Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung: Vernehmlassungsantwort SP Schweiz
|
|
- Volker Friedrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesamt für Energie Sektion Marktregulierung 3003 Bern Bern, 19. Januar 2015 Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung: Vernehmlassungsantwort SP Schweiz Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme, die wir gerne wahrnehmen. 1. Grundsätzliche Bemerkungen Die SP Schweiz engagiert sich mit Überzeugung für die Energiewende und den Klimaschutz und damit für die langfristige Vollversorgung mit erneuerbaren Energien in Verbindung mit griffigen Massnahmen für mehr Energieeffizienz. Dem Strombereich wird dabei eine zunehmend wichtiger werdende strategische Rolle zukommen. Stromanwendungen haben (im Gegensatz zu fossilen Energieträgern) einen hohen Wirkungsgrad. Strom kann einfach, kostengünstig und effizient aus erneuerbaren Quellen produziert werden, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Eine ökologische, jederzeit gut funktionierende, flächendeckende und qualitativ hochstehende Stromversorgung ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und damit auch ein zentraler Bestandteil des Service public. Bedingung sine qua non ist, dass die Verteilnetze im Besitz der öffentlichen Hand bleiben (Monopol). Der dem fakultativen Referendum unterstehende direkte Bundesbeschluss, der eine volle Marktöffnung auf Januar 2017 vorsieht, ist u.e. weder dazu geeignet, die Energiewende voranzubringen noch den Service public im Bereich der Stromversorgung zu stärken und wird von uns in dieser Form abgelehnt. Die Vollliberalisierung bringt insbesondere den kleinen Kundinnen und Kunden keinen ersichtlichen Zusatznutzen. Die kleinen Beträge, die sich pro Haushalt eventuell einsparen liessen, würden durch hohe Transaktionskosten wie Werbung, Messung oder Inkasso mehr als überkompensiert - die Krankenkassen lassen grüssen. Die Vorlage kommt zum falschen Zeitpunkt und lässt die (politischen) Umwälzungen im Energiebereich ausser Acht. Seit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) hat sich die Strom- bzw. Energiewelt massiv verändert. Das Stromabkommen mit der EU ist in weite Ferne gerückt und wird möglicherweise auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Fukushima hat einmal mehr deutlich gemacht, welche Folgen blinde Technikgläubigkeit haben kann. Die Preise für Emissionszertifikate sind im Keller und lassen die Stromproduktion aus Kohle boo- 1
2 men. Die einst befürchtete Stromlücke hat sich in ihr Gegenteil verkehrt. Bei gleichzeitig gedrosselter Nachfrage aufgrund der Wirtschaftslage in Europa führt das dazu, dass wir es teilweise sogar mit Negativpreisen zu tun haben. Die Anbieter stehen unter grossem wirtschaftlichen Druck. Mit einer Korrektur ist frühestens in acht bis zehn Jahren zu rechnen. Die vorgeschlagene Medizin, die Vollliberalisierung, wird nicht einmal der Symptombekämpfung dienen. Sowohl der Inhalt der Debatte als auch der Fahrplan müssen an diese Entwicklungen angepasst werden, auch wenn uns selbstverständlich bekannt ist, dass die Vorgabe und die Frist für die zweite Öffnungsstufe eine gesetzliche Auflage im StromVG sind. Das kann aber kein hinreichender Grund sein, um diese Übung einfach durchzuziehen. Es braucht vielmehr eine grundlegende Diskussion zum Thema Strommarkt im Rahmen einer Gesetzesrevision mit entsprechender politischer Gestaltungsmöglichkeit. Einer solchen Diskussion würde sich die SP nicht verschliessen. Die Diskussion zur Ausgestaltung des Strommarkts müsste zwingend auch mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrats koordiniert werden, namentlich was das Einbinden der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) in verbindliche Effizienzziele angeht. Auch die Strategie Stromnetze, die sich bis Mitte März 2015 in Vernehmlassung befindet sowie die ab 2021 vorgesehene Einführung eines Energielenkungssystems werden einen wesentlichen Einfluss haben und müssen in die Diskussion rund um die Gestaltung des Strommarkts einbezogen werden. Wir unterstützen eine ökologische Steuerreform mit Nachdruck, sofern sie so ausgestaltet wird, dass sie die Energiewende unterstützt. Die SP sieht griffige Lenkungsabgaben auf vornehmlich nicht erneuerbarem Strom deshalb als weitere Voraussetzung für einen zweiten allfälligen Liberalisierungsschritt. Es soll vermieden werden, dass einheimischer Strom aus erneuerbaren Quellen durch Strom aus fossilen oder nuklearen Quellen vom Markt verdrängt wird. 2. Konkrete Bemerkungen zur Vorlage Viel Lärm um wenig Endverbraucherinnen und -verbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh elektrischer Energie pro Verbrauchsstätte erhalten mit dieser Vorlage die Wahl zwischen der Inanspruchnahme einer abgesicherten Grundversorgung bei ihrem lokalen Netzbetreiber (Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung, WAS-Modell) zu regulierten Tarifen und dem Bezug von Elektrizität bei einem Lieferanten ihrer Wahl. Eine Rückkehr in die Grundversorgung ist zulässig. Die Bestimmung, dass die Betreiber der Verteilnetze Massnahmen treffen müssen, damit sie in ihrem Netzgebiet Endverbraucherinnen und -verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh, die von ihrem Netzzugang nach Artikel 13 Absatz 1 keinen Gebrauch machen, jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität zu angemessenen Tarifen liefern können, ist gut gemeint. Dennoch bringt die