Pflanzenschutzmittel- Verzeichnis 2017 Teil 5 Vorratsschutz

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1 Pflanzenschutzmittel- Verzeichnis 2017 Teil 5 Vorratsschutz 65. Auflage 2017, ISSN

2 Herausgegeben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12, Braunschweig Tel.: , Fax: Stand: Januar 2017 Dieses Verzeichnis ist online abrufbar unter:

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Die Tabellen des Verzeichnisses Allgemeine Angaben zum Mittel Angaben zu den Anwendungen Praxisempfehlungen Anwendung von Insektiziden in Räumen mit Lagergütern Aufwandmenge und Einwirkungszeiten bei Insektiziden Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten Gute fachliche Praxis Allgemeine Anwendungsvorschriften Anwendungsverbote und -beschränkungen Vorschriften für Begasungsmittel Wartezeiten Literatur und Quellen Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel Mittel gegen Milben (Akarizide) Mittel gegen Insekten (Insektizide) Mittel gegen Ratten und Hausmaus (Rodentizide) Anschriften der Zulassungsinhaber und Vertriebsunternehmen Amtliche Auskunftsstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz Kennzeichnungstexte und Auflagen Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Auflagen zum Schutz der Anwender Auflagen zum Gewässerschutz Kennzeichnung hinsichtlich der Wirkung auf Bienen Kennzeichnung hinsichtlich der Wirkung auf Nutzorganismen Sonstige Auflagen und Hinweise Wartezeiten textliche Erläuterungen Index Verzeichnis der Wirkstoffe Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel

4 Register of Authorised Plant Protection Products, Part 5, 2017 Storage protection Table of contents Page 1 Introduction The tables of the register General information on the products Information on the use Recommendations for practitioners Use of insecticides in rooms with stored goods Application rate and time of action for insecticides To be observed when using plant protection products Good agricultural practice General provisions for the use Banned uses and use restrictions Provisions for fumigants Pre-harvest intervals Literature and sources Register of authorised plant protection products Products against mites (acaricides) Products against insects (insecticides) Products against rats and house mouse (rodenticides) Addresses of authorisation holders and distributors Official information services for crop and storage protection Labelling phrases and further conditions Labelling according to CLP Regulation Instructions for operator protection Instructions for water protection Labelling with regard to the effects on bees Labelling with regard to the effects on beneficial organisms Other instructions and information Pre-harvest intervals explanations Index Index of active substances Index of plant protection products

5 1 Einleitung Dieses Verzeichnis enthält die Pflanzenschutzmittel, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Einsatzgebiet Vorratsschutz zugelassen sind. In diesem Teilverzeichnis sind nur Mittel und Anwendungen für den gewerblichen Bereich aufgeführt. Für den Hausund Kleingartenbereich wird ein eigener Teil herausgegeben (Teil 7). Mittel zur Keimhemmung von Kartoffeln sind in Teil 1 des Pflanzenschutzmittel-Verzeichnisses aufgeführt; Wachstumsregler, die nach der Ernte an Obst und Gemüse angewendet werden, sind in Teil 2 aufgeführt. Zu den einzelnen Pflanzenschutzmitteln werden die wichtigsten Zulassungsdaten genannt, weiterhin die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung, die Einstufung bezüglich der Bienengefährdung, mit der Zulassung festgesetzte Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten, sowie Hinweise zur Anwendung. Aus Platzgründen erscheinen viele Angaben in kodierter Form; die zugehörigen Klartexte stehen in Kapitel 9. Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendungen Das BVL kann auf Antrag den Geltungsbereich von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen ausweiten. Grundlage dafür ist Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Auch diese Anwendungen sind in diesem Verzeichnis enthalten. Das Verfahren sieht in diesen Fällen keine Prüfung auf Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit vor. Für Schäden, die bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels in diesen Anwendungen aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenunverträglichkeit entstehen, haftet der Anwender selbst. Einzelfallgenehmigungen der Bundesländer nach 22(2) Pflanzenschutzgesetz sind dagegen nicht aufgeführt. Parallelhandel Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in der Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine eigene Zulassung, aber eine Genehmigung des BVL für den Parallelhandel. Diese Parallelhandelsmittel sind in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt. Eine Liste der genehmigten Parallelhandelsmittel ist im Internet des BVL verfügbar ( Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren Nur Rodentizide, die ausdrücklich zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus vorrangig nicht hygienischen Gründen bestimmt sind, unterliegen dem Pflanzenschutzrecht. Andere Rodentizide sind keine Pflanzenschutzmittel, sondern sogenannte Biozidprodukte (Weiteres siehe Kapitel 5). 2 Die Tabellen des Verzeichnisses (Kapitel 6) Das Verzeichnis ist gegliedert nach Wirkungsbereichen (Akarizide, Insektizide, Rodentizide). Innerhalb eines Wirkungsbereichs erfolgt die Sortierung alphabetisch nach dem Wirkstoffnamen bzw. der Wirkstoffkombination und dann nach der Handelsbezeichnung der Mittel. Hat ein Mittel mehrere Wirkungsbereiche, dann erscheint es mehrfach. Wenn ein Mittel eine erneute Zulassung erhält, ändert sich die Zulassungsnummer in den ersten zwei Ziffern. Bei zeitlicher Überlappung sind die alte und erneute Zulassung parallel gültig und erscheinen dann in diesem Verzeichnis hintereinander. Die beiden Zulassungsgenerationen können sich im Inhalt (Anwendungsgebiete, Auflagen, etc.) unterscheiden. 5

6 2.1 Allgemeine Angaben zum Mittel Handelsbezeichnung, Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber, Vertriebsunternehmen Hinter der Bezeichnung des Mittels stehen in Klammern die Zulassungsnummer und der Kode des Zulassungsinhabers. Sind nach dem Zulassungsinhaber weitere Firmenkodes genannt, so handelt es sich um Vertriebsunternehmen, die das Mittel unter derselben Bezeichnung vermarkten. Wenn ein Mittel auch unter anderen Bezeichnungen in Verkehr gebracht wird, so sind diese Vertriebserweiterungen in den nächsten Zeilen aufgeführt. In diesen Fällen unterscheidet sich die Vertriebsnummer in den beiden Ziffern nach dem Bindestrich von der Zulassungsnummer des zugehörigen Pflanzenschutzmittels. Die vollständigen Adressen der Zulassungsinhaber und Vertriebsunternehmen stehen in Kapitel 7. Wirkstoffgehalt Aufgeführt ist der Gehalt für den Grundkörper und, falls zutreffend, der Gehalt für die Wirkstoffvariante. Wirkstoffvarianten sind z. B. Ester oder Salze. Formulierung Unter der Formulierung versteht man die Art der Zubereitung des handelsfertigen Produkts, z. B. als wasserdispergierbares Pulver oder Suspensionskonzentrat. Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung Die bisherigen auf der Gefahrstoffverordnung basierenden Regelungen wurden durch die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zum 1. Juni 2015 abgelöst. Die CLP-Verordnung beinhaltet die Kennzeichnungselemente des internationalen GHS-Systems (global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): Signalwort ( Achtung oder Gefahr ) Gefahrensymbole (z. B. GHS06, Totenkopf mit gekreuzten Knochen) Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nur für die Mittel angegeben, die von den Zulassungsbehörden überprüft wurden. Die entschlüsselten Kodes stehen in Kapitel 9. Die Angaben in diesem Verzeichnis basieren auf der Überprüfung der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörden. Diese Angaben sind nicht verbindlich, denn rechtlich werden die Vertreiber unmittelbar durch die CLP-Verordnung verpflichtet, eine eigenverantwortliche Kennzeichnung vorzunehmen. Deshalb kann es vorkommen, dass zwischen den Angaben in diesem Verzeichnis und der aktuellen Kennzeichnung der Mittel Differenzen bestehen. Es können auch Mittel gemäß der CLP- Verordnung gekennzeichnet sein, obwohl die Daten in diesem Verzeichnis noch fehlen. Anwendungssicherheit, Gewässerschutz, etc. Diese Zeilen enthalten Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise, gegliedert nach Sachgebieten: Anwendungssicherheit, Gewässerschutz, Bienenschutz und Sonstiges. Die entschlüsselten Kodes sind in den Kapiteln zu finden. Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die nur für bestimmte Indikationen gelten, stehen bei den Angaben zu den Anwendungen. Anwendungsbestimmungen werden bei der Zulassung der Mittel vom BVL festgesetzt. Sie müssen in der Gebrauchsanleitung unter einer besonderen Überschrift erscheinen. In diesem Verzeichnis sind Anwendungsbestimmungen in Fettschrift gesetzt. Auflagen werden ebenfalls mit der Zulassung eines Mittels vom BVL erteilt. In den meisten Fällen handelt es sich um Kennzeichnungsauflagen. 6

