Vorwort. Vorstand und Geschäftsführung danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre aktive und engagierte Arbeit im Jahr 2004.

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5 Vorwort Wir freuen uns sehr, Ihnen den Jahresbericht 2004 überreichen zu können. Er bietet Ihnen hoffentlich einen interessanten Überblick über die Aktivitäten des Rheinischen GUVV. Für den Rheinischen GUVV stand das Jahr 2004 im Zeichen des 75jährigen Bestehens. Doch nicht die Tatsache, dass wir seit 75 Jahren existieren, sondern unsere Arbeit für unsere Versicherten und unsere Mitgliedsunternehmen ist entscheidend. Seit 75 Jahren engagiert sich der Rheinische GUVV für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von inzwischen rund zwei Millionen Versicherten. Beinahe jede Bürgerin und jeder Bürger im Rheinland ist im Laufe seines Lebens beim Rheinischen GUVV versichert. Sei es als Kindergartenkind, Schüler, ehrenamtlich Tätiger, Pflegender, als Beschäftigte/r der rheinischen Kommunen, der Sparkassen oder als Haushaltshilfe. Im Berichtsjahr 2004 hielten wir rund Unfallmeldungen in den Händen. Glücklicherweise vielfach Unfälle mit Bagatellverletzungen, doch leider auch Fälle mit körperlichen, seelischen und finanziellen Folgen und daher lebensverändernden Einschnitten für den Einzelnen. Wir sorgten hier für die bestmögliche medizinische Behandlung, stellten Finanzmittel für den Umbau von Wohnungen und Fahrzeugen bereit. Wir boten psychologische Hilfe an und kümmerten uns darum, dass verletzte Kinder den Anschluss in der Schule nicht verpassten. Mit unseren Entschädigungsleistungen sicherten wir Erkrankte, Verunfallte und Hinterbliebene finanziell ab. Ein wichtiges Stück sozialer Sicherheit für die Betroffenen. Dies war in der Historie und besonders im Jubiläumsjahr nur möglich, weil viele Hände mit angefasst haben. Hände leiten Sie deshalb auch durch den vorliegenden Bericht. Denn das Handeln für die Menschen stand und steht für uns im Mittelpunkt. Auch intern haben wir Bilanz gezogen. Die selbst gesteckten Ziele der vergangenen Jahre haben wir zum Großteil erreicht. Wir sind uns des Reformdruckes im System der gesetzlichen Unfallversicherung bewusst und stehen dieser Entwicklung aufgeschlossen gegenüber. Wir arbeiten mit modernen betriebswirtschaftlichen Methoden und sind für die sozialpolitischen Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet. Vorstand und Geschäftsführung danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre aktive und engagierte Arbeit im Jahr Von links nach rechts: Gerhard Stuhlmann, Vorsitzender des Vorstandes, Helmut Etschenberg, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Gabriele Pappai, Geschäftsführerin, Günter Andreß, stellv. Geschäftsführer. 01

6 Inhaltsverzeichnis 01 Allgemeines Sozialpolitische Entwicklungen Versicherte Mitgliedsunternehmen Prävention Rehabilitation und Entschädigung Regress Ausblick Anhang 47 02

7 Allgemeines

8 01 Allgemeines Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband (Rheinischer GUVV) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Der Verband ist als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gewissermaßen die Berufsgenossenschaft für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen im Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln). Hierzu zählen u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, städtischen Krankenhäusern, Sparkassen und anderen kommunalen Betrieben. Darüber hinaus sind beim Rheinischen GUVV alle Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen und Kinder der kommunalen Kindertagesstätten versichert. Außerdem sind viele gemeinnützige Tätigkeiten sowie alle privaten Hausangestellten bei uns versichert. Für die Versicherten ist der Versicherungsschutz beitragsfrei. Finanziert wird der Rheinische GUVV im Wesentlichen durch die Beiträge seiner Mitgliedsunternehmen gegründet, versteht sich der Verband heute als Dienstleister für Versicherte und Mitgliedsunternehmen, der Beratung, Aufklärung und Schulung als Service anbietet. Er ist jedoch nicht gewinnorientiert wie Privatversicherungen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit sozialer Selbstverwaltung. Aufgaben/Leistungen des Verbandes Die Aufgaben des Rheinischen GUVV ergeben sich aus dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Vorrangige Aufgabe ist die Prävention d.h. der Verband hat Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierzu erlässt der Rheinische GUVV Unfallverhütungsvorschriften, berät seine Mitgliedsunternehmen, führt Arbeitsplatzbeurteilungen beispielsweise im Hinblick auf Lärm, Gefahrstoffe, Raumklima, Innenraumluftbelastung und Beleuchtung durch, untersucht die Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, fördert die Sicherheitserziehung in den Schulen und kümmert sich in Seminaren um die Weiterbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern, Personal- und Betriebsräten. Doch selbst eine gute Prävention (Vorbeugung) kann Unfälle und Berufskrankheiten nicht ganz vermeiden. Deshalb hat der Verband auch die Aufgabe zur Rehabilitation d.h. Verletzte und Erkrankte nach Eintritt eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit durch medizinische, berufliche oder soziale Maßnahmen zu rehabilitieren. Sämtliche Aktivitäten sind darauf gerichtet, die Wiedereingliederung der Geschädigten in die Berufswelt bzw. den Schulalltag durch Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erreichen. Mit diesen 02 04

9 Zielen vor Augen bearbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes im Jahr 2004 rund Unfälle. Über die Rehabilitation hinaus hat der Verband den gesetzlichen Auftrag zur Entschädigung d.h. Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Dies geschieht u.a. durch Zahlung von Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene sowie Sterbegeld. Als sonstige Fälle sind hier Abgaben an andere Versicherungsträger, Fälle in denen das Vorliegen eines Arbeits- bzw. Schulunfalls nicht anerkannt wurde oder sich der Verdacht für das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt hat, aufgeführt. Allgemeine Unfallversicherung Sonstige Berufskrankheiten Wegeunfälle Arbeitsunfälle % 1% 11% 56% Unfallgeschehen 2004 Im Jahr 2004 gingen beim Rheinischen GUVV (Vorjahr ) Unfallmeldungen ein. Das sind 0,47 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Verteilung der Unfallmeldungen ergibt folgendes Bild: Unfallzahlen AUV* SUV** insgesamt Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige Fälle (s. u.) insgesamt Schülerunfallversicherung Sonstige Berufskrankheiten Wegeunfälle Arbeitsunfälle % 0% 9% 83% * AUV = Allgemeine Unfallversicherung ** SUV = Schülerunfallversicherung 02 05

10 01 Entwicklung des Unfallgeschehens Allgemeine Unfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige Fälle (z.b. Abgaben u. Fehlmeldungen) insgesamt Tödliche Unfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle insgesamt Schülerunfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige (s. o) insgesamt Tödliche Unfälle in der Schülerunfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle insgesamt Im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung haben sich im Jahr 2004 vier tödliche Unfälle ereignet. Somit sind leider drei Versicherte mehr zu Tode gekommen als im Vorjahr. In der Schülerunfallversicherung ereigneten sich im Jahr 2004 insgesamt drei tödliche Unfälle, im Vorjahr waren es zwei tödliche Unfälle. Todesfälle im Jahr 2004 versichert als / Unfallhergang Schülerin, 17 Jahre: Auf dem Heimweg von der Schule verunglückte die Schülerin als Beifahrerin in einem PKW, als der Fahrer einem Radfahrer ausweichen wollte und dabei gegen einen Baum prallte. Schüler, 8 Jahre: Um den Schulbus zu erreichen, überquerte der Schüler in einer verkehrsberuhigten Zone die Straße und wurde dabei von einem Auto erfasst. Schüler, 21 Jahre: Auf dem Weg zur Berufsschule prallte der PKW, in dem der Versicherte als Beifahrer saß, gegen einen Baum. Angestellter, 42 Jahre: Auf dem Heimweg wurde der Versicherte als Fußgänger beim Versuch eine 4-spurige Straße zu überqueren von einem Kleinlaster erfasst. Angestellter, 42 Jahre: Bei Befestigungsarbeiten an einer Dekorationswand kippte die Hubarbeitsbühne und der Versicherte fiel aus sechs Metern Höhe auf die Bühnenfläche. Angestellte, 22 Jahre: Die Versicherte kam bei einem Verkehrsunfall auf dem Heimweg ums Leben. Hilfeleistende, 20 Jahre: Die Versicherte versuchte ihre auf die Bahngleise gefallene Freundin zu retten und wurde dabei von einem Güterzug erfasst. 06

11 01 Sozialpolitische Entwicklungen

12 02 Sozialpolitische Entwicklungen Im Jahr 2004 sind folgende Rechtsentwicklungen für die Unfallversicherung eingetreten. Rechtsentwicklung 1. Bundesrecht Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl. I S ff.) Eine Anpassung der Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung mit Ausnahme des Verletzten- und Übergangsgeldes zum wurde ausgesetzt. Die Mindest- und Höchstbeträge für das laufende Pflegegeld betragen weiterhin 295,00 Euro bzw ,00 Euro monatlich. Dementsprechend wurden auch die monatlichen Rahmenbeträge für die Entschädigung für Kleider- und Wäschemehrverschleiß nicht angepasst. Sie betragen weiterhin 18,00 Euro bis 115,00 Euro. Das Futtergeld für einen Blindenführhund bzw. der als Ersatz der Aufwendungen für fremde Führung zu gewährende Betrag liegt weiterhin bei 141,00 Euro. Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl. I S ff.) Neue Renten und alle ab erstmals ausgezahlten laufenden Geldleistungen werden erst zum Monatsende ausbezahlt, ausgenommen sind Verletzten- und Übergangsgeld. Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom (BGBl. I S ff.) 08

13 Die Anpassungsformel auch für die Renten und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung wird mit einem Nachhaltigkeitsfaktor versehen. Darüber hinaus wird u. a. zur Zahlung von Halb- und Vollwaisenrente die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung eingearbeitet. Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen vom (BGBl. I S ff.) Das zum in Kraft getretene Gesetz bietet den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung neue Möglichkeiten der Regressnahme. Sie können sich von Unternehmern, die Schwarzarbeit erbringen und dadurch bewirken, dass Beiträge nicht, nicht in der richtigen Höhe oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die während der Schwarzarbeit verursacht wurden, erstatten lassen ( 110 Abs. 1 a SGB VII). Arbeitsstättenverordnung vom (BGBl. I S ff.) Die am in Kraft getretene novellierte Arbeitsstättenverordnung dient neben der Umsetzung europäischer Richtlinien auch der Vereinfachung des bisher geltenden Rechts. Detaillierte Einzelregelungen werden durch allgemein gehaltene Anforderungen und generelle Schutzziele erreicht. Sachbezugsverordnung 2004 vom (BGBl. I S f.) Durch die Verordnung werden ab die Sachbezugswerte für freie Verpflegung in den alten Bundesländern auf 197,75 Euro (bis ,80 Euro) und für freie Unterkunft auf 191,70 Euro (bis ,80 Euro) angehoben. Anpassung des Verletzten- und Übergangsgeldes zum (Bundesanzeiger Nr. 82 vom ) Verletzten- und Übergangsgeld wurde ab bundeseinheitlich mit 1,19 v. H. angepasst. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2004 vom (BGBl. I S f.) Die Bezugsgrößen für das Jahr 2004 wurden für die alten Bundesländer auf jährlich ,00 Euro (2003: ,00 Euro) und monatlich 2.415,00 Euro (2003: 2.380,00 Euro) festgesetzt. Der für die Berechnung von Renten, Hinterbliebenenbeihilfen sowie in sonstigen Fällen von Verletztengeld und Übergangsgeld wichtige Mindestjahresarbeitsverdienst gemäß 85 Abs. 1 SGB VII beträgt somit ab in den alten Bundesländern: 09