Vorlage aus unserer Sicht mehr Schaden als Nutzen, sowohl für die Kleinkundinnen und -kunden als auch für das Gesamtsystem. Die Preisvorteile für die Kleinkundinnen und -kunden sind angesichts von durchschnittlichen Marktpreisen von rund 7 Rp./kWh äusserst überschaubar und rechtfertigen den Aufwand und die Risiken einer vollen Marktöffnung nicht. Die durch die Einführung neuer IT-Prozesse bei den Stromversorgungsunternehmen entstehenden Einmalkosten können sich zudem negativ auf die Haushalte auswirken. Diese Kosten werden mittelfristig auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher überwälzt, vor allem sofern sie als anrechenbare Kosten anerkannt werden. Auch der Vernehmlassungsbericht hält fest, dass die Auswirkungen einer vollen Marktöffnung auf die Haushalte begrenzt sind. Weit über die Hälfte des Strompreises für Kleinkundinnen und -kunden ergeben sich heute zudem aus fixen Kosten für Netz, Steuern oder Abgaben und damit ist die potentielle Sparwirkung noch kleiner. Das würde auch in einem voll geöffneten Markt so bleiben. Wir erachten dies grundsätzlich auch als richtig, da alle Bemühungen, die letztlich dem Gesamtsystem zu Gute kommen (Netz, System, Förderung, Effizienz) im Dienste des Service public solidarisch über den Strompreis finanziert werden sollen. Dem Strombereich kann kein Markt aufgezwungen werden 2
3 Wie einleitend ausgeführt, ist die Stromversorgung ein zentrales Gut des Service public, das nicht nach einer reinen Marktlogik gestaltet werden kann bzw. soll. Dazu kommen die Komplexität der Regulierung im Strombereich und die wenig elastische Nachfrage, die den Strombereich prägen und zu einem Marktversagen führen, das sich auch mit einer weiteren Liberalisierung nicht korrigieren lässt. Ein Marktversagen besteht auch darin, dass die negativen Auswirkungen des Verbrauchs fossiler Energien wie der Klimawandel nicht im Strompreis enthalten sind, sondern der Allgemeinheit überbürdet werden. Auch die Kosten für den vermeintlich billigen Atomstrom werden durch die Allgemeinheit getragen (AKW können nicht versichert werden; nur teilweise gedeckte Kosten von Abfällen und Rückbau). Das Risiko bleibt beim Staat. Auch aus diesem Grund ist eine ökologische Steuerreform, die die entstehenden Kosten verursachergerecht einpreist, ein Gebot der Stunde. Die genannten Verzerrungen im Strommarkt machen deutlich, dass der freie Markt im Stromsektor eine Illusion ist und es auch bleiben wird, wenn nur isoliert eine Wahlfreiheit für Kleinkundinnen und -kunden angestrebt wird. Das Marktversagen wird durch eine Vollliberalisierung sogar noch verschärft als Folge des Verschwindens des Restmonopols. Aufgrund der damit verbundenen steigenden Unsicherheit würden kaum mehr Investitionen ausserhalb des Förderbereichs der Einspeiseprämie getätigt werden, da das Risiko besteht, dass sich das zumindest kurzfristig nicht rechnen würde. Es ist auch nicht einzusehen, warum eines der Ziele der vollen Marktöffnung, die Entwicklung neuer Produkte und Preis-Dienstleistungskombinationen, nicht in einem Teilmonopol möglich sein soll. Der Beweis, wieso ein liberalisierter Markt per se innovativer und effizienter sein soll, ist noch ausstehend. Eine von Angebot und Nachfrage abhängige Einspeiseprämie dürfte punkto Innovationsleistung und Preisentwicklung deutlich bessere Effekte erzielen. Offen bleibt, was die Auswirkungen eine Vollliberalisierung auf Kantone und Gemeinden wären, da sich der Ertragswert der von der Marktöffnung betroffenen Unternehmen, die in ihrem Eigentum sind, empfindlich verändern kann. Den Sinn aufwendiger Überprüfungen der Tarife stellen wir in Frage Wir bezweifeln, dass die neu vorgesehene ex-post-angemessenheitsprüfung der Tarife zielführend ist. Ob das Resultat dieser Vergleichsmarktbetrachtung, ein Referenzpreis für Energielieferungen in der Grundversorgung, an dem die Angebote in der Grundversorgung gemessen werden, den hohen Aufwand für die Elcom und den geringen potentiellen Nutzen für die Kundinnen und Kunden rechtfertigt, stellen wir in Frage. Erst in der Verordnung soll zudem präzisiert werden, wie das Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit der Tarife im WAS-Modell ausgestaltet sein soll und anhand welcher Kriterien diese bestimmt wird. Ohne Kenntnis dieser wichtigen Faktoren bei der Gestaltung des Grundversorgungspreises ist eine seriöse Bewertung des Wahlmodells aber gar nicht möglich. Auch aus diesem Grund können wir der Vorlage nicht zustimmen, damit würden wir die Katze im Sack kaufen mit möglichen negativen Folgen für die Kundinnen und Kunden, die gemäss WAS- Modell in der abgesicherten Grundversorgung bleiben wollen. Das dürfte die grosse Mehrheit sein. Es müsste sichergestellt sein, dass die Grundversorgung für diese preislich attraktiv ausgestaltet ist und den Anforderungen des Service public gerecht wird, dazu müsste aber, wie ausgeführt, die Verordnung bekannt sein. Was sind die Auswirkungen eines Marktzwangs für Unternehmen über der 100 MWh- Schwelle? Ein weiterer Ablehnungsgrund ist der Umstand, dass Kundinnen und Kunden, die während der ersten Öffnungsetappe Marktzugang hatten, diesen aber nicht genutzt haben, von der abgesicherten Grundversorgung ausgeschlossen werden sollen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Kundinnen und Kunden auf den Markt gezwungen werden und was die Folgen davon wären. Die möglichen Auswirkungen und finanziellen Folgen (z.b. Wechselkosten) für Unternehmungen hauptsächlich aus dem Mittel- und Kleingewerbe, die grossmehrheitlich in der Grundversorgung geblieben sind, müssten analysiert und diskutiert werden. Im Vernehmlassungsbericht heisst es zwar, die Erfahrungen würden zeigen, dass Endverbraucherinnen und - verbraucher mit Netzzugang und Verteilnetzbetreiber von der Teilmarktöffnung und der wettbewerblichen Entwicklung im Strommarkt profitieren würden. Die volle Marktöffnung ermögliche 3
