Integrationsgesetz. Freundeskreis Feuerbach 10. Juli Referentin Suzana Hofmann. Landeshauptstadt Stuttgart Sozialamt

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1 Integrationsgesetz Freundeskreis Feuerbach 10. Juli 2017 Referentin Suzana Hofmann

2 Aufgaben der Fachstelle Migration wir sind Teil des Sozialamtes der Landeshauptstadt Stuttgart Fachberatung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ämtern, Institutionen und sozialen Diensten Bei Vermittlung von Ämtern, Institutionen und sozialen Diensten: persönliche Beratungen von Hilfesuchenden in schwierigen Einzelfällen Fachveranstaltungen zu aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und Veränderungen Vernetzungsarbeit zu migrationsspezifischen Themen/Organisationen Erarbeiten von Stellungnahmen Öffentlichkeitsarbeit Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt Folie 2

3 Öffentlichkeitsarbeit Informationen über Beratungsstellen, Organisationen und Institutionen, die mit und für Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten, finden Sie im Wegweiser mit besonderen Angeboten für Stuttgarter Migrantinnen und Migranten Unter Fachstelle Migration Rat und Hilfe für Migrantinnen und Migranten Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt Folie 3

4 Öffentlichkeitsarbeit Seit dem Jahr 2012 informiert die Fachstelle Migration regelmäßig in der Zeitschrift Begegnung der Kulturen über wichtige und aktuelle Aspekte des Ausländerrechts. Die Kolumne hat den Titel Damit verständlich werden. Alle Artikel auch online abrufbar Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt Folie 4

5 Öffentlichkeitsarbeit Die Broschüre Start in Stuttgart bündelt die Basisinformationen, die Neubürger rund um die Themen Leben, Wohnen, Arbeiten brauchen Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt Folie 5

6 Mitarbeiterinnen der Fachstelle Migration Suzana Hofmann (Leitung) Anita Sauer-Nagel Grundsatzfragen zum Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU und Flüchtlingsrecht Telefon: Grundsatzfragen zum Aufenthaltsgesetz Beratung für Migrantinnen und Migranten aus Afrika Telefon: Barbara Seith de Naber Grundsatzfragen zum Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU und Flüchtlingsrecht Telefon: Renate Böhnlein Grundsatzfragen zum Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU und Flüchtlingsrecht Sonderthema: Öffentlichkeitsarbeit Telefon: Sinja Hiss Im Internet: Grundsatzfragen zum Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz/EU und Flüchtlingsrecht Telefon: Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt Folie 6

7 Standort der Fachstelle Migration Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch 9:00-11:00 Uhr Donnerstag 14:00-17:00 Uhr Termine nur nach telefonischer Vereinbarung Adresse: Eberhardstraße Stuttgart Postanschrift: Landeshauptstadt Stuttgart Fachstelle Migration Stuttgart Erreichbarkeit S 1-6 U 1,21,24 Bus 41,43,44 Stadtmitte Rathaus Rathaus Landeshauptstadt Stuttgart - Sozialamt 7

8 Folie 8

9 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen AGH Veränderungen im SGB III und AsylbLG Zusätzliche Maßnahmen (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) AGH (Arbeitsgelegenheiten) Maßnahmenträger bekommen pro Maßnahme 250 (Regiekosten) sowie Teilnehmer_innen eine Aufwandsentschädigung (0,80 /h) - 421a SGB III (Aufgabe: BA, Durchführung : Leistungsbehörde des AsylbLG) Sinnvolle/gemeinnützige Beschäftigung und Heranführen an den deutschen Arbeitsmarkt (keine Beschäftigungsverhältnisse) Asylbewerber/innen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige haben keinen Zugang zu den Maßnahmen. Folie 9

10 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen AGH Veränderungen in SGB III und AsylbLG Verpflichtung /Zuweisung Für bestimmte Gruppen mit leistungsrechtlichen Konsequenzen zur Wahrnehmung dieser Maßnahmen Sanktionen - Absenkung des AsylbLG Niveau nach 1a Abs. 2 AsylbLG Erhebung teilnehmerbezogener Daten von Leistungsbehörde (Bildungsstand, berufliche Qualifikation, derzeitige Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Integrationskurs oder berufsbezogene Deutschsprachförderung) Auskunftspflicht Maßnahmenträger Folie 10

