LÄNDERINFORMATION BELGIEN
|
|
|
- August Schuster
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LÄNDERINFORMATION BELGIEN FORUM FÜR FACHFRAGEN Unterhaltsansprüche von in Deutschland lebenden Kindern können grundsätzlich gegenüber dem in Belgien lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden. Dies gilt auch für auf öffentliche Träger übergegangene Ansprüche. I. Vorgehensweise für die Verfolgung des Unterhaltsanspruchs: In Belgien kann ein Unterhaltsanspruch im Rahmen der europäischen Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 oder durch direkte Einschaltung eines Rechtsbeistandes durchgesetzt werden: a) Behördliche Verfahrenshilfe auf Grundlage der europäischen Unterhaltsverordnung (EuUnthVO, EG-VO Nr. 4/2009) Bei der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen in Belgien können Berechtigte behördliche Verfahrenshilfe nach der Europäischen Unterhaltsverordnung Nr. 4/2009 vom 18. Dezember 2008 (EuUnthVO) in Anspruch nehmen. Behördliche Verfahrenshilfe bedeutet, dass die Zentrale Behörde in Belgien Berechtigten bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen behilflich ist. Die belgische Behörde unternimmt im Rahmen dessen alle angemessenen Maßnahmen (Art. 51 Abs. 2 EuUnthVO), um die Leistung von Unterhalt herbeizuführen. Hierzu gehört ua die Herbeiführung einer einvernehmlichen Regelung, die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die Erhebung und Verfolgung einer Unterhaltsklage sowie die Vollstreckung eines vorhandenen Titels. Verfahrensablauf: 1
2 Um in den Genuss der behördlichen Verfahrenshilfe zu gelangen, muss zunächst ein Gesuch bei dem für den Sitz des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Amtsgericht leitet das Gesuch samt Anlagen nach einer Vorprüfung weiter an die deutsche Übermittlungsbehörde, die es wiederum an die belgische Empfangsbehörde übersendet. Die Angaben und Anlagen, die das Gesuch enthalten muss, sind in Art. 57 Eu- UnthVO sowie im Ausführungsgesetz, dem Auslandsunterhaltsgesetz geregelt ( 8 AUG nf). Nachdem die belgische Empfangsbehörde das Gesuch erhalten hat, setzt sie sich zunächst mit den Unterhaltspflichtigen in Verbindung und fordert diese auf, freiwillig den geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Sind sie hierzu nicht bereit, muss der Unterhalt in Belgien zwangsweise im Wege der Vollstreckung durchgesetzt werden. Sofern noch kein Unterhaltstitel vorhanden ist und die Unterhaltspflichtigen ihre Unterhaltspflicht nicht freiwillig beurkunden lassen, hat die Empfangsbehörde auf Antrag einen Unterhaltstitel zu erwirken. Einfacher und schneller ist es jedoch, einen Titel in Deutschland zu schaffen und diesen in Belgien zu vollstrecken. Macht der öffentliche Träger auf ihn übergegangene Ansprüche geltend, kann ebenfalls die Unterstützung der Zentralen Behörde nach der EuUnthVO in Anspruch genommen werden. b) Direktes Vorgehen mit Hilfe eines Rechtsbeistandes Es kann aber auch so vorgegangen werden, dass in Belgien im Wege der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (aide judiciaire) dem Berechtigten ein Rechtsbeistand beigeordnet wird. Der Rechtsanwalt unternimmt dann mandatsgemäß alles Erforderliche, um den Zahlungsanspruch durchzusetzen. Diese Vorgehensweise ist einfacher und führt erfahrungsgemäß rascher zur Durchsetzung des Anspruchs. Sofern im deutschen Verfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ist nach Art. 47 Abs. 2 EuUnthVO auch in Belgien ohne Bedürftigkeitsprüfung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe im Vollstreckungsverfahren besteht auch dann, wenn der Antragsteller erst nach Beendigung des Erstverfahrens bedürftig geworden ist. Auch Ansprüche der Unterhaltsvorschusskasse können mit Hilfe eines Rechtsbeistandes in Belgien eingetrieben werden. Mit Hilfe unserer Kooperationskanzlei in Belgien kann sowohl ein Titel geschaffen werden als auch die Vollstreckung durchgeführt werden. Die anfallenden Kosten differieren je nach Art und Umfang des Verfahrens. 2