7 Zulassungsende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind zeitlich befristet. Eine erneute Zulassung setzt einen entsprechenden Antrag des Zulassungsinhabers und eine Prüfung durch die Zulassungsbehörden voraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zeit bis zur Erteilung der erneuten Zulassung durch eine Verlängerung überbrückt werden. Solche Verlängerungen sind in diesem Verzeichnis berücksichtigt. Endet eine Zulassung, dann gilt in der Regel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von weiteren 12 Monaten. Über Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL im Internet ( > Übersichtsliste). 2.2 Angaben zu den Anwendungen Zu jedem Mittel gibt es eine Tabelle mit 4 Spalten: Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen Kennzeichnung von Anwendungen, die auf einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung auf geringfügige Verwendungen beruhen Vorratsgut/Objekt Vorratsgüter, die unter das Pflanzenschutzrecht fallen, sind Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, die nicht oder nur durch einfache Verfahren wie Mahlen, Trocknen oder Pressen bearbeitet worden sind. Somit zählen beispielsweise Mehle und Gries zu den Vorratsgütern, nicht jedoch Müsli oder Nudeln. Verarbeitetes Holz gilt ebenfalls nicht als Vorratsgut. Aufgrund der Vielzahl an Vorratsgütern ist eine vollständige Aufzählung nicht möglich. Unter den angegebenen Vorratsgütern können auch importierte Erzeugnisse wie Rohkaffee oder Kakaobohnen sein, da auch sie in Deutschland gelagert und gegebenenfalls behandelt werden müssen. Im Gegensatz zum Einsatzgebiet Ackerbau werden im Vorratsschutz auch Buchweizen, Mais und Hirse zum Vorratslagernden Getreide gezählt. Früchte und Samen, die als Anbaumaterial bestimmt sind, zählen nicht zu den Pflanzenerzeugnissen, sondern zu den Pflanzen. Deren Schutz gilt daher nicht als Vorratsschutz. Die Behandlung von Kartoffeln im Lager mit Keimhemmungsmitteln wird nicht dem Vorratsschutz, sondern dem Ackerbau zugeordnet. Die entsprechenden Mittel sind deshalb in Teil 1 des Pflanzenschutzmittel-Verzeichnisses aufgeführt. Wachstumsregler, die nach der Ernte an Obst und Gemüse angewendet werden, sind in Teil 2 aufgeführt. Die Vorratsgüter können einzeln, als Aufzählungen, oder durch Gruppen (ggf. mit Ausnahmen) bezeichnet sein. Nachfolgend ist für die wichtigsten Vorratsgüter die Zuordnung zu den Gruppenbezeichnungen dargestellt: Obst (getrocknet) z. B. Äpfel, Aprikosen, Bananen, Datteln, Feigen, Heidelbeeren, Pflaumen, Rosinen Gemüse (getrocknet) z. B. Hülsengemüse (Bohnen mit Hülsen, Erbsen ohne Hülsen), Pilze, Fruchtgemüse (z. B. Paprika, Pepino), Zwiebelgemüse, Wurzelgemüse (z. B. Möhren, Knollensellerie, Wurzelpetersilie) Kräuter (getrocknet) z. B. Basilikum, Beifußarten (z. B. Wermut, Estragon), Bohnenkraut, Boretschblätter, Dillblätter, Kerbel, Blätter von Knollensellerie, Liebstöckel, Majoran, Melisse, Oregano (Dost), Petersilie, Pimpinelle, Rosmarin, Schnittlauch, Thymian, Waldmeister 7

8 Hülsenfrüchte z. B. Bohnen, Erbsen, Futterleguminosen (z. B. Ackerbohne, Futtererbse, Lupinensamen, Luzernesamen), Speiselinsen Expeller Fetthaltige Samen Ölsaat, z. B. Baumwollsaat, Erdnüsse, Kapoksamen, Kürbissamen, Leinsamen, Mohnsamen, Palmkerne, Rapssamen, Rübsensamen, Saflorsamen, Senfsaat, Sesamsaat, Sojabohnen, Sonnenblumenkerne Rohkakao Schalenobst, z. B. Esskastanien, Haselnüsse, Kaschunüsse (Cashewnüsse), Kokosnüsse, Macadamia, Mandeln, Paranüsse, Pecannüsse, Pinienkerne, Pistazienkerne, Walnüsse Tee (Camellia sinensis) Teeähnliche Erzeugnisse Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Anissamen, Bockshornkleesamen, Fenchelsamen, Hagebutte, Holunderbeeren, Koriandersamen, Kümmelsamen, Kürbissamen, Sanddorn Verwendung der Blätter/Blüten, getrocknet: z. B. Brennessel, Hibiscus, Holunderblüten, Blätter von Schwarzen Johannisbeeren, Kamille, Kornblume, Linde, Malve, Mate, Melisse, Minze, Ringelblume, Salbei, Schachtelhalm, Schafgarbe, Spitzwegerich, Thymian, Wermut Verwendung der Wurzeln, getrocknet: z. B. Kleine Bibernelle Arzneipflanzen Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Bockshornkleesamen, Koriandersamen, Kümmelsamen, Kürbissamen, Leinsamen, Mariendistel, Mohnsamen, Nachtkerze, Sanddorn Verwendung der Blätter/Blüten: z. B. Arnika, Artischockenkraut, Brennessel, Ehrenpreis, Gelber Enzian, Fingerhut, Frauenmantel, Ginkgo, Echte Goldrute, Holunderblüten, Hopfenzapfen (getrocknete Fruchtstände), Blätter von Schwarzen Johannisbeeren, Johanniskraut, Kamille, Königskerze, Kornblume, Linde, Malve, Melisse, Minze, Mutterkraut, Odermennig, Rote Pestwurz, Ringelblume, Rosmarin, Salbei, Schachtelhalm, Schafgarbe, Spitzwegerich, Thymian, Weißdorn, Weinraute (Gartenraute), Wermut, Ysop Verwendung der Wurzeln/Rinde: z. B. Baldrian, Kleine Bibernelle, Eibisch, Engelwurz, Gelber Enzian, Ginseng, Kalmus, Liebstöckel, Quecke, Medizinalrhabarber, Sonnenhutwurzel, Süßholz, Weide Gewürze Verwendung der Früchte/Samen: z. B. Anissamen, Bockshornkleesamen, Chili (Cayennepfeffer), Dillsamen, Fenchelsamen, Gewürzpaprika, Kardamom, Koriandersamen, Kümmelsamen, Muskatnüsse, Pfeffer, Piment, Vanilleschoten, Wacholderbeeren Verwendung der Blätter/Blüten, getrocknet: z. B. Lorbeerblätter, Gewürznelken Verwendung der Wurzeln/Rinde, getrocknet: z. B. Gelbwurzel (Curcuma longa), Ingwer, Süßholz, Zimt Hopfen (trocken; als Dolden, Pellets oder Pulver) Heu Getreide z. B. Buchweizen, Gerste, Hafer, Hirse, Mais, Reis, Roggen, Triticale, Weizen 8

