V E R K A U F S - E X P O S É

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1 V E R K A U F S - E X P O S É Grundstück in Bad Schönau A-2853 Bad Schönau, Ödhofen Au 205 EZ 1199, GB Krumbach, Parz. 1198/9, BG Wiener Neustadt Grundstücks-Fläche: 952 m² Gebäude-Netto-Fläche: 0 m² Mindestangebotspreis: ,- Der Verkauf erfolgt durch die A1Telekom Austria AG Ansprechpartner: A1 Telekom Austria AG, Abt. FINANCE CREM 1020 Wien, Lassallestrasse 9 Tel: 0800/ immobilien@a1telekom.at Internet: Wien, im April 2017 A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1) ZUSAMMENFASSUNG ) STANDORT - LAGE... 4 Lage im Bezirk... 5 Beschreibung des Standortes ) BESCHREIBUNG DER LIEGENSCHAFT... 7 Allgemeines... 7 Luftaufnahme... 7 Gebäudebeschreibung... 8 Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen... 9 Katastermappenauszug Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen Anschlüsse Denkmalschutz Altlasten bzw. Bodenkontaminationen Auszug aus dem Gefahrenzonenplan (Hochwasser, Erdbeben) Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung Energieausweis Gebäudenettoflächen Mieteinnahmen exkl. USt (Stand ) Mieteinnahmen bei Rückmiete durch A1 TA (exkl. USt.) Verwaltung der Liegenschaft Versicherungen ) ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN ) ANHANG A BETRIEBSKOSTENÜBERSICHT ) ANHANG B FOTODOKUMENTATION ) ANHANG C PLANDOKUMENTE A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 2

3 1) ZUSAMMENFASSUNG Die A1 Telekom Austria AG beabsichtigt eine Liegenschaft in Niederösterreich, 2853 Bad Schönau, Ödhofen Au 205, zu veräußern. Das Grundstück ist unbebaut und nicht erschlossen. Einer kurzfristigen Nutzung steht nichts im Wege. Das annähernd rechteckig geformte Grundstück befindet sich an der B55 Wiener Bundesstraße außerhalb des Ortes Bad Schönau, gehört aber zur Gemeinde Krumbach. Die Erschließung erfolgt an der Westseite des Grundstückes über den Ortsteil Ödhofen-Au. Der Mindestangebotspreis beträgt ,-. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Verkaufsexposé. Besichtigungstermine können unter der auf Seite 1 angeführten Telefonnummer vereinbart werden bzw. werden Fragen ebenfalls von dieser Stelle kurzfristig beantwortet. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 3

4 2) STANDORT - LAGE Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich in Niederösterreich im Bezirk Wiener Neustadt- Land. Distanzen zu wichtigen Städten ab St. Pölten bzw. Bad Schönau auf dem Straßenweg: Ort Distanz [km] von St. Pölten Distanz [km] von Bad Schönau Wien Graz Salzburg Klagenfurt Linz Innsbruck St. Pölten Eisenstadt Bregenz A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 4

5 Lage im Bezirk Quelle: google maps österreich Bearbeitung: A1Telekom Austria AG Quelle: google maps österreich Bearbeitung: A1Telekom Austria AG Die gegenständliche Liegenschaft mit der Postanschrift Ödhofen Au 205, 2853 Bad Schönau befindet sich in Randlage. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 5

6 Beschreibung des Standortes Bad Schönau ist eine Gemeinde bzw. ein Kurort mit 728 Einwohnern (STATISTIK AUSTRIA, Stand 2015) im südöstlichen Niederösterreich im Bezirk Wiener Neustadt-Land und liegt auf einer Seehöhe von 490 m. Die Gesamtfläche beträgt 13,59 km². A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 6

7 3) BESCHREIBUNG DER LIEGENSCHAFT Allgemeines Die gegenständliche Liegenschaft, 2853 Bad Schönau, Ödhofen Au 205, besteht aus einem Grundstück mit einer Gesamtfläche laut Grundbuch von 952 m². Luftaufnahme Quelle: Niederösterreich Atlas Bearbeitung: A1 Telekom Austria AG A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 7

8 Gebäudebeschreibung Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 8

9 Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen Die gegenständliche Liegenschaft EZ 1199, GB Krumbach, BG Wiener Neustadt bestehend aus dem Grundstück Nr. 1198/9 befindet sich im Alleineigentum der A1 Telekom Austria AG. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 9