3 II. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines deutschen Unterhaltstitels Beim Verfahren der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines deutschen Unterhaltstitels wird seit Anwendbarkeit der EuUnthVO am 18. Juni 2011 zwischen Alttiteln (Titel, deren Verfahren vor dem 18. Juni 2011 eingeleitet wurde) und Neutiteln (welche ab dem 18. Juni 2011 beurkundet oder in gerichtlichen Verfahren geschaffen wurden, die am 18. Juni 2011 oder später eingeleitet wurden) unterschieden. Die Alttitel müssen weiterhin förmlich anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden, wobei das Verfahren durch die EuUnthVO vereinfacht wurde. Um das Vollstreckbarerklärungsverfahren kümmert sich die belgische Empfangsbehörde. Sie reicht bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Titels ein. Die Vollstreckbarerklärung des deutschen Titels kann gemäß Art. 24 EuUnthVO (wie bisher) nur aus bestimmten Gründen versagt werden. Häufige Versagungsgründe sind der Verstoß der Entscheidung gegen den ordre public des Vollstreckungsstaats oder bei Nichteinlassung der Antragsgegner/innen auf das Erstverfahren die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die ist z.b. regelmäßig bei der öffentliche Zustellung des Titels nach 203 ff ZPO oder bei fehlerhafter Zustellung der Fall. Für Neutitel wurde das Verfahren der Vollstreckbarerklärung (Exequaturverfahren) abgeschafft. Ein Neutitel, der in Deutschland vollstreckbar ist, ist nun auch in Belgien unmittelbar vollstreckbar. Die Anerkennung als einzige Voraussetzung der Vollstreckbarkeit erfolgt automatisch ohne gesondertes Zwischenverfahren. Die Vollstreckung ist in Belgien aus allen deutschen Unterhaltstiteln möglich. Es ist unerheblich, ob es sich hierbei um ein Urteil, einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss, einen Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde handelt. Irrelevant ist auch, ob es sich um einen Festbetragstitel oder einen dynamischen Unterhaltstitel handelt. III. Verfahrenskosten Die Geltendmachung von Kindesunterhalt auf dem Weg der behördlichen Verfahrenshilfe nach der EuUnthVO ist für die Berechtigten kostenfrei. Nach der EuUnthVO sind die EU- Mitgliedsstaaten bei Inanspruchnahme der behördlichen Verfahrenshilfe zu unentgeltlicher Prozesskostenhilfe verpflichtet, sofern das unterhaltsberechtigte Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Art. 46). 3
4 Kosten können für die Übersetzung des Formularantrags nebst Anlagen in die belgische Sprache entstehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Antragsteller/innen von den Übersetzungskosten befreit werden, sofern sie die Voraussetzungen einer ratenfreien Verfahrenskostenhilfe nach 113 FamFG ivm 115 ZPO erfüllen. Wird keine behördliche Verfahrenshilfe nach der genannten Verordnung in Anspruch genommen, muss ein belgischer Rechtsbeistand mit der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche betraut werden. Bei dieser Vorgehensweise entstehen Rechtsanwalts-, Gerichts-, Übersetzungs- sowie später Vollstreckungskosten. Sofern jedoch im deutschen Verfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ist nach Art. 47 Abs. 2 EuUnthVO auch in Belgien ohne Bedürftigkeitsprüfung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe im Vollstreckungsverfahren besteht auch dann, wenn die Antragsteller/innen erst nach Beendigung des Erstverfahrens bedürftig geworden sind. Wird der Weg des direkten Vorgehens mit Hilfe eines Rechtsbeistandes gewählt, kann in Belgien für den bedürftigen Antragsteller PKH (Aide Judiciaire) beantragt werden. Bei vollständiger PKH Bewilligung werden alle Verfahrenskosten abgedeckt. Wird PKH nur teilweise gewährt, ist dem beigeordneten Anwalt u.u. ein zusätzliches Honorar zu zahlen. Der PKH- Antrag kann sowohl auf die maßgeblichen belgischen Regelungen oder auf die europäische PKH-Richtlinie Nr. 8/2003 vom (ABl EG 2003 Nr. L 026, 41) gestützt werden, wobei sich die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit des Antragstellers stets nach belgischem Recht richten. IV. Zwangsvollstreckung Aus dem für vollstreckbar erklärten Unterhaltstitel, einem Neutitel oder einem europäischen Vollstreckungstitel kann die Vollstreckung erfolgen. Die Zwangsvollstreckung erfolgt dabei nach autonomen belgischem Zivilprozessrecht. Internationale oder europäische Rechtsgrundlagen mit einer harmonisierten Regelung des Vollstreckungsrechts stehen nicht zur Verfügung. Vertreten wird der Unterhaltsgläubiger im wesentlichen durch den Gerichtsvollzieher, dem Huissier de Justice, aufgrund eines privatrechtlich ausgestalteten Auftragsverhältnisses. In der Regel erfolgt die zwangsweise Durchsetzung des Unterhalts durch Forderungs-, bei Kenntnis des Arbeitgebers durch Lohnpfändung. Im Unterschied zu dem deutschen Vollstreckungsrecht setzt die Pfändung des Arbeitseinkommens das Scheitern einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien voraus und ist erst durch den Vollstreckungsrichter zuzulassen. 4