11 Arbeitsmarktprogramm Vorrangprüfung und Zeitarbeit Befristete Aussetzung der Vorrangprüfung bei Asylbewerber_innen und Geduldeten für den Zeitraum von drei Jahren abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer Die Vorrangprüfung entfällt aufgrund der Änderung der Beschäftigungsverordnung im Arbeitsagenturbezirk Stuttgart Ist die Vorrangprüfung ausgesetzt, ist bereits nach drei Monaten legalen Aufenthalts Beschäftigung in der Zeitarbeit möglich. Folie 11

12 Für Menschen mit Bleibeperspektive Befristet und abhängig vom Status (bis zum 31 Dezember 2018 nur bei Personen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist) Sonderregelungen für die Ausbildungsförderung von Ausländer_innen ( 132 SGB III) Erleichterter Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung (SGB III), insbesondere: Berufsbildungsbeihilfen zu Sicherung des Lebensunterhalts ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung, die eng mit betrieblicher Ausbildung verknüpft sind, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, betriebliche Praktika Folie 12

13 Für Menschen mit Bleibeperspektive Erleichterter Zugang zu Leistungen für Langzeitarbeitslose durch die Anrechnung der Zeiten von Integrationskursen, berufsbezogenen Sprachkursen, Feststellung der Gleichwertigkeit, Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) Eingliederung in Arbeit (SGB II) Folie 13

14 Sonderregelungen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration Asylbewerber_innen nach 3 Monaten: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung nach 15 Monaten: Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld Geduldete nach 12 Monaten: Ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung nach 6 Jahren: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld Die Sonderregelungen gelten für Maßnahmen, die bis zum beginnen oder beantragt sind. Folie 14

15 Aufenthaltsgesetz Niederlassungserlaubnis Wohnsitzregelung Zugang und Verpflichtung zu Integrationsleistungen Ausbildungsduldung während und nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung Folie 15

16 Aufenthaltsgesetz Niederlassungserlaubnis ( 26 Abs. 3 AufenthG) Sie wird nicht mehr voraussetzungslos erteilt, sondern abhängig von Integrationsleistungen. Nach fünf Jahren mit hinreichenden (A2) Sprachkenntnissen und überwiegender Lebensunterhaltsicherung (51%?) Die Privilegierung: keine Pflichtbeiträge, geringeres Sprachniveau, reduzierte Lebensunterhaltssicherung Zeit des Asylverfahrens wird angerechnet Folie 16

17 Aufenthaltsgesetz Besondere Integrationsleistungen werden besonders honoriert = Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren weit überwiegende Lebensunterhaltssicherung (80%) das Beherrschen der deutschen Sprache (C1) Folie 17

18 Aufenthaltsgesetz Wohnsitzregelung (12a AufenthG) Zur Vermeidung von integrationshemmender Segregation insbesondere in Ballungsräumen Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung bis drei Jahre nach der Anerkennung auch bei AE nach 22, 23 oder 25 Abs. 3 AufenthG Soziale Leistungen nur am Ort der Wohnsitznahme möglich Rückwirkend ab 1. Januar 2016 Folie 18

19 Aufenthaltsgesetz Wohnsitzregelung (12a AufenthG) Ausnahmen: Personen, die an einem anderen Ort einer Beschäftigung nachgehen (15 Std. bzw. durchschnittlicher Bedarf SGB II, derzeit ca. 712 Euro), eine Ausbildungszusage haben oder zum Studium oder zu studienvorbereitenden Zwecken Bundesländer können landesrechtliche Regelungen veranlassen. Wohnsitzauflage darf der nachhaltigen Integration nicht entgegenstehen! Folie 19

20 Aufenthaltsgesetz Ausbildungsduldung während und nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung Für die Zeit einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf wird eine Duldung erteilt ( 60a AufenthG. Sonstige Bedingungen: Herkunftsnachweis, keine vorsätzliche Straftat Nach Beendigung der Ausbildung wird eine 6 monatige Aufenthaltserlaubnis zur Suche einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung erteilt. Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung und bei Beschäftigung wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren erteilt. ( 18a AufenthG ). Folie 20

21 Aufenthaltsgesetz Keine Ausbildungsduldung erhalten Folie 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? Folie 22

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