9 Getreideerzeugnisse Mahlerzeugnisse, z. B. Getreidemehl, Grieß, Mahlkleie, Schrot Schälmühlenerzeugnisse, z. B. Getreideflocken, Graupen, Schälkleie Maisstärke (siehe Stärke) Stärke z. B. Kartoffelstärke, Maisstärke, Tapioka Rohkaffee (Bohnen, ungeröstet) Tabak (trocken) Schadorganismus/Zweckbestimmung Die Schadorganismen können ebenfalls einzeln, als Aufzählungen oder durch Gruppen (ggf. mit Ausnahmen) bezeichnet sein. Bei Insektiziden und Akariziden ist durch die Angabe des Anwendungsbereichs und durch die Nennung des Vorratsgutes der Kreis der jeweils wichtigsten und typischen vorratsschädlichen Insekten oder Milben festgelegt. Vorratsschädliche Nagetiere (Wanderratte, Hausratte, Hausmaus) werden stets nach Arten gesondert aufgeführt. Anwendungsbereich Bei der Vielzahl der Anwendungsorte, die für die Anwendung von Vorratsschutzmitteln in Frage kommen, ist ihre eindeutige Benennung nicht immer möglich oder aber nicht immer zweckdienlich. Daher hat der Anwender beispielsweise zu entscheiden, dass ein leerer Schiffsladeraum ein leerer Raum ist, der demnach mit einem Mittel behandelt werden muss, bei dessen Zulassung eine Anwendung in leeren Räumen vorgesehen ist. Zur Bekämpfung eines Mottenbefalls in einer Mandelmühle sollte ein Mittel angewendet werden, dessen Anwendung in Mühlen zugelassen ist. Leere Teilbereiche eines ansonsten belegten Raumes (einschließlich Silos) gelten nicht als leerer Raum. Wartezeiten Wenn nichts Besonderes vermerkt ist, bezieht sich die Wartezeit auf das in der linken Spalte angegebene Vorratsgut. Die Wartezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der letzten Anwendung. Dies bedeutet bei Begasungen den Zeitpunkt der Freigabe der behandelten Ware durch den Begasungsleiter. Bei Leerraumbehandlungen ist die Wartezeit als Zeitraum zwischen dem Behandlungsende (nach Lüftung) und Einlagerung der Waren zu verstehen. Die Abkürzungen F und N sind in Kapitel 9.7 erläutert. Anwendungsbestimmungen und Auflagen Auch in diesen Tabellen sind Anwendungsbestimmungen in Fettschrift gesetzt. Anwendungen aufgrund der Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendungen Anwendungen, die auf einer Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendung beruhen, sind in der letzten Spalte mit einem * gekennzeichnet. Das Verfahren der Ausweitung sieht keine Prüfung auf Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit vor. Für Schäden, die bei der Verwendung des Pflanzenschutzmittels in diesen Anwendungen aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Pflanzenunverträglichkeit entstehen, haftet der Anwender selbst. 9

10 3 Praxisempfehlungen 3.1 Anwendung von Insektiziden in Räumen mit Lagergütern Wenn vor der Bekämpfung eines Schädlings ein Auslagern der Vorratsgüter unmöglich oder zu aufwendig ist, ist die Anwendung von Vorratsschutzmitteln in Räumen mit lagernden Vorratsgütern oder in Räumen in Anwesenheit von Vorratsgütern erforderlich. Diese Mittel wirken in der Regel nur gegen die im Raum (Boden, Wände, Decken, Luftraum), nicht aber gegen die im Vorratsgut befindlichen Schadorganismen, da nur die Eindringtiefe der Begasungsmittel, nicht aber die der hier zumeist verwendeten Nebel- oder Verdunstungsmittel ausreichend ist. Ein Neubefall der Räume durch Zuwanderung von außen (z. B. Zuflug oder Einlagerung befallener Ware) oder aus dem mitbehandelten Vorratsgut ist daher möglich. Mittel, die zur Anwendung in Räumen bei Anwesenheit von Vorratsgütern zugelassen sind, können auch in leeren Räumen angewendet werden. Nebelmittel wirken nicht gegen Schädlinge im Vorratsgut. Schädlinge, die aus befallenen Vorräten an die Oberfläche gelangen, werden von Nebelmitteln ohne Dauerwirkung nicht erfasst. 3.2 Aufwandmenge und Einwirkungszeiten bei Insektiziden Bei der Bekämpfung von Mottenlarven sind in den Fällen, in denen für Käfer und Motten unterschiedliche Aufwandmengen angegeben sind, stets die höheren, für die Käfer genannten Aufwandmengen zu wählen. Wenn ein Mittel nur mit der Anwendung gegen Motten zugelassen ist, ist ein Bekämpfungserfolg nur bei den fliegenden Stadien und allenfalls bei den Junglarven zu erwarten. Wo wie bei den Spritzmitteln zur Leerraumbehandlung ein Boden z. B. die vorgesehene Aufwandmenge von 20 l Spritzflüssigkeit/100 m² nicht aufnimmt, werden in der Regel auch geringere Aufwandmengen zur Abtötung der Schädlinge ausreichen, weil Böden, die nur wenige Ritzen zur Aufnahme des Mittels haben, auch wenig Versteckmöglichkeiten für die Schädlinge aufweisen werden. Wenn keine temperaturabhängigen Einwirkungszeiten genannt sind, gelten die bei den Begasungsmitteln angegebenen Zeiten für den mittleren Temperaturbereich von 16 bis 22 C. Bei tieferen Temperaturen sind die Einwirkungszeiten bis auf das Doppelte zu verlängern. 4 Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten Das Pflanzenschutzrecht enthält eine Reihe von Vorschriften, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten sind. Nur bei Einhaltung dieser Vorschriften ist sichergestellt, dass die gewünschte Wirkung erzielt wird, die Sicherheit für Anwender, Anwohner und Verbraucher gewährleistet ist, und die Umwelt nicht unvertretbar belastet wird. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen wiedergegeben. 4.1 Gute fachliche Praxis Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis zu verfahren. Gute fachliche Praxis bedeutet u. a.: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nur, wenn es unter Beachtung der Bekämpfungsschwellen notwendig ist Wahl eines geeigneten, möglichst selektiven Mittels Anwendung nur mit geeigneten Geräten keine Überschreitung der zugelassenen Aufwandmenge und Anzahl der Behandlungen Beachtung aller in der Gebrauchsanleitung genannten Vorsichtsmaßnahmen Einhaltung der Wartezeiten 10

11 4.2 Allgemeine Anwendungsvorschriften Das Pflanzenschutzgesetz enthält Vorschriften, die für alle Pflanzenschutzmittel gelten: Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind (Ausnahmen betreffen u. a. die Aufbrauchfristen nach Zulassungsende). Die Anwendung darf nur in zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten erfolgen; das Anwendungsgebiet ist die Kombination aus dem Vorratsgut bzw. Objekt auch unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse und dem Schadorganismus bzw. dem sonstigen Zweck, zu dem das Pflanzenschutzmittel angewendet werden soll. Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss über die notwendige Sachkunde verfügen. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen ohne Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind. Sie sind gekennzeichnet mit dem Hinweis Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Anwendbar sind auch noch Pflanzenschutzmittel, die gemäß der früheren Regelung mit der Angabe Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig gekennzeichnet sind. Betriebsleiter sind verpflichtet, Aufzeichnungen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu führen. Pflanzenschutzmittel dürfen im Freiland nur auf unbefestigten landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für andere Flächen, z. B. Straßen, Feldraine, Wegränder, Böschungen, Betriebsflächen, Garagenzufahrten und Stellplätze, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Länderbehörde erforderlich. In oder unmittelbar an Gewässern ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ebenfalls nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Wenn es keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten gibt, kann die zuständige Behörde eine entsprechende Genehmigung erteilen. Genehmigungen sollen nur zur Bekämpfung von Schadorganismen in Steillagen des Weinbaus und im Kronenbereich von Wäldern erteilt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeld geahndet werden. 4.3 Anwendungsverbote und -beschränkungen Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung enthält Verbote, Beschränkungen und besondere Abgabebedingungen für Pflanzenschutzmittel mit bestimmten Wirkstoffen. Soweit relevant sind die Verbote und Beschränkungen bei der Zulassung berücksichtigt. 4.4 Vorschriften für Begasungsmittel Für Tätigkeiten mit giftigen Begasungsmitteln, darunter Sulfurylfluorid, Phosphorwasserstoff und phoshorwasserstoffentwickelnde Mittel, gelten besondere Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (Anhang I Nummer 4 Begasungen). Weiterhin sind bei Begasungen mit diesen Stoffen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe Begasungen (TRGS 512) zu beachten. 4.5 Wartezeiten Die Wartezeiten sind zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der frühestmöglichen Nutzung des Vorratsgutes einzuhalten; sie werden zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier festgelegt. Die Länge einer Wartezeit gestattet keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Bedenklichkeit des angeführten Stoffes. 11

12 5 Literatur und Quellen Gesetze und Verordnungen Nachfolgend sind die wichtigsten Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz aufgeführt: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensund Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Pflanzenschutzgesetz Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Mittel (Bienenschutzverordnung) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) Verordnung zum Schutz for Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) Viele der genannten Vorschriften sind über das Internet des BVL zugänglich: > Pflanzenschutzmittel > Für Antragsteller > Rechtliche Rahmenbedingungen Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln enthält Maßnahmen, die die bestehenden Regelungen zum Pflanzenschutz unterstützen, um Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel entstehen können, weiter zu reduzieren: Gute fachliche Praxis Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sind mit einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Nr. 76a vom 21. Mai 2010). Sie können von der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgerufen werden: > starke Landwirtschaft > Pflanzenbau > Pflanzenschutz Schadorganismen Über Schadorganismen informiert das Julius Kühn-Institut: Über die Klassifizierung von Wirkstoffen bezüglich der Wirkungsmechanismen geben die Resistenz- Komitees Auskunft: Insektizide: Insecticide Resistance Action Committe (IRAC), Rodentizide: Rodenticide Resistance Action Committee (RRAC), Ausführliche Informationen zur Resistenz bei Ratten und Hausmäusen gibt der Fachausschuss Rodentizidresistenz beim Julius Kühn-Institut: se-pflanzenschutzmittelresistenz/ Begasungen Merkblätter der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft: Merkblatt 66: Abdichtung von Lagerhallen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Lagerpartien bei Begasung gegen Vorratsschädlinge Merkblatt 71: Drucktest zur Bestimmung der Begasungsfähigkeit von Gebäuden, Kammern oder abgeplanten Gütern bei der Schädlingsbekämpfung 12

13 Technische Regeln für Gefahrstoffe, Begasungen, TRGS 512, Januar 2007, zuletzt geändert und ergänzt im Oktober Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln Aktuelle Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel sind im Internetangebot des BVL zu finden: Auskunftsstellen zum praktischen Vorratsschutz sind in Kapitel 8 genannt. Mittel gegen Gesundheitsschädlinge Mittel gegen Krankheitserreger übertragende Gesundheitsschädlinge (Vektoren) enthält die Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach 18 Infektionsschutzgesetz. Die Liste ist im Internet des BVL abrufbar unter: > Lebensmittel > Aufgaben im Bereich Lebensmittel > Mittel zur Schädlingsbekämpfung Biozidprodukte Zuständig für Biozidprodukte ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: > Chemikalien/REACH/Biozide Eine Liste der Rodentizide, die als Biozidprodukte zugelassen sind, ist abrufbar unter: > Chemikalien/REACH/Biozide > Biozide > Informationen zu zugelassenen Biozidprodukten 13

14 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV 6 Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel 6.1 Mittel gegen Milben (Akarizide) Kieselgur SilicoSec ( /BFA) Silicid ( /BFA; DGG) Wirkstoffgehalt: 1000 g/kg Kieselgur Formulierung: Kontaktpulver Anwenderschutz: SB001, SB010, SB110, SF1891, SS1201, SS2201, ST1201, ST5001 Gewässerschutz: NW466 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VH608 Zulassungsende: Vorratsschutz Vorratsschutz [In Anwesenheit von Vorratsgütern] Getreide Getreide Milben (nur zur Befallsminderung) [als Milben (nur zur Befallsminderung) [als Milben [als Milben [als in leeren Räumen, nach gründlicher Reinigung vor der Einlagerung; oder sgefahr 0, in der Kultur/je Jahr: 10 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden in Mühlen und Speichern, nach gründlicher Reinigung, in Räumen, nach gründlicher Reinigung oder sgefahr 2, in der Kultur/je Jahr: 12 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden Förderband beim Ein- oder Umlagern und sgefahr, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 1 kg/t Förderband beim Ein- oder Umlagern und, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 2 kg/t 14

15 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Kohlendioxid Aligal 2 ( /AIL) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: Vorratsgüter, ausgenommen Grieß, Expeller Getreideerzeugnisse Getreide [Lagergetreide] Fetthaltige Samen Milben [als Milben [als Druckkammer, Pressure-Expansion-Verfahren bzw. Druckentlastungs- Druckkammerverfahren max. Zahl Behandl.: 5 begasen 10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden): 22 kg/m³ 20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden): 44 kg/m³ 30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten): 66 kg/m³ WW887 Flachlager, hinreichend gasdicht (z. B. unter gasdichter Folienabdeckung; Drucktest empfohlen) begasen, Schütthöhe bis 10 m: 80 % ausreichende Gaskonzentration von 80 % Kohlendioxid im oberen Bereich des Flachlagers gewährleisten, Einwirkungszeit: bei 5-15 C 6 Wochen, bei C 4 Wochen, bei C 3 Wochen, bei C 2 Wochen, bei C 1 Woche, bei C 4 Tage, spülen bis auf einen Gehalt von % Kohlendioxid Carbo Kohlensäure ( /CAK) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: Getreideerzeugnisse, Tabak, Fetthaltige Samen, Trockenobst, Tee, Gewürze, Arzneipflanzen Milben [als Carvex-Druckkammer bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 5 begasen 30 bar (Einwirkungszeit: 60 Minuten): 66 kg/m³ 37 bar (Einwirkungszeit: 30 Minuten): 88 kg/m³ 15