5 Schuldnerschutzregelungen, wie z.b. Pfändungsfreigrenzen, können auch im belgischen Vollstreckungsverfahren die Umsetzung des titulierten Unterhalts einschränken oder diese ausschließen. Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden dem Schuldner auferlegt. V. Ermittlung des Aufenthalts und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners Ist der Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen nicht bekannt, waren die Möglichkeiten der Anschriftenermittlung in Belgien bisher sehr beschränkt, da kein polizeiliches Meldewesen existiert. Das soll sich nun mit Inkrafttreten der EuUnthVO ändern: Die belgische Empfangsbehörde hat nach der EuUnthVO alle angemessenen Maßnahmen treffen, um den Aufenthalt des Schuldners zu ermitteln (Art 51 Abs. 2 b)). Es ist daher nun möglich einen entsprechenden Antrag über die deutsche zentrale Behörde an die belgische Empfangsbehörde zu senden. Das gleiche gilt auch für die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners (Art. 51 Abs. 2 c)). Nach wie vor besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Aufenthalt mit Hilfe einer Internetrecherche zu ermitteln. Es kann auch versucht werden, in Deutschland Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu erstatten, da die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet ist, mittels eines Rechtshilfeantrages die belgischen Behörden mit der Ermittlung des Aufenthaltes und der Einkommensverhältnisse zu beauftragen. Oft werden aber die Ermittlungsverfahren wegen der Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes eingestellt. VI. Gesetzesmaterialien Die vollständigen Gesetzestexte der Europäischen Unterhaltsverordnung (Verordnung EG Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen EuUnth- VO) und des Ausführungsgesetzes (Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten Auslandunterhaltsgesetz [AUG]) sind auf unserer Homepage unter Unterhaltsrealisierung Rechtsgrundlagen für die Unterhaltsrealisierung im Ausland zu finden. 5 Stand: August 2011
LÄNDERINFORMATION SPANIEN
LÄNDERINFORMATION SPANIEN FORUM FÜR FACHFRAGEN Unterhaltsansprüche von in Deutschland lebenden Kindern können grundsätzlich gegenüber dem in Spanien lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht
KROATIEN LÄNDERINFORMATION FORUM FÜR FACHFRAGEN
LÄNDERINFORMATION KROATIEN FORUM FÜR FACHFRAGEN Die Unterhaltsrealisierung in Kroatien ist durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zum 01.07.2013 und den damit ab 01.07.2013 anwendbaren Bestimmungen
ITALIEN LÄNDERINFORMATION FORUM FÜR FACHFRAGEN
LÄNDERINFORMATION FORUM FÜR FACHFRAGEN ITALIEN Die Unterhaltsrealisierung in Italien ist durch die Bestimmungen der seit 18.06.2011 anwendbaren europäischen Unterhaltsverordnung 1 (EuUnthVO) geprägt. Sie
LÄNDERINFORMATION POLEN
LÄNDERINFORMATION POLEN FORUM FÜR FACHFRAGEN Unterhaltsansprüche von in Deutschland lebenden Kindern können grundsätzlich gegenüber dem in Polen lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht
DÄNEMARK LÄNDERINFORMATION FORUM FÜR FACHFRAGEN
LÄNDERINFORMATION DÄNEMARK FORUM FÜR FACHFRAGEN In Europa ist die Unterhaltsrealisierung durch die Bestimmungen der seit 18.06.2011 anwendbaren europäischen Unterhaltsverordnung 1 (EuUnthVO) geprägt. Dänemark
MERKBLATT. zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Großbritannien und Nordirland 1
MERKBLATT zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Großbritannien und Nordirland 1 Merkblatt dient nur als Anhalt, Angaben ohne Gewähr! Die Botschaft bleibt bemüht, stets auf dem neuesten Stand zu
Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten
Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,
Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)
Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) BerHG Ausfertigungsdatum: 18.06.1980 Vollzitat: "Beratungshilfegesetz vom 18. Juni 1980 (BGBl.
