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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 7 Juli 2012 I M P U L S E U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - Schule aktuell Nationale Sommerspiele von Special Olympics in München E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing

2 242 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Personalnachrichten 244 Stellenausschreibungen Funktionsstellen an Volksschulen 244 Fachberatung/Fachbetreuung - Volksschulen 248 Beraterin/Berater Migration an Grund- und Haupt-/Mittelschulen 250 Funktionsstellen an Förderschulen 252 Seminarleiter/Seminarleiterin - Förderschulen 253 Sonstige Stellen Förderschule 254 Seminarlehrerstelle an berufliche Schulen 256 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 257 Hinweis auf weitere Stellenausschreibungen 257 Allgemeine Bekanntmachungen Initiative Bildungsregionen in Bayern 258 Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen 261 Übertritte zum Schuljahr 2012/ Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2013/ Errichtung einer Fachoberschule in Scheyern und der Berufsoberschule Neuburg an der Donau - Berufsoberschulen in Weiden und Waldkirchen erhalten zusätzliche Ausbildungseinrichtungen 268 Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht 268

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Fort- und Weiterbildung 59. Pädagogische Ferienwoche der Kath. Erziehergemeinschaft Niederbayern (KEG) und der Hanns-Seidel-Stiftung e.v. vom 1. August bis 30. August 2012 in der Abtei Niederalteich 269 Symposium Lernen und Erfahren durch Ganztägige Bewegung 270 In Kooperation mit dem Schullandheimwerk Ndb./Opf. TiS (Theaterpädagogik im Schullandheim) werden zwei Lehrgänge angeboten: Filmtage bayerischer Schulen 2012 vom 12. bis 14. Oktober Bayerischer Turnverband Turngau Donau Wald Gau-Lehrtage am 22./ in Deggendorf 274 Verschiedenes 5413 Lehramtsanwärter qualifizierten sich 2011 in Bayern für den Schuldienst höchste Zahl seit zehn Jahren 277 Bericht über die 63. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen in Niederbayern und der Oberpfalz 278 Tag der Schulverpflegung im Schuljahr 2012/ Medien-Neuerscheinungen Ab Seite 279

4 244 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Personalnachrichten Regierung von Niederbayern Herr Rainer Fauser, Ltd. Regierungsschuldirektor, wird mit Wirkung vom an die Regierung von Niederbayern versetzt und zum Leiter des Sachgebiets 41 bestellt. Wir gratulieren dem Kollegen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg. Josef Schätz Abteilungsdirektor Stellenausschreibungen Volksschulen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Die Ausschreibungen erfolgen nach den ab vorgesehenen Neueinstufungen: Schulen bis einschließlich 180 Schüler Rektor/in A 13 + AZ 1 Schulen zwischen 181 und 360 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 1 Rektor/in A 14 Schulen ab 361 Schüler Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Schulen ab 541 Schüler 2. Konrektor/in A 13 + AZ 1 1. Konrektor/in A 13 + AZ 2 Rektor/in A 14 + AZ 1 Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ 1 173,61 bzw. AZ 2 224,18. Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom wird ausdrücklich hingewiesen (veröffentlicht im KWMBl Nr. 8, , Seite 63). Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann.

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule vom (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff), die am in Kraft getreten ist. Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren. Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular steht im Internet bereit zum Download unter Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Portfolio bzw. direkt: Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann. Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen, wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom ) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind. Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8, , Seite 63) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen. Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS F) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des Umzugs zugesagt worden ist. Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt. Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Hauptschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen. Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom Nr. IV.6-P ). Wegen der geringeren Zahl an beschäftigten Frauen in der Schulleitungsfunktion werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

6 246 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt "Wiederbesetzung einer Funktionsstelle" (im Internet: Regierung von Niederbayern Wir für Sie / Schulen / Downloads, Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle). Rektor/Rektorin Schulamt Anzahl Schüler Klassen DEG Sinkende Schülerzahlen! Schule/Dienstort Bes.Gr. Anforderungsprofil MS Metten Finsinger Str Metten Tel.: 0991/9410 Fax: 0991/ schulleitung@ hs-metten.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) umfassende EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Erfahrung mit offener Ganztagsschule Bereitschaft zum Engagement im Schulverbund Mittelschule Deggendorf-Metten DGF M-Zug Gebundener Ganztageszug KEH MS Dingolfing Dr. Martin-Luther- Platz Dingolfing Tel.: 08731/71034 Fax: 08731/7962 info@hs-dingolfing.de Aventinus-GS Abensberg Römerstraße Abensberg Tel.: 09443/491 Fax: 09443/ sekretariat@ aventinus-gsabensberg.de A14 + AZ fundierte Erfahrung in der Leitung einer Mittelschule umfassende EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zum Engagement im gebundenen Ganztagesbereich sowie bei der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund Bereitschaft zum Engagement in der Kooperation mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen in der vertieften Berufsorientierung Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund Dingolfing A 14 aktuelle und fundierte GS-Erfahrung Fortentwicklung des Schulprofils Inklusion nach der Initiation 2010/11 fundierte EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zu enger Kooperation mit der Mittelschule im benachbarten Schulhaus KEH 80 4 GS Hausen Oswaldstraße Hausen Tel.: 09448/824 Fax: 09448/815 gshausen@t-online.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) aktuelle GS-Erfahrung fundierte EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Missio erwünscht

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ SR-S MS Ulrich-Schmidl Straubing Breslauer Str Straubing Tel.: 09421/72464 Fax: 09421/ A 14 fundierte Erfahrung in der Schulleitung umfassende EDV-Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund Engagement in der Zusammenarbeit mit externen Partnern Konrektor/Konrektorin Schulamt Anzahl Schüler Klassen DEG Schule/Dienstort Bes.Gr. Anforderungsprofil GS Altenmarkt Raffelsdorfer Str Osterhofen Tel.: 09932/609 Fax: 09932/4218 info@grundschulealtenmarkt.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) fundierte GS-Erfahrung umfassende EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zum Ausbau der Mittagsbetreuung und der gebundenen Ganztagsschule FRG GS 8 MS 6 (3R/3M) (2 Außenorte) GS und MS am Dreisessel Neureichenau Schulstraße Neureichenau Tel.: 08583/321 Fax: 08583/545 leitung@schuleneureichenau.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) umfassende EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Erfahrung mit offener Ganztagsschule Bereitschaft zum Engagement im Mittelschulverbund Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit tschechischen Partnerschulen KEH Gebundener Ganztageszug! GS Offenstetten Schulstr Offenstetten Tel.: 09443/6297 Fax: 09443/ grundoff@t-online.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) fundierte GS-Erfahrung Erfahrung im Unterrichten einer Ganztagesklasse sowie in der Mitarbeit in der Schulleitung erwünscht umfassende EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm Bereitschaft zur Leitung einer Ganztagesklasse und zur Organisation des Ganztagesbetriebes Qualifikation für die Erteilung von Sportunterricht Missio erwünscht KEH GS/MS Saal a.d. Donau Lindenstr Saal a.d. D. Tel:: 09441/8408 Fax: 09441/80934 gssaal@web.de hssaal@web.de A13 + AZ (z.zt.173,61 ) fundierte GS-Erfahrung umfassende EDV-Kenntnisse und Bereitschaft zur Arbeit mit dem Schulverwaltungsprogramm HS/MS-Erfahrung erwünscht Engagement bei der Neuentwicklung eines gemeinsamen Schulprofils für Grund- und Mittelschule

8 248 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Fachberatung/Fachbetreuung Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Regen Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Regen ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle in der Fachberatung für Ernährung und Gestaltung an Grund- und Mittelschulen zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die die Anstellungsprüfung der Fachlehrer für den Bereich Ernährung/Gestaltung bzw. Handarbeit/Hauswirtschaft abgelegt haben, langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in den Fächern WTG und Soziales (vormals HsB) nachweisen können und im Rahmen der Dienstlichen Beurteilung 2010 eine entsprechende Verwendungseignung erhalten haben. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im genannten Fachbereich - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Fachlehrkräften und Schulleitungen Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Ernährung und Gestaltung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08. Mai 1995 Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Fachberatung für Umwelterziehung im Bereich des Staatlichen Schulamtes in der Stadt und im Landkreis Passau Im Bereich des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Passau ist zum Schuljahr 2012/2013 eine Stelle in der Fachberatung für Umwelterziehung neu zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen, die besondere Fähigkeiten und Interessen im Bereich der Umwelterziehung aufweisen und langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen darin nachweisen können. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen im genannten Fachbereich - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen - Aktive Mitarbeit (u.a. Referententätigkeit) im Arbeitskreis der Fachberaterinnen/Fachberater für Umwelterziehung in Niederbayern Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Umwelterziehung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08. Mai 1995 Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen.