14 02 für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 60 v. H. der Bezugsgröße = ,00 Euro (bis ,00 Euro), für Versicherte, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben 40 v. H. der Bezugsgröße = ,00 Euro (bis ,00 Euro). Der Jahresarbeitsverdienst für Kinder nach 86 SGB VII beträgt damit: für Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben 33 1/3 v. H. der Bezugsgröße = 9.660,00 Euro (bis ,00 Euro), für Versicherte, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben 25 v. H. der Bezugsgröße = 7.245,00 Euro (bis ,00 Euro). 2) Unfallverhütungsvorschriften Der Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV-V A 6/7, bisher GUV 0.5) ist nach Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom in Kraft getreten (GV.NRW. S. 89 ff.). Die Unfallverhütungsvorschrift Schlachthöfe und Schlachthäuser (GUV 7.17) ist nach Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein- Westfalen mit Wirkung vom außer Kraft getreten (GV.NRW. S. 221). 10

15 01 02 Versicherte

16 03 Versicherte Versicherte Personen des Rheinischen GUVV im Jahr 2004 Fast jede Bürgerin und jeder Bürger der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist im Laufe ihres/seines Lebens beim Rheinischen GUVV versichert. Zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung gehören laut Gesetz bzw. Satzung sehr unterschiedliche Personengruppen. Unterteilt wird der versicherte Personenkreis in die Allgemeine Unfallversicherung und in die Schülerunfallversicherung. Zu den Versichertengruppen des Rheinischen GUVV gehören u.a. in der Allgemeinen Unfallversicherung Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter der Kommunen und ihrer Eigenbetriebe, der übernommenen Unternehmen (z.b. Abfallwirtschaft) und der Sparkassen, Beschäftigte in Privathaushalten (z.b. Haushaltshilfen, Gärtnerinnen und Gärtner, Reinigungskräfte) sowie zahlreiche ehrenamtlich tätige Personen. Zahl der Versicherten in der Allgemeinen Unfallversicherung (Umlagerechnung 2004) Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter bei den Kommunen (Stand ), beim Landschaftsverband Rheinland (Stand ), bei den in die Zuständigkeit des Rheinischen GUVV übernommenen Unternehmen (Stand ) und bei den Sparkassen (Stand ) Beschäftigte im Haushalt (Stand ) Zahl der Versicherten in der Schülerunfallversicherung Kinder in Tageseinrichtungen (Stand ) Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (Stand ) Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen (Stand ) In der Schülerunfallversicherung sind es die Versichertengruppen Kinder in Tageseinrichtungen (z.b. Kindergartenkinder, Hortkinder) in kommunaler Trägerschaft und Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender kommunaler Schulen. 12

17 Versicherte

18 03 Zur Gruppe der sonstigen Versicherten gehören u.a.: Personen, die an Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit teilnehmen, die von den Trägern der Sozialhilfe durchgeführt werden, Helferinnen und Helfer bei nicht gewerbsmäßigen kurzen Bauarbeiten, Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums i.s.d. Zweiten Wohnungsbaugesetzes im Rahmen der Selbsthilfe tätig werden (Bauherrinnen und Bauherrn, Beschäftigte, unentgeltliche Helferinnen und Helfer), Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen oder im Zivilschutz tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen, Helferinnen und Helfer bei Unglücksfällen, Personen, die sich bei der Verfolgung von Straftäterinnen und Straftätern oder zum Schutz einer widerrechtlich angegriffenen Person persönlich einsetzen, Zeuginnen und Zeugen, Personen, die von einer Körperschaft, Anstalt oder einer Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung herangezogen werden und Behinderte in Behindertenwerkstätten. Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den Wegen dorthin und zurück gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Gruppe der sonstigen Versicherten umfasst versicherte Personen. Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender in Mitgliedsunternehmen des Verbandes, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Personen, die sich Einstellungsuntersuchungen unterziehen, ehrenamtlich Tätige (z.b. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Schülerlotsen, Behinderten-, Ausländer- und Seniorenbeiräte), 14

19 Mitgliedsunternehmen

20 04 Mitgliedsunternehmen Mitgliedsunternehmen des Rheinischen GUVV waren 2004 der Landschaftsverband Rheinland, 13 Kreise, 14 kreisfreie Städte, 151 kreisangehörige Städte und Gemeinden, 38 Sparkassen, 396 übernommene Unternehmen mit überwiegend gemeindlicher Beteiligung (z.b. Theater, Abfallwirtschaftsgesellschaften) und Privathaushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt wurden. Die Mitgliedsunternehmen tragen mit ihren Mitgliedsbeiträgen den wesentlichen Teil der Finanzierung des Verbandes. Die Beiträge werden nach Umlagegruppen ermittelt. 16

21 Voraussetzungen für die Übernahme eines Unternehmens in selbstständiger Rechtsform Unternehmen in selbstständiger Rechtsform konnten bis zum mit Genehmigung des Landesversicherungsamtes Nordrhein- Westfalen in die Zuständigkeit des kommunalen Unfallversicherungsträgers übernommen werden, wenn Gemeinden und Gemeindeverbände allein oder zusammen mit dem Land an dem Unternehmen überwiegend finanziell beteiligt sind oder auf seine Organe einen ausschlaggebenden Einfluss haben. Seit dem gilt unter den genannten Voraussetzungen eine originäre Zuständigkeit der kommunalen Unfallversicherungsträger. Insolvenzgeld-Umlage Das Insolvenzgeld dient zum Ausgleich des Nettolohnanspruchs der Beschäftigten für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Träger der Versicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, Auszahlungsstellen sind die Arbeitsagenturen. Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband ist Einzugstelle für die Mittel zum Insolvenzgeld. Die zur Insolvenzgeld-Umlage verpflichteten Unternehmen müssen für die Aufwendungen aufkommen, die der Verband an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Nach der Schlussabrechnung der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich für die umlagepflichtigen Unternehmen ein Umlagesoll 2004 von insgesamt Euro. Dieser Umlagebeitrag wurde im Jahr 2004 anteilig auf die beteiligten Unternehmen entsprechend ihren Entgeltsummen 2004 umgelegt. Pro 1,00 Euro Lohnsumme mussten 0, Euro aufgebracht werden. 17

22 04 Beiträge der Mitgliedsunternehmen ( ) Umlagegruppe Hebesätze 2004 Hebesätze Landschaftsverband 183, , Kreise 130, , Kreisfreie Städte 185, , Kreisangehörige Städte u. Gemeinden 134, , Sparkassen 63, , Übernommene Unternehmen u. ä. 136, , Privathaushalte 30, , Kinder in Tageseinrichtungen 11, , Schüler allgemeinbildender Schulen 35, , Schüler berufsbildender Schulen 23, , Sonstige Versicherte 1,0077 1,0431 Beiträge Die Beitragsordnung des Verbandes regelt das Umlageverfahren. In der Beitragsordnung sind die Beitragsgruppen, deren Mitglieder sowie der jeweilige Beitragsmaßstab festgelegt. In der jährlichen Umlagerechnung werden die Beitragshebesätze ermittelt. Dies sind die vom Mitgliedsunternehmen zu zahlenden Jahresbeiträge je einzelner/m Beschäftigten bzw. Schülerin/Schüler usw.. Die entstehenden Kosten für die sonstigen Versicherten werden nach dem Beitragsmaßstab Einwohnerzahl auf Städte und Gemeinden umgelegt. 18

23 Prävention

24 05 Prävention Allgemeines Die Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen mit dem Ziel, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten zu erhalten, zu fördern und damit auch die Leistungsbereitschaft zu steigern, ist sowohl für die von Gefährdungen betroffenen Versicherten als auch aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht positiv zu bewerten. Handlungsfelder Strategische Präventionsplanung Die Steuerung der Präventionsarbeit und der Präventionsprodukte erfolgt durch eine jährliche Planung, die in die Gesamtstrategie Prävention eingebettet ist. Die Arbeitsschwerpunkte, die eine strategische Präventionsplanung erstmalig für die Jahre 2001 bis 2004 beschrieben hat, werden für die Jahre 2005 bis 2009 in einer überarbeiteten strategischen Präventionsplanung neu festgelegt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ein Mittel zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über Erkenntnisse und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Gesundheitsförderung. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Rheinischen GUVV leistet dazu einen bedeutenden Beitrag. Plattform hierfür bieten die eigene Verbandzeitschrift Kommunaler Arbeitsschutz, die Schriftenreihe Prävention in NRW, Faltblätter, Pressemitteilungen und der Internetauftritt des Rheinischen GUVV. Hier finden sich unter anderem Fachartikel zum Arbeits- und Gesundheitschutz, Hinweise zur Gestaltung einer Sicheren Schule, aber auch von Versicherten und Mitgliedsunternehmen häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten des Verbandes. Fachmessen Die Teilnahme an Fachmessen ermöglicht es dem Rheinischen GUVV, Themen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes in die Öffentlichkeit zu bringen und die Versicherten und die Verantwortlichen direkt anzusprechen. Auf der REHAcare international 2004 präsentierte sich der Verband unter dem Motto Rette deine Haut in Kooperation mit dem GUVV Westfalen-Lippe, der Landesunfallkasse NRW und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK). Sowohl dem Fachpublikum als auch persönlich Betroffenen wurde die Notwendigkeit eines gründlichen und gezielten Hautschutzes sowie einer adäquaten Hautpflege verdeutlicht. Im Mittelpunkt standen dabei die Berufe des Gesundheitswesens. So zeigten die Unfallversicherungsträger Schutzhandschuhe aus verschiedenen Materialien mit ihren Vor- und Nachteilen. Außerdem konnten die Besucher in einem Praxistest überprüfen, ob sie ihre Hände ausreichend desinfizieren oder mit Pflegemitteln eincremen. 20

25 Unter dem Motto Platz da! Bewegungsräume im Büro stand der Gemeinschaftsstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), an dem sich die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW und der BUK auf der internationalen Fachmesse für Planung, Einrichtung und Management von Businesswelten - ORGATEC präsentierten. Farbliche Markierungen auf dem Boden des Besucherbereiches verdeutlichten anschaulich die bei einem Büroarbeitsplatz notwendigen Bewegungsflächen. Die Gestaltungsanforderungen an einen modernen Büroarbeitsplatz machte der Vergleich zu einem mit altem Mobiliar und altem Schreibgerät aufgebauten Büroarbeitsplatz deutlich. Die Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport thematisierten die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW und der BUK auf der Bildungsmesse. Kölner Schülerinnen und Schülern demonstrierten eindrucksvoll das Thema Kämpfen im Sportunterricht. Das vom Rheinischen GUVV betriebene Internet-Projekt Sichere Schule bot auch auf dieser Messe Anlass für zahlreiche Gespräche mit Messebesucherinnen und - besuchern. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Eine Vielzahl an Akteuren des inner- und überbetrieblichen Arbeitsschutzes engagiert sich für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit. Kooperationen und Netzwerke helfen, die Ressourcen zielgerichtet zu bündeln, Mittel effektiver einzusetzen und das vorhandene Fachwissen zusammen zu führen. Unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit des Rheinischen GUVV mit anderen belegen die Vorteile dieses Vorgehens. Ein Beispiel ist der im Juni 2004 gegründete Arbeitskreis Gesunde Pflege ohne Stress (GEPOS) im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). In diesem Arbeitskreis haben sich Vertreter von Bund, Ländern, Krankenkassen, der Sozialpartner sowie aus Wissenschaft und Beratungsunternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsam auf nationaler Ebene zu handeln. Für den BUK nehmen die Mitgliedsverbände Rheinischer GUVV und der GUVV Westfalen-Lippe an diesem Arbeitskreis teil. Auf der Fachausstellung der Bühnentechnischen Tagung, die von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft organisiert wurde, informierte der BUK zusammen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Fachleute aus der Veranstaltungsbranche über neue Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Rheinische GUVV übernahm hier im Rahmen der Fachgruppenarbeit einen Teil der Standpräsenz. 21

