Kunst am Bau IGS Rülzheim. Wettbewerb mit offenem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren»Kunst am Bau«IGS Rülzheim. Auslober: Landkreis Germersheim

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1 Kunst am Bau IGS Rülzheim Wettbewerb mit offenem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren»Kunst am Bau«IGS Rülzheim Auslober: Landkreis Germersheim

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3 Inhalt... 1 A. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Anlass und Ziel... 4 Verfahrensbeteiligte... 4 Preisgericht und Sachverständige... 5 Verfahrensbedingungen... 6 Wettbewerbsleistungen... 9 Wettbewerbsunterlagen Terminübersicht B. Rahmenbedingungen Rülzheim IGS Rülzheim Aktuelle Sanierung und Erweiterung Freianlagen Barrierefreiheit C. Aufgabenstellung»Pavillon«oder»Grünes Klassenzimmer« Verbindlicher Kostenrahmen Fertigstellung der Arbeit Teil A - Verfahrensbedingungen 3

4 A. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Anlass und Ziel Im Rahmen des geförderten Vorhabens der Sanierung und Erweiterung der Integrierten Gesamtschule Rülzheim soll ein Kunstprojekt realisiert werden. Hierfür wird durch den Landkreis Germersheim als Bauherrn ein Künstlerwettbewerb ausgelobt. Aus Sicht der Schule soll für die künstlerische Arbeit das Thema»Pavillon«oder»Grünes Klassenzimmer«gewählt werden. Die Schule verbindet mit der Aufgabe einen Ort für einen räumlichen Rückzug vom Schulalltag und gleichzeitig als einen Raum für Kommunikation, Spiel und Unterhaltung. Der verbindliche Rahmen für die Kosten der Ausführung und das Entwurfshonorar beträgt insgesamt brutto Die Bewerbungsfrist endet am , Abgabetermin für die Entwürfe ist der Verfahrensbeteiligte Auslober Auslober des Wettbewerbs ist der Landkreis Germersheim, vertreten durch die Kreisverwaltung Germersheim, vertreten durch den Landrat Dr. Fritz Brechtel Landkreis Germersheim Kreisverwaltung Germersheim Luitpoldplatz Germersheim Telefon: Telefax: kreisverwaltung@kreis-germersheim.de Internet: Wettbewerbsvorbereitung Mit der Vorbereitung, Koordination und Durchführung des Verfahrens ist das Büro a:dk, Mainz, beauftragt. a:dk architekten datz kullmann schillerplatz mainz t f igsruelzheim@a-dk.de 4 Teil A - Verfahrensbedingungen

5 Wettbewerbsteilnehmer In einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren werden 7 Künstler ausgewählt. Als Juroren sind im Auswahlgremium vertreten: - Annemarie Sprenger, Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz - Andreas Brucksch, FB 34, Landkreis Germersheim - Simone Knehr, Bauabteilung, Verbandsgemeinde Rülzheim - N.N., IGS Rülzheim Preisgericht und Sachverständige Das Preisgericht setzt sich aus nachfolgend genannten Preisrichtern und Preisrichterinnen zusammen. Preisrichter - Barbara Auer, Direktorin Kunstverein Ludwigshafen - Nikolaus Bosch, Schulleiter IGS Rülzheim - Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Landkreises Germersheim - Prof. Franz Kluge, Wiesbaden - Juliane Lehner, Architektin, Dresden - Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim - Ingo Wendt, Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland- Pfalz Stellvertreter - Andreas Blume, Landschaftsarchitekt, Dresden - Marion Leiner, Leiterin FB 34, Landkreis Germersheim - Sascha Schäffner, Leiter Bauabteilung, Verbandsgemeinde Rülzheim Sachverständige - Doris Völkel, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Rülzheim Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige zu benennen. Teil A - Verfahrensbedingungen 5

6 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro a:dk in Zusammenarbeit mit sachverständigen Beratern. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht vorgestellt. Die fachliche Bewertung der Arbeiten obliegt ausschließlich dem Preisgericht. Verfahrensbedingungen Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht-offener Künstlerwettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Das Preisgericht trifft seine Entscheidung in einem transparenten Verfahren nach den im Folgenden genannten Beurteilungskriterien. Die Preisgerichtssitzung wird protokolliert. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird das Protokoll allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Das Preisgericht wählt zu Beginn einen Vorsitzenden. Teilnehmer Für das offene Bewerbungsverfahren sind alle professionell freischaffenden Künstlerinnen und Künstler oder Künstlergemeinschaften, die einen besonderen Bezug zur Region (Landkreis Germersheim) oder zum Land Rheinland- Pfalz aufweisen (Geburtsort, abgeschlossenes Studium in Rheinland-Pfalz, seit mehr als drei Jahren Lebensmittelpunkt am Ort) zugelassen. Bei Künstlergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt werden. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Bewerber. Der Auslober lädt ausdrücklich auch junge und am Berufsanfang stehende Künstlerinnen und Künstler ein, sich zu bewerben. Rückfragen Rückfragen können per gesendet oder im Rahmen eines Rückfragekolloquiums mündlich gestellt werden. Das Rückfragekolloquium wird auch eine Ortsbesichtigung beinhalten. Die Fragen werden vom Auslober im Einvernehmen mit den Fachpreisrichtern beantwortet; die schriftlichen Antworten werden über die Website des Verfahrens an die Teilnehmer verteilt. Die Schlussfrist für die Einsendung von Rückfragen, Datum und Uhrzeit des Kolloquiums sowie das Datum für die Beantwortung der Rückfragen sind auf Seite 11 benannt. Beurteilungskriterien Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betreffen folgende Punkte: - Räumliche und funktionale Qualität - Gestaltungsqualität - Einbindung in den Bestand der Gebäude und Freianlagen - Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit (Erstellungskosten, Dauerhaf- 6 Teil A - Verfahrensbedingungen

7 tigkeit, Unterhalt, Verkehrssicherheit) Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten müssen in allen Teilen mit einer Kennzahl beschriftet werden, die aus sechs arabischen Ziffern gebildet wird. Die Kennzahl ist auf allen Teilen der Wettbewerbsarbeit anzubringen. Eine Reihung gleicher Ziffern soll vermieden werden. Die Kennzahl soll jeweils oben rechts angebracht werden und maximal eine Höhe von 7 mm und einen Breite von 30 mm einnehmen. Verfassererklärung Die Wettbewerbsteilnehmer sollen die Verfasserklärung (siehe Anlage) in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag abgeben, der außen lediglich mit der Kennzahl der entsprechenden Wettbewerbsarbeit versehen ist. Durch ihre Unterschrift versichern die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie die geistigen Urheber der Arbeit bzw. zum Einreichen der Arbeit berechtigt sind und dass sie für die weitere Bearbeitung der Aufgabe das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit besitzen. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Arbeiten einschließlich der Modelle sind für den Empfänger kostenfrei zuzustellen. Die Zustellung erfolgt an die Adresse der Vorprüfung (siehe S. 4). Die Schlussfrist für die Einlieferung ist auf Seite 11 benannt. Die Teilnehmer haben für die rechtzeitige und richtige Einlieferung Sorge zu tragen. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt bei Versand per Post oder Kurierdienst das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei persönlicher Ablieferung die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datumsangabe. Der Einlieferungsschein ist maßgeblich und auf Anforderung vorzulegen. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Für den Verlust oder eine Beschädigung der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur dann, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen wird. Preise, Aufwandsentschädigung Für Aufwandsentschädigungen und Preise stehen insgesamt zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält nach Einreichen einer den Anforderungen der Auslobung entsprechenden Arbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500. Als Preise sind vorgesehen: - 1. Preis: Preis: Preis: 400 Teil A - Verfahrensbedingungen 7

8 Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den Preisen und Aufwandsentschädigungen erstattet. Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Landkreises Germersheim. Der Landkreis Germersheim ist zur ersten Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensangabe der Wettbewerbsteilnehmer, bei juristischen Personen auch der Verfasser und ihrer Mitarbeiter, berechtigt. Das Urheberrecht einschließlich des Rechtes der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei der Künstlerin oder dem Künstler. Der Landkreis Germersheim beabsichtigt, unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit den für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Leistungen zu beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Auslobers zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen. Der Landkreis Germersheim hat das Recht, die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, dem weitere Leistungen übertragen werden, unter Namensangabe des Wettbewerbsteilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Urheber räumt dem Auftraggeber ohne eine zusätzliche Vergütung das Recht ein, eine begrenzte Anzahl an fotografischen Aufnahmen anzufertigen, die für statistische, archivarische und dokumentatorische Zwecke ohne gewerbliche Absichten verwendet werden dürfen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird. Die Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten, dies gilt auch für das ausgeführte Werk. Veröffentlichung Der Auslober ist zur ersten Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensangabe der Wettbewerbsteilnehmer, bei juristischen Personen auch der Verfasser und ihrer Mitarbeiter, berechtigt. Der Auslober ist weiterhin berechtigt, die Wettbewerbspläne oder Teile von diesen an geeignete Medien zur Veröffentlichung weiterzugeben (z. B. Tagespresse), sofern die Teilnehmer dies nicht ausdrücklich untersagen. Die Wettbewerbsbetreuer dürfen ebenfalls die Wettbewerbspläne oder Teile von diesen zu Dokumentationszwecken auf ihrer 8 Teil A - Verfahrensbedingungen

9 Website einstellen, sofern die Teilnehmer dies nicht ausdrücklich untersagen. Veröffentlichungen erfolgen in jedem Fall in unmittelbaren Zusammenhang mit dem vorliegenden Wettbewerbsverfahren und unter Nennung der Verfasser sowie ggfs. des im Wettbewerb erzielten Ranges oder Preises. Dokumentation Eine Verfahrensdokumentation als Datei im Format PDF ist geplant. Diese soll im Anschluss an das Verfahren allen Teilnehmern zugänglich gemacht werden. Der Künstler stellt dem Auftraggeber biographische Daten, Bildmaterial sowie einen Erläuterungstext für die Veröffentlichung zur Verfügung. Abschluss des Wettbewerbs Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es im Anschluss daran öffentlich bekannt. Eine öffentliche Ausstellung aller Arbeiten ist im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren vorgesehen. Ort und Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. Wettbewerbsleistungen 1. Modell- und Plandarstellungen Der Entwurf soll im Maßstab 1:20 detailliert dargestellt werden. Den Teilnehmern wird in der Anlage der Grundriss zur Verfügung gestellt. Modell im Maßstab 1:20 - Arbeitsmodell mit Darstellung Kunstobjektes am vorgesehenen Standort (Ausschnitt siehe Lageplan) Konzeptionelle Skizzen - ergänzend können freie zeichnerische Darstellungen eingereicht werden Materialmuster - Muster der verwendeten Materialien nach Wahl der Verfasser - die vorgesehene Farbgestaltung soll ablesbar sein Perspektivische Darstellungen Es können perspektivische Darstellungen angefertigt werden, die räumlichen Qualitäten der Gestaltungsvorschläge verdeutlichen bzw. veranschaulichen. 2. Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht soll auf maximal zwei Seiten im Format A4 abgegeben werden. Teil A - Verfahrensbedingungen 9

10 3. Kostenangebot Es soll ein verbindliches Kostenangebot für die Erstellung getrennt nach Entwurfshonorar und Kosten der Ausführung einschließlich Montage sowie der Nebenkosten abgegeben werden. 4. Verfassererklärung Gemäß Anlage; der Verfasser hat die Verfassererklärung 1-fach als Kopie des Formblattes gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. In der Verfassererklärung sind Anschrift, Mitarbeiter und Fachberater der Teilnehmer anzugeben Wettbewerbsunterlagen Die Auslobung besteht aus Teil A Wettbewerbsbedingungen Teil B Rahmenbedingungen Teil C Aufgabenstellung sowie folgenden Anlagen: - Plangrundlagen Lageplan, Grundrisse und Schnitte der Gebäude und Freianlagen der IGS Rülzheim - Fotografien des Bestands - Verfassererklärung Diese sind auf der Seite zu finden. Die Zugangscodes werden die Beteiligten per Mail zugesendet. Die für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zur Verfügung gestellten Plandateien und Unterlagen dürfen nur im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet werden. Alle Unterlagen sind von den Teilnehmern vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung von Wettbewerbsunterlagen bzw. deren Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. 10 Teil A - Verfahrensbedingungen

11 Terminübersicht Ende Bewerbungsfrist Auswahlgremium Rückfragekolloquium und Ortsbesichtigung Schlussfrist Einsendung Rückfragen Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis Vorprüfung Preisgerichtssitzung bis Herstellung Baufeld nach Rückbau Containeranlagen Start Ausführung Kunst am Bau Ort und Zeitpunkt der Wettbewerbsausstellung werden noch bekannt gegeben. Teil A - Verfahrensbedingungen 11

12 B. Rahmenbedingungen Rülzheim Rülzheim liegt im südpfälzischen Teil der Oberrheinischen Tiefebene, inmitten des Dreiecks zwischen Germersheim, Wörth am Rhein und Landau in der Pfalz. Die Ortsgemeinde mit ca Einwohnern ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Landkreis Germersheim. IGS Rülzheim Der Standort der Integrierten Gesamtschule Rülzheim befindet sich am südlichen Ortsrand am Übergang zum freien Landschaftsraum. An der IGS Rülzheim werden zukünftig 900 Schüler in der Sekundarstufe I (SK I) und in der Sekundarstufe II (SK II) in Ganztagsbetreuung unterrichtet. Straßenansicht IGS Rülzheim Schule für jedes Kind Die IGS Rülzheim ist eine Schule für alle Kinder - Kinder mit den unterschiedlichsten Begabungen, Interessen, Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen. Die Entscheidung über einen angestrebten Schulabschluss bleibt lange offen. Der jeweilige Bildungsweg wird in einem mehrjährigen Entwicklungsprozess erarbeitet und gefunden. Da bei allen Menschen Lerntempo, Begabungen, Interessen und Neigungen verschieden sind, müssen auch unterschiedliche Wege zum Erreichen der Lernziele angeboten werden. Die Starken werden gefordert und die Schwächeren gefördert. 12 Teil A - Verfahrensbedingungen

13 Unter diesem Leitgedanken bietet die IGS Rülzheim ihren Schülerinnen und Schülern die für sie bestmögliche Lernumgebung. Aktuelle Sanierung und Erweiterung Die Bestandsgebäude der IGS wurden im Rahmen der Maßnahme durch einen Erweiterungsbau ergänzt. Der neue Haupteingang im Erweiterungsbau ist zur Schulstraße orientiert. Der dreigeschossige Neubau mit einer Nutzfläche von ca qm umfasst 10 Klassenräume sowie 10 Fachräume. Eine zentrale Halle im Erweiterungsbau dient als Kommunikations- und Pausenfläche. Die Grundstruktur der Bestandsgebäude Bauteil B und Bauteil C blieb bei der Sanierung erhalten. In der äußeren Erscheinung wurden alle Baukörper durch Gestaltungselemente wie Fassadenfarbigkeit, Materialität und Fassadengliederung zusammengefasst. Freianlagen Die Außenanlage der Schule werden nach einem Konzept des Büros Blume Landschaftsarchitekten, Dresden, gestaltet. Ziel der Freiraumgestaltung ist die Planung einer modernen, den Bedürfnissen und Anforderungen einer Ganztagsschule angepassten Außenanlage. Die Formsprache, Ausstattung und Bepflanzung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder bei deren Aufenthalt und Spiel im Freien. Teil A - Verfahrensbedingungen 13

14 Wesentliche Entwurfselemente sind eine lineare, der Formensprache des prägenden neuen Hauptgebäudes entsprechende Grundgliederung sowie deutlich topographisch von einander abgesetzte Platzflächen, deren Höhenlage den jeweiligen Gebäudeanschlusshöhen entsprechend abgestaffelt ist. Wettbewerbsgebiet Kunst am Bau Das Wettbewerbsgebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Schulgrundstücks und gehört damit zum Ganztagsbereich, der durch Rasenflächen und lockere Baumgruppen eher gärtnerisch/landschaftlich gestaltet ist. Es umfasst eine Fläche von ca. 14 x 15 m. Das Wettbewerbsgebiet wird über zwei westlich angrenzenden Flächen erschlossen, die mit Betonpflaster bzw. eine wassergebundener Decke versehen sind. Dieser Bereich soll für den nachunterrichtlichen Aufenthalt (Hausaufgaben, Zeichnen, Lesen u. ä.) mit Tischen und Bänken ausgestattet werden. Freianlagen Überblick Im Norden wird das Wettbewerbsgebiet von einer Hecke begrenzt. Im Süden schließt sich ein Kleinspielfeld an, das durch einen Ballfangzaun mit einer Höhe von 4 m umgeben werden soll. Daran wiederum südlich angrenzend befindet sich der Schulgarten, der für Unterrichtsnutzung und Projektarbeit vorgesehen 14 Teil C - Aufgabenstellung