16 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV 6.2 Mittel gegen Insekten (Insektizide) Aluminiumphosphid DETIA-BEUTELROLLE ( /DET; DGS) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt Anwenderschutz: Gewässerschutz: NW262, NW264, NW466 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VA262, VH331, VS005-1 Zulassungsende: Getreide Getreide Insekten (Ei bis Imago) [als Insekten (Ei bis Imago) [als auf Schüttboden, Flachlager bei Bedarf, Getreidetemperatur mindestens +10 C, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutelrolle, 1 Stück je 40 t Einwirkungszeit: 14 Tage seegehende Schiffe im Transit bei Bedarf, Getreidetemperatur mindestens +10 C, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Beutelrolle, 1 Stück je 700 m³ Einwirkungszeit: 21 Tage DETIA-GAS-EX B ( /DET; DGG) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr GHS06, GHS09 EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H300, H310, H319, H330, H400 Anwenderschutz: EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF523, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW469 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VA262, VA5471, VS005-1, WMI24A Zulassungsende: Getreide Getreide Insekten, ausgenommen Khaprakäfer [als gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung begasen, 34 g/t Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: Getreide ausgenommen Mais: F Mais: 7 Tage gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung begasen, 34 g/t Einwirkungszeit: 4 Tage Wartezeit: Getreide ausgenommen Mais: F Mais: 7 Tage 16

17 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Getreide auf Schüttboden, in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen, Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe begasen, 42 g/t Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: Getreide ausgenommen Mais: F Mais: 7 Tage Getreideerzeugnisse (Mehle) Kaffee [Rohkaffee] Kakao [Kakaobohnen] in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 21 Tage Getreideerzeugnisse (Flocken) in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 7 Tage Stärke in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Expeller Trockengemüse in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 7 Tage Hülsenfrüchte (trocken) Teeähnliche Erzeugnisse, Tee in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 42 Tage Gewürze in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 30 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 14 Tage Räume leere Silozellen begasen, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Räume in leeren Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden vor der Einlagerung begasen, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage 17

18 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Säcke leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen begasen, 15 g/m³ Einwirkungszeit: 5 Tage DETIA-GAS-EX P ( /DET; DGG, DGS) Delicia-Gastoxin-Pellets ( /DET; DEF) Phostoxin Pellets ( /DET) Wirkstoffgehalt: 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt Anwenderschutz: Gewässerschutz: NW262, NW264, NW466 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VA258, VA262, VH331, VS005-1, VV210 Zulassungsende: Getreide gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung, gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung bei Bedarf, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Pellet(s), 30 Stück je t Einwirkungszeit: 14 Tage Wartezeit: 3 Tage PHOSTOXIN Tabletten ( /DET; DEG) Delicia-Gastoxin-Tabletten ( /DET; DEF) DETIA-GAS-EX T ( /DET) Wirkstoffgehalt: 560 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr GHS02, GHS06, GHS09 EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H260, H300, H310, H319, H330, H400 Anwenderschutz: DH001, EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF523, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1, WMI24A Zulassungsende: Getreide, ausgenommen Mais Getreideerzeugnisse (Mehle) auf Schüttboden, gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe bei Bedarf begasen, mit Tablette, 15 Stück je t Einwirkungszeit: 4 Tage bei Lagerung unter gasdichten Planen, in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden bei Bedarf begasen, mit Tablette, 5 Stück je m³ Einwirkungszeit: 10 Tage Wartezeit: 14 Tage 18

19 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Hülsenfrüchte (trocken) Trockenobst in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden bei Bedarf begasen, mit Tablette, 5 Stück je m³ Einwirkungszeit: 10 Tage Wartezeit: 14 Tage Quickfume Presskörper ( /UPL) QuickPhos Pellets ( /UPL; UPL1) QuickPhos Tabletten ( /UPL; UPL1) Wirkstoffgehalt: 570 g/kg Aluminiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr GHS06, GHS09 EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H300, H310, H319, H330, H400 Anwenderschutz: DH001, EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SB195, SE1201, SF5053, SF510, SF514-1, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1, WMI24A Zulassungsende: Getreide, ausgenommen Mais gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, 36 g/t Einwirkungszeit: 21 Tage bei Temperaturen über +10 C Wartezeit: 2 Tage Deltamethrin K-Obiol EC25 ( /BAY) INSEKTENIL-VORAProtect ( /BAY; HEN1) microsol-sp-3000 ( /BAY; MIC) Wirkstoffgehalt: 25 g/l Deltamethrin Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Anwenderschutz: SB001, SB110, SB193, SE110, SF153, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610 Gewässerschutz: NW264, NW468 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: WMI3A Zulassungsende: Getreide Getreide, Hülsenfrüchte (trocken) [Vor der Einlagerung (Einsatz in leeren Räumen)] Insekten (Imagines und Larven) [Imagines und Larven, die sich außerhalb von Pflanzenerzeugnissen (z. B. Getreidekorn) befinden] Insekten (Imagines und Larven) [als bei Umlagerung mit dem Förderband, in der Kultur/je Jahr: 1 spritzen, auf den Fördergutstrom bis 6 Monate Schutzdauer: 1 l in 99 l Wasser/100 t bis 12 Monate Schutzdauer: 2 l in 98 l Wasser/100 t in leeren Räumen, in der Kultur/je Jahr: 1 spritzen, 60 ml in 5 bis 10 l Wasser/100 m² 5 l Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei glatten Oberflächen, 10 l Behandlungsflüssigkeit / 100 m² bei rauhen Oberflächen 19

20 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV K-Obiol ULV6 ( /BAY) INSEKTENIL- VoraProtectULV-Profi ( /BAY; HEN1) microsol-sp 3000 ULV-RTU ( /BAY; MIC) Wirkstoffgehalt: 6 g/l Deltamethrin Formulierung: ULV-Lösung Anwenderschutz: SB001, SB110, SB193, SE110, SF153, SF1891, SS110, SS2101, SS610 Gewässerschutz: NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: WMI3A Zulassungsende: Getreide Insekten (Imagines und Larven, die sich außerhalb von Pflanzenerzeugnissen (z.b. Getreidekorn) befinden) [als bei Umlagerung mit dem Förderband, in der Kultur/je Jahr: 1 kaltnebeln bis 6 Monate Schutzdauer: 4,2 l/ 100 t bis 12 Monate Schutzdauer: 8,4 l/ 100 t Kieselgur SilicoSec ( /BFA) Silicid ( /BFA; DGG) Wirkstoffgehalt: 1000 g/kg Kieselgur Formulierung: Kontaktpulver Anwenderschutz: SB001, SB010, SB110, SF1891, SS1201, SS2201, ST1201, ST5001 Gewässerschutz: NW466 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VH608 Zulassungsende: Vorratsschutz Vorratsschutz [In Anwesenheit von Vorratsgütern] Getreide Getreide Insekten (nur zur Befallsminderung) [als Insekten (nur zur Befallsminderung) [als in leeren Räumen, nach gründlicher Reinigung vor der Einlagerung; oder sgefahr 0, in der Kultur/je Jahr: 10 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden in Mühlen und Speichern, nach gründlicher Reinigung, in Räumen, nach gründlicher Reinigung oder sgefahr 2, in der Kultur/je Jahr: 12 stäuben, mit kompressor- oder motorbetriebener Stäubepistole, 10 g/m² berechnen für Wände, Decken und Böden Förderband beim Ein- oder Umlagern und sgefahr, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 1 kg/t Förderband beim Ein- oder Umlagern und, in der Kultur/je Jahr: 1 einmischen, Zugabe in das einlaufende Getreide, in das Getreide gleichmäßig einmischen, mittels Dosiergerät oder von Hand, 2 kg/t 20