26 05 Produkte Ein Beispiel für die Zusammenarbeit mit der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung ist die Kooperation mit dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Köln. Für das Arbeiten in umschlossenen abwassertechnischen Anlagen wurden wesentliche Unfall- und Gesundheitsgefahren erfasst und anhand eines Lehrfilms sowie mit Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der Unfallversicherungsträger kenntlich gemacht. Als Ergebnis der Zusammenarbeit entstand eine Checkliste, die technische, organisatorische und verhaltensabhängige Schutzmaßnahmen für das Einsteigen in umschlossene abwassertechnische Räume überprüft. Die Informationen und Unterlagen werden bei einem Vorhaben des Staatlichen Amts für Arbeitsschutz in Köln eingesetzt, bei dem gewerbliche Unternehmen und kommunale Betriebe, die abwassertechnische Arbeiten durchführen, sicherheitstechnisch überprüft werden. Der Rheinische GUVV begleitet diese Projektarbeit durch fachliche Unterstützung. Im Bereich der Schülerunfallversicherung beteiligt sich der Verband an der Stiftung Partner für Schule NRW des Wirtschaftsund des Schulministeriums. Die Stiftung will die effektive Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft in NRW fördern, um die Qualität von Schule und Unterricht zu erhöhen. Finanziell unterstützt wurde der Jahreskongress Innovation durch Partnerschaft - Schule und Wirtschaft: Für die Zukunft voneinander lernen, der landesweite Aktivitäten bekannt gemacht und eine Plattform zu deren Stärkung geschaffen hat. Vorschriften und Regelwerk Aus dem von der Bundesregierung initiierten Bürokratieabbau resultiert, dass die größtenteils praxisnahen, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beschlossenen Unfallverhütungsvorschriften dem staatlichen Regelwerk zur Vermeidung von Doppelregelungen weichen. Wie auch andere Gesetze und Vorschriften enthalten das im Jahr 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die überarbeitete Arbeitsstättenverordnung in Unfallverhütungsvorschriften niedergelegte Bestimmungen. Das Außerkraftsetzen der von Doppelregelungen betroffenen Unfallverhütungsvorschriften haben die Selbstverwaltungsorgane für das Jahr 2005 beschlossen. Neue Unfallverhütungsvorschriften sind vor diesem Hintergrund nur noch erforderlich, wo das staatliche Regelwerk nicht greift oder eine vom staatlichen Regelwerk nicht abgedeckte Regulierungsnotwendigkeit besteht. Die in den Gesetzen und Verordnungen nun meist allgemeiner formulierten Schutzziele bedürfen der praxisnahen Konkretisierung für die Gestaltung der Arbeit. Als Erkenntnisquelle tragen die Regeln, Grundsätze und Informationen der Unfallversicherungsträger dazu bei, eine Rechtssicherheit bei der Auswahl erforderlicher Maßnahmen zu erlangen. Dieses, den Unfallverhütungsvorschriften untergeordnete Regelwerk wird meist auf Ebene des BUK in seinen einzelnen Fachgruppen und ihren zugeordneten Sachgebieten bearbeitet. In diesen Gremien ist der Rheinische GUVV vielfach vertreten. 22

27 So hat die Fachgruppe Verkehr, die vom Rheinischen GUVV geleitet wird, die Sicherheitsregeln Wasserbau und wasserwirtschaftliches Arbeiten und Vermessungsarbeiten überarbeitet, um Doppelregelungen herauszunehmen, aber auch um die Inhalte neu, d.h. anwenderorientiert, zu strukturieren. Die neue Regel Wasserbau wurde 2004 fertig gestellt. Die Regel Vermessungsarbeiten wird voraussichtlich im Frühjahr 2005 den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung stehen. Ein weiteres Beispiel, ebenfalls im Rahmen der Fachgruppe Verkehr, ist die Beteiligung des Rheinischen GUVV am Arbeitskreis Passive Sicherheitssysteme, den die Bundesanstalt für Straßenwesen initiiert hat. Eine Informationsbroschüre, die Sicherungssysteme für Baustelleneinrichtungen im Straßenverkehr zusammenfasst und praxisgerecht darstellt, wurde so weit fertig gestellt, dass eine Veröffentlichung 2005 unmittelbar bevorsteht. Häufig findet auch eine Kooperation mit den Fachausschüssen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften statt. So arbeitete das Sachgebiet Abfallwirtschaft der Fachgruppe Entsorgung für den Fachausschuss Bauliche Einrichtungen an der Sicherheitsregel Leitern und Tritte mit, die ebenfalls Anfang des Jahres 2005 zur Verfügung stehen soll. Es werden jedoch nicht nur Druckschriften eingesetzt, auch andere Formen der Informationsvermittlung werden genutzt. So erarbeitete ein BUK-Arbeitskreis unter Beteiligung des Rheinischen GUVV die Projektskizze für eine interaktive CD-Rom mit dem Titel Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege. Sie soll Führungskräfte informieren und Hilfen für die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten bereitstellen. Informationsmaterialien Beschäftigte und Verantwortliche in den Mitgliedsunternehmen können nicht nur auf das Regelwerk zurückgreifen, sondern sie können zusätzlich Informationen und Handlungshilfen nutzen, die der Rheinische GUVV, häufig in Kooperation mit anderen Akteuren, als Service für die Mitgliedsunternehmen erstellt. Architekten, Bauplanern und Fachberatern gibt die Broschüre Hilfestellungen zum Gestalten von sicheren Kindertagesstätten, die 2004 als sechster Band innerhalb der Reihe Prävention in NRW erschienen ist, Unterstützung bei der Planung und Gestaltung. Die Broschüre, die die relevanten Bauvorschriften sowie die Bestimmungen der Unfallversicherungsträger zusammenfasst, entstand in Kooperation der Landesunfallkasse NRW und der nordrhein-westfälischen Gemeindeunfallversicherungsverbände. Grundlage bildete eine von der Unfallkasse Hessen erstellte Informationsschrift, die auf die landesspezifische Gesetzgebung anzupassen war. 23

28 05 Als siebter Band der Schriftenreihe Prävention in NRW stellt die von den oben genannten UV-Trägern erstellte Informationsbroschüre Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern ein Konzept vor, wie Leitung und Aufsicht in kleineren Veranstaltungsstätten vor dem Hintergrund der Versammlungsstättenverordnung zu gewährleisten sind. Das in der Broschüre beschriebene Konzept bietet an, dass bei Veranstaltungen mit geringen Gefährdungen, geschultes technisches Personal die Aufgaben einer verantwortlichen Person für Veranstaltungstechnik wahrnehmen kann, die dann lediglich Leitung und Aufsicht übernimmt. Die inhaltliche Arbeit an der Broschüre Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei archäologischen Ausgrabungen stand Ende 2004 kurz vor dem Abschluss. Sie stellt den Beschäftigten ein nach Themengebieten geordnetes Hilfsmittel für die sichere Ausführung von Ausgrabungsarbeiten zur Verfügung. Erstmalig erfolgte eine Analyse der Unfälle für die Jahre 2002/2003 in der Schülerunfallversicherung auf Basis einer vollständigen Erfassung der Unfallmeldungen in der Unfallschwerpunktstatistik des Verbandes. Die Analyseergebnisse sind der Broschüre Unfallgeschehen in der Schülerunfallversicherung zu entnehmen. Für die Zukunft ist geplant, diese Analyse jährlich neu aufzulegen. Zur Erleichterung des schweren manuellen Hebens und Tragens, das für die Beschäftigten der Bühnentechnik zum Arbeitsalltag gehört, wurden für den Internetauftritt des Rheinischen GUVV unter dem Titel Lastenhandhabung im Theater Hinweise zusammengestellt, wie Bühnenbilder so gestaltet werden können, dass sie leicht zu transportieren und zu montieren sind. Neben Richtwerten für die manuelle Lastenhandhabung und der Darstellung unterschiedlich schwerer Werkstoffe für den Bühnenbildbau zeigen die Seiten anhand von Skizzen, welche konstruktiven Regeln zielführend sind. Beratung, Überwachung und Ermittlung Das Gewährleisten und Verbessern von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen durch Anwendung der Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln ist Ziel der Beratung und Überwachung. Untersuchungen von Unfällen ermitteln die Höhe des gewählten Schutzniveaus und decken gegebenenfalls unbekannte Gefährdungsmechanismen auf. Die Anzahl dieser Produkte nennt die Tabelle Besprechungen Allgemeine-UV 685 Schüler-UV Beratungen Besichtigungen Allgemeine-UV 299 Schüler-UV 454 Unfalluntersuchungen Allgemeine-UV 130 Schüler-UV 37 Gefahrstoff- und Lärmmessungen 102 Beratung auf Anforderung Die Deregulierung eröffnet den Unternehmen durch Vorgabe allgemeiner, nicht konkret ausformulierter Schutzziele einen weiten Handlungsspielraum zum Schutz der bei ihnen tätigen Personen. Die den Unternehmen damit übertragene höhere Verantwortung bei der Wahl der Maßnahmen veranlasst sie vielfach, eine Beratung durch den Rheinischen GUVV wahrzunehmen. Aufgrund der Einschränkungen durch die Haushaltsdefizite wägen die Verantwortlichen bei der Wahl der Maßnahmen die Kosten eines bestimmten Schutzniveaus mit der von ihnen zu tragenden Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab. 24

29 Durch das Aufzeigen der Folgen ungenügend beachteter Gefährdungen sowie durch Informieren über Bestimmungen und Erkenntnisse zum Schutz der Versicherten hilft der Rheinische GUVV bei der Entscheidungsfindung. So wurden beispielsweise 2004 mehrere Beratungen im Zusammenhang mit Bauplanungen von Sporthallen notwendig. Neue Arbeitsverfahren und -prozesse, die Gefährdungen mit sich bringen können, für die es noch keine allgemein bekannten Schutzmaßnahmen gibt, erfordern eine besonders intensive Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und eine sorgfältige Auswahl der Schutzmaßnahmen. Eine derartige Bauberatung fand für eine Pilotanlage zur Mikrofiltrierung von kommunalen Abwässern statt. Die besondere Herausforderung lag in der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für zukünftige Montagearbeiten des völlig neuartigen Systems während des uneingeschränkten Betriebs. Gemeinsam mit den Ingenieurteams des Herstellers, des Bauunternehmers und Vertretern des Mitglieds sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden nach Sichtung der Baustelle und der Konstruktionsunterlagen die Arbeitsabläufe besprochen. Die dabei erarbeiteten Maßnahmen zum Arbeitsschutz werden vom Hersteller weiter konkretisiert und anschließend in die Betriebsanweisung sowie in einer Dienstanweisung aufgenommen. Unfallermittlungen Im Jahr 2004 waren schwere und tödliche Unfälle, sowohl im Bereich der allgemeinen als auch im Bereich der Schülerunfallversicherung, zu untersuchen. Bei Befestigungsarbeiten an Teilen eines Bühnenbildes in etwa sechs Metern Höhe stürzte ein 42-jähriger Bühnenarbeiter mit der von ihm benutzten Hubarbeitsbühne um. Beim Aufschlag auf den Bühnenboden des Theaters verletzte er sich so schwer, dass er noch am Unfallort verstarb. Ausgelöst wurde der Unfall durch das Hochfahren einer Dekorationswand mit einem Lastzug, wobei sich der untere Winkelrahmen der Dekorationswand mit der Standfläche der Hubarbeitsbühne unbemerkt verhakt hatte. Aufgrund nicht gemäß der Betriebsanleitung montierter Stützen brachte dies die gesamte Hubarbeitsbühne aus dem Gleichgewicht. Die Ermittlung der Unfallursache fand gemeinsam mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz statt, das ein systematisches Vorgehen bei der Organisation des Arbeitsschutzes und der Wahl der Schutzmaßnahmen anordnete. Schwer verletzt wurde eine Schülerin, die während einer Pause auf dem Schulhof von einem Müllwagen überrollt wurde. Als der Wagen nach Leeren der Müllcontainer vorwärts vom Schulgelände herunter fuhr, lief das Mädchen gegen den vorderen rechten Radkasten und fiel zu Boden. Das rechte Vorderrad des Fahrzeuges überrollte das linke Bein der am Boden liegenden Schülerin. Ein Rettungshubschrauber brachte das Mädchen, das eine offene Oberschenkelfraktur erlitt, ins Krankenhaus. Wahrscheinlich ist, dass das Kind das Müllfahrzeug nicht sehen konnte, da es beim Spiel hinter eine 180 cm hohe Metalltafel gelaufen war, die sich in rund zwei Meter Entfernung von der Unfallstelle befand. Im Rahmen der Unfalluntersuchung sprach die zuständige Aufsichtsperson des Rheinischen GUVV eine sofort vollziehbare Anordnung aus, die das Befahren des Schulgeländes mit Müllfahrzeugen während der Pause untersagt. Die Einfahrt wurde mit steckbaren Metallpfosten versperrt. Die begleitende Beratung hatte zur Folge, dass zudem andere Standorte für die Abfallbehälter gefunden wurden. 25

30 05 Ergänzend nahm der Rheinische GUVV gemeinsam mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz Kontakt mit dem Entsorgungsunternehmen auf. Hierbei wurde vereinbart, dass das Entsorgungsunternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für die Situation Befahren von Schulhöfen durchführt und die Mitarbeiter entsprechend unterweist. Grundsätzlich müssen die Müllcontainer außerhalb der Schulhöfe zum Entleeren abgestellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Kommune und das Entsorgungsunternehmen alle Standorte der Abfallbehälter in Schulen überprüfen und sicherheitstechnische Regelungen treffen, um künftig derartige Gefährdungen für Schüler und Schülerinnen zu minimieren. Ermittlungen im Berufskrankheitenverfahren Wird dem Rheinischen GUVV der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit angezeigt, ermittelt die Präventionsabteilung, ob die arbeitstechnischen Voraussetzungen vorliegen, d.h. ob die erkrankte Person durch die Arbeitsbedingungen höher belastet war als die übrige Bevölkerung. Innerhalb der Verdachtsanzeigen nahmen die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen oder durch langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung einen hohen Anteil ein. Diese BK-Ermittlungen betrafen insbesondere Mitarbeiter in kommunalen Bauhöfen, in der Abfallwirtschaft, in Betrieben für kommunale Dienste sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Anzahl der Ermittlungen bei möglicherweise durch Gefahrstoffe verursachten Berufskrankheiten nahm gegenüber dem letzten Jahr deutlich zu. Ebenfalls häufig vorkommende Ermittlungen betrafen die obstruktiven Atemwegserkrankungen und die Asbesterkrankungen. Bei letzteren ist wegen der langen Latenzzeit zwischen Exposition und Erkrankung in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Die Präventionsabteilung des Rheinischen GUVV betreibt eine Messstelle, die dem Berufsgenossenschaftlichen Messsystem Gefahrstoffe (BGMG) angeschlossen ist und einem Qualitätsmanagement unterliegt. Sie wird im Rahmen von Berufskrankheitenverfahren, Präventionsprojekten oder auf Anfrage der Mitgliedsunternehmen eingesetzt. 26

31 Gemessen wurde bei Verdacht auf Schimmelpilz und flüchtigen organischen Verbindungen bei Luftproblemen in Innenräumen von Schulen und Verwaltungsgebäuden, Drucker- und Kopiereremissionen, Schimmelpilzbelastungen auf Mülldeponien, Schweißrauch- und Staubbelastungen, Belastungen durch Benzol und Kohlenwasserstoffgemische bei der Reinigung von Schlammfängen und Benzinabscheidern in Tankstellen und Kfz-Werkstätten, Dieselmotoremissionen, Chlorbelastungen in Schwimmbädern, Holzstaubbelastungen und Lärmbelastung an einer Vielzahl von Arbeitsplätzen. Aus-, Fort- und Weiterbildung Insgesamt wurden im Jahr Seminare im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung mit Teilnehmenden sowie 106 Seminare im Bereich der Schülerunfallversicherung mit insgesamt Teilnehmenden durchgeführt. Über das in der Seminarbroschüre 2004 veröffentlichte Seminarangebot hinaus fanden wieder zahlreiche Inhouse-Seminare statt. Der Verband unterstützte zudem 949 Kurse zur Ersten Hilfe, die von fast Personen besucht wurden. Schulungen und Fachtagungen Auf Wunsch von Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern des vergangenen Jahres nach einer Ergänzung und Vertiefung zum Gefahrstoffmanagement entstand ein neues Aufbauseminar. Schwerpunkte des Seminars waren neben der Vorstellung der grundlegenden, sich aus dem Gefahrstoffrecht ergebenden Pflichten, die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument gemäß der Betriebssicherheitsverordnung. Ebenfalls erstmalig im Jahr 2004 fand ein Aufbaukurs für die Sicherheitsbeauftragten der Sparkassen statt. Dieses, in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband durchgeführte Seminar beinhaltete neben aktuellen Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Sicherheit in Sparkassen die Themen Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und Grundlagen des Brandschutzes. Unter der Überschrift Gute und gesunde Schule veranstalteten die nordrhein-westfälischen Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in NRW gemeinsam mit den Ministerien für Schule, Jugend und Kinder (MSJK) sowie für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) zum ersten Mal einen Kongress zur schulischen Gesundheitsförderung. 27

32 05 Im Kongresszentrum der Westfalenhallen Dortmund verdeutlichten die Experten aus Wissenschaft und Forschung den etwa 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass Sicherheit und Gesundheit keine nachrangigen, sonder vor allem aus bildungs- und schulpolitischer Sicht wichtige Ziele sind. Wer Leistung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften fordert, muss ihre Gesundheit fördern. Interventionen in diese Richtung können nicht nur die Gesundheit der schulischen Akteure verbessern, sondern auch mittel- und unmittelbar die Schul- und Unterrichtsqualität fördern. Am Tag des Schulsports, der unter dem Motto lernen, leisten und erleben im Sport stand, beteiligte sich der Rheinische GUVV als Kooperationspartner der Bezirksregierung Köln. Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule unter Beteiligung von mehr als 700 Lehrkräften statt. Neben einem Informations- und Beratungsstand leitete der Rheinische GUVV das Forum Sicherheitsförderung im Schulsport sowie die Praxisworkshops Klettern in der Schule und Kleine Kämpfe - auf das Zweikämpfen spielerisch vorbereiten. Eine Fachtagung zum Arbeitsschutzmanagement mit dem Titel Arbeitsschutz mit System veranstaltete der Rheinische GUVV im Maternushaus in Köln. Mehr als 200 Besucherinnen und Besucher informierten sich über die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein systematisches Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordern. Arbeitsschutzmanagementsysteme wurden als prinzipielle Möglichkeit zur Umsetzung dieser Anforderungen vorgestellt. Vorgehens- und Erfahrungsberichte der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Hessen, der Unfallkasse Hessen sowie aus der chemischen Industrie und einem kommunalen Unternehmen zeigten Arbeitsschutzmanagementsysteme aus unterschiedlichen Perspektiven. Vorträge über die staatliche Aufsicht in Unternehmen sowie über das Bonussystem der gewerblichen Berufsgenossenschaften rundeten die Fachtagung ab. 28

33 Forschung, Analyse und Entwicklung / Modellprojekte Der Rheinische GUVV hat die Möglichkeit, Gefährdungen und deren Wirkungszusammenhänge zu analysieren und neue Präventionsmaßnahmen in der Praxis zu erproben. Diese Projekte führt der Rheinische GUVV in Eigenleistung, in Kooperation mit anderen Institutionen oder auch als Projektträger durch. Von den im Jahre 2004 bearbeiteten Projekten zeigen die folgenden Beispiele die unterschiedlichen Projektstrukturen. Eine Projektträgerschaft, gemeinsam mit den beiden oben genannten NRW-Ministerien, der AOK Westfalen-Lippe und Rheinland, dem Landessportbund und dem GUVV Westfalen- Lippe besteht für die Landesauszeichnung Bewegungsfreudige Schule. Dieses mehrjährige Projekt spricht alle Schulen an, in denen Bewegung, Spiel und Sport einen hohen Stellenwert haben und die bereits überzeugende Initiativen zur Gestaltung eines bewegungsfreudigen Schulprofils ergriffen haben. Aber auch diejenigen, die noch nicht über optimale personelle und materielle Voraussetzungen für mehr Bewegung, Spiel und Sport verfügen, können sich um die Auszeichnung bewerben. Erstmalig im Jahr 2004 hat eine Expertenjury 13 Schulen als Hauptpreisträger ausgewählt, die bei der im Januar 2005 stattgefundenen Preisverleihung im Düsseldorfer Landtag zusätzlich zum Gütesiegel Bewegungsfreudige Schule NRW einen Geldpreis in Höhe von Euro erhielten. Weitere 26 Schulen wurden mit einem Geldpreis von 500 Euro ausgezeichnet. Ziel des wissenschaftlich begleiteten Versuchs an 25 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist es zu überprüfen, wie Bewegung, Spiel und Sport den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule besser unterstützen können. Unter anderem soll der zusätzliche Sport die Persönlichkeitsentwicklung, die kognitiven Lernprozesse, die interkulturelle Erziehung, die sicherheits- und gesundheitsbezogenen Kompetenzen sowie die Schul- und Lernfreude der Kinder fördern. Als eigenständiges, nur vom Rheinischen GUVV und der beteiligten Stadt durchgeführtes Projekt ist die betriebliche Gesundheitsförderung bei der Stadtverwaltung Düsseldorf einzuordnen. In Abstimmung mit den entsprechenden Fachämtern, der Abteilung für Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst wurde eine zustimmungsfähige Version zur Befragung der Beschäftigten erstellt, die an die verwaltungsinternen Standards angepasst ist. An mehreren ausgewählten Arbeitsplätzen kam zusätzlich zu den von der Abteilung für Arbeitssicherheit erstellten Gefährdungsermittlungen ein standardisiertes, expertenorientiertes Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz (SIGMA - Screening Instrument zur Bewertung und Gestaltung menschengerechter Arbeitstätigkeiten). Die damit ermittelten Belastungsfaktoren werden 2005 zusammen mit den Ergebnissen aus der abgeschlossenen Mitarbeiterbefragung bei der Auswertung und Ableitung von Maßnahmen herangezogen. An dem im Jahr 2004 begonnenen und im Jahr 2005 fortzusetzenden Pilotprojekt Tägliche Sportstunde an Grundschulen beteiligt sich der Rheinische GUVV sowohl finanziell als auch durch seine Mitarbeit im Projektbeirat. 29

34 05 Nicht nur bei den vom Rheinischen GUVV betreuten Mitgliedsunternehmen entstehen Belastungen bei der Arbeit, auch für die Beschäftigten des Verbandes sind Maßnahmen zur Gesunderhaltung notwendig. Um deren Leistungsfähigkeit zu fördern, aber auch um Erfahrungen für die Beratungstätigkeit zu sammeln, wurde hausintern das Programm Bewegung-Fitness-Entspannung gestartet. Im Frühjahr fanden Outdoor-Aktivitäten mit Schnupperkursen für das Nordic-Walking, Radfahren und Laufen statt. Im Rahmen des Lauf-Angebotes konnte zudem ein integratives Konzept erprobt werden, bei dem Läuferinnen und Läufer sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gemeinsam Sport betrieben haben. Im Herbst wurden Yoga, Badminton und Fitnesstraining angeboten. Personelles Zu Beginn des Jahres 2004 schlossen zwei Mitarbeiter der Präventionsabteilung ihren Vorbereitungsdienst mit Bestehen der Abschlussprüfung ab und sind seit dieser Zeit als Aufsichtspersonen tätig. Nach dem altersbedingten Ausscheiden der dem Fachbereich Museen und Ausgrabungsstätten bisher vorstehenden Aufsichtsperson waren Ende des Jahres 18 Aufsichtspersonen für den Verband im Dienst. Nach Übernahme einer Arbeitswissenschaftlerin in den Vorbereitungsdienst befanden sich Ende 2004 neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausbildung zur Aufsichtsperson. 30

35 Rehabilitation und Entschädigung

36 06 Rehabilitation und Entschädigung Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Versicherten müssen in aller Regel keinen Antrag stellen, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Erleidet eine versicherte Person einen Arbeits- oder Wegeunfall oder besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, setzt sofort das Rehabilitations- und Leistungssystem der Unfallversicherung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein. Die Unfallversicherung hat den weitestgehenden Rehabilitationsauftrag von allen Sozialversicherungsträgern. Damit wird eine ganzheitliche, zügige und nahtlose Durchführung der Rehabilitation ermöglicht. Allgemein gliedert sich die Rehabilitation in die Bereiche der medizinischen, beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben) und der sozialen Rehabilitation (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft). Medizinische Rehabilitation Ziel ist es, unmittelbar nach Eintritt eines Arbeitsunfalles die Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten zu erreichen. Die medizinische Rehabilitation ist somit die erste Aufgabe des UV-Trägers nach Eintritt eines Arbeitsunfalles. Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören u.a. ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln, Krankengymnastik und orthopädischen Hilfsmitteln. Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) Die Teilhabe am Arbeitsleben verfolgt das Ziel, die Versicherten durch Arbeits- und Berufsförderung beruflich wieder einzugliedern. Nach Möglichkeit sollten die Versicherten an ihren alten Arbeitsplatz oder an einem anderen Arbeitsplatz bei ihrem bisherigen Arbeitgeber eingesetzt werden, da sie dort ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten einsetzen können und die Arbeitsabläufe kennen. Zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehören u. a. die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Aus-, Fortbildung und Umschulung sowie Eingliederungshilfen an Arbeitgeber. Unsere Rehaberater haben im Berichtsjahr 46 Versicherte im Rahmen des Sammelbesuchsverfahrens besucht und beraten sowie Auskünfte erteilt. Zudem wurden 46 Berichte verfasst und dem jeweils zuständigen Versicherungsträger übermittelt. 41 Versicherte befanden sich in Vollumschulungsmaßnahmen, einschließlich Erstausbildung, die an Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken, ähnlichen überregionalen Einrichtungen oder in Form von betriebsnahen Maßnahmen durchgeführt wurden. Hierfür wurden rund Euro aufgewandt. Zusätzlich zu diesen Kosten leistete der Verband Reisekosten in 78 Fällen von rund Euro. 32

37 In 31 Fällen wurden Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung gewährt. Weitere zehn Versicherte erhielten Leistungen zur Aus- und Umrüstung des Arbeitsplatzes oder technische Arbeitshilfen in Höhe von rund Euro. 120 schwerverletzten Schülern wurde durch die Übernahme von Transportkosten die frühzeitige Wiederaufnahme des Schulbesuches ermöglicht. Neun schwer gehbehinderte bzw. gehunfähige Versicherte erhielten Zuschüsse zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen, zu den Kosten für die technische Abänderung, zur Ausstattung mit Getriebeautomatik, Servolenkung oder für Handbedienung etc. Im Rahmen der Wohnungshilfe wurden in vier Fällen Zuschüsse gewährt. Zur beruflichen Orientierung förderten wir in elf Fällen Maßnahmen der Arbeitserprobung und Berufsfindung an Berufsförderungswerken bzw. Berufsbildungswerken. In 14 Fällen erhielten Arbeitgeber Eingliederungshilfen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Ausbildungszuschüsse. Hierfür wendeten wir rund Euro auf. Zur Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz veranlassten wir in 85 Fällen Arbeitsbelastungserprobungen. Die Kosten für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen wurden in neun Fällen in Höhe von rund Euro getragen. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Rehabilitation) Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation) umfasst materielle und persönliche Hilfen, um zur Stabilisierung der Versicherten beizutragen und ihnen die Verarbeitung ihrer Lebenssituation zu erleichtern. Darüber hinaus soll sie Angehörige befähigen, die mit der Betreuung eines Schwerverletzten verbundene besondere Belastung zu bewältigen. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erfordert eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Versicherten unseres Verbandes. Dabei ist auch der behandelnde Arzt mit einzubeziehen. In diesem Rahmen hat der Verband derzeit 532 Schwerverletzte bzw. Erkrankte zu betreuen. Die Leistungen umfassen u.a. den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeuges und der Wohnung, psychologische Betreuung und die Kosten für eine Haushaltshilfe. Auch in der Unfallversicherung gilt das Prinzip, dass die Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation Vorrang vor den Rentenleistungen haben. Denn der Verlauf und das Ergebnis der Rehabilitation bestimmen auch Beginn, Höhe und Dauer der zu gewährenden Geldleistungen (z.b. Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte). 33

38 06 Berufskrankheiten Begriff der Berufskrankheit Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist und die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat. Im Berufskrankheitenrecht wie in der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt gilt die Kausalitätstheorie. Das heisst, es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen: 1. der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung sowie 2. der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung. Der Ursachenzusammenhang muss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt sein. Die Prüfung und Feststellung dieses doppelten ursächlichen Zusammenhangs ist ein Kernproblem des gesamten Berufskrankheitenrechts. Der Hauptgrund des hohen Anteils an Ablehnungsbescheiden ist darin zu sehen, dass dieser geforderte ursächliche Zusammenhang in vielen Fällen nicht festzustellen ist. BK-Meldungen beim Rheinischen GUVV Im Jahre 2004 wurden dem Rheinischen GUVV insgesamt 214 BK-Meldungen erstattet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten damit um 61 Fälle gesunken. Im Berichtsjahr wurden 164 förmliche Bescheide erteilt, davon 33 Anerkennungsbescheide und 113 Ablehnungsbescheide. Die Anerkennungsbescheide beinhalten allein 17 neue BK-Renten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit der Berufskrankheiten aufgrund der erwähnten aufwendigen und schwierigen Ermittlungsarbeit sich teilweise über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren hinziehen kann. Stellvertretend für die Rehabilitationsleistungen des Rheinischen GUVV im Bereich der Berufskrankheiten steht der folgende Fall, in dem wir für den Versicherten eine Umschulung eingeleitet haben: In der Klinik einer Kleinstadt schlug im Herbst 2001 die Behandlung eines Patienten mit Antibiotika nicht an. Bei dem Patienten bestätigte sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Multi-Resistenten-Staphylokokkus- Aureus-Erreger (MRSA). Sofort wurde von allen Personen, die mit diesem Patienten Kontakt hatten, ein Abstrich der Nasenschleimhaut genommen, auch vom Krankenpfleger Stefan H. (Name von der Redaktion geändert). Die Untersuchungen ergaben, dass Stefan H.s Nasen- und Rachenraum von MRSA-Bakterien befallen war. Krankheitssymptome zeigten sich jedoch nicht. 34

39 Seine Schleimhäute waren nicht infiziert, sondern lediglich von den Erregern besiedelt. In den nächsten Wochen und Monaten wurden mehrmals Abstriche genommen und Stefan H. mit diversen Antibiotika behandelt. Die Ergebnisse waren mehrheitlich weiterhin positiv, auch wenn zwischenzeitlich keine MRSA- Erreger nachzuweisen waren. Doch genau dieses Phänomen ist das eigentliche Problem bei der Behandlung des MRSA-Erregers. Eine MRSA-Infektion äußert sich meist durch einen entzündeten Eiterherd, der auf einige Antibiotika nicht anspricht. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts wird sich die Zahl der mit MRSA infizierten Personen in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, weil es zu einer überhöhten Anwendung von Antibiotika in Krankenhäusern kommt. Daraus entwickeln sich wiederum resistente Bakterienstämme. Trifft dies zu, müssen sich die Unfallversicherungsträger künftig auf höhere Zahlen von Versicherten einstellen, die mit MRSA-Erregern infiziert oder von ihnen besiedelt sind. Stefan H. bestand darauf, dass der Rheinische GUVV über seine MRSA-Besiedlung informiert wurde. Und dies erwies sich im Verlauf seiner Erkrankung als richtig. Der Verband leitete ein Feststellungsverfahren einer möglichen Berufserkrankung ein mit dem Ergebnis, dass sich Stefan H. infolge seiner Tätigkeit als Krankenpfleger eine Besiedlung mit MRSA-Bakterien zugezogen hat. Somit konnten einerseits eine Berufserkrankung und zum anderen ihre Folgen, Depressionen und Panikattacken anerkannt werden. Da er durch seine Erkrankung oft arbeitsunfähig war, verschlechterte sich das Verhältnis zu seinen Kollegen immer mehr. Seine Arbeitsausfälle verursachten eine zunehmende Mehrarbeit für seine Kollegen. Ihr aufsteigender Missmut gegenüber Stefan H. vermehrte sich auch durch ihre Angst, von ihm mit MRSA infiziert zu werden. Stefan H.s innerer Druck wuchs dadurch, dass er jeden Tag damit rechnete, einen mit MRSA-infizierten Patienten versorgen zu müssen. An einem Tag kam es unweigerlich zu einer solchen Situation: Er meinte seine Brust zöge sich zusammen, ein Kloß stecke in seinem Hals. Er zog sich in den Aufenthaltsraum zurück, um sich zu beruhigen. In diesem Zustand konnte er sich nicht um den Patienten kümmern. Ein anderer Krankenpfleger musste diesen Patienten versorgen. Diese Panikattacke wiederholte sich in den nächsten Wochen mehrmals. Auch eine Umbesetzung in andere Abteilungen innerhalb des Krankenhauses half nicht weiter. Als Krankenpfleger konnte Stefan H. nicht mehr eingesetzt werden. Sogar sein privater Lebensbereich blieb durch die Erkrankung nicht unbelastet. In dieser Situation bot ihm die Rehabilitations- Beraterin für Berufserkrankungen des Rheinischen GUVV ein Gespräch mit Beteiligung des Arbeitgebers an. Dieses Gespräch sollte klären, welche beruflichen Möglichkeiten er innerhalb seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses hat und in welchem Umfang ihn der Verband unterstützen kann. Darüber hinaus absolvierte Stefan H. eine Arbeitserprobung im Berufsförderungswerk Michaelshoven erfolgreich. Sie erwies seine Eignung für eine Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen. 35