4 es, kostengünstigere Angebote zu wählen. Diesem positiven Befund widerspricht die Tatsache, dass die effektiven Auswirkungen der Teilmarktöffnung auf Kantons- und Gemeindewerke noch nicht umfassend abgeschätzt werden können. Eine seriöse Beurteilung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Der Druck auf die EVUs und damit die Arbeitsbedingungen wird steigen Die EVUs riskieren, dass ihnen ein Teil des sicheren Kundenstamms wegbricht, indem Kleinkundinnen und -kunden wechseln und solche über der 100 MWh-Schwelle in den Markt gezwungen werden. Aufgrund der jährlichen Kündigungsmöglichkeit für Kleinkundinnen und - kunden mit kurzen Fristen ist die Planbarkeit eingeschränkt. Der aufgrund der tiefen Strompreise bereits bestehende Preisdruck auf die Unternehmen wird zunehmen. Um Kleinkundinnen und -kunden in der Grundversorgung zu halten bzw. neue zu gewinnen, werden die Unternehmen mehr Mittel für Marketing und Administration einsetzen müssen, die ihnen für ihre eigentliche Aufgabe, günstigen, sicheren und sauberen Strom anzubieten, fehlen werden. Durch den Wegfall der Gestehungskosten bei der Tarifierung spielen die Marktrisiken eine stärkere Rolle. Insgesamt kann dies zu höheren Preisen und/oder tieferen Margen führen. Die Folgen insbesondere auf der Verteilnetzebene und bei den kleinen EVUs dürfte das Personal zu spüren bekommen (Stellen- und Lohnabbau). Im Hinblick auf die Energiewende wäre es aber gerade von grosser Bedeutung, genügend qualifiziertes und motiviertes Personal zu haben. Eine allfällige Liberalisierung muss in Verbindung mit flankierenden Massnahmen sprich einer Abschlusspflicht für einen Branchen-GAV diskutiert werden. Stromabkommen in weiter Ferne Als wichtiger Grund für die volle Marktöffnung wird das Stromabkommen mit der EU genannt, das nicht abgeschlossen werden kann, weil die bei der ersten Marktöffnungsetappe geltenden Regelungen den europäischen Vorschriften zu Netzzugang und Grundversorgung widersprechen. Auch wenn eine nachhaltige, sichere und verantwortungsvolle Stromversorgung die Zusammenarbeit der Länder Europas erfordert und die Schweiz von einer verstärkten Kooperation profitieren könnte, ist dazu folgendes zu sagen: Auch wenn das Stromabkommen technisch ausgehandelt ist, ist dessen Inhalt nicht bekannt. Damit sind auch die möglichen Chancen und Risiken (Folgen einer Entbündelung von EVUs bis auf Stadtwerkebene, Ausschreibungspflicht für Wasserkraftkonzessionen) oder die Auswirkungen auf Ökologie und Versorgungssicherheit nicht abzuschätzen. Wir sind nicht bereit dazu, mit der Vorauszahlung einer vollen Marktöffnung etwas zu kaufen, von dem wir nicht wissen, ob es hält, was es verspricht. Zum heutigen Zeitpunkt kennen wir nicht einmal das Versprechen und wissen auch nicht, ob es zu einem solchen kommen wird. Wir stellen folgende grundsätzliche Frage: Ist das Stromabkommen aus Schweizer Sicht tatsächlich so wichtig für die Versorgungssicherheit? Das gegenseitige Interesse am Grosshandel in Europa besteht unabhängig davon und der europäische Strommarkt ist dabei, sich neu auszurichten (Stichwort Kapazitätsmärkte). Die damit verbundenen Entwicklungen führen möglicherweise zu einer neuen Ausgangslage, die in die Bewertung der Notwendigkeit eines Stromabkommens einbezogen werden müsste. 3. Der Markt hat seine Stärken und soll dort wirken, wo er etwas bewirken kann Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Markt, sofern er dort wirkt, wo er im Hinblick auf die Energiewende einen Zusatznutzen bringt. Erneuerbare Energien sind dezentraler strukturiert als die heutige Stromversorgung und Schwankungen unterworfen. Es erfordert viel Management und Koordination, um das Netz zu jedem Zeitpunkt stabil zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Markt kann und soll bei den erneuerbaren Energien entscheiden, welche Kraftwerke im Dienste der Versorgungssicherheit zu welchem Zeitpunkt produzieren und welche ausgeschaltet bleiben bzw. ausgeschaltet werden. Dank Informatik und Speicherung werden sich intelligente Nachfrager immer mehr anpassen können, was zu mehr kurzfristiger Elastizität und Planbarkeit führt. Eine Stärkung der Marktkräf- 4
5 te in diesem Sinne unterstützen wir, wie das auch in der nationalrätlichen Debatte des Energiegesetzes zum Thema der Einspeiseprämie deutlich wurde. Wir danken für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Mit freundlichen Grüssen SP Schweiz Christian Levrat Präsident SP Schweiz Chantal Gahlinger Politische Fachsekretärin SP Schweiz 5
2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie
2. Stufe Marktöffnung, Planung und Umsetzung Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie Agenda Aktueller Stand Übersicht Neuregelung Was ändert sich? Erfahrungen und Entwicklungen Stromabkommen
Haupttitel. Die Wettbewerbsphilosophie des neuen Stromversorgungsgesetzes. 19. März 2010, Carlo Schmid Sutter, Präsident ElCom