21 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Kohlendioxid Aligal 2 ( /AIL) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: Vorratsgüter, ausgenommen Grieß, Expeller, Tabak Getreideerzeugnisse Getreide, Getreideerzeugnisse Getreide [Lagergetreide] Fetthaltige Samen Druckkammer, Pressure-Expansion-Verfahren bzw. Druckentlastungs- Druckkammerverfahren max. Zahl Behandl.: 5 begasen 10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden): 22 kg/m³ 20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden): 44 kg/m³ 30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten): 66 kg/m³ WW887 gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, 30 kg/t ausreichende Gaskonzentration von ca. 70 % Kohlendioxid im Kopfbereich des Silos gewährleisten, Einwirkungszeit: 25 Tage, kg/t bei +20 C Flachlager, hinreichend gasdicht (z. B. unter gasdichter Folienabdeckung; Drucktest empfohlen) begasen, Schütthöhe bis 10 m: 80 % ausreichende Gaskonzentration von 80 % Kohlendioxid im oberen Bereich des Flachlagers gewährleisten, Einwirkungszeit: bei 5-15 C 6 Wochen, bei C 4 Wochen, bei C 3 Wochen, bei C 2 Wochen, bei C 1 Woche, bei C 4 Tage, spülen bis auf einen Gehalt von % Kohlendioxid Carbo Kohlensäure ( /CAK) Wirkstoffgehalt: 999 g/kg Kohlendioxid Formulierung: Gas (in Druckpackung) Anwenderschutz: SB001, SB010, SF150 Gewässerschutz: Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VS004-2 Zulassungsende: Getreideerzeugnisse, Tabak, Fetthaltige Samen, Trockenobst, Tee, Gewürze, Arzneipflanzen Carvex-Druckkammer bei Bedarf max. Zahl Behandl.: 5 begasen 30 bar (Einwirkungszeit: 60 Minuten): 66 kg/m³ 37 bar (Einwirkungszeit: 30 Minuten): 88 kg/m³ 21

22 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Magnesiumphosphid DEGESCH-MAGTOXIN ( /DET; DGG, DGS) Detia-Magphos ( /DET) Wirkstoffgehalt: 660 g/kg Magnesiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr GHS02, GHS05, GHS06, GHS09 EUH 029, EUH 032, EUH 401, H260, H300, H311, H318, H330, H400, P101, P102, P223, P232, P234, P260, P270, P271, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P335, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: SB001, SB110, SB195, SE110, SF5052, SF510, SF514, SF522, SS110, SS2101, ST3311 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1, WMI24A Zulassungsende: Getreide Getreide gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung begasen, mit Tablette, 6 Stück je t Einwirkungszeit: 14 Tage Wartezeit: 7 Tage gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung begasen, mit Pellet(s), 30 Stück je t Einwirkungszeit: 14 Tage Wartezeit: 7 Tage DEGESCH-PLATE ( /DET; DGG, DGS) DEGESCH-STRIP ( /DET; DGG) Wirkstoffgehalt: 560 g/kg Magnesiumphosphid Formulierung: Gaserzeugendes Produkt CLP-Verordnung: Gefahr GHS06 EUH 029, EUH 032, EUH 070, EUH 401, H260, H300, H310, H319, H330, P101, P102, P260, P270, P271, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P335, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: EO001, EO002, EO004, SB001, SB110, SE1201, SF5053, SF514-1, SF524, SF526, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW469 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: VA261, VA5471, VH331, VS005-1, WMI24A Zulassungsende: Getreide Trockenobst Getreideerzeugnisse Insekten (Ei bis Imago) [als Insekten (Ei bis Imago) [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: 14 Tage 22

23 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Trockengemüse Kakao [Bohnen] bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden begasen, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: 7 Tage Tabak [Roh; verpackt in Kisten, Fässern oder Ballen] Kleiner Tabakkäfer, Tabakmotte bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden begasen, 117 g je 33 m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 3 Tage Ölsaat Insekten (Ei bis Imago) [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: 21 Tage Schalenobst bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden begasen, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: Schalenobst ausgenommen Pistazie: 42 Tage Pistazie: 60 Tage Kaffee [Rohkaffee] bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden begasen, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: 35 Tage Tee (Camelia sinensis) Insekten (Ei bis Imago) [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Wartezeit: 3 Tage Gewürze Insekten (Ei bis Imago) [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 33 m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: Gewürze, Verwendung der Blüten und Blätter: 7 Tage Gewürze, Verwendung der Früchte und Samen: 7 Tage Gewürze, Verwendung der Wurzeln: 42 Tage Arzneipflanzen bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden begasen, 117 g je 33 m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: Arzneipflanzen, Verwendung der Blüten und Blätter: 7 Tage Arzneipflanzen, Verwendung der Früchte und Samen: 7 Tage Arzneipflanzen, Verwendung der Wurzeln: 42 Tage 23

24 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Heu Insekten (Ei bis Imago) [als bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 33 m³ Einwirkungszeit: 5 Tage Wartezeit: 7 Tage Räume [Vor der Einlagerung (Einsatz in leeren Räumen)] Insekten (Ei bis Imago) [als in Räumen, hinreichend gasdicht mit Massivdecken und -böden, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, mit Plate, 117 g je 6 m³ Einwirkungszeit: 60 Stunden Phosphan (Phosphorwasserstoff) Frisin ( /SER) Wirkstoffgehalt: 20,6 g/kg Phosphan (Phosphorwasserstoff) Formulierung: Gas (in Druckpackung) CLP-Verordnung: Gefahr GHS06, GHS09 EUH 401, H315, H319, H330, H335, H400, P101, P102, P201, P260, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: SB001, SB110, SE1201, SF514-1, SF524, SS1201, SS2204, ST3312 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VA5471, VS005-1, WH952, WMI24A Zulassungsende: Getreide Fetthaltige Samen Trockenobst Kaffee [Roh] Kakao [Kakaobohnen] gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung, in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, aus Gasflasche, 3,7 g/m³ Einwirkungszeit: 7 bis 10 Tage bei +25 C bis midestens +15 C am Zielort in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen begasen, aus Gasflasche, 3,7 g/m³ Einwirkungszeit: 48 bis 96 Stunden bei +20 C am Zielort Wartezeit: 14 Tage 24