40 06 Entschädigung Im April 2004 kam es in der Klinik zu einem Treffen, an dem der Versicherte, Vertreter der Personalabteilung, der Betriebsratsvorsitzende und der Verwaltungsdirektor der Klinik sowie die Rehabilitations-Beraterin des Verbandes teilnahmen. In diesem Gespräch einigten sich die Beteiligten darauf, dass Stefan H. eine zweijährige Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen absolvieren soll. Der Arbeitgeber sagte eine Weiterbeschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der Umschulung zu, der Verband bestätigte seine laufenden Geldleistungen an den Versicherten, die zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Rehabilitationsmaßnahme dienen. Da im Krankenhaus aus verschiedenen Gründen eine zweijährige Umschulung nicht möglich war, vermittelte die Rehabilitations-Beraterin des Verbandes einen Platz im Berufsförderungswerk Michaelshoven. Dort sind die Lehrprogramme so zugeschnitten, dass die Lerninhalte der eigentlich dreijährigen Ausbildung vollständig in die zwei Jahre dauernde Umschulung integriert sind. Seit Mitte Januar nimmt Stefan H. an dieser Maßnahme teil. Dort fühlt er sich sehr wohl, ist mit der Einrichtung äußerst zufrieden und schafft das geforderte Lernpensum gut. Die Stabilität seiner Psyche ist die Folge dieser sicheren, auf ihn positiv wirkenden Verhältnisse. Er wird die Umschulung voraussichtlich Anfang 2007 abschließen. Die Stellenzusage seines Arbeitgebers und die finanzielle sowie persönlich beratende Unterstützung des Rheinischen GUVV vor und während der Umschulung lassen Stefan H. wieder zuversichtlicher in die Zukunft blicken. Neben der Rehabilitation stellt die wirtschaftliche Sicherung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen eine weitere wichtige Aufgabe des Verbandes dar; er gewährt in diesem Zusammenhang Verletztengeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebenenleistungen. Verletztengeld Als Ersatz für das vor dem Versicherungsfall bezogene Arbeitsentgelt erhalten Versicherte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer der unfall- bzw. erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Renten an Versicherte Sofern trotz optimaler medizinischer Rehabilitation Körperschäden oder Gesundheitsstörungen zurückbleiben, ist die hierdurch verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ggf. durch eine Rente zu entschädigen. Dies setzt in der Regel eine MdE von mindestens 20 Prozent sowie deren Fortdauer über die 26. Woche nach dem Unfall oder dem Eintritt der Erkrankung voraus. Renten an Hinterbliebene Wird durch die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit der Tod eines Versicherten verursacht, erhalten der Ehepartner und die Waisen eine Hinterbliebenenrente. Sofern Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen oder Vermögenseinkünfte erzielt werden, sind diese im Falle des Überschreitens eines festgelegten Freibetrages sowohl beim verwitweten Ehepartner als auch bei Waisen auf die Rente anzurechnen. 36

41 Renten an Versicherte und Hinterbliebene Im Jahr 2004 kam der Rentenausschuss 38 mal zusammen. In diesen Sitzungen wurden insgesamt Entscheidungen getroffen, dabei 502 neue Renten gewährt und 67 Renten entzogen. Die Entwicklung des Rentenbestandes gestaltet sich wie folgt: Renten an Versicherte Rentenbestand am Zugänge 543 Abgänge 565 Rentenbestand am Im Jahr 2004 erstmals entschädigte Versicherungsfälle Bei den erstmals entschädigten Versicherungsfällen handelt es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vorgelegen hat und es im Berichtsjahr erstmalig zur Zahlung von Rentenleistungen gekommen ist. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der neuen Renten von 522 auf 498. Dies ist ein Minus von 4,6 Prozent. Auf die MdE-Sätze von 10% bis 45% entfielen dabei 305 neue Renten, die 193 übrigen neuen Renten verteilen sich auf die Schwerstverletzten. Renten an Witwen und Witwer Rentenbestand am Zugänge 6 Abgänge 5 Rentenbestand am Renten an Waisen Rentenbestand am Zugänge 8 Abgänge 11 Rentenbestand am Abgänge sind Renteneinstellungen aufgrund des Wegfalles der Anspruchsvoraussetzungen, wie beispielsweise durch den Tod des Berechtigten. 37

42 06 Leistungen ( ) Entwicklung der letzten fünf Jahre Entschädigungsleistung Ambulante Heilbehandlung Zahnersatz Stationäre Heilbehandlung Verletztengeld und besondere Unterstützung Transportkosten Sonstige Heilbehandlung Berufshilfe Renten und Beihilfe Abfindungen Unterbringung in Altersund Pflegeheimen* Sterbegeld Mehrleistungen und Aufwendungsersatz Insgesamt * Die Kontengruppe Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen wurde im Jahre 2001 aus dem gesetztlichen Kontenrahmen gestrichen. Die Ausgaben werden bei anderen Kontenarten ausgewiesen. 38

43 Regress

44 07 Regress Schadenersatzansprüche Die Regresseinnahmen aus Ersatzansprüchen gegen Dritte (Unfallverursacher) stellen eine wichtige Einnahmequelle des Verbandes dar. Durch ihre Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung bewirken sie eine entsprechende Entlastung der Mitgliedsunternehmen. Der Unfallversicherungsträger stellt den Versicherten in jedem entschädigungspflichtigen Versicherungsfall die entsprechenden Leistungen zur Verfügung und hat daher Anspruch auf Schadenersatz, sofern und soweit der Verursacher nach zivilrechtlichen Grundsätzen hierzu verpflichtet ist. Die Geschädigten selbst brauchen demnach eigene Ansprüche beim Verursacher nur für Schadenpositionen anzumelden, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden oder diesen übersteigen (z.b. Schmerzensgeld, Sachschaden, Erwerbsschaden). Unter diesem Gesichtspunkt wird jede beim Rheinischen GUVV eingehende Unfallanzeige dahingehend überprüft, ob grundsätzlich die Möglichkeit eines Ersatzanspruchs gegen Beteiligte an einem Schadenereignis besteht. Im Zuge des weiteren Regressverfahrens erfolgt dann im Einzelfall die konkrete Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Auswertung von Aussagen der Beteiligten und Zeugen, ggf. durch Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Besteht nach Auffassung der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters eine Haftung des Verursachers, werden die Ansprüche bei der Gegenseite, also dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer, geltend gemacht. 40

45 Es liegt in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Bewertungen der Rechtslage zwischen dem Verband als Anspruchsteller und den Anspruchsgegnern auftreten können. Hierbei kann nicht nur die Haftung dem Grunde nach strittig sein, sondern auch die Höhe eines evtl. Mitverschuldens des Versicherten, die Berechnung des Schadens nach zivilrechtlichen Normen oder der Umfang einer Abfindungszahlung. In der Regel erfolgt die Auseinandersetzung mit der Gegenseite auf schriftlichem Weg. Gelingt eine einvernehmliche Erledigung nicht und wird der Unfallgegner durch eine Haftpflichtversicherung vertreten, besteht noch die Möglichkeit, die strittigen Schadenfälle im Rahmen einer gemeinsamen Sammelbesprechung mit den Bevollmächtigten der Versicherer abzuwickeln. Auf diese Weise vermeiden beide Seiten kostspielige und zeitraubende Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Prozessrisiken. Im Berichtszeitraum wurden zwölf Sammelbesprechungen mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgehalten. So konnten über 90 Prozent der rund 60 erörterten Fälle einvernehmlich geregelt werden. Sind alle außergerichtlichen Bemühungen gescheitert, bleibt nur noch die Möglichkeit, den behaupteten Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2004 hat der Verband in 66 Regressfällen Klage vor dem jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht erhoben. Hiervon sind bereits 24 Fälle rechtskräftig zu Gunsten des Verbandes entschieden worden, in 23 dieser Fälle entsprach das Urteil dem Antrag, in einem Fall wurde teilweise obsiegt, vier Verfahren endeten mit einem Vergleich, in einer Sache wurde die Klage zurückgenommen. Der Erfolg der Regressfallbearbeitung und damit die Höhe der Einnahmen ist abhängig von der Qualifikation der Beschäftigten des Fachbereichs. Der Verband hat daher den Wegfall des Rahmenteilungsabkommens (s. Jahresbericht 2003) zum Anlass genommen, vier Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeitern, neben der praktischen Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet, die Teilnahme an einem mehrwöchigen Weiterbildungskurs im Bildungszentrum des Bundesverbandes der Unfallkassen in Bad Hersfeld zu ermöglichen. Zusammen mit anderen begleitenden Maßnahmen (z.b. Anpassung der Arbeitsabläufe) ist es so im vergangenen Jahr gelungen, trotz des steigenden Anteils der zeitintensiven, nach Sach- und Rechtslage zu bearbeitenden Schadenfälle, die Einnahmen auf dem Niveau der Vorjahre zu halten. 41

46 07 Regresseinnahmen 2004 ( ) Schülerunfallversicherung Allgemeine Unfallversicherung Gesamt Ansprüche nach 116 SGB X , , ,08 Ansprüche gem. 110 SGB VII , , ,39 Summe , , ,47 Vergleich , , ,05 Vergleich , , ,24 Vergleich , , ,95 42

47 Ausblick

48 08 Ausblick Strukturelle Veränderungen und mehr Zusammenarbeit in NRW Wie alle sozialen Sicherungsysteme der Bundesrepublik, unterliegt auch die gesetzliche Unfallversicherung einer zunehmenden Reformdiskussion. So wurden u.a. weitreichende Änderungen des Sozialgesetzbuches VII in Gesetzes- und Entschließungsanträgen bis in den Bundesrat gebracht. Bestandteil der Vorschläge war u.a. der Entzug hoheitlicher Befugnisse, wie beispielsweise der Rechtssetzungskompetenz, die Überwachung der Betriebe oder das Recht Anordnungen zu treffen. Letztendlich sind diese Forderungen gescheitert, da sie nicht zur Entbürokratisierung und Deregulierung beitragen. Außerdem widersprechen sie dem bewährten Prinzip Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand anzubieten. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hat sich vielmehr dafür ausgesprochen, die Rechtsetzungsbefugnis, die Beratung und Überwachung allein auf die Unfallversicherungsträger zu übertragen. Forderungen nach einer Privatisierung der Unfallversicherungsträger (UV-Träger), die immer wieder von verschiedensten Interessengruppen erhoben werden, können ebenso wenig überzeugen. Hierbei wird unterstellt, dass private Unternehmen die Aufgaben effektiver und wirtschaftlicher erbringen. Doch nicht die Organisationsform ist entscheidend, sondern die Qualität der Arbeit. Die UV-Träger arbeiten nach dem Prinzip Ökonomisierung statt Privatisierung. 44