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Commission fédérale de l électricité ElCom Commissione federale dell energia elettrica ElCom Federal Electricity Commission ElCom Haupttitel Die Wettbewerbsphilosophie
ENERGIE SERVICE BIEL / BIENNE ENERGIE PREISE 2017
ENERGIE SERVICE BIEL / BIENNE ENERGIE PREISE 2017 Barbara Schwickert, Gemeinderätin und Vize-Präsidentin Verwaltungsrat ESB Heinz Binggeli, Direktor ESB Biel, 17.08.2015 1 AGENDA Ausgangslage und Zielsetzungen
ENERGIEPOLITIK IN ZEITEN DES UMBRUCHS
shutterstock 101979313 ENERGIEPOLITIK IN ZEITEN DES UMBRUCHS POWERTAGE DR. WALTER STEINMANN DIREKTOR BUNDESAMT FÜR ENERGIE BFE 01.06.2016 CHANGES POWERTAGE DR. WALTER STEINMANN DIREKTOR BUNDESAMT FÜR ENERGIE
Pascal Previdoli, Stv. Direktor. ElCom-Forum, Biel 14. November 2014
Schweizer Strommarkt Quo vadis?, Stv. Direktor ElCom-Forum, Biel 14. November 2014 Inhalt 1. Energiestrategie 2050 (ES2050) der Bereich Strom 2. Strategie t Stromnetze t (SSN) 3. Zweiter Schritt der Marktöffnung
Energiewende im offenen Markt Dr. Matthias Gysler, Chefökonom BFE. SES Veranstaltung, 22.Oktober 2013
Energiewende im offenen Markt Dr. Matthias Gysler, Chefökonom BFE SES Veranstaltung, 22.Oktober 2013 Strommarktregulierung und Energiestrategie Energiestrategie und Strommarktregulierung In Erarbeitung
Energiestrategie 2050 Stand der Beratungen. Stefan Müller-Altermatt Nationalrat / Präsident UREK Tagung Solarwärme,
Energiestrategie 2050 Stand der Beratungen Stefan Müller-Altermatt Nationalrat / Präsident UREK Tagung Solarwärme, 24.11.2016 Inhalt Wo stehen wir? Energieversorgung heute Wo müssen wir hin? Energieversorgung
DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050
shutterstock 101979313 DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050 BERNER WASSERTAG CHRISTIAN DUPRAZ BFE/RWE/WK 20.06.2017 ENERGIESTRATEGIE 2050 DREI STOSSRICHTUNGEN Massnahmen zur Steigerung
Aktuelle energiepolitische Herausforderungen
Aktuelle energiepolitische Herausforderungen Dr. Walter Steinmann, Direktor Bundesamt für Energie Handelskammer beider Basel, Basel, 09.09.2015 Entwicklung der Kohle-, Gas-, und CO2-Preise 35 30 25 /MWh,
Fokus Verteilnetze. Michael Frank, Direktor VSE Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz Management BKW Energie AG VSE Info Lunch, 3.
Fokus Verteilnetze Michael Frank, Direktor VSE Stefan Witschi, Leiter Verteilnetz Management BKW Energie AG VSE Info Lunch, 3. Juni 2015 Das Schweizer Stromnetz teilt sich in 7 Netzebenen auf, wobei das
Hinter den Kulissen des Energiemarktes
Hinter den Kulissen des Energiemarktes Referat von Dr. iur. Kathrin Föhse 1 Zur Person Ausbildung: Dr. iur., Rechtsanwältin (Uni Bern) Anwaltspatent 2007 Promotion zur Dr. iur. 2014 (Stromversorgungsrecht)
Energiestrategie 2050 halbbatzig oder immer noch zu waghalsig?
Energiestrategie 2050 halbbatzig oder immer noch zu waghalsig? Stefan Müller-Altermatt Nationalrat / Präsident UREK Sommer-Workshop Konferenz der Gebäudetechnik Verbände, 30.6.2016 Inhalt Wo stehen wir?
Die neuen Farben der Wirtschaft aus der Sicht des BFE
Die neuen Farben der Wirtschaft aus der Sicht des BFE Winterthur, 13. November 2014 Situation der Schweizer Energielandschaft 2 Energiestrategie 2050: Die zweite Phase Energiestrategie 2050 Erste Phase
Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016
Strommarktregulierung wohin geht die Reise? Dr. Kathrin Föhse Youtility Partner Life News, PostFinance Arena, Bern, 9. Juni 2016 INHALTSVERZEICHNIS I. Die Strommarktordung ein kurzer Rückblick II. III.
Energiestrategie 2050 Fortschritt der Aktivitäten
Energiestrategie 2050 Fortschritt der Aktivitäten 25 Jahre Energiestadt, 25. April 2013, Zürich Nicole Zimmermann, Leiterin der Sektion Gebäude F: COO.2207.110.3.35280 D: COO.2207.110.3.38591 Die Herausforderungen
Ziele des künftigen Strommarktes 2.0:
Das grösste Problem in der Energiepolitik ist der nicht funktionierende Markt. Nur ein neues Strommarktdesign kann Investitionen auslösen und damit Versorgungssicherheit garantieren. Heute investiert niemand
Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung
Bundesamt für Energie Sektion MR 3003 Bern marktregulierung@bfe.admin.ch Bern, 8. Januar 2015 Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für
Energiestrategie 2050. 20. November 2014
Energiestrategie 2050 20. November 2014 Inhalt Grundhaltung VSE zur Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket Positionen & Forderungen Effizienzmarktmodell: Ein praxistauglicher Weg zur Steigerung der
Stand August 2002 Sicherung Stromertrag aus Abfallanlagen Strategieentwicklung für den geöffneten Strommarkt Zusammenfassung
Verband der Betriebsleiter und Betreiber Schweizerischer Abfallbehandlungsanlagen Stand August 2002 Sicherung Stromertrag aus Abfallanlagen Strategieentwicklung für den geöffneten Strommarkt Zusammenfassung
Kommunale EVU vor der Phase 2 der Strommarktliberalisierung
Kommunale EVU vor der Phase 2 der Strommarktliberalisierung Dr. Roger W. Sonderegger VTE GV, 26. Mai 2011 VTE, 26.05.11, Seite 1 Inhalte der Präsentation 1. Einführung und Herausforderungen 2. Ergebnisse
Die Umsetzung der Liberalisierung in Deutschland Welcher Rahmen für das zukünftige Strommarktdesign? 02. Juni 2016
Die Umsetzung der Liberalisierung in Deutschland Welcher Rahmen für das zukünftige Strommarktdesign? 02. Juni 2016 ein Blick zurück: Energiepolitik in Deutschland 1998 Liberalisierung der Energiemärkte:
Europas verzweifelte Suche nach Rezepten gegen den Blackout Teil II: Steilpass oder Offside für die Schweiz?