10 Katastermappenauszug Auszug aus der digitalen Katastermappe A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 10

11 Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen Flächenwidmungsplan Quelle: Geoatlas NÖ *) Bauland Wohngebiet Anschlüsse Das Grundstück ist nicht erschlossen Denkmalschutz Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 11

12 Altlasten bzw. Bodenkontaminationen A1 sind keine Informationen hinsichtlich Altlasten oder Bodenkontaminationen bekannt. Die Liegenschaft ist, unter Vorbehalt der vollständigen Erfassung, auch nicht im Verdachtsflächenkataster sowie Altlastenatlas des Umweltbundesamtes ausgewiesen (Stand ). Auszug aus dem Gefahrenzonenplan (Hochwasser, Erdbeben) Quelle: HORA *) Hochwasser HQ30 Hohe Gefährdung: Gefahrenzone bei einem 30-jährlichem Hochwasserereignis. Überflutung möglich. Quelle: HORA *) Erdbebengefährdung VI-VII Gebäudeschäden: Die angegebene max. Erdbebenstärke wird in einem Zeitraum von 85 Jahren mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% nicht überschritten. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 12

13 Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung Das verkaufsgegenständliche Grundstück ist weitgehend frei von A1 Telekom Austria AG-Technik, weshalb keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung existieren siehe Anhang C, Kabellageplan. An der östlichen Grundstücksgrenze verlaufen Kabel der A1. Diesbezüglich wird eine die Verkäuferin mit keinen weiteren Kosten belastende Leitungswegeservitut zu Lasten des Verkaufsgegenstandes einzuverleiben sein. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 13

14 Energieausweis Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 14

15 Gebäudenettoflächen Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf. Mieteinnahmen exkl. USt (Stand ) Mieter Mietfläche m² Miete/ Monat BK/ Monat Laufzeit-Ende Bemerkung Keine Mieteinnahmen bei Rückmiete durch A1 TA (exkl. USt.) Mieter Mietfläche m² Miete/ Monat BK/ Monat Laufzeit-Ende Bemerkung Keine Verwaltung der Liegenschaft Die Liegenschaft wird derzeit von der A1Telekom Austria AG verwaltet. Versicherungen Die A1Telekom Austria AG erklärt ausdrücklich, dass sie eine so genannte Sach-Versicherung abgeschlossen hat, die auch die gegenständliche Liegenschaft umfaßt. Das bedeutet: Alle Verkaufsobjekte samt technischer Anlagen sind bis zum Gefahrenübergang in den Konzernversicherungspolizzen der A1Telekom Austria AG gegen alle Gefahren sachversichert. Der Versicherungsschutz für die betroffenen Immobilien endet mit der Übergabe/Übernahme, ohne dass es eines weiteren Aktes bedarf. Ab diesem Zeitpunkt besteht somit kein aufrechter Versicherungsschutz der Kaufobjekte mehr, sodass diesbezüglich der Käufer zeitgerecht entsprechende Versicherungsverträge neu abzuschließen hat. Die in den Rückmietungen enthaltenen techn. Einrichtungen sind weiterhin durch die Sach- Versicherung abgedeckt. A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 15