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Fachberatung für das Fach Musik an Grundschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Dingolfing-Landau Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Dingolfing-Landau ist zum Schuljahr 2012/2013 eine Stelle in der Fachberatung für Musik an Grundschulen neu zu besetzen, zunächst befristet auf die Dauer von drei Schuljahren. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an Grundschulen, die die Lehrbefähigung sowie die Eignung und besondere Fähigkeiten im Bereich des Faches Musik in der Grundschule aufweisen und langjährige unterrichtspraktische Erfahrungen in der genannten Fachrichtung nachweisen können. Anforderungen an die Fachberatung sind u.a.: - Organisation und Durchführung von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen - Aufnahme und Weitergabe fachlicher bzw. fachdidaktischer Neuerungen - Fachliche Beratung von Lehrkräften und Schulleitungen - Aktive Mitarbeit (u.a. Referententätigkeit) im Arbeitskreis der Fachberaterinnen/Fachberater für Musik an Grundschulen in Niederbayern Der Fachberater/die Fachberaterin erhält für seine/ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziffer 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen Änderungen. Für die Aufgaben der Fachberatung im Bereich Musik an Grundschulen gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern (KWMBek vom 08. Mai 1995 Nr. IV/5-P /47 798, KWMBl I S. 205). Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen. Zusätzlicher Hinweis: Rektor/inn/en und Konrektor/inn/en können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Fachlehrern wird eine Stellenzulage gemäß BayBesO gewährt. Für die oben aufgeführten Funktionsstellen und Fachberaterstellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: Bei der Regierung: Josef Schätz Abteilungsdirektor

10 250 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Beraterin/Berater Migration an Grund- und Haupt-/Mittelschulen Für den Regierungsbezirk Niederbayern ist eine Stelle einer/eines Beraterin/Beraters Migration an Grundund Haupt-/Mittelschulen Schwerpunkt Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 neu zu besetzen. Die Bestellung erfolgt zunächst auf drei Jahre befristet. Auf die Dienstanweisung für die Beraterinnen und Berater Migration an Grund- und Haupt-/ Mittelschulen, Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Mai 2011 Nr. IV/2 5 S7400/9 4b.40810, veröffentlicht im KWMBl Nr. 12/2011, S. 119, wird Bezug genommen. Diese Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben: Beraterin/Berater Migration an Grund- und Haupt-/Mittelschulen Schwerpunkt Grundschule Der Dienstbereich liegt vorwiegend im Raum der Staatl. Schulämter in der Stadt Landshut und im Landkreis Landshut, des Staatl. Schulamtes im Lkr. Kelheim und des Staatl. Schulamtes im Lkr. Dingolfing-Landau Aufgaben der Beraterinnen und Berater Migration sind im Wesentlichen Beratung der Lehrkräfte, die in den derzeit gültigen Deutschfördermaßnahmen eingesetzt sind (Vorkurse Deutsch, Deutschförderkurse, Deutschförderklassen, Übergangsklassen): didaktische und methodische Beratung bei der Umsetzung des Lehrplans Deutsch als Zweitsprache und der Fördermaßnahmen Beratung bei der Entwicklung von Konzepten zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern deutscher und nichtdeutscher Muttersprache Information über Möglichkeiten der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an Grund- und Haupt-/Mittelschulen Beratung bei Sprachstandserhebungen an Schulen Kooperation mit den Staatlichen Schulämtern und der Regierung in allen fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund Mitwirkung bei Dienstbesprechungen auf Schulamts- und Regierungsebene Mitwirkung bei Fortbildungen Information über Lehr- und Lernmittel, einschließlich Lernsoftware Beratung der Lehrkräfte bei der Umsetzung der interkulturellen Bildung und Erziehung Information über Projekte, Vereine, Ansprechpartner etc. in der Region (Vernetzung) Unterstützung bei der Elternarbeit Bei Bedarf Beratung von Lehrkräften aus dem ehemaligen Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht (MEU) Bei Bedarf und entsprechender Qualifikation Beratung von Lehrkräften, die im Islamischen Unterricht eingesetzt sind Die Beraterin/Der Berater Migration erstellt zu Schuljahresbeginn einen Jahresplan und erstattet am Schuljahresende schriftlich Bericht über die Tätigkeiten.

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Voraussetzungen für die Bewerbung als Beraterin bzw. Berater Migration Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit unbefristeten Arbeitsvertrag an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen. Die Ausbildung im Fach Deutsch als Zweitsprache bzw. eine mehrjährige Erfahrung im Unterricht mit Kindern mit Migrationshintergrund sowie ggf. die Ausbildung im Erweiterungsfach Islamische Religionslehre oder eine vergleichbare Qualifikation durch Lehrerfortbildungen sind Voraussetzung für die Bewerbung. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG -). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stellen sind teilzeitfähig. Bewerbungen sind bis spätestens bei dem für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Der formlosen Bewerbung sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang, gegebenenfalls auch über Veröffentlichungen fachlicher Art; 2. eine Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung; Die Staatlichen Schulämter leiten die Bewerbungen bis an die Regierung weiter und fügen eine auf die angestrebte Verwendung bezogene persönliche und fachliche Würdigung der Bewerberin/des Bewerbers bei. Josef Schätz Abteilungsdirektor

12 252 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Förderschulen Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stelle oder der Besetzung der Stelle mit einem/einer überzähligen Funktionsträger/in zur Bewerbung ausgeschrieben. Es gelten auch hier die nicht-schulartspezifischen Vorbemerkungen der Stellenausschreibungen der Volksschule von Seite 244 bis Seite 246. Sonderschulkonrektor/Sonderschulkonrektorin Schulleiterstellvertreter/in Schulstelle Klassen/Schüler Bes.Gr. Anforderungsprofil Sonderpädagogisches Förderzentrum Bonbruck Albertus-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Bogen DFK 3/ 45 Jgst 3-9 7/100 Insges. 10/145 davon 1 geb. Ganztagsklasse 1 SVE-Gruppe MSH/MSD 60 Stunden 11 Koop-Klassen DFK 2/ 25 Jgst /138 2 SVE-Gruppen MSH/MSD 76 Std. 2 Koop-Klassen Insges. 13/163 davon 3 geb. Ganztagsklassen Sonderpädagogische Beratungsstelle A 15 fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung in einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung Erfahrung und Bewährung im Bereich der Personalführung Mitarbeit in der Stundenplangestaltung Erfahrung im MSH- und/oder MSD-Einsatz, auch in Kooperationsklassen Planung und schulinterne Fortbildung des MSD für die Sprengelschulen diagnostische Kompetenz und Beratungskompetenz bei Schulaufnahme und Schullaufbahnberatung grundlegende EDV-Kenntnisse für Schulund Personalverwaltung Erfahrung und Aufgeschlossenheit in der Umsetzung kooperativer und inklusiver Systeme A 15 Fachliche Qualifikation und berufliche Erfahrung in einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache bzw. soziale und emotionale Entwicklung Möglichst Erfahrung und Bewährung im Bereich der Personalführung Teamorientiertes Arbeiten in der Schulleitung und Verwaltung Systemischer Ansatz (Verantwortung für das gesamte Konzept der Albertus-Schule) Diagnostische Kompetenz und Beratungskompetenz für komplexe Verfahren der Schulaufnahme und der Schullaufbahnberatung Beratungskompetenz (Beratungsstelle/ Kollegium) Grundlegende EDV-Kenntnisse für Schulund Personalverwaltung Umfassende berufliche Erfahrung in den verschiedenen Förderstufen eines SFZ Möglichst Erfahrung im mobilen Einsatz (MSH/MSD) an einem SFZ (=> Koordination des Einsatzes von MSH- und MSD-Lehrkräften)