Merkblatt. Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Österreich in Zivil- und Handelssachen
Stand: Juni 2012 Merkblatt Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Österreich in Zivil- und Handelssachen A. Allgemeine rechtliche Grundlagen Grundlage für die Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und
AUFZEICHNUNG Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (22.06) 9577/01 LIMITE JUJSTCIV 82 AUFZEICHNUNG des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine Fragen) Betr.: Europäischer Vollstreckungstitel
Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren. Allgemeine Hinweise
Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren Allgemeine Hinweise Worum geht es in dem vereinfachten Verfahren? Das vereinfachte Verfahren gibt
Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN
Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN zur rechtlichen Problematik internationales Familienrecht - u.a. anwendbares Recht für geltend gemachte Ansprüche erstellt im Auftrag
Geltendmachung von Forderungen in Ungarn
Geltendmachung von Forderungen in Ungarn Stand: März 2015 Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit
Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG
FamFG-Überblick / Seite 1 Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG Verfahren in Familiensachen ( 111 bis 270 FamFG [Buch 2]) Ehesache = Scheidung selbst 121 bis 150 FamFG Familienstreitsachen gemäß 112 FamFG:
Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven
R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven Inkrafttreten: 1. Oktober 2012 Beschlossen vom Magistrat am 17.10.2012 Magistrat der Stadt Bremerhaven
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. März 2009. Rückforderungen von Unterhaltsvorschüssen im Lande Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/786 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. März 2009 Rückforderungen von Unterhaltsvorschüssen im Lande Bremen
Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 313/14 (5) Chemnitz, 15.04.2015 4 Ca 362/14 ArbG Zwickau B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 15.04.2015 4 Ca 362/14 ArbG Zwickau B E S C H L U S
DIJuF-Themengutachten
FORUM FÜR FACHFRAGEN TG-1030 25.11.2014 DIJuF-Themengutachten Geltendmachung von Kindesunterhalt nach Trennung der verheirateten Eltern ( 1629 Abs. 3 BGB) Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu
3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen *
über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen * vom 23. November 2007 Die Unterzeichnerstaaten dieses s in dem Wunsch, die Zusammenarbeit zwischen
6. Abänderung von Unterhaltstiteln
I. Grundlagen ausreichend, wenn das volljährige Kind angibt, lediglich einen eigenen Haushalt führen zu wollen. In der Regel werden tiefgreifende Zerwürfnisse verlangt, die das Zusammenleben mit den Eltern
Was ist Beratungs- und Prozesskostenhilfe?
Was ist Beratungs- und Prozesskostenhilfe? Ein Beispiel: Angenommen, Sie hatten einen Verkehrsunfall und begehren Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro. Ihr Unfallgegner bestreitet jegliche Schuld und
Merkblatt Vollstreckung in Österreich in Zivil- und Handelssachen
Stand: Juni 2012 Merkblatt Vollstreckung in Österreich in Zivil- und Handelssachen Die Vollstreckung deutscher Titel Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide etc. in Österreich beurteilt sich in Zivil-
Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt 1. Wie unterstützt mich das Jugendamt? Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet
VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11
Inhalt VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach Trennung
EINLEITUNG VON ZWANGSVOLLSTRECKUNGSMAßNAHMEN
Die Voraussetzungen um eine Zwangsvollstreckung durchführen zu können, oder welche sind die erforderlichen Etappen die eine Partei überwinden muss um seinen Schuldner zu zwingen seine Schulden zu begleichen?
B e r a t u n g s h i n w e i s e zur Feststellung und Durchsetzung des angemessenen Unterhaltsanspruches minderjähriger Kinder
B e r a t u n g s h i n w e i s e zur Feststellung und Durchsetzung des angemessenen Unterhaltsanspruches minderjähriger Kinder Sehr geehrte Eltern, der Unterhaltsanspruch eines Kindes richtet sich nach
Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung
Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung I. Übersicht über den Verfahrensablauf Nach 1 der Insolvenzordnung (InsO) können grds. alle natürlichen Personen eine sog. Restschuldbefreiung erlangen.
