nun Folgendes: - jährliche Meldepflicht bei Überschreitung von Euro die Schwelle umfasst die Summe aller im Jahr durchgeführten bzw. erhaltenen Lieferungen und Leistungen - Kleinbeträge von weniger als Euro 500 sind wieder zu berücksichtigen. Die Neuerungen gelten rückwirkend für 2014, jedoch können die Umsätze des Jahres 2014 auch noch nach dem alten Meldeverfahren mit Anwendung der alten Regelung (Berücksichtigung der Schwelle von Euro 500) versendet werden. Tipp: wir empfehlen die Monatsmeldung für Dezember bzw. die letzte Quartalsmeldung des Jahres 2014 nach dem alten Verfahren einzureichen, sodass die Jahresmeldung für 2014 vermieden werden kann. Absichtserklärung Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 8/2014 berichtet, wurde mit dem Vereinfachungsdekret Nr. 175/2014 die Meldepflicht der Absichtserklärung (ital.:"dichiarazione di intento") umgekehrt. Die Meldung ist nicht mehr vom Lieferanten, sondern vom sogenannten gewohnheitsmäßigen Exporteur zu übermitteln. Der Exporteur muss nun die Absichtserklärung samt Sendebestätigung dem Lieferanten übermitteln. Der Lieferant hat vor der Durchführung von steuerfreien Umsätzen zusätzlich zu überprüfen, ob der Kunde die Absichtserklärung tatsächlich versendet hat. Die Kontrolle kann unter folgendem Link durchgeführt werden: Übergangsfrist: Bis zum 11. Februar 2015 gilt eine Übergangsfrist. Die Absichtserklärung kann vom Kunden noch nach dem alten Verfahren an den Lieferanten übermittelt werden. Der Lieferant kann nach Erhalt der Absichtserklärung die Rechnung ohne MwSt. ausstellen, muss dieser aber nicht mehr elektronisch versenden und hat auch keine weiteren Kontrollen vorzunehmen. Achtung: Sollte die Absichtserklärung jedoch auch für Umsätze nach dem 12. Februar 2015 gelten, so hat der Kunden die Erklärung nach dem neuen Verfahren elektronisch zu versenden und dem Lieferanten die Erklärung samt Versandbestätigung zukommen zu lassen und der Lieferant hat die Versendung anhand des oben angegebenen Link zu kontrollieren. Tipp: da die Software für die Versendung der Absichtserklärung nach den neuen Richtlinien bereits vorhanden ist, empfehlen wir diese bereits ab sofort zu nutzen! MIAS-(VIES) Eintragung Mit der Vereinfachungsverordnung wurde die 30-Tage-Frist für die Eintragung in die MIAS- (VIES) Datenbank abgeschaffen. Die Eintragung erfolgt nun sofort bei Eröffnung einer neuen MwSt.-Position oder bei bereits bestehenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung der Meldung. Jene Identifikationsnummern, die man bei Eintragung in die Datenbank erhält, werden automatisch gelöscht, wenn für vier aufeinanderfolgende Quartale keine Intrastat-Meldung abgegeben wird. Die endgültige Löschung wird vom Finanzamt durch eine Mitteilung angekündigt. Bei Erhalt der Mitteilung ersuchen wir um umgehende Übermittlung an unsere Kanzlei, da nach erfolgter Löschung keine innergemeinschaftlichen Umsätze mehr getätigt werden können. Intrastat-Meldung Für die Intrastat-Meldung der innergemeinschaftlichen Dienstleistungen ist eine Vereinfa- I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
5 chung vorgesehen. Diese gelten jedoch erst nach der Veröffentlichung des neuen amtlichen Vordruckes. Änderung MwSt.-Satz Kontrolle vereinfacht bzw. ordentliche Buchhaltungsführung Lagerbuchhaltung Der MwSt.-Satz für die E-Books wurde mit 2015 von 22 % auf 4 % herabgesetzt. Jener für den Verkauf von Holzpellets hingegen von 10% auf 22% angehoben. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und nicht gewerbliche Körperschaften haben die Möglichkeit mit Option, die vereinfachte Buchführung anzuwenden, sofern die nachfolgenden Schwellen nicht überschritten werden: - für Dienstleistungen: Umsatzerlöse im Jahr 2014 von Euro für alle anderen Tätigkeiten: Umsatzerlöse im Jahr 2014 von Euro Die Führung einer Lagerbuchhaltung ist ab dem zweiten Folgejahr notwendig, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Schwelle der Erlöse und Endbestände überschritten wird. D.h. wenn in den Jahren 2012 und 2013 die Schwelle von - Euro 5,16 Millionen an Erlösen und - Euro 1,033 Millionen an Endbeständen überschritten wurde, ist - ab 1. Januar 2015 eine Lagerbuchhaltung zu führen. Wir empfehlen Ihnen die Schwellen umgehend zu kontrollieren und bei Überschreitung derselben, sich umgehend mit einem Softwarehause in Verbindung zu setzen, zwecks Implementierung eines Lagerbuchhaltungssystems. Erhöhung der Quellensteuer Elektronische Essensgutscheine MwSt.- Jahreserklärung Registergebühr von Miet- und Pachtverträgen Bei Überweisungen an Unternehmen, bei denen der Steuerpflichtige den Steuerabzug für energetische Sanierung (65%) oder Wiedergewinnungsarbeiten (50%) in Anspruch nehmen möchte, wird der Einbehalt der Quellensteuer mit Jänner 2015 von 4 % auf 8% erhöht. Den Einbehalt nimmt die Bank, bei ordnungsgemäßer Überweisung des Rechnungsbetrages vor. Ab dem 1. Juli 2015 wird der nicht steuerpflichtige Anteil für den Arbeitnehmer bei elektronischen Essensgutscheinen von Euro 5,29 auf Euro 7,00 erhöht. Der Aufwand für diese Essensgutscheine ist für das Unternehmen dagegen immer gänzlich absetzbar (d.h. keine 25%ige ertragssteuermäßige Beschränkung). Ab dem Jahr 2016 kann die MwSt.-Jahreserklärung nicht mehr gemeinsam mit der Steuererklärung im September versendet werden, sondern muss getrennt jeweils innerhalb Februar des darauffolgenden Jahres elektronisch versendet werden. Ab 1. Jänner 2015 wird die Register- und Stempelsteuer bei Miet- und Pachtverträgen ausschließlich über den Zahlungsvordruck F24 ELIDE einbezahlt und ersetzt somit das bisherige Zahlungsformular F23. Fälligkeiten 26. Jänner Versendung der monatlichen sowie vierteljährlichen Intrastat-Meldungen 31. Jänner Zahlung der jährlichen Fernseh- und Radiogebühr RAI 2. Februar Meldung der monatlichen und vierteljährlichen Umsätze mit Steuerparadiesen mit einem Rechnungsbetrag über Euro 500 (Black List Meldung nach der alten Regelung) 16. Februar Einzahlung der MwSt.-Schuld vom Jänner 2015 bei monatlicher MwSt. Abrechnung Einzahlung der Steuereinbehalte auf Lohnsteuern, Provisionen, Freiberuflerleistungen und I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
6 Rechnungen an Kondominien für den Monat Jänner Saldozahlung der Ersatzsteuer für die Aufwertung der Abfertigung Zahlung der 4. INPS-Fixrate 2014 (Handwerker und Kaufleute) 20. Februar Meldungen und Einzahlung der Enasarco-Beiträge für das 4. Quartal Februar Versendung der Intrastat-Meldungen für den Monat Januar 28. Februar Aushändigung der Einheitsbescheinigung (CU) durch den Arbeits- oder Auftraggeber Aushändigung der Bestätigung von Gewinnausschüttungen 2. März Elektronische Mitteilung der Ankäufe des Vormonats von San Marino Telematische Abgabe der MwSt.-Mitteilungen für das Jahr 2014 Elektronische Abgabe der MwSt.-Erklärungen, um horizontale Verrechnungen von MwSt.- Guthaben über Euro ab 16. März 2015 durchzuführen Für jegliche weitere Information können Sie sich gerne an Ihre Berater wenden. Ihr Beraterteam Dieses Rundschreiben ist ein unverbindliches Informationsangebot und dient allgemeinen Informationszwecken. Es handelt sich dabei nicht um eine rechtliche, steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Wir haften nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. I info@lanthaler-berger.it. I mwst.-nr./c.f. - p.i
STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN
(Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren
MehrSPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG
SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an
Mehr= Rundschreiben Nr. 2/2013
= Rundschreiben Nr. 2/2013 21. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Rundschreiben gehen wir auf die verschiedenen und vielfältigen Än- derungen im MwSt-Bereich ein, welche mit dem