16 4) ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN für Liegenschaftsverkäufe der A1 Telekom Austria AG (Fassung IIa) Die verkaufsgegenständliche Liegenschaft wird gegebenenfalls nur auf Basis des von der Verkaufswerberin (A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, in weiterer Folge auch A1 TA ) vorgegebenen, allenfalls individuell nachverhandelten Kaufvertragstextes und dieser Allgemeinen Bedingungen veräußert, wobei im (finalen) Kaufvertragstext angeführte Rege-lungen diesen Allgemeinen Bedingungen vorgehen. Für den Fall einer e-auktion (siehe unten) erfolgt der Verkauf auf Basis des den Auktionsteilnehmern vorher bekannt gegebenen Kaufvertragstextes und der von A1 TA vorgegebenen sonstigen Teilnahme-/Auktions-bedingungen. Ausschlaggebend dafür, ob Bestimmungen dieser Allgemeinen (Verkaufs-)Bedingungen und/ oder des ihnen angeschlossenen Entwurfes des Vertragstextes hinsichtlich bestehender Bebauung, Servituts-/ Rückmietungserfordernissen, Bestandvertragsübernahmen Dritter oder des Erfordernisses einer vorherigen Liegenschaftsabteilung (durch verkäuferseits bei-gestelltes Gutachten eines staatlich befugten Vermessers) zur Anwendung gelangen, ist die konkrete separat ausgefertigte und von A1 TA zur Verfügung gestellte Liegenschafts-beschreibung ( Immobilienexposé ). Für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Liegenschafts-beschreibung wird im Übrigen seitens A1 TA keine Haftung (aus welchem Titel immer) übernommen, sondern gelten im Zweifel ausschließlich die im Kaufvertragstext (in dessen jeweiliger, allenfalls im Einzelfall ausverhandelter Fassung) und subsidiär in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Regelungen und Daten. A1 TA behält sich desweiteren vor, mit Kaufinteressenten geführte Verkaufsgespräche/Verhandlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder ergebnislos zu beenden, ohne dass dies irgendwelche Verpflichtungen gegen-über dem Kaufinteressenten begründet; dies, solange keine ausdrückliche, schrift-liche und firmenmäßig von A1 TA gefertigte Verkaufszusage abgegeben worden ist. In jedem Fall behält sich A1 TA, bis zu einer ausdrücklichen verbindlichen Verkaufszusage, auch die Durchführung eines sog. e-auktionsverfahrens unter Teilnahme mehrerer beteiligter Bieter vor, wobei A1 TA in der Auswahl der betreffenden Teilnehmer ebenfalls völlig frei bleibt. Zuschläge im Rahmen einer solchen e-auktion können von A1 TA binnen vier Wochen ohne jegliche Ersatzverpflichtung gegenüber dem Bestbieter widerrufen werden, doch verpflichtet sich A1 TA für diesen Fall, die betreffende Liegenschaft nach einem solchen Widerruf sechs Monate lang nicht an einen Dritten entgeltlich zu veräußern; allfällige Abweichungen hiervon regeln im Einzelfall die konkreten, von den Auktionsteilnehmern vorab zu akzeptierenden, Teilnahme- /Auktionsbedingungen, welche diesen Allgemeinen Verkaufs-bedingungen inhaltlich jedenfalls vorgehen. Gewährleistung / Haftungen / Lastenfreiheit / Nebenabreden Die gegenständliche Liegenschaft wird geldlastenfrei, wie besichtigt und im aktuellen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt sowie den Zustand des allenfalls darauf errichteten Hauses aus eigener Wahrnehmung zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr oder sonstige Haftung für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Baumängeln etc.), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften des gegen-ständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördliche Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 16

17 das kaufgegenständliche Objekt bestehen allerdings keine Zahlungsrückstände für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste. Der Käufer hat in die bestehenden Bestandverhältnisse, soweit bekanntgegeben, voll-inhaltlich einzutreten und muss diese Pflicht auch bei allfälliger Weiterveräußerung stets an Rechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum weiter überbunden werden. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandenen und/oder durch den täglichen Gebrauch er-sessenen Rechte ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich für die geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft und die Bekanntgabe verbriefter und der Verkäuferin entsprechend bekannter Bestandverhältnisse Gewähr geleistet. Dem aktuellen Management der A1 TA sind keine die Liegenschaft betreffenden Neben-abreden, mit wem immer, ungewöhnlichen Inhalts bekannt. Es wird aber von der Verkäuferin keine Haftung dafür übernommen, dass die Liegenschaft frei von solchen ihrem aktuellen Management nicht bekannten Nebenabreden ist. Über das MRG hinausreichende Weiter-gaberechte sind, soweit die Verkäuferin nicht darauf hinweist, gegenwärtig keine bekannt; diesbezügliche Garantien oder Gewährleistungen werden nicht abgegeben. Insbesondere haftet A1 TA auch nicht dafür, dass in der Vergangenheit allenfalls einschlägige Ver-pflichtungen gegenüber Dritten eingegangen wurden oder sonstige heute nicht bekannte - Belastungen bestehen. Seitens der Verkäuferin werden schließlich keine Garantien oder Gewährleistungen für die Eignung und Machbarkeit etwaiger Umbauten bzw. baulicher Erweiterungen oder sonstige Nutzungsabsichten des Käufers bzw. deren Machbarkeit etc. gegeben. Vertragserrichtung / Treuhandschaft Der Vertragserrichter und allenfalls im Rahmen der Liegenschaftsübertragung benötigte Treuhänder wird vom Käufer vorgeschlagen und behält sich die Verkäuferin dessen Bestätigung vor; die Verkäuferin stellt hierfür unentgeltlich eine allenfalls im Weiteren zu verhandelnde Vertragsvorlage zur Verfügung (bei einer e-auktion ist deren Inhalt unver-handelbar). Alle mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung des Kauf-vertrags verbundenen angemessenen Kosten, Gebühren und öffentlichen Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühren, trägt der Käufer. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages auf Kosten des Käufers. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung und sonstige in Anspruch genommene Beratung trägt jeder Vertragsteil endgültig für sich selbst. Kaufpreis Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbssteuer und die grundbücherliche Eintragungsgebühr spätestens bei verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien sicherzustellen und Zug um Zug auf das vom Vertragserrichter/Treuhänder bekannt zu gebende Treuhandkonto zu erlegen, sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis (vorübergehend) zu überlassen. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter/Treuhänder nur ein inländischer öffentlicher Notar oder zugelassener Rechtsanwalt, welcher als Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Notariats- bzw. Rechtsanwaltskammer registriert ist, in Frage kommt. Für den Fall der Durchführung einer e-auktion haben dazu eingeladene Teilnehmer vor deren Durchführung geeignete, glaubhafte Nachweise (z.b. Bankbestätigung u. dgl.) für ihre ausreichende Bonität vorzulegen Der Vertragserrichter/Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt Zinsen, abzüglich Kontospesen, an die Verkäuferin weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 17