In der Handelsregistersache. xxx, mit Sitz in xxx
Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 172/13 HRB 118506 AG München In der Handelsregistersache xxx, mit Sitz in xxx weiter beteiligt: xxx - Antragsteller und Beschwerdeführer - Verfahrensbevollmächtigte:
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 227/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM THEMA RECHTSANTRAGSTELLE UND BERATUNGSHILFE BEI DEN AMTSGERICHTEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM THEMA RECHTSANTRAGSTELLE UND BERATUNGSHILFE BEI DEN AMTSGERICHTEN Wie kann ich mich an das Gericht wenden? Anträge und Klagen können schriftlich und unterschrieben eingereicht
Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturempfehlungen... XIX
Vorwort........................................ V Abkürzungsverzeichnis.............................. XV Literaturempfehlungen............................... XIX A. Zielsetzung..................................
Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.
Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit
Gebühren des Rechtsanwalts
G Gebühren des Rechtsanwalts Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich auch in Familiensachen nach einem Streit- bzw. Gegenstandswert, welcher auch für die Gerichtskosten maßgeblich ist. Für dieselbe
Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS
27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,
Mag. Ljiljana Zlatojevic, Verein Frauentreffpunkt / Frauenberatung Salzburg
Das internationale Familienrecht Internationale Zuständigkeit der Gerichte Beantwortet die Frage, ob eine Rechtssache mit Auslandsbezug von einem inländischen Gericht entschieden werden darf bzw. muss
III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
Rechtsschutzhilferichtlinien
Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in
2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de
2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über Entschädigungsansprüche
Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht
LArbG Nürnberg, Beschluss v. 29.02.2016 7 Ta 17/16 Titel: Einstweilige Zwangsvollstreckungseinstellung bei der Titelgegenklage im Arbeitsrecht Normenketten: ZPO 707 II, 767, 769 ArbGG 62 I Leitsätze: 1.
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 7. April 015 (BGBl. I S. 618) - ab 1. Juli 015 geltende Pfändungsfreigrenzen - 1 1 1 9 9 9 9 7 7 77 7 7 4 4 4 4 4 4 44 7 7 7 8 8 8 8 8
So vollstrecken Sie einen titulierten Anspruch auf Zeugniserteilung
Zwangsvollstreckung So vollstrecken Sie einen titulierten Anspruch auf Zeugniserteilung von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, Gelsenkirchen In der letzten Ausgabe von Arbeitsrecht aktiv haben
Italien. I. Rechtsgrundlagen
- Italien I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001 (ABl. L 174
Merkblatt und Information zum Unterhaltsvorschussgesetz - (UVG)
Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende wird gewährt, wenn der andere Elternteil nicht wenigstens den Regelunterhalt fürs Kind leistet Die Leistungen werden bis zur Vollendung des zwölften
Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt ( 2 EuRAG) Stand Juli 2014
Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt ( 2 EuRAG) Stand Juli 2014 Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße 14 70173 Stuttgart Dem Antrag sind folgende
O. Das Verfahren ist erledigt worden RA. Versorgungsausgleich (nur auszufüllen bei G c) 1. durch Beschluss 038 1. vollständiger Ausschluss 078 1
Verfahrenserhebung für Familiensachen vor dem Amtsgericht Anlage 0 02 0 0 05 06 07 08 0 2 5 G. Gegenstand des Verfahrens Satzart A. Schlüsselzahl B. Schlüsselzahl C.laufende Nummer des Gerichts der Erhebungs-
Was ist eine Beistandschaft?
Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann
Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung
Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
Vortrag von Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker anlässlich der Landesvertreterversammlung 2010 des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) am 21. August 2010 in Rheine zum Referentenentwurf
Belehrungen / Hinweise zur Beantragung und Inanspruchnahme von Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe
Belehrungen / Hinweise zur Beantragung und Inanspruchnahme von Beratungshilfe / Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe Name des Mandanten: In Sachen: RA Foos - Vordruck - Hinweise Beratungshilfe /
DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT
ANWALTSPRAXIS DeutscherAnwaltVerein DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS Von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Haibach, Fachanwältin für Familienrecht, und Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach,
Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen
Referentin: Prof. Brigitte Steder, FHSV Meißen Fragestellungen Wie ist die geltende Rechtslage seit dem 1.1.2012? Wer kann ein Pfändungsschutzkonto unter welchen Voraussetzungen einrichten? Welche Auswirkungen
DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift 68 C 198/11 Verkündet am 17.05.2013, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der NMMN -New Media
Was Sie über das Eherecht wissen sollten
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Was Sie über das Eherecht wissen sollten www.justiz.nrw.de Auch wenn der Himmel voller Geigen hängt, sollte man wissen, welche Regelungen das Gesetz für
Anwendungsbeschreibung. Honorarabrechnung RVG - Adhäsionsverfahren 403 StPO
Anwendungsbeschreibung Honorarabrechnung RVG - Inhalt 1 Adhäsionsverfahren... 3 1.1 Juristische Regel... 3 1.2 Praktische Anwendung... 6 1.3 Fallbeispiel (aus Sicht des Anwalts des Opfers/Verletzten) ohne
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie?
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie? Das Kindergeld wurde zum 01.01.2010 automatisch erhöht. Ab 01.01.2010 gilt auch eine neue Düsseldorfer Tabelle.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
1 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Was ist Beratungs- und Prozesskostenhilfe? Ein Beispiel: Angenommen, Sie hatten einen Verkehrsunfall und begehren Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro. Ihr Unfallgegner
Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Abschrift 41 C 611/11 Verkündet am 07.10.2011 Kralemann, Justizbeschäftigter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Steuerberatungskanzlei
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 D-PKH 3.05 In dem Disziplinarverfahren g e g e n den Oberwerkmeister - Verteidiger: Rechtsanwalt - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland, hat der Disziplinarsenat
Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 WF 255/07 (PKH) Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S P, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
KATJA FLEMMING INFOBLATT SCHEIDUNG
INFOBLATT SCHEIDUNG Wann kann ich mich scheiden lassen? Die Scheidung setzt eine 1-jährige Trennung voraus. Wann beginnt die Trennung? Die Trennung beginnt ab dem Tag, ab dem beide Ehegatten eigene Wege
Schweiz. 1. Zustellung Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (BGBl. 1995 II S. 755);
- Schweiz I. Rechtsgrundlagen Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (BGBl. 1995 II S. 755); Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3105) Haager Beweisaufnahmeübereinkommen
Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts
Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts 3 Vorwort Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen
A. Allgemeine rechtliche Grundlagen
Stand: November 2012 Angaben ohne Gewähr Merkblatt zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Norwegen Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt
MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege.doc
C 2.1 MD Aufnahmeantrag stationäre Pflege Hiermit beantrage ich unverbindlich die Aufnahme in die stationäre Pflege des Bethanien e.v. Name: Straße: Vorname: PLZ/Ort: geboren am: Geburtsort: Telefon: Familienstand:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 20. November 2012. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 64/11 BESCHLUSS vom 20. November 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 4, 103 Abs. 1, 126 Abs. 1 Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des
Anerkennung und Zwangsvollstreckung von. deutschen Entscheidungen. in Kanada
Anerkennung und Zwangsvollstreckung von deutschen Entscheidungen in Kanada insbesondere in den Provinzen Québec, Ontario und British Columbia Das Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter ausschließlicher
Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 WF 411/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 33 F 183/06 Amtsgericht Oranienburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau S H, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt
Europäisches Zivilverfahrensrecht
Springer-Lehrbuch Europäisches Zivilverfahrensrecht von Prof. Dr. Jens Adolphsen 2. Auflage Springer Verlag Berlin; Heidelberg 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen... 1 1 Begriff und Entwicklung
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nach Ablauf
2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de
2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, vom Täter eine Entschädigung zum Beispiel Schadensersatz und
Was Sie über das Eherecht wissen sollten.