15 ist. Im Süden des Bereichs befindet sich angrenzend an den Schulgarten ein kleines Retentionsbecken als Wasserbiotop. Für die Beschattung sollen künftig ausladende Lindenbäume sorgen. Im Ganztagsbereich erfolgt eine partielle Beschattung durch schirmartig gezogene Kleinbäume und Großsträucher. Die geplanten Hecken schaffen eine optische Gliederung in angemessene Subräume. Wehende Staudengräser verleihen den flankierenden Grünbereichen eine eigenständige Qualität. Der Rasenspiegel wird durch Heckenscheiben und Gräserpflanzflächen spannungsvoll strukturiert. Barrierefreiheit Die barrierefreie Zugänglichkeit der Haupteingänge der einzelnen Gebäudeteile ist von der Schulstraße sowie von der Straße am Stadion gegeben. Die Höhenunterschiede zw. den jeweiligen Eingangsebenen Bauteil A, Bauteil B und Mensa werden durch Mauern, Treppen und Rampen überwunden. Die topografischen Gegebenheiten, Platzverhältnisse und Bezüge zu den einzelnen Gebäudeteilen bedingen, dass die Rampen zwischen den Hofniveaus nur behindertenfreundlich mit Längsgefälle zwischen 6 und 10% ausgebildet werden können. Freianlagen Bereich Kunst am Bau Teil C - Aufgabenstellung 15

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17 C. Aufgabenstellung»Pavillon«oder»Grünes Klassenzimmer«Die im Lageplan gekennzeichnete Situation soll eine künstlerische Ausgestaltung erfahren, die inhaltlich in Beziehung zu Schule und Ort steht. Die Gestaltung sollte die funktionalen Zusammenhänge in der Anordnung der Architektur und der Gliederung der Freiräume aufnehmen und mit eigenen Ausdrucksmitteln verdeutlichen und unterstreichen. Der Auftraggeber erwartet einen eigens für die Aufgabenstellung angefertigten Entwurf, der auf die bauliche und freiraumplanerische Umgebung, sowie auf die Besonderheiten des Ortes und der Schule eingeht. Die IGS Rülzheim erwartet als Ergebnis einen Raum oder Ort für Kommunikation, Spiel und Unterhaltung. Der Ort kann überdeckt sein und ein differenzierte Licht- und Schattenspiel ermöglichen. Aus organisatorischen Gründen (Aufsicht und Kontrolle) muss die Fläche jedoch einsehbar sein, eine Transparenz zum übrigen Pausenfreibereich ist erforderlich. Möglicher Standort Als Standort für das Projekt eine Fläche angrenzend an das Kleinspielfeld (siehe Freianlagenplan) favorisiert. Anforderungen an die Materialien und Ausführung Materialien müssen wetterfest, wartungs- und pflegefrei, langlebig und robust/ vandalismussicher sein. Sie müssen so verarbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr auftreten kann. Die Einhaltung der entsprechenden Normen und gesetzlichen Vorgaben ist von der Künstlerin / dem Künstler zu gewährleisten. Verbindlicher Kostenrahmen Der verbindliche Rahmen für die Kosten der Ausführung und das Entwurfshonorar beträgt einschließlich der Gründungsmaßnahmen insgesamt brutto Dieser Kostenrahmen ist für die Realisierung des Vorhabens verbindlich. Realisierungszeitraum Das Kunstwerk soll 2017 fertiggestellt werden. Teil A - Verfahrensbedingungen 17

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