ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ELEKTRONISCHEN HOLZAUKTION (S.
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- Sophia Koenig
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1 WOODPROJECT s.r.o. mit dem Sitz in Tachlovice, Karlštejnská 122, PSČ IČ DIČ Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Stadtgerichts Prag unter der Nr. C eingetragen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ELEKTRONISCHEN HOLZAUKTION (S ) UND DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN DER ELEKTRONISCHEN HOLZAUKTION VOM WERTVOLLEN UND SPEZIELLEN HOLZSORTIMENT (S. 5-7) ELEKTRONISCHE HOLZAUKTION Die Elektronische Holzauktion organisiert von der Gesellschaft WOODPROJECT s.r.o. (GmbH), mit dem Sitz in Tachlovice, Karlštejnská Str. 122, ID , StID , eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag unter der Nr. C (im Folgenden Auktionator genannt), ermöglicht unter den durch diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden AGB genannt) festgelegten Bedingungen den Holzverkauf, und zwar sowohl an physische als auch an juristische Personen, die durch ihre Eintragung und Zustimmung den AGB den Vertrag über die elektronische Holzauktion (im Folgenden Nutzer genannt) abgeschlossen haben. Der Nutzer, der die Auktion mit dem Holzangebot eröffnet, ist der Anbieter und der Nutzer, der an solcher eröffneten Auktion teilnimmt, ist der Bieter. Den Gegenstand des Einkaufs und Verkaufs in der Auktion bilden nur folgende Produkte: - Rundholz - Rohholz - Rundholz für Industriezwecke (RI) - Brennholz - Förderreste - Schüttgut: Holzscheit, Späne, Sägemehl, Rinde, Pellets, Briketts - Faserstoffe - Holzmasse - Stammholz - wertvolle und spezielle Sortiments (im Folgenden Holz genannt). Die Nutzer sind nicht berechtigt, in der Auktion auch andere Produkte anzubieten. Der Auktionator ist berechtigt, aus der Elektronischen Holzauktion besonders Auktionen von anderen Waren, als oben genannt, sowie Auktionen, die gegen allen Anstand verstoßen oder im Widerspruch mit den gültigen Rechtsvorschriften sein könnten, auszuschließen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, den o. a. Produktumfang zu erweitern oder zu reduzieren Für die Abmessung und Gütemerkmale des angebotenen Holzes, d. h. die Eingliederung in die Güteklassen, gelten die Empfohlenen Regeln für die Abmessung und Klassifizierung des Holzes in der Tschechischen Republik, die unter dem Hinweis Regeln für die Sortimentierung zu finden sind. Im Falle der anderen Regeln für die Eingliederung in die Güteklassen des Anbieters gelten entsprechende Bestimmungen des letzten Absatzes des Art. Grundpflichten und rechte des Anbieters. DIE EINTRAGUNG An der Holzauktion können nur eingetragene rechtsfähige physische Personen älter als 18 Jahre sowie im Handelsregister eingetragene juristische Personen, für die vom Auktionator die Eintragung im Einklang mit diesen AGB nicht aufgehoben wurde, teilnehmen. Der potenzielle Nutzer der Elektronischen Holzauktion gibt auf den Seiten seine Eintragungsdaten, seinen Nutzername sowie Kennwort (Anmeldedaten für die künftige Anmeldung im System) ein und druckt den Vertrag über die elektronische Holzauktion (im Folgenden Vertrag genannt) sowie die Allgemeinen Bedingungen aus. Den Vertrag schickt er mit der Unterschrift des berechtigten Vertreters des Nutzers in zwei Ausfertigungen an die Adresse WOODPROJECT s.r.o., Tachlovice, Karlštejnská 122, PLZ Nach der Zustellung des Vertrags sichert der Auktionator die Aktivierung des Dienstes für den Nutzer und schickt diesem Nutzer eine Ausfertigung des bestätigten Vertrags. 1
