Die EU zum Thema Kräuter
|
|
- Gregor Adler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die EU zum Thema Kräuter Herbert DORFMANN Mitglied des Europäischen Parlaments
2 AGENDA Die Herausforderungen Nationale Agenturen Europäische Arzneimittelagentur Der Gesetzesrahmen Richtlinie zu pflanzlichen Heilmitteln; Rückstandshöchstmengen; Bioverordnung;
3 Die Herausforderungen Sind Kräuter Lebensmittel oder Arzneimittel? Registrierung/Zulassung als Arzneimittel; Kosten; Klein- und mittelständische Unternehmen vs. Pharmakonzerne;
4 Arzneimittel RL 2001/83 Stoffe und Stoffzusammensetzungen die als Mittel zur Heilung/Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind; die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch einen pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen/korrigieren/zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen;
5 Pflanzliche Stoffe RL 2001/83 Alle vorwiegend ganzen, zerkleinerten oder geschnittenen Pflanzen, Pflanzenteile, Algen, Pilze, Flechten in unverarbeitetem Zustand, gewöhnlich in getrockneter Form, aber zuweilen auch frisch. Bestimmte pflanzliche Ausscheidungen, die keiner speziellen Behandlung unterzogen wurden, werden ebenfalls als pflanzliche Stoffe angesehen.
6 Pflanzliche Stoffe Kein zentralisiertes Genehmigungsverfahren für Verwendung von pflanzlichen Stoffen und pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln; Dennoch müssen sie allgemeine Erfordernisse laut LebensmittelrechtsVO 178/2002 erfüllen;
7 Lebensmittel VO 178/2002 Alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, das sie in verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden; Lebensmittelunternehmen haben primäre rechtliche Verantwortung für die Sicherheit der auf den Markt gebrachten Produkte;
8 Nationale Agenturen Agenturen: AIFA: Agenzia Italiana del Farmaco; AGES: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit; BfArM: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; Famhp: Federal Agency for Medicines and Health Products (Belgien); Kompetenzen: Verantwortlich für die Zulassung der Medizinprodukte, die nicht durch die Europäische Kommission auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur autorisiert wurden; Lebensmitteluntersuchungen; Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten;
9 Europäische Arzneimittelagentur Beurteilung und Überwachung medizinischer Produkte; Zentralautorisierung: von der EMA vorgegeben, gilt für alle EU Mitgliedstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum, z.b. Medikamente zur Behandlung von Krebs, Diabetes etc.; Nationale Autorisierung: Jeder EU Mitgliedstaat hat sein eigenes Verfahren zur Autorisierung von Medikamenten, die sich außerhalb des Bereichs der Zentralautorisierung befinden; Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC): Harmonisierung der Verfahren und Bestimmungen der MS; Einbindung pfl. Arzneimittel in den Europäischen Rechtsrahmen;
10 3 Verfahren: Zulassung von pflanzlich medizinischen Produkten 1) traditioneller med. Gebrauch: Registrierung durch MS; 2) bewährter med. Gebrauch (Nachweis durch wissenschaftliche Literatur, Gebrauch seit 10 Jahren). Zulassung durch MS oder Europäische Arzneimittelagentur (EMA); 3) Aufgrund Sicherheits- und Wirksamkeitsnachweis von Seiten des Herstellers durch MS oder EMA;
11 THMPD Richtlinie (Verfahren 1) RL 2004/24/EG über die Verwendung traditionell und pflanzlich medizinischer Produkte Ziel: Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen bei medizinischer Einsetzung; Einheitliche Standards in der EU und den MS und damit Garantie des freien Warenverkehrs;
12 THMPD - Richtlinie Vereinfachte Registrierung von pfl. med. Produkten; Medizinischer Einsatz über mindestens 30 Jahre (davon 15 Jahre in der EU); Keine klinischen Nachweise müssen eingereicht werden; Für Produkte, die nicht von einem Arzt beaufsichtigt und verschrieben werden müssen; Über die EU-Liste zu pflanzlichen Stoffen des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel der EMA; Gegenkampagne 2011: THMPD führe zum AUS von Naturheilmitteln;
13 EU-Liste pflanzlicher Stoffe und pflanzlicher Zubereitungen zur Verwendung in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln Erstellt von der EMA, um Zulassung zu erleichtern; Liste pflanzlicher Stoffe, welche medizinische genutzt werden; Antragssteller können auf die Liste verweisen um die Sicherheit und Wirksamkeit zu bestätigen. Die Qualität des Arzneimittels muss dennoch nachgewiesen werden; Foeniculum vulgare Miller subsp. vulgare var. vulgare (Bitterer Fenchel, Frucht); Foeniculum vulgare Miller subsp. vulgare var. dulce (Miller) Thellung (Süßer Fenchel, Frucht); Calendula officinalis L. (Ringelblume); Echinacea purpurea L., Moench (Purpur-Sonnenhut); Eleutherococcus senticosus (Rupr. et Maxim.) Maxi (Borstige Taigawurzel); Hamamelis virginiana L. (Virginische Zaubernuss); Mentha x piperita L. Vitis vinifera L; Thymus vularis L, Thymus zygis Loefl. ex L; Pimpinella anisum (L.);
14 Verordnung zu Rückstandshöchstmengen (2008/149)
15 Verordnung zu Rückstandshöchstmengen Frische Kräuter Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao Gewürze
16 Rückstandshöchstgehalte / Untersuchung Laimburg Verordnung (EG) Nr.149/2008 vom ; Große Unterschiede zwischen: Tee, Kaffee, Kräutertees und Kakao-Kräutertees (getrocknet); Boscalid 0.01 mg/kg, Dodine 0.2 mg/kg Frische Kräuter (Petersilie, Salbei etc.); Boscalid 10 mg/kg, Dodine 0.2 mg/kg Biologische Ware: Höchstmenge von 0.01 mg/kg; Boscalid: Fungizid aus der Gruppe der Carbonsäureamide; Dodine: chemische Verbindung aus der Gruppe der Guanidinsalze; In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Pflanzenschutzmittel mit Boscalid und Dodine als Wirkstoff zugelassen;
17 BIO Verordnung Wird gerade im Europäischen Parlament diskutiert; Maximalrückstand 0,01 mg / kg; Mitgliedsstaaten können bei Abdrift finanzielle Kompensationsmechanismen einführen;
18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrZulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014
Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
MehrTraditionelle pflanzliche Arzneimittel
EuropaThemen-FAKTEN: Traditionelle pflanzliche Arzneimittel Stand: Dezember 2010 Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Natürliche Produkte werden nicht illegal - Foto: Kommission hinsichtlich
MehrREACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015
REACH im Überblick - Stand der Umsetzung Dr. Raimund Weiß Hamburg 19. März 2015 Inhalt Zahlen SVHC Roadmap national Erzeugnisse Zulassung Bedeutung von REACH REACH ist eine europäische Verordnung, die
MehrDÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
Mehr10 Antworten zum Thema Generika
10 Antworten zum Thema Generika Die mit dem Regenbogen Liebe Leserin, Lieber Leser Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leiden unter den jährlich steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien.
MehrMEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG
MEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG Wer ist abgabepflichtig? Jede natürliche und juristische Person, die Medizinprodukte an Letztverbraucher entgeltlich abgibt. Unter Abgeben ist in diesem Fall die entgeltliche
MehrDurchfall in der Pflege. Der kleine Ratgeber von Aplona
Durchfallerkrankungen Durchfall in der Pflege Der kleine von Aplona Der kleine von Aplona 3 Fotos: Titel, Seite 2, 3 und 4: Fotolia.com Durchfall in der Pflege Akute Durchfallerkrankungen stellen eine
MehrAbgrenzung Arzneimittel Lebensmittel
Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteile Vorstellung und Übergabe der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrKeine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung
Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte
Mehr1. Pharmaindustrie allgemein. 2. Das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline. Autoren: Anke Jakubzik Tobias Bräutigam
Unternehmen als internationale Akteure 1. Pharmaindustrie allgemein 2. Das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline Autoren: Anke Jakubzik Tobias Bräutigam Pharmaindustrie allgemein! ein Teil der chemischen Industrie,
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission
MehrKeniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148)
Keniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148) F plant, im Sommer 2003 nach Kenia zu reisen. Deshalb lässt sie sich bereits am 04.05.2002 zur Hepatitis-A-Prophylaxe von ihrem Hausarzt mit dem Impfstoff
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrFRAGEBOGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Meinung in Bezug auf die Anwendung von Medikamenten Warum fragen wir? Der Pädiatrische Ausschuss (Paediatric Committee (PDCO)) arbeitet zusammen mit der Europäischen Arzneimittelagentur. Dieser Ausschuss
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrEntschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -
Bundesrat Drucksache 555/13 (Beschluss) 05.07.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach - Der
MehrLabortests für Ihre Gesundheit. Therapie nach Maß 26
Labortests für Ihre Gesundheit Therapie nach Maß 26 01IPF Labortests für Ihre Gesundheit Therapie nach Maß Die individuelle Dosis finden Jeder Mensch ist einzigartig. Keiner gleicht dem anderen nicht nur
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrDopaminerge Substanzen und Impulskontrollstörungen
- 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 D-53175 Bonn Pharmazeutische Unternehmer (s. Anlage) Nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte Postanschrift: Kurt-Georg-Kiesinger-Allee
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrStellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar?
