MINDJET BEZUGSBERECHTIGUNGEN FÜR FORSCHUNG UND LEHRE IN DEUTSCHLAND und ÖSTERREICH
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- Hilke Straub
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1 MINDJET BEZUGSBERECHTIGUNGEN FÜR FORSCHUNG UND LEHRE IN DEUTSCHLAND und ÖSTERREICH Für Lehrende und Lernende sowie non-profit Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die nachfolgend als bezugsberechtigt aufgelistet sind, bietet Mindjet die Möglichkeit, Mindjet Produkte (in der von Mindjet für Forschung und Lehre aktuell angebotenen Version/Edition) günstiger einzukaufen. Aufgrund der Sonderkonditionen unterliegen diese Produkte der Nachweispflicht. Kommerzielle Schulungs- und Seminarfirmen sind von diesem Angebot ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass der Bezugsnachweis des Kunden bei der Bestellung eingereicht werden muss. Bestellungen ohne Nachweis können nicht entgegengenommen werden. Bezugsberechtigt sind: Einrichtungen: 1. Kindergarten, Kindertagesstätte und Kinderhort 2. Schulen (staatlich bzw. staatlich anerkannt bzw. genehmigt) 3. Hochschulen (Fachhochschule, Universität, Staatliche bzw. staatlich anerkannte Berufsakademie) 4. Volkshochschule 5. Gemeinnütziger Bildungsträger 6. Bildungszentrum IHK/HWK 7. Öffentlich geförderter Bildungsträger (z. B. SGB III, ESF) 8. Forschungseinrichtung (gemeinnützig oder staatlich bzw. öffentlich gefördert) 9. Firmeninterne Ausbildung (genehmigungspflichtig) Personen 10. Schülerinnen und Schüler 11. Studentinnen und Studenten 12. Lehrkräfte, Dozenten, Professoren 13. Teilnehmer (nicht kommerzielle Erwachsenenbildung) Nachweispflicht / Bezugsnachweis bei Einrichtungen Der sogenannte Schulnachweis für Einrichtungen ist ein offizielles nicht standardisiertes Dokument, welches die Auslieferung bzw. Lizenzierung einer Mindjet Forschung & Lehre Lizenz legitimiert. Dieses Dokument beinhaltet den Bedarf an Mindjet Produkten (Produktart und Anzahl) sowie Informationen zur Forschung & Lehre Berechtigung. Ggf. sind zusätzliche Dokumente (z. B. Satzung, Freistellungsbescheid, Maßnahmebogen) für die Legitimierung notwendig. Weitere Details finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Nachweispflicht / Bezugsnachweis bei Personen Der sogenannte Schulnachweis für Personen ist ein offizielles nicht standardisiertes Dokument, welches die Auslieferung bzw. Lizenzierung einer Mindjet Forschung & Lehre Lizenz legitimiert. Dieses Dokument bestätigt die Zugehörigkeit der lehrenden oder lernenden Person einer entsprechend anerkannten Forschung & Lehre Einrichtung. Gängige Dokumente sind zum Beispiel: Immatrikulationsbescheinigung, Schüler- bzw. Lehrerausweis, Teilnahmebescheinigung usw. Weitere Details finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Mindjet GmbH Bezugsberechtigung für Forschung und Lehre DE, Stand März 2013 Seite 1 von 5
2 1. Bezugsberechtigungen für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte in staatlicher oder privater Trägerschaft. 2. Schulen (staatlich bzw. staatlich anerkannt bzw. genehmigt) Erstausbildende Schulen in staatlicher Trägerschaft sowie erstausbildende Schulen in privater Trägerschaft, welche staatlich anerkannt oder genehmigt sind. Bei staatlich anerkannten bzw. genehmigten Schulen in Erstausbildung ist zudem die Anerkennung bzw. Genehmigung durch das zuständige Ministerium notwendig. 3. Hochschulen (Fachhochschule, Universität, Berufsakademie) Staatliche bzw. staatlich anerkannte Universitäten, Fachhochschulen bzw. Berufsakademien. 4. Volkshochschule Volkshochschulen in öffentlicher Trägerschaft. Mindjet GmbH Bezugsberechtigung für Forschung und Lehre DE, Stand März 2013 Seite 2 von 5
3 5. Gemeinnütziger Bildungsträger Ein gemeinnütziger Bildungsträger ist eine gemeinnützige Einrichtung, welche als wesentlichen Unternehmensgegenstand Bildung betreibt (z. B. GmbH, Verein, Stiftung, gemeinnützige Genossenschaft). Zudem muss über offizielle Dokumente die Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid, Satzung) sowie der wesentliche Unternehmensgegenstand (z. B. Satzung, Konzeption) belegt werden. 6. Bildungszentrum IHK/HWK Bildungszentrum in Trägerschaft der Industrie- und Handelskammer. 7. Öffentlich geförderter Bildungsträger (z. B. SGB III, ESF) Privatrechtliche Einrichtungen, welche öffentlich geförderte Bildungsmaßnahmen durchführen (z. B. finanziert durch Sozialgesetzbuch oder dem Europäischen Sozialfond). Zudem ist ein Nachweis über eine durchgeführte bzw. durchzuführende öffentlich geförderte Maßnahme (z. B. Bildungsgutschein, Maßnahmebogen Agentur für Arbeit) notwendig. Diese Maßnahme darf nicht mehr als einen Monat zurückliegen bzw. muss innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden. 8. Forschungseinrichtungen (gemeinnützig oder staatlich bzw. öffentlich gefördert) Forschungseinrichtungen, welche staatlich, gemeinnützig oder zu mindestens zwei Dritteln aus öffentlichen Mitteln finanziert werden oder der Leibniz Gemeinschaft (ehemals Blaue Liste) angehören. Originalbestellung der Institution oder des Kostenträgers sowie Nachweis ob staatlich, gemeinnützig oder Nachweis der Finanzierung. Mindjet GmbH Bezugsberechtigung für Forschung und Lehre DE, Stand März 2013 Seite 3 von 5