2 Mit der Unterschrift des Vertrags und der Eintragung (vorgegebene Daten, die der Wahrheit entsprechen) bestätigt der Nutzer, dass er mit den AGB, den Regeln für die Sortimentierung und ggf. mit den anderen Bedingungen des Systems der elektronischen Holzauktion einverstanden ist. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Änderungen seiner Identifikationsdaten sowie auch anderer Tatsachen dem Auktionator unverzüglich zu melden (Änderung der Adresse oder des Sitzes, neue -Adresse, andere berechtigte Personen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Konkurseröffnung usw.). Mit der Eintragung erteilt der Nutzer dem Auktionator seine unwiderrufliche Zustimmung zur Weiterleitung seiner notwendigen Daten (vor allem die des Firmennamens und sitzes, seines Namens und Wohnorts, seiner -Adresse, seines Telefonkontaktes, seiner berechtigten Personen) nach dem Auktionsschluss an den Anbieter. Der Auktionator ist berechtigt, die Eintragung des Nutzers aufzuheben oder zeitweilig auszusetzen, wenn der Nutzer: - den Vertrag oder die AGB verletzt oder - seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auktionator nicht nachkommt oder - seine Eintragungsdaten an Dritte weitergibt oder - die Auktion zunichte macht oder - in die Liquidation eintritt oder wenn bei ihm ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, wenn sein Vermögen im Konkurs verfällt oder wenn der Insolvenzvorschlag oder der Konkursvorschlag für mangelndes Vermögen abgelehnt wurde. Wird die Eintragung des Nutzers in der Zeit unterbrochen oder aufgehoben, in der der Nutzer an einer Auktion als Bieter teilnimmt, so werden seine Gebote nicht berücksichtigt und der Auktionator teilt diese Tatsache unverzüglich allen Teilnehmern der Auktion mit. DIE AUKTION Unter der Auktion versteht man für die Zwecke des Vertrages und der AGB das Holzverkaufsverfahren, in dem der Anbieter eine bestimmte Ware zu festgesetzten Bedingungen anbietet, aber der endgültige Kaufpreis bildet sich aufgrund der Gebote der Bieter. Die Auktion verläuft in Form eines Wettbewerbes um den besten Preis (das beste Gebot) für das angebotene Holz. Das einzige Kriterium bei der Auswahl des geeignetsten Bieters des Käufers ist der Kaufpreis. Es handelt sich um die englische Auktion. Den Gegenstand des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Bieter bildet das vom Anbieter angebotene (ausgestellte) Holz, und zwar in der Güte, Menge und Zeit, die in der Auktion angegeben werden. Die Auktionszeit bestimmt der Anbieter, die Mindestdauer beträgt 3 Tage, die Höchstdauer 14 Tage, wenn vom Auktionator keine andere Möglichkeit gewährt wird. Das angebotene Holz der Auktionsgegenstand muss eindeutig identifiziert (beschrieben) werden. Die Pflichtangaben sind dabei immer - die Holzart und ihre Eingliederung gemäß den Regeln für die Sortimentierung - die Auktionszeit (der Termin, und zwar immer im Voraus, und die genaue Uhrzeit) - die Holzmenge - der Ausrufkaufpreis ohne MwSt. - die Zahlungsbedingungen (vor allem die Fälligkeitsfrist) - die Lieferbedingungen (besonders der Lieferungsort) - die Anzahl der Stämme (bei der Auktion Stammholz) Alle Angaben müssen in der tschechischen Sprache getan werden. Der Ausrufkaufpreis des Holzes wird in CZK (tschechischen Kronen) ohne Mehrwertsteuer (MwSt. im aktuell gesetzlichen Satz wird vom endgültigen Kaufpreis abgeleitet) angeführt. Das gilt auch für den weiter u.a. Kaufpreis. Der Anbieter ist nicht berechtigt, während der Auktion die