Europas verzweifelte Suche nach Rezepten gegen den Blackout Teil II: Steilpass oder Offside für die Schweiz? Kurt Rohrbach, Präsident VSE Nuklearforum, 2. Forums-Treff 2015 Zürich, 22. April 2015 Chance
Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.
Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. I. Internationale Ebene Pariser Klimaschutzabkommen (12.12.2015) Ziel: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 C keine verbindlichen Maßnahmen in Kraft seit 4.11.2016
in den EU Mitgliedstaaten
Rechtsrahmen der Fernwärme Rechtsrahmen der Fernwärme in den EU Mitgliedstaaten Fernwärme in Europa Marktanteil (2010): 12% > 6000 Systeme 60 Mio. Bürger > 80% Abwärme (KWK und Industrie) und erneuerbare
GSK-Managementtagung 2016
GSK-Managementtagung 2016 Strompreise im freien Fall - Ausblick bis 2020 Thomas Stadler, Leiter DSM & Energieeffizienz, Alpiq AG 18.8.2016, Sportpark Olten Alpiq s Energiewelt Alpiq AG 10.08.2016 2 Faktoren,
Energiestrategie 2050 und Förderpolitiken für erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Status Quo. Dr. Matthias Gysler, Bundesamt für Energie
Energiestrategie 2050 und Förderpolitiken für erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Status Quo Dr. Matthias Gysler, Bundesamt für Energie Inhalt 1. Energiestrategie 2050 Vorgehen und Ziele Instrumente
DIE LIBERALISIERUNG DES STROMMARKTES Meterspur Anlass 2016 Bruno Ganz, Energie Pool Schweiz AG Daniel Giger, AAR bus+bahn
Hauptaussage der Folie eingeben DIE LIBERALISIERUNG DES STROMMARKTES Meterspur Anlass 2016 Bruno Ganz, Energie Pool Schweiz AG Daniel Giger, AAR bus+bahn Hauptaussage der Folie eingeben DIE LIBERALISIERUNG
Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt
Powertage 2014 Rechtliche Aspekte der Zukunft der Netze im liberalisierten Markt 03. Juni 2014 Zürich Dr. Stefan Rechsteiner, Rechtsanwalt, VISCHER AG Überblick Stromnetz gestern, heute und morgen Bisherige
Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung: Vernehmlassungsantwort SP Schweiz
Sozialdemokratische Partei der Schweiz / Parti Socialiste Suisse Zentralsekretariat / Secrétariat central Spitalgasse 34, 3011 Bern Postfach / Case postale, 3001 Bern Tel. 031 329 69 69 / www.spschweiz.ch
Energiebranche: Mit Daten Werte schaffen
Energiebranche: Mit Daten Werte schaffen Keyfacts über Energiebranche - Digitalisierung bietet Chancen für Energiesektor - Energiemarkt wird kleinteiliger, vielseitiger und digitaler - Smart Grid bringt
DIGITALE STROMZÄHLER
DIGITALE STROMZÄHLER Für Unternehmen, Gewerbe und Haushalte DAS GESETZ ZUR DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE Mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schafft die Bundesregierung
Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»
Departement des Innern Ambassadorenhof Riedholzplatz 3 4509 Solothurn Solothurn, 23. Februar 2017 Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Hauptsitz des ESTI in Fehraltorf
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Hauptsitz des ESTI in Fehraltorf 26. April 2007 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Strommarktliberalisierung Was Sie als Installateur, Planer und Sicherheitsberater
Die Bedeutung von Smart Metering in der schweizerischen Energiestrategie 2050
Die Bedeutung von Smart Metering in der schweizerischen Energiestrategie 2050 Dr. Matthias Gysler, Stv. Abteilungsleiter Abteilung Energiewirtschaft Bundesamt für Energie Energiestrategie 2050: Darum geht
shutterstock DIE SCHWEIZER WASSERKRAFT UND IHRE ROLLE IN DER ENERGIESTRATEGIE
shutterstock 197778194 DIE SCHWEIZER WASSERKRAFT UND IHRE ROLLE IN DER ENERGIESTRATEGIE ZHAW WASSERKRAFT SCHWEIZ RWE/WK CHRISTIAN DUPRAZ 08.03.2016 AUSBAU WASSERKRAFT 1928 1.1 Mrd. CHF Kapital 95% der
4901 Beschluss des Kantonsrates über die kantonale Volksinitiative «Strom für morn»
Antrag des Regierungsrates vom 2. Mai 2012 4901 Beschluss des Kantonsrates über die kantonale Volksinitiative «Strom für morn» (vom............) 1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates
Entwicklung Strommarkt Schweiz von der alten in die neue Welt. Zürich, 19. November 2015 Reto Müller, Dr. iur.
Entwicklung Strommarkt Schweiz von der alten in die neue Welt Zürich, 19. November 2015 Reto Müller, Dr. iur. «Stahl Gerlafingen» 2011: Grundversorgung (bestätigt) 2014: Strommarkt 2 Winterthur beschafft
Fragen & Antworten Öffentlichkeit / Medien
Fragen & Antworten Öffentlichkeit / Medien Was bedeutet Strommarktliberalisierung? Der Kunde kann seinen Stromlieferanten frei wählen unabhängig von seinem Standort. Zudem wird der Netzbetrieb von Stromproduktion
Strompreise wohin? EWA-Energie-Apéro Altdorf, 21.10.2014. Dr. Felix Graf Verwaltungsratspräsident Elektrizitätswerk Altdorf AG
Strompreise wohin? EWA-Energie-Apéro Altdorf, 21.10.2014 Dr. Felix Graf Verwaltungsratspräsident Elektrizitätswerk Altdorf AG EWA-Energie-Apéro 2014 Agenda 1. Ausgangslage 2. Strompreise wohin? 3. Wasserkraft
Was Strom wirklich kostet - Vergleich der staatlichen Förderungen un gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atom, Kohle und erneuerbaren Energien.