4 9. Firmeninterne Ausbildung (genehmigungspflichtig) Auszubildenden-Arbeitsplätze in Ausbildungsbetrieben (öffentliche-rechtliche oder privatrechtliche Unternehmen bzw. Institutionen), welche vom Hersteller für Mindjet Forschung & Lehre genehmigt wurden. Diese Genehmigung kann für Deutschland oder Österreich bei Frau Tatjana Mette für die Schweiz bei Herrn Peter Ottiger beantragt werden. Aktuelle Genehmigung durch Mindjet. 10. Schülerinnen und Schüler Aktuell eingeschriebene Schülerinnen und Schüler an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten oder genehmigten Schule in Erstausbildung (s. a. Punkt 2). Nachweis über den aktuellen Schulbesuch (z. B. Schülerausweis, formfreie Bestätigung der Schule). 11. Studentinnen und Studenten Aktuell immatrikulierte Studenten an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie (s. a. Punkt 3). Nachweis über den aktuellen Besuch der Hochschule (z. B. Studentenausweis, Immatrikulationsbestätigung, formfreie Bestätigung der Hochschule). 12. Lehrkräfte, Dozenten, Professoren i. Lehrkräfte an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten oder genehmigten Schule in Erstausbildung. ii. Dozenten an einer staatlichen Hochschule (s. a. Punkt 3), Volkshochschule (s. a. Punkt 4), gemeinnütziger Bildungsträger (s. a. Punkt 5), Bildungszentrum IHK/HWK (s. a. Punkt 6.), öffentlich geförderter Bildungsträger (s. a. Punkt 7). iii. Professoren an einer staatlichen Hochschule (s. a. Punkt 3). Aktueller Nachweis der Einrichtung über die Ausübung einer Lehrtätigkeit (z. B. Lehrerausweis). Mindjet GmbH Bezugsberechtigung für Forschung und Lehre DE, Stand März 2013 Seite 4 von 5
5 13. Teilnehmer (nicht kommerzielle Erwachsenenbildung) Bezugsberechtigt sind Teilnehmer an einer aktuellen und nicht kommerziellen Bildungsmaßnahme z. B. Volkshochschule (s. a. Punkt 4), gemeinnütziger Bildungsträger (s. a. Punkt 5), Bildungszentrum IHK/HWK, (s. a. Punkt 6) sowie öffentlich geförderter Bildungsträger (s. a. Punkt 7) teilnehmen oder an einer Maßnahme teilgenommen haben, welche nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Teilnahmebestätigung des Bildungsträgers. Generell gilt: Die auf dem Berechtigungsnachweis angegebene Person oder Einrichtung wird der Lizenznehmer des Mindjet Produktes. Mehrfachlizenzen, wie z. B. Schullizenzen sind immer Standortbezogen lizenzierbar, dürfen also nur für einen Standort der entsprechenden Institution lizenziert werden. Ausnahmen müssen schriftlich vereinbart werden. Mindjet Produkte für Forschung und Lehre sind auf einer gesonderten Preisliste ausgewiesen. Nicht alle bei Mindjet erhältlichen Produkte sind unter Umständen auch als Forschung & Lehre Produkt lieferbar. Hinweise für den Fachhandel: Der Fachhandel ist verpflichtet, die Interessenten und / oder Käufer von Mindjet Lizenzen für Forschung & Lehre schriftlich auf die besonderen Vertriebsbedingungen aufmerksam zu machen. Die von den Kunden erhaltenen Nachweise sind mit der Bestellung an den entsprechenden Vertriebspartner einzureichen. Bei Schul- und Universitäts-Mehrfachlizenzen müssen die Lizenzbestimmungen gesondert vom bestellenden Institut nach Erhalt der Ware schriftlich bestätigt werden. Rechtliche Hinweise: Alle Mindjet Lizenzen für Forschung & Lehre unterliegen den allgemeinen Lizenzbestimmungen von Mindjet, die in jedem Produkt enthalten sind. Mindjet behält sich das Recht zur Überprüfung vor. Verstöße gegen diese Bedingungen sowie gegen die allgemeinen Lizenzbestimmungen von Mindjet werden in jedem Fall strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Die kostenlose Weitergabe, der Weiterverkauf und das Verleihen von Software sind nicht gestattet. Wir weisen auch darauf hin, dass die Nutzung von Forschung & Lehre Lizenzen lediglich zu nichtkommerziellen Zwecken gestattet ist. Mindjet GmbH Siemensstrasse 30 D Alzenau Deutschland Mindjet GmbH Bezugsberechtigung für Forschung und Lehre DE, Stand März 2013 Seite 5 von 5
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