Was Sie über das Eherecht wissen sollten. www.justiz.nrw.de Auch wenn der Himmel voller Geigen hängt sollte man wissen, welche Regelungen das Gesetz für Eheleute bereit hält. Wenn man weiß, was man tun
DNotI. Dokumentnummer: 7u76_04 letzte Aktualisierung: 03.06.2005. OLG Rostock, 03.02.2005-7 U 76/04. EGBGB Art. 233 2a Abs. 1 S.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 7u76_04 letzte Aktualisierung: 03.06.2005 OLG Rostock, 03.02.2005-7 U 76/04 EGBGB Art. 233 2a Abs. 1 S. 8; BGB 197 Verjährung einer Nutzungsentschädigung bei
Antrag einer ausländischen Anwältin bzw. eines ausländischen Anwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
Antrag einer ausländischen Anwältin bzw. eines ausländischen Anwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ( 206 BRAO) Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf Anlagen:
DNotI. Dokumentnummer: 34wx519_11 letzte Aktualisierung: 26.04.2012. OLG München, 26.1.2012-34 Wx 519/11. FamFG 107, 109
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx519_11 letzte Aktualisierung: 26.04.2012 OLG München, 26.1.2012-34 Wx 519/11 FamFG 107, 109 Keine Anerkennung eines in Algerien ergangenen Scheidungsurteils
Südafrika: Abwicklung des Nachlasses von RA Jan-Hendrik Frank
Dieser Artikel stammt von RA Jan-Hendrik Frank und wurde im Januar 2006 unter der Artikelnummer 10848 auf den Seiten von jurawelt.com publiziert. Die Adresse lautet www.jurawelt.com/aufsaetze/10848. II
Brandenburgisches Oberlandesgericht
15 UF 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 F 749/05 Amtsgericht Zossen (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Sorgerrechtsverfahren betreffend das
Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen. Jabbusch Siekmann & Wasiljeff
Das Einheitspatent - Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen Das Einheitspatent Übersicht 1. Was ist neu am Einheitspatent und dem Einheitlichen
PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 29. November 2005 (30.11) (OR. en) 15043/05. Interinstitutionelles Dossier: 2004/0251 (COD) LIMITE
Conseil UE RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 29. November 2005 (30.) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2004/025 (COD) 5043/05 LIMITE JUSTCIV 27 COC 03 VERMERK des AStV (2. Teil) für den
Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für mündige Kinder, wenn der Schuldner / die Schuldnerin nicht zahlt
KANTONALES SOZIALAMT Unterhaltsbeiträge, Route des Cliniques 17, 1701 Freiburg Telefon: 026/305.29.92 Mai 2012 Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für mündige Kinder, wenn
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17
Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17 Teil 1. Prozesskostenhilfe Kapitel 1: Kommentierung 114-127 ZPO 114 ZPO Voraussetzungen 19 115 ZPO Einsatz von Einkommen
Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
Brandenburgisches Oberlandesgericht
10 UF 162/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 F 990/06 Amtsgericht Strausberg Anlage zum Protokoll vom 22. Januar 08 Verkündet am 22. Januar 2008 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches
Vorbemerkung: 1 Anwendungsbereich
Verfahrensordnung der staatlich anerkannten Gütestelle für privates Wirtschaftsrecht der staatlich anerkannten Gütestelle für privates Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Bank-und Kapitalmarktrecht (Rechtsanwalt
Stand: März 2015. A. Geltendmachung von Forderungen. I. Außergerichtliche Einziehung von Forderungen. 1) Möglichkeiten der Botschaft
Stand: März 2015 Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen in der Tschechischen Republik (mit Ausnahme von Unterhaltsangelegenheiten) Zustellungen Alle Angaben in diesem Merkblatt
LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten
Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten 2 Allgemeines Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ( 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren
MERKBLATT Recht und Steuern INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender
BESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 Rechtsvorschriften: 121 Abs. 3 ZPO; 48 Abs. 1 RVG Leitsatz: Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts
Erläuterungen. Allgemeiner Teil
Erläuterungen Allgemeiner Teil I. Zielsetzungen 1. Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Informationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
Verfahrensrecht - Unterhalt
Eilverfahren: Verfahrensrecht - Unterhalt gg. Einstweilige Anordnung - 644, 620 ff.: ist keine rechtskräftige Entscheidung, sondern rein prozessualer Natur und bietet nur eine einstweilige Vollstreckungsmöglichkeit;
Hochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung
Rechtsschutzsatzung beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbundes Bundesvereinigung e. V. am 4. Mai 2013. 1 Geltungsbereich Die Rechtsschutzsatzung beschreibt Rechtsdienstleistungen
Beschluss v.12.09.2008 2 W 358/08. Leitsätze:
Beschluss v.12.09.2008 2 W 358/08 Leitsätze: 1. Die Anrechnungsbestimmung gemäß Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG, wonach bei einer vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit