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Aufgeschlossenheit und möglichst Erfahrung für die Entwicklung kooperativer und inklusiver Systeme (z.b. Kooperationsklassen, Inklusion) Für die oben aufgeführten Funktionsstellen gilt folgender Termin für die Vorlage der Gesuche an der Regierung: Seminarleiter/Seminarleiterin Leiterin/Leiter eines Seminars für das Lehramt für Sonderpädagogik: Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Studienseminars Verhaltensgestörtenpädagogik für den Regierungsbezirk Niederbayern ist zum zu besetzen. (Besoldungsgruppe: zunächst A 13) Nach Bereitstellung einer Haushaltstelle der Besoldungsgruppe A 14+AZ und entsprechender Bewährung ist die Beförderung zur Seminarrektorin/zum Seminarrektor vorgesehen. erforderlich: beste fachliche Qualifikation für den Förderschwerpunkt emotionales und soziales Verhalten überdurchschnittliche Fähigkeiten in Diagnose, Förderung und Unterricht fundierte und vielfältige sonderpädagogische Erfahrung Fähigkeit zum innovativen sonderpädagogischen Denken und Handeln kommunikative Kompetenz Moderationserfahrung Begeisterungsfähigkeit Organisationstalent wünschenswert: berufliche Erfahrung im stationären und mobilen Einsatz praktische Erfahrung im Bereich Kooperation und Integration Erfahrung in der kollegialen Beratung und Fortbildung Das Bewerbungsgesuch ist mit einer Lebenslaufdarstellung, die insbesondere auf die sonderpädagogische Ausbildung und Entwicklung Bezug nimmt, vorzulegen. Termin für die Vorlage der Gesuche bei der Regierung:

14 254 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Sonstige Stellen - Förderschule Wir sind im Bistum Regensburg als Fachverband für die kirchliche Sozialarbeit auf dem Gebiet der Jugendund Behindertenhilfe Träger von 70 Einrichtungen. Mehr als 3000 Mitarbeiter/-innen sind in unseren Dienst- und Beratungsstellen, in der Erziehung, Ausbildung, Förderung und Betreuung tätig. Die Prälat-Michael-Thaller-Schule in Abensberg ist ein Privates Förderzentrum zur sonderpädagogischen Förderung mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Angeschlossen sind 19 sozialpädagogische Tagesstättengruppen und eine heilpädagogische Tagesstättengruppe. Die Schule führt zurzeit 20 Klassen mit 270 Schülern/-innen sowie sechs SVE-Gruppen mit 50 Kindern. Wir suchen zum 1. August 2012 die/den Stellvertretende/-n Schulleiter/-in mit Lehramt Lernbehindertenpädagogik oder einer anderen sonderpädagogischen Fachrichtung. Wir erwarten von Ihnen: ausgezeichnete fachliche und pädagogische Kenntnisse Erfahrungen in der kooperativen Mitarbeiterführung und Schulentwicklungsprojekten wertschätzenden Umgang mit behinderten Menschen Teamfähigkeit, Organisationstalent eine gefestigte und belastbare Persönlichkeit mit Engagement und Ideen positive Grundeinstellung zum Dienst bei einem kirchlichen Träger die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Beförderung zur Sonderschulkonrektorin/zum Sonderschulkonrektor Wir bieten Ihnen eine herausfordernde Aufgabe. Sie erwartet ein kooperatives Umfeld sowie eingearbeitete und motivierte Mitarbeiter/-innen auf allen Ebenen. Ein trägerspezifisches und anerkanntes Qualitätssicherungssystem unterstützt Sie. Sie haben Interesse an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtung in Abstimmung mit dem Träger. Die Anstellung kann privat erfolgen oder gemäß Art. 33 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes durch Zuordnung zum privaten Träger. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist bei staatlichen Lehrkräften die Beförderung zur Sonderschulkonrektorin/zum Sonderschulkonrektor A 15 möglich. Zur Beachtung für staatliche Lehrkräfte: Die Regierung von Niederbayern bittet darum, eine Kopie der Bewerbung zum gleichen Termin mit gleichzeitiger Antragstellung auf Zuordnung zur Dienstleistung beim privaten Träger über die Schulleitung an die Regierung von Niederbayern zu senden. Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bis 22. Juli 2012 an die: Katholische Jugendfürsorge, Peter Wichelmann Orleansstraße 2 a, Regensburg; Tel.: 0941/ , Fax: 0941/ personal@kjf-regensburg.de Weitere Informationen:

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Am Institut für Hörgeschädigte Straubing ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines zu besetzen. Fachlehrerin/Fachlehrers Die Stelle ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Dauer eines Jahres befristet. Die Aufgabenschwerpunkte umfassen im Wesentlichen Unterricht in den Fächern Technik und Soziales an der Hauptschulstufe des Förderzentrums, Förderschwerpunkt Hören und der Schule zur Sprachförderung Erstellung und Durchführung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses sowie des Mittleren Schulabschlusses Wir erwarten uns eine Bewerberin/einen Bewerber mit der Befähigung für das Amt des Fachlehrers für Technik und/oder Soziales Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber i.s. des SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Der Bezirk Niederbayern verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens an die Direktion des Instituts für Hörgeschädigte, Auf der Platte 11, Straubing. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Direktor Fritz Geisperger (Telefon 09421/ oder gerne zur Verfügung.

16 256 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Berufliche Schulen Seminarlehrerstellen an beruflichen Schulen Ab dem Schuljahr 2012/2013 sind an den nachstehend aufgeführten beruflichen Schulen folgende Seminarlehrerstellen zu besetzen: 1. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bad Tölz in Sozialpädagogik 2. Staatliche Berufsschule Forchheim in Wirtschaftswissenschaften 3. Staatliches Berufliches Schulzentrum Schweinfurt in Sozialpädagogik 4. Staatliche Berufsschule I Kempten in Metalltechnik 5. Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut in Sozialkunde 6. Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Kempten in Physik Die Bestellung erfolgt grundsätzlich zunächst befristet für einen Zeitraum von einem Jahr. Es können sich grundsätzlich staatliche Beamte/Beamtinnen bewerben, die als Lehrkräfte an beruflichen Schulen Erfahrungen in der Lehrerbildung nachweisen können, die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder Gymnasien in der einschlägigen Fachrichtung haben und eine gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation (Gesamtprüfungsnote mindestens 2,50) oder eine Platzziffer in der 1. Hälfte des Prüfungsjahrgangs sowie in der letzten periodischen dienstlichen Beurteilung ein Gesamturteil Leistung, die die Anforderungen übersteigt oder besser nachweisen können. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind spätestens bis 10. Juli 2012 mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg an die jeweils zuständige Regierung zu richten. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen richten ihre Bewerbungen über den Schulleiter und den Ministerialbeauftragten an die jeweils zuständige Regierung. Zu den einzelnen Bewerbungen ist jeweils vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin sowie von den beteiligten Regierungen und Ministerialbeauftragten Stellung zu nehmen. Die Regierungen leiten die Auswahlvorschläge dem Staatsministerium zur Entscheidung zu (vgl. 9 Abs.2 Satz 2a und c der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992). Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen. German Denneborg Ministerialdirigent

17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: schulanzeiger.htm Unterfranken: Schwaben: Schulanzeiger.php HINWEIS Bei Bedarf erfolgen weitere Stellenausschreibungen zum Diese werden in einer Sonderausgabe des Amtlichen Schulanzeigers veröffentlicht. Eine Drucklegung erfolgt nicht. Die Sonderausgabe ist nur online im Internet auf der Seite der Regierung von Niederbayern unter der Rubrik Schulanzeiger verfügbar.

18 258 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Allgemeine Bekanntmachungen Initiative Bildungsregionen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. Mai 2012 Az.: S-5 S a Bildungsregionen werden im Dialog der Verantwortlichen vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten geschaffen. Im Zentrum stehen neben der Organisation der Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des bayerischen Schulsystems die Gestaltung von ganzheitlichen Bildungsprozessen im Zusammenwirken der Schulen mit den relevanten Kooperationspartnern, insbesondere den Kommunen, der Jugendhilfe, der Arbeitsverwaltung, den Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen in der Region. Ziel ist es, die Zukunft der jungen Menschen in der Region mit einem passgenauen Bildungsangebot zu sichern, das ihnen die Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen ermöglicht. Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen werden folgende Grundsätze festgelegt: 1. Bildungsregion In einer Bildungsregion arbeiten die Schulen, die Kommunen, die Jugendhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaft und weitere außerschulische Organisationen zusammen, um die Bildungsqualität in ihrer Region zu verbessern. Eine Bildungsregion hat grundsätzlich folgende fünf Säulen: Säule 1: Übergänge organisieren und begleiten: - Übergang Kindergarten Grundschule - Übergang Grundschule weiterführende Schule - Übergang zwischen den Schularten - Übergang Schule Berufsausbildung Beruf - Übergang Schule Hochschule Säule 2: Schulische und außerschulische Bildungsangebote und Bildungsträger vernetzen Schulen in die Region öffnen: - Kooperation der Schulen - Kooperation Schule Wirtschaft und Arbeitsverwaltung - Kooperation Schule Wissenschaft - Kooperation Schule Jugendhilfe (z. B. Hortbetreuung, Jugendarbeit, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung) - Kooperation Schule Erwachsenenbildung - Bildungsnetz für die Region (Internetplattform) - Profilbildung der Schulen

19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Säule 3: Kein Talent darf verloren gehen Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen helfen: - Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Integration) - Junge Menschen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf - (Inklusion, vgl. auch Art. 30a Abs. 6 BayEUG) - Junge Menschen in besonderen Krisen auffangen (Schule und Jugendhilfe) - Sozial benachteiligte junge Menschen für die Zukunft stärken (Schule, Jugendhilfe insbesondere Jugendsozialarbeit an Schulen, Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit und Arbeitsverwaltung) Säule 4: Bürgergesellschaft stärken und entwickeln Beitrag von Jugendhilfe einschließlich Jugendarbeit, Ganztagsangeboten und generationenübergreifendem Dialog: - Junge Menschen für die Bürgergesellschaft gewinnen (insbesondere ehren-amtliche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Freiwilliges Soziales Jahr) - Kooperation von schulischen und außerschulischen Partnern zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere bei Ganztagsangeboten - Gestaltung des Lebensraums Schule gemeinsam mit außerschulischen Kooperationspartnern - Sicherung der ehrenamtlichen Jugendarbeit in Jugendverbänden, Vereinen und Kirchen auch im ländlichen Raum - Stärkung der generationenübergreifenden Dialog- und Unterstützungsangebote und -strukturen (insbesondere Besuchsprojekte, Paten, Coaches, Akquisiteure) Säule 5: Herausforderungen des demographischen Wandels annehmen: - Bildung als Standortfaktor begreifen - Sicherung des bestehenden Bildungsangebots (z. B. durch Kooperation) - Nachhaltiges Schulgebäudemanagement - Sicherung der Wohnortnähe von Schule und Ausbildungsstätten auch aus wirtschaftsund strukturpolitischen Gründen - Standort- und regionalbezogene Schulentwicklung 2. Verfahren Bildungsregion in Bayern Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Landkreisen oder kreisfreien Städten das Qualitätssiegel Bildungsregion in Bayern verleihen, wenn sie ein regionales Konzept unter Mitwirkung des örtlichen Jugendhilfeausschusses erarbeiten und umsetzen, das den oben genannten Zielen einer Bildungsregion entspricht. Landkreise oder kreisfreie Städte, die sich für die Initiative Bildungsregionen in Bayern interessieren, melden sich bei der Stabsstelle des Staatsministeriums (Stabsstelle@stmuk.bayern.de). Das Verfahren läuft ab wie folgt:

20 Erstes Dialogforum Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt führt unter Einbindung des örtlichen Jugendhilfeausschusses in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Konferenz der Schulaufsicht ein erstes Dialogforum durch. Die Einladung erfolgt durch die Landrätin bzw. den Landrat oder die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden der Konferenz der Schulaufsicht und des Kreisverbands des Bayerischen Gemeindetags. Einzuladen sind neben der Regierungspräsidentin bzw. dem Regierungspräsidenten insbesondere die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Schulleiterinnen und Schulleiter, Eltern- und Schülervertretungen, örtliche Personalvertretungen für die Schulen, die Schulaufsicht, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, der Kreisjugendring, die gemeindlichen Jugendreferentinnen und Jugendreferenten sowie Vertretungen der Kirchen, der Erwachsenenbildung und weiterer Bildungsträger, des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft, der Jugendhilfe sowie Vertretungen der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitsverwaltung. In diesem Dialogforum werden die Säulen einer Bildungsregion und der jeweilige Ist-Stand in der Region vorgestellt. Zudem werden mögliche Handlungsfelder für die weitere Entwicklung hin zu einer Bildungsregion aufgezeigt. Insbesondere sind die Planungen im Bereich der Schule und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Anschließend soll in diesem Dialogforum eine Meinungsbildung erfolgen, ob sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf den Weg macht, eine Bildungsregion zu werden. Bei zustimmendem Votum wären Vorschläge für die Einrichtung von Arbeitskreisen z. B. zu den fünf Säulen einer Bildungsregion (und ggf. von Unterarbeitskreisen) sowie zu den Mitgliedern und Vorsitzenden dieser Arbeitskreise zu unterbreiten. Empfohlen wird, dass der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einen zentralen Ansprechpartner benennt. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann auch eine Patin oder einen Paten für das Vorhaben vorstellen. 2.2 Arbeitskreise Ziel dieser Arbeitskreise ist es, auf der Grundlage des Ist-Stands und im Rahmen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die für eine Bildungsregion charakteristisch sind und einen Mehrwert für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt darstellen. Hierbei werden die Arbeitskreise in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf im schulischen Bereich von einer Koordinatorin oder einem Koordinator der Konferenz der Schulaufsicht, im Jugendhilfebereich von Seiten des Jugendamtes fachlich begleitet und unterstützt. Längstens nach Ablauf eines Jahres stellt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt die Arbeitsergebnisse im örtlichen Jugendhilfeausschuss vor und informiert die Konferenz der Schulaufsicht, den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss und den Landesausschuss für Berufsbildung. 2.3 Zweites Dialogforum und Bewerbung Das in den Arbeitskreisen erarbeitete Konzept und die erfolgten Umsetzungsschritte werden in einem zweiten Dialogforum der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Zu den Einladungsmodalitäten wird auf Nr. 2.1 Bezug genommen. In diesem Dialogforum ist zu klären, ob der Landkreis oder die kreisfreie Stadt auf dieser Grundlage die Bewerbung bei der Konferenz der Schulaufsicht abgibt. 2.4 Bewertung und Qualitätssiegel Die Konferenz der Schulaufsicht prüft die Bewerbung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bayerischen Landesjugendamts (ZBFS) sowie des Bayerischen Jugendrings und stellt fest, ob die Kriterien einer Bildungsregion erfüllt sind, und unterbreitet dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Vorschlag, ob das Qualitätssiegel Bildungsregion in Bayern verliehen werden kann.

21 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Verleihung und zeichnet bei positivem Ergebnis den Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit dem Qualitätssiegel Bildungsregion in Bayern aus. Die Konferenz der Schulaufsicht führt nach Verleihung des Qualitätssiegels in regelmäßigen Abständen oder bei Bedarf eine Qualitätsprüfung durch und empfiehlt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesjugendamt (ZBFS) bzw. dem Bayerischen Jugendring erforderlichenfalls qualitätssichernde Maßnahmen. 3. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2012 in Kraft. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Mai 2012 Az.: III.5-5 S b Aufgrund des Art. 31 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Richtlinien: 1. Ziele und Inhalte Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Sie ermöglicht bei einem entsprechenden Bedarf eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Förderschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, soweit dadurch ein offenes oder gebundenes Ganztagsschulangebot an der jeweiligen Mittelschule nicht in seinem Bestand gefährdet oder die Einrichtung eines solchen Angebots verhindert würde. Der Aufenthalt ist mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu gestalten. Die Mittagsbetreuung ersetzt nicht die Aufgaben von Horten, Tagesstätten, die mit Förderschulen verbunden sind, und ähnlichen Einrichtungen. Sie ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts, sie kann aber in Teile des Schullebens (z. B. Schulgarten) eingebunden werden. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitung, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern). Die Mittagsbetreuung wird in folgenden Formen angeboten:

22 262 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Mittagsbetreuung bis etwa Uhr Die Mittagsbetreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa Uhr. Sie soll möglichst an allen, mindestens jedoch an vier Schultagen der Unterrichtswoche stattfinden und sich nahtlos an den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht anschließen, also in der Regel frühestens ab Uhr beginnen. Während der Ferien sind die Einrichtungen geschlossen. Die Anfertigung von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich, wenn geeignete Arbeitsplätze dafür zur Verfügung stehen. 1.2 Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens bzw Uhr Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens Uhr angeboten werden. Für die verlängerte Mittagsbetreuung gelten die Voraussetzungen der Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.1 mit der Maßgabe, dass zusätzlich eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vorzusehen ist Die verlängerte Mittagsbetreuung kann einen höheren Zuschuss gemäß Nr erhalten, wenn 1. eine Betreuung grundsätzlich bis mindestens Uhr gewährleistet ist; im begründeten Einzelfall kann die Betreuungszeit bereits um Uhr enden und 2. Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird und 3. bei Antragstellung ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorgelegt wird und 4. entweder in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe eingerichtet ist oder die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist. 2. Träger Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung des Trägers des Schulaufwands oder eines privatrechtlichen Trägers (z. B. eines Vereins) außerhalb der sonstigen Betreuungsformen und anderweitig zu regelnder Beaufsichtigung. Der jeweilige Träger ist für die Finanzierung und im Benehmen mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig. 3. Teilnehmer Alle Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schule besuchen, können grundsätzlich an dem Betreuungsangebot teilnehmen. An der Mittagsbetreuung an einer Grundschule können in geeigneten Fällen auch Schülerinnen und Schüler der am Schulstandort bestehenden Mittelschule teilnehmen. Die Aufnahme richtet sich nach dem vorhandenen Personal- und Raumangebot. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger im Benehmen mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und dem Betreuungspersonal. Die Mindestgröße von Mittagsbetreuungsgruppen und verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schülerinnen und Schülern. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl geringfügig unterschritten werden.

23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Rahmenbedingungen 4.1 Räumlichkeiten Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen der Schule (bzw. in unmittelbarer Nähe der Schule) statt, die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden. Der Träger und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legen gemeinsam einen geeigneten Raum fest. Sollte eine weitere Nutzung dieses Raumes unvermeidbar sein, sind die Belange der Mittagsbetreuung (Kontinuität, Raumgestaltung) zu wahren. Die Raumgröße unterliegt nicht den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Der Träger und die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legen gemeinsam fest, ob und inwieweit andere schulische Anlagen (z. B. Sporthalle, Sportplatz, Werkräume, Schülerbücherei) von der Mittagsbetreuung mit benutzt werden können. 4.2 Personal Für die Mittagsbetreuung kommen sozialpädagogisches Fachpersonal sowie andere geeignete Personen in Betracht, die über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügen. Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass das in der Mittagsbetreuung eingesetzte Personal die Gewähr für einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bietet und über die persönliche Eignung verfügt. Das eingesetzte Personal darf insbesondere nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sein. Zur Überprüfung dieser Voraussetzung muss sich der Träger von den eingesetzten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen lassen. Der Träger muss eine Erklärung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis und dessen Unbedenklichkeit bzgl. der oben genannten Straftaten abgeben. 5. Staatliche Förderung und Antragstellung 5.1 Staatliche Förderung Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung, die ohne weitere finanzielle staatliche Förderung unterhalten werden, können bei Erfüllung der dargestellten Vorgaben auf Antrag nach Maßgabe der im Haushalt dafür bereitgestellten Mittel Zuschüsse gewährt werden Die Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.1 wird jährlich mit pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr wird jährlich mit pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr wird jährlich mit pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst Finanzielle Beiträge der Erziehungsberechtigten und eventuelle finanzielle Beiträge des Trägers des Schulaufwands an einen privatrechtlichen Träger stehen einer Förderung nicht entgegen Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist der Regierung nach Maßgabe des Haushalts die Mittel zu.

24 Antragstellung Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Anträge auf staatliche Förderung sind vom Träger jeweils bis zum 1. Juli für das darauffolgende Schuljahr über die Schulleitung bei Grundschulen zusätzlich über das zuständige Staatliche Schulamt bei der Bezirksregierung einzureichen, welche die Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Zuweisung der Mittel übernimmt. Mittagsbetreuungsgruppen, die nach dem 1. Juli beantragt und spätestens bis zum 1. Oktober eingerichtet werden, können im Einzelfall noch berücksichtigt werden, falls entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für den Antrag auf Mittagsbetreuung nach Nr. 1.1 sind die in ANLAGE 1, für den Antrag auf verlängerte Mittagsbetreuung nach Nr. 1.2 die in ANLAGE 2 beigefügten Musterformulare zu verwenden. Die entsprechenden Muster werden unter bereitgestellt. Dem Antrag auf verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.2 ist eine Meldeliste zur Anwesenheit der Kinder beizufügen, bei erhöhter Förderung zusätzlich das pädagogische Konzept gemäß Nr (vgl. Anhang 1 bis 2 zu ANLAGE 2). 6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 2012 tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Volks- und Förderschulen vom 28. Juni 2010 (KWMBl S. 185) außer Kraft. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor

25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Übertritte zum Schuljahr 2012/2013

26 266 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. März 2012 Az.: IV.3-5 S und Änderung der Bekanntmachung vom 26. April 2012 Az.: IV.3-5 S Die Qualifikationsprüfung 2013 wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II ZAPO / FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl S. 387) durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter. 2. Die Meldungen zur Prüfung sind bis 11. Januar 2013 an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten. 3. Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) am Seminar der Förderlehreranwärter regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens ausreichende praktische Leistungen im Vorbereitungsdienst aufweisen kann, b) die Meldefrist eingehalten hat. 4. Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 28. Januar Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 21. bis 24. Mai 2013 statt. 5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 25. März 2013 statt. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2013/2014 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. Mai 2012 Az.: VII.4-5 S Aufnahmeverfahren 1.1 Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO). 1.2 Die Anmeldung von Haupt-/Mittelschülerinnen und Haupt-/Mittelschülern, welche keine Mittlere- Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 11. März bis 22. März 2013 statt. Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 9. August Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 9. August 2013 entgegengenommen.

27 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. 1.3 Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. 1.4 Bei der Anmeldung sind vorzulegen: das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Haupt- /Mittelschule ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach 30 Abs. 2 VSO oder in Ausnahmefällen das Original des Jahreszeugnisses der Haupt-/Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Haupt-/Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Haupt-/Mittelschulabschluss oder falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Haupt- bzw. Mittelschule erfolgt die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Haupt- /Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen. 2. Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule) Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt. 2.1 Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt: am 6., 7. und 8. Mai 2013 für Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule; am 4., 5. und 6. September 2013 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule. 2.2 Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. 2.3 Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen. 3. Meldungen durch Schulen 3.1 Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben 3.2 Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 20. September 2013 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden. Josef Kufner Ministerialdirigent

28 268 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Errichtung der Fachoberschule in Scheyern und der Berufsoberschule Neuburg an der Donau - Berufsoberschulen in Weiden und Waldkirchen erhalten zusätzliche Ausbildungsrichtungen Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat für das neue Schuljahr die Errichtung einer Staatlichen Fachoberschule (FOS) in Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und einer Staatlichen Berufsoberschule (BOS) in Neuburg an der Donau genehmigt. "Mit dem Ausbau von Fach- und Berufsoberschule stärken wir die Durchlässigkeit und die Bildungsgerechtigkeit im bayerischen Schulwesen", stellt Kultusminister Spaenle den besonderen Wert der Fach- und Berufsoberschulen heraus. Schülerinnen und Schüler können künftig an der FOS in Scheyern und an der BOS in Neuburg an der Donau die Hochschulreife erwerben, und zwar jeweils in den Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft. Außerdem werden die Staatliche Berufsoberschule Weiden zum neuen Schuljahr um die Ausbildungsrichtung "Sozialwesen" und die Staatliche Berufsoberschule Waldkirchen um die Ausbildungsrichtung "Wirtschaft und Verwaltung" erweitert. Mit der Ausweitung der Ausbildungsrichtungen will das Kultusministerium auch den ländlichen Raum stärken. Die Berufliche Oberschule mit ihren beiden Schularten Berufsoberschule und Fachoberschule hat sich in Bayern in den vergangenen Jahren als ein zweiter Weg zur Hochschulreife voll etabliert. Über 43 Prozent der Hochschulzugangsberechtigungen werden in Bayern derzeit außerhalb des Gymnasiums und zwar vor allem an den FOS und BOS erworben. Im Schuljahr 2011/2012 besuchten in Bayern rund Schülerinnen und Schüler Fachoberschulen und knapp Schülerinnen und Schüler Berufsoberschulen. Dr. Ludwig Unger Pressesprecher des Bayerischen Kultusministeriums Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Az.: III.7-5 L vom 14. Mai 2012 Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Verfassungssschutzbericht Bayern 2011 kann unter den Internetadressen und eingesehen und heruntergeladen werden. Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2011 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen. Zur Behandlung ausgewählter Themen im Rahmen des Lehrplans können vor allem in Fächern der politischen Bildung bei Bedarf Druckfassungen (ggf. im Klassensatz) beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sachgebiet Verfassungsschutz, Odeonsplatz 3, München angefordert oder direkt unter (Thema Verfassungsschutz) online bestellt werden. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor

29 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Fort- und Weiterbildungen 59. Pädagogische Ferienwoche der Kath. Erziehergemeinschaft Niederbayern (KEG) und der Hanns-Seidel-Stiftung e.v. vom 1. August bis 30. August 2012 in der Abtei Niederalteich Hightech in Schule und Alltag können wir noch mithalten? Fernsehen auf unzähligen Sendern, Facebook, Handys die fast alles können, MP3-Player iphone, ipad, World Wide Web in der Hosentasche... ist diese vielfältige Medienwelt nicht faszinierend für uns, und erst recht für unsere Kinder und Jugendlichen? Es ist schon erstaunlich, mit welchem Tempo sich elektronische Medien weiterentwickeln, wie einfach und schnell weltweite Kommunikation geworden ist. Diese modernen Medien bestimmen immer mehr den Alltag vor allem der heranwachsenden Generation, sie fesseln die jungen Leute, ziehen sie an, halten sie in Atem. Es erfordert viel Zeit und Geld, wenn man immer auf dem neuesten Stand multimedialer Technik sein will, und wer will schon nicht up to date sein? Doch ist dies wirklich erstrebenswert oder gar notwendig? Reizüberflutung, Schuldenfalle, Spielsucht, Internetkriminalität,... sind nur einige Schlagworte, die den unkontrollierten Gebrauch moderner Medien negativ behaften und deshalb beleuchtet werden müssen. Die 59. Päd. Ferienwoche soll dazu beitragen, Wert, Vielfalt und Möglichkeiten moderner Medien aufzuzeigen, gleichzeitig aber vor Gefahren warnen und Hilfestellung für die mediale Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen anbieten. Doch auch die Bedeutung einer fundierten Werteerziehung, darf trotz Hightech genauso wenig aus dem Auge verloren werden wie die Förderung in kulturellen Grundtechniken und im sozialen Miteinander. Anmeldung: schriftlich mit nebenstehendem Abschnitt an: Kath. Erziehergemeinschaft Niederbayern Frau Maria Stadler Domplatz Passau Fax: 0851/ online über Internet: Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens zurückzusenden. Die Veranstaltung ist von der Regierung von Niederbayern als eine die staatliche Fortbildung ergänzende Maßnahme anerkannt.

30 270 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Symposium LERNEN UND ERFAHREN DURCH GANZTÄGIGE BEWEGUNG Am Sportzentrum der Universität Passau wird am 23. Juli 2012 ein Symposium unter dem Titel stattfinden. LERNEN UND ERFAHREN DURCH GANZTÄGIGE BEWEGUNG Das Symposium beschäftigt sich mit der Bedeutung einer ganztägigen Bewegung im Alltag von Schülerinnen und Schülern. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, wie es Schulen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen gelingt, Bewegung, Spiel und Sport in den Schulalltag zu integrieren. Das Symposium wird gemeinsam mit dem oberösterreichischen Partner des EU-Forschungsprojekts Bewegter Ganztag durchgeführt. Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil des Symposiums wird diese gemeinsame Komponente eine Vielzahl an Faktoren aufzeigen, die für eine gelungene Integration von Bewegung Spiel und Sport an den Schulen beider Länder vorhanden sein müssen. Das weitere Tagungsprogramm mit Vertretern des Landes Oberösterreich, des Staatministeriums für Unterricht und Kultus und hochkarätigen Referenten aus der Wissenschaft und der Praxis sowie nähere Informationen zum Ablauf des Veranstaltung, die sich in besonderer Weise auch als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung an alle im bewegten Ganztag an unseren Schulen richtet, finden Sie auf unserer Internetseite Für Rückfragen steht meine Mitarbeiterin Stefanie Schneider telefonisch unter der Nummer (0851) und per unter der Adresse zur Verfügung. Anmeldung bitte bis 2. Juli Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Prof. Dr. Gerhard Waschler Leiter EU-Forschungsprojekt Bewegter Ganztag In Kooperation mit dem Schullandheimwerk Ndb./Opf. - TiS (Theaterpädagogik im Schullandheim) werden zwei Lehrgänge angeboten: A /12/ Spiel und Theater in der Schule - Teil I Oktober 2012 Schwerpunkt Interaktion Disziplin, Aufmerksamkeit und positive Lernatmosphäre spielerisch fördern Ort: Schullandheim Gleißenberg/Opf. Zielgruppe: Lehrer/innen, Förderlehrer/innen GS/MS/FöS A /12/ Voraussetzungen und Techniken des Führens - Rolle und Selbstverständnis (Modul A) Dezember 2012 Thema ist die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für die Bewältigung der Führungsaufgabe. In teilnehmeraktivierender Form werden die Reflexion des Rollenverständnisses, des Anforderungsgeflechts und die Erkundung von Kernkompetenzen für Führungskräfte im Schuldienst gemeinsam in entsprechenden Übungsformen erlebt, besprochen, bzw. in einem Austausch reflektiert. Zielgruppe: Angehende Führungskräfte, Konrektor/inn/en, Seminarrektor/inn/en GS/MS/FöS Anmeldung über FIBS

31 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Filmtage bayerischer Schulen 2012 vom 12. bis 14. Oktober 2012 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Az.: III.2-5 P a vom 15. Mai 2012 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf die 35. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Anerkennung der Teilnahme durch Lehrkräfte im Hinblick auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem Dienstvorgesetzten. Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt. Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden. Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben: 35. Filmtage bayerischer Schulen 2012 In diesem Jahr werden zum 35. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival. Einsendeschluss für Schülerfilme: 4. September 2012 (Poststempel) Die 35. Filmtage finden vom 12. bis 14. Oktober 2012 in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) statt. Beginn: Freitag, 12. Oktober, Uhr Ende: Sonntag, 14. Oktober, Uhr Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen sowie der Verein Drehort-Schule e.v. Ausrichtende Schule ist die Eichendorff-Volksschule Gerbrunn, Eichendorffstraße 1, Gerbrunn, Telefon: , Telefax: , filmtage@vs-gerbrunn.de. Veranstaltungsort ist die schulnahe Mehrzweckhalle in Gerbrunn, Stefan-Krämer-Straße 22, Gerbrunn. Die Leitung der Filmtage obliegt BerR Thomas Schulz aus der Eichendorff-Volksschule Gerbrunn. Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Preise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer. Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendaren und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen. Die Teams, deren Filme von der Vorjury der Filmtage ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Freitag, 28. September 2012 bei der Eichendorffschule Gerbrunn mit Hilfe eines Onlineformulars auf an. Nähere Informationen über den Ablauf der Filmtage und die Unterbringungsmöglichkeiten sind ebenfalls dort einzuholen. Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrern und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, 12. Oktober 2012 Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Grup-

32 272 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 pen (auch volljährige Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegt. Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule. Die Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Unkostenbeitrag von 5,00 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Eichendorffschule Gerbrunn (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung sowie der Benutzung des Hallenbades. Reisekosten können nicht erstattet werden. Es besteht ferner Einverständnis, dass Teilnehmern an der Aus-/Fortbildungsveranstaltung Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt. Interessenten melden sich spätestens bis zum Freitag, 28. September 2012 an der Eichendorffschule Gerbrunn und über FIBS an. Die Zahl der Teilnehmer für die Aus-/Fortbildungsveranstaltung ist auf 30 begrenzt. Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen: Teilnahmeberechtigt sind Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrer, die sie beraten. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal fünf Schüler pro Film), deren Filme zugelassen wurden. Das Festival bietet in diesem Jahr erstmalig die Option, Filme auch in HD-Qualität zu präsentieren. Eingesandt werden sollten Videofilme auf MiniDV-Bändern (DV oder HDV) oder als Videodateien auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs eingesandt werden. Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs, ebenso Videodateien, die ausschließlich zum Download zur Verfügung gestellt werden. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen. Die eingereichten Filme wurden von einem Schüler oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung eines Lehrers der betreffenden Schule selbständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet. Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung bis spätestens Montag, 3. September 2012 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury gesandt werden: Eichendorff-Volksschule Gerbrunn Filmtage bayerischer Schulen Eichendorffstraße Gerbrunn. Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen. Zusätzlich muss sich jeder Einsender bis zum 3. September 2012 auf online anmelden. Der Einsender bestätigt mit der Absendung des Onlineformulars, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden. Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die eingereichten Filme sollten nicht länger als 30 Minuten sein.

