Wohnstätten der Lebenshilfe Haßberge e. V.

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1 Wohnstätten der Lebenshilfe Haßberge e. V. Stationäres Wohnen für Menschen mit Behinderung - mit Tagesbetreuung (z. B. Senioren) - ohne Tagesbetreuung (Werkstattgänger) o o Haus A: 39 Bewohner in 4 Gruppen Haus B: 25 Bewohner in 3 Gruppen

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4 Bereiche der Lebenshilfe Haßberge e. V. 1. Vorsitzender (Herr Sechser) Geschäftsführer (Herr Haase) Frühförderung Frau Martin Schule Frau Lesch Offene Hilfen Frau Surkamp Assistenz beim Wohnen Herr Schmid Tagesstätte Frau Martin Wohnstätten Herr Schraub

5 Entstehung der Wohnstätten Elterninitiative Eröffnung Haus A 1984 Oktober 1997 Haus B Kleingruppenstrukur um Heim- und Klinikcharakter zu vermeiden

6 Leitbild Respektierung der Persönlichkeit der persönliche Wille und die Würde der betroffenen Menschen selbst stehen im Vordergrund unseres Handelns Positive Verhaltensunterstützung Verständnis, Ermutigung und Konzentration auf Stärken soll ein positives Wohnklima bewirken Gemeinschaftsgefühl geben die innere Struktur unserer Einrichtung soll getragen sein von den Prinzipien der Achtung, der Fairness und der Solidarität, damit ein gutes Gefühl von Zusammengehörigkeit und Geborgenheit entstehen kann.

7 Zielsetzung Durch Gemeinschaftsgefühl Geborgenheit und Sicherheit erleben Sicherung der Lebensqualität Individuelle Unterstützung verbessern

8 Betreuungsprinzipien Normalisierungsprinzip Aktive Beteiligung des Bewohners an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten entsprechend seiner Möglichkeiten Nachvollziehbarkeit von Handlungen und Abläufen nicht überorganisieren, Freiräume und Fehler erlauben Entscheidungen und Regelungen nicht von oben vorgeben, Lösungen vor Ort finden

9 Familienprinzip Kleine Gruppengröße 8 10 Bewohner Bewohner/innen mit unterschiedlichen Behinderungen im Alter zwischen 21 und 75 Jahren Bezugsbetreuersystem 4 6 Mitarbeiter pro Gruppe ohne Arbeitsteilung (Ganzheitlichkeit) und ohne Gruppenhierarchien

10 Welche Leistungen bieten wir an? Unterkunft Verpflegung Pflege- und Betreuungsleistungen Begleitplanungen Übergreifende Leistungen

11 Geldverwaltung Verwaltung des Bewohnerkontos durch Einrichtung wünschenswert Taschengeldprotokoll durch WH Mitwirkung des Bewohners möglich

12 Ärztliche Versorgung Recht auf freie Arztwahl, allerdings Ortsnähe wichtig Begleitung durch WH-Personal Therapien: ambulant oder durch Hausbesuch

13 Urlaub des Bewohners Wohnheime ganzjährig geöffnet Möglichkeit zur Teilnahme an Urlaubsfahrten Urlaubsbetreuung zu bestimmten Zeiten im WH möglich

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16 Welche Leistungen sind nicht möglich Ausgeschlossen wird eine Vertragsanpassung bei Änderung des Betreuungsbedarfs, wenn eine fachgerechte Versorgung und Begleitung nicht gewährleistet ist oder keine Finanzierungsanpassung durch Kostenträger erfolgt. Dies liegt vor bei intensiver medizinischer Behandlungspflege wenn psychische Behinderung in den Vordergrund tritt bei Betäubungsmittelmissbrauch wenn eine Nachtwache vorgehalten werden muss bei Verhaltensweisen, die Mitarbeiter gefährden (z.b. tätliche Angriffe) wenn eine geschlossene Unterbringung dauerhaft notwendig ist

17 Betreuungszeiten Frühdienst: 06:30 08:30 Spätdienst: 15:30 20:30 oder 16:00 22:00 Nachtbereitschaft: 22:00 06:00 oder 22:00 08:00 Wochenende: 08:00 22:00

18 Tagesablauf 06:00 06:30 Wecken, Aufstehen, Anziehen etc. 06:30 07:10 Frühstück 07:10 07:30 fertig machen für den Bus, Einstieg in die Busse 07:30 08:30 Hilfestellung bei den Senioren 16:00 Bewohner sind in der Werkstatt, Senioren in der Seniorenbetreuung im Haus A 16:15 16:45 Kaffeezeit, Gesprächszeit 16:45 18:00 Freizeit, verschiedene Angebote 18:00 18:30 Abendessen 18:30 21:30 Freizeit, verschiedene Angebote, pflegerische Tätigkeiten 21:30 22:00 Bettgehzeit 22:00 06:00 Nachtruhe

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20 Freizeitangebote Kegeln Tanzen Sauna Schwimmen Theater Kino Einkauf Fitnessstudio Malen Reiten Spieleabende je nach Jahreszeit (Weihnachtsmarkt- besuch, Plätzchen backen etc.) Qi Gong

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22 Wer wird aufgenommen? Personen: die nicht von Eltern o. Angehörigen versorgt werden können die nicht in der Lage zur eigenen Haushaltführung sind die Hilfe bei der Ausführung von Grundtätigkeiten benötigen Menschen mit Behinderung, die sich vom Elternhaus lösen wollen

23 Ausschlusskriterien nicht aufgenommen werden Personen: mit primärer Suchterkrankung mit massiver Selbst- und Fremdgefährdung die nicht gemeinschaftsfähig sind auf ausschließlichem Wunsch Dritter die unter SGB XI fallen bei erheblichem Hilfebedarf in der Nacht

24 Kostenbeteiligung mit der Rente mit den finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung mit Vermögen des Bewohners (Freigrenze 2.600,- ) evtl. mit Pflichtteilsanspruch bzw. Erbteil mit Unterhaltsbeitrag in Höhe von 52,- mit den Leistungen der Krankenversicherung (Krankengeld) mit dem abzweigbaren Kindergeld mit den Leistungen des Wohngeldgesetzes

25 Vergütung nach Hilfebedarfsgruppen gemäß 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII Maßnahmepauschale Grundpauschale Investitionsbetrag Gesamtvergütung HBGr 1 HBGr 2 HBGr3 HBGr4 HBGr5 Gesamtvergütung wird kalendertäglich gezahlt

26 Unterstützungs- u. Hilfsangebote alltägliche Lebensführung individuelle Basisversorgung Gestaltung sozialer Beziehungen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben/Freizeitgestaltung emotionale und psychische Entwicklung Gesundheit Wohnbedingungen Arbeit/Tagesstruktur Absprachen mit anderen Diensten und gesetzlichen Vertretern Finanzen/Behörden

27 Zusammenarbeit mit: Physiotherapeuten Ärzten Apotheken Ergotherapeuten Logopäden gesetzliche Vertreter Eltern/Angehörige WfbM Amtsgericht Bezirk Heimaufsicht Fußpflegedienst Friseur

28 Rechtsgrundlagen SGB IX und XII Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung 53,54,55 SGB XII Personenkreis im Sinne des 41 SGB XII

29 Frühstück

30 Kaffeezeit

31 Abendessen

32 Freizeit am Abend

33 Wäsche holen

34 Fasching

35 Bauchtanzgruppe

36 Reiten

37 Oktoberfest

38 Ausflug ins Museum

39 Sankt Martin

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