Bedingungen, d. h. besonders die Höhe des Ausrufpreises, die Menge des angebotenen Holzes, die Güte usw., zu ändern. Die Höhe des endgültigen Preises bilden die Gebote; den Ausrufkaufpreis setzt der Anbieter fest und die Bieter erhöhen diesen Preis durch ihre Gebote. Wenn der Auktionator für die einzelnen Produkte im Auktionssystem nicht anders festsetzt, - kann der Bieter für die einzelne Auktion das Gebot in Höhe von 5,- CZK oder 10,- CZK oder mehr als 5,- CZK pro Raummeter oder pro m 3 (Kubikmeter) wählen - ist das Gebot beim Schüttgut in kg in Höhe von 0,20 CZK oder 0,50 CZK oder mehr als 0,20 CZK pro kg festgelegt - kann der Bieter für die einzelne Auktion Stammholz das Gebot in Höhe von 5.000,- CZK oder ,- CZK oder mehr als 5.000,- CZK wählen. Das erste Gebot in der Auktion kann im Wert von 0,- sein (d. h. die Bestätigung die Akzeptanz des Ausrufkaufpreises durch 2
3 den ersten Bieter). Durch ein Gebot wird immer der Kaufpreis, d. h. der Kaufpreis ohne MwSt., erhöht. Kommt es zum Gebot in der letzten Minute der Auktion, wird die Auktion automatisch um 3 Minuten verlängert, und zwar auch wiederholt. Falls zwei oder mehrere Bieter ihr Gebot zur gleichen Zeit abgeben, dann ist die Systemzeit des Gebotes gemäß des Servers des Betreibers des Auktionssystems entscheidend als bester Preis gilt das früheste Gebot. Der Vorschlag des Bieters, der vor dem Auktionsschluss den besten Kaufpreis geboten hat, wird als Anerkennung der vom Anbieter festgesetzten Bedingungen betrachtet. Damit kam es zum Abschluss des Kaufvertrages zwischen diesen Nutzern, d. h. zwischen dem Anbieter und dem Bieter, der vor dem Auktionsschluss den günstigsten Kaufpreis geboten hat. Unverzüglich nach der Beendigung der Auktion schickt der Auktionator dem Anbieter und dem Siegesbieter mit dem günstigsten Angebot eine Information über das Auktionsergebnis einschl. aller notwendigen Kontaktangaben. Andere Bieter erhalten gleichzeitig die Information über die Beendigung der Auktion. Falls es in der Frist von 5 Arbeitstagen seit der Versendung der Kontaktangaben durch den Auktionator nicht möglich ist, jede beliebige Partei des Kaufvertrages zu erreichen, kann die zweite Partei unverzüglich vom Kaufvertrag schriftlich zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag wird gleichzeitig in der Kopie dem Auktionator geschickt. Der Nutzer, der durch seine Handlung oder Unterlassung verursachte, dass es zum Rücktritt vom Kaufvertrag kam, ist verpflichtet, die festgesetzte Sanktion zu bezahlen. Kommt es nach der Eröffnung der Auktion zur Tatsache, aufgrund deren der Anbieter keine Möglichkeit der Erfüllung gemäß den verkündigten Bedingungen hat, hat der Anbieter Recht auf die Einstellung der ganzen Auktion. Diese Tatsache muss der Anbieter belegen. In solchem Fall wird dem Anbieter trotzdem eine Stornogebühr in Höhe von 1,5 % seines Ausrufkaufpreises ohne MwSt. gerechnet. Die Stornogebühr muss nicht bezahlt werden, falls der Auktionator einsieht, dass man sie nach Recht und Ordnung nicht verlangen kann. Der Nutzer hat kein Recht auf die Vergütung der mit der Teilnahme an den Auktionen verbundenen Kosten. GRUNDPFLICHTEN UND -RECHTE DES ANBIETERS Der Anbieter ist besonders verpflichtet - sicherzustellen, dass alle in die Auktion eingegebenen Daten der Wirklichkeit entsprechen, besonders die Holzkategorisierung nach den Regeln für die Sortimentierung usw. - im Angebot alle wesentlichen Angaben und eventuellen Holzfehler, die ihm bekannt sind, anzuführen - dem Bieter die Besichtigung des angebotenen Holzes anzubieten, und zwar in