33 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger: Die Vorjury, die aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft und Schülern besteht, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen ( Hauptprogramm ) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm ( Horizonte ) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar. Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 18. September 2012 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden. Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Filmpreis des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt. Neben den Förderpreisen des Festivals stiftet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rahmen der Initiative zeit.raum@bayern ( einen einmaligen Sonderpreis Bayern sehen, der auf den 35. Filmtagen bayerischer Schulen 2012 verliehen wird. Die Initiative zeit.raum@bayern wurde Mitte Februar 2012 an allen bayerischen Schulen bekannt gemacht und untersucht die Frage der bayerischen Identität. Schulen können sich im Rahmen der Initiative auf die Suche nach der bayerischen Heimat in der Gegenwart begeben: Wie hat sich Bayern in einer von Globalisierung und Migration geprägten Welt verändert und ist dabei dennoch Bayern geblieben? Und: Wie prägt die Umgebung als Heimatraum die eigene Identität? Ausgezeichnet mit dem zeit.raum@bayern-preis Bayern sehen werden insgesamt drei Schülerfilme in drei Alterskategorien, die in besonders gelungener Weise einen persönlichen Blick auf Bayern zeigen. Entscheidend ist dabei, dass das eigene Umfeld vor Ort erkundet wird. Die Bearbeitung des Themas ist frei, der Film darf also witzig, spannend, eher nachdenklich oder dokumentarisch-informativ sein. Er sollte eine maximale Länge von fünf Minuten haben. Wer sich für diesen Sonderpreis Bayern sehen bewerben möchte, klickt im Onlineanmeldeformular die Option Bayern sehen an. Der Film läuft dann zusätzlich gleichberechtigt im normalen Wettbewerb, das heißt im besten Fall kann dieser Film zwei Preise gewinnen: einen der traditionellen Förderpreise und zusätzlich den einmalig ausgeschriebenen zeit.raum@bayern-sonderpreis Bayern sehen des Kultusministeriums. Im Übrigen gelten die gleichen Teilnahmebedingungen und der gleiche Einsendeschluss (3. September 2012) wie für den Hauptwettbewerb. Weitere Informationen unter: Dr. Peter Müller Ministerialdirektor

34 274 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Bayerischer Turnverband - Turngau Donau Wald Gau-Lehrtage am 22./ in Deggendorf Ausrichter: Gesamtleitung: Zeit: Ort: Zielgruppe: Themen: Arbeitskreise: TSV Deggendorf, Abteilung Turnen Julia Both, Kellerbergstr. 7, Steinach both.julia@gmx.de, Tel. ( ) , Mobil: Samstag, , 08:45 Uhr 16:15 Uhr Sonntag, , 08:30 Uhr 16:00 Uhr Dreifachturnhalle des Comenius-Gymnasiums, Graflinger Straße, Deggendorf Lizenzierte und nicht lizenzierte Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Lehrkräfte, Trainer-Assistenten/innen, Nachwuchskräfte und Interessierte Sa: Step-Aerobic Cardio Workout; Dance Aerobic; Hip Hop, Tae Bo; Zumba; Bewegungskünste; Gerätturnen; Gesundheitssport (Qi Gong, Entspannung; Theraband, Beckenboden) So: Kreistanz, Line Dance ; Kraft- und Balancetraining, Ernährung, Pilates, siehe beiliegende AK-Übersicht Eintritt: Unterlagen am Samstag, , und Sonntag, , jeweils ab 07:45 Uhr in der Dreifachturnhalle Verpflegung: Dreifachturnhalle Versicherungsschutz: Lehrkräfte sind im Rahmen ihres Dienstverhältnisses versichert. Meldungen: Meldeangaben: mit beiliegenden Meldeformular per oder schriftlich über die Schule (bitte nur ein Meldeformular je Schule) an Julia Both (siehe oben) Name, Vorname, Alter, Adresse, Telefon, adresse, Name der Schule und Nummern der Arbeitskreise (bitte auf Zeitüberschneidungen achten) Meldeschluss: Teilnahmegebühr: Bankverbindung: Wichtig: 60,00 für 2 Tage (8 AK s = 16 UE/LE) einschl. Lizenzverlängerung 30,00 für 1 Tag (4 AK s = 8 UE/LE) (Bei Teilnahme an nur 1 Tag mit Lizenzverlängerung sind für die LZV zusätzlich 10,00 zu entrichten.) Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Teilnahmegebühr mit Angabe der Schule zu überweisen an: Turngau Donau Wald, Sparkasse Deggendorf, BLZ , Kontonummer: Kennwort: Gau-Lehrtag 2012, Name der Schule (je Schule bitte nur eine Gesamtüberweisung; - Überweisungsträger mitbringen!) Geht die Überweisung nicht rechtzeitig ein, so erhöht sich die Gebühr wegen Verwaltungsmehraufwand je Teilnehmer/in auf 35,00 je Tag. Nach der Anmeldung ergeht keine weitere Einladung oder Teilnahmebestätigung mehr! Bei unvorhersehbarer Verhinderung kann die TN-Gebühr nur in Ausnahmefällen gegen Nachweis (z. B. ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung) erstattet werden. weitere Infos bei: Julia Both oder

35 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/

36 276 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Turngau Donau-Wald Landesverband für Turnen, Gymnastik, Freizeit- und Gesundheitssport Turngau Donau Wald Julia Both Kellerbergstr Steinach Name des Vereins Ansprechpartner Straße u. Hausnr PLZ u, Ort Tel. Anmeldebogen Gau-Lehrtage in Deggendorf am 22. u Name, Vorname AK Sa AK Sa AK Sa AK Sa So ankreuzen LZV ankreukreuzen Der Gesamt- Betrag von... wurde am... auf das Konto-Nr bei der Sparkasse Deggendorf ( BLZ ) unter dem Kennwort Gau- Lehrtag 2012 /Name des Vereins überwiesen. (Bitte Beleg mitbringen!) Datum, Ort Unterschrift/Stempel-Verein

37 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Verschiedenes 5413 Lehramtsanwärter qualifizierten sich 2011 in Bayern für den Schuldienst höchste Zahl seit zehn Jahren Über zwei Drittel der Zweiten Staatsprüfungen bestanden Frauen In den Seminaren zur Lehrerausbildung an bayerischen Schulen bestanden im Jahr 2011 insgesamt 5413 angehende Lehrer die Zweite Staatsprüfung und qualifizierten sich damit für die Übernahme in den Schuldienst. Diese Zahl markiert einen neuen Höchststand seit Gegenüber dem niedrigsten Stand im Jahr 2006 legten damit 66,5 Prozent mehr Lehramtsanwärter die Zweite Staatsprüfung (+2161) erfolgreich ab. Von den aktuell erfolgreich abschließenden Referendaren im Schuldienst Bayerns waren 71,8 Prozent Frauen. Die Ausbildung von Lehrern für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Bayern umfasst ein sieben bis neun Semester dauerndes fach- und erziehungswissenschaftliches Studium an einer Universität und eine anschließende praktische Ausbildungsphase an ausgewählten Schulen. Dieser auch als Referendariat bezeichnete Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt ab. Wie das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in Bayern mitteilt, bestanden in den Seminaren zur Lehrerausbildung an bayerischen Schulen im Prüfungsjahr 2011 insgesamt 5413 angehende Lehrer die Zweite Staatsprüfung und qualifizierten sich damit für die Übernahme in den Schuldienst. Von diesen waren 71,8 Prozent Frauen. 33,8 Prozent der Teilnehmer der Lehrerseminare qualifizierten sich für das Lehramt der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Lehramt am Gymnasium, gefolgt vom Lehramt für die Schularten der Sekundarstufe I (22,8 Prozent) und dem Lehramt für die Grundschule bzw. Primarstufe (18,2 Prozent). Der höchste Frauenanteil ließ sich bei den erfolgreich abschließenden Referendaren des Lehramtes für die Grundschule bzw. Primarstufe feststellen, er lag bei 95,6 Prozent. Am geringsten fiel der Anteil der zukünftigen Lehrerinnen beim Lehramt der Sekundarstufe II (für berufliche Fächer oder für berufliche Schulen) aus. Mit 53,8 Prozent lag ihr Anteil nur wenig über dem der Männer. Gegenüber dem Jahr 2006 konnten 66,5 Prozent mehr Lehramtsanwärter die Zweite Staatsprüfung (+2161) erfolgreich ablegen. Das Jahr 2006 war ohnehin das Jahr mit der geringsten Zahl an Absolventen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes an Schulen in Bayern seit der Jahrtausendwende erhöhte sich die Zahl der Zweiten Staatsprüfungen wieder um 185 und stieg seitdem kontinuierlich. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Pressemitteilung vom 5. Juni 2012