49 In vielen Bereichen agieren sie bereits wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Benchmarking, Controlling, Personalbedarfsbemessung oder Kosten-Leistungsrechnung sind keine fremden betriebswirtschaftlichen Instrumente. Der Rheinische GUVV jedenfalls fürchtet in qualitativer und finanzieller Hinsicht keinen Vergleich mit privaten Versicherungsunternehmen. Im Gegenteil, in einem beispiellosen Projekt (Euparos) blickte er über den Tellerrand nationaler Reformüberlegungen hinaus und entwickelte zusammen mit einem privatrechtlich organisierten belgischen Unternehmen ein Modell für eine soziale Unfallversicherung. Reformen des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung stehen wir aufgeschlossen gegenüber. So ist eine Modifizierung der Rentenleistungen denkbar, weg von der abstrakten hin zu einer tatsächlichen Schadensbemessung. Auch über ergänzende Elemente der Kapitaldeckung zum bestehenden Umlagesystem der Finanzierung ist nachzudenken. Die aktuelle Entwicklung macht deutlich, dass sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den neuen sozialpolitischen Herausforderungen stellen. So vollziehen sich zur Zeit zahlreiche strukturelle Veränderungen. Die Selbstverwaltungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben bereits Fusionen erreicht und für weitere Zusammenschlüsse vorbereitende Beschlüsse gefasst. Angestrebt wird eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Berufsgenossenschaften. 45

50 08 Im Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand kam es zur Bildung der Unfallkasse Baden-Württemberg aus zuvor vier Trägern. Die Unfallkasse Schleswig-Holstein und die Landesunfallkasse Hamburg bilden seit Beginn des Jahres 2005 eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Ziel der Fusion. Eine Kooperationsgemeinschaft besteht mittlerweile auch zwischen dem Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg und der Unfallkasse Bremen. Bereits jetzt arbeiten die beiden Gemeindeunfallversicherungsverbände an einer gemeinsamen Beitragsordnung. Sie schöpft den gesetzlichen Spielraum der Beitragsgestaltung mit Ziel, Präventionserfolge zu honorieren, aus. Mitgliedsbetriebe mit überdurchschnittlich hohen Unfallbelastungen sollen dagegen mehr bezahlen. In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich eine immer engere Zusammenarbeit zwischen den vier Trägern GUVV Westfalen-Lippe, Rheinischer GUVV, Landesunfallkasse NRW und der Feuerwehrunfallkasse NRW ab. Bereits seit Juni 1999 arbeitet der Koordinierungsrat. Er berät über gemeinsame Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und Unfallverhütungsvorschriften, über gemeinsame Leitlinien im Bereich der Leistungen (Qualität, Wirtschaftlichkeit), im Bereich der Verwaltung (Personalmanagement, neue Steuerungsinstrumente) und in Bezug auf gemeinsame politische Standpunkte zu Entwicklungen im gesamten System der sozialen Sicherung. Nach außen tritt der Koordinierungsrat mit der Herausgabe des Newsletters infoplus und des Pressedienstes presseplus in Erscheinung. Der Koordinierungsrat wiederum setzte nun eine Arbeitsgruppe ein, die die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die UV-Träger in NRW analysieren und letztlich Optionen und Alternativen einer strukturellen Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung in NRW als Empfehlung an den Koordinierungsrat ausarbeiten soll. 46

51 Anhang 09

52 09 Anhang Selbstverwaltung des Rheinischen GUVV (Stand: ) Vertreterversammlung des Rheinischen GUVV Nach 9 Abs. 3 der Satzung wechseln sich der Vorsitzende und seine Stellvertreterin jährlich zum in ihren Ämtern ab. Versichertenseite ordentliche Mitglieder Stellvertreterinnen und Stellvertreter 1 Hülsen, Ursula (stellv. Vorsitzende) 1 Kremers, Andreas 2 Mertin, Jürgen 2 Fehringer, Horst 3 Kohl, Michael 3 Töpel, Heinz 4 Prange, Barbara 4 Behrens, Edwin 5 Hatz, Heinrich 5 Rötters, Wolfgang 6 Tzschoppe, Jürgen 6 Jung, Karl-Heinz 7 Wittstock, Thomas 7 Metzmacher, Hermann 8 Hoch, Karola 8 Egert, Rainer 9 Lauer, Heinz 9 Schwind, Alois 10 Hupke, Andreas 10 Büttner, Harald 11 Kordes, Hermann 11 Schneider, Helmut 12 Baurmann, Albert 12 Windelschmidt, Dirk 48

53 Arbeitgeberseite ordentliche Mitglieder Stellvertreterinnen und Stellvertreter 1 von Lennep, Hans-Gerd (Vorsitzender) 1 Hindahl, Theodor 2 Eickmann, Jost 2 Berg, Frithjof 3 Maubach, Johannes 3 Scholz, Klaus 4 Dr. Possemeyer, Friedhelm 4 Esser, Wilfred 5 van de Flierdt, Brigitte 5 Klein, Helmut 6 Wolff, Oliver 6 Frentzen, Dirk 7 Winkelhog, Herbert 7 Schneidewind, Ulrich 8 Kemnitz, Martin 8 Dr. Korsten, Josef 9 Dr. Vesper, Emil 9 Lohr, Monika 10 Wiegand, Horst 10 Dr. Landscheidt, Christoph 11 Zielke, Beate 11 z. Zt. N.N. 12 Dr. Zierold, Horst 12 Trienekens, Herbert Die Vertreterversammlung trat zu zwei Sitzungen zusammen. 49

54 09 Ausschüsse Präventionsausschuss Versichertenseite Hatz, Heinrich (stellv. Vorsitzender) Baurmann, Albert Stellvertreterin/Stellvertreter Hoch, Karola Kohl, Michael Arbeitgeberseite Eickmann, Jost (Vorsitzender) Klein, Helmut Stellvertreterin/Stellvertreter van de Flierdt, Brigitte Löhr, Ulrike Der Präventionsausschuss trat zu vier Sitzungen zusammen. Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Versichertenseite Wittstock, Thomas (stellv. Vorsitzender) Lauer, Heinz Stellvertreterin/Stellvertreter Kohl, Michael Prange, Barbara Arbeitgeberseite Scholz, Klaus (Vorsitzender) Wolff, Oliver Stellvertreterin/Stellvertreter Klein, Helmut Berg, Frithjof Der Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss trat zu zwei Sitzungen zusammen. Satzungsausschuss Versichertenseite Lauer, Heinz (stellv. Vorsitzender) Hoch, Karola Stellvertreterin/Stellvertreter Kordes, Hermann Wittstock, Thomas Arbeitgeberseite Klein, Helmut (Vorsitzender) Frentzen, Dirk Stellvertreterin/Stellvertreter Lohr, Monika z. Zt. N.N. Der Satzungsausschuss trat zu keiner Sitzung zusammen. Bauausschuss (gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand) Versichertenseite Arbeitgeberseite Geschäftsführung Wittstock, Thomas (VV) (Vorsitzender) Haverkamp, Franz (stellv. Vorsitzender) Pappai, Gabriele (GF) Usdowski, Gerd (VS) Trienekens, Herbert (VV ) Andreß, Günter (stellv. GF) Stellvertreterin/Stellvertreter Hatz, Heinrich Der Bauausschuss trat zu neun Sitzungen zusammen. 50

55 Rentenausschuss (Ausschuss des Vorstandes) Versichertenseite Hülsen, Ursula Kohl, Michael Kordes, Hermann Kremers, Andreas Mertin, Jürgen Voigtmann, Rolf Arbeitgeberseite van de Flierdt, Brigitte Gartmann, Jürgen Hindahl, Theodor z. Zt. N.N. Klein, Helmut Scholz, Klaus Der Ausschuss trat zu 38 Sitzungen zusammen. Widerspruchsausschuss Versichertenseite Baurmann, Albert Lauer, Heinz Töpel, Heinz Tzschoppe, Jürgen Wittstock, Thomas Arbeitgeberseite Dr. Korsten, Josef von Lennep, Hans-Gerd Lohr, Monika Dr. Possemeyer, Friedhelm Dr. Vesper, Emil Zielke, Beate Der Ausschuss trat zu zwölf Sitzungen zusammen. Neue Beitragsordnung (gemeinsamer Ausschuss von Vertreterversammlung und Vorstand) Versichertenseite Hatz, Heinrich (VV) Kohl, Michael (VV) Lauer, Heinz (VV) Wittstock, Thomas (VV) Usdowski, Gerd (VS) (Vorsitzender) Arbeitgeberseite Eickmann, Jost (VV) Kemnitz, Martin (VV) Klein, Helmut (VV) Scholz, Klaus (VV) Haverkamp, Franz (VS) (stellv. Vorsitzender) Der Ausschuss trat zu vier Sitzungen zusammen. 51

56 09 Vorstand des Rheinischen GUVV Nach 9 Abs. 3 der Satzung wechseln sich der Vorsitzende und sein Stellvertreter jährlich zum in ihren Ämtern ab. Versichertenseite ordentliche Mitglieder Stellvertreterinnen und Stellvertreter 1 Stuhlmann, Gerhard (Vorsitzender) a) Feldkamp, Hannelise b) Schmidbauer, Georg 2 Rau, Rolf a) Voigtmann, Rolf b) Schmidt, Christine 3 Usdowski, Gerd a) Dickkopf, Klausbernd b) Klein, Marita Arbeitgeberseite ordentliche Mitglieder Stellvertreterinnen und Stellvertreter 1 Etschenberg, Helmut (stellv. Vorsitzender) a) Gartmann, Jürgen b) Dauber, Gerlinde 2 Haverkamp, Franz a) z. Zt. N.N. b) Maurer. Ulrich 3 Löhr, Ulrike a) Kreilkamp, Bernd b) z. Zt. N.N. Der Vorstand trat zu sechs Sitzungen zusammen. Dank Unser herzlicher Dank gebührt allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane des Rheinischen GUVV für ihre aktive und tatkräftige Arbeit in den Selbstverwaltungsgremien des Verbandes. Mit ihrer Hilfe wurde das harmonische Zusammenwirken der Sozialpartner fortgesetzt und vertieft, so dass die Aufgaben des Verbandes gemeinsam gelöst werden konnten. Rechtsschutz Widerspruchsverfahren Im Berichtszeitraum gingen beim Rheinischen GUVV 405 Widersprüche gegen Entscheidungen des Verbandes ein. Von 429 erledigten Widersprüchen wurden 218 durch Widerspruchsbescheid, 115 durch Abhilfe, d.h. dem Widerspruch wurde ganz oder teilweise stattgegeben, 91 durch Rücknahme und 5 auf sonstige Art erledigt. Klagen vor den Sozialgerichten Im Jahr 2004 wurden 168 Klagen neu erhoben, 2003 waren es 109. Insgesamt konnten im Berichtszeitraum 120 Klageverfahren erledigt werden, 216 Verfahren waren Ende 2004 noch anhängig. Im Überblick gestaltet sich die Erledigung der Sozialgerichtsstreitsachen in 2004 wie folgt: Ausgang SG LG BG 2004 zugunsten d. Verbandes zugunsten d. Klägers Vergleich auf sonstige Weise Insgesamt SG = Sozialgericht LG = Landessozialgericht BG = Bundessozialgericht 52

