V E R K A U F S - E X P O S É

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1 V E R K A U F S - E X P O S É Grundstück in Lanzenkirchen A-2821 Lanzenkirchen, Lange Gasse 248 EZ 123, GB Lanzenkirchen, Parz. 325/3, BG Wiener Neustadt Der Verkauf erfolgt durch die A1Telekom Austria AG Ansprechpartner: A1 Telekom Austria AG, Abt. FRM REM 1020 Wien, Lassallestrasse 9 Tel: 0800/ immobilien@a1telekom.at Web: Wien, im November 2013 A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1) ZUSAMMENFASSUNG... 3 Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen... 4 Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen... 5 Altlasten bzw. Bodenkontaminationen... 6 Versicherungen ) ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN... 8 Gewährleistung/Haftungen/Lastenfreiheit/Nebenabreden... 8 Vertragserrichtung/Treuhandschaft... 9 Kaufpreis... 9 Rücktritt/Pönale... 9 Steuern/Mindestanbots-/-verkaufspreis ) ANHANG A FOTODOKUMENTATION ) ANHANG B PLANDOKUMENTE A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 2

3 1) ZUSAMMENFASSUNG Die A1 Telekom Austria AG beabsichtigt einen Grundstücksteil in Niederösterreich, 2821 Lanzenkirchen, Lange Gasse 248, zu veräußern. Das Teilgrundstück ist ca. 702m² groß und unbebaut. Die Teilung wird gerade durchgeführt. Die Zufahrt zum verkaufsgegenständlichen Grundstück erfolgt über das bei der A1 verbleibende Grundstück und wird mittels Servitut im Grundbuch verankert siehe Anhang B. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Der Mindestangebotspreis beträgt ,-. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Verkaufsexposé. Besichtigungstermine können unter der auf Seite 1 angeführten Telefonnummer vereinbart werden bzw. werden Fragen ebenfalls von dieser Stelle kurzfristig beantwortet. A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 3

4 Grundbuch und Eigentumsverhältnisse, Belastungen Die gegenständliche Liegenschaft EZ 123, GB Lanzenkirchen, BG Wiener Neustadt bestehend aus Gst. Nr. 325/3 befindet sich im Alleineigentum der A1 Telekom Austria AG. A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 4

5 Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen Flächenwidmungsplan Quelle: Gemeinde Lanzenkirchen *) Bauland Wohngebiet A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 5

6 Altlasten bzw. Bodenkontaminationen Die gegenständliche Liegenschaft ist nicht im Verdachtsflächenkataster und Altlastenkataster des Umweltbundesamtes, Stand , ausgewiesen. Quelle: Umweltbundesamt A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 6

7 Versicherungen Die A1Telekom Austria AG erklärt ausdrücklich, dass sie eine so genannte Multiline-Versicherung abgeschlossen hat, die auch die gegenständliche Liegenschaft umfaßt. Das bedeutet: Alle Verkaufsobjekte samt technischer Anlagen sind bis zum Gefahrenübergang in den Konzernversicherungspolizzen der A1Telekom Austria AG gegen alle Gefahren sachversichert. Der Versicherungsschutz für die betroffenen Immobilien endet mit der Übergabe/Übernahme, ohne dass es eines weiteren Aktes bedarf. Ab diesem Zeitpunkt besteht somit kein aufrechter Versicherungsschutz der Kaufobjekte mehr, sodass diesbezüglich der Käufer zeitgerecht entsprechende Versicherungsverträge neu abzuschließen hat. A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 7