Stellen Gesundheits- und Medizin Apps ein Sicherheitsrisiko dar? 04.06.2013 Medical Apps 2013 Kathrin Schürmann, Rechtsanwältin 1 2013 ISiCO Datenschutz GmbH All rights reserved 2 1 Chancen und Risiken
MehrDopaminerge Substanzen und Impulskontrollstörungen
- 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 D-53175 Bonn Pharmazeutische Unternehmer (s. Anlage) Nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte Postanschrift: Kurt-Georg-Kiesinger-Allee
MehrAPOTHEKIA SPECIAL DIE PILLE DANACH
APOTHEKIA SPECIAL DIE PILLE DANACH Die zwei Pillen danach In Deutschland sind aktuell zwei Wirkstoffe für die Pille danach zugelassen, Ulipristalacetat (Handelsname ellaone) und Levonorgestrel (Handelsname
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrErnährung. Infopool: Nachfrage / Ernährung. www.gefluegel-thesen.de/infopool. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.
Infopool: Nachfrage / Infopool: Nachfrage / Ein angemessener Verzehr von Fleisch dient dem Menschen als wichtige Nährstoffquelle und trägt zu einer ausgewogenen sweise bei. Die Deutsche Gesellschaft für
MehrHygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb
Lagerung und Sammlung von Abfällen Hygieneanforderungen im Gastronomiebetrieb Susanne REISSNER 26. Mai 2010, Graz 1/ 19 Definitionen Einzelhandel die Handhabung und /oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrOrganisation des Qualitätsmanagements
Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen
MehrAlles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?
Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung? Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Thomas J. Pleiss, öffentlich bestellter und vereidigter
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrKopf dicht? Nase zu? Husten?
Kopf dicht? Nase zu? Husten? Inhalt 2 Inhalt 2-3 Wunderwerk Atemwege 4-7 Kopf dicht, Nase zu, Husten was im Körper passiert 8-11 Wie hilft GeloMyrtol forte? 12-15 Wirksamkeit klinisch bestätigt 16-17 Wie
MehrNachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED
Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
MehrAnzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung
BGBl. II - Ausgegeben am 30. Oktober 2009 - Nr. 351 1 von 13 Anhang I Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel
MehrRegulatorischer Rahmen. Klassifizierung
Regulatorischer Rahmen Erkenntnisgewinn zu Regenerations- und Reparaturprozessen des menschlichen Körpers führen zu neuen Arten innovativer und komplexer Produkte. Unter Regenerativer Medizin (kurz: RegMed)
MehrDurchlässigkeit im Bildungssystem und Anerkennung von Lernleistungen
Durchlässigkeit im Bildungssystem und Anerkennung von Lernleistungen Herausforderungen für das deutsche Bildungssystem Potsdam, 10. Mai 2012 Katrin Gutschow Bundesinstitut für Berufsbildung Tel.: 0228
MehrWas bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz
Was bedeutet die neue Gesetzgebung für mein Forschungsprojekt? Das neue Humanforschungsgesetz 6. Juni 2013 Brigitte Meier Leitung Sektion Forschung am Mensch und Ethik Bundesamt für Gesundheit Inhalt 1.