25 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Pyrethrine INSEKTENIL-Naturpyrethrum-Spray ( /HEN) DEDEVAP green ( /HEN; BAY) microsol-bio-autofog ( /HEN; MIC) Wirkstoffgehalt: 7,3 g/kg Pyrethrine Formulierung: Aerosoldose oder -flasche Anwenderschutz: SB001, SF152, SF153, SF154, SF169 Gewässerschutz: NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: Zulassungsende: Räume [In Anwesenheit von Getreideerzeugnissen, Verarbeitungsprodukten von Ölsaaten, Schalenobst, Trockenobst und Tabak, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Räume [In Anwesenheit von Getreide, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Motten (Falter) [als Motten (Falter) [als in Mühlen, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen, in Speichern, Darunter fallen Lagerräume in Lebensmittelbetrieben und landwirtschaftliche Lagerräume nach Befallsbeginn, in der Kultur/je Jahr: 3 nebeln, 1 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden in Mühlen, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen, in Speichern, Darunter fallen Lagerräume in Lebensmittelbetrieben und landwirtschaftliche Lagerräume nach Befallsbeginn, in der Kultur/je Jahr: 10 nebeln, 1 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden INSEKTENIL-Raumnebel-fuerte ( /HEN) Aco.sol PY-Z ( /HEN; ACG) microsol-pyrho-fluid ( /HEN; MIC) Wirkstoffgehalt: 4 g/l Pyrethrine Formulierung: Kaltvernebelungsmittel Anwenderschutz: SB001, SB110, SF1471, SF151, SF169, SS1201, SS2203, ST226 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW468 Bienenschutz: NB663, NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: Zulassungsende: Räume [In Anwesenheit von Getreideerzeugnissen, Verarbeitungsprodukten von Ölsaaten, Schalenobst, Trockenobst und Tabak] Käfer in Mühlen, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen nach Befallsbeginn heiß- oder kaltnebeln, 600 ml je 100 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden 25

26 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Räume [In Anwesenheit von Getreide] Räume [In Anwesenheit von Getreideerzeugnissen, Verarbeitungsprodukten von Ölsaaten, Schalenobst, Trockenobst und Tabak] Räume [In Anwesenheit von Getreide] Räume [In Anwesenheit von geschüttetem Getreide, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Käfer Motten Motten Motten (Falter) [als in Speichern, Darunter fallen Lagerräume in Lebensmittelbetrieben und landwirtschaftliche Lagerräume nach Befallsbeginn max. Zahl Behandl.: 3 heiß- oder kaltnebeln, 600 ml je 100 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden in Mühlen, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen nach Befallsbeginn max. Zahl Behandl.: 3 heiß- oder kaltnebeln, 100 ml je 100 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden in Speichern, Darunter fallen Lagerräume in Lebensmittelbetrieben und landwirtschaftliche Lagerräume nach Befallsbeginn 0 heiß- oder kaltnebeln, 100 ml je 100 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Großlager, Langzeitlagerung (bis zu 10 Jahren) nach Befallsbeginn, April bis Oktober 4, in der Kultur/je Jahr: 14; Abstand: min. 14 Tage heiß- oder kaltnebeln, 100 ml je 100 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Wartezeit: 21 Tage INSEKTENIL-RAUMNEBEL-SPRAY ( /HEN) DEDEVAP plus ( /HEN; BAY) microsol-pyrho SP-autofog ( /HEN; MIC) Wirkstoffgehalt: 7,27 g/kg Pyrethrine Formulierung: Aerosoldose oder -flasche Anwenderschutz: SB001, SB010, SB110, SF1471, SS110, SS120, SS2202, ST2203 Gewässerschutz: NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: Zulassungsende: Räume [In Anwesenheit von Getreideerzeugnissen, Verarbeitungsprodukten von Ölsaaten, Schalenobst, Trockenobst und Tabak, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Räume [In Anwesenheit von Getreide, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Käfer (Imago) [als Käfer (Imago) [als in Mühlen und Speichern, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen nach Befallsbeginn, in der Kultur/je Jahr: 1 nebeln, 4 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Wartezeit: Getreideerzeugnisse: 21 Tage Ölsaat, Verarbeitungsprodukte: 21 Tage Schalenobst: F Tabak: F Trockenobst: F in Mühlen und Speichern nach Befallsbeginn max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3 nebeln, 4 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Wartezeit: 21 Tage 26

27 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Räume [In Anwesenheit von Getreideerzeugnissen, Verarbeitungsprodukten von Ölsaaten, Schalenobst, Trockenobst und Tabak, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Motten (Imago) [als in Mühlen und Speichern, auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung und Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen nach Befallsbeginn max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3 nebeln, 1 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Wartezeit: Getreideerzeugnisse: 21 Tage Ölsaat, Verarbeitungsprodukte: 21 Tage Schalenobst: F Tabak: F Trockenobst: F Räume [In Anwesenheit von Getreide, Ein Rückbefall der Räume aus dem anwesenden Vorratsgut kann nicht verhindert werden.] Motten (Imago) [als in Mühlen und Speichern nach Befallsbeginn 0, in der Kultur/je Jahr: 10 nebeln, 1 Dose(n) je 1000 m³ Einwirkungszeit: 6 Stunden Wartezeit: 21 Tage Sulfurylfluorid ProFume ( /DBB) Wirkstoffgehalt: 998 g/kg Sulfurylfluorid Formulierung: Gas (in Druckpackung) CLP-Verordnung: Gefahr GHS06 EUH 401, H330, H335, H373, P101, P102, P260, P284, P304+P340, P308+P310, P403+P233, P405, P501 Anwenderschutz: SB001, SF160, SF161, SF162 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW467 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: NN000 Sonstiges: VS005-1 Zulassungsende: Schalenobst, ausgenommen Walnuss Schalenobst, ausgenommen Walnuss Insekten (Larven bis Imago) [als Insekten (Larven bis Imago) [als Container (für Warensendungen) max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Pflanzenerzeugnis und Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem, Begasungsanlagen, bei Lagerung unter gasdichten Planen, in Räumen, in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen, Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Pflanzenerzeugnis und Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide 27

28 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Walnuss Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem, Begasungsanlagen, bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen, Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Pflanzenerzeugnis und Jahr darf insgesamt nicht mehr als 1500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Kakao Insekten (Larve bis Imago) [als Atmosphären-Druckkammer mit Kreislaufsystem, Begasungsanlagen, bei Lagerung unter gasdichten Planen, Container (für Warensendungen), in Räumen, in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen, Vakuumkammer mit Kreislaufbegasung, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 780 g h/m³ maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Begasungsdauer höchstens 48 h, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Räume Insekten (Larven bis Imago) [als in leeren Mühlen und Speichern, zur nachfolgenden Einlagerung von Vorratsgütern max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3, zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide VA244 Räume Insekten (Larven bis Imago) [als in leeren Räumen, leere Lager, leere Silozellen, zur nachfolgenden Einlagerung von Vorratsgütern max. Zahl Behandl.: 3, in der Kultur/je Jahr: 3; Abstand: min. 7 Tage begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide VA244 Räume Insekten (Larven bis Imago) [als in Mühlen, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Wartezeit: N VA233, VA234, VA235, VA236 28

29 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV Nadelholz, Laubholz [Rundholz zur Verschiffung] Insekten (Larven bis Imago) [Rinden- und holzbrütende Käfer] Container (für Warensendungen) ganzjährig, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Wartezeit: N * Nadelholz, Laubholz [Paletten-, Pack- und Stauholz zur Verschiffung] Insekten (Larven bis Imago) [Rinden- und holzbrütende Käfer] Container (für Warensendungen) ganzjährig,, in der Kultur/je Jahr: 1 begasen, aus Gasflasche, Für eine hinreichende Wirksamkeit ist eine Temperatur von 20 C im Begasungsobjekt erforderlich., 1500 g h/m³ Je Jahr darf insgesamt nicht mehr als 4500 g h/m³ angewendet werden, maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung, Einwirkungszeit und Dosierung werden in Abhängigkeit von relevanten Einflussfaktoren durch den ProFume Fumiguide berechnet. Anwendung des Mittels nur bei Nutzung des spezifischen Computerprogrammes ProFume Fumiguide Wartezeit: N * 29