der im Angebot angegebenen Zeit, ansonsten nach Absprache - dem Bieter, der in der Auktion gesiegt hat, das angebotene Holz zu übergeben - dem Auktionator seine Provision, Gebühren und ggf. die Vertragsstrafe zu bezahlen - dem Auktionator eine Vertragsstrafe zu bezahlen, falls er die Auktion aus eigenen Gründen (z. B. Anführung von fehlerhaften Daten zum angebotenen Holz) zunichte gemacht hat - eine rechtzeitige Aktualisierung der Eintragungsdaten sowie die Mitteilung der weiteren Tatsachen dem Auktionator (z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, des Konkurses) sicherzustellen Das Angebot für die Auktion darf keine Verkaufsvorschläge außerhalb der Auktion oder Vorschläge des Warentausches enthalten und darf dem Bieter auch keine Holzauswahl aus anderen Verzeichnissen ermöglichen. Der Anbieter ist verpflichtet, Fotos vom angebotenen Holz zu veröffentlichen. Der Anbieter darf nicht an der von ihm angebotenen Auktion als Bieter teilnehmen. Falls der Bieter, für den die Pflicht entstand, den Endpreis zu bezahlen und das Holz abzunehmen (der Bieter, der gewonnen hat) seiner Pflicht nicht nachkommt, hat der Anbieter das Recht, den Bieter vom zweiten Platz anzusprechen; die Kaufbedingungen werden dann in einem selbständigen Kaufvertrag vereinbart. In begründeten Fällen ist der Anbieter mit der vorherigen Zustimmung des Auktionators berechtigt, für seine eigenen Auktionen eigene Geschäftsbedingungen festzusetzen, die bei solchen einzelnen Auktionen des Anbieters veröffentlicht werden müssen. Diese werden dann automatisch vom Bieter akzeptiert, der den günstigsten Preis vorgeschlagen hat. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Geschäftsbedingungen des Anbieters und diesen AGB haben die entsprechenden Bedingungen des Anbieters den Vorrang. GRUNDPFLICHTEN UND RECHTE DES INTERESSENTEN Der Bieter ist besonders verpflichtet 3
4 - im Falle der Versteigerung noch vor der Holzabnahme den Endkaufpreis aufgrund des vom Anbieter erhaltenen Steuerbelegs innerhalb von fünf Arbeitstagen zu bezahlen (wenn der Anbieter nicht anders festsetzt z. B. eine längere Fälligkeitsfrist oder andere Bedingungen für die Holzabnahme ) und das Holz abzunehmen - eine rechtzeitige Aktualisierung der Eintragungsdaten sowie die Mitteilung der weiteren Tatsachen dem Auktionator (z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, des Konkurses) sicherzustellen - dem Auktionator eine Vertragsstrafe zu bezahlen, falls er die Auktion aus eigenen Gründen zunichte gemacht hat; gleichzeitig ist er verpflichtet, dem Anbieter eventuellen entstandenen Schaden (z. B. die bereits geleistete Provision) zu ersetzen Der Bieter darf nicht im Rahmen der Auktion dem Anbieter einen Verkauf außerhalb der Auktion oder einen Warentausch vorschlagen. Im Rahmen der Elektronischen Holzauktion haben die Bieter die Möglichkeit, das Holz beim Anbieter zu besichtigen und sich mit der deklarierten Güte und Klassifikation gemäß der empfohlenen Regeln bekannt zu machen. Falls der Bieter diese Möglichkeit nicht nutzt, trägt er auch das damit verbundene Risiko. PROVISION, GEBÜHREN UND SANKTIONEN Nach der Beendigung der Auktion hat der Auktionator Anspruch auf die Provision, die der Anbieter bezahlt, und zwar auch im Falle, dass kein Verkauf realisiert wurde. Unter dem nicht realisierten Verkauf versteht man, dass die Auktion verlief und ihren Sieger hatte, es kam jedoch zu keiner gegenseitigen Erfüllung der Leistung zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Die Provision wird in Höhe von 1,5 % vom endgültigen