Mehr1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten
Inhalt 1 Belastung 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten 2 Beschwerden 2.1 Registrierung / Einloggen 2.2 Symptome 2.3 Diagramme 3 Info 3.1 Lexikon 3.2 Tutorial 3.3 Impressum 4 Einstellungen
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrZulässige Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb
Zulässige Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln im eigenen Betrieb Dr. Reinhard Albert Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg - Außenstelle Stuttgart Pflanzenschutzmittel
MehrBAnz AT 04.04.2014 B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrKriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft
Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiter: Dr. Bernhard Kromp MA 49 - Bio Forschung
MehrDie grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa
Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,
MehrERNÄHRUNG. www.almirall.com. Solutions with you in mind
ERNÄHRUNG www.almirall.com Solutions with you in mind ALLGEMEINE RATSCHLÄGE Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass die Einhaltung einer speziellen Diät bei MS hilft oder dass irgendwelche Diäten
MehrEU-Zulassung für Großküchen
DE EV 9999999 EG EU-Zulassung für Großküchen Strengere Auflagen für das Hygienemanagement Jetzt Klarheit über Zulassungspflicht verschaffen! Rechtliche Grundlagen der EU-Zulassung Welche Betriebe benötigen
MehrGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer
Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrPackungsbeilage CORSODYL Mundspüllösung / Spray 03-2012 Seite 1/5 BE106802 / BE191764 Belgien GEBRAUCHINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Seite 1/5 BE106802 / BE191764 Belgien GEBRAUCHINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER CORSODYL 200mg/100ml mundwasser CORSODYL 200mg/100ml spray zur Anwendung in der Mundhöhle Chlorhexidindigluconat
Mehr(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
16.3.2016 L 70/27 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/376 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von 2 -O-Fucosyllactose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung
MehrKathrein & Co. Performance Partnerschaft
a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrEntwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium
MehrWERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79
WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 Wertbestimmende Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrDas Österreichische Medizinprodukteregister (MPR)
Das Österreichische Medizinprodukteregister (MPR) Mag. Claudia Habl ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Im Interesse von Produzenten, Patienten und Anwendern
MehrIn unserem Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin bieten wir folgende Sonderleistungen an: Augenakupunktur
In unserem Zentrum für Traditionelle Chinesische Medizin bieten wir folgende Sonderleistungen an: Raucherentwöhnungstherapie unerfüllter Kinderwunsch Therapie zur Gewichtsreduktion Augenakupunktur Diese
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrQualität im Gesundheitswesen
Qualität im Gesundheitswesen Was kann Cochrane tun? 10 Jahre Deutsches Cochrane Zentrum 2. April 2008 1 Qualität in der Medizin: Die richtigen Dinge richtig tun. Was kann Cochrane dafür tun? Die bisherige
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrMach's grün! macht Schule
Mach's grün! macht Schule Lehrmaterial für den Grundschulunterricht Thema: Papierorientierter Umweltschutz Überblick Unterrichtsfach Sachkunde Module 1. Rätsel 2. Papierschöpfen Kompetenzziele Umweltbewusstsein
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
Mehr(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006)
24. OKTOBER 2005 - Ministerieller Erlass über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors (offizielle deutsche
MehrDie Listerienproblematik bei der Herstellung von Kochschinken sowie bei der Verarbeitung von Lachs- und Entenfleisch sowie Lachskaviar
Die Listerienproblematik bei der Herstellung von Kochschinken sowie bei der Verarbeitung von Lachs- und Entenfleisch sowie Lachskaviar Dr. Hans-Georg Basikow Fachtierazt für Lebensmittelsicherheit, Tierschutz-
MehrAUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT
AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT Sitzung vom 10. Mai 2007 ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT In der Verlängerung der Europäischen Vereinbarung über die Berufsbildung
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrAGAH Workshop. Befreiung von der AMG Versicherungspflicht: Voraussetzungen und Implikationen. Markus Ambrosius
AGAH Workshop 4. Juli 2012 Befreiung von der AMG Versicherungspflicht: Voraussetzungen und Implikationen Rechtsanwalt Markus Ambrosius Sträter Rechtsanwälte Kronprinzenstraße 20 Fon: +49 (0) 228-934 54-0
MehrQualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik
Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik
Mehr