57 Unfallzahlen/Unfallkosten ( ) Allgemeine Unfallversicherung Allgemeine UV Anzahl der Unfälle in Prozent Kosten der Unfälle in Prozent Bauhof 804 5, ,20 Geldinstitute 701 4, ,08 Kindertageseinrichtungen (Beschäftigte) 839 5, ,88 Krankenhäuser , ,87 Müllabfuhr 975 6, ,35 Schwimmbad 226 1, ,28 Straßenbau 169 1, ,58 Straßenreinigung 277 1, ,23 Theater, Bühne, Mehrzweckhallen 524 3, ,72 Verwaltung, Bürobetriebe , ,17 Werkstätten für Behinderte 762 5, ,38 Sonstige , ,26 Insgesamt , ,00 Schülerunfallversicherung Schüler UV Anzahl der Unfälle in Prozent Kosten der Unfälle in Prozent Kindertagesstätten , ,76 Grundschulen , ,31 Sonderschulen , ,68 Hauptschule , ,92 Realschulen , ,52 Gymnasien , ,37 Gesamtschule , ,75 Berufschulen , ,42 Sonstige Schulen 294 0, ,27 Insgesamt , ,00 Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung ist hier eine Auswahl der Betriebsarten dargestellt. Weitere Betriebsarten, wie beispielsweise Ordnungsämter, Jugendheime u.ä. Einrichtungen, Sozialämter, Blutspender sowie ehrenamtlich Tätige sind unter Sonstige zusammengefasst. 53

58 09 Schwerpunkte des Unfallgeschehens in der Schülerunfallversicherung Unfallgeschehen bei Sportunfällen ,26 % 54,63 % 5,40 % 5,09 % 6,31 % 6,09 % 3,30 % 3,28 % 1,81 % 2,06 % 1,62 % 1,45 % 2,74 % 2,53 % 24,55 % 24,87 % Ballspiele Laufspiele Geräteturnen Bodenturnen Leichtathletik Eislaufen Schwimmen Sonstiges Sportunfälle machen etwa ein Drittel des gesamten Unfallaufkommens in der Schülerunfallversicherung aus. Über 50 Prozent der Sportunfälle ereigneten sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr in Ballsportarten. Der relativ hohe Anteil der sonstigen Sportarten ergibt sich daraus, dass nicht jede Sportart erfasst wird und aus den vorliegenden Unfallanzeigen nicht immer die genaue Sportart zu entnehmen ist. Wegeunfälle nach Verkehrsmitteln ,47 % 55,49 % 19,71 % 19,93 % 4,45 % 5,28 % 7,47 % 7,24 % 3,43 % 3,27 % 6,03 % 6,84 % 1,44 % Fußgänger Fahrrad Kraftrad PKW Schulbus ÖPNV Sonstige 1,95 % Wegeunfälle machen rund 9 Prozent des Gesamtunfallaufkommens in der Schülerunfallversicherung aus. Der Trend des Vorjahres mit einem leicht rückläufigen Unfallaufkommen hat sich mit minus 3,2 Prozent fortgesetzt. Der Vergleich der Unfallschwerpunkte der Jahre 2003 und 2004 ist dabei wenig auffällig, lediglich ein geringerer Anteil der Fußgängerunfälle ist festzustellen. 54

59 Rechnungsergebnis des Rheinischen GUVV 2004 ( ) Bilanz Einnahmen insgesamt Rechnungsergebnis 2004 Beitragseingänge ,93 übrige Beitragseingänge ,19 Verzugszinsen etc ,50 umlageunwirksame Vermögensereträge ,01 Einnahmen aus Ersatzansprüchen ,47 Entnahme aus den Betriebsmitteln ,00 Sonstige Einnahmen , ,30 Ausgaben insgesamt Rechnungsergebnis Entschädigungsleistungen* ,54 Prävention ,93 Vermögensaufwendungen u. sonstige Aufwendungen ,84 persönl. Verwaltungskosten ,88 sächliche Verwaltungskosten ,12 lfd. Aufwendungen der SV ,43 Vergütung an Andere für Verwaltungsarb. ohne Prävention ,19 Verfahrenskosten , ,26 Aktiva Sofort verfügbare Zahlungsmittel ,21 Forderungen ,79 Kurz-, mittel- und langfristige Guthaben ,00 Darlehen ,38 Grundpfandrechte an sonstigen Grundstücken (Friedehorst) ,60 Grundstück und Verwaltungsgebäude Heyestraße ,00 Sonstige Aktiva ,19 Rechnungsabgrenzung , ,63 Passiva Kurzfristige Verpflichtungen ,28 Rückstellungen ,85 Betriebsmittel ,74 Rechnungsabgrenzung 3.372,10 Sonstige Passiva , ,63 * In der Summe der Entschädigungsleistungen sind Kosten enthalten, die auch Altfälle aus den Vorjahren betreffen. 55

60 09 Organigramm des Rheinischen GUVV Präventionsausschuss Haushalts- und Prüfungsausschuss Satzungsausschuss Widerspruchsausschuss Neue Beitragsordnung Bauausschuss Rentenauschuss Personalrat Vors. Gerd Klöcker Tel Gleichstellungsbeauftragte Dorothea Wolf Tel Schwerbehindertenvertretung Hartmut Weigel Tel Jugend- und Auszubildendenvertretung Claudia Hamacher Tel Fachkraft für Arbeitssicherheit Andreas Krieger Tel Betriebsärztin Dr. med. Marion Weisbrod Tel A 0 Grundsatz, Recht und Planung A 1 Prävention A 0 Abteilungsleitung Jochen Jahn Tel Barbara Erdmann Tel A 1 Abteilungsleitung Dr. Monika Broy Tel z.zt.n.n. Tel A 0.1 Selbstverwaltung Assistenz der Geschäftsführung Babara Erdmann Tel A 0.2 Sozialgerichtsverfahren Sonja Krüdecke Tel A 0.3 Regress Stefan Cadel Tel A 0.4 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Picht Tel A 0.5 Info-Steuerung, Kommunikation Martina Czajka Tel A 1 EDV-Projektmanagement Internet, Intranet, GUSO Karl-Heinz Röninger Tel Internet, Intranet, GUSO, Elektrotechnik Gerd Splinter Tel A 1.0 Interner Service Wolfgang Steffens Tel A 1.1 Technische Betriebe Beratung und Überwachung Bernd Schmitt Tel A 1.2 Verwaltung, Kultur, Einrichtungen des Gesundheitswesens Vorschriften, Regeln, Informationen Roland Heidekorn Tel A 1.3 Schulen und Kindertageseinrichtungen Aus-, Fort- und Weiterbildung Regina Gerdon Tel A 1.4 Arbeitsmedizin und Psychologie, Sparkassen Forschung, Analyse, Entwicklung und Modellprojekte Ernst Wuttke Tel A 1.5 Biologische, chemische und physikalische Einwirkungen Ermittlungen Dr. Martin Weber Tel. -280

61 Tel Durchwahl Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführung Gabriele Pappai (A0, A1, A3.2) Tel Günter Andreß (A2, A3) Tel Sekretariat Elisabeth Hedling Tel Simone Glade Tel Innenrevisi0n / Datenschutzbeauftragter Wolfgang Adolph Tel A 2 Rehabilitation und Entschädigung A 3 Allgemeine Verwaltung A 2 Abteilungsleitung z.zt. N.N Tel Lothar Bach Tel A 3 Abteilungsleitung Frank Strack Tel Wolfgang Sperling Tel A 2.1 Zentrale Dienstleistungen Lothar Bach Tel A 2.11 Aus-, Fort- und Weiterbildung, Infosteuerung A 2, Eingangserfassung, Leichtfallbearb. Sandra Wiertz Tel A 2.12 DV-Anwendung A 2, Statistik und Controlling A2, Eingangserfassung, Leichtfallbearbeitung Peter Litzkow Tel A 2.13 Rechnungsprüfung, Haushaltsüberw. A 2 Maria Woodiwiss Tel A 2.2 Medizinische Rehabilitation Leistungen an Versicherte u. Hinterbliebene, Schwerfallsachbearbeitung Andrea Houben Tel A 2.21 AG 1 A 2.22 AG 2 Jutta Dresen Tel Jutta Heinecke Tel A 2.23 AG 3 A 2.24 AG 4 Klaus Poweleit Tel Martina Wesselbaum Tel A 2.3 Zentrale Bearbeitung Helmut Cordt Tel A 2.31 Berufskrankheiten, Auslandsrenten Harald Laux Tel A 2.32 Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, Bearbeitung der Schwerstverletzten Otto Grochtdreis Tel A 2.33 Widerspruchsverfahren Werner Tappe Tel A 2.34 Versicherungsfälle m. Zahnverletzungen Andrea Roosen Tel A 3.1 Organisation Wolfgang Sperling Tel A 3.2 Personalwesen Norbert Vollmer Tel A 3.3 Mitglieder/Beitragswesen Manfred Kasper Tel Beitrag und Insolvenzgeld Marliese Gleser Tel Kataster Kirsten Heider Tel Privathaushalte Nicole Drude Tel A 3.4 Informationstechnik Hans-Theo Schiwek Tel A 3.5 Finanzen Frank Boschbach Tel A 3.6 Zentralcontrolling/Statistik Anke Dickmann Tel Stand:

62 09 Neue Schriften/ Medien Info-Broschüre: Anleitung zur Ersten Hilfe (GUV-I 503) Info-Broschüre: Betrieb von Lasereinrichtungen (GUV-I 832) Aushang: Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen (GUV-I 8539) Info-Broschüre: Das Ehrenamt (GUV- I 8595) Info-Broschüre: Umgang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus (GUV-I 8596) Info-Broschüre: Arbeitsschutz im Kulturbereich (GUV-I 8597) Info-Broschüre: Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen (GUV-I 8599) Schul-Info: Handball - attraktiv und sicher vermitteln (GUV-SI 8071) Schul-Info: Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen (GUV-SI 8072) Video und CD-Rom: Abgelenkt (71.8) Video und CD-Rom: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Werkstätten (75.4) Video: Unfallverhütung beim Straßenunterhaltungsdienst. Ein Tag beim Winterdienst (75.6) Jahresbericht des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes 2003 Info-Broschüre: Handverzug von Flurförderzeugen (GUV-I 8607) Info-Broschüre: Musikermedizin, Musikerarbeitsplätze (GUV-I 8626) GUV-Regel: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (GUV-R 250) Schul-Info: Holzstaub im Unterricht allgemeinbildender Schulen (GUV-SI ) Schul-Info: Sicherheit fördern im Kindergarten (GUV-SI 8045) Schul-Info: Sicherheit in der Schule (GUV-SI 8064) 58

63 Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rheinischen GUVV Durchwahl Tel./- Fax Geschäftsführung Gabriele Pappai -100/- 109 Günter Andreß -101/- 109 Sekretariat Prävention Vera Brünemann, Bianca Heindrichs -210/- 209 Sekretariat Rehabilitation und Entschädigung Gudrun Pürzel -312/- 319 Privathaushalte/Haushaltshilfen Nicole Drude -561/- 569 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Picht -153/- 179 Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin 59

64 Rheinischer GUVV Sicherheit, die Sie begleitet. 02

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