8 2) ALLGEMEINE (VERKAUFS-)BEDINGUNGEN für Liegenschaftsverkäufe der A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft Die verkaufsgegenständliche Liegenschaft wird gegebenenfalls nur auf Basis des von der Verkaufswerberin (A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft, in weiterer Folge auch A1 TA ) vorgegebenen, allenfalls individuell nachverhandelten Kaufvertragstextes und dieser Allgemeinen Bedingungen veräußert, wobei im (finalen) Kaufvertragstext angeführte Regelungen diesen Allgemeinen Bedingungen vorgehen. Ausschlaggebend dafür, ob Bestimmungen dieser Allgemeinen (Verkaufs-) Bedingungen und/oder des ihnen angeschlossenen Entwurfes des Vertragstextes hinsichtlich bestehender Bebauung, Servituts-/Rückmietungserfordernissen, Bestandvertragsübernahmen Dritter oder des Erfordernisses einer vorherigen Liegenschaftsabteilung (durch verkäuferseits beigestelltes Gutachten eines staatlich befugten Vermessers) zur Anwendung gelangen, ist die konkrete separat ausgefertigte und von A1 TA zur Verfügung gestellte Liegenschaftsbeschreibung ( Immobilienexposé ). Für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Liegenschaftsbeschreibung wird im übrigen seitens A1 TA keine Haftung (aus welchem Titel immer) übernommen, sondern gelten im Zweifel ausschließlich die im Kaufvertragstext (in dessen jeweiliger, allenfalls im Einzelfall ausverhandelter Fassung) und subsidiär in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Regelungen und Daten. A1 TA behält sich desweiteren vor, mit Kaufinteressenten geführte Verkaufsgespräche/ Verhandlungen jederzeit ohne Angabe von Gründen auszusetzen oder ergebnislos zu beenden, ohne dass dies irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Kaufinteressenten begründet; dies, solange keine ausdrückliche, schriftliche und firmenmäßig von A1 TA gefertigte Verkaufszusage abgegeben worden ist. Gewährleistung/Haftungen/Lastenfreiheit/Nebenabreden Die gegenständliche Liegenschaft wird geldlastenfrei, wie besichtigt und im aktuellen Zustand verkauft. Der Käufer erklärt, das Kaufobjekt sowie den Zustand des allenfalls darauf errichteten Hauses aus eigener Wahrnehmung zu kennen. Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Zustand (insbesondere auch nicht das Freisein von Altlasten, Bodenkontaminationen, Baumängeln etc.), ein bestimmtes Ausmaß, eine bestimmte Ertragserzielungsmöglichkeit oder bestimmte Eigenschaften des gegenständlichen Objektes oder dafür, dass sämtliche behördliche Bewilligungen vorliegen bzw. übergeben werden können. Für das kaufgegenständliche Objekt bestehen allerdings keine Zahlungsrückstände für die mit der Liegenschaft gehaftet werden müsste. Der Käufer hat in die bestehenden Bestandverhältnisse, soweit bekanntgegeben, vollinhaltlich einzutreten und muss diese Pflicht auch bei allfälliger Weiterveräußerung stets an Rechtsnachfolger im Liegenschaftseigentum weiter überbunden werden. Weiters müssen vom Käufer sämtliche, eventuell vorhandenen und/oder durch den täglichen Gebrauch ersessenen Rechte ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Seitens der Verkäuferin wird lediglich für die A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 8

9 geldlastenfreie Übergabe der Liegenschaft und die Bekanntgabe verbriefter und der Verkäuferin entsprechend bekannter Bestandverhältnisse Gewähr geleistet. Es sind keine die Liegenschaft betreffenden Nebenabreden, mit wem immer, ungewöhnlichen Inhalts bekannt. Es wird aber von der Verkäuferin keine Haftung dafür übernommen, dass die Liegenschaft frei von solchen ihr nicht bekannten Nebenabreden ist. Über das MRG hinausreichende Weitergaberechte sind, soweit die Verkäuferin nicht darauf hinweist, keine bekannt; diesbezügliche Garantien oder Gewährleistungen werden nicht abgegeben. Seitens der Verkäuferin werden schließlich keine Garantien oder Gewährleistungen für die Eignung und Machbarkeit etwaiger Umbauten bzw. baulicher Erweiterungen oder sonstige Nutzungsabsichten des Käufers bzw. deren Machbarkeit etc. gegeben. Vertragserrichtung/Treuhandschaft Der Vertragserrichter und allenfalls im Rahmen der Liegenschaftsübertragung benötigte Treuhänder wird von der Verkäuferin bestimmt. Alle mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags verbundenen angemessenen Kosten, Gebühren und öffentlichen Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühren, trägt der Käufer. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Kopie des Kaufvertrages auf Kosten des Käufers. Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung und sonstige in Anspruch genommene Beratung trägt jeder Vertragsteil endgültig für sich selbst. Kaufpreis Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Kaufpreis sowie die Grunderwerbssteuer und die grundbücherliche Eintragungsgebühr spätestens bei verbücherungsfähiger Unterfertigung des Kaufvertrages durch beide Vertragsparteien sicherzustellen und Zug um Zug auf das vom Vertragserrichte/Treuhänder bekannt zu gebende Treuhandkonto zu erlegen, sowie bei Erwerb durch eine natürliche Person dem Treuhänder seinen Staatsbürgerschaftsnachweis (vorübergehend) zu überlassen. Festgehalten wird, dass als Vertragserrichter nur ein inländischer öffentlicher Notar oder zugelassener Rechtsanwalt, welcher als Mitglied der (freiwilligen) Treuhandrevision der Notariats- bzw. Rechtsanwaltskammer registriert ist, in Frage kommt. Der Vertragserrichter/Treuhänder ist verpflichtet, den Kaufpreis samt Zinsen, abzüglich Kontospesen, an die Verkäuferin weiterzuleiten, sobald ihm die Verkäuferin sämtliche, für die vereinbarte Einverleibung des Eigentumsrechtes erforderlichen Originalurkunden, wie Kaufvertrag und Rangordnungsbeschluss, übergeben hat. Der Vertragserrichter/Treuhänder wird erst zur Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers berechtigt, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Grunderwerbssteuer und Einverleibungsgebühr einseitig unwiderruflich auf dem Treuhandkonto hinterlegt hat. Rücktritt/Pönale Sollte der Käufer, aus welchem Grund auch immer, den Kaufpreis nicht innerhalb einer allenfalls vereinbarten Frist hinterlegen, kann die Verkäuferin ohne Setzung einer Nachfrist jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung, an die zuletzt vom Käufer bekanntgegebene Anschrift, vom Vertrag zurücktreten, welcher Rücktritt auch dann wirksam ist, wenn die Rücktrittserklärung an A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 9