30 Vorratsgut/Objekt Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungshinweise, Wartezeiten, Auflagen, Anwendungsbestimmungen GV 6.3 Mittel gegen Ratten und Hausmaus (Rodentizide) Zinkphosphid Ratron Giftlinsen ( /FRU) Etisso Mäuse-frei Power-Sticks ( /FRU) Giftweizen GB ( /FRU) Wirkstoffgehalt: 8 g/kg Zinkphosphid Formulierung: Granulatköder Anwenderschutz: SB001, SB110 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW466, NW704 Bienenschutz: NB663 Nutzorganismen: Sonstiges: NH950, NT658, NT660, NT671 Zulassungsende: Vorratsgüter Hausmaus im Außenbereich von Gebäuden, unter Planen, Räume bei Bedarf, in der Kultur/je Jahr: 1 auslegen, in geeigneten Köderstationen, bis keine Annahme mehr erfolgt, 100 g pro Köderstelle Wartezeit: N * 30

31 7 Anschriften der Zulassungsinhaber und Vertriebsunternehmen ACG AIL BAY acotec GmbH & Co KG, Ostmettinger Str. 3-5, Bisingen-Thanheim AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Hans-Günther-Sohl-Straße 5, Düsseldorf Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA, Elisabeth-Selbert-Straße 4 a, Langenfeld Tel.: Fax: BFA Biofa AG, Rudolf-Diesel-Straße 2, Münsingen Tel.: Fax: contact@biofa-profi.de CAK DBB DEF DEG DET CARBO-Kohlensäurewerke GmbH & Co. KG, Sprudelstrasse 1, Bad Hönningen Tel.: Fax: info.hgn@carbo.de Douglas BLG BVBA 97, 4th Floor, Rue Royale, 1000 Brüssel Belgien Delicia Freyberg GmbH, Dübener Straße 147, Delitzsch Tel.: Fax: Detia Degesch GmbH, Dr. Werner Freyberg Straße 11, Laudenbach Tel.: Fax: Detia Freyberg GmbH, Dr.-Werner-Freyberg-Straße 11, Laudenbach Tel.: Fax: zulassung@detia-degesch.de DGG DGS FRU HEN Detia Garda GmbH, Dr.-Werner-Freybergstraße 11, Laudenbach Tel.: Fax: Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, Dr. Werner Freyberg Straße 11, Laudenbach Tel.: Fax: frunol delicia GmbH, Hansastraße 74 b, Unna Tel.: Fax: HENTSCHKE & SAWATZKI KG, Leinestraße 17, Neumünster Tel.: Fax: HEN1 hentschke + sawatzki CHEMISCHE FABRIK GMBH, Leinestraße 17, Neumünster MIC SER UPL Microsol-Biozida Handels-GmbH, Leinestraße 17, Neumünster Tel.: Fax: S & A Vertriebs GmbH, An der Ziegelei 47, Westerholz Tel.: Fax: info@s-und-a.de UPL Europe Ltd. The Centre Warrington, Birchwood Park, WA3 6YN Cheshire Vereinigtes Königreich (UK) Tel.: Fax: UPL1 UPL Deutschland GmbH, Kölnstraße 107, Brühl Tel.: Fax: upgmbh@uniphos.com 31

32 8 Amtliche Auskunftsstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Abteilung 2 Pflanzenschutzmittel Messeweg 11-12, Braunschweig Tel.: , Fax: @bvl.bund.de Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Erwin-Baur-Straße 27, Quedlinburg Tel.: poststelle@jki.bund.de Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz Königin-Luise-Straße 19, Berlin Tel.: , Fax: oepv@julius-kuehn.de Pflanzenschutzämter Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstraße 25, Karlsruhe Tel.: , Fax: poststelle@ltz.bwl.de Regierungspräsidium Stuttgart Pflanzenschutzdienst Postfach , Stuttgart Ruppmannstr. 21, Stuttgart Tel.: ; Fax: Abteilung3@rps.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Pflanzenschutzdienst Schlossplatz 4-6, Karlsruhe Tel.: ; Fax: Abteilung3@rpk.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Pflanzenschutzdienst Bertoldstraße 43, Freiburg/Breisgau Tel.: ; Fax: Abteilung3@rpf.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Pflanzenschutzdienst Konrad-Adenauer-Straße 20, Tübingen Tel.: ; Fax: Abteilung3@rpt.bwl.de Bayern Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Lange Point 10, Freising Tel.: ; Fax: pflanzenschutz@lfl.bayern.de Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Mohriner Allee 137, Berlin Tel.: ; Fax: pflanzenschutzamt@senstadtum.berlin.de Brandenburg Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Pflanzenschutzdienst Müllroser Chaussee 54, Frankfurt/Oder Tel.: ; Fax: psdwarnhinweise@lelf.brandenburg.de de Bremen Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET) Abteilung 5 Pflanzenschutzdienst Lötzener Str. 3, Bremen Tel.: , Fax: office@lmtvet.bremen.de Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Pflanzenschutzamt Brennerhof 123, Hamburg Tel.: , Fax: pflanzenschutzdienst@bwvi.hamburg.de 32

33 Hessen Regierungspräsidium Gießen Pflanzenschutzdienst (Dez.51.4) Schanzenfeldstr. 8-10, Wetzlar Tel.: , Fax: (Warndienst) Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF), Abt. 4: Pflanzenschutzdienst Graf-Lippe-Str. 1, Rostock Tel.: , Fax: Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Pflanzenschutzamt Postfach , Hannover Wunstorfer Landstraße 9, Hannover Tel.: ; Fax: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Pflanzenschutzamt Postfach 25 49, Oldenburg Sedanstraße 4, Oldenburg Tel.: ; Fax: Nordrhein-Westfalen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Pflanzenschutzdienst Siebengebirgsstraße 200, Bonn-Roleber Tel.: , Fax: pflanzenschutz Rheinland-Pfalz Saarland Landwirtschaftskammer für das Saarland Pflanzenschutzdienst Dillinger Straße 67, Lebach Tel.: ; Fax: Sachsen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abt. 7 Landwirtschaft, Referat 73, Pflanzenschutz Postfach , Dresden Waldheimer Straße 219, Nossen Tel.: ; Fax: abt7.lfulg@smul.sachsen.de Sachsen-Anhalt Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Dezernat 23 Pflanzenschutz Strenzfelder Allee 22, Bernburg (Saale) Tel.: ; Fax: pflanzenschutz@llg.mule.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt Fachbereich 33 Pflanzenschutz Grüner Kamp 15-17, Rendsburg Tel.: , Fax: psd-rendsburg@lksh.de Thüringen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Referat Pflanzenschutz Kühnhäuser Straße 101, Erfurt Tel.: , Fax: pflanzenschutz@tll.thueringen.de pflanzenschutz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung, und Forsten Rheinland-Pfalz Referat Weinbau, Acker- und Pflanzenbau, Grünland, Pflanzenschutz, Erneuerbare Energien im Agrarbereich Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz Tel.: ; Fax: poststelle@mueef.rlp.de 33

34 9 Kennzeichnungstexte und Auflagen 9.1 Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwörter Achtung Gefahr GHS-Gefahrensymbole GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 Explodierende Bombe Flamme Flamme über Kreis Gasflasche Ätzwirkung GHS06 GHS07 GHS08 GHS09 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt GHS-Gefahrenhinweise EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. GHS-Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 34

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