18 vereinbarte Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlichen Originalurkunden, wie Kauf-vertrag und Rangordnungsbeschluss, übergeben hat. Der Vertragserrichter/Treuhänder wird erst zur Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbssteuer und Einverleibungsgebühr einseitig unwider-ruflich auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat. Rücktritt / Pönale Sollte der Käufer, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb einer allenfalls vereinbarten Frist hinterlegen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung, an die zuletzt vom Käufer bekanntgegebene Anschrift, vom Vertrag zurücktreten, welcher Rücktritt auch dann wirksam ist, wenn die Rücktrittserklärung an dieser Anschrift eingelangt ist, der Käufer sich jedoch dort, sei es auch bloß vorübergehend, nicht mehr aufhalten bzw. ortsabwesend sein sollte. Der Käufer hat im Falle eines berechtigten Rücktritts der Verkäuferin, aus welchem vom Käufer zu vertretenden Grund immer, eine (verschuldensunabhängige) Pönale in der Höhe von 10% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, allfälligen Schadenersatzanspruches bleibt der Verkäuferin in diesem Zusammenhang ausdrücklich vorbehalten. Steuern / Mindestanbots-/-verkaufspreis Alle mit der gegenständlichen Transaktion zusammenhängenden Steuern und Gebühren jeder Art, mit Ausnahme von Ertragssteuern der Verkäuferin, sind vom Käufer zu tragen. Zu einem vom Sachverständigen allenfalls ermittelten Mindestanbotspreis, bzw. dem in einem einschlägigen Kaufanbot angeführten Preis, sind vom Erwerber in diesem Sinne noch zu tragende Transaktionskosten (wie oben bzw. andernorts in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt) kalkulatorisch hinzuzurechnen bzw. sind diese im (Mindest-) Anbotspreis nicht enthalten. Die Bewertung der Liegenschaft und der daraus resultierende Mindestanbots-/-verkaufspreis bzw. ein ausverhandelter Verkaufspreis basiert, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend einvernehmlich festgelegt, auf einem Verkauf der Immobilie ohne Option auf Regelbesteuerung gemäß 6 Abs. 2 UStG. Bei Ausübung der Option zur Regelbesteuerung trägt der Erwerber der Immobile (der Käufer) endgültig die gesetzlich geschuldete Umsatz-steuer und die entsprechend höhere Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr. Bei Nichtausübung der Option trägt der Käufer den entsprechenden Betrag für die Berichtigung von Vorsteuerabzugsbeträgen der Verkäuferin gemäß 12 Abs. 10 UStG, und hat der Käufer die Verkäuferin diesbezüglich schadund klaglos zu halten. Dies alles wäre bei der Bemessung des Kaufpreises entsprechend zu berücksichtigen. A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 18

19 Verkäuferin: A1 Telekom Austria AG Lassallestrasse 9 A 1020 Wien Mindestanbot: ,- Anbotsadresse: RA Dr. Wolfgang W. Richter Neuer Markt Wien office@lrf-lawyers.at und an immobilien@a1telekom.at Anbotsverbindlichkeit: Min. 8 Wochen A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 19

20 5) ANHANG A BETRIEBSKOSTENÜBERSICHT Nicht notwendig, da Grundstücks-Verkauf A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 20

21 6) ANHANG B FOTODOKUMENTATION A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 21

22 7) ANHANG C PLANDOKUMENTE - Kabellageplan A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 22

23 A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 23

24 A1 - Verkaufs-Exposé Ödhofen Au - GV 2017 Fassung IV 24

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