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrZugangsvoraussetzungen
Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht
MehrSPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG
SPLIT-PAYMENT BUCHHALTUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davn ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
Mehr1. Rundschreiben 2015
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 1. Rundschreiben 2015 Inhaltsverzeichnis: Neuheiten des Stabilitätsgesetzes 2015 1.) Verlängerung Steuerbegünstigung für Wiedergewinnungsarbeiten...1
MehrMdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
MehrJÄHRLICHE MWST. MITTEILUNG
JÄHRLICHE MWST. MITTEILUNG (COMUNICAZIONE DATI IVA) RADIX ERP Software by ACS Data Systems Stand: 10.02.2010 ACS Data Systems AG Seite 1 von 6 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung... 3
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
MehrSteuerliche Vorschriften über Spenden
I-39100 Bozen Brennerstr. 9 Tel.+39 0471 974 378 Fax.+39 0471 979 373 www.vss.bz.it - info@vss.bz.it Steuernummer 80022790218 Landesgericht BZ Nr. 8759/444 R.P.G. Volontariatsorganisation Dekret LH Nr.
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrElektronische Fakturierung an öffentliche Verwaltungen
Elektronische Fakturierung an öffentliche Verwaltungen Luca Valentini 18. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis Einleitung Erstellen der elektronischen Rechnung Digitale Unterschrift Versenden der elektronischen
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrWISO Mein Verein Einzug der Mitgliedsbeiträge per DTA-Datei Mai.2010
Software Thema Datum WISO Mein Verein Einzug der Mitgliedsbeiträge per DTA-Datei Mai.2010 Für die Erstellung einer DTA-Datei beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise. 1) Die Bankverbindung Überprüfen
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrDomaintransfer von Switch zu switchplus
Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 8/2015 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 23.03.2015 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrUpdateanleitung für SFirm 3.1
Updateanleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett
MehrKunden- und Lieferantenlisten
Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,
MehrAnleitung E-Mail - Archivierung
Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu
MehrF A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN. Gewerbesteuer 2013
F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN Gewerbesteuer 2013 Stand: März 2014 Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Informationen zur ELSTER-Übertragung von Gewerbesteuererklärungen... 3 1.1 Allgemeines
MehrEinrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE:
Einrichten eines POP-Mailkontos unter Thunderbird Mail DE: Ein E-Mail-Konto können Sie am einfachsten über den integrierten Assistenten einrichten. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch alle Einstellungsmöglichkeiten
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrSage50. MWST Konverter 2011. Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold
Sage50 MWST Konverter 2011 Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung... 3 2. MWST Konverter 2011 anwenden... 4 2 1. Voraussetzung Um das neue MWST Formular,
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrAnleitung für die elektronische Erklärungsabgabe für gemeinnützige Vereine mit den Vordrucken KSt 1 B und Gem 1
Anleitung für die elektronische Erklärungsabgabe für gemeinnützige Vereine mit den Vordrucken KSt 1 B und Gem 1 Die Gemeinnützigkeitserklärung Gem 1 ist in die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B integriert
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrFax einrichten auf Windows XP-PC
Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Mehr3. Rundschreiben 2013
Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...