38 278 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Bericht über die 63. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen in Niederbayern und der Oberpfalz Die 63. Spendenaktion für Schullandheime" wurde vom 12. März bis 18. März 2012 durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler in den Volks- und Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen in Niederbayern sammelten ,96. Aus dem Erlös der Sammlung wurden im Schuljahr 2011/12 die Aufenthalte von 211 Klassen aus Niederbayern bezuschusst. Im laufenden Kalenderjahr stehen folgende kleinere bis mittlere Instandhaltungsmaßnahmen und Gerätebeschaffungen an: Schullandheim Habischried: Anschaffung einer Schneefräse Erneuerung der drei Haustüren mit Seitenteilen Teilerneuerung der Vorhänge Schulmöbel für drei Klassenzimmer Lärmabsorber für zwei Speisesäle Schullandheim Riedenburg: Lärmabsorber für Speisesaal Fassadenverkleidung und Erneuerung der Fenster im Zwischenbau Erneuerung der Fenster im Werkraum Schullandheim Gleißenberg: Mobiliar für Schülerzimmer Haus II Fassadenanstrich Teilerneuerung der Fenster 2. Abschnitt Neugestaltung Eingangsbereich Lärmabsorber für Speisesäle Erneuerung der Umwälzpumpen Das Schullandheimwerk dankt dem Herrn Regierungspräsidenten, der Schulabteilung, den Staatlichen Schulämtern, den Schulleitern, allen Lehrern, Eltern, Schülern und Spendern für ihre außerordentlich tatkräftige und beständige Unterstützung der Schullandheimarbeit.

39 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/ Tag der Schulverpflegung im Schuljahr 2012/13 Während der Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit vom 15. bis 19. Oktober findet auch dieses Jahr wieder der Tag der Schulverpflegung statt. In Anlehnung an das Jahresthema 2012 Ernährung der UN- Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung und als Bestandteil der aktuellen Umweltbildungs-Kampagne Gscheit essen mit Genuss und Verantwortung des Netzwerkes Umweltbildung.Bayern lautet das Motto der diesjährigen Woche Nachhaltige Ernährung. Alle bayerischen Schulen haben die Möglichkeit, ihren Tag der Schulverpflegung beliebig in die Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit zu integrieren und am begleitenden Gewinnspiel teilzunehmen. Die Frist für die Anmeldung zum Gewinnspiel endet am Weitere Informationen finden Sie unter Für Nachfragen stehen die Leiterinnen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niederbayern - Jutta Semmler und Angela Dreier - gerne zur Verfügung, erreichbar unter: Tel. 0871/ oder -202, schulverpflegung@aelf-la.bayern.de. Medien-Neuerscheinungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Genehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Kommentare Incl. CD-ROM Vers Nachlieferung, 1 Mai 2012 von Ministerialrat Dr. Udo Dirnaichner und Dr. Hans-Joachim Wachsmuth Bayerisches Gesetz Ober das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Von Ministerialrat Dr Udo Dirnaichner Aufgrund der letzten Gesetzesänderungen (die neueste vom ) wurden sowohl der Text, die Kommentierung als auch der Anhang vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Anbei erhalten Sie die geänderte Kommentierung ab Art. 35 sowie das aktuelle Stichwortverzeichnis. Eine CD mit den aktualisierten Anhängen liegt dieser Lieferung bei. Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BayScbFG) Von Regierungsvizepräsident a. D. Dr. Hans-Joachim Wachsmuth Aufgrund der letzten Gesetzesänderungen (die neueste vom ) wurden sowohl der Text, die Kommentierung als auch der Anhang auf den aktuellen Stand gebracht. Die Änderungen betrafen insbesondere die Art. 31 (Leistungen für den Personalaufwand) und Art. 32 (Leistungen für den Schulaufwand) BaySchFG. In den Anhang neu aufgenommen wurde Art. 24 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre (Haushaltsgesetz - HG 2011/2012).

40 280 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 7/2012 Miller R. Beziehungsdidaktik 186 Seiten, DIN A5 Paperback (5. vollständig aktualisierte Auflage) Beltz-Verlag ISBN , 19,90 Euro Weil Lehrer einen Kommunikationsberuf haben, hat Reinhold Miller schon in den 90er-Jahren seine Beziehungsdidaktik entwickelt als Gegenstück und Ergänzung zur Fachdidaktik. Heute bestätigen die Neurowissenschaften seine Erkenntnisse in eindrucksvoller Weise: Gerade beim Lernen entsteht Motivation durch Beziehung. Es gibt kein Lernen ohne sie. Guter Unterricht ist vor allem auch abhängig von guten Lehrer-Schüler-Beziehungen. So meint der Neurowissenschaftler Gerald Hüther: Wer Kinder zu kompetenten, starken und selbstbewussten Persönlichkeiten erziehen will, muss in Beziehungen denken und in Beziehungsfähigkeit investieren. Das ist das Geheimnis einer Schulkultur, in der niemand als Verlierer zurückgelassen wird. (Hüther 2010) Das Buch ist jedem Lehrer/jeder Lehrerin zu empfehlen und stellt eine Bereicherung für die Lehrerbibliothek dar. MacDonald S. Entspannt durch den Anfangsunterricht Über 200 Tricks, Organisations-Tipps und Methoden 111 Seiten DIN A4 Paperback Verlag an der Ruhr ISBN , 19,90 Euro Eigenständiges Lernen geht nicht ohne Vorbereitung inhaltliche sowie organisatorische Vorbereitungen durch die Lehrkraft, Einüben von Arbeitsweisen bei den Schülerinnen und Schülern sowie die Organisation des Klassenraumes. Nur so kann Chaos von vornherein vermieden werden. Gerade der Anfangsunterricht birgt ganz spezielle Tücken: Die Schulneulinge haben sich noch nicht an den Schulalltag gewöhnt, Unruhe scheint vorprogrammiert. Mit dem vorliegenden Titel Entspannt durch den Anfangsunterricht vom Verlag an der Ruhr erhalten Lehrerinnen der Grundschule - nicht nur der Eingangsstufe - eine Vielzahl äußerst praktischer, organisatorischer Tipps, den Alltag stressfrei zu meistern und dabei Nerven, Geldbeutel und Möbel zu schonen. Jedes Kapitel beschreibt Alltagssituationen (z.b. Etablierung von Verhaltensregeln, Aufräumen und Sauberhalten, Materialaufbewahrung, sinnvolle Übergänge, Umgang mit Lärm, kostengünstige Aufbewahrungsmöglichkeiten, Einsatz von Alltagsmaterialien usw.) und bietet entsprechende Lösungsvorschläge an. Zahlreiche Illustrationen verdeutlichen Arbeitsschritte oder Endergebnisse. HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK: Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, Landshut BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens bzw jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie zum bzw wirksam werden. BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten. Evtl. enthaltene Beilagen können zum gleichen Preis gesondert bestellt werden. Bestellungen bei der Regierung.

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