Kaufpreis (Kaufpreis ohne MwSt.) festgesetzt; bei der Festsetzung der Provision werden keine eventuellen Zuschläge, Ermäßigungen usw. berücksichtigt, die die Nutzer zwischen sich ausgehandelt haben. Findet eine angekündigte Auktion nicht statt (weil an ihr z. B. keine Bieter teilnahmen), entsteht für den Anbieter keine Pflicht, Gebühren dem Auktionator zu bezahlen. Die Provisionszahlung verläuft 1 x monatlich für alle Auktionen, für die im gegebenen Monat dem Auktionator der Anspruch auf die Provision entstand. Der Anbieter ist verpflichtet, die Provision aufgrund des vom Auktionator ausgestellten Steuerbelegs zu bezahlen. Die Fälligkeitsfrist beträgt 7 Tage seit dem Tag der Ausstellung, wenn der Auktionator nichts anders regelt. Auf die Provision und die Gebühren wird die aktuelle gesetzliche MwSt. angerechnet. Bezahlt der Anbieter nicht ordentlich und/oder rechtzeitig die Provision oder die Gebühren, ist er verpflichtet, dem Auktionator eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % vom berechneten Betrag für jeden, auch nur angefangenen, Verzugstag, mindestens jedoch 500,- CZK für jeden, auch angefangenen, Verzugstag zu bezahlen. Nimmt der Bieter das ersteigerte Holz nicht ab und/oder bezahlt er dafür nicht, ist er verpflichtet, dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom gesamten Endkaufpreis ohne MwSt., mindestens jedoch ,- CZK, und dem Auktionator eine Vertragsstrafe von 5 % vom gesamten Endkaufpreis, mindestens jedoch 5.000,- CZK, zu bezahlen. Kommt es zum Rücktritt vom Kaufvertrag, ist der Anbieter, der durch seine Handlung oder Unterlassung verursachte, dass es zum Rücktritt vom Kaufvertrag kam, verpflichtet, dem Auktionator eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Endkaufpreis ohne MwSt., mindestens jedoch ,- CZK, zu bezahlen. Durch die Bezahlung der Strafe wird nicht der Anspruch auf den Schadenersatz in voller Höhe berührt. Die Frist für die Holzlieferung beträgt 12 Arbeitstage nach der Beendigung der Auktion, wenn nichts anders geregelt ist. Diese Frist ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer verbindlich. Die Holzabnahme nach der Bezahlung der Auktion muss spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen verlaufen, wenn nichts anders geregelt ist. Wenn der Käufer mit der Abnahme in Verzug gerät, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 % des gerechneten Betrags für jeden, auch nur angefangenen, Verzugstag zu bezahlen. DIE ZERTIFIZIERUNG DER AUKTION Der Auktionator erklärt, dass die Portalwebsite mit Hilfe von elektronischen Instrumenten betrieben wird, die im Einklang mit dem Gesetz 137/2006 Sb. über die öffentlichen Aufträge entwickelt wurden. Er verfügt über ein Übereinstimmungszertifikat gem. 149 Abs. 9 Gesetz 137/2006 Sb. über die öffentlichen Aufträge; das Zertifikat wurde gem. der Verordnung 9/2011 Sb. herausgegeben. 4
5 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ELEKTRONISCHEN AUKTION VOM WERTVOLLEN UND SPEZIELLEN HOLZSORTIMENT (S. 5 7) AUKTIONSVERLAUF Die Anbieter, die ihre wertvollen Holzstücke in der elektronischen Auktion vom wertvollen und speziellen Holzsortiment anbieten wollen, können ihre Einzelstücke im vorgegebenen Termin ins Auktionslager Areal des Sägewerkes in Zdice, Čs. Armády Str. 667, Zdice, PLZ (im Folgenden Auktionslager genann) bringen. Die entsprechenden Einlieferungstermine und Kontakte sind dem HARMONOGRAMM der Auktion zu entnehmen. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre mit dem Transport vom speziellen Holzsortiment und mit den nach diesen allgemeinen Bedingungen der elektronischen Auktion vom wertvollen und speziellen Holzsortiment (im Folgenden Spezielle AGB genannt) zusammenhängenden Leistungen beauftragten Vertreter über eine rechtskräftige Vollmacht verfügen; im anderen Fall ist der Auktionator berechtigt, die Lagerung des speziellen Holzsortiments abzulehnen. Die für die Auktion vom wertvollen und speziellen Sortiment geeigneten Hölzer sind in einem selbständigen Verzeichnis im Teil Auktionsregeln angeführt. Das eingelieferte Material wird im Auktionslager übernommen und gleichzeitig wird ein PROTOKOLL über die Annahme des Materials im Auktionslager ausgefertigt. Jedes Stück wird vermessen (Länge, Stirndurchmesser, Zopfdurchmesser, Mitte sowie der Gesamtumfang in m3). Der Auktionator und der Anbieter legen gleichzeitig vor Ort den Preis pro 1m3 fest. Der Anbieter des zu versteigernden Holzes erhält eine Kopie des Protokolls über die Übernahme des Materials im Auktionslager. Jedes Stück wird mit einem Schild mit der Ordnungsnummer versehen, das im Protokoll angeführt wird. Der Auktionator fotografiert jedes Stück im Auktionslager und die Aufnahmen schickt er an die -Adresse des Anbieters, der sie bei der Ankündigung der Auktion anfügt. Im Bedarfsfall und nach der Absprache mit dem zuständigen Anbieter werden die Holzstirnflächen und Holzzöpfe mit den Verbindungseisen gegen Risse versehen. Der Preis dieser Dienstleistung ist im Absatz mit der Preisliste der Dienstleistungen angeführt. Der Eigentümer des im Auktionslager gelagerten Holzes bleibt der Anbieter, der es ins Auktionslager brachte, und zwar bis zur Zeit der Umsetzung der Auktion und der Bezahlung des in der Auktion erreichten Kaufpreises. Der Auktionator ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden am gelagerten Holz abzuschließen. Die Verantwortlichkeit des Auktionators für jeden beliebigen Schaden am gelagerten Holz beschränkt sich auf den Ausrufpreis des Holzes laut des Protokolls über die Übernahme des Holzes im Auktionslager. Die betreffende Auktion kündigt der Anbieter im vorgeschriebenen Termin laut HARMONOGRAMM der Auktion mittels des Portals in der entsprechenden Kategorie selbst an. Die eingegebenen Werte müssen denen im Übergabeprotokoll entsprechen. Der Anbieter ist ferner verpflichtet, die vom Auktionator erhaltenen Aufnahmen gemäß dieser Speziellen AGB anzuhängen. Wird das Holz nicht in der 1. Runde ersteigert, ist der Anbieter verpflichtet, das gelagerte Holz innerhalb von 5 Arbeitstagen im Lager abzuholen, oder das Holz wird in einer verkürzten elektronischen Auktion in der zweiten Runde angeboten. In solchem Fall wird der Ausrufpreis automatisch um 20 % erniedrigt. Der Termin der zweiten Runde der Auktion wird im HARMONOGRAMM der Auktion angeführt. Wird das Holz nicht einmal in der zweiten Runde ersteigert, ist der Anbieter verpflichtet, das Holz innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Beendigung der zweiten Auktionsrunde abzuholen, wenn er mit dem Auktionator keine andere Vereinbarung trifft. Falls der Anbieter mit dem Abholen des gelagerten Holzes in Verzug gerät, bezahlt er dem Auktionator eine Lagerungsgebühr für das Holz in Höhe von 50 CZK/1m3 pro Verzugstag (zuzüglich der entsprechenden MwSt.). Die Kaufinteressierten bekommen die Möglichkeit der physischen Sichtung des angebotenen Holzes im Auktionslager im vorgegebenen Termin. Dieser Termin wird im HARMONOGRAMM der Auktion angegeben. Die Auktion wird automatisch zum im Voraus festgesetzten Termin, der im Protokoll der Holzübernahme im Auktionslager angeführt wird, gestartet. 5