MehrDie Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung
Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
Mehrdikasse Rechnungskunden
Kapitel 11 dikasse Rechnungskunden Benutzer- handbuch Programm-Version 4.4.x - 01.12.2013 - Ansprechpartner für Rückfragen Name Geschäftsbereich Kontakt André Köhn Telefon: + 49 (4431) 896 0 Mobil: +49
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrLeitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts
Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts erstellt am Beispiel Kroatien Mit 01.07.2013 tritt Kroatien der EU bei. Damit verbunden ändern sich im Bereich der Rechnungslegung
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
Mehr= Rundschreiben n. 7 03.12.2008
= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrUpdate-Anleitung für SFirm 3.1
Update-Anleitung für SFirm 3.1 Vorab einige Informationen über das bevorstehende Update Bei der neuen Version 3.1 von SFirm handelt es sich um eine eigenständige Installation, beide Versionen sind komplett
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrWICHTIGSTE UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2014 SPANIEN
Madrid, Januar 2014 WTS LAMARQUE & KRIEG TAX ADVISERS, S.L.P. NIF ESB8407565647 Inscrita en el Registro Mercantil de Madrid al Tomo 20339, Libro 0, Folio 130, Sección 8, Hoja M 359651 Jiménez Rodríguez
MehrAbwesenheitsnotiz im Exchangeserver 2010
Abwesenheitsnotiz im Exchangeserver 2010 Richten sie die Abwesenheitsnotiz in Outlook 2010 ein und definieren sie, dass nur Absender eine Nachricht bekommen, die ihnen direkt eine Mail gesendet haben.
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
MehrPRAKTISCHE TEXTILREINIGUNG UND SCHUHPFLEGE FÜR IHRE KUNDEN
PRAKTISCHE TEXTILREINIGUNG UND SCHUHPFLEGE FÜR IHRE KUNDEN Ihr Cosmobutler Drop-off Point Der Cosmobutler Drop-off Point ist die praktischste Art, Ihren Kunden Textilreinigung und Schuhpflege an Ihrem
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrINTERNATIONALE DIENSTLEISTUNGEN ÜBERSICHT
INTERNATIONALE DIENSTLEISTUNGEN ÜBERSICHT Art. 7 ter des Bei zwei Subjekten in verschiedenen Mietgliedsstatten, verlagert sich Ort Leistung immer hin zum Auftraggeber! Art. 7 ter Beschreibung Alle en,
Mehr2.1 Briefkopf Klicken Sie im Menü Einstellungen auf den Button Briefkopf. Folgendes Formular öffnet sich:
Installation 1 Installation 1 2 Einstellungen 1 2.1 Briefkopf 1 2.2 Logo 2 2.3 Zusatztext 2 2.4 Fußzeile 2 2.5 Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) 3 2.6 Rechnungsnummer 4 2.7 Drucken 4 2.8 Einheiten 5 3 Artikelverwaltung
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
Mehrready to use companies Confidenta
ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Mehrteischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep
teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen
Mehr1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern
1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrWillkommen in der Facharztagentur-App!
Willkommen in der Facharztagentur-App! Mit dem FAA-Abrechnungsprogramm für das iphone betreten wir wieder einmal Neuland. Die Honorarärzte der Facharztagentur können damit unkompliziert und sicher ihre
MehrSteuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden
Mehrbetroffene Subjekte meldepflichtige Umsätze
Rundschreiben Nr. 6/2014 MwSt ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, 13.03.2014 Die elektronische Kunden- und Lieferantenliste ( spesometro ) Art. 21 Gesetzesdekret Nr. 78/2010 umgewandelt in Gesetz
MehrE-MAIL VERWALTUNG. Postfächer, Autoresponder, Weiterleitungen, Aliases. http://www.athost.at. Bachstraße 47, 3580 Mödring office@athost.
E-MAIL VERWALTUNG Postfächer, Autoresponder, Weiterleitungen, Aliases http://www.athost.at Bachstraße 47, 3580 Mödring office@athost.at Loggen Sie sich zunächst unter http://www.athost.at/kundencenter
MehrMerkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011
Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011 Inhaltverzeichnis I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht 3 1. Personen mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland 3 2. Personen ohne
MehrMWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN)
MWST. PAKET 2010 (GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN) FisCal Software by ACS Data Systems Stand: 25.02.2010 ACS Data Systems AG Seite 1 von 10 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Einleitung...
Mehrund wählen Sie anschliessend die entsprechende Zahlungsart (4.). Daueraufträge erfassen und verwalten 30.06.2014 / Version 1.
Seite 1 von 14 Daueraufträge erfassen und verwalten Hier erfahren Sie, wie Sie Daueraufträge im E-Banking erfassen und verwalten: Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument nur die gängigsten Zahlungsarten;
MehrWichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge
Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht
Mehr