10 dieser Anschrift eingelangt ist, der Käufer sich jedoch dort, sei es auch bloß vorübergehend, nicht mehr aufhalten bzw. ortsabwesend sein sollte. Der Käufer hat im Falle eines berechtigten Rücktritts der Verkäuferin, aus welchem vom Käufer zu vertretenden Grunde immer, eine (verschuldensfreie) Pönale in der Höhe von 10 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf ein von der Verkäuferin bekannt zu gebendes Konto ohne Zeitaufschub spesenfrei zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, allfälligen Schadenersatzanspruches bleibt der Verkäuferin in diesem Zusammenhang ausdrücklich vorbehalten. Steuern/Mindestanbots-/-verkaufspreis Alle mit der gegenständlichen Transaktion zusammenhängenden Steuern und Gebühren jeder Art, mit Ausnahme von Ertragssteuern der Verkäuferin, sind vom Käufer zu tragen. Zu einem vom Sachverständigen allenfalls ermittelten Mindestanbotspreis sind vom Erwerber in diesem Sinne noch zu tragende Transaktionskosten (wie oben bzw. andernorts in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannt) hinzuzurechnen bzw. sind diese im Mindestanbotspreis nicht enthalten. Die Bewertung der Liegenschaft und der daraus resultierende Mindestanbots-/-verkaufspreis bzw. ein ausverhandelter Verkaufspreis basiert, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend einvernehmlich festgelegt, auf einem Verkauf der Immobilie ohne Option auf Regelbesteuerung gemäß 6 Abs. 2 UStG. Bei Ausübung der Option zur Regelbesteuerung trägt der Erwerber der Immobilie (der Käufer) endgültig die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und die entsprechend höhere Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr. Bei Nichtausübung der Option trägt der Käufer den entsprechenden Betrag für die Berichtigung von Vorsteuerabzugsbeträgen der Verkäuferin gemäß 12 Abs. 10 UStG, und hat der Käufer die Verkäuferin diesbezüglich schadund klaglos zu halten. Dies alles wäre bei der Bemessung des Kaufpreises entsprechend zu berücksichtigen. A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 10

11 Verkäuferin: A1 Telekom Austria AG Lassallestrasse 9 A 1020 Wien Mindestanbot: ,-- Anbotsadresse: RA Dr. Wolfgang W. Richter Neuer Markt Wien office@lrf-lawyers.at und an immobilien@a1telekom.at Anbotsverbindlichkeit: 8 Wochen A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 11

12 3) ANHANG A FOTODOKUMENTATION A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 12

13 4) ANHANG B PLANDOKUMENTE - Kabellageplan - Teilungsplan (mit Servitutsfläche) A1 - Verkaufs-Exposé TV 2013 Version 1 13

14 Ausdruck aus dem Geodatenbestand Wichtiger Hinweis: Es wird keinerlei Haftung bezüglich Datengenauigkeit und Rechtssicherheit übernommen! Dokument: - Anschlussbereiche: Lanzenkirchen Druckmaßstab: 1 : 500 Druckdatum: m 10m 15m 20m 25m Benutzername: urj7796 BlattNr: 1/1

15 DI WolfgangHöppl A-8010 Graz Mannagettaweg 18 Telefon / Telefax / office@geo-hoeppl.at V E R M E S S U N G E N Kataster und Natur 1:500 GZ.: Kat.Gem. : Verm.Bez. : Mappenblatt: 1313/ Lanzenkirchen Wiener Neustadt Servitutsweg 1: m

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