6 Die eingetragenen Kaufinteressierten (Bieter) können nach der Eröffnung der Auktion ihre Gebote auf die einzelnen angebotenen Auktionsgüter abgeben. Das Auktionsende wird auch im Harmonogramm der Auktion festgesetzt. PROVISION, GEBÜHREN UND SANKTIONEN Nach der Beendigung der Auktion hat der Auktionator Anspruch auf eine Provision, die der Anbieter bezahlt. Die Provision für die Auktion des wertvollen und speziellen Sortiments ist eine Gebühr berechnet aus dem ersteigerten Preis pro 1 m3 vom endgültigen Kaufpreis (ohne MwSt.). Diese Provision wird weiter unten in der Preisliste der Dienstleistungen angeführt. Sonstige Gebühren und Sanktionen bleiben für die Auktion des wertvollen und speziellen Sortiments ohne Veränderung. ANWENDUNG VON ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN Die AGB werden entsprechend auch an die Auktionen, die nach der Speziellen AGB veranstaltet werden, angewandt, wenn aus den Speziellen AGB nicht etwas anderes folgt. PREISLISTE DER DIENSTLEISTUNGEN Nach Vereinbarung mit dem Eigentümer und Erteilung seiner Zustimmung Sicherung der Stirn und des Zopfes gegen Risse mit S-Haken, I-Verbindungen, Gitter.. 1 St. 50,- CZK Gebühr aus dem ersteigerten Preis pro 1 m3 Nadelholz LÄRCHE, DOUGLASIE: bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab und mehr % FICHTE: bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab und mehr.. 19 % sonstiges Nadelholz 10 % KIEFER: bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab und mehr. 17 % Preise ohne MwSt. Gebühr aus dem ersteigerten Preis pro 1 m3 Laubholz EICHEN: AHORN, EBERESCHE, NUSSBAUM BUCHE, GEM.ESCHE, LINDE, ERLE, AKAZIE, KIRSCHE, PFLAUME, ULME, PLATANE PAPPEL, ROTEICHE, HAINBUCHE, BIRKE bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab und mehr % bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab und mehr. 19 % bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab bis % ab do % ab und mehr. 19 % sonstiges Laubholz 10 % Preise ohne MwSt. 6
7 ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN Kein Nutzer darf mit seiner Teilnahme am Auktionssystem das Autorenrecht oder andere Rechte Dritter verletzen; er ist für eine eventuelle Rechtsverletzung voll verantwortlich. Der Auktionator nimmt nicht am Vertragsabschluss zwischen den Nutzern teil. Er bürgt nicht für die Erfüllung dieser Kaufverträge sowie für mögliche Schäden aus der Verletzung des Kaufvertrags durch die Nutzer. Mit der Eintragung erteilt der Nutzer dem Auktionator die Zustimmung für die mögliche Sammlung und Bearbeitung seiner Personaldaten. Wenn es zur Veränderung der AGB kommt, teilt der Auktionator diese Tatsache allen eingetragenen Nutzern mindestens 14 Kalendertage vor dem Inkrafttreten dieser Änderung mit und veröffentlicht die neu geltende Version der AGB auf seinen Internetseiten Der Nutzer stimmt zu, dass er durch seine Teilnahme an den Auktionen, die der neuen Version der AGB unterliegen, seine Zustimmung den neuen AGB gibt. Im Falle, dass der eingetragene Nutzer mit der avisierten Veränderung nicht einverstanden ist, muss er seine Eintragung im Auktionssystem beenden. Eventuelle Veränderungen beziehen sich nie auf die aktuell verlaufenden Auktionen. Diese AGB snd gültig und treten in Kraft am 21. April 2015 In Tachlovice, den 21. April 2015 V Tachlovicích, dne 21. dubna Name, Funktion und Unterschrift der berechtigten Person des Nutzers und das Unterschriftsdatum David Budinka, v.r. Geschäftsführer WOODPROJECT s.r.o. 7
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