Was Strom wirklich kostet - Vergleich der staatlichen Förderungen un gesamtgesellschaftlichen Kosten von Atom, Kohle und erneuerbaren Energien. Herausgeber/Institute: FÖS Autoren: Swantje Fiedler, Bettina
Zürich erneuerbar - aber wann?
Zürich erneuerbar! 1/11 Zürich erneuerbar - aber wann? Gesamtenergiebetrachtung Zürich erneuerbar! Das Kompendium Ruedi Rechsteiner Weitere Fakten und offene Fragen Energievorstösse im Kantonsrat Wo steht
SWP. Klimawandel, Energiewende und Energieeffizienz. Möglichkeiten einer europäisch orientieren Energiepolitik
Klimawandel, Energiewende und Energieeffizienz Möglichkeiten einer europäisch orientieren Energiepolitik Dr. Oliver Geden Stiftung Wissenschaft und Politik () Stuttgart, 28.10.2013 Folie 1 Überblick I.
Abstimmung vom 27. November 2016
Abstimmung vom 27. November 2016 Agenda Was verlangt die Initiative? Die wichtigsten Argumente für ein NEIN Breite Allianz sagt NEIN Hintergrund: Die Energiestrategie 2050 Was verlangt die Initiative?
1. SIG in Kürze. 2. Energiewende : die grossen Veränderungen. 3. SIG : Strategie eines Multi-Energie-Verteilers. 4. Schlussfolgerungen
Energiewende : Herausforderungen für ein Stadtwerk wie SIG 16. November 2012 André Hurter Generaldirektor Übersicht 1. SIG in Kürze 2. Energiewende : die grossen Veränderungen 3. SIG : Strategie eines
Energiewende unverzichtbar, Herausforderungen gewaltig
Medienmitteilung Position der Akademien zur künftigen Stromversorgung in der Schweiz Energiewende unverzichtbar, Herausforderungen gewaltig Bern/Zürich, 9. August 2012. Der Umstieg auf Erneuerbare Energien
Elektrische Antriebe im Programm EnergieSchweiz
Elektrische Antriebe im Programm EnergieSchweiz Felix Frey, Leiter Marktbereich Elektrogeräte BFE, Motor Summit, 11. April 2007 Gliederung Allgemeine Situation, Perspektiven Poltische Aktivitäten, gesetzliche
Arbon Energie AG. Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife. Gültigkeit von bis
Arbon Energie AG Information über die Elektrizitätsund Netznutzungstarife Gültigkeit von bis 01.01.2015 31.12.2015 Elektrizitätstarife Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte
Regulatorische Konzepte und Erfahrungen zur Förderung der dezentralen Stromerzeugung
Regulatorische Konzepte und Erfahrungen zur Förderung der dezentralen Stromerzeugung SIATagung, 4. Juli 2014 1 Warum regulatorische Konzepte? Erfahrungen und Wirksamkeit der Konzepte? Stand und ZukunN
Jugendsession September 2011
Jugendsession 2011 1. 4. September 2011 > Dossier Energie: Eine Zukunft ohne AKW? 1. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 2 2 Einleitung... 3 3 Energiebedarf... 3 4 Ein neuer Strommix: Erneuerbare
Gewinn InfoDay 1
21.11.2017 Gewinn InfoDay 1 Strom aus Erneuerbaren Energien: Mythen und Realität Dr. Harald Proidl Energie-Control Austria Wien, November 2017 By J.M. White & Co., photographer. [Public domain], via Wikimedia
Stromsituation in der Schweiz Arbeitsblatt
Lehrerinformation 1/8 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Die Lehrperson vermittelt mit Hilfe einer Präsentation die aktuelle Stromsituation in der Schweiz sowie die Verbrauchs- und Produktionszahlen.
Verkraftet das Stromnetz die Mobilität der Zukunft?
E-Mobilitäts-Anlass 20. September 2017 Verkraftet das Stromnetz die Mobilität der Zukunft? Konrad Bossart Leiter Verkauf Elektra Geschäftsführer Energieregion Bern - Solothurn Inhalt 1. Einleitung - Eine
Direkte Auswirkungen des EMG auf kommunales Recht? Seminar vom 3. Mai 2001, Saalbau Aarau
Direkte Auswirkungen des EMG auf kommunales Recht? Seminar vom 3. Mai 2001, Saalbau Aarau Agenda 1 Verhältnis Bundesrecht - kantonales/kommunales Recht 2 Übersicht Inhalt EMG 3 Übersicht kommunales Recht
Ausarbeitung für. durch Stephan Peterhans, FWS. KGTV Plenarversammlung vom , Hotel Glockenhof, Zürich
Stand des politischen Prozesses zum indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative, für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie «Atomausstiegsinitiative» Ausarbeitung für durch Stephan
Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret!
Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret! Agenda: Grosswetterlag Kanton Luzern: Ausgangslage Kanton Luzern: Perspektiven Politische Beurteilung 2 www.renggli-haus.ch 1 Stand heute 2016 Klimaerwärmung
Vision und Leitbild Elektrizitätswerk Obwalden
Vision und Leitbild Elektrizitätswerk Obwalden 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Vision 2030 4 Leitbild 2030 Wettbewerbsfähige Dienstleistungen für unsere Kunden 5 Hohes Sicherheits- und Umweltbewusstsein
Wasser KRAFT für Paris. Klimakonferenz Paris 2015 COP21 CMP11
Wasser KRAFT für Paris Klimakonferenz Paris 2015 COP21 CMP11 Kleinwasserkraftwerke leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz Seit vielen Jahrzehnten dient in Österreich die Wasserkraft als saubere
Europäische und deutsche Energiepolitik
Verena Leila Holzer SUB Hamburg A 2008/8470 Europäische und deutsche Energiepolitik Eine volkswirtschaftliche Analyse der umweltpolitischen Instrumente Nomos Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 13
Energiewende in Deutschland und der Schweiz: Zwei Wege ein Ziel?
Energiewende in Deutschland und der Schweiz: Zwei Wege ein Ziel?, Leiter Fachgebiet Strategie und Politik, BDEW Ber(li)ner Salon, Deutsche Botschaft, Bern 27. Februar 2014 www.bdew.de Energiewende in Deutschland:
Energie für Mühlheim 2017
Energie für Mühlheim 2017 Grün & gut! Die Tarife für Strom, Gas und Wasser Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Nachhaltig und effizient: unsere grünen Stromprodukte Unsere Wahltarife: komplett
Bundesrat zu Drucksache 37/17 (Beschluss) (2) Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bundesrat zu Drucksache 37/17 (Beschluss) (2) 28.07.17 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung
Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050.
Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Stromproduktion heute und in Zukunft. Herausforderungen für ewz. Atomausstieg, Klimaziele, Marktliberalisierung, neue Technologien: Der Elektrizitätsmarkt
Hauptversammlung der RWE AG am 22. April Dr. Jürgen Großmann Vorsitzender des Vorstands
Hauptversammlung der RWE AG am 22. April 2010 Dr. Jürgen Großmann Vorsitzender des Vorstands Die Themen Was hat RWE für seine Aktionäre, seine Kunden, Gesellschaft und Umwelt, den Staat und die Mitarbeiter
Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen
Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich?
Ist sichere Stromversorgung auf dem Weg zu 80% Erneuerbaren Energien möglich? Dr.-Ing. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands Forum Netztechnik Netzbetrieb im VDE (FNN) Energiepolitisches Frühstück
oekostrom fix business ihr unternehmen verdient saubere energie
oekostrom fix business ihr unternehmen verdient saubere energie Informations- und Preisblatt Stand Dezember 2017 oekostrom fix business ihr unternehmen verdient saubere energie Leistbare Energie: 4,79
Eine energiepolitische Standortbestimmung
Zürich 27.02.2014 Eine energiepolitische Standortbestimmung Christian Wasserfallen Nationalrat FDP Vernünftige & liberale Energiepolitik mit Gesamtsicht Staat schafft Rahmenbedingungen & Spielregeln Staat
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
Die Auswirkungen der Energiewende auf Bau und Betrieb des Verteilnetzes
Die Auswirkungen der Energiewende auf Bau und Betrieb des Verteilnetzes Suzanne Thoma, Mitglied der Konzernleitung BKW, Leiterin Geschäftsbereich Netze Agenda Das Verteilnetz: ein ausgebautes, komplexes,
Stromeffizienz in der Industrie Umsetzungsinstrumente (1. Massnahmenpaket ES 2050) Dr. Richard Phillips, BFE (12.6.2014)
Stromeffizienz in der Industrie Umsetzungsinstrumente (1. Massnahmenpaket ES 2050) Dr. Richard Phillips, BFE (12.6.2014) Inhalt Einführung Energiestrategie 2050 Umsetzungsinstrumente Grundlagen & freiwilligen
Strommarktliberalisierung: Vom Stromversorger zum Energiedienstleister
Strommarktliberalisierung: Vom Stromversorger zum Energiedienstleister Steffen Arta, EKT Energie AG Carola Eichmann, LINK qualitative Gabriela van der Steeg, LINK Institut Agenda 1 Ausgangslage & Zielsetzungen
gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage
Rahmenbedingungen der Localnet AG für die Abnahme des ökologischen Mehrwertes von PV-Anlagen und der Ausrichtung einer KEV-, respektive EIV-Zwischenfinanzierung gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab
gas future österreichs erster tarif zur förderung der windgastechnologie
gas future österreichs erster tarif zur förderung der windgastechnologie Informations- und Preisblatt Stand November 2016 gas future wir fördern windgas. und das ist gut so. Grundgebühr/Förderbeitrag:
kéìéë=píêçãã~êâíöéëéíò=
kéìéë=píêçãã~êâíöéëéíò= ^ìëïáêâìåöéå=~ìñ=mêçàéâíéåíïáåâäéê=ìåç=_~ìüéêêéå NOK=iìåÅÜÖÉëéê ÅÜ=hr_I=aáÉåëí~ÖI=VK=j êò=omnm= räêáåü=fíéåi=iéáíéê=hjrjhìåçéå= ^ÖÉåÇ~ ewz Aktueller Stand Geographische Struktur,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
Herausforderung Energiewende: TEIL I Diskrepanz zwischen politischer Debatte und Fakten
Herausforderung Energiewende: TEIL I Diskrepanz zwischen politischer Debatte und Fakten Dipl. -Kfm. Maximilian Faltlhauser, Inhalt Analyse Ausblick Teil 1 12:10 12:40 Teil 2 12:50 13:20 1. Ziele der Energiewende
REDEMANUSKRIPT. Plenarsitzung TOP Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines. Drs. 18/
Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur, Bildung und Forschung, Tourismus REDEMANUSKRIPT Plenarsitzung TOP 24 1. Beratung des von der Bundesregierung
Preis-Infor mation 2016 energy easy. für Haushalte und das Kleingewerbe bis zu einem jährlichen Strombezug von ca kwh
Preis-Infor mation 2016 energy easy für Haushalte und das Kleingewerbe bis zu einem jährlichen Strombezug von ca. 20 0 0 0 kwh energy easy Das Stromprodukt mit günstigem Niedertarif. Wen sprechen wir an?
Das Supergrid: Bedingung für eine Erneuerbare- Energien-Welt oder das Ende der dezentralen Energieversorgung?
Das Supergrid: Bedingung für eine Erneuerbare- Energien-Welt oder das Ende der dezentralen Energieversorgung? 22 September 2015 Stiftung Umweltenergierecht; Würzburg, Deutschland Jozefien Vanbecelaere
oekostrom family sauberster strom für die ganze familie
oekostrom family sauberster strom für die ganze familie Informations- und Preisblatt Stand Juli 2015 oekostrom family sauberster strom für die ganze familie Leistbare Energie: 5,99 cent/kwh netto (7,19
Die Entwicklung des Strommarktes Strommarktgesetz und EEG 2017
Die Entwicklung des Strommarktes Strommarktgesetz und EEG 2017 Dr. Kathrin Goldammer, Reiner Lemoine Institut 23. September 2016 1 Dr. Kathrin Goldammer Einführung in das Bilanzkreismanagement Inhalt Entwicklung
Kommunale Energieversorger setzen auf Stabilität
Kommunale Energieversorger setzen auf Stabilität Keyfacts über Stadtwerke - Mehr als 1000 kommunale Versorger in Deutschland - Verteilnetze: 770.000 Kilometer in kommunaler Hand - Klimaschutz vor Versorgungssicherheit
Stellungnahme. zur Anhörung zum Thema Fracking im. schleswig-holsteinischen Landtag. am 07. August 2013
Stellungnahme zur Anhörung zum Thema Fracking im schleswig-holsteinischen Landtag am 07. August 2013 Reinbek, 18. Juli 2013 1. Vorbemerkung Die knapp 40 im VSHEW organisierten mittelständischen Stadt-
Öffentliche Informationsveranstaltung SP Wünnewil-Flamatt Nationale Energiepolitik Mit welchen Massnahmen zum Ziel?
Öffentliche Informationsveranstaltung SP Wünnewil-Flamatt 26.01.2011? Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE und Programmleiter EnergieSchweiz 80 Prozent fossile Energie decken unseren Verbrauch. Wir leben
Lokal, regional, national, global Die Perspektiven der Energiestrategie 2050. Dr. Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie
Lokal, regional, national, global Die Perspektiven der Energiestrategie 2050 Dr. Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie Globales Umfeld Steigende Nachfrage nach Energie Quelle: IEA, World Energy
Was kostet der Strom?
Mehr dazu auf S.15 Was kostet der Strom? FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR STROMMARKT ÖFFNUNG Eine Information der Werkbetriebe Frauenfeld Liebe Kundinnen, liebe Kunden Die stufenweise Öffnung des Schweizer Strommarktes
oekostrom green business gute energie für Ihr unternehmen
oekostrom green business gute energie für Ihr unternehmen Informations- und Preisblatt Stand Dezember 2017 oekostrom green business gute energie für ihr unternehmen Leistbare Energie: 6,99 cent/kwh netto
Kanton Zürich Baudirektion. Energieplanungsbericht 2013
Kanton Zürich Baudirektion Energieplanungsbericht 2013 Markus Kägi, Baudirektor Kanton Zürich SVP-Energietagung, 4. Oktober 2014 Überblick Stand Energiepolitik Baudirektion Energiewirtschaftliche und energiepolitische
Bioenergie im Gebäudebereich Biogas, Eckpfeiler im Klimaschutz?
Bioenergie im Gebäudebereich Biogas, Eckpfeiler im Klimaschutz? 5. Bioenergie-Forum Daniela Decurtins Trends der Energieversorgung Mehr dezentrale Produktion Stromproduktion wird zunehmend erneuerbar,
Energiedienstleistungen als Chance der Energiestrategie Energiepolitik: Darum geht es
Energiedienstleistungen als Chance der Energiestrategie 2050, stellvertretender Direktor, Bundesamt für Energie Energiepolitik: Darum geht es Versorgungssicherheit g Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit
Nach der Herbst- ist vor der Wintersession: Status der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und Weichenstellung für die Gebäudetechnik
Nach der Herbst- ist vor der Wintersession: Status der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und Weichenstellung für die Gebäudetechnik (Stephan Peterhans, dipl. HLK Ing. HTL / NDS U) Ziel 1. Berichterstattung
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Im Teelbruch Essen
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Im Teelbruch 132 45219 Essen Fon: 02054 9578-0 Fax: 02054 9578-40 info@vdab.de www.vdab.de Inhalt: 1 Ohne Pflege geht gar nichts!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Die Wasserkraft in den Energiewelten des VSE
Die Wasserkraft in den Energiewelten des VSE Wasserkraft Schweiz, Energie und Umweltforum, Winterthur, 8. März 2017 Stefan Muster, VSE Nummerische Modelle und klassische Prognosen sind am Limit es braucht
Stand der Energiewende in Bayern betriebliche Handlungsmöglichkeiten
Betriebsrätemesse IG Metall Erlangen Stand der Energiewende in betriebliche Handlungsmöglichkeiten Erlangen, 25.6.2014 Dr. Andrea Fehrmann, IG Metall sleitung Die Energiewende aus Sicht der IG Metall ein
Abstract Pierre-Alain Graf CEO Swissgrid AG, Laufenburg Master in Law Master in Business Administration
Abstract Pierre-Alain Graf CEO Swissgrid AG, Laufenburg Master in Law Master in Business Administration 20. März 2014 «Wie gestalten wir einen Schweizer Strommarkt?» Jederzeit ausreichend mit Strom versorgt
1to1 energy professional classic Das Sorglospaket mit transparenten Tarifen
Ihr Energieversorger GEMEINDE ESCHLIKON 1to1 energy professional classic Das Sorglospaket mit transparenten Tarifen 1to1 energy professional classic ist unser Stromprodukt für Klein- und Mittelbetriebe
Die Energiewende im ländlichen Verteilnetz. Uelzen, 28. Mai 2013 Thorsten Gross, E.ON Avacon AG
Die Energiewende im ländlichen Verteilnetz Uelzen, 28. Mai 2013 Thorsten Gross, E.ON Avacon AG Inhalt 1. E.ON Avacon Ein ländlicher Verteilnetzbetreiber 2. Das Großprojekt Energiewende Ziele, Maßnahmen,
Nachhaltigkeit in der Intralogistik -
Nachhaltigkeit in der Intralogistik - Marketing oder echter Wandel und Kunden-Nutzen? Name: Michael Wack Funktion/ Bereich: Geschäftsführer Organisation: IdentPro GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
Wie kann und soll die zukünftige Mobilität überhaupt noch finanziert werden? Drei Feststellungen und drei Thesen
Wie kann und soll die zukünftige Mobilität überhaupt noch finanziert werden? Drei Feststellungen und drei Thesen Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung 1 1. Feststellung Der